Protokoll der Landratssitzung vom 19. April 2007
Protokoll der Landratssitzung vom 19. April 2007 |
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2006-320
vom 14. Dezember 2006
Motion
von Patrick Schäfli, FDP: Mehr Mitbestimmung des Landrats bei öffentlich-rechtlichen Anstalten im Kanton Basel-Landschaft!
- Beschluss des Landrats am 19. April 2007 < als Postulat überwiesen >
Nr. 2394
Laut der Landratspräsidentin ist die Regierung bereit, diesen Vorstoss in der Form eines Postulats entgegenzunehmen.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) erklärt, öffentlich-rechtliche Anstalten seien aus der Verwaltung ausgegliederte Bereiche. Als öffentlich-rechtliche Anstalten begründet werden sie in aller Regel durch ein Gesetz oder - im Fall von bi- oder interkantonalen Einrichtungen - durch einen Staatsvertrag. Gesetze und Staatsverträge werden durch das Parlament beschlossen. Der Landrat bestimmt also über das Funktionieren der Institution, legt die Organe wie Verwaltungsräte und Betriebskommissionen fest und deren Kompetenzen. Von Demokratiedefiziten zu sprechen, ist also unangebracht.
Wenn der Landrat das Gefühl hat, in einer öffentlich-rechtlichen Anstalt funktioniere etwas nicht mehr gemäss dem Gesetz, kann er das Gesetz ändern.
In der Motionsbegründung wird der Anschein erweckt, es herrschten grosse Missstände; das ist befremdend. Die Regierung möchte gerne wissen, wo genau etwas nicht gut laufe. In einem solchen Fall liesse sich das entsprechende Gesetz oder der Staatsvertrag ändern.
Die Regierung ist bereit, ein Postulat entgegenzunehmen und eine Auslegeordnung vorzulegen: Welche öffentlich-rechtlichen Anstalten gibt es, wie funktionieren sie, welche Befugnisse haben sie?
Dann kann man immer noch überlegen, ob man aufgrund dieser Erkenntnisse den einen oder anderen Vorstoss lancieren möchte.
Patrick Schäfli (FDP) ist grundsätzlich bereit, die Motion in ein Postulat zu überweisen. Er möchte gerne eine fundierte Auslegeordnung vorgelegt bekommen. Die Regierung soll aufzeigen, welche Anstalten welche Wahlgremien und -verfahren kennen usw.
Für Ruedi Brassel (SP) ist ein gewisses Demokratiedefizit nicht ganz von der Hand zu weisen. Dieses liegt aber nicht primär in der Natur der öffentlich-rechtlichen Anstalt, sondern in der unmöglichen Einflussnahme des Parlaments auf die Formulierung von Staatsverträgen.
Die Frage ist, ob mit der vorliegenden, etwas unklaren Motion - selbst in Postulatsform - wirklich erreicht werden kann, was gefordert wird. Nach der Umwandlung in ein Postulat kann man immerhin hoffen, dass die Mängel in der Fragestellung durch die Seriosität der Beantwortung korrigiert werden können. Deshalb stimmt ein Teil der SP-Fraktion der Überweisung des Postulats zu; eine Mehrheit aber lehnt dies ab.
Gewisse im Vorstoss enthaltene Anliegen verstossen gegen bundesgesetzliche Bestimmungen, weshalb sie sich gar nicht umsetzen liessen.
Interessant ist eine gewisse Schizophrenie, welche jene Kreise, die sonst immer nach Privatisierungen und Auslagerungen rufen, nun die scharfe öffentliche Kontrolle dieser öffentlich-rechtlichen Anstalten fordern lassen. Dabei erfüllen diese Anstalten ihre Aufgaben gut.
Zur angeblich nicht ausreichend geregelten Gremienhaftung: Der Agenturbericht, der seit Jahren von der Regierung gefordert, aber nie vorgelegt wird, muss nun endlich dem Parlament unterbreitet werden. Die Spezialkommission Parlament und Verwaltung wartet schon mindestens so lange auf diesen Bericht wie dies zuvor bereits die GPK getan hat.
Thomas de Courten (SVP) weist den Schizophrenievorwurf Ruedi Brassels zurück. Er ist nicht zutreffend, weil die öffentlich-rechtlichen Anstalten eben gerade nicht liberalisiert sind, sondern nach wie vor öffentliche Aufgaben erfüllen und dabei hoheitliche Rechte wahrnehmen wie das Einfordern von Gebühren. Solange dies so ist, muss man leider immer wieder feststellen, dass dem Parlament laufend Kompetenzen entzogen werden. Diesem Umstand soll mit dem Postulat entgegengewirkt werden.
Die Institution der öffentlich-rechtlichen Anstalt will Ivo Corvini (CVP) nicht in Frage stellen. Diese Anstalten sind nicht absolut, sondern nur relativ selbständig. Die Ausgestaltung dieser relativen Selbständigkeit ist eine Frage der Gesetzgebung. Die CVP/EVP-Fraktion ist der Meinung, dass es diesbezüglich gewisse Defizite gebe, die genauer zu überprüfen sich lohnen würde.
://: Der Landrat überweist den Vorstoss 2006/320 als Postulat mit 51:25 Stimmen bei einer Enthaltung.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
Fortsetzung