Protokoll der Landratssitzung vom 30. Oktober 2008
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2008-072 vom 13. März 2008
Interpellation von Stephan Grossenbacher, Grüne: Assistenzbudget (Antwort des Regierungsrates)
- Beschluss des Landrats am 30. Oktober 2008 < beantwortet >
Nr. 792
Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV führt derzeit gemäss Beschluss der 4. IV-Revision den «Pilotversuch Assistenzbudget» durch. Damit soll Behinderten mit anerkannter Hilflosigkeit eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung - privat und beruflich - erleichtert werden.
Der Bundesrat verlängerte den Pilotversuch am 21. Dezember 2007 bis Ende 2009. Voraussichtlich im Frühjahr 2008 stehen in der Landesregierung Varianten zur gesetzlichen Einführung des Assistenzbudgets zur Diskussion. Dabei wird die Bereitschaft der Kantone zur Mitfinanzierung von Bedeutung sein.
Im Baselland nehmen 3 Personen am Pilotprojekt teil und etwa 6 Personen sind bereits auf einer Warteliste.
Das Assistenzbudget ist als Versicherungsleistung der Invalidenversicherung konzipiert, um Erwerbsbemühungen der Behinderten und ihrer Angehörigen zu honorieren. Das Assistenzbudget ermöglicht Einsparungen bei den Kantonen, Krankenversicherern, Spitexsubventionen, Ergänzungsleistungen und bei der Pflegefinanzierung. Zusätzliche Lasten wird die IV zu tragen haben. Eine Mitfinanzierung des Assistensbudgets durch die erwähnten Institutionen scheint daher angebracht.
Das Einsparungspotential liegt vorsichtig geschätzt bei etwa einem Drittel für das Gesamt der heute tragenden Institutionen.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) beantwortet die nachfolgenden Fragen gestützt auf Angaben der Finanz- und Kirchendirektion und der zuständigen Fachstelle Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe.
Im Auftrag der Eidgenössischen Räte bewilligte der Bundesrat am 10. Juni 2005 einen Pilotversuch für Assistenzsbudgets. Der Versuch richtet sich an erwachsene und minderjährige BezügerInnen einer Hilflosenentschädigung der IV, die während der Projektdauer nicht in einem Heim leben. Anstelle der Hilflosenentschädigung steht den Teilnehmenden ein individuelles Assistenzbudget zur Verfügung. Sie können so selbständig Assistenzdienste einkaufen, die ihnen ein Leben ausserhalb institutioneller Behindertenbetreuung ermöglicht.
Der Versuch dauert vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009. Beteiligt sind die Kantone Basel-Stadt, Sankt Gallen und Wallis sowie eine Anzahl Personen aus anderen Kantonen. Der Versuch wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert, so dass zuletzt Entscheidungsgrundlagen für die politischen Prozesse vorliegen.
Frage 1
Sind den Regierungsrat die Zwischenergebnisse des Pilotversuchs bekannt?
Antwort
Ja. Im Dezember 2007 erschien ein Bericht mit einer Zwischenauswertung des Pilotversuchs. Nach Einschätzungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen haben sich der Prozess und die Strukturen des Versuchs bewährt. Kritisch werden drei Punkte beurteilt:
1. Die Teilnehmenden kritisieren den hohen administrativen Aufwand.
2. Der Versuch war der Zielgruppe nur beschränkt bekannt.
3. Die verschiedenen kantonalen IV-Stellen wenden eine unterschiedliche Vollzugspraxis an.
Infolgedessen war die Nachfrage deutlich geringer als ursprünglich erwartet: Ende März 2008 nahmen insgesamt 249 Personen am Pilotversuch teil.
Der persönliche Nutzen für sie wurde als hoch beurteilt: Die Selbständigkeit und Lebensqualität seien klar gestiegen, und die soziale Integration habe sich verbessert. Keine Verbesserung konnte indes im Bereich der beruflichen Integration erzielt werden. Die Assistenzbudgets haben nur beschränkt zu einer Entlastung Angehöriger geführt. Der Pilotversuch hatte zudem eine Kostensteigerung zur Folge.
Frage 2
Gibt es Zwischenergebnisse für die 3 Personen, die aus dem Baselbiet am Projekt teilnehmen?
Antwort
Dazu liegen keine Details vor. Diese drei Personen werden nicht von der IV-Stelle Baselland betreut.
Frage 3
Welche Verbesserungen sieht die Regierung für die Umsetzung eines Behindertenkonzepts (gemäss NFA) vor, um eine selbstbestimmte Lebensführung der Behinderten und ihren Verbleib in der oder Umzug in die Privatwohnung zu gewährleisten?
Antwort
Beide Basel erarbeiten gemeinsam ein Konzept zur Behindertenhilfe. Die BKSD und das Erziehungsdepartement Basel-Stadt haben im Januar 2008 die Grundlage eines solchen Konzeptes erstellt und in einer breiten Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt. Nach einem Vernehmlassungsverfahren soll das Konzept im Verlauf des Jahres 2009 durch die Regierungen beider Kantone verabschiedet werden. Das Konzept muss anschliessend vom Bundesrat genehmigt werden.
Im Zentrum des Konzepts steht - in einer gewissen Analogie zum Assistenzbudget - die Idee des individuellen Bedarfs.
Frage 4
Ist der Kanton Baselland bereit, sich bei einer allfälligen Einführung des Assistenzbudgets nach dem Pilotversuch an dessen Finanzierung zu beteiligen?
Antwort
Das Pilotprojekt «Assistenzbudget» ist weitgehend ohne die Mitwirkung der Kantone zustande gekommen. Bei der NFA wurde es weder in der Globalbilanz- noch in der Aufgabenteilungs-Diskussion berücksichtigt. Es ist also fraglich, ob der Bundesrat dieses Projekt den Kantonen übergeben möchte. Sollen sie es weiterführen, muss der Bund sie kontaktieren und mit ihnen die Ressourcenfrage diskutieren.
Die Baselbieter Fachstelle Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe hat beim BSV im Dezember 2007 nachgefragt, und der Bund hat klargestellt, dass sich der Bundesrat zur Zeit nicht dazu äussere, wie er sich materiell das weitere Vorgehen vorstelle.
Angaben über eine künftige Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in dieser Frage sind deshalb zurzeit nicht möglich. Immerhin ist sichergestellt, dass die Mitarbeit der Kantone gewährleistet ist.
Frage 5
Ist der Regierungsrat bereit - zu Gunsten einer nachhaltigen Finanzierung -, sich für unbedingte Kostentransparenz einzusetzen?
Antwort
Die Kostentransparenz ist durch die Überprüfung der Leistungszielerreichung gewährleistet und auch massgeblich für das künftige Handeln des Kantons bei der Planung, Konzipierung und Finanzierung von Einrichtungen der Behindertenhilfe. Der Kanton Basel-Landschaft verfügt seit 1982 über die dafür nötigen Instrumente: Leistungsverträge, Kostenträgerrechnungen, Finanz- und Leistungscontrolling.
Stephan Grossenbacher (Grüne) dankt für die Antworten, die ihn zufriedenstellen. Allerdings wird noch zu reden geben, dass nur mündige Personen in das Projekt «Assistenzbudget» einbezogen werden sollen.
://: Damit ist die Interpellation 2008/072 beantwortet.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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