Protokoll der Landratssitzung vom 30. Oktober 2008
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2008-065 vom 13. März 2008
Postulat von Hans-Jürgen Ringgenberg, SVP-Fraktion: Bessere Anerkennung und Förderung der sozialen Freiwilligenarbeit
- Beschluss des Landrats am 30. Oktober 2008 < abgelehnt >
Nr. 809
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) begründet die ablehnende Haltung der Regierung: Vorauszuschicken ist, dass die Regierung die Freiwilligenarbeit sehr schätzt und auch honoriert. Denn man hat sich immer wieder bemüht, Anerkennung und Unterstützung auszusprechen, sei dies durch Beiträge aus dem Lotteriefonds oder auf andere Art und Weise. Freiwilligenarbeit stellt einen wichtigen Teil unseres gesellschaftlichen Lebens dar; viele Institutionen könnten ohne den Einsatz von Freiwillugen nicht funktionieren.
In seinen Ausführungen zum Postulat von Erich Nussbaumer hat der Regierungsrat zum Ausdruck gebracht, dass die Anerkennung der Freiwilligenarbeit idealerweise im Rahmen der jeweiligen Organisation erfolgt. Dies ist u.a. möglich durch die Herstellung guter Rahmenbedingungen wie die Begleitung der Freiwilligen, angemessene Spesenregelungen, die Übernahme von Weiterbildungskosten oder durch die Sicherstellung des Versicherungsschutzes zugunsten der Freiwilligen. Das Schweizerische Rote Kreuz zum Beispiel honoriert den Einsatz seiner Freiwilligen mit solchen Angeboten.
Der Stossrichtung des Postulats - bessere Anerkennung von Freiwilligenarbeit - stimmt der Regierungsrat selbstverständlich zu. Die Vorschläge im Postulat zur Umsetzung dieses Ziels werfen aber Fragen auf, die kaum befriedigend gelöst werden können. Wenn Empfänger von Beiträgen aus dem Lotteriefonds verpflichtet werden sollen, Freiwilligen im Sozial- oder Jugendbereich "Vergünstigungen" zu gewähren, so entsteht daraus ein enormer administrativer Aufwand: Sowohl bei der Erfassung der Freiwilligen als auch bei der Kontrolle, ob die gemeldeten Personen tatsächlich Freiwilligenarbeit geleistet haben. Die Vergünstigungen müssen im einzelnen nach Art und Menge festgelegt und den Freiwilligen ausgerichtet werden. Wer leistet all diese Arbeit? Die kantonale Lotteriefondsverwaltung oder allenfalls die Empfänger der Lotteriefondsgelder? Beide Varianten führen zu erheblichen Mehrkosten, die wohl ebenfalls zu Lasten des Lotteriefonds gingen. Aus dem Lotteriefonds müssten auch die Zusatzkosten gedeckt werden, die dem Veranstalter durch die Abgabe von Gratistickets oder verbilligten Billets an Freiwillige entstehen. All diese Gelder aus dem Lotteriefonds könnten weitaus besser eingesetzt werden, beispielsweise für Projekte der Freiwilligenarbeit.
Eine ganz andere Frage ist, ob mit Gratisbillets oder mit verbilligten Eintritten für Theatervorstellungen, für Museen oder für andere kulturelle Veranstaltungen den Freiwilligen tatsächlich eine Freude bereitet werden kann. Wer Freiwilligenarbeit leistet, tut dies in der Regel nicht mit der Erwartung, dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Gemäss dem Vorschlag des Postulats sollen die vergünstigungsberechtigten Teile der Freiwilligenarbeit auf die Kranken-, Behinderten- Jugendbetreuung beschränkte werden. Alle anderen Personen, die in der Freiwilligenarbeit engagiert sind, würden durch eine solche Regelung aber benachteiligt behandelt.
Nur wenige Worte zu anderen Äusserungen im Postulat: Jahr 1985 bereits hat die UNO den 5. Dezember als internationalen Tag des Ehrenamtes proklamiert. Seit 1986 wird der 5. Dezember weltweit als «Tag der Freiwilligen» begangen. Der Regierungsrat wird den 5. Dezember 2008 zum Anlass nehmen, den Stellenwert der Freiwilligenarbeit speziell zu würdigen und den Ehrenamtlichen für ihr Engagement zu danken. Man wird dies auch weiterhin tun. Erwähnt werden soll auch, dass die UNO das Jahr 2001 zum «Internationalen Jahr der Freiwilligen» erklärt hat; im selben Jahr wurde auch Benevol, die Fachstelle für Freiwilligenarbeit , gegründet. Die Gründung und der Aufbau sind mit Geldern aus dem Lotteriefonds ermöglicht worden: CHF 180'000 in den Jahren 2005 bis 2007. Der Regierungsrat ist auch in Zukunft gerne bereit, Projekte im Zusammenhang mit Freiwilligenarbeit wohlwollend zu prüfen und zu unterstützen.
Die Aussage von Landrat Hans-Jürgen Ringgenberg, mit der Streichung von Beiträgen an ausserkantonale Organisationen würden mehr Personen und Institutionen aus unserem Kanton profitieren, stimmt so nicht. Heute kann jede Baselbieter Organisation jederzeit an den Lotteriefonds gelangen. Sofern das Projekt den rechtlichen Voraussetzungen entspricht, werden Beiträge bewilligt. Es ist nicht so, dass Gesuche abgewiesen werden müssen, weil die Mittel in andere Kantone fliessen.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro bittet um Nichtüberweisung des Postulats. Nicht, weil das Kernanliegen falsch wäre - ganz im Gegenteil! Das Postulat muss abgelehnt werden, weil die skizzierten Vorschläge zum einen Teil bereits verwirklicht sind, oder aber in der vorgeschlagenen Form nicht umgesetzt werden können.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) bemerkt, man habe im Zusammenhang mit dem Postulat von Jacqueline Simonet ( 2006/099 : Revision des Steuergesetzes: Abzug von Zeitspenden analog zu «freiwilligen Zuwendungen») bereits einmal über Freiwilligenarbeit diskutiert. Das vorliegende Postulat ist auch als Alternative zum Postulat von Jacqueline Simonet zu verstehen, welches einen Steuerabzug für Freiwilligenarbeit verlangte und sehr umstritten war. Es hätte auch einen viel grösseren Aufwand bedeutet.
Natürlich muss Freiwilligenarbeit freiwillig bleiben. Als Kaufmann ist sich der Postulant aber gewohnt, für eine Leistung auch eine Gegenleistung zu erhalten. Deshalb könnte man von den Empfängerinstitutionen von Lotteriefondsgeldern verlangen, dass sie ehrenamtlich Tätigen ermässigten oder freien Eintritt zu Veranstaltungen gewähren. Im Gegensatz zum früheren Postulat würde dieser Vorstoss die Steuerzahlenden nicht belasten und für die Empfängerinstitutionen könnte dies sogar einen willkommenen Zweck im Sinne von einer weiteren Förderung darstellen.
Diese Idee sollte wirklich ernsthaft geprüft werden - der Postulant ist sich nicht sicher, ob dies tatsächlich gemacht wurde. Die Lotteriefondsverordnung lässt es zu, einen solchen «Deal» abzuschliessen. Das Problem bleibt, welche Kategorien ehrenamtlicher Arbeit dazugezählt werden: Gehört der Sport, beispielsweise Juniorentrainer, auch dazu?
Der Tag der Ehrenamtlichen ist dem Postulanten nicht bekannt - kommen die freiwillig Tätigen an diesem Tag in den Genuss einer Vergünstigung?
Mit der im Postulat vorgeschlagenen Lösung könnte sich das Baselbiet profilieren und auch für andere Kantone mit gutem Beispiel vorangehen. Es ist nicht verständlich, was an diesem Vorstoss nicht gut sein soll, weshalb man ihn prüfen sollte.
Mit diesem Postulat wird, im Gegensatz zur Lösung mittels Steuerabzug, eine unbürokratische Lösung angestrebt. Die Landratsmitglieder sollen sich nicht von den Argumenten der Regierung beeinflussen lassen und das Postulat überweisen.
Hanni Huggel (SP) leistet selbst seit der Aufgabe ihres Berufes sehr viel Freiwilligenarbeit und setzt sich seit langem für Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen ein. Das Grundanliegen des Postulanten, die Unterstützung der Freiwilligenarbeit, ist begrüssenswert. Jedoch soll dies über die Verteilung der Lotteriefondsgelder geschehen. Das Anliegen des Postulanten ist jedoch klar: Er möchte die Vergabe der Lotteriefondsgelder ändern, damit ausserkantonale, namentlich basel-städtische, Institutionen nicht mehr unterstützt werden. Es werden hier zwei Anliegen miteinander verkoppelt, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben. Dies umzusetzen wird unmöglich sein.
Der Tag der Freiwilligen gibt es und zwar am 5. Dezember. An diesem Tag sollen alle freiwilligen Institutionen Veranstaltungen organisieren und Leute einladen. Im Jahr 2001 wurden alle in Münchenstein freiwillig tätigen Organisationen zu einem Anlass eingeladen. Dieser Anlass wurde finanziell unterstützt durch die Regierung.
Der Freiwilligen-Ausweis (Sozialzeitausweis) besteht schon lange: Alle freiwillig Tätigen können sich damit diese Arbeit bestätigen lassen. Dies soll weiter gefördert und unterstützt werden. Hanni Huggel wie die Mehrheit der SP raten an, das vorliegende Postulat abzulehnen. Jedoch wird dem Postulanten empfohlen, einen neuen Vorstoss einzureichen, wenn er wirklich wolle, dass die Freiwilligenarbeit mehr unterstützt werde.
Seit dem Jahr 2001 gibt es im Kanton Baselland Benevol, die Fachstelle für Freiwilligenarbeit. Diese Stelle koordiniert die Freiwilligenarbeit und bietet Unterstützung. Bis anhin wurde Benevol durch Lotteriefondsgelder und Spenden von Kirchgemeinden und Privaten finanziert. Diese Fachstelle ist nun aber gefährdet. Wenn man die Freiwilligenarbeit unterstützten will, dann muss zwingend diese Fachstelle gesichert werden.
Gemäss Jacqueline Simonet (CVP) sei das Kernanliegen des Postulats nicht falsch. Es muss etwas für die Freiwilligenarbeit getan werden. Die Frage lautet nur: wie? Jacqueline Simonet wird das Postulat unterstützen, auch wenn sie mit den Ideen des Postulanten nicht ganz einverstanden ist. Im Weiteren verweist Jacqueline Simonet auf das Postulat 2008/255 (Schappo - für beide Basel!) von Esther Maag - auch dieses soll unterstützt werden. Man sieht, diese Thematik ist wichtig und es muss ein Zeichen gesetzt werden. In der CVP/EVP-Fraktion herrscht Stimmfreigabe.
Daniel Wenk (FDP) erklärt, die FDP-Fraktion folge der Argumentation der Regierung und werde das Postulat ablehnen, insbesondere auch, was den Wert der Freiwilligenarbeit betrifft. Es geht um die Frage, ob es sich um eine Kernaufgabe des Kantons handelt. Mit diesem Postulat scheint der administrative Aufwand sehr gross zu sein und in einem Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag zu stehen. Die freiwillig Tätigen werden bereits auf verschiedensten Stufen anerkannt, beispielsweise durch die Gemeinden. Im letzten Satz des Postulats steht «die tatsächliche Inanspruchnahme ist freiwillig und von den Bezügern selbst zu entscheiden» - dieser Satz ist irritierend, gibt es nicht einen Widerspruch zwischen der Freiwilligenarbeit und einer Entgegennahme?
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) möchte zu den vorgebrachten Voten Stellung nehmen: Die Würdigung des Freiwilligen-Ausweises widerspricht der Aussage von Regierungsrätin Sabine Pegoraro, es sei schwierig, die ehrenamtlich tätigen Personen zu eruieren. Man könnte sich doch auf diesen Ausweis beziehen.
Im Weiteren möchte die Benevol Fachstelle in erster Linie Geld für ihr eigenes Wirken. Dieses Geld würde besser direkt den ehrenamtlich Tätigen zukommen.
Zur Streichung von Lotteriefondsgeldern an ausserkantonale Institutionen: Dieser Satz ist im Konjunktiv geschrieben; es wäre möglich, an dieser Stelle einen Betrag zu streichen, was bei diesen vielen Positionen nicht so problematisch wäre. Die ganze Idee würde nicht so viel kosten, vielleicht sogar gar nichts, denn es handelt sich ja nur um Tickets als Gegenleistung für Freiwilligenarbeit. Diese können bei der Gemeinde bezogen werden, wenn man dies möchte - man ist dazu nicht gezwungen.
Hannes Schweizer (SP) möchte dem Begehren aus folgenden Gründen zustimmen: Erstens ist es schwierig, nach aussen die Botschaft zu vertreten, dass man ein wichtiges Thema, das eigentlich alle befürworten, ablehnt. Zweitens ist der Satz «Es macht Sinn, der Freiwilligenarbeit mehr Beachtung und Anerkennung zu schenken» unbestritten. Die Forderung des Postulats ist nicht abschliessend, sondern es werden mögliche Varianten aufgezeigt. Beispielsweise könnten Personen, die Freiwilligenarbeit leisten, von der Feuerwehrpflicht oder vom Zivildienst dispensiert werden. Es wird schwierig sein, freiwillig Tätigen zu erklären, weshalb der Landrat einen Vorstoss abgelehnt habe, der lediglich forderte, zu prüfen wie Freiwilligenarbeit vermehrt wertgeschätzt werden könnte.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) erklärt, dass die Regierung bereits viel unternehme, um Freiwilligenarbeit zu unterstützen. Werden Projekte eingereicht, die der Freiwilligenarbeit dienen, werden diese in der Regel unterstützt. Vorschläge wie der Verzicht auf die Feuerwehrpflicht sind nicht kompatibel mit der Freiwilligenarbeit. Freiwilligenarbeit hat in der Schweiz einen sehr grossen Stellenwert; gemäss einer Schätzung im Gegenwert von etwa 1,9 Milliarden Franken. Unser Gesellschaftssystem könnte wohl ohne die freiwilligen Helfer gar nicht funktionieren. Projekte und Ideen werden gewürdigt, aber sie müssen auch in einem gesunden Verhältnis mit dem Aufwand stehen, was mit der vorliegenden Idee nicht der Fall ist. Sie sei immer offen, wenn es um die Unterstützung von Vereinen usw. gehe, betont die Regierungsrätin.
Der Freiwilligen-Ausweis wie auch den Zeitspendepreis sind seinerzeit abgelehnt worden. Bei all diesen Ideen muss auch darauf geachtet werden, wie gross der Aufwand ist und was dabei herausschaut.
Noch zur Organisation Benevol: Sie habe nicht von den Problemen der Organisation gewusst, bringe ihr aber grosse Sympathien entgegen und möchte sie auch unterstützen, erklärt die Regierungsrätin. Hanni Huggel möge doch Kontakt mit ihr aufnehmen.
://: Das Postulat 2008/065 wird mit 40:28 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei
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