Protokoll der Landratssitzung vom 5. Juni 2008
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2008-146 vom 5. Juni 2008
Vorlage: Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 5. Juni 2008
- Beschluss des Landrats am 5. Juni 2008: < alle Fragen beantwortet (6) >
Nr. 603
1. Daniel Münger: Mehreinsätze für die Polizei während der Euro 08
Gemäss den Aussagen von Herrn Daniel Blumer, Polizeikommandant, kommt es während der Euro 08 zu massiven Mehreinsätzen. Die gleisteten Überstunden können nach der Euro 08 nicht ohne Abbau der Sicherheitsleistungen kompensiert werden.
Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet die folgenden Fragen.
Frage 1
Ist die Grössenordnung der zu leistenden Überstunden abschätzbar?
Antwort
Der Landrat hat für die Kompensation von Überstunden rund CHF 1,6 Mio. budgetiert aufgrund von Schätzungen. Die konkrete Situation ist allerdings noch nicht absehbar. Die Einsatzkräfte müssen flexibel geplant werden können.
Frage 2
Wie gedenkt der Regierungsrat die Kompensation zu regeln?
Antwort
Konkret kann dies heute noch nicht gesagt werden. Es ist abzuwarten, wie viele Überstunden bis nach der Euro angefallen sein werden. Erst dann wird bestimmt, wie viel kompensiert werden kann und wie viel ausgezahlt werden muss. So viele Überstunden wie möglich sollen kompensiert werden, aber wenn dies nicht überall möglich ist, kommen die Auszahlungen zur Anwendungen. Die Lösung soll sowohl den Interessen der Mitarbeitenden als auch der allgemeinen Sicherheitslage gerecht werden.
Frage 3
Ist bei einer allfälligen Kompensation die Sicherheit und die Präsenz der Polizei auch nach der Euro gewährleistet?
Antwort
Während der Euro 08 wird die Sicherheit im Kanton jederzeit gewährleistet sein. Das Konzept ist darauf ausgelegt. Es kann allerdings sein, dass die Qualität der Dienstleistungen in dieser Zeit vorübergehend etwas eingeschränkt wird, z.B. durch kürzere Öffnungszeiten oder temporäre Schliessungen von Polizeiposten.
Daniel Münger (SP) dankt für die Antworten, hält aber fest, Frage 3 sei nicht beantwortet worden, und stellt deshalb folgende
Zusatzfrage
Laut dem Polizeikommandanten steht offenbar fest, dass entweder die Überstunden vergütet werden oder dass nach der Euro 08 keine Polizei mehr auf der Strasse ist. Trifft dies zu?
Antwort
Selbstverständlich ist die Sicherheitslage im Kanton auch nach der Europameisterschaft gewährleistet. Es wird ein Weg gefunden werden, zumindest einen Teil der geleisteten Überstunden zu kompensieren. Schon heute fallen beispielsweise bei einem Champions-League-Spiel des FC Basel Überstunden an, und auch diese müssen kompensiert werden.
Jürg Wiedemann (Grüne) stellt ebenfalls eine
Zusatzfrage
Wie verfährt die Regierung mit in anderen Direktionen geleisteten Überstunden? Z.B. im Sportamt werden zur Zeit faktisch 18-Stunden-Arbeitstage geleistet, und diese Überstunden sollen per Ende Monat getilgt werden. Kommt dies nicht einer Ungleichbehandlung von polizeilichen und anderen Überstunden gleich?
Antwort
In der Landratsvorlage war ausdrücklich nur die Kompensation von Überstunden bei der Polizei geregelt. Dem Regierungsrat ist bewusst, dass Euro-bedingt auch in anderen Direktionen Überstunden anfallen. Nach dem Turnier wird eine Gesamtbilanz erstellt und ein Entscheid gefällt.
Christine Gorrengourt (CVP) meldet sich mit einer
Zusatzfrage
Aus baselstädtischen Polizeiquellen war zu vernehmen, dass während der Euro 08 Polizisten, die speziell für das Rotlichtmilieu ausgebildet sind, von ihrem Dienst abgezogen und in den Normaldienst verschoben werden. Dies widerspricht der Absicht, das Rotlichtmilieu während des Turniers verstärkt zu kontrollieren, so wie es das heute Morgen stehen gelassene Postulat
2006/154
von Simone Abt «Euro 08 ohne Zwangsprostitution» verlangt. Hat die Regierung mit Basel-Stadt Kontakt aufgenommen und verlangt, dass darauf besonders geachtet werden müsse?
Antwort
Das Thema «Zwangsprostitution» wird im Lenkungsausschuss der Host City Basel sehr ernst genommen, und ihm wird Rechnung getragen. Aus polizeitaktischen Gründen können dazu keine weiteren Angaben gemacht werden.
2. Georges Thüring Bericht zur Hochwasserkata strophe 2007
Anlässlich der Landratssitzung vom 6. September 2007 wurde meine dringliche Motion «Schaffung eines kantonalen Krisen- und Katastrophenfonds» vom Landrat als Postulat 2007/192 an die Regierung überwiesen mit dem Auftrag an die Regierung, einen «Bericht über die Massnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe» zu unterbreiten. Auf Ersuchen von Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro wurde auf eine Fristsetzung verzichtet.
Seit der Katastrophe sind nun fast zehn Monate vergangen. Auch wenn von den Schäden praktisch nichts mehr zu sehen ist, herrscht in weiten Bevölkerungskreisen in Laufen Verunsicherung, wie sich allenfalls ein weiteres Unwetter auswirken könnte.
Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) erklärt, sie beantworte alle Fragen auf einmal, da diese miteinander verflochten seien.
Fragen
Welche konkreten Massnahmen wurden seitens der kantonalen Behörden inzwischen getroffen, um eine Hochwasser-Katastrophe, wie sie sich am 9. August 2007 in Laufen ereignet hat, zu verhindern respektive substantiell einzudämmen?
Wann gedenkt der Regierungsrat, den an der Landrats-Sitzung vom 6. September 2007 versprochenen Bericht dem Landrat und der Öffentlichkeit vorzulegen?
Aus welchen Gründen liegt der Bericht bis dato noch nicht vor?
Bestehen seitens der Regierung ein Konzept und ein verbindlicher Zeitplan, um Massnahmen zur Verhinderung respektive Eindämmung einer solchen Hochwasser-Katastrophe in Laufen und weiteren gefährdeten Gebieten zu treffen?
Antwort
Nach dem Hochwasser wurden Ereignis- und Ursachenanalysen erstellt. Daraus wurde ein ganzer Katalog von Hochwasserschutzdefiziten abgeleitet, der nun als Basis für den Bericht dient, der als eine Art Gesamtschau nach den Sommerferien vorgelegt wird. Daraus werden dann auch konkrete Massnahmen abgeleitet. Die Planung dieser Massnahmen kann frühestens 2009 beginnen, da noch Vorarbeiten nötig sind.
Gründe für die Verzögerungen sind einerseits die über Erwarten zeitaufwändige Auswertung der Rapporte und Berichte und andererseits die Euro 08, welche in den letzten Wochen und Monaten viele Ressourcen gebunden hat, nicht zuletzt im Amt für Militär und Bevölkerungsschutz.
3. Madeleine Göschke: Einmischung von Regierungsmitgliedern in die Gemeindepolitik
Am letzten Wochenende fand die Wahl ins Gemeindepräsidium Oberwil statt. Die vier bürgerlichen Regierungsmitglieder haben sich vorher an einer mehrwöchigen Inseratekampagne zu Gunsten des SVP-Kandidaten beteiligt.
Frau Pegoraro und die Herren Ballmer, Krähenbühl und Zwick haben dabei nicht etwa als Privatpersonen, sondern ausdrücklich als «Regierungsrätin» und «Regierungsrat» firmiert.
Die folgenden Fragen werden von Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet.
Frage 1
Wie rechtfertigen die Regierungsrätin und die drei Regierungsräte diese beispiellose Einmischung von Regierungsmitgliedern in die Gemeindepolitik?
Antwort
Die vier Regierungsmitglieder haben sich in diese Wahlen nicht eingemischt, sondern sie haben als Privatpersonen ein verdientes Landratsmitglied bzw. einen ehemaligen Landratspräsidenten unterstützt. Dies ist weder im Namen der Regierung noch in jenem des Kantons geschehen. Ein solches Vorgehen ist nicht neu. Solche Unterstützungsbekundungen hat es schon bei früheren Gemeindewahlen gegeben, z.B. in der Gemeinde Muttenz.
Frage 2
Wie beurteilen die vier erwähnten Regierungsmitglieder ihr Vorgehen vor dem Hintergrund der Gemeindeautonomie?
Antwort
Die Gemeindeautonomie ist nicht verletzt worden. Die Wahlempfehlung, die die vier Regierungsmitglieder als Private abgegeben haben, tangiert die Selbständigkeit der Gemeinden nicht.
Frage 3
Sind sich die angesprochenen Regierungsmitglieder bewusst, dass ihre Einschaltung in diese Gemeindewahl vor Ort als Manipulationsversuch beurteilt wird?
Antwort
Die Regierungsmitglieder haben weder manipuliert noch sind ihnen entsprechende Vorwürfe bekannt.
Frage 4
Ist in Zukunft mit weiteren derartigen Einmischungen in die Gemeindepolitik zu rechnen?
Antwort
Die Mitglieder der Regierung werden sich auch künftig das Recht vorbehalten, ihr Stimm- und Wahlrecht wie alle anderen Bürger/innen auch auszuüben.
Madeleine Göschke (Grüne) teilt mit, wenn in den Inseraten nicht hinter den Namen die Bezeichnung «Regierungsrat» aufgeführt gewesen wäre, hätte sie überhaupt nichts dagegen gehabt. Sie stellt zwei
Zusatzfragen
Wer ist auf diese Glanzidee gekommen?
Aufgrund welcher Qualitätskriterien haben sich die Regierungsmitglieder gegen die zuletzt erfolgreiche Kandidatin entschieden?
Antwort
Die Regierungsmitglieder haben sich zur Mitbewerberin nicht geäussert, sondern sich als Privatpersonen für ein verdientes Landratsmitglied ausgesprochen. Auch Landräte und -rätinnen würden, wenn sie jemanden zur Wahl empfehlen, hinter ihrem Namen ihr politisches Amt aufführen.
4. Regula Meschberger: Situation des Personals der Heime auf Berg in Seltisberg
Nachdem die zuweisenden Behörden und verschiedene Fachleute grosse Besorgnis über die Situation in den Heimen auf Berg geäussert haben, griffen auch die Medien den Konflikt zwischen der Trägerschaft der Heime auf Berg in Seltisberg (Katholischer Fürsorgeverein) und dem Kanton (BKSD, Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe) auf. Die BKSD stellte daraufhin klare Forderungen an den Vorstand der Trägerschaft: Trennung der operativen und der strategischen Leitungsebene, Einsetzung eines fachlich qualifizierten, unabhängigen Ausschusses, personelle Entflechtung von Vorstand und Heimausschuss.
Inzwischen haben die Mitarbeitenden der Heime auf Berg auf ihre verzweifelte Situation aufmerksam gemacht. In einem Brief an RR Wüthrich beklagten sie sich über die fortwährende Beschwichtigungspolitik des Vorstandes und forderten unter anderem den Rückzug des Trägervereins aus der Aufsicht über die operative Heimführung und die Einsetzung einer unabhängigen Fachkommission. Die Mitarbeitenden wiesen darauf hin, dass viele von ihnen eine Kündigung in Erwägung ziehen, sollte diese unbefriedigende und belastende Führungssituation in den Heimen auf Berg anhalten.
Am 30. Mai 2008 informierte die Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe über die Einigung mit der Trägerschaft und gab die neue Zusammensetzung des Heimausschusses bekannt. Demnach wird eine Person vom Kanton vorgeschlagen und zusammen mit vier weiteren, vom Vorstand gesuchten Personen vom Vorstand gewählt. Nach den klaren Worten des Kantons bezüglich zukünftiger Trennung des Heimausschusses vom Vorstand ist diese «Lösung» nicht nachvollziehbar, was am 30. Mai auch im öffentlich bekundeten Unbehagen des zuständigen Fachstellenleiters zum Ausdruck kam.
Landratspräsidentin Esther Maag (Grüne) weist darauf hin, dass diese Fragen schon fast Interpellationscharakter haben.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) betont, nach der öffentlichen Diskussion zwischen Trägerschaft und Kanton werde in diesen Fragen ein wichtiges Thema angesprochen, nämlich die Situation der Mitarbeitenden. Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
Frage 1
Wie begründet die BKSD das «Zurückkrebsen» gegenüber ihren ursprünglichen Forderungen nach Unabhängigkeit des Ausschusses?
Antwort
Von einem Zurückkrebsen der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion kann keine Rede sein, insbesondere nicht mit ihrer Forderung nach einem in den Statuten verankerten eigenständigen, neuen Gremium, dem die strategische Führung der Heime übertragen wird. Diese Kernforderungen werden vom Trägerverein erfüllt. Nicht möglich wäre es, dieses Führungsgremium rechtlich völlig zu verselbständigen, weil der Verein formell Träger der Heime bleibt.
Frage 2
Wie soll der sowohl vom Personal als auch von den zuweisenden Behörden und externen Fachleuten geforderte Rückzug des Trägervereins aus der operativen Führung der Heime auf Berg gewährleistet werden, wenn schon im ersten Heimausschuss zwei nachweislich vorstandsnahe, in die bisherigen Vorkommnisse involvierte Personen sitzen werden?
Antwort
Dem Heimausschuss wird nicht die operative Führung übertragen, sondern die strategische. Dazu gehört, das Leistungsangebot - inhaltlich und vom Umfang her - festzulegen, die Heimleitung zu wählen, generelle Personalregelungen zu bestimmen, die Heimbudgets zu genehmigen und die operative Führung zu kontrollieren, dies auf der Grundlage der Berichterstattung durch die Heimleitung. Für die operative Betriebsführung bleibt die Heimleitung zuständig. Der Vereinsvorstand der Trägerschaft nimmt ausser den vereinsrechtlich vorgeschriebenen Kompetenzen - d.h. die Wahl des Heimausschusses und die Abnahme der Vereinsrechnung - keine strategischen und operativen Aufgaben mehr wahr.
Wichtig ist, dass die Statutenanpassungen nun konkretisiert werden und dass in einem Reglement die nötigen Instrumente zur sauberen Trennung der verschiedenen Führungsebenen vereinbart werden.
Der künftige Heimausschuss soll sich weitgehend aus Personen zusammensetzen, die bisher nicht involviert waren. Der Kanton hat sich wegen der besonderen Situation ausnahmsweise das Recht ausbedungen, ein Mitglied des Ausschusses selber zu nominieren.
Frage 3
Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass mit dieser Ausgangslage die unsichere Situation für die Mitarbeitenden der Heime auf Berg auf unbestimmte Zeit weiter bestehen bleibt?
Antwort
Solange die Strukturänderung nicht um- und noch keine neue Heimleitung eingesetzt ist, herrscht verständlicherweise immer noch Unsicherheit bei den Mitarbeitenden. Dessen ist sich der Regierungsrat bewusst und engagiert sich deswegen auch persönlich für eine Beruhigung der Situation.
Frage 4
Ist der Regierungsrat resp. die BKSD bereit, im Interesse des betroffenen Personals auf die Zusammensetzung des Ausschusses mehr Einfluss zu nehmen, z.B. mit der Forderung nach einer statutarisch gesicherten Mitsprachemöglichkeit des Personals bei der Besetzung des Ausschusses?
Antwort
Der neue Heimausschuss soll sich aus fünf Fachpersonen zusammensetzen, die speziell in den Bereichen Sozialarbeit und Pädagogik kompetent sind. Ein Mitglied wird auf Vorschlag der kantonalen Fachstelle gewählt. Die Regeln für die Zusammensetzung des Gremiums sollen in den Vereinsstatuten verankert werden.
Frage 5
Wie soll darüber hinaus nach Meinung der Regierung der Einbezug und die Mitsprache der betroffenen Mitarbeitenden künftig gewährleistet werden?
Antwort
Bei der Besetzung strategischer Führungsorgane in der privaten Trägerschaft ist es unüblich, dass eine Mitsprache von Mitarbeitenden vorgeschrieben wird. Rechtlich wäre das nicht durchsetzbar. Der Einbezug der Mitarbeitenden in die Weiterentwicklung von Betreuungsangeboten und -konzepten wird aber von der Regierung als unverzichtbar beurteilt und funktioniert in der Regel recht gut.
Die Institution wird weiter vor Ort durch einen Mitarbeiter der kantonalen Fachstelle begleitet. Selbstverständlich ist es auch denkbar, dass sich die Mitarbeitenden weitergehende Mitwirkungsrechte sichern im Rahmen der gewerkschaftlichen Interessenvertretung oder beispielsweise durch einen Kollektivvertrag.
Regula Meschberger (SP) dankt für die Antworten und stellt eine
Zusatzfrage
Die schon länger anhaltende Führungskrise hat vor allem mit der Trägerschaft zu tun. Hat sich die Regierung überlegt, ob keine anderen Trägerschaften in Frage kämen?
Antwort
Man muss sich stets bewusst sein, dass es letztlich um eine recht grosse Zahl von Kindern und teils auch von Müttern geht, die nicht zu Leidtragenden der Auseinandersetzungen werden sollen.
Das Weiterbestehen der Trägerschaft hatte für die Regierung in Anbetracht der durch einen Wechsel entstehenden Unruhe immer Priorität. Sie hatte aber, weil nicht klar war, ob eine gütliche Lösung gefunden werden könnte, auch einen Plan B in Vorbereitung. Es wurden bereits Gespräche geführt mit alternativen Institutionen, die als Träger in Frage gekommen wären. Die Sache hat sich nun positiv entwickelt, und Kontinuität ist gewährleistet.
Auch Jacqueline Simonet (CVP) stellt eine
Zusatzfrage
Das Kinderheim Auf Berg ist nach wie vor eine gesuchte Adresse, denn das Heim ist voll besetzt. Unter den Beschäftigten gehen die Meinungen, wie in allen Betrieben, auseinander. Wird - im Interesse der im Heim lebenden Kinder und des Personals - dafür gesorgt, dass die Ansichten aller Mitarbeitenden berücksichtigt werden und nicht nur jene von einigen?
Antwort
Der Regierungsrat hatte für sein Handeln zwei wichtige Informationsgrundlagen, die zur gefundenen Lösung geführt haben: Einerseits eine Stellungnahme von rund siebzig Fachleuten, darunter auch zuweisende Stellen, die sich zum Teil sehr kritisch zur Institution Auf Berg geäussert haben; andererseits eine Besprechung mit Mitarbeitenden, die sehr glaubwürdig aufgetreten sind.
Wenn nach einer Informationsveranstaltung durch eine Vertretung der Trägerschaft ziemlich viele Zwischenzeugnisse ausgestellt werden müssen, ist davon auszugehen, dass die Haltung des Personals recht zutreffend geschildert worden ist.
5. Urs Hintermann: Definitive Lösung zur Übernahme der Sekundarschulhäuser durch den Kanton
Seit 2003 sollten die Sekundarschulhäuser beim Schulträger, dem Kanton, sein. Da sich diese Übernahme immer wieder verzögerte, beschloss der Landrat am 15. Dezember 2005 eine Übergangslösung. Diese sieht vor, dass spätestens ab 1. Januar 2009 die definitive Lösung in Kraft tritt - das ist in rund einem halben Jahr.
Die Beantwortung der folgenden Fragen übernimmt Regierungsrat Urs Wüthrich (SP).
Frage 1
Wo stehen die Arbeiten an der definitiven Lösung?
Antwort
Für die Ausarbeitung der nötigen Entscheidungs- und Verhandlungsgrundlagen hat der Regierungsrat am 6. September 2005 eine Projektorganisation festgelegt, die im Rahmen von sechs verschiedenen Teilprojekten die parallele Bearbeitung der unterschiedlichen Aufgabenbereiche möglich machen sollte. Die Arbeiten werden von einer regierungsrätlichen Steuergruppe geleitet, die aus den Vorstehern der federführenden Bau- und Umweltschutzdirektion, der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion und der Finanz- und Kirchendirektion besteht. Die Gesamtprojektleitung liegt beim Hochbauamt. Unter dessen Leitung und in Absprache mit dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden arbeiten Projektgruppen im Moment gleichzeitig an drei Teilprojekten:
- Festlegung der Übernahmepreise
- Gebäudeunterhalt
- Erarbeitung eines zukünftigen Bewirtschaftungsmodells.
Die Grundlagen werden mit einer vom VBLG eingesetzten Arbeitsgruppe abgesprochen. Ein weiteres Teilprojekt, nämlich die Verträge mit den Gemeinden, kann erst abgeschlossen werden, wenn die Resultate der übrigen Teilprojekte feststehen.
Unter der Federführung der BKSD sind die Entscheidungsgrundlagen für die Standortwahl vorbereitet worden. Diese werden zur Zeit in den betroffenen Gemeinden vorberaten, und am 11. Juni 2008 werden bei einer konferenziellen Anhörung diese Grundlagen mit dem VBLG besprochen. Danach startet die Vernehmlassung mit dem Ziel, dass dem Landrat eine Vorlage in der zweiten Jahreshälfte 2008 unterbreitet werden kann.
Frage 2
Kann der Zeitplan eingehalten werden (definitive Lösung auf 1.1.2009)?
Antwort
Zuerst wird im Herbst 2008 die Landratsvorlage zur Festlegung der Sekundarschulstandorte erscheinen. Dann soll bis Mitte 2009 die Landratsvorlage zur Übernahme der Sekundarschulanlagen dem Parlament unterbreitet werden. Der Entscheid sollte per anfang 2010 getroffen werden können. Die konkrete Abwicklung dieser Übernahme durch das Hochbauamt wird fünf bis sechs Monate in Anspruch nehmen, bis die nötigen Ressourcen zur Bewirtschaftung dieser Anlagen bereitstehen.
Frage 3
Was sind diesmal die Gründe für die erneute Verschiebung und wie lautet der neue Termin?
Antwort
Die Arbeiten sind sehr aufwändig und komplex, insbesondere die Aufarbeitung der Besitzverhältnisse. Dazu sind umfangreiche Abklärungen und Berechnungen nötig. Die Gemeinden haben zudem eine Neubeurteilung der Anlagen verlangt.
Die Zusammenarbeit der kantonalen Projektgruppen mit der Arbeitsgruppe des VBLG ist sehr wichtig. Bis heute konnte bereits vieles geklärt werden, und es besteht eine weitgehende Übereinstimmung. Allerdings muss für die entsprechenden Sitzungen ziemlich viel Zeit eingesetzt werden; im Interesse einer tragfähigen Lösung ist dies nötig.
Frage 4
Gemäss §112q Absatz 2 des Bildungsgesetzes wirkt der Kanton darauf hin, dass die §§ 112o und 112p (Rückerstattungen der Einwohnergemeinden für die Nutzung ehemaliger Realschulhäuser) auf den 31. Dezember 2008 hin aufgehoben werden. Tut er das schon?
Antwort
Die Aufhebung der Rückerstattung der Gemeinden an den Kanton für die Niveau-A-Gebäude wird Bestandteil der Landratsvorlage zur Übernahme der Sekundarschulanlagen sein. Dieses Geschäft steht im Zusammenhang mit dem Lastenausgleich zwischen Kanton und Gemeinden; bislang wurden erst die Personal-, aber noch nicht die Infrastrukturkosten verschoben.
Urs Hintermann (SP) hätte sich gefreut, wenn seine Fragen präzise beantwortet wären. Frage 4 lautet z.B., ob der Kanton bereits darauf hinwirke, dass die Rückerstattungen aufgehoben werden. Sicherheitshalber gibt es eine
Zusatzfrage
Ist es tatsächlich so, dass die Übernahme der Sekundarschulbauten nicht wie angekündigt per 2009, sondern erst per 2010 stattfinden wird?
Antwort
Die Vorlage über die Standortfestlegung wird dem Landrat noch 2008 unterbreitet; die konkrete Abwicklung der Übernahme ist auf 2010 vorgesehen.
Nochmals zu Frage 4: Es ist vorgesehen, dass im Rahmen der 2009 vorliegenden Landratsvorlage zur Übernahme der Sekundarschulanlagen auch diese Frage geklärt wird.
Rolf Richterich (FDP) meldet sich mit einer weiteren
Zusatzfrage
Wie wird sichergestellt, dass die Vorlage zur Übernahme der Sekundarschulanlagen mit dem Bildungsraum Nordwestschweiz konform sein wird?
Antwort
Die Planung hinsichtlich der zukünftigen Sekundarschulstandorte geht von einem Modell mit drei Jahren Sekundarschule aus und ist insofern konform mit dem Bildungsraum Nordwestschweiz und mit HarmoS.
6. Thomas Bühler und Elisabeth Augstburger: Impulsprogramm 21
Vor einigen Jahren wurde mit verschiedenen Pilotgemeinden das Projekt «Impuls 21» erfolgreich durchgeführt.
Die beiden Fragen beantwortet Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP).
Frage 1
Werden diese Gemeinden weiterhin betreut?
Antwort
Mit Beschluss vom 5. Dezember 2006 [LRB vom
3. Mai 2007
] hat der Landrat einer Weiterführung und Ausweitung des Programms «Impuls 21» zugestimmt und einen Kredit von rund CHF 480'000 gesprochen. Damit sollten bis im Jahr 2010 ein Drittel der Gemeinden für dieses Projekt gewonnen werden. Weiterhin sollen die Gemeinden in diesem Prozess begleitet und zu einer effizienten und nachhaltigen Gestaltung der Gemeindepolitik geführt werden.
Vor einer Weiterführung ist eine Überprüfung der bisher durchgeführten Pilotprojekte zwingend nötig. Es hat sich gezeigt, dass die Schwerpunkte im Programm anders gesetzt werden müssen, um die Gemeinden besser begleiten zu können. Ebenso ist es aus ausschreibetechnischen Gründen zwingend, die Leistungen mehreren Anbietern zu öffnen. Die bisherigen Pilotprojekte wurden von nur einer Firma begleitet.
Das angepasste «Impuls 21»-Programm wird in der nächsten Woche mit dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden besprochen und anschliessend gestartet.
Frage 2
In welchen Zeitabständen?
Antwort
Nach dem Start des angepassten Programm wird eine verstärkte Begleitung der Gemeinden erfolgen. Details zu Zeitabständen werden in Absprache mit dem VBLG festgelegt.
Elisabeth Augstburger (EVP) dankt für die Antworten und nimmt zufrieden zur Kenntnis, dass auch die Pilotgemeinden weiter betreut werden.
://: Damit sind alle Fragen beantwortet.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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