Protokoll der Landratssitzung vom 7. Mai 2009
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2008-289 vom 30. Oktober 2008 Postulat von Jacqueline Simonet, CVP/EVP-Fraktion: Möglichkeit einer Zwischentaxation bei Stipendien und Prämienverbilligungen - Beschluss des Landrats am 7. Mai 2009: < überwiesen und abgeschrieben > |
Gemäss Landratspräsident Peter Holinger (SVP) ist der Regierungsrat für Entgegennahme dieses bereits mehrmals traktandierten, aber bisher noch nicht überwiesenen Vorstosses mit Empfehlung auf gleichzeitige Abschreibung desselben aufgrund einer umfassenden, schriftlichen Begründung.
> Begründung des Regierungsrats
://: Das Postulat 2008/289 wird stillschweigend überwiesen.
Jacqueline Simonet (CVP) ist sehr dankbar dafür, dass der Vorstoss noch in ihrer aktiven Zeit als Landrätin behandelt werde. Sie dankt der Regierung für den ausführlichen Bericht und immerhin für das Entgegennehmen des Postulats. Mit der gleichzeitigen Abschreibung muss sie sich «wohl oder übel» abfinden, sie wird nicht dagegen ankämpfen. Gleichwohl will sie im Interesse aller, die in eine schwierige Situation geraten, ein paar Bemerkungen anbringen.
Zu Punkt 2 der Begründung:
«Unabhängig davon, ob das Jahreseinkommen gegenüber dem Vorjahr zunimmt oder sinkt, wird vom geltenden System gewährleistet, dass die Beitragszahlungen mit einer zeitlichen Differenz von höchstens 2 Jahren an Einkommensveränderungen angepasst werden.»
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ist man sich in gewissen Kreisen - namentlich bei jenen Personen, die diesen Bericht verfasst oder abgesegnet haben - im Klaren, wie lange 2 Jahre sind, wenn das Geld «an allen Ecken» fehlt? Nicht alle Menschen im Kanton Baselland haben «eine komfortable Reserve auf der Bank». Für diese bedeutet ein solcher Zustand «viele Monate immer wieder Zittern», weil man nicht weiss, wie es weiter geht.
Weiter heisst es:
«Diese Regelung ist sinnvoll, weil die Einkommensent-wicklung bei der Mehrheit der Bevölkerung in der Regel ohne große Sprünge verläuft.»
Kann man das heutzutage noch mit gutem Gewissen schreiben, oder sind Einkommenssprünge von 30, 40 oder 50% innerhalb kurzer Zeit keine grossen Sprünge?
Punkt 9 der Begründung soll gar nicht erst zitiert werden. Darin ist die Rede von Menschen, die sich im Falle z.B. eines Lottogewinns oder einer Erbschaft nicht sofort darum bemühen, dies der Verwaltung zu melden. Aber die Tatsache, dass einige Personen sich nicht melden, wenn das Glück sie trifft, darf doch nicht zur Berechtigung für die Regierung dazu werden, andere ebenfalls schlecht zu behandeln, bzw. gewisse Probleme auf dem Buckel Unbeteiligter auszutragen.
Als Fazit wird in der Begründung des Regierungsrats die Meinung geäussert, dass das Anliegen der Postulantin, «rasch auf plötzlich auftretende, schwierige finanzielle Situationen reagieren zu können, bei der Prämienverbilligung und bei den Ausbildungsbeiträgen, bereits erfüllt» sei.
Dies mag so sein - und die Rednerin ist sogar davon überzeugt, dass dies für «etliche» Fälle zutrifft. Sie ist sich aber auch sicher, dass, je nach Professionalität der involvierten Behörden, immer wieder Situationen auftreten können, in denen die Hilfe nicht rasch genug gewährleistet wird. Gerade in der jetzigen Zeit - die Lage hat sich seit der Einreichung des Postulats im Oktober 2008 «recht verschärft» - wird eine erhöhte Sensibilität und ein grösseres Verständnis für Leute, die plötzlich in Schwierigkeiten geraten, und eine entsprechend rasche Behandlung solcher Gesuche erwartet. Wenn der Vorstoss in dieser Hinsicht etwas bewirken konnte, ist die Postulantin bereits dankbar. In diesem Sinne will sie sich nicht gegen eine Abschreibung wehren. Es ist einfach «zu hoffen, dass das Anliegen in mehreren Köpfen registriert» worden ist.
Christa Oestreicher (FDP) hat die Begründung ebenfalls genau gelesen. Deshalb möchte sie im Zusammenhang mit Punkt 8 - dort wird die Frage des hypothetischen Jahreseinkommens angeschnitten - auf einen Spezialfall hinweisen, der in der Begründung nicht erläutert worden ist, wobei sie die dafür in der Verwaltung zuständigen Personen bereits kontaktiert hat.
Es gibt junge Erwachsene, die nach Abschluss einer Erstausbildung, während der sie ein bestimmtes Einkommen gehabt haben und danach steuerlich veranlagt worden sind, sich umorientieren und eine Zweitlehre beginnen. Aufgrund des neuerlichen Lehrvertrags über 2 oder 3 Jahre und des darin ausgewiesenen Einkommens sollte eigentlich eine Anpassung der Veranlagung vorgenommen werden können. Die Bereitschaft aber von Seiten der Verwaltung, dies zu tun, ist bisher «nicht besonders gross» gewesen. Es sollte aber in Zukunft berücksichtigt werden, dass es solche Spezialfälle gibt. Es ist zu hoffen, dass dieser Aspekt des Problems auch noch beachtet werden wird.
://: Das Postulat 2008/289 wird stillschweigend abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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