Protokoll der Landratssitzung vom 7. Mai 2009
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2008-227 vom 23. September 2008 Vorlage: 1. Revision des Familienzulagengesetzes Anpassung an das Bundesgesetz über die Familienzulagen (Familienzulagengesetz, FamZG) und die Verordnung über die Familienzulagen (Familienzulagenverordnung, FamZV) - 2. Änderung des Personaldekrets Anpassung im Zusammenhang mit der Revision des Familienzulagengesetzes (2. Lesung) - Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom < 14. April 2009 > - Beschluss des Landrats am 23. April 2009: < 1. Lesung abgeschlossen > - Beschluss des Landrats am 7. Mai 2009: < beschlossen > || Dekrettext | Gesetzestext |
Andreas Giger (SP) informiert, wie die CVP/EVP-Fraktion sei auch die SP-Fraktion der Meinung, in der Kindererziehung sei viel Liebe notwendig. Daneben braucht es aber auch weitere Dinge: Wissen, Bewusstsein, Geduld, Sorgfalt und unter anderem finanzielle Mittel. Die SP-Fraktion sei daher unverändert der Überzeugung, dass eine massvolle Erhöhung der Ausbildungs- und Kinderzulagen absolut notwendig sei. Gerade der Familienkanton Basel-Landschaft könne es sich leisten, Zulagen über dem bundesgesetzlichen Minimum zu erlassen. Dies auch in Anbetracht der Tatsache, dass die Ausgleichskasse Arbeitgeber Basel ihren Beitragssatz für das Jahr 2009 von 1,8 % auf 1,5 % senken konnte. Auch die kantonale Ausgleichskasse konnte ihren Satz für das Jahr 2009 von 1,8 % auf 1,4 % senken. Eine minimale Erhöhung der Familienzulagen sei somit problemlos verkraftbar.
Eine Erhöhung der Zulagen stelle einen Beitrag zu Konjunkturförderung, zur Stärkung des Standortes Basel-Landschaft und einen Beitrag zur Senkung des Armutsrisikos im Zusammenhang mit Kindern dar.
Die SP-Fraktion beantragt deshalb, § 6 folgendermassen abzuändern:
§ 6 Höhe der Familienzulagen
Die Höhe der Kinderzulage beträgt Fr. 225.- und die Ausbildungszulage beträgt Fr. 275.-.
Beatrice Herwig (CVP) betont, die CVP/EVP wolle als Familienpartei Familien im weitesten Sinne unterstützen und nicht nur Geld in Form eines Giesskannenprinzips ausschütten. Im konkreten Fall bedeute dies die Sicherung von Arbeitsplätzen. Mit einer Erhöhung der Familienzulagen würden die KMU-Betriebe, vor allem kleinere, männerdominierte Betriebe, belastet. In der heutigen wirtschaftlichen Situation erachtet die CVP/EVP dies als kontraproduktiv. Mit ihrem Entscheid nimmt die CVP/EVP ihre familienpolitische Verantwortung klar wahr. Wenn das Armutsrisiko für Familien tatsächlich zunehme, gebe es andere Mittel und Massnahmen, diese zu unterstützen, und zwar nicht alle Familien, sondern nur diejenigen, welche dies auch benötigen. Die CVP/EVP ist nach wie vor der Meinung, die Familienzulagen müssten wie im Gesetz vorgesehen belassen werden.
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Detailberatung
Titel und Ingress keine Wortbegehren
A. keine Wortbegehren
§§ 1 bis 5 keine Wortbegehren
§ 6
://: Der Landrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion ab, diesen Paragrafen wie folgt zu formulieren:
§ 6 Höhe der Familienzulagen
Die Höhe der Kinderzulage beträgt Fr. 225.- und die Ausbildungszulage beträgt Fr. 275.-.
Die Ablehnung erfolgt mit 52:26 Stimmen und ohne Enthaltungen. [ Namenliste ]
§§ 7 bis 11 keine Wortbegehren
B. keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§§ 12 bis 22 keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren
§§ 23 bis 30 keine Wortbegehren
III. keine Wortbegehren
§§ 31 bis 40 keine Wortbegehren
C. keine Wortbegehren
§§ 41 bis 44 keine Wortbegehren
://: Der Landrat verabschiedet die Revision des Familienzulagengesetzes mit 75:2 Stimmen bei einer Enthaltung. [ Namenliste ]
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Detailberatung Änderung des Personaldekrets
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 26 keine Wortbegehren
§ 29 Absatz 5 keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren
://: Der Landrat stimmt der Dekretsänderung in der Schlussabstimmung mit 79:0 Stimmen (0 Enthaltungen) zu. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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