Protokoll der Landratssitzung vom 1. Dezember 2011
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2011-315 vom 15. November 2011 [Beschlussfassung über direkte Beratung oder Überweisung an die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission; bei entsprechender Beschlussfassung: direkte Beratung] Vorlage: Fachhochschule Nordwestschweiz; Leistungsauftrag und Globalbeitrag 2012 - 2014; Änderung von § 33 des Staatsvertrags; Sonderprogramm Umschulung zum Lehrberuf - Beschluss des Landrats vom 1. Dezember 2011: < Leistungsauftrag beschlossen (FFR); Staatsvertrag mit 4/5-Mehr beschlossen (FSR); Sonderprogramm Umschulung beschlossen (FFR) > > Landratsbeschlüsse |
Gemäss Landratspräsident Urs Hess (SVP) schlägt das Büro des Landrates eine Direktberatung dieser Vorlage vor. Es existiert jedoch auch der Antrag der SVP-Fraktion, das Geschäft an die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission zu überweisen. Über diesen Antrag soll nun als erstes diskutiert werden.
Oskar Kämpfer (SVP) stellt fest, wahrscheinlich sei § 62 der Geschäftsordnung des Landrates die Grundlage der aktuellen Diskussion. Er lautet:
§ 62 Überweisung der Vorlagen an Kommissionen
Das Büro oder der Landrat überweisen die Vorlagen an eine Kommission zur Vorberatung, sofern der Landrat nicht beschliesst, das Geschäft entweder direkt zu behandeln oder erst nach einer Grundsatzdebatte an eine Kommission zu weisen.
Das Vorgehen des zuständigen Regierungsrates im Zusammenhang mit dem heutigen Geschäft lässt vermuten, dass für ihn die bekannten Gründe nicht wichtig genug seien, um dieses an die Kommission zurückzuweisen. Landrat Karl Willimann werde sich im Anschluss noch detailliert zum Ablauf äussern, wie das vorliegende Geschäft nach der Rückweisung durch den Landrat ohne Behandlung durch die Kommissionen wieder traktandiert wurde.
Eine Behandlung durch die Kommission ist nach Ansicht der SVP-Fraktion zwingend notwendig. Das Geschäft stammt aus der IPK FHNW, welche gemäss § 16 des Vertrags zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn über die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) das Globalbudget vorberät und der zuständigen parlamentarischen Kommission Bericht erstattet. Der genannte Paragraph lautet:
§ 16 Interparlamentarische Kommission
1
Die Kantone setzen eine Interparlamentarische Kommission (IPK) ein.
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Jeder Vertragskanton wählt für die Dauer der jeweiligen kantonalen Legislaturperiode fünf Parlamentsmitglieder in die Interparlamentarische Kommission.
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Die Interparlamentarische Kommission berät die Geschäfte der FHNW zuhanden der in den Kantonen zuständigen parlamentarischen Kommissionen vor und erstattet ihnen Bericht.
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Die Interparlamentarische Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung, die insbesondere die Organisation und das Abstimmungsverfahren regelt.
5
Die interparlamentarische Kommission ist Organ der gemeinsamen Oberaufsicht der Parlamente mit folgenden Aufgaben:
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a.
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Sie überprüft den Vollzug des Staatsvertrages und erstattet den Parlamenten Bericht;
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b.
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Sie prüft die Berichterstattung zum Leistungsauftrag durch die Staatsvertragskantone und nimmt den Geschäftsbericht und den Revisionsbericht zur Kenntnis;
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c.
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Sie lässt sich von den Leitungs- und Aufsichtsorganen der FHNW rechtzeitig und umfassend informieren. Sie kann jederzeit Einsicht in die Akten nehmen und Auskünfte von Organen und Mitarbeitenden der Institution einholen;
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d.
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Sie kann den Parlamenten Änderungen des Staatsvertrages oder besondere oberaufsichtsrechtliche Massnahmen beantragen;
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e.
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Sie kann den Finanzkontrollen Aufträge erteilen.
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6 Ihr können von jedem Parlament der Vertragskantone im Rahmen des Oberaufsichtsrechts weitere Aufgaben und Befugnisse übertragen werden.
Diese Version weicht leicht von derjenigen des Kantons Solothurn ab, was allein schon eine neuerliche Behandlung in der Kommission sinnvoll erscheinen liesse. Auch sind verschiedene Aussagen, die IPK FHNW könne Anträge verfassen und Beschlüsse fassen, aufgrund der Formulierung von § 16 nicht ganz richtig.
Was kann der Landrat überhaupt im Zusammenhang mit dem Budget zur Entwicklung der Fachhochschule beitragen? Konzeptionelle Anpassungen bei der FHNW sind gemäss Oskar Kämpfer notwendig, und diese Verlangen auch nach einer Anpassung des Budgets. Die FHNW besteht aus neun Schulen sowie dem Bereich Services. Die Einflussnahme auf einen einzelnen Bereich via Globalbudget ist daher nicht besonders wirkungsvoll. Eine Beratung in der Kommission hingegen könnte sehr viel weiter gehen und entweder zu juristischen, organisatorischen, betriebswirtschaftlichen oder auch pädagogischen Aspekten Fachinformationen einholen. Diese Möglichkeit hat der Gesamtlandrat nicht.
In der FHNW bestehen verschiedenste Probleme, welche angegangen werden sollten. Die Schule bewegt sich in einem Marktumfeld, welches im Globalbudget nicht klar abgebildet ist. Die Fachhochschule Zürich erstellte beispielsweise einen Neubau und schon heute zeigt es sich, dass Studenten lieber in Zürich als in Brugg studieren, weil ein Studium in einer Grossstadt sexier erscheint. Für Brugg werden sich bezüglich Schülerzahlen fundamentale Probleme ergeben, was im Globalbudget nicht abgebildet wird.
Zum Zeitpunkt der Gründung der Fachhochschule wurde keine Konkurrenzierung der Hochschulen angestrebt. Man ging davon aus, dass möglicherweise Masterstudiengänge angeboten würden. Heute werden diese Studiengänge angeboten, allerdings noch ohne Wissen darüber, ob das Fachwissen der Master am Schluss auch vom Markt verlangt wird. Dies ging auch aus einem Vortrag des Leiters der Fachhochschule Technik Brugg/Windisch vor der IPK hervor.
Der Selbstfinanzierungsgrad an der Fachhochschule Nordwestschweiz stellt ein Tabuthema dar, obwohl die Schule mit 680 Mio. Franken der beteiligten Kantone finanziert wird, der Rest stammt aus anderen Beiträgen. Nur 28 Mio. Franken werden an der Fachhochschule durch eigene Beiträge erarbeitet. Beispielsweise in Brugg besteht im Bezug auf die Erarbeitung solcher Beiträge ein Auftragsbestand von einem Jahr. Trotzdem werden Aussagen gemacht, der Beitrag von Fr. 1'500.- für einen derartigen Auftrag müsse nicht erhöht werden. Unsere Industrie und unser Gewerbe basieren gemäss Oskar Kämpfer jedoch primär auf Kleinbetrieben, und diese sind darauf angewiesen, dass auch eine Fachhochschule schnell reagiert. Wartezeiten von einem Jahr, bis ein Auftrag an eine Fachhochschule erteilt werden kann, welcher helfen soll, gewisse Entwicklungen voranzutreiben, sind schlicht zu lange.
Die oben angeführten Argumente zeigen, dass es sehr wichtig ist, das Budget noch einmal detailliert in den Kommissionen zu diskutieren.
An der Fachhochschule für Technik studieren 1'100 Studenten (950 Full-time Equivalents) und es arbeiten dort 170 Dozierende (100 Personen im Mittelbau, 70 in der Administration). Pro Mitarbeiter verzeichnet die Schule also weniger als drei Studierende. Erklärt wurde dies damit, dass die Studierenden dank der engen Betreuung erfolgreicher abschliessen. Dies stimmt sicher, jedoch muss die Relation Betreuung/Studierendenzahl trotzdem hinterfragt werden.
Unabhängig von den oben angeführten Argumenten stellt Oskar Kämpfer fest, dass der neue Präsident der IPK, Marc Joset, oder auch der Präsident des Regierungsausschusses, Urs Wüthrich, vor grossen Aufgaben stehen. Er hofft, dass diese die Schule so steuern, dass sie auch in vier Jahren noch existieren wird.
Christoph Hänggi (SP) betont, vorerst gehe es nur um die Frage, ob eine neuerliche Kommissionsberatung notwendig sei oder ob der Landrat direkt entscheiden könne. Nach Ansicht der SP-Fraktion kann direkt entschieden werden. Die Vorlage ist bekannt, gegenüber dem letzten Mal erfuhr sie auch kaum Veränderungen. Neu eingebaut wurde ein Kapitel 9 (Seite 8 der Vorlage), welches sich auf die am 3. November 2011 eingereichten Motionen 2011/298 und 2011/299 bezieht. Die SP-Fraktion wird der aktuellen Vorlage zustimmen und sie unterstützt auch eine direkte Beratung. Eine neuerliche Beurteilung in der Kommission ist nicht notwendig.
Rolf Richterich (FDP) wies bereits anlässlich der letzten Plenarsitzung darauf hin, dass ein Dekret und eine Geschäftsordnung des Landrates existieren. Offensichtlich kam es bisher nur selten vor, dass im Landrat eine Direktberatung beantragt wurde. Von den Vorbereitungsmöglichkeiten her ist es nicht ideal, wenn am Morgen vor der Sitzung noch nicht bekannt ist, ob ein Geschäft direkt beraten oder an die Kommission gewiesen wird. Diese Situation bezeichnet Rolf Richterich als Mangel am Prozess. Es wäre richtig gewesen, heute nur über die Frage Direktberatung oder Kommissionszuweisung zu beschliessen und dann allenfalls die Vorlage anlässlich der nächsten Sitzung direkt zu beraten. Die aktuelle Situation, dass vor der Sitzung nicht klar war, ob das Geschäft heute behandelt oder eine Kommissionsberatung beschlossen werde, entspricht gemäss Rolf Richterich dem Niveau einer Bananenrepublik.
Christian Steiner (CVP) stellt fest, nach dem knappen Entscheid vor vierzehn Tagen habe bezüglich der Fachhochschule ein Heilungsprozess eingesetzt. Dieser Heilungsprozess umfasste die beiden Motionen 2011/298 und 2011/299 , in welchen dargelegt wurde, was sich an der Fachhochschule resp. in deren Umfeld verändern sollte. Die Regierung nahm diese Anliegen entgegen und bestätigt in der aktuellen Vorlage, dass sie bereits sei, diese Themen mit der Fachhochschule zu verhandeln. Einzelne Themen betreffen Bundesrecht, beispielsweise die Durchlässigkeit der universitären und fachhochschulischen Masterlehrgänge. Andere Bereiche wiederum betreffen den Staatsvertrag, und hier kann unser Kanton nicht allein bestimmen. Das Anberaumen einer Kommissionsberatung erachtet Christian Steiner als absolut nicht notwendig. Seine Fraktion spricht sich klar für die Direktberatung der Vorlage aus.
Landratspräsident Urs Hess (SVP) erwidert Rolf Richterich, das gewählte Vorgehen sei absolut korrekt. Das Dekret zum Landratsgesetz regelt in § 72 Absatz 2 das Vorgehen betreffend Direktberatung oder Kommissionsberatung, dieses wurde genau eingehalten.
Ruedi Brassel (SP) dankt dem Ratspräsidenten für sein Votum und bittet Rolf Richterich, den Ausdruck Bananenrepublik zurückzunehmen. Das Vorgehen sei völlig korrekt.
Thomas de Courten (SVP) bezieht sich vor allem auf Christian Steiners Votum, denn dieser habe genau die Begründung geliefert, weshalb eine Kommissionsberatung notwendig sei. Das Abstimmungsresultat mit Stichentscheid des Präsidenten viel knapp aus und nun gehe es darum, ob das knappe Resultat durch eine andere Präsenz im Landrat mit der gleichen Vorlage umgedreht werden soll, oder ob die Anliegen des Landrates ernsthaft erwogen werden und die Vorlage entsprechend ergänzt wird. In der Zwischenzeit überwies der Landrat entsprechende Motionen, welche in die Verhandlungen einbezogen werden sollen.
Gemäss Christian Steiner betreffen die Kritikpunkte die verschiedensten Bereiche und Thomas de Courten ist der Meinung, dass das, was die Regierung mit ihrem Kommentar in der marginal überarbeiteten Vorlage verankerte, nicht den Forderungen des Landrates entspricht. Die Anliegen des Landrates sollen in der Kommission entsprechend behandelt und dem Landrat Anträge gestellt werden. Es gehe nicht um eine Alibiübung und darum, ein Abstimmungsergebnis umzudrehen, sondern um eine ernsthafte Ergänzung der Vorlage um die Anliegen des Landrates.
Thomas de Courten ruft den Landrat dazu auf, eine seriöse Beratung des Geschäfts in den Kommissionen zu ermöglichen.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) hofft, die aktuelle Vorlage werde heute noch beraten, weshalb er sich an dieser Stelle auf einige kurze Kommentierungen zum Aspekt "Direktberatung" beschränken will. Vom Antrag der SVP-Fraktion zeigt er sich insofern überrascht, als nach der Aussprache mit den Verantwortlichen allerseits signalisiert wurde, es gebe keinen Grund für eine neuerliche Kommissionsberatung. Die Begründung lautete, es gebe keine materiellen Gründe, eine Vorlage erneut zu diskutieren, welche bereits viermal in der IPK und sehr intensiv auch in der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission diskutiert worden sei.
Heute muss das Parlament darüber entscheiden, ob der aufgrund der beiden Motionen neu in die Vorlage aufgenommene Auftrag erfüllt wurde. Die Aufforderung von Personen, welche der Hochschule kritisch gegenüberstehen, die Effizienz der FHNW zu verbessern, müsste eigentlich auch für unser Parlament gelten. Urs Wüthrich appelliert daher dringend an den Landrat, die an und für sich einfache Frage, ob die Vorlage mit dem Zusatzauftrag verabschiedet werden kann, jetzt zu entscheiden. Dass der Landrat heute eine Klärung herbeiführt, zeugt ausserdem von Respekt gegenüber den drei Partnerkantonen. Basel-Landschaft kann die Vorlage nun auf die Schienen bringen oder, aus welchen Überlegungen auch immer, zurücknehmen.
Thomas de Courten (SVP) mag sich sehr wohl an die Sitzung erinnern, anlässlich welcher die vom Regierungsrat erwähnten Abmachungen getroffen wurden. Es herrschte damals auch ein Konsens darüber, dass die vom Landrat eingebrachten Anliegen in verbindlicher Form in die neue Vorlage einfliessen sollten. Thomas de Courten stellt jetzt fest, dass Ziffer 3 des entsprechenden Landratsbeschlusses derart unverbindlich formuliert sei, dass er den damaligen Abmachungen nicht gerecht werde. Er möchte, dass die Kommission festlegt, innert welcher Frist Verhandlungen geführt und ein entsprechender Bericht an den Landrat erstellt werden soll. Weiter gilt es zu definieren, welche Punkte in die Verhandlungen einbezogen werden müssen. Diese Aufgabe soll von der Kommission übernommen werden, sie kann heute nicht im Landrat gelöst werden. Der nun aufgebaute Zeitdruck zeigt wenig Respekt gegenüber dem Parlament.
Rolf Richterich (FDP) hört von Regierungsrat Urs Wüthrich und liest in der Vorlage, an einem informellen Treffen sei etwas vereinbart worden. Dies sieht er anders. Er nahm an diesem Treffen nur Teil, um dem Regierungsrat Rückmeldungen zu geben, damit dieser sich das weitere Vorgehen überlegen könne. Auch bestanden die beiden Motionen 2011/298 und 2011/299 damals noch gar nicht. Der Regierungsrat selbst unterbreitete sie an besagtem Treffen. Über eine Direktberatung wurde ebenfalls nicht diskutiert. Aus diesem Grund erachtet er das nun vorgeschlagene Vorgehen als höchst fragwürdig. Ausserdem müsste Protokoll geführt werden, wenn in einem Gremium ein Beschluss gefasst wird. Die Fraktionsverantwortlichen, welche an der informellen Sitzung teilnahmen, beschlossen nichts. Rolf Richterich empfindet daher die Aussagen des Regierungsrates als die Wahrheit mehr als geschrammt.
Urs-Peter Moos (SVP) macht Regierungsrat Urs Wüthrich darauf aufmerksam, dass der Landrat dem Kanton Basel-Landschaft und nicht den Nachbarkantonen verpflichtet sei.
Karl Willimann (SVP) bemerkt einleitend, die heutige Vorlage stehe tatsächlich unter einem schlechten Stern. Wer sich geordnete politische Abläufe gewohnt sei, wundere sich und komme zu folgenden Feststellungen: Vorgängig zur Sitzung mit Regierungsrat Urs Wüthrich am 3. November 2011 habe dieser das Gespräch mit den Fraktionen gesucht und drei Varianten für das weitere Vorgehen präsentiert. Gleichzeitig verteilte er als Vorschlag einen eigenen Postulatsentwurf. Die SVP teilte an der damaligen Besprechung mit, sie habe eine eigene Motion vorbereitet, welche für die Aufnahme der Kritikpunkte dienlich sei. Daraufhin geschah folgendes: Unter der Leitung des Bildungsdirektors erstellte die SP gemeinsam mit der CVP/EVP, den Grünen sowie der BDP/glp ebenfalls eine dringliche Motion, welche bis auf wenige Worte identisch ist mit dem Vorschlag, welcher von Regierungsrat Wüthrich unterbreitet wurde. Dieses Vorgehen könnte auch als Eingabe eines Plagiats durch die entsprechenden Fraktionen bezeichnet werden. Bei der Begründung der Dringlichkeit fühlte sich der CVP-Sprecher denn auch bemüssigt, den Vorstoss der SVP als Eingriff in die Kompetenz der Fachhochschulleitung zu kritisieren. Offenbar sei es bei der FHNW-Vorlage nicht erwünscht, selbst zu denken, abzuschreiben hingegen schon.
Der gleiche CVP-Vertreter liess im Zusammenhang mit der Abstimmung über den Bildungsrat in Leserbriefen verlauten, Basel-Landschaft habe sich bereits mit der Ablehnung der FHNW-Vorlage in der Nordwestschweiz blamiert. In umgekehrter Logik heisst dies, wer sich nicht weiter verschulden wolle und Fragezeichen hinter den Drang nach Expansion der FHNW in Richtung Paralleluniversität setze, blamiere sich. Wer hingegen zu allem Ja sagt und unbekümmert die Schulden anwachsen lässt, rettet den Kanton vor der Blamage. So kann man sich rühmen, meistens zu den Abstimmungsgewinnern zu gehören. Die Folgen dieser Politik sind nun eingetreten und dürfen anlässlich der Budgetdebatte an der nächsten Sitzung und im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket im März 2012 diskutiert werden. Dass im Büro die Direktbehandlung der neuen Vorlage durch die gleichen Parteien beschlossen wurde, passt gut zur vorgängigen Behandlung des Geschäfts.
Christian Steiner (CVP) gehen gewisse Voten zu weit. An Thomas de Courten gewandt meint er, der Regierungsrat habe genau diejenigen Punkte in den Landratsbeschluss aufgenommen, bei welchen er auch Handlungsspielraum hat. Er kann mit den Partnerkantonen die mit den Motionen eingebrachten Anliegen des Landrates verhandeln, mehr Möglichkeiten hat er nicht.
Christian Steiner gibt Karl Willimann Recht, dass die beiden Motionen unter Zeitdruck entstanden seien. Die inhaltliche Differenz jedoch ist nicht sehr gross.
Urs-Peter Moos betonte, der Landrat sei nur für das Baselbiet zuständig. Dies ist richtig. Die in der Dunkelkammer des Landrats geschmiedeten Allianzen und gefällten Entscheide haben die Helle des Tages dreimal nicht überstanden. Dreimal entschied das Volk anders, als es der Landrat beschloss. Im Bezug auf die Fachhochschule setzte der Heilungsprozess nur ein, weil in der Öffentlichkeit festgestellt wurde, der Landrat stehe mit seinem Entscheid absolut schräg in der Landschaft. Nun bezüglich Direktbehandlung ein derartiges Drama zu inszenieren, erachtet Christian Steiner als der Sache nicht angebracht. Er vermisst diesbezüglich den Respekt vor den übrigen Kantonen.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) betont, Respekt gegenüber unseren Nachbar- und Partnerkantonen werde durch den durch 80 % der Stimmberechtigten erteilten Auftrag verlangt, die Fachhochschule zu Viert zu führen, um überhaupt eine Chance zu haben, dieser eine Zukunft zu geben. Es besteht also eine deutliche politische Legitimation, Basel-Landschaft nicht in Richtung Isolation zu manövrieren.
Urs Wüthrich nahm zur Kenntnis, dass der SVP-Vorstoss sich nicht grundlegen von demjenigen der übrigen Fraktionen unterscheidet. Die sollte als positives Zeichen gewertet werden. Ausnahmsweise vertritt eine relativ breite Koalition die ähnliche Position und beauftragt damit die Baselbieter Regierung mit der Erfüllung der Motionen 2011/298 und 2011/299. Bewusst wurden keine Teile der Motion in die Vorlage übernommen, um heute keine Redaktionssitzung mit 90 Personen führen zu müssen. Auf die beiden Grundlagen und Aufträge wird jedoch ausdrücklich verwiesen.
Auf das Risiko hin, altmodisch zu erscheinen, erklärt Urs Wüthrich gegenüber Rolf Richterich, er sei davon ausgegangen, dass eine Lösung auch nach der Auflösung einer Sitzung noch gelte, wenn sie von erwachsenen Leuten anlässlich der genannten Sitzung entwickelt wurde.
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Beschluss zur Frage einer Direktberatung der Vorlage 2011/315
://: Der Landrat beschliesst mit 47:33 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Vorlage 2011/315 heute direkt zu beraten. [ Namenliste ]
Landratspräsident Urs Hess (SVP) skizziert das weitere Vorgehen. Zuerst werde man über den Landratsbeschluss 2 (Staatsvertrag) abstimmen, danach über Landratsbeschluss 3 und abschliessend über Landratsbeschluss 1 (Schlussabstimmung).
Paul Wenger (SVP) beantragt im Namen der SVP-Fraktion, die aktuelle Vorlage zurückzuweisen. Die Argumente für eine derartige Rückweisung wurden bereits dargelegt. Die beiden Motionen werden nach Ansicht der SVP-Fraktion in der Vorlage ungenügend abgebildet.
Christoph Hänggi (SP) und Christian Steiner (CVP) geben bekannt, ihre jeweiligen Fraktionen würden eine Rückweisung klar ablehnen.
://: Mit 22:56 Stimmen lehnt der Landrat die Rückweisung der Vorlage 2011/315 ab. [ Namenliste ]
Michael Herrmann (FDP) stellt fest, es liege heute die gleiche Vorlage wie vor einigen Wochen noch einmal auf dem Tisch. Inzwischen wurden zwei Motionen eingereicht, welche seiner Ansicht nach nur sehr schmal in der Regierungsvorlage abgebildet sind. Was nun im Landratsbeschluss festgeschrieben werden soll, reicht der FDP-Fraktion nicht. Die Anliegen der Motion müssen verbindlich im Landratsbeschluss aufgeführt sein, sie dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Die FDP-Fraktion bringt gegenüber der FHNW gewisse Vorbehalte an, diese betreffen beispielsweise die wachsenden Verwaltungs-, Administrations- und Informatikkosten, die Löhne der Dozierenden oder die Doppelspurigkeiten zwischen den Fachhochschulen und den Universitäten. Diese Aspekte werden in der ganzen Schweiz diskutiert und die bislang positive Arbeit der Fachhochschule wird so unnötigerweise in Frage gestellt. Diese Situation soll beseitigt werden, indem relativ schnell Klarheit betreffend der im Parlament eingereichten Motionen geschaffen wird. Aus diesem Grund beantragt die FDP-Fraktion das Einfügen der folgenden, neuen Ziffer 4 im Landratsbeschluss:
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4 .
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Der Regierungsrat hat im Sinne eines verbindlichen Vollzugscontrollings binnen Jahresfrist eine zusammen mit der FHNW-Leitung erarbeitete Strategie zum Bremsen des starken Kostenanstiegs in den Bereichen Dozenten-Saläre und Verwaltungs-, Administrations- und Informatikkosten vorzulegen.
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Weiter sollen die heutige Struktur und die fachliche Ausrichtung der FHNW kritisch auf (teure) Doppelspurigkeiten zwischen Fachhochschulen und Universitäten überprüft werden und dem Landrat - ebenfalls innert Jahresfrist - Bericht erstattet werden. Falls solche Doppelspurigkeiten erkannt werden, wird eine Strategie zur Beseitigung ebendieser präsentiert.
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Damit würden die Anliegen der Motionen im Landratsbeschluss festgeschrieben.
Thomas de Courten (SVP) informiert, auch die SVP-Fraktion habe diesbezügliche Anträge vorbereitet. Der Antrag der FDP-Fraktion entspreche in weiten Teilen denjenigen der SVP.
Die vorliegende Ziffer 3 in Landratsbeschluss 1 lasse sich an Unverbindlichkeit nicht überbieten, denn so werde bis zum Beginn der Leistungsperiode ab 2015 nichts geschehen. Ziffer 3 schwäche den eigentlichen Inhalt der Motionen ab, denn der Landratsbeschluss enthält keine konkreten Angaben betreffend Zulassungsbeschränkungen zu Studiengängen, betreffend Schaffung von Durchlässigkeiten für gute Fachhochschüler, welche ihren Master an der Universität absolvieren sollen, betreffend preistreibendem Konkurrenzkampf unter den schweizerischen Fachhochschulen oder Abbau der Verwaltungsbürokratie. Die Verankerung dieser Punkte im Landratsbeschluss ist für die SVP-Fraktion wesentlich, weshalb sie sich dem FDP-Antrag anschliesst.
Christoph Hänggi (SP) betont, die SP-Fraktion sehe den Antrag gerade eben zum ersten Mal. Falls es der Sache dient, werde man diesen nicht bekämpfen, ihn aber auch nicht mit viel Herzblut unterstützen. Die in den Motionen geforderten Anliegen würden so oder so umgesetzt. Der Fachhochschule sei beispielsweise bewusst, dass ein Controlling stattfinden muss. Auch besteht die Möglichkeit, in der IPK entsprechende Anträge zu stellen. Die vorliegenden Motionen würden ebenfalls innert nützlicher Frist zu Antworten führen.
Klaus Kirchmayr (Grüne) erinnert an die erste Debatte, als die Grüne Fraktion in dieser Frage das Zünglein an der Waage spielte. Damit brachte sie deutlich zum Ausdruck, dass sie nicht mit sämtlichen Entwicklungen an der Fachhochschule zufrieden sei. Es gibt Fehlentwicklungen, welche in den jetzigen Leistungsauftrag trotz intensivem Engagement in der IPK nicht eingeflossen sind. Nach der entsprechenden Debatte fand in der Regierung ein Umdenkprozess statt und die Anliegen erhielten plötzlich das Gewicht, welches sich die Grünen schon lange erhofften. Die Anliegen flossen in das Gespräch ein, welches zwischen den Fraktionen stattfand, und mündeten in konkreten Forderungen, welche sich nun in der erneuten Vorlage wiederfinden (Ziffer 3 des Landratsbeschlusses). Damit wurde für die Grüne Fraktion ein wesentlicher Teil ihres Anliegens erreicht. Auch werten die Grünen die grosse regionale Bedeutung der FHNW und die Verpflichtungen gegenüber unseren Nachbarn sowie die bildungs- und standortpolitischen Fragen unter Berücksichtigung der Zusagen höher ein, als die nach wie vor bestehenden und zu Recht kritisierten Fehlentwicklungen in der Fachhochschule. Die Grüne Fraktion wird heute daher mehrheitlich dem vorliegenden Leistungsauftrag zustimmen.
Nach wie vor besteht das grosse Anliegen, dass sehr intensiv und sehr konkret an den Fehlentwicklungen gearbeitet wird und dafür auch ein verbindlicher Auftrag existiert. Eine Mehrheit der Grünen Fraktion wird daher auch den Antrag der FDP unterstützen.
Die Grünen hoffen sehr, dass das Feedback zur Fachhochschule aus den Parlamenten ernst genommen wird und dass die Erstellung des Leistungsauftrags nicht allein Verhandlungssache zwischen Schulleitung und Regierungsausschuss sein wird. Die nächste Leistungsvereinbarung werde hoffentlich ausgewogener sein und den vom Landrat eingebrachten Aspekten Rechnung tragen. Die Fachhochschule und der Regierungsausschuss sollen den Fingerzeig des Parlaments als Chance verstehen, rechtzeitig die entsprechenden Weichen zu stellen.
Wie bereits erwähnt, werden die Grünen auf die Vorlage eintreten und auch dem Antrag der FDP mehrheitlich zustimmen.
Marie-Therese Müller (BDP) gibt bekannt, die BDP/glp-Fraktion wolle grossmehrheitlich auf die aktuelle Vorlage eintreten, gleichzeitig werde man die Anträge der FDP-Fraktion unterstützen. Bei der FHNW handelt es sich um ein Erfolgsmodell, auch wenn noch einige Kinderkrankheiten zu verzeichnen sind. Da es sich um ein partnerschaftliches Geschäft handelt, ist es nicht sinnvoll, wenn Basel-Landschaft einen eigenen Zug fährt. Mit den in den Motionen und mit den heutigen Voten eingebrachten Anliegen wurde dem Leitungsgremium der Fachhochschule die Richtung, in welche sich die Schule in den nächsten Jahren entwickeln soll, klargemacht. Den Globalbeitrag nun nicht zu sprechen, käme für Marie-Therese Müller zu einem falschen Zeitpunkt, da die entsprechenden Verhandlungen bereits geführt wurden. Bei den nächsten Verhandlungen sollen die Anliegen des Landrates aber auf jeden Fall einfliessen.
Christoph Buser (FDP) ist der Ansicht, die Steuerung der Fachhochschule müsse hinterfragt werden dürfen. Für das Kantonsparlament gilt es dabei, die in verschiedenen Voten immer wieder bemühte Flughöhe im Auge zu behalten. Viele Aspekte betreffend Fachhochschule werden zwar durch Bundesgesetze bestimmt, jedoch liegen die in den Motionen aufgegriffenen Anliegen in der Hand der FHNW selbst. Respekt gegenüber den Nachbarkantonen empfindet Christoph Buser als sehr wichtig und sinnvoll, jedoch vermisste er im Prozess bei der Ausarbeitung der aktuellen Vorlage den Respekt gegenüber dem Parlament. Man könne nicht noch einmal eine gleiche Vorlage unterbreiten und behaupten, diese behandle die Anliegen des Parlaments verbindlich, indem auf zwei Motionen verwiesen wird. Mit dem Antrag der FDP wird nun versucht, eine stärkere Verbindlichkeit herzustellen. Da die grossen Kritikpunkte in der Vorlage nicht erwähnt sind, erweckt dies für Christoph Buser den Eindruck der Verniedlichung. Auch der Prozess, wie es zur Vorlage kam, werde nun schöngeredet.
In den bisherigen Diskussionen kam klar zum Ausdruck, dass man insgesamt sehr wohl hinter der Fachhochschule stehe, dass aber auch gewisse Fehlentwicklungen zu beobachten sind. Gesamtschweizerisch seien vielerorts die gleichen Diskussionen im Gange und die Fachhochschule tue daher gut daran, selbst aufzuzeigen, dass die ihr vorgeworfenen Doppelspurigkeiten nicht zutreffen. Mit den vom Landrat vorgeschlagenen Massnahmen würde vor allem der Fachhochschule selbst geholfen. Der Regierungsrat soll daher entsprechend mit den Partnerkantonen und der Fachhochschule verhandeln, dies mit dem nötigen Nachdruck.
Kathrin Schweizer (SP) bezeichnet den Vorstoss der FDP-Fraktion als eine Brücke zum Ziel hin, die Fachhochschule doch noch zu unterstützen. Dies erachtet sie als sehr erfreulich und ihre Fraktion sei daher auch gerne bereit, bei diesem Brückenbau mitzuhelfen und den Antrag zu unterstützen.
Christian Steiner (CVP) gibt bekannt, die CVP/EVP-Fraktion werde die aktuelle Vorlage ebenfalls unterstützen, den Antrag der FDP sehe man heute zum ersten Mal und einige Fraktionsmitglieder werden diesem wohl zustimmen, andere hingegen nicht. Bezüglich Fachhochschule ist Basel-Landschaft Mitglied eines Konkordates und entsprechend muss über das Vorgehen verhandelt werden. Die FDP beantragt beispielsweise, eine Strategie zum Bremsen des starken Kostenanstiegs in gewissen Bereichen sei binnen Jahresfrist vorzulegen. Was geschähe, wenn die übrigen Vertragskantone einen solchen Bericht erst in zwei Jahren verlangen?
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) erinnert an den Rückweisungsantrag des Landrates vom 20. Oktober 2011 , welcher die Regierung mit vier schwierigen Herausforderungen konfrontierte, wovon die Frage am wichtigsten war, wie der Schaden für die ganze Region, aber speziell auch für die Wirtschaft unseres Kantons, nach einer Schwächung des Trägerkantons Basel-Landschaft verhindert werden könne. Ebenfalls wichtig ist der Aspekt, wie für die FHNW rechtzeitig die erforderliche Planungssicherheit geschaffen werden könne und auch die unverzichtbaren finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um in die nächste Leistungsauftragsperiode zu starten. Die Regierung deklarierte die Verhinderung einer Neuberatung der Vorlage in den übrigen drei Regierungen sowie in den Kommissionen aller vier Parlamente sowie im Parlament selbst als wichtig. Die damit verbundenen Irritationen und zeitlichen Verzögerungen müssen, wenn immer möglich, verhindert werden. Trotzdem muss den kritischen Vorbehalten des Landrates auf jeden Fall angemessen Rechnung getragen werden.
Die Antwort auf die oben genannten Fragen und Herausforderung stellt die heutige, aktualisierte und ergänzte Vorlage 2011/315 dar. Sollen die Zielsetzungen erreicht werden, ist es nach Auffassung des Regierungsrates notwendig, die Vorlage heute direkt zu beraten. Neue materielle Fragen, welche durch eine Kommission hätten beraten werden sollen, liegen nicht vor.
Mit dem Zusatzauftrag wird der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft im Sinne der beiden Motionen damit beauftragt, sowohl während der Leistungsauftragsperiode 2012 - 2014 als auch in einer nächsten Phase auf das Angebot und die inhaltliche Ausgestaltung sowie die finanzielle Entwicklung der FHNW ein kritisches Augenmerk zu richten und die formulierten Aufträge in den Regierungsausschuss einzubringen. Es wurde bewusst nicht versucht, beide parlamentarischen Aufträge zu verschmelzen. Im neuen Landratsbeschluss wird der Bezug zu den Motionen 2011/298 und 2011/299 hergestellt. Die Intentionen des Parlaments und die verbindlichen Aufträge an den Regierungsrat bleiben also im Original bestehen. Obwohl dem Anliegen so nach dem Verständnis des Regierungsrates Rechnung getragen wird, verzichtete der Regierungsrat bewusst auf die Beantragung einer Abschreibung der Motionen. Mit diesem Vorgehen sichert sich das Parlament den Anspruch auf laufende Berichterstattung zu den unternommenen Schritten und auch zu den erzielten Ergebnissen. Für Urs Wüthrich wäre es durchaus denkbar, den in Ziffer 3 des Landratsbeschlusses formulierten Auftrag derart zu ergänzen, dass eine jährliche Berichterstattung an den Landrat sichergestellt würde. Der Antrag der FDP-Fraktion vermischt nach Urs Wüthrichs Verständnis die Zuständigkeiten und Rollen der Baselbieter Regierung, des Regierungsausschusses und der Verantwortlichen der FHNW. Er plädiert daher für Ablehnung des FDP-Antrags und für eine Erweiterung der Ziffer 3 des Landratsbeschlusses um den Begriff "jährlich".
Mit der Klarstellung, dass die Auftragsformulierung mit den Motionen stehen bleibt, sei die Kritik einer Verniedlichung nicht haltbar. Noch einmal weist Urs Wüthrich auch darauf hin, dass anlässlich der vier IPK-Sitzungen nicht einmal ein Antrag gestellt wurde. Die Aussage, man habe die IPK seitens der Regierungen nicht ernst genommen, sei daher fragwürdig.
Zum Glück wurde auch erwähnt, dass es sich bei der FHNW um ein Erfolgsmodell handelt. Urs Wüthrich wünschte sich, dass die FHNW mit berechtigter und begründeter Kritik konfrontiert wird und der Regierungsrat den Auftrag erhält, sich um die Zukunft der Fachhochschule zu kümmern, aber dass sie nicht mit Verunglimpfungen konfrontiert wird, welche kaum einmal belegt werden können.
Christoph Buser (FDP) zeigt sich erstaunt über die Aussage, ein Zeichen, dass die Anliegen des Landrates ernst genommen würden, sei das Stehenlassen der Motionen. Die Motionen könnten ja auch in keinster Art und Weise abgeschrieben werden, da keine der dortigen Forderungen erfüllt sind. Mit der aktuellen Vorlage würde Geld gesprochen, ohne dass im Beschluss auf die Kritikpunkte eingegangen wird. Die Argumentation, das Stehenlassen der Motionen sei ein Entgegenkommen, empfindet Christoph Buser als abenteuerlich. Noch einmal stellt er fest, im aktuellen Antrag bestehe keine Verbindlichkeit. Der Regierungsrat muss es als Chance sehen, mit den Anliegen des Landrates an die Fachhochschule und den Regierungsausschuss zu gelangen. Sollte die Umsetzung des Anliegens aus irgendwelchen Zuständigkeitsgründen nicht gelingen, kann der Regierungsrat entsprechend Bericht erstatten. Eine jährliche Berichterstattung ohne jeden Auftrag, wie dies Urs Wüthrich für Ziffer 3 vorschlägt, genügt Christoph Buser nicht.
Gerhard Schafroth (glp) bittet vor allem seine Kolleginnen und Kollegen der linken und der grünen Seite, den Antrag der FDP zu unterstützen. Selbstverständlich ist es allen ein Anliegen, über eine gute Fachhochschule zu verfügen. Richtigerweise müssten die Dreijahrestranchen des Budgets in Einjahrestranchen umgewandelt werden, um die Möglichkeit zu erhalten, jährlich eine Neubewertung vorzunehmen. Das vorliegende Projekt hingegen ist auf drei Jahre ausgerichtet und daher ist es faktisch nicht mehr möglich, an der vorgesehenen Tranchierung des Budgets Änderungen vorzunehmen. Mit der Unterstützung des FDP-Antrags kann der Landrat zumindest das Maximum an Einflussmöglichkeiten herausholen.
Michael Herrmann (FDP) geht auf Urs Wüthrichs Votum ein. Heute steht tatsächlich eine gewisse "Verunglimpfung" gegenüber der FHNW und den Fachhochschulen allgemein im Raum. Mit dem Antrag der FDP können diese Vorbehalte ein Stück weit aus dem Feld geräumt werden. Weshalb empfiehlt der Regierungsrat den FDP-Antrag zur Ablehnung, obwohl dieser einen Steilpass für mehr Verbindlichkeit und eine gute Lösung für die FHNW darstellt?
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Detailberatung Landratsbeschluss 2 / Landratsbeschluss betreffend Änderung von § 33 des Vertrags über die Fachhochschule Nordwestschweiz
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
Ziffern 1 und 2
keine Wortbegehren
://: Der Landrat verabschiedet den Landratsbeschluss zur Änderung des Staatsvertrags mit 78:0 Stimmen, das 4/5-Mehr ist damit erreicht. [ Namenliste ]
Detailberatung Landratsbeschluss 3 / Landratsbeschluss betreffend Sonderprogramm Umschulung zum Lehrberuf
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
Ziffern 1 und 2
keine Wortbegehren
://: Mit 65:16 Stimmen stimmt der Landrat dem Landratsbeschluss betreffend Sonderprogramm Umschulung zum Lehrberuf zu. [ Namenliste ]
Detailberatung Landratsbeschluss 1 / Landratsbeschluss betreffend Fachhochschule Nordwestschweiz; Leistungsauftrag und Globalbeitrag 2012 - 2014
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
Ziffern 1 und 2
keine Wortbegehren
Ziffer 3
Die Regierung schlägt hier folgende Ergänzung vor:
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3.
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Der Regierungsrat wird beauftragt, im Hinblick auf die konkrete Umsetzung der Leistungsperiode 2012 - 2014 und auf die darauf folgende Leistungsperiode die unter Ziffer 9 dieser Vorlage gemäss den Motionen 2011/298 und 2011/299 zum Ausdruck gebrachten Anliegen des Landrats mit den Regierungen der Partnerkantone sowie mit der FHNW zu verhandeln und dem Landrat jährlich
über die Ergebnisse Bericht zu erstatten.
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://: Der oben angeführten Formulierung von Ziffer 3 stimmt der Landrat mit 78:2 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. [ Namenliste ]
Ziffer 4
Die FDP-Fraktion beantragt das Einfügen einer neuen Ziffer 4, die bisherigen Ziffern 4 und 5 würden neu zu Ziffern 5 und 6.
://: Mit 70:4 Stimmen bei 7 Enthaltungen beschliesst der Landrat die folgende, neue Ziffer 4:
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4.
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Der Regierungsrat hat im Sinne eines verbindlichen Vollzugscontrollings binnen Jahresfrist eine zusammen mit der FHNW-Leitung erarbeitete Strategie zum Bremsen des starken Kostenanstiegs in den Bereichen Dozenten-Saläre und Verwaltungs-, Administrations- und Informatikkosten vorzulegen.
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Weiter sollen die heutige Struktur und die fachliche Ausrichtung der FHNW kritisch auf (teure) Doppelspurigkeiten zwischen Fachhochschulen und Universitäten überprüft werden und dem Landrat - ebenfalls innert Jahresfrist - Bericht erstattet werden. Falls solche Doppelspurigkeiten erkannt werden, wird eine Strategie zur Beseitigung ebendieser präsentiert.
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[ Namenliste ]
Ziffer 5 (alt 4)
keine Wortbegehren
Ziffer 6 (alt 5)
keine Wortbegehren
Rückkommen wird nicht verlangt.
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://: In der Schlussabstimmung verabschiedet der Landrat den geänderten Landratsbeschluss mit 56:22 Stimmen bei 3 Enthaltungen. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
betreffend Fachhochschule Nordwestschweiz; Leistungsauftrag und Globalbeitrag 2012 - 2014
vom 1. Dezember 2011
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Der Leistungsauftrag der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn an die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) für die Jahre 2012 - 2014 vom 31. Mai / 7. Juni / 8. Juni / 14. Juni 2011 wird genehmigt.
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2.
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Der im Leistungsauftrag ausgewiesene Globalbeitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) wird in Form eines Verpflichtungskredits im Umfang von 186'680'000 Franken bewilligt. Die Auszahlungstranchen betragen 58'517'000 Franken für das Jahr 2012, 60'477'000 Franken für das Jahr 2013 und 67'686'000 Franken für das Jahr 2014.
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3.
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Der Regierungsrat wird beauftragt, im Hinblick auf die konkrete Umsetzung der Leistungsperiode 2012 - 2014 und auf die darauf folgende Leistungsperiode die unter Ziffer 9 dieser Vorlage gemäss den Motionen 2011/298
und
2011/299
zum Ausdruck gebrachten Anliegen des Landrats mit den Regierungen der Partnerkantone sowie mit der FHNW zu verhandeln und dem Landrat jährlich über die Ergebnisse Bericht zu erstatten.
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4.
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Der Regierungsrat hat im Sinne eines verbindlichen Vollzugscontrollings binnen Jahresfrist eine zusammen mit der FHNW-Leitung erarbeitete Strategie zum Bremsen des starken Kostenanstiegs in den Bereichen Dozenten-Saläre und Verwaltungs-, Administrations- und Informatikkosten vorzulegen.
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Weiter sollen die heutige Struktur und die fachliche Ausrichtung der FHNW kritisch auf (teure) Doppelspurigkeiten zwischen Fachhochschulen und Universitäten überprüft werden und dem Landrat - ebenfalls innert Jahresfrist - Bericht erstattet werden. Falls solche Doppelspurigkeiten erkannt werden, wird eine Strategie zur Beseitigung ebendieser präsentiert.
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5.
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Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem Vorbehalt entsprechender Beschlüsse des Grossen Rats des Kantons Aargau, des Grossen Rats des Kantons Basel-Stadt und des Kantonsrats des Kantons Solothurn.
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6.
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Ziffer 2 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b KV.
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Landratsbeschluss
betreffend Änderung von § 33 des Vertrags über die Fachhochschule Nordwestschweiz
vom 1. Dezember 2011
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Die von den Kantonsregierungen abgeschlossene Änderung des Vertrags zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn über die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) vom 27. Oktober / 9. November 2004 wird genehmigt.
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2.
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Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem Vorbehalt entsprechender Beschlüsse des Grossen Rats des Kantons Aargau, des Grossen Rats des Kantons Basel-Stadt und des Kantonsrats des Kantons Solothurn sowie den Bestimmungen der Kantonsverfassung über das obligatorische und fakultative Referendum.
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Landratsbeschluss
betreffend Sonderprogramm Umschulung zum Lehrberuf
vom 1. Dezember 2011
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Für die Beteiligung am Programm „Umschulung zum Lehrberuf für erfahrene Berufsleute" in den Jahren 2012 - 2014 wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 1'312'000 Franken bewilligt.
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2.
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Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b KV.
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Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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