Protokoll der Landratssitzung vom 20. Oktober 2011
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2011-173 vom 31. Mai 2011 Vorlage: Fachhochschule Nordwestschweiz; Leistungsauftrag und Globalbeitrag 2012 - 2014; Änderung von § 33 des Staatsvertrags; Sonderprogramm Umschulung zum Lehrberuf - Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 3. Oktober 2011 - Beschluss des Landrats vom 20. Oktober 2011: < an die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission zurückgewiesen > |
Urs Hess (SVP) übergibt das Wort an BKSK-Präsident
Karl Willimann: Gemäss Antrag der Regierungen ist für die Leistungsauftragsperiode 2012 - 2014 der Trägerbeitrag für den Kanton BL zu beschliessen. Für den Kanton resultiert eine Erhöhung um CHF 30,1 Mio. von rund CHF 157 Mio. auf CHF 187 Mio.
Die Vorlage wurde von der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission an den Sitzungen vom 25. August und 1. September 2011 beraten. Bei beiden Gelegenheiten waren Regierungsrat Urs Wüthrich, Roland Plattner, Generalsekretär BKSD und Anja Huovinen, Stabsstelle Hochschulen anwesend. Am 25. August 2011 wurden Crispino Bergamaschi, Direktionspräsident FHNW, und Raymond Weisskopf, Vize-Präsident FHNW, zur Vorlage angehört.
Regierungsrat Urs Wüthrich und der Direktionspräsident FHNW präsentierten der Kommission wichtige Eckdaten der neuen Leistungsauftragsperiode. Vor allem der für BL wichtige Life Sciences-Bereich, der quasi bei null startete, kann heute erfreuliche Zahlen aufweisen. In den Jahren 2009 - 2011 war ein 12%-iger Studierendenzuwachs zu verzeichnen. Auch diesen Herbst liegt der Zuwachs bereits wieder bei 6 %. Neu startet der Studiengang «Energie und Umwelt» mit 60 Studierenden. Der Direktionspräsident der FHNW wies u.a. darauf hin, dass für die klassischen Fachhochschul-Studiengänge in den Bereichen Technik, Naturwissenschaften und Ökonomie eine einschlägige Berufslehre mit Berufsmatura Voraussetzung ist. In diesen Bereichen sollten gemäss Marktanforderungen möglichst viele Leute ausgebildet werden, da dies für den Wirtschaftsstandort wichtig ist. Bei der zweiten Gruppe mit Musik, Kunst, Soziale Arbeit und Angewandte Psychologie gibt es mehr Interessierte als Studienplätze; dort bestimmt ein Eignungstest über die Aufnahme in die FHNW.
Vorweg ist festzuhalten, dass die Kommission einstimmig die Leistung, Qualität und Kompetenz der Ausbildung in der Fachhochschule anerkennt. Auch die Zusammenführung von 4 Fachhochschulen aus vier Kantonen sei ein Bravourstück und verdiene grosse Anerkennung.
In der Kommissionsberatung wurden die Personalkosten, neue Masterstudiengänge und die Strategie der FHNW gegenüber anderen Fachhochschulen und den universitären Hochschulen angesprochen. Seitens der FHNW wurde ausgeführt, die Personalkostenentwicklung sei nicht mit dem Kanton vergleichbar, da hier Lohnbänder massgebend sind und nicht Lohnstufen mit jährlichem Erfahrungsstufenanstieg. In der weiteren Beratung äusserte sich Regierungsrat Urs Wüthrich u.a. dahingehend, dass die Kosten für die Studiengänge der FHNW praktisch in allen Disziplinen - mit Ausnahme des Faches Musik - unter den schweizerischen Standardkosten liegen. Produktivität und Effizienz der Schule seien also nicht in Frage zu stellen.
In der Folge ergab sich eine kontroverse Diskussion in der Kommission, in deren Verlauf vor allem kritische Voten fielen. So wurde die Meinung vertreten, die finanzielle Lage des Kantons könne bei dieser Vorlage nicht losgelöst vom Sparpaket betrachtet werden. Gerade die Volksschulen seien in den vergangenen Jahren gegenüber den Ausgaben im Hochschulbereich zu kurz gekommen. Eine Erhöhung um CHF 30 Mio. in der Leistungsauftragsperiode 2012-2014 sei für den Kanton Basel-Landschaft nebst dem Nachtragskredit im letzten Jahr keine geringe Summe. Man müsse leider feststellen, dass das Parlament wenige Möglichkeiten habe, auf diese Transferzahlungen Einfluss zu nehmen; am ehesten könne es sich noch beim Leistungsauftrag einbringen. Dabei erweise sich das vierkantonale Parlamentariergremium IPK FHNW als wenig durchschlagskräftig.
Im selben Zusammenhang wurde aus der Kommission auf die Konkurrenz zwischen den Fachhochschulen in der Schweiz und den universitären Hochschulen verwiesen. Dabei entstünden Doppelspurigkeiten, welche die öffentliche Hand teuer zu stehen kommen. Speziell im neuen Leistungsauftrag der FHNW sei mit dem neuen Masterstudiengang Sekundarstufe I in Solothurn diese Entwicklung klar zu erkennen. Dessen Begründung - die Abwanderung von Studierenden an die FH Bern soll damit verhindert werden - sei zweifelhaft. Eine sinnvolle staatliche Subventionierung von Hochschulen höre dort auf, wo sich diese zu Lasten von Bund und Kantonen kostentreibend gegenseitig konkurrenzieren.
Nach Ansicht anderer Kommissionsmitglieder wäre gerade die IPK FHNW der Ort gewesen, entsprechende Anträge zum Leistungsauftrag zu stellen; zudem seien die neuen Investitionen gut angelegt. Allerdings wurde übereinstimmend festgestellt, dass es in einer vierkantonalen IPK aufgrund von deren Grösse schwierig sei, Mehrheiten zu finden.
Alle Fraktionen sprachen sich für Eintreten aus. Die SVP weist die Vorlage mit einem entsprechenden Antrag zurück. Die SP ist für die Vorlage im Sinne der Mehrheit der IPK FHNW. Die FDP tritt mit Bedenken bezüglich des finanziellen Wachstums der FHNW ein. Für die CVP/EVP ist das Wachstum der FH eine Investition in die Zukunft. Die Grünen verlangen, dass aufgrund des Defizits im Kanton gespart werden soll. Die GLP/BDP-Fraktion tritt im Sinne der Solidarität mit den andern Trägerkantonen auf die Vorlage ein.
Dem Rückweisungsantrag der SVP, lautend «Rückweisung der Vorlage mit dem Auftrag, auf der Grundlage des heutigen Globalbeitrages einen neuen Leistungsauftrag auszuarbeiten» stimmte die BKSK bei 6: 6 Stimmen und einer Enthaltung mit Stichentscheid des Präsidenten knapp zu. In diesem Sinne stellt die BKSK dem Landrat Antrag.
Der Kommissionspräsident macht folgende Ergänzung: Nach Rücksprache mit dem Landratspräsidenten in der letzten Woche wurde für den Fall, dass der Landrat entgegen dem Kommissionsbeschluss den Leistungsauftrag genehmigen sollte (LRB, Ziffer 1), ein Zirkularbeschluss zu den Beschlussziffern 2 und 3 von den Kommisionsmitgliedern eingeholt, damit sich keine weiteren Verzögerungen ergeben.
Beschlussziffer 2 , Änderung von § 33 des Staatsvertrags im Sinne einer Anpassung an das übergeordnete Bundesgesetz
://: einstimmige Zustimmung (13 : 0)
Beschlussziffer 3 , Sonderprogramm betreffend Umschulung zum Lehrerberuf (Quereinsteiger), Anteil BL CHF 1,312 Mio. 2012 -14
://: Zustimmung mit 10 : 3 Stimmen
Marc Joset (SP), Vize-Präsident der IPK FHNW, fasst den Bericht der IPK FHNW zusammen: Der vorliegende Leistungsauftrag für die Jahre 2012-2014 ist das Resultat eines intensiven Aushandlungsprozesses zwischen Regierungsausschuss und Fachhochschulrat, bei welchem die Interparlamentarische Kommission (IPK) an drei Sitzungen zwischen November im letzten Jahr und Juni 2011 einbezogen wurde. Die IPK hat in den letzten Jahren immer wieder Präzisierungen bei den Indikatoren und Standards gefordert, vor allem in Bezug auf das Qualitätsmanagement. Diesem Anliegen soll im neuen Leistungsauftrag bei den Leistungszielen Rechnung getragen werden (LA, Ziffer 3). Die FHNW wird ihre Studienerfolgsquote erheben und kommentieren. Sie wird ferner die abnehmenden Organisationen, unter anderem auch die Schulen, befragen und den Ausbildungserfolg evaluieren.
Dies ist das Resultat eines von einer dreikantonalen Arbeitsgruppe gestellten Antrags, die befürchtet, dass bei der Sekundarlehrerausbildung die Fachwissenschaften zu kurz kommen.
Die Pädagogischen Hochschulen erhalten keine Bundesbeiträge, und die Leistungen werden jeweils von den Kantonen bestellt. Daher wurden für die Pädagogische Hochschule spezifische Leistungsziele formuliert. Der Kommissionspräsident hat es soeben erwähnt; es geht um die Zusatzqualifikation «Umschulung zum Lehrberuf für Quereinsteiger». In den neuen Leistungsauftrags-Zeitraum fallen verschiedene Neubau-Projekte und zum Teil der Bezug neuer Campus-Bauten. Darum wurden spezifische Finanzierungsgrundsätze definiert und der nötige Finanzaufwand separiert dargestellt - auch dies war eine Forderung der IPK, welche nun realisiert wurde.
Ein besonderes Thema und auch immer wieder ein wichtiger Beratungsschwerpunkt in der IPK ist das Wachstum der FHNW. Nicht zuletzt wegen der finanziellen Situation der Trägerkantone einigte man sich darauf, erstens der FHNW die finanzielle Grundlage zu sichern, um die hohe Qualität zu halten und zweitens ein moderates Wachstum zu ermöglichen. Statt eines Zuwachses von 9 -13 % an Studierenden, wie vom Bundesamt für Statistik prognostiziert wird, soll die FHNW ihr Wachstum über die LA-Periode auf 4 % begrenzen.
Ein weiteres Hauptthema war der Masterstudiengang Sek. I am Standort Solothurn. Im Vordergrund für den neuen Standort Solothurn steht das Argument, dass die regionale Verankerung der pädagogischen Ausbildung bildungs- und schulpolitisch als wichtig eingeschätzt wird. Hierzu sei nochmals betont: Im Gegensatz zu andern Fachhochschulen ist die PH stärker in der Region verankert, weil sie in erster Linie Lehrkräfte für die Region ausbildet, beispielsweise eben für den Bildungsraum Nordwestschweiz. Der Bildungsraum NWCH ist aufgrund seiner geographischen Gegebenheiten nicht auf ein Zentrum ausgerichtet, sondern ein Verbund von regionalen Zentren.
Nach ihren Beratungen ist die IPK zum Schluss gekommen, dass mit diesem LA ein ausgewogener und angemessener Kompromissvorschlag vorliegt. Die IPK ist der Überzeugung, dass sich die FHNW mit dem vorliegenden LA weiterhin gut in der Hochschullandschaft positionieren und moderat weiterentwickeln kann. Die IPK hat dem Leistungsauftrag und Globalbeitrag zuhanden der Parlamente mit 10:1 Stimmen und 3 Enthaltungen zugestimmt.
Paul Wenger (SVP) stellt fest, dem Abstimmungsergebnis der Bildungskommission könne man entnehmen, dass die Vorlage hart umstritten war. Auch in der SVP-Fraktion wurde sehr intensiv über die Vorlage diskutiert, und Anfang Woche habe man Gelegenheit gehabt, mit dem Direktionspräsidenten der Fachhochschule zu diskutieren und Näheres über dessen persönliche Ansichten zu erfahren. Man konnte aber auch die eigenen Argumente sachlich und fair vorbringen. Er selbst beneide Professor Bergamaschi nicht, welcher für Entwicklungen verantwortlich zeichnen müsse, die Leute vor ihm in Amt und Würden eingeleitet hätten.
Die Vorlage 2001/173 muss im Lichte der verschiedenen bisher geschilderten Tatsachen und aufgrund der Finanzlage des Kantons einer besonderen Betrachtung unterzogen werden. Die SVP-Fraktion ist der Ansicht, dass hier in erster Linie politische Gesichtspunkte und Fragen entscheidend sind. In der aktuellen Finanzlage müsse man sich als Kanton die Frage stellen, ob man sich eine Kostenentwicklung, wie sie seit Jahren läuft - bei der Universität, bei den Fachhochschulen - auf Dauer grundsätzlich leisten kann. Er setze sich als Landrat seit Jahren an verschiedensten Fronten immer wieder für Bildungsfragen ein. Hier aber und in dieser speziellen Lage müsse die Frage nach den Finanzen gestellt werden.
Im Jahr 2005 wurde die FHNW unter Zusammenlegung verschiedener Hochschulen gegründet. Für den Kanton BL entstand sie ausgehend von der damaligen Ingenieurschule beider Basel. Heute frage er sich, was man den damals verantwortlichen Politikern nicht alles versprochen habe; von Synergienutzung war die Rede, es werde alles einfacher und billiger. Liest man die Akten durch, so ist bis heute eine Verdoppelung der Ausgaben von CHF 30 auf CHF 60 Mio. festzustellen. Und die Frage, ob dafür ein grundlegender Systemfehler allenfalls mitverantwortlich ist, müsse man sich fairer- und ehrlicherweise auch stellen. Zudem gilt es für die SVP, in diesem Kontext auch den gesamten Bildungsbereich anzuschauen, zum Beispiel die Volksschule. Hier stellt sich die Frage, ob die Volksschule gegenüber den Hochschulen in den letzten Jahren nicht eher zu den Verlierern gehört. Die Bildungsdirektion sehe dies zwar etwas anders, möglicherweise die Mitglieder der anderen Fraktionen auch. Die SVP-Fraktion ist aber weitgehend überzeugt, dass die Entwicklung in all den Jahren aus finanztechnischer Sicht jeweils eher zu Lasten der Volksschulen ging. Die Kosten bei den Fachhochschulen hätten tendenziell eher expandiert, im Einzelfall seien sie gar explodiert. Selbstverständlich wisse man auch, dass sich die Fachhochschulen seit Beginn der 90-er Jahre in der schweizerischen Ausbildungslandschaft fest etabliert haben und auch nicht mehr wegzudenken sind. Vielleicht haben sie aber ein falsches Ziel, indem sie vielfach nach quantitativer Grösse streben. Es wird zwar gesagt, man wolle nur noch ein Wachstum von 1,3 % im Jahr. Die Frage sei aber, ob Wachstum in diesem Sinne für Fachhochschulen wirklich das Richtige ist.
Bei Gründung der Fachhochschule, ausgehend von den Ingenieurschulen, sei klar das Ziel gewesen, in den Fachhochschulen ein 6-semestriges Bachelorstudium anzubieten, und den sehr gut qualifizierten Absolventen die Möglichkeit zu geben, allenfalls ein Masterstudium an einer universitären Hochschule abzuschliessen. Und was ist passiert: Auf Fachhochschulstufe werden heute unzählige Masterstudiengänge angeboten, die teilweise auch an den universitären Hochschulen angeboten werden. Diese Entwicklung ist falsch. Masterstudiengänge sollen auf Fachhochschulstufe nur dort angeboten werden, wo es keine solchen auf universitärer Hochschulstufe gibt. Er geht ganz mit Kommissionspräsident Karl Willimann einig: Es kann doch nicht sein, dass sich Fachhochschulen gegenseitig kostentreibend Studenten abjagen! Auch Kollege Joset habe es gesagt. Nun plant man an der PH Bern auf Sekundarstufe I ein Masterstudium. Gestern habe er im Internet die Distanz zwischen Bern und Solothurn nachgeschaut; es sind ganze 44,5 km. Und nun will man in der kleinräumigen Schweiz tatsächlich in diesem Radius noch etwas zweites anbieten? Da hört doch der Spass auf. Und das Argument, Lehrkräfte würden, wenn sie an der PH Bern studieren und in diesem Kanton ein Praktikum machen, danach auch dort bleiben - ich bitte Sie wirklich! Eine Strecke von 45 km sei doch in jedem Fall zumutbar. Eidgenössische Hochschulen, wie etwa die ETH, gibt es gerade mal zwei, eine in Lausanne und eine in Zürich, und damit finde sich jeder ab. Und hier will man alle 40 oder 50 km eine Hochschule aufstellen! Für die SVP-Fraktion hört da das Geldausgeben eindeutig auf.
Auch inhaltlich haben sich die Fachhochschulen erweitert. Wie bereits erwähnt, gibt es neben den Ingenieurdisziplinen Ökonomie, Soziale Wissenschaften, Pädagogik, Musik, Kunst; das sei auch richtig, insbesondere dort, wo es auf universitärer Ebene nicht angeboten wird. Es frage sich einfach, ob man mit dem Staatsvertrag eine solche Entwicklung auch tatsächlich gewollt habe - eine solche Explosion von etwa 180 Bachelorabschlüssen und 30 bis 40 Masterabschlüssen auf FH-Stufe? Er glaubt nicht, dass das Baselbieter Kantonsparlament dies ursprünglich so wollte. - Zwar wurde die IPK dreimal angehört zwischen dem 15. November 2010 bis 27. Juni 2011, wie Marc Joset ausführte, aber letztlich habe doch das Parlament des Kantons BL wie auch die Kommission gegenüber dem Regierungsausschuss und der Direktion der Fachhochschulen eher schlechte Karten in der Hand. Man könne heute wohl fast nicht anders als zustimmen. Es sei denn, man ziehe als letzte Chance jetzt noch die finanzielle Reissleine - so wie die SVP-Fraktion. Speziell gegenüber den Herren, die da 'durch den Mauerschlitz durchschauen', meint er fast drohend, er wolle morgen nicht in der Zeitung zu lesen bekommen, «Die SVP versenkt die Fachhochschule». Man sei klar für die Fachhochschule und für das duale Bildungssystem. Er möchte nicht wieder Märchen in der Zeitung lesen. Gemäss SVP muss die FHNW in Zukunft politisch enger begleitet werden. Es kann nicht sein, dass der Landrat am Tag X in diesem Saal nur noch die Möglichkeit hat zuzustimmen, schimpft er. Und wehe, man wagt es, etwas anderes zu stimmen, so besteht schon die Gefahr - man habe es am Morgen bereits erlebt - auf ominöse Listen zu kommen.
Die SVP wird aus den genannten Gründen, wie bereits in der BKSK, die Vorlage ablehnen mit dem Auftrag, auf der Grundlage des heutigen Globalbeitrags einen neuen Leistungsauftrag auszuarbeiten.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Marc Joset (SP) erklärt, seine Fraktion sei einstimmig gegen den Rückweisungsantrag und sage Ja zu den Landratsbeschlüssen.
Man mag es bedauern oder nicht: Der Bund hat entschieden, dass in der Schweiz sowohl Universitäten als auch Fachhochschulen gleiche Abschlüsse anbieten sollen. Die Fachhochschule Nordwestschweiz bietet 18 Master-Studiengänge an; deren zwölf werden nur an Fachhochschulen angeboten.
Mit der Fachhochschule soll der grossen Zahl junger Menschen, die aus der Praxis kommen, ein Studium ermöglicht werden. So kommen sie nach der Berufsausbildung und einer Fachmatur zu einer Hochschulausbildung - unabhängig von ihrer sozialen oder sonstigen Herkunft. Schliesslich werden diese Ausbildungsgänge auch in Baselland stark gefördert, nicht zuletzt mit der Unterstützung der wirtschaftsnahen Parteien. Die Berufs- und die Fachmatur wurden jahrelang - und werden immer noch - gefördert, und die guten Abgänger/innen sollen einen Studienplatz bekommen, der praxisbezogen ist, den die Wirtschaft braucht, der gleichwertig, aber anders ist als Studienplätze an der Universität.
Eigentlich müsste die Fachhochschule doppelt so stark wachsen, um der Nachfrage gerecht zu werden. Das liessen aber die Regierungen der vier Trägerkantone nicht zu; sie haben sich auf den vernünftigen Kompromiss eines Wachstums von 4 % geeinigt. Jedes Jahr ein bisschen mehr Studierende - das kumuliert sich natürlich über die Jahre, und deshalb liegt der zusätzliche Finanzbedarf über diesen 4 %.
Der neue Masterlehrgang in Solothurn soll dem Lehrermangel entgegenwirken. In der IPK waren zwar nicht alle ganz glücklich darüber; aber niemand hat einen Antrag gestellt, und deshalb wurde auch nicht abgestimmt. Ein halbes Jahr Arbeit hätte man sich sparen können, wenn jemand rechtzeitig gesagt hätte, das wolle man nicht. Aber das wäre halt mühsam gewesen, weil man über die Kantons- und Fraktionsgrenzen hinaus hätte Verbündete suchen müssen.
Zur Umschulung zum Lehrerberuf für erfahrene Berufsleute, sogenannte «Quereinsteiger», wurden in allen vier Kantonen Vorstösse eingereicht. Sie verlangen, dass «am Schluss dieser neuartigen Ausbildung [...] auf jeden Fall ein EDK-anerkannter Abschluss stehen» müsse, «so dass dieser Ausbildungsgang der regulären Ausbildung gleichgestellt ist und nicht zwei Kategorien von Lehrpersonen bestehen.» Dieser Ansatz sei der Regierung hiermit nochmals mitgegeben.
Was wären die Folgen einer Rückweisung? Der ganze Leistungsauftrag und das Globalbudget müssten unter den vier Kantonen neu verhandelt werden. Die finanzielle Beteiligung der einzelnen Kantone wird nach einem bestimmten Schlüssel berechnet, je nach Anzahl Studierender und nach deren Verteilung auf die Standorte. Man kann also nicht nur einseitig kürzen. Das gemeinsame Aushandeln ist bereits geschehen: monatelang, unter Rücksichtnahme auf Baselland. Die Baselbieter Vertreter/innen haben die finanzielle Situation des Kantons mehrfach betont, und daraufhin wurden gegenüber den von der Fachhochschule anfangs gestellten Forderungen Abstriche vorgenommen. Aber man kann sich ja nicht immer nur speziell nach jenem Kanton richten, der gerade in der schlimmsten finanziellen Lage ist, sonst wäre überhaupt kein Geld mehr vorhanden. Es ist eine Frage der Solidarität: Einmal haben die einen ein etwas stärkeres finanzielles Polster, einmal die anderen; auch Baselland ist hoffentlich wieder einmal in einer anderen Lage. Es braucht also Kompromisse zwischen den Kantonen, die sich nicht immer einfach nach dem Ärmsten richten.
Michael Herrmann (FDP) meint, ausserordentliche Situationen - eine solche stellt die Finanzlage des Kantons Baselland dar - bedürften auch ausserordentlicher Massnahmen, selbst wenn sie vielleicht wenig populär, dafür schlicht notwendig sind. Man darf die Vorlage nicht losgelöst vom Entlastungspaket anschauen.
Die FHNW ist eine hervorragende Schule; das ist unbestritten. Die Aufbauphase ist vorbei, man hat Erfahrungen gesammelt, und nun muss man aufpassen, dass die Kosten nicht aus dem Ruder laufen. Tatsächlich könnte die FHNW viel stärker wachsen. Die Produktivität und Effizienz im Vergleich mit den anderen Fachhochschulen in der Schweiz ist gut, aber dennoch gibt es bestimmt Optimierungsmöglichkeiten (Stichwort: Doppelspurigkeiten Uni/FH). Die Zahl der Hochschulabschlüsse wurde - grösstenteils bedingt durch die Fachhochschulen - in kurzer Zeit verdoppelt; nun stellt sich die Frage: Wo führt das hin?
Die FHNW ist ein Stück weit das Opfer des eigenen Erfolgs. Die Baselbieter Politik ist bisher mit den Hochschulen, insbesondere auch mit der FHNW, sehr grosszügig umgegangen. Nun geht es darum, die Mittel, die gesprochen werden - und dabei handelt es sich um viel Geld -, optimal einzusetzen. Der Bildungsfranken muss optimal investiert werden. Nicht jeder, der jetzt die geforderten Mittel sprechen will, ist deshalb gegen die Bildung. Niemand aus der FDP-Fraktion bestreitet, dass die FHNW sehr gute Arbeit leistet. Aber es ist die Aufgabe des Parlaments, die ganze Angelegenheit ganzheitlich anzuschauen - insbesondere auch die finanzielle Seite. Man kommt nicht darum herum, Argumente und Zukunfts-aussichten abzuwägen und dann einen Entscheid zu treffen, auch wenn er hart erscheinen mag und nicht für alle richtig scheint.
Wenn heute eine grosse Mehrheit der FDP-Fraktion den Kommissionsantrag unterstützt, dann geht es ihr nicht darum, in der Bildung zu sparen, sondern höchstens die Kostenexplosion einigermassen in den Griff zu bekommen.
An die Fraktionen von SVP und FDP gewandt, meint Christian Steiner (CVP), diese hätten die finanzielle Situation des Kantons Baselland sehr stark in Bezug zur Fachhochschul-Vorlage gesetzt. Das ist durchaus verständlich; aber was fehlte, war ein Bezug zur realen Wirtschaftssituation in der Nordwestschweiz. Das einzigartige duale Bildungssystem der Schweiz hat in den letzten Jahrzehnten mit der Berufsmatur, mit der Fachmatur und als Krönung mit der Fachhochschule eine beachtenswerte Stärkung erfahren und sehr stark an Attraktivität gewonnen. Nicht umsonst wird die FHNW als Leuchtturm und als attraktiver Standortfaktor bezeichnet. Fähige Leute aus der Volksschule, die mit einer Berufslehre anfangen, finden hier grossartige Perspektiven. In diesem Sinne sind Investitionen in die FHNW Investitionen in den verlängerten Arm der Volksschule. Es ist unbegreiflich, dass verschiedene Bildungsinstitutionen gegeneinander ausgespielt werden.
Investitionen in die Fachhochschule sind auch ein Äquivalent zu den Investitionen jedes KMU-Betriebes, der einige zehntausend Franken in die Ausbildung seiner Lehrlinge steckt und in der FHNW eine Fortsetzung dieser Ausbildung sieht. Der Zustrom an die FHNW ist so gross, dass Zulassungsbeschränkungen erlassen werden müssen. Für die neue Leistungsvereinbarung hat man sich ein moderates Wachstum von 4 % verschrieben, also deutlich unterhalb der vom Markt geforderten Entwicklung. Deshalb wird wohl der schweizerische Arbeitsmarkt noch während mehrerer Jahre auf rund 48 % an ausländischen Fachkräften angewiesen sein.
Der Erfolg der FHNW generiert Mehrkosten. Die CHF 80 Mio. teilen sich auf in CHF 22 Mio. für Infrastrukturbauten - die überall entstehenden Campus, zu denen auch Muttenz noch kommen wird -, CHF 22 Mio. für die Teuerung, CHF 36 Mio. für den Erhalt und die Fortentwicklung der Studiengänge und die moderate Erhöhung der Studierendenzahl. An diesen Kosten muss gespart werden, wenn dem Antrag der BKSK gefolgt und mit der Rückweisung ein Budget auf der Basis der letzten Periode verlangt wird. Wie aber soll das geschehen? Wie soll an den Infrastrukturbauten, die im Entstehen begriffen sind oder deren Bau noch bevorsteht, gespart werden? Die Teuerung könnte etwas hinausgeschoben werden - aber irgendwann muss man sie ausgleichen, oder sie wird einklagbar. Am meisten Chancen hätte es wohl, wenn die Entwicklung der FHNW gedrosselt, die Studierendenzahl gesenkt und die Zahl der Studiengänge reduziert würden. Ausgerechnet jener Leuchtturm in der Schweiz, wo die Ausbildung am kostengünstigsten erfolgt, soll offenbar ins Hintertreffen geraten. Was aber geschieht mit den abgewiesenen Studierenden? Wohlgemerkt: Die Baselbieter Probleme betreffen die FHNW, gemessen an den Studierendenzahlen, nur zu 28 %; die restlichen 72 % stammen aus den anderen drei Kantonen. Wenn Rückweisung beschlossen wird, dürfte es sehr schwierig sein, mit den anderen Kantonen, die das Geld gerne sprechen möchten, zu verhandeln. Es ist nicht anzunehmen, dass sie Baselland einen Rettungsschirm öffnen werden, wie ihn Griechenland von der EU erwarten kann.
Die CVP/EVP-Fraktion ist einstimmig gegen Rückweisung und folgt den Anträgen des Regierungsrates.
Zum Schluss noch ein kleines, pikantes Detail: In einer Woche öffnet in Pratteln die Berufsschau. Dort wird vehement für die Berufsmatur und die Fachhochschule geworben, und es wäre bedenklich, wenn ausgerechnet Baselland als Austragungskanton dieser Berufsschau der Fachhochschule einen Genickschlag versetzen würde.
Jürg Wiedemann (Grüne) betont, die Grünen stünden, wie hinlänglich bekannt, hinter der Bildung, nicht nur im Kindergarten und der Primarschule, auf den Sekundarstufen I und II oder den weiterführenden Schulen wie KVS und BVS-2 oder den Gymnasien, sondern auch bezüglich der FHNW und der Universität. Die Fachhochschule erfüllt eine ganz wichtige Funktion für den Wirtschaftsstandort mit seiner Chemie- und Pharmaindustrie, die sehr gute Fachhochschulabgänger/innen braucht. Gute Lehrgänge sind notwendige Voraussetzungen für eine prosperierende Wirtschaft im Kanton.
Die Wettbewerbsfähigkeit spielt zwischen der FHNW und anderen Fachhochschulen wie beispielsweise jener von Zürich; dafür braucht die FHNW genügend finanzielle Mittel. Werden ihr Mittel entzogen, besteht das Risiko der Abwanderung zu anderen Fachhochschulen, was den Kanton letztlich wieder mehr Geld kosten wird. Wenn Karl Willimann sagt, die Grünen wollten an der Fachhochschule sparen, dann stimmt das natürlich nicht: Die grüne Fraktion will an der FHNW nicht sparen; entscheidend ist aber die Frage, wie viel Geld zusätzlich in diese Institution investiert werden soll: Sollen es CHF 6 Mio. sein oder CHF 15 Mio.? Es wäre falsch, wenn morgen in der Zeitung stünde, die Grünen wollten an der FHNW sparen. [Heiterkeit]
Die FHNW beantragt für die nächsten drei Jahre zusätzliche Mittel von 13,4 %, d.h. CHF 15 Mio., vom Kanton Baselland; der Studierendenzuwachs liegt aber nur bei 1,3 % pro Jahr. Die 13,4 % an zusätzlichen Mitteln entfallen zu einem grossen Teil nicht auf die Studierenden selbst, sondern werden vor allem in Beton investiert.
Schon vor zwei Jahren haben die Grünen betont, sie wollten keine teure Bauten. Die Einrichtung teurer Labors ist ein wesentlicher Kostentreiber; dabei stehen im Basler Rosental-Areal freie Laborflächen. Diese zu nutzen, wäre deutlich kostengünstiger; aber dagegen hat sich nicht zuletzt auch die SVP gewehrt.
Die FHNW weist einen Selbstfinanzierungsgrad von 48 % auf. Das ist ein sehr tiefer Wert, der deutlich unter jenem anderer Fachhochschulen liegt. Ein Teil der zusätzlich beantragten Mittel wird weiter in die Grundlagenforschung investiert. Die FHNW wird Schwierigkeiten haben, den Selbstfinanzierungsgrad zu erhöhen - dabei ist genau das nötig. Es besteht ein Bedarf an Effizienzsteigerung, damit der Selbstfinanzierungsgrad höher wird. Die Grünen sind gegen zusätzliche finanzielle Mittel, die nicht direkt den Student(inn)en zugute kommen, also gegen Investitionen in Beton oder in die Erhaltung des tiefen Selbstfinanzierungsgrades.
Es bestehen Doppelspurigkeiten. Der Bund lässt tatsächlich zu, dass sowohl an der Uni als auch an der Fachhochschule Master-Studiengänge angeboten werden. Dennoch muss man sich fragen, wie sinnvoll es ist, dass in einem so kleinen Raum gleiche Master-Studiengänge zweimal angeboten werden. Die Grünen möchten diese Konkurrenzsituation nicht, denn sie führt nur zu höheren Kosten.
Letztlich muss man feststellen, dass diese Kostensteigerung zulasten der Volksschule geht. Dem Bildungs-, Kultur- und Sportbereich steht eine gewisse Menge an Geld zur Verfügung; und nun stellt sich die Frage, wie es verteilt werden soll. Werden zusätzliche Mittel freigemacht, ist es sinnvoller, diese in der Volksschule einzusetzen, als weitere Kostensteigerungen bei der Fachhochschule in Kauf zu nehmen.
Wenn der Landrat heute dem Leistungsauftrag zustimmt, segnet er ab, was in den letzten Jahren geschehen ist. Dabei ist in dieser Zeit mit Sicherheit nicht alles gut gelaufen, und nicht alle Effizienzsteigerungsmassnahmen sind ergriffen worden. Man muss hinterfragen, ob die Interparlamentarische Kommission tatsächlich das richtige Instrument ist, um solche Fragestellungen zu durchleuchten.
Wird dem Leistungsauftrag zugestimmt, gibt es keine weitere Diskussion mehr über Verbesserungs- und Effizienzsteigerungsmöglichkeiten. Genau diese Diskussion möchte aber eine Mehrheit der grünen Fraktion führen. Deswegen spricht sie sich für Rückweisung der Vorlage aus, was nicht heisst, dass es keinen Leistungsauftrag geben soll; er ist aber neu auszuhandeln. Die Grünen würden sofort einem Leistungsauftrag zustimmen, der Mehrausgaben von beispielsweise CHF 6 Mio. vorsieht, die direkt den Studierenden zugute kommen.
Hans Furer (glp) teilt mit, dass die BDP/glp-Fraktion der Vorlage einstimmig zustimmen werde, auch wenn es nicht ganz leicht fällt.
Schon die Gründung der Universität im Jahr 1460 war ein deutliches Bekenntnis dieser Region zur Bildung. Dieser Schritt führte zur Schaffung des zweitwichtigsten Wirtschaftsstandorts der Schweiz. Auch im internationalen Vergleich ist die Region Basel kein Kaff, sondern zumindest im Bereich Life Sciences ein Global Player. Dass dafür Investitionen nötig sind, ist klar. Natürlich lässt sich 1460 nicht mit heute vergleichen; aber die Fachhochschulen haben nun das Bildungswesen ergänzt. Das ganze Bildungswesen ist zurzeit im Wandel; diese Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Es wäre gefährlich, mitten in diesem Wandel die Notbremse zu ziehen, den fahrenden Zug zum Stillstand zu bringen und dann einmal schauen zu wollen, wie es weitergeht.
Wird heute, am 20. Oktober, die Vorlage zurückgewiesen, hat die Fachhochschule kein Budget fürs Jahr 2012. Damit würde ein sehr langwieriger Prozess ausgelöst, der wieder bei Null beginnt. Viele Projekte, die zur Zeit in den Startlöchern sind, wird die Fachhochschule deshalb gar nicht starten können.
In den letzten fünf Jahren sind in die Schweiz 380'000 neu Arbeitskräfte eingereist, auch im Bildungswesen. Das sind meist hervorragend ausgebildete Leute. Es bedarf einer Gegenstrategie, und die kann nur lauten, dass diese Leute künftig wieder im eigenen Bildungsraum ausgebildet werden. Es wäre falsch, jetzt die Reissleine zu ziehen. Die Fachhochschule hat die Debatte genau verfolgt und wird künftig die entsprechenden Überlegungen für die Zukunftsplanung anstellen.
Immerhin wird die Fachhochschule von vier Kantonen getragen. Die Vorstellung, dass die Kantone Basel-Stadt, Aargau und Solothurn, die der Vorlage klar zugestimmt haben, nun wegen einer Baselbieter Rückweisung nochmals von vorn beginnen müssen, legt nahe, dass irgendwann mit einer Retourkutsche zu rechnen sein dürfte.
Das Investitionsvolumen für den neuen Campus in Muttenz beträgt CHF 300 Mio. und soll im 4. Quartal 2013 gesprochen werden. Nun könnte man darauf ja auch verzichten und in Muttenz nichts bauen... Ob das aber wirklich im Sinne des Landrats wäre, wäre wieder eine andere Frage.
Oskar Kämpfer (SVP) möchte dem Anschein entgegentreten, den Marc Joset offenbar erwecken wollte, dass die Interparlamentarische Kommission auch nur den geringsten Einfluss habe. Die IPK wird von Peter Schmid nicht einmal wahrgenommen, und ihre Aufgabe ist gemäss § 16 des Staatsvertrags sehr beschränkt:
3 Die Interparlamentarische Kommission berät die Geschäfte der FHNW zuhanden der in den Kantonen zuständigen parlamentarischen Kommissionen vor [...].
Mehr Kompetenzen hat die IPK gar nicht. Einfluss hat höchstens der Regierungsausschuss der Vertragskantone; aber dort ist in der Vergangenheit offenbar nicht alles optimal gelaufen, sonst müsste der Landrat heute nicht derart intensiv über diese Schule diskutieren. Das zeigt im übrigen auch, dass diese Schule dem Landrat wichtig ist. Er möchte sie sich auch in zwanzig Jahren leisten können, und deshalb muss er nun versuchen, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu setzen. Aufgrund des seltsamen Konstrukts des Staatsvertrages ist das nur über das Gesamtbudget möglich. Die FHNW braucht Rahmenbedingungen, die in Zukunft die Finanzierung sicherstellen und die erlauben, dass die Schule der Volkswirtschaft dient.
Im dualen Bildungssystem der Schweiz gibt es auch Ausbildungsgänge, welche die Absolventen praktisch vollständig selber finanzieren, z.B. die Meisterprüfung. Zwar möchte niemand die Studiengebühren erhöhen; aber es gäbe auch noch viele andere Ansätze zu prüfen.
Die Fachhochschule Nordwestschweiz ist ein Milliardenkonzern: Er kostet CHF 1,3 Mrd.; davon kommen CHF 640 Mio. von den Kantonen, und der Rest wird selber erwirtschaftet. Das ist ins Verhältnis zu setzen zu der Erhöhung, die aktuell diskutiert wird. Weshalb soll es nicht möglich sein, dass die Fachhochschule die zusätzlichen Mittel - fremd-generiert - erwirtschaftet? Diese Frage wurde auch in der IPK gestellt, und Peter Schmid antwortete, das sei gänzlich unmöglich. Dabei geht es nur um 10 % jener Gelder, die schon heute fremd-generiert werden. Es ist bedenklich, wenn einem vorgeworfen wird, eine Schule versenken zu wollen, obschon man nur versucht, sie auf ein gesundes finanzielles Fundament zu stellen. Nur darum geht es nämlich.
Die Kostensteigerungen rühren unter anderem auch daher, dass plötzlich aus allen Lehrern Professoren werden. So etwas bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Kosten. Auch wenn Grösse plötzlich wichtiger ist als Qualität, kostet das. Früher wäre es völlig undenkbar gewesen, dass bis zu einem Drittel der Studenten das Studium abbricht. Das könnte man mit einer besseren Selektion der Studierenden verbessern.
Die Fachhochschule Nordwestschweiz investiert übrigens nicht, wie das Jürg Wiedemann behauptet, in Beton; sondern das tut der Kanton. Die FHNW mietet sich danach ein. Das Hauptproblem liegt darin, dass die verschiedenen Campus aufgrund der jetzigen Schulgrössen konzipiert worden sind, die künftig möglicherweise zu gross angesetzt sind. Aber wenn die Bauten einmal stehen, werden die Mietkosten die Rechnung der Fachhochschule irgendwann einmal über Gebühr belasten. Weil der Kanton für die Gebäude auch künftig aufkommen muss, werden die Kosten auf jeden Fall noch einmal dramatisch ansteigen.
Jetzt ist der Zeitpunkt, über die Bücher zu gehen, um die laufende Kostenentwicklung in den Griff zu bekommen. Es ist nicht Sache des Parlaments, für die einzelnen Schulen die Kostenblöcke auseinanderzudividieren. Dafür hat die FHNW eine Leitung, eine Oberaufsicht und ein Führungsgremium. Diese Leute hätten die Aufgabe, Lösungen zu erarbeiten und den Parlamenten aufzuzeigen, wie die Schule auch in zwanzig Jahren noch existieren kann.
Paul Wenger (SVP) bemerkt, Christian Steiner habe bestimmt zurecht gesagt, dass die Wirtschaft gewisse Anforderungen an die Fachhochschule stelle und auf Absolvent(inn)en dringend angewiesen sei. Aber offensichtlich ist dabei ein Blick auf die Statistik untergegangen: Schaut man, was die Wirtschaft der Region wirklich braucht, stellt man fest, dass vor allem Absolvent(inn)en aus Ingenieur-Fakultäten und aus den Naturwissenschaften fehlen. Genau dort sind die Zahlen aber rückläufig. Will man die Bedürfnisse der Wirtschaft erfüllen, müssen die Leute auch entsprechend ausgebildet werden; die entsprechenden Studiengänge müssen möglichst attraktiv gemacht werden.
Tatsächlich stehen die Hochschule in einem Spannungsverhältnis zu den Volksschulen. Die «Metzgete», die im Landrat stattfinden wird, wenn es um das Entlastungspaket geht, wird zeigen, dass niemand wirklich ernsthaften Sparwillen aufbringt. Wie wird es dabei wohl zugehen?! Das Argument der Finanzen darf nicht einfach in den Hintergrund gerückt werden, und man darf sich auch nicht abschrecken lassen von den möglichen Konsequenzen eines Neins! Man muss jetzt das Nein einmal wagen und dann schauen, was passiert. Im Volksschulbereich werden Leistungen abgebaut, und doch wird nur im Mikrobereich gespart damit. Schülerinnen und Schüler, die eines Tages an eine Fachhochschule gehen, durchlaufen zuvor die Volksschulen. Wenn sie dort keine genügend qualifizierte Ausbildung bekommen, schaffen sie es nicht an die Fachhochschule.
Der Entscheid der SVP-Fraktion, dem Kommissionsantrag zu folgen, heisst nicht, dass sie die Fachhochschule nicht als gute Institution ansieht. Aber der Landrat muss insbesondere angesichts der einzusparenden CHF 180 Mio. auch im Bildungsbereich irgendwann einmal ein Zeichen setzen.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
* Marie-Theres Beeler (Grüne) betont, dass nicht die ganze Fraktion der Grünen die Vorlage zurückweisen wolle. Sie meint, das duale Bildungssystem sei ein wichtiger kultureller und auch wirtschaftlicher Erfolgsfaktor der Schweiz und ein optimales Angebot im Bereich der Fachhochschulen (FH) stütze dieses duale System entscheidend, indem es den AbsolventInnen Zukunftsperspektiven eröffne. Die FH der Nordwestschweiz stehen in Konkurrenz zum FH-Angebot in anderen Regionen der Schweiz, wobei die AbsolventInnen dazu tendieren, in jener Region zu bleiben, in welcher sie studiert haben. Darum ist dafür zu sorgen, dass die FH hier «auf Kurs bleiben»: Der Region ist mit der Rückweisung der Vorlage kein Bärendienst zu erweisen.
Mehrausgaben können nicht einfach auf die Studierenden übertragen werden. Gewisse Ausgaben sind nötig im Bereich der Infrastruktur, und auch wenn man den Standard gewisser Projekte in Frage stellen kann, ist der Standort Muttenz auch vom Landrat gewünscht worden. Wenn dieser nicht konkurrenzfähig ist, werden die Studierenden in andere FH abwandern, was für den Kanton Baselland Ausgleichszahlungen zur Folge hat und also auch nicht ohne Kostenfolge sein wird, dem Kanton aber nichts bringen wird hinsichtlich Regionalentwicklung. Eine Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dieses interkantonale Projekt dürfe jetzt nicht torpediert werden. Die jetzigen Forderungen der Kommissionsmehrheit hätten zu einem früheren Zeitpunkt gestellt werden müssen. «Wenn wir jetzt in voller Fahrt die Handbremse ziehen, riskieren wir einen Genickbruch», von welchem die interkantonale Zusammenarbeit und die FHNW betroffen wären. In diesem Kontext ist eine Rückweisung des Leistungsauftrags der FHNW jetzt nicht zu verantworten, weil dies - wie von anderen Votanten ausgeführt - aufgrund der aktuellen bzw. geplanten Rahmenbedingungen zu einem Qualitätsabbau führen wird. Eine Rückweisung der Vorlage wird nicht zu «weniger Beton» führen, sondern zu weniger zufriedenen Studierenden, denn «der Beton ist bewilligt, wenn auch nicht von den Grünen».
Die Qualität der FHNW ist ein wichtiger Aspekt für die Attraktivität unserer Region und ein nachhaltiger Beitrag zur Strukturförderung. Deshalb sollen aber die FH nicht Geld verschwenden, und auch die Kommissionsminderheit will die weitere Entwicklung genau beobachten, angefangen bei den Kosten für Infrastruktur: Es braucht keine Prestigebauten. Auch braucht es keine doppelt geführten Master-Studiengänge und muss der Selbstfinanzierungsgrad in gewissen Bereichen (z.B. in der Forschung) optimiert werden. Diese Fragen müssen aber rechtzeitig aufgeworfen werden und nicht erst dann, wenn der Leistungsauftrag vorliegt. Die IGPK FHNW muss die Impulse aus den Kantonen rechtzeitig aufnehmen, gerade auch den Impuls aus dieser jetzigen, kritischen Diskussion, im Hinblick auf den nächsten Leistungsauftrag. Jetzt ist es aber richtig, den vorgeschlagenen Leistungsauftrag und die dafür erforderlichen Mittel zu genehmigen. Demgegenüber ist die Diskussion zu den strittigen Fragen aktiv zu führen, um die wichtigen Themen für den nächsten Leistungsauftrag gut vorbereitet zu haben.
In den Augen von Hanspeter Weibel (SVP) hat Jürg Wiedemann schon viel Wichtiges gesagt, wobei es zwischen letzterem und dem Votanten überraschende Übereinstimmungen gibt bei den Antworten auf bestimmte Fragen. Dennoch sind ein paar Nachträge nötig.
Heute wird über Strukturen und strukturelle Fehler im Aufbau der FHNW diskutiert. Dabei ist der parlamentarische Einfluss auf die Vorgänge in der FHNW nicht vorhanden. Der Landrat kann diese nur noch über das Globalbudget steuern, was vielleicht eine Ursache der heute vorgebrachten und etwas global wirkenden Bemerkungen und Einwände ist.
Es ist erwähnt worden, dass ein im Vergleich zum Wachstum der Studierendenzahlen überproportionales Kostenwachstum festgestellt worden ist. In der Vergangenheit sind Tatsachen geschaffen worden, die zu «sprungfixen» Kosten führten. Versprechungen und Zielsetzungen, die im Landrat diskutiert worden sind, sind nicht eingehalten worden. Aufgrund der Zulassungsbestimmungen liegt die Quote der Studierenden, die die Abschlussprüfungen nicht bestehen, bei 30%, was - eine Ausbildung ohne erfolgreichen Abschluss - auch ein Kostenfaktor ist. In diesem Bereich scheinen von der FHNW noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden zu sein.
Heute ist nicht eine kritische Diskussion über die Bildung, sondern über die Führung der FHNW geführt worden. Es geht nicht um die FHNW generell, sondern nur um die Rückweisung von Zusatzkosten. Wenn also heute der Vorlage zugestimmt wird, verschlimmert sich die Situation künftig nur, weil man dann erst recht merkt, dass lange Diskussionen im Landrat keine Wirkung haben. Das hiesse für die Verantwortlichen, dass sie noch mehr Geld ausgeben könnten. Wird die Vorlage hingegen zurückgewiesen, ist eine neue Diskussion über die Probleme der FHNW (Formulierung des neuen Leistungsauftrages, Eigenfinanzierungsgrad etc.) möglich.
Rahel Bänziger (Grüne) verweist auf den Leistungsauftrag der FHNW, gemäss welchem auch ein Ausbau der Forschung geplant sei. Die an den FH betriebene Forschung ist vor allem technische Forschung, für welche vor allem die Kommission des Bundes für Technologie und Innovation (KTI) Gelder vergibt - bis Ende Jahr CHF 100 Millionen. Die FH stehen Schlange, stellen Personal an und möchten möglichst viel dieser Gelder für sich gewinnen. Es steht viel Geld zur Verfügung, und es ist nicht nötig, dass der Kanton den Ausbau der Forschung auch noch finanziert.
Zu den Doppelspurigkeiten bei den teuren Master-Studiengängen vor allem aus dem Bereich Life Science ist festzuhalten, dass jene der Universität einen eher auf Theorie basierenden Ansatz verfolgen, während jene der FH eher praxisorientiert sind. Es ist aber nicht sinnvoll, Studiengänge an FH und Universität parallel laufen zu lassen und zu versuchen, aus Praktikern Theoretiker zu machen, weil nachher auf dem Arbeitsmarkt die entsprechenden Arbeitskräfte fehlen. Das Geld ist in die Studierenden zu investieren, nicht in Beton.
Darum ist auch die Strategie zu hinterfragen: Es soll in Muttenz teure Infrastruktur für den Bereich Life Science gebaut werden. Demgegenüber stehen grosse Laborflächen leer, welche noch jahrzehntelang benützt werden können. Es ist also nicht nötig, in Muttenz zu bauen. Und darum ist die Vorlage zurückzuweisen, um die entsprechende Diskussion über Strategie, Leistungsauftrag und Ausbau der FHNW zu ermöglichen. Überhaupt stellt sich die Frage, ob der FHNW-Apparat nicht zu gross ist für eine Steuerung, wenn hierin 4 Kantone involviert sind. Diese können die Steuerung nur über den Leistungsauftrag und die IGPK FHNW wahrnehmen, wobei sich bei letzterer fragen lässt, ob diese nicht zu schwach ist, um mit ihren Anliegen durchzukommen. In den Augen der Votantin ist der Leistungsauftrag das Mittel, über welchen die FHNW gesteuert werden kann, auch wenn dies im Moment weh tut und damit gewisse, eigentlich gute Elemente zurückgewiesen werden.
Marc Joset (SP) vermerkt zu Oskar Kämpfer, dass - wenn dieser sagt, das Geschäft sei in der IGPK FHNW vorberaten worden - auch zu sagen sei, dass man in jenem Gremium auch Anträge stellen könne. Wäre dies damals z.B. in Bezug auf Streichung zusätzlicher Master-Studienlehrgänge in Solothurn mit einer deutlichen Minderheit oder vielleicht sogar einer Mehrheit geschehen, wären die vier Regierungsräte sicher nochmals über die Bücher gegangen, um so den Leistungsauftrag nicht an diesem Punkt zu gefährden. Es ist aber kein Antrag gestellt worden, was nun zu bedauern ist.
Jürg Wiedemann hat die vorherigen Worte des Votanten bestätigt, wonach der Bund die Konkurrenz von gleichen Studiengängen an FH und Universität zulasse. Und eigentlich fördert der Bund damit die Dezentralisierung und die Vielfältigkeit der Hochschullandschaft und verhindert so eine Konzentration. Wenn weniger Geld zur Verfügung steht, müssen Lehrgänge abgebaut werden, so dass den FH und Universitäten Bundesgelder entgehen. Den Kanton kommt es aber teurer zu stehen, wenn Menschen wegen mangelndem Angebot der FHNW andernorts studieren müssen: Für diese muss Baselland auch bezahlen - ein Verlustgeschäft, das es ebenfalls zu bedenken gilt.
Der Selbstfinanzierungsgrad basiert auf einer Mischrechnung. Während mit dem Teil Ausbildung in einer Schule über die Studienbeiträge logischerweise nicht viel erwirtschaftet werden kann, weist der grosse Bereich Dienstleistungsprojekte einen Selbstfinanzierungsgrad von 86% auf. Der Bereich Forschung hat einen Grad von 60%, so dass man hier mit gewissen Anstrengungen mehr erreichen könnte. 2010 gab es 782 Forschungsprojekte, die in Verbindung mit den KMU der Region standen. Damit ist also in die hiesige Wirtschaft investiert worden, und dies ist eine mögliche Antwort auf die finanzielle Lage des Kantons: Diese Art der Wirtschaftsförderung darf nicht verhindert werden. [Zustimmendes Klopfen aus seinen Reihen.]
Balz Stückelberger (FDP) vertritt die Meinung einer Minderheit seiner Fraktion. Zu Rahel Bänziger vermerkt er, dass die von ihr erwähnten CHF 100 Millionen des Bundes nicht mit der jetzigen Vorlage vergleichbar sind, weil sie Teil des «kurzfristigen Krisenpakets» sind, während die Vorlage eine Vierjahresperiode behandelt und wesentlich nachhaltiger ist. Eine solche konkurrenzierende Darstellung von Finanzierungsmitteln ist also nicht zulässig.
Er persönlich vermisst in der bisherigen Diskussion die Feststellung, dass die FHNW ein wichtiger Teil des Wirtschaftsstandorts Nordwestschweiz ist. Sie versorgt die Wirtschaft mit jenen Fachkräften, die dringend benötigt werden. Zu Paul Wenger ist zu sagen, dass die FHNW «nicht am Markt vorbei produziert»: Die Absolventen werden von der Wirtschaft absorbiert, und es bestände, u.a. aus demografischen Gründen, Bedarf nach mehr. Gerade in den Bereichen, welche die FHNW ausbildet, bestehen Rekrutierungsprobleme: Es braucht qualifiziertes Personal mit Praxiserfahrung. Wenn man also Ja sagt zu einer starken und wachsenden Wirtschaftsregion Basel, muss man auch Ja sagen zu einer Bildungsinstitution, die mit dieser Entwicklung mitwächst. Deswegen sind die geforderten Gelder zu bewilligen und darf der Landrat nicht «sparblind» werden und Entscheide treffen, die man in 20 Jahren sicher bereuen wird.
Christoph Hänggi (SP) glaubt, der Worte Inhalt sei bei der FHNW angekommen. Diese merkt, dass ein Nachdenken über diese Fragen in den nächsten Jahren nötig ist. Es ist jetzt aber zu spät für eine ausgiebige Diskussion dieser Probleme im Landrat. Die nötigen Gremien für solche Gespräche, die in den letzten Jahren hätten stattfinden können, sind vorhanden. Vielleicht sollte gleich nach dem Entscheid über den aktuell vorliegenden Leistungsauftrag über die nächste Periode diskutiert werden, um die Richtung vorzugeben. Der Votant ist mit einigen heute vorgebrachten Einwänden einverstanden. Würde aber die Vorlage von Baselland als letztem Kanton zurückgewiesen, wäre dies «ein politisches Signal, welches über das Ziel hinaus schiessen würde» und mit welchem der ganze Prozess neu aufgerollt werden müsste.
Die verschiedenen Schularten sollen nicht gegeneinander ausgespielt werden. In der Kommission ist erwähnt worden, dass auch die Mittel für «die gute Schule Baselland» in den letzten Jahren erhöht worden sind und auch in diesem Bereich ein stetiges Wachstum zu verzeichnen ist - dabei ist das Entlastungspaket vom Landrat noch nicht behandelt worden. Seine Fraktion vertritt den Standpunkt, dass in der Bildung als Ganzes nicht im geplanten Ausmass gespart werden darf. Der «Rohstoff Bildung» wird von der SP sehr hoch geschätzt, weil dies der einzige Rohstoff ist, den wir hier haben. Gerade deshalb soll heute das Signal ausgesandt werden, dass dem Kanton Baselland dieser Rohstoff weiterhin wichtig ist. Damit wird die FHNW wohl nicht annehmen, so wie bisher weitermachen zu können. Die Verantwortlichen haben die Einwände bemerkt, so dass sie sich in der IGPK FHNW um Vorschläge zu möglichen Besserungen in den nächsten Jahren bemühen werden.
In diesem Sinn soll der Vorlage zugestimmt werden.
Franz Hartmann (SVP) als Abnehmer von FH-AbsolventInnen müsste der Vorlage eigentlich zustimmen. Aber es gibt gar keine FH-Abgänger mehr aufzunehmen, weil es keine mehr hat. Seine Firma als Zulieferbetrieb der Chemie mit eigenem Labor und Forschungsprojekten findet keine Schweizer Kandidaten mehr. Vielmehr sind es Spanier, Franzosen oder auch Holländer, die angestellt werden. Deshalb muss man sich fragen, ob die Qualität der Schweizer Kandidaten schlecht ist oder ob an der FHNW in Muttenz die falschen Leute ausgebildet werden.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) verweist einleitend auf das Buch "Warum wir so reich sind" von Rudolf Strahm, in dem Berufs- und Weiterbildung als Schlüssel zum Wohlstand erläutert werden. Das Buch dokumentiert die Erfolgsgeschichte des Berufsbildungsmodells Schweiz und den Wert und die Bedeutung dieses Qualifikationssystems nicht nur für die Volkswirtschaft, sondern auch für die Jugendlichen und die ArbeitnehmerInnen. Diese Überzeugung wird in Baselland durch den Landrat konsequent unterstützt durch die praktisch unbestrittenen Programme und Massnahmen zur Stärkung der Berufsbildung und durch die Anstrengungen der Wirtschaftsverbände - Paradebeispiel ist die Berufsschau, welche nächste Woche wieder in Pratteln stattfindet und von vielen Seiten unterstützt wird.
Diese Erfolgsgeschichte ist darum zu erwähnen, weil die FH unverzichtbarer und nicht verhandelbarer Bestandteil der dualen Berufsbildung sind: Ohne Anschlusslösung und ohne die Perspektive FH hat die duale Berufsbildung - wie schon von Christian Steiner ausgeführt und von anderen bestätigt - keine Zukunft.
Mit dem Positionsbezug der HKBB zur aktuellen FHNW-Vorlage wird in aller Deutlichkeit daran erinnert, dass im Wettbewerb der Regionen und im Interesse der Standortattraktivität die Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften entscheidende Bedeutung hat. Ebenfalls ist mehrfach bestätigt worden, dass die Schweiz aufgrund der grossen Herausforderungen in einem wettbewerbs- und innovationsstarken Land fast die Hälfte der Fachkräfte im Ausland rekrutieren muss, um den ständig steigenden Bedürfnissen der Wirtschaft gerecht zu werden. Abgesehen von der politischen Debatte zum Thema Zuwanderung, muss die Tatsache ernst genommen werden, dass irgendwann nicht mehr die Arbeitskräfte wandern, sondern die Firmen.
Der Regierungsrat hat seinen Antrag zum Leistungsauftrag und zum zukünftigen Globalbeitrag an die FHNW selbstverständlich in Kenntnis und im vollen Bewusstsein über die finanzpolitische Situation und über den finanzpolitischen Handlungsspielraum des Kantons beschlossen. Es wäre also unsorgfältig, dem Regierungsrat finanzpolitische Verantwortungslosigkeit zu unterstellen. In Übereinstimmung mit den Regierungsräten und den zustimmenden Parlamenten bzw. Kommissionen der 3 Partnerkantone begründet der Regierungsrat sein Ja mit folgenden Überlegungen.
Die FHNW ist entgegen nicht begründeter Behauptungen strukturell gut aufgestellt. Einschneidende Umstrukturierungen und die Konzentration der Standorte sind erfolgreich und ohne zusätzliche Mittel realisiert worden. Synergien im erwarteten Umfang von jährlich wiederkehrenden CHF 35 Millionen sind realisiert worden. Konsequenz davon ist, dass der Anteil der Trägerbeiträge am Gesamtbudget der FHNW markant gesenkt worden ist. Der Anteil der Trägerbeiträge an der FHNW ist im Vergleich mit anderen FH «deutlich unterdurchschnittlich». Der Selbstfinanzierungsgrad der FHNW ist ausserdem nicht nur von 40 auf 48% gesteigert worden, sondern bewegt sich auch im oberen Drittel im Vergleich zu allen Schweizer Fachhochschulen. Übrigens ist daran zu erinnern, dass die FHNW 2006 auf der Basis der Zahlen von 2003 starten musste. Dass dies Konsequenzen hat, äussert sich z.B. in der Tatsache, dass der Trägerbeitrag von ursprünglich CHF 31'000 pro Studierende auf inzwischen CHF 22'000 gesenkt werden konnte. Die FHNW hat zudem in der Zeit von 2006 bis 2010 ein Studierendenwachstum von 40% realisiert und den Umsatz um 26% gesteigert, während die Trägerbeiträge um 16% gestiegen sind. Es ist angesichts dieser Zahlen «ein Stück weit fast arrogant» zu sagen, die FHNW müsse nun endlich lernen, ihre Arbeit richtig und korrekt zu machen. Ein weiterer Eckwert, der mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen werden kann, ist die Tatsache, dass die Kosten der FHNW pro Studierende unter den schweizerischen Durchschnitt liegen und die FHNW entsprechend wirtschaftlich arbeitet.
Der Votant hat ein gewisses Verständnis für Kritik an den Kosten der FHNW von Seiten der Privatwirtschaft. Er hat aber kein Verständnis für Kritik von Vertretern staatlicher Schulen, die die einzelnen Schultypen gegeneinander ausspielen. Wie erwähnt, sind die Kosten pro Studierende gesenkt worden. Demgegenüber sind die Kosten pro Schüler auf Sekundarstufe in den letzten Jahren zwischen 15 und 20% gestiegen. Dass die FHNW erfolgreich forscht, ist belegt nicht nur durch Publikationen von entsprechenden Ergebnissen, sondern auch durch die Forschungspartnerschaft mit der Wirtschaft. Die Forschungsqualität der FHNW wird durch die Tatsache bestätigt, dass die Wirtschaft jedes Jahr CHF 30 Millionen in solche Forschungsprojekte investiert. Dass die FHNW bedarfsgerecht ausbildet, zeigt sich an den hervorragenden Arbeitsmarktchancen und am vielerorts konsequent durchgesetzten Numerus Clausus.
Die FHNW muss nicht jetzt zu sorgfältigem und sparsamem Umgang mit ihren Mitteln erzogen werden. Bei einem im Vergleich mit dem schweizerischen Durchschnitt moderaten Wachstum der Studierenden und einem Gesamtbudget von CHF 1,2 Milliarden sind CHF 7 Millionen für Studierendenwachstum und Forschungsentwicklung vorgesehen. Der Rest des um CHF 80 Millionen zu erhöhenden Trägerbeitrags deckt die zusätzlichen Infrastrukturkosten und die weitere Finanzierung des Status Quo ab.
Erstaunlich ist, wie schlecht sich der Landrat selbst schätzt. Es gibt tatsächlich Leute, die in der IGPK FHNW von Anfang an in die entsprechenden Diskussionen einbezogen worden sind, die zur Kenntnis nehmen müssen, dass Anregungen und sogar Andeutungen von Verbesserungen in die Vorlage eingeflossen sind, und die nun der Ansicht sind, sie haben nichts zu sagen. Es ist einmal versucht worden, einen Antrag zu stellen, aber «irgendwo fehlte dann der Mut, nicht nur überhaupt einen Antrag zu stellen, geschweige denn darüber abzustimmen».
Zu den angeblich doppelt geführten Master-Studiengängen ist festzuhalten, dass keine tatsächlichen Parallelitäten bestehen und diese Studien komplementär sind. Dies führt zu einem Mehrwert für die Wirtschaft. Im Unterschied zu den Universitäten müssen die Master-Studiengänge der FH im Rahmen eines gesamtschweizerischen Konzepts bewilligt werden.
Klar zurückzuweisen ist die Unterstellung, der Landrat habe nicht gewusst, was auf ihn zukomme. Detailliert wurde im Staatsvertrag festgelegt, was mit der FHNW bezweckt wird, nämlich u.a. der Aufbau der Hochschule für Life Science. Dieses Anliegen ist in diesem Saal mit Nachdruck gefordert worden. Deshalb ist es auch nicht zulässig, von einer «Fehlkonstruktion» zu sprechen - wobei Alternativen von den Gegnern nicht aufgezeigt worden sind. Zudem ist es widersprüchlich, wenn auf der einen Seite gesagt wird, die FHNW sei zu gross und zu schwerfällig, und auf der anderen Seite angeregt wird, Baselland dürfe nicht nur an sich selbst denken, sondern müsse auch an einen grösseren Rahmen denken. Es ist nicht zulässig, zu sagen, man wolle diese FH, aber ihr das Geld nicht zu geben: Wer eine Bestellung macht, muss fairerweise auch deren Preis bezahlen. Wer den Wissenschafts- und Forschungsstandort schwächt, gefährdet unseren Wohlstand. In diesem Sinn ist dem Antrag des Regierungsrats so, wie dieser vierkantonal abgesprochen ist, zuzustimmen.
Nach dieser «Monsterdebatte» lässt Landratspräsident Urs Hess (SVP) über die Vorlage abstimmen.
://: Der Landrat beschliesst mit 42:42 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid durch den Präsidenten, die Vorlage 2011/173 an den Regierungsrat zurückzuweisen. [ Namenliste ]
Landratspräsident Urs Hess (SVP) hält fest, dass aufgrund des Abstimmungsresultats über die anderen Beschlüsse nicht abzustimmen ist.
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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