Protokoll der Landratssitzung vom 20. Oktober 2011
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2011-148 vom 17. Mai 2011 [2. Lesung] Vorlage: Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) - Bericht der Finanzkommission vom 7. September 2011 - Beschluss des Landrats vom 22. September 2011: < 1. Lesung abgeschlossen > - Beschluss des Landrats vom 20. Oktober 2011: < an die Finanzkommission zurückgewiesen > |
Kommissionspräsident Marc Joset (SP) informiert, die Finanzkommission habe sich zwischen der 1. und der 2. Lesung noch einmal über die aktuelle Vorlage unterhalten, unter anderem auch über allfällige Anträge, welche heute (erneut) gestellt werden könnten. Die Finanzkommission ist der Meinung, es müsse alles daran gesetzt werden, dass die Umsetzung des zwingenden Bundesrechts per Anfang 2012 vollzogen werden kann. Dazu ist eine gesetzliche Grundlage in unserem Kanton notwendig, welche mit dem Vorschlag der Kommission geschaffen würde.
Über neue Anträge könnte der Landrat heute zwar abstimmen, sie würden jedoch grössere Änderungen nach sich ziehen und der Landrat müsste die entsprechenden Konsequenzen tragen, also auch zeitliche Verzögerungen in der Umsetzung in Kauf nehmen.
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2. Lesung der Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
I.
keine Wortbegehren
§ 6
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) will sein Votum anlässlich der 1. Lesung nicht wiederholen. Trotzdem wird die SVP-Fraktion an ihrem damaligen Antrag festhalten. Es soll ein neuer § 6 Absatz 2 mit folgendem Wortlaut eingefügt werden:
§ 6 Absatz 2 (neu)
Der Kanton erfasst versicherte Personen, die ihrer Prämienpflicht trotz Betreibung nicht nachkommen, auf einer Liste, welche nur den Leistungserbringern, den Gemeinden und dem Kanton zugänglich ist.
Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden neu zu Absätzen 3 und 4.
Der SVP geht es darum, die schwarzen Schafe, welche ihrer Prämienzahlungspflicht nicht nachkommen, obwohl sie dies könnten, auszuscheiden und somit die Spreu vom Weizen zu trennen. Aus Gründen der Gerechtigkeit, aber auch aus finanziellen Gründen, macht eine derartige Liste Sinn. Es ist erwiesen, dass die Zahl von Personen, welche ihrer Prämienpflicht nicht nachkommen, dank solcher Listen stark reduziert werden kann. Im Interesse unserer Staatsfinanzen, im Interesse der Gerechtigkeit gegenüber denjenigen Personen, welche ihrer Zahlungspflicht nachkommen, aber auch im Interesse des Mittelstands, welcher in der Regel die finanziellen Konsequenzen auslöffeln muss, bittet Hans-Jürgen Ringgenberg, dem Antrag der SVP zuzustimmen.
Daniela Schneeberger (FDP) unterstreicht noch einmal, dass die FDP-Fraktion diesem Antrag zustimmen werden. Eine so genannt schwarze Liste wurde bereits in einigen Kantonen beschlossen.
Marie-Theres Beeler (Grüne) betont, ihre Fraktion werde den Antrag klar nicht unterstützen, denn sie halte eine schwarze Liste für nicht geeignet, schwarze von weissen Schafen zu unterscheiden. Leute, welche ihre Prämien nicht bezahlen wollen und das Geld für anderes ausgeben, können damit nicht von Menschen, welche armutsbetroffen sind und unverschuldet ein finanzielles Problem haben, unterschieden werden. Der Aufwand für das Erstellen und stetige Aktualisieren einer solchen Liste wäre sehr hoch, dies angesichts einer höchst fraglichen Wirkung. Gefördert würde damit der Tourismus der Betroffenen in andere Kantone, welche keinen Einblick in die Liste haben. Den Antrag der SVP-Fraktion werden die Grünen klar ablehnen.
Sabrina Mohn (CVP) stellt fest, über den vorliegenden Antrag werde die Mitte entscheiden, und darüber ist sich die CVP/EVP-Fraktion im Klaren. Entsprechend wurde das Thema schwarze Liste noch einmal genau unter die Lupe genommen. Es sprechen verschiedene Punkte sowohl für als auch gegen die Liste. Bauchschmerzen bereitet der CVP/EVP der Bereich Datenschutz, auch würde das Führen einer schwarzen Liste einen extrem hohen administrativen Aufwand bedeuten. Zwar wird gesagt, in gewissen Kantonen würde sich der Aufwand lohnen und die Einnahmen den Aufwand übertreffen, bewiesen jedoch ist dies nicht. Als wichtigstes Argument gegen den Antrag betrachtet die CVP/EVP momentan dasjenige des Patiententourismus. Würde Basel-Landschaft nun allein eine solche schwarze Liste einführen, würden zahlungsunwillige Personen einfach nach Basel-Stadt ausweichen. Damit wäre das Problem nicht gelöst. Eine Lösung des Problems müsste zumindest regional angegangen werden.
Die CVP/EVP-Fraktion wird den Antrag der SVP-Fraktion ablehnen. Das Thema soll damit jedoch nicht ganz vom Tisch sein und die CVP/EVP gab heute ein Postulat ein, welches verlangt, dass die Regierung das ganze Anliegen noch einmal prüft und darüber berichtet ( 2011/288 : Einführung einer "Schwarzen Liste" bei der Krankenversicherung). Es sollen echte Fakten vorliegen, um nicht einfach anhand von Bauchgefühlen argumentieren und entscheiden zu müssen. Es besteht kein Zeitdruck und das Problem kann daher in Ruhe angegangen werden.
Mirjam Würth (SP) will nicht sämtliche Argumente wiederholen. Es sei wichtig, Zahlungswillige von Zahlungsunfähigen zu trenne. Dann stellen sich Fragen wie: Ist die Nothilfe hoch genug? Verfügen Spitäler und Arztpraxen stets über eine aktuelle Liste? Wie steht es um den Datenschutz? Mirjam Würth betont, es könnte auch eine Liste der säumigen Steuerzahler geführt und diesen verboten werden, auf der Autobahn zu fahren oder ihre Kinder ans Gymnasium zu schicken. Auch dürfte man ihnen keine Pässe mehr ausstellen, damit sie nicht ins Ausland reisen können. Ein grosser Teil der SP-Fraktion wird sich gegen das Erstellen einer schwarzen Liste aussprechen.
Hanspeter Weibel (SVP) erinnert daran, dass dem Landrat heute bereits demonstriert wurde, dass es möglich sei, für die verschiedensten Zwecke eine Liste zu führen. Gleichzeitig wurden die Ratsmitglieder auch auf ihre Verantwortung als Parlamentarier angesprochen. Im Kanton Basel-Landschaft bezogen im Jahr 2010 21,6 % der Einwohnerinnen und Einwohner Prämienvergünstigungen, im laufenden Jahr nun stieg diese Zahl auf 24,6 % an. Die Frage stellt sich, ob die Übernahme von Kosten in der Höhe von rund 16 Mio. Franken durch den Kanton in Zukunft verringert oder erhöht werden soll. Wer der Meinung ist, eine schwarze Liste brauche es nicht, fordert damit gleichzeitig Leute, welche bisher ihre Prämien noch bezahlten, dazu auf, dies allenfalls in Zukunft nicht mehr zu tun. Spätestens mit dem Laufen einer Betreibung werde es auch möglich, zahlungsunwillige von zahlungsunfähigen Personen zu unterscheiden.
Gegen das Führen einer schwarzen Liste wurde der administrative Aufwand vorgebracht. Dabei wird vergessen, dass die gesamte Verwaltung einen administrativen Aufwand auslöst. Letztlich ist dies aber auch eine Chance, Geld zurückzuholen resp. den Steuerzahler und ehrlichen Prämienzahler nicht zusätzlich zu belasten. Auch hinsichtlich Gerechtigkeit und Gleichbehandlung sollte eine derartige Liste geführt werden. Immerhin die Hälfte aller Kanton prüft eine solche Liste oder hat sie bereits eingeführt. Wenn rund um uns herum schwarze Listen existieren, wird der erwähnte Tourismus genau unseren Kanton treffen.
Urs-Peter Moos (SVP) betont, bei der Diskussion um eine schwarze Liste stehe die Tatsache im Vordergrund, dass der Kanton Basel-Landschaft finanziell mit dem Rücken zur Wand steht und daher keine Gelegenheit auslassen dürfe, Massnahmen zur Verbesserung der finanziellen Lage einzuleiten. Eine schwarze Liste wirke präventiv, und genau dies sei wichtig. Die seitens CVP angeführten Argumente sind nicht stichhaltig, damit spielt die CVP auf Zeit und nimmt ihre Verantwortung nicht wahr. Mit dem Argument, es müssten noch mehr Abklärungen getroffen werden, wird übersehen, dass es heute nur darum gehe, die Möglichkeit einer solchen Liste im Gesetz zu schaffen. Der Vollzug liegt anschliessend beim Regierungsrat. Die entsprechende Verordnung müsste die heute vorgebrachten Bedenken berücksichtigen. Das Argument, man wolle Patiententourismus vermeiden, ist ebenfalls nicht stichhaltig, denn in erster Linie geht es um den Kanton Basel-Landschaft. Ausserdem wurde auch im Kanton Aargau die Einführung einer entsprechenden Liste beschlossen und in Solothurn wird das Thema ebenfalls diskutiert. In Basel-Stadt ist eine Motion hängig, welche die Einführung einer derartigen Liste fordert.
Rolf Richterich (FDP) ruft die so genannt neue Mitte dazu auf, ihre Verantwortung für die Finanzen wahrzunehmen. Der Kanton darf nicht wegen säumiger Zahler in der Höhe eines ein- bis zweistelligen Millionenbetrags geschädigt werden! Wenn wir heute nicht mehr fähig sind, Leuten, welche unrechtmässig handeln, Gegenmassnahmen entgegen zu halten, so sind wir tatsächlich ein armer Kanton. Wenn die CVP Vorschläge vorbrächte, wie das Budget sonst um sieben bis acht Millionen Franken entlastet werden könnte, so wären alle dankbar. Leute, welche sich gegenüber dem Kanton unrechtmässig verhalten, sollten nicht geschont werden. Wenn Mirjam Würth der Meinung wäre, auch andere Listen seien noch notwendig und würden zur Verbesserung der Finanzen beitragen, so sollte sie die entsprechenden Vorschläge zur Prüfung einbringen.
Für Agathe Schuler (CVP) beinhaltet die hier diskutierte schwarze Liste auch eine ethische Komponente. Würde damit nicht das Grundrecht auf medizinische Versorgung geritzt? Wer entscheidet darüber, was ein Notfall ist? Auch müsste zur Erstellung einer Liste ein gewisser bürokratischer Apparat aufgebaut werden. Dass Parteien, welche sich ansonsten stets für weniger Bürokratie stark machen, darin keine Probleme sehen, erstaunt Agathe Schuler. Ohne schwarze Liste können schon heute die entsprechenden Kontrollen vorgenommen werden. Würde der Antrag der SVP verabschiedet, nähme man einen Gesetzesparagraphen auf, welcher in der Kommission nicht beraten wurde. Normalerweise findet bei Gesetzesänderungen eine umfangreiche Vernehmlassung statt und auch die Gemeinden sollten sich zum hier diskutierten Vorschlag äussern können. Beispielsweise im Kanton Thurgau werden die entsprechenden Kontrollen durch die Sozialhilfebehörden vorgenommen. Das Personal der Sozialhilfe wird jedoch durch die Gemeinden bezahlt.
Für Agathe Schuler kommt die Einführung einer Liste allenfalls via das von Sabrina Mohn bereits erwähnte Postulat in Frage, zum jetzigen Zeitpunkt lehnt sie den SVP-Antrag ab.
Marie-Theres Beeler (Grüne) weist noch einmal auf den Irrtum hin, mit einer schwarzen Liste könne man viel Geld herausholen. Diese Aussage sei bisher nicht bewiesen. Die Annahme, die schwarzen Schafe, welche aufgelistet werden sollen, würden den Staat mutwillig schädigen, trifft in keiner Art und Weise zu, denn mit dem Instrument einer Liste können die schwarzen nicht von den weissen Schafen unterschieden werden. Wie sieht es beispielsweise im Falle eines Kindes aus, dessen Mutter Gesundheitskosten schuldet?
Sabrina Mohn (CVP) präzisiert, sie spreche nicht nur von der CVP, wenn sie von der starken Mitte spreche, sondern auch von der EVP, BDP und glp. Mit Urs-Peter Moos geht Sabrina Mohn einig, dass man beim vorliegenden Geschäft nicht mit Scheinargumenten argumentieren dürfe, sondern auf Fakten abstützten wolle. Die CVP/EVP sieht daher keinen Grund, weshalb schon heute über die schwarze Liste abgestimmt werden soll. Das EG KVG könnte heute verabschiedet werden und anschliessend das Thema schwarze Liste auch zusammen mit den umliegenden Kantonen noch einmal angegangen werden. Die CVP/EVP sagt heute weder Ja noch Nein zu einer schwarzen Liste, sie sagt Ja zum Gesetz und hat ein Postulat eingegeben, damit die schwarze Liste noch einmal traktandiert wird.
Martin Rüegg (SP) kommt es mehr als scheinheilig vor, wenn speziell die Kolleginnen und Kollegen der SVP und FDP im Zusammenhang mit einer schwarzen Liste von Gerechtigkeit sprechen. Würden sich diese Leute genauso einsetzen gegen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug, so verstünde er dies, denn dadurch entgeht den Gemeinden, dem Kanton und dem Bund ein Mehrfaches an Mitteln. Könnte das sich Einsetzen für eine schwarze Liste in diesem Zusammenhang damit zusammenhängen, dass vor allem Ausländerinnen und Ausländer verdächtigt werden, ihre Prämien nicht zu bezahlen? Die SP-Fraktion spricht sich nicht grundsätzlich gegen eine schwarze Liste aus, sie soll jedoch sozial gerecht sein. Leute, welche fähig wären, ihre Prämien zu bezahlen, dies jedoch nicht tun, sollen durchaus an den Pranger gestellt werden, wer seine Prämien nicht bezahlen kann, jedoch nicht. Der Vorstoss der CVP/EVP-Fraktion mache Sinn, jedoch soll nun nichts auf die Schnelle über's Knie gebrochen werden.
Regina Vogt (FDP) nimmt Agathe Schulers Votum auf, in welchem sie die Frage aufwarf, ob das Grundrecht der Gesundheitsversorgung allenfalls geritzt werden könnte. Ärzte haben einen Eid abgeschlossen und selbstverständlich gehört die Gewährleistung der Notfallversorgung dazu.
Siro Imber (FDP) betont, mit Mirjam Würths und Martin Rüeggs Argumenten müsste auch das Betreibungsregister verboten werden. Die genannten Beispiele betreffend Ausstellen eines Passes oder Benutzung der Autobahn bezeichnet er als daneben. Bezahlt jemand keine Gebühren, wird auch kein Pass ausgestellt. Auch ist es an der Tankstelle nicht möglich, nur das Benzin, nicht jedoch die Mineralölsteuer zu bezahlen. Es wurden sehr wohl Mechanismen geschaffen um sicher zu sein, dass diejenigen Leistungen, welche in Anspruch genommen werden, auch bezahlt werden. Nicht umsonst gilt, dass Steuern gegenstandslos geschuldet sind. Falls die Verwaltung das Erstellen einer schwarzen Liste bereits geprüft hat, wäre es nicht mehr notwendig, das Postulat der CVP/EVP-Fraktion erneut zu prüfen. So könnte viel Aufwand eingespart werden. Gemäss Kommissionsbericht benötigt der Kanton Thurgau eine 50 %-Stelle, um die schwarze Liste zu verwalten. Dieser Aufwand würde sich angesichts der gewaltigen Beträge, welche man einsparen könnte, sicherlich lohnen.
Urs-Peter Moos (SVP) stellt fest, dass die SP offenbar die Politik der CVP/EVP-unterstützt, welche diese zugunsten der Inkorrekten durchsetzen will. Die FDP und die SVP setzen sich für die Korrekten ein, für diejenigen Menschen, welche ihre Prämien bezahlen. Agathe Schulers Argumente bezeichnet er als Scheinargumente. Hätte man nur einmal im Kanton Thurgau angerufen, beispielsweise bei CVP-Ständerat Philipp Stähelin oder bei CVP-Fraktionskollegen aus dem Grossen Rat des Kantons Thurgau oder beim Generalsekretär des entsprechenden Parlaments, hätte man sich von den Vorzügen der geforderten Liste überzeugen können. In den vier Jahren, in welchen der Kanton Thurgau nun über eine schwarze Liste verfügt, kam es zu keinem einzigen Zwischenfall betreffend Notfallbehandlung, welche verweigert worden wäre. Die diesbezüglichen Ängste seien unbegründet und zudem gehe es heute nur darum, gesetzliche Möglichkeiten zu schaffen, nicht jedoch um den Vollzug, welcher dann mittels Verordnung geregelt werde.
Rolf Richterich (FDP) ermuntert die so genannte Mitte, nun eine Prüfung der schwarzen Liste vorzunehmen, welche offenbar nicht a priori abgelehnt wird. § 6 soll daher an die Finanzkommission zurückgewiesen werden und dort erneut beraten werden. Er empfände es als Filibusterei, zu einer laufenden Diskussion ein Postulat einzureichen und somit die heutige Diskussion mit Scheinargumenten nicht zu erledigen. Aufrichtig wäre es, sich für eine Prüfung der schwarzen Liste auszusprechen und das Thema entsprechend an die Finanzkommission zurückzuweisen. Die Regierung hat sich bereits mit dem Thema beschäftigt und könnte allenfalls noch notwendige Angaben der Kommission unterbreiten. In einigen wenigen Wochen wäre das Geschäft somit vom Tisch.
Pia Fankhauser (SP) ist sich noch nicht im Klaren darüber, ob Rolf Richterich nun einen Rückweisungsantrag gestellt habe. Würde dem vorliegenden SVP-Antrag zugestimmt, hätte dies Anpassungen im Gesetzestext zur Folge und käme daher auch einem Rückweisungsantrag gleich. Pia Fankhauser stellt an dieser Stelle einen Rückweisungsantrag, da sie das Anliegen der SVP unterstütze, jedoch nicht die vorliegende Textversion. Ihr ist nicht klar, weshalb die Gemeinden auf eine schwarze Liste Zugriff haben sollten.
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Diskussion zum Antrag, die Vorlage 2011/148 an die Finanzkommission zurückzuweisen
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) sind die Staatsfinanzen täglich wichtig, trotzdem versucht er, den Sinn einer schwarzen Liste etwas nüchterner zu betrachten. Die vorberatende Kommission in der Verwaltung prüfte das Thema schwarze Liste, bekannt als Thurgauer Modell, sehr eingehend. Man kam dabei zu folgendem Resultat:
Für eine schwarze Liste spricht die Tatsache, dass dieses Instrument einen gewissen Druck auf säumige Prämienzahlerinnen und -zahler ausübt. Eine tatsächliche Wirkung wurde bisher allerdings nicht nachgewiesen, ausserdem bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten, welche ausgeschöpft werden sollten, beispielsweise die Meldung an kommunale Sozialhilfebehörden, welche Personen mit Prämienausständen beraten, die Übernahme und Bewirtschaftung der Verlustscheine durch den Kanton und eine Verbesserung des Betreibungsverfahrens. Die genannten Massnahmen erachtet Adrian Ballmer als sinnvoll und sie werden auch umgesetzt.
Gegen eine schwarze Liste spricht der administrative Aufwand, denn diese müsste tagesaktuell sein. Im Übrigen ist es nicht einfach, zwischen willigen und unwilligen Zahlenden zu unterscheiden, auch nicht in einem Betreibungsverfahren. Auch wirkt das Betreibungsverfahren nicht immer und es stellt sich gerade bei Pfändungen die Frage, was denn tatsächlich gepfändet wird. Gesundheitspolitisch wirkt sich der Aufschub notwendiger Behandlungen problematisch aus, zudem würde eine schwarze Liste die Leistungserbringer (Spitäler, Ärzte, etc.) vor Probleme stellen, denn die Frage, was ein Notfall sei, lässt sich nicht immer einfach klären.
An Urs-Peter Moos gewandt meint Adrian Ballmer, der Antrag der SVP verlange nicht die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für das Führen einer schwarzen Liste, es handle sich dabei um einen verbindlichen Auftrag. Es wären im Übrigen Anpassungen in weiteren Paragraphen notwendig. Falls man also das Anliegen der SVP-Fraktion umsetzen wolle, müsse das Geschäft an die Kommission zurückgewiesen werden.
Eine Analogie zu den Steuern bestehe im vorliegenden Fall nicht. Der Kanton als Erbringer von öffentlichen Leistungen weiss, wer die Steuern bezahlt und braucht daher keine separate Liste.
Gegen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug setzt sich Adrian Ballmer gemeinsam mit der Steuerverwaltung täglich ein.
Zum vorliegenden Geschäft: Per 1. Januar 2012 muss das Bundesgesetz über die Krankenversicherung umgesetzt werden. Bis auf die Frage der schwarzen Liste ist die aktuelle Vorlage unbestritten, also sollte der unbestrittene Teil auch zeitgerecht verabschiedet werden können. Die emotionale Frage der schwarzen Liste sollte separat thematisiert werden. Gegen eine Rückweisung an die Kommission hat Adrian Ballmer nichts einzuwenden, denn die Behandlung des Themas an einer zusätzlichen Kommissionssitzung würde keinen grossen Zeitverlust bedeuten. Es stellt sich nur die Frage, ob das Parlament schliesslich in der Lage sein werde, einen weiseren Entscheid zu treffen, oder ob die Meinungen nicht ohnehin schon gemacht seien. Ansonsten wäre es sinnvoll, den unbestrittenen Teil zu verabschieden und den bestrittenen Teil als eigenes Thema mittels Motion oder Postulat anhängig zu machen. Weiter bestünde die Möglichkeit, eine parlamentarische Initiative oder eine Volksinitiative einzureichen.
Kommissionspräsident Marc Joset (SP) kann sich Adrian Ballmers Votum anschliessen. Das KVG muss umgesetzt werden und am elegantesten wäre es, dieses gemäss Antrag der Kommission und mit 4/5-Mehr zu verabschieden. Sollte es zu einer Volksabstimmung kommen, würde es wohl schwierig, gleichzeitig auch die Forderung nach einer schwarzen Liste umzusetzen. Eine Rückweisung an die Kommission entspräche nur der zweitbesten Lösung, denn ein 4/5-Mehr würde wohl kaum erreicht. Sollte die Vorlage in der Volksabstimmung dann abgelehnt werden, stünde man weiterhin vor dem Nichts. Ohne Übergangslösung kommt es zu Rechtsunsicherheiten in der Verwaltung.
Der Antrag auf Einführung einer schwarzen Liste wurde in der Finanzkommission mit 9:2 Stimmen verworfen und entsprechend nicht mehr weiter diskutiert. Es wurde aber eine Verstärkung des Betreibungsverfahrens als Auftrag an die Regierung in den Landratsbeschluss eingefügt. Würde heute eine schwarze Liste im Gesetz festgeschrieben, müssten auch andere Paragraphen abgeändert werden. Zudem wäre das Problem des Tourismus nicht gelöst, wenn die Liste nur unserem Kanton und nicht beispielsweise den Nachbarkantonen zugänglich wäre.
Marc Joset ist durchaus bereit, das Thema schwarze Liste in der Kommission noch einmal zu diskutieren. Er betont aber erneut, dass dies nur der zweitbesten Lösung entspräche. Sinnvoller wäre es, das EG KVG heute gemäss Antrag der Finanzkommission zu beschliessen und mittels weiterem Vorstoss oder einer Initiative nur über die schwarze Liste zu diskutieren.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) möchte zu einigen Punkten noch einmal Stellung nehmen. Agathe Schuler spricht vom Recht auf medizinische Behandlung, jedoch gibt es auch die Pflicht, seine Krankenkassenprämien zu bezahlen.
Eine Rückweisung der Vorlage an die Kommission bringt nichts. Es wäre am vernünftigsten, den SVP-Antrag anzunehmen, was sicherlich zu einer Volksabstimmung führen würde. Das Volk könnte dann über das Thema entscheiden.
Zum Antragstext: Dieser wurde praktisch wörtlich aus dem Bundesrecht übernommen. Sollte dieser abgeändert werden, müsste auch das Bundesrecht entsprechend angepasst werden.
Adrian Ballmer argumentierte, eine schwarze Liste wäre mit höherem Aufwand verbunden. Dies stimmt, jedoch müsste der Nutzen den Kosten gegenübergestellt werden. Für Einsparungen in der Höhe von 7 bis 8 Mio. Franken lohnt sich ein Mehraufwand von 0,5 Mio. Franken. Die gleiche Situation bestand auch bei der Bewirtschaftung der säumigen Steuerzahler. Damals war man der Ansicht, die Schaffung einer zusätzlichen Stelle lohne sich angesichts der erwarteten Mehreinnahmen.
Gerhard Schafroth (glp) erklärt, die BDP/glp-Fraktion wolle die Vorlage zurückweisen und strebe damit eine möglichst schnelle Lösung an. Eine grosse Anzahl der Ratsmitglieder wolle eine Lösung, welche schliesslich Geld einspart und einen vernünftigen Kompromiss darstellt. Via Rückweisung könnte eine Lösung bis zum Beginn des nächsten Jahres vorliegen. Den Antrag der SVP bezeichnet Gerhard Schafroth als einseitig und unausgegoren, zudem berücksichtigt er auch nicht die Interessen der Ärzteschaft. Mit einer Rückweisung würde der Landrat Hand bieten zur Erarbeitung einer sinnvollen Lösung.
Urs-Peter Moos (SVP) stellt fest, dass sich offenbar nur sehr wenige Ratsmitglieder, welche den Antragstext der SVP kritisieren, mit der Thematik auseinander gesetzt haben, denn dieser entspreche dem Bundesgesetz. Da die kommunalen Sozialhilfebehörden involviert sind, müssten auch die Gemeinden Einsicht in die hier diskutierte Liste haben. Die vorgeschlagene Rückweisung erachtet Urs-Peter Moos als nicht zielführend, da keine Garantie bestehe, in einer weiteren Lesung ein 4/5-Quorum zu erreichen.
Marie-Theres Beeler (Grüne) betont, die Grüne Fraktion spreche sich klar gegen eine Rückweisung aus, denn es soll Rechtssicherheit bestehen und die gesetzlichen Grundlagen daher per Anfang 2012 klar sein. Soll noch eine Diskussion zum Thema schwarze Liste stattfinden, so hat die CVP/EVP mit ihrem Vorstoss einen entsprechenden Weg aufgezeigt. Angesichts des Themas schwarze Liste sollen nicht die Grundsätze der aktuellen Vorlage vergessen werden. Prämienverbilligungen würden damit direkt an die Krankenversicherer ausbezahlt, ausserdem enthält das Gesetz auch armutsverhindernde Komponenten. Dies soll unterstützt werden.
Mirjam Würth (SP) gibt bekannt, die SP-Fraktion spreche sich grösstmehrheitlich gegen die beantragte Rückweisung aus. Es handelt sich hier um ein im Grunde genommen unbestrittenes Einführungsgesetz, welches nun verabschiedet werden soll. Anschliessend könnte die schwarze Liste aufgrund eines separaten Vorstosses behandelt werden.
Hannes Schweizer (SP) vertritt die Minderheit seiner Fraktion. Er unterstützt den Rückweisungsantrag und betont, es sei wichtig, dass das EG KVG auf den Januar 2012 hin in Kraft treten könne. Eine Volksabstimmung würde die Einführung sicherlich verzögern, und dies nicht nur um einen bis zwei Monate. Mit der Zustimmung zum Antrag der SVP käme es definitiv zu einer Volksabstimmung. Nur eine Rückweisung an die Kommission könnte eine Volksabstimmung verhindern, denn es werde schwierig sein, heute diejenigen Teile herauszukristallisieren, welche unbestritten sind. Die Kommission sollte anlässlich ihrer nächsten Sitzung die unbestrittenen Gesetzesänderungen zusammenstellen und dem Landrat unterbreiten. Anschliessend soll das Thema schwarze Liste ausführlich beraten werden und dabei auch differenziert werden zwischen Menschen, welche ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen können und solchen, welche dies nicht wollen. So müsste es möglich sein, einen Kompromiss zu erreichen, welcher ohne Volksabstimmung verabschiedet würde.
Thomas de Courten (SVP) erklärt seitens der SVP-Fraktion, man stimme der Rückweisung zu. Damit verbunden sei die klare Aufforderung, die Umsetzung des Antrags der SVP zu prüfen. Eine Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes ohne Beschluss, eine schwarze Liste zu führen, kommt für seine Fraktion nicht in Frage.
Sabrina Mohn (CVP) spricht sich im Namen ihrer Fraktion ebenfalls für Rückweisung aus, am Postulat 2011/288 halte man fest.
Ruedi Brassel (SP) stellt fest, wenn die sich nun abzeichnenden Mehrheitsverhältnisse zu einer Rückweisung führen, so werde dies zur Folge haben, dass das Einführungsgesetz auf den 1. Januar 2012 nicht stehen werde. Dies muss dem Landrat klar sein, denn dadurch wird ein völlig unnötiges Problem geschaffen. Im Grundsatz ist das Einführungsgesetz unbestritten, diskutiert wird nur noch das Thema schwarze Liste, welches separat behandelt werden könnte. Ansonsten wäre es möglich, heute das Gesetz mit einem 4/5-Mehr zu verabschieden. Eine separate Behandlung der schwarzen Liste und gleichzeitig eine sichere gesetzliche Grundlage per 1. Januar 2012 würde keinen Zeitverlust gegenüber einer Rückweisung bedeuten. Ruedi Brassel empfände es also vernünftig, das vorliegende Gesetz durchzuwinken und die Forderung nach einer Liste separat anzugehen.
Patrick Schäfli (FDP) bezeichnet Ruedi Brassels Vorschlag als mehr als durchsichtig, denn nach der Verabschiedung des Gesetzes hätten die SP und ein grosser Teil der Grünen kein Interesse mehr daran, je noch einmal über das Thema einer schwarzen Liste zu reden. Das von Ruedi Brassel skizzierte Vorgehen würde in jedem Fall zu einer Volksabstimmung führen. Erschüttert zeigt sich Patrick Schäfli über die Tatsache, dass die Regierung immer noch nicht bereit sei, den Ernst der finanziellen Lage unseres Kantons zu erkennen. Dass eine schwarze Liste nicht einmal diskutiert werden soll, sei indiskutabel.
Klaus Kirchmayr (Grüne) stimmt Ruedi Brassel und Adrian Ballmer zu, dass die separate Behandlung einer schwarzen Liste vernünftig wäre. Ein solch vernünftiges Vorgehen würde jedoch den Rückzug des Antrags der SVP-Fraktion bedingen. Da dieser Antrag nicht zurückgezogen werde, sei eine Rückweisung wohl die zweitbeste Lösung. Ein signifikanter Teil der Grünen Fraktion werde daher den Rückweisungsantrag unterstützen.
://: Mit 69:14 Stimmen bei 2 Enthaltungen weist der Landrat die Vorlage 2011/148 an die Finanzkommission zurück. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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