Protokoll der Landratssitzung vom 22. September 2011

Nr. 73

Kommissionspräsident Marc Joset (SP) informiert, mit dieser Vorlage werde eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung umgesetzt, welche zwei zwingende neue Vorschriften für den Kanton enthält. Die Kantone müssen ab nächstem Jahr 85 Prozent aller unbezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen in der obligatorischen Krankenversicherung derjenigen Versicherten bezahlen, bei welchen nach einer erfolglosen Betreibung ein Verlustschein ausgestellt wurde. Im Gegenzug verzichten die Krankenversicherer auf den Leistungsaufschub und übernehmen alle offenen Spital-, Arzt- und Medikamentenrechnungen der säumigen Versicherten.


Die zweite KVG-Neuerung verpflichtet alle Kantone, die Prämienverbilligungen spätestens ab 2014 an die Krankenversicherer auszuzahlen, damit die Verbilligungsbeiträge nicht mehr für andere Zwecke ausgeben werden können. Die neue Bundesregelung wird für den Kanton jährlich schätzungsweise 15,5 Mio. Franken Mehrkosten verursachen.


Eintreten war in der Kommission unbestritten. In der Detailberatung konzentrierte sich die Kommission auf diejenigen Aspekte, bei welchen der Kanton bezüglich Umsetzung der Bundesvorgaben über Spielraum verfügt. Dies ist bei der Verlustscheinbewirtschaftung der Fall. Bei einer noch aktiveren Bewirtschaftung der Verlustscheine kann der Kanton jährlich einen Betrag von 2,5 Mio. Franken wieder hereinholen. Die Kommission ist der Meinung, dass man schon beim Betreibungsverfahren ansetzen müsste, also noch bevor es überhaupt zu Verlustscheinen kommt. Da die Betreibungsämter personell eher knapp gehalten sind, wäre es sinnvoller, die Betreibungsämter personell zu verstärken, statt die Verlustscheinbewirtschaftung auszubauen. Darum beantragt die Finanzkommission zusätzlich, dass der Regierungsrat prüfen soll, wie Effizienz und Effektivität des Betreibungsverfahrens gesteigert werden kann.


Als einziger weiterer Spielraum stünde es dem Kanton frei, eine sogenannte "schwarze Liste" der Betriebenen zu führen. Hier sprechen Gründe dafür und dagegen. Sie sind in der Vorlage und im Kommissionsbericht angeführt. Die Mehrheit der Kommission bezweifelt die Wirksamkeit und auch die Praktikabilität einer solchen Liste. Ein entsprechender Antrag wurde in der Kommission mit 9:2 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 9:2 Stimmen bei einer Enthaltung, der Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung gemäss unverändertem Entwurf zuzustimmen, dies mit dem erwähnten Zusatz unter Ziffer 2 des Landratsbeschlusses.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) stellt fest, wir kämen aufgrund der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung nicht darum herum, unsere kantonalen Vorschriften anzupassen. Einmal mehr zwingt uns der Bund zu nicht ganz unproblematischen Änderungen, welche unseren Kanton viel Geld kosten werden. Im vorliegenden Fall gehe es immerhin um Mehrkosten von 15,5 Mio. Franken. Die Änderung, dass die Prämienverbilligungen bis spätestens im Jahr 2014 an die Krankenversicherer direkt auszurichten sind, wird von der SVP-Fraktion klar unterstützt. Diese Änderung ist schon längst überfällig, denn die Gelder der Prämienverbilligung sollen nicht zweckfremd verwendet werden.


Dass die Kantone nun aber 85 % der Verlustscheine der säumigen Versicherten, welche ihre Prämien und Kostenbeteiligungen für die obligatorische Krankenversicherung nicht bezahlten, übernehmen müssen, sei schon eher gewöhnungsbedürftig. Man könne sich berechtigterweise fragen, ob es überhaupt Sache des Staates bzw. des Kantons sei, das Inkasso resp. die Verlustscheinbewirtschaftung zu übernehmen bzw. übernehmen zu müssen. Wie lange wird es noch dauern, bis auch ein anderer Rechnungssteller merkt, dass er die Bewirtschaftung seiner Debitoren an den Staat abtreten könnte. Dass Versicherer im Gegenzug grundsätzlich auf einen Leistungsaufschub verzichten, verhindert nicht, dass die Frage im Raum stehen bleibt, ob es richtig sei, dass der Staat dem Schlendrian und der Gleichgültigkeit Vorschub leistet und die Krankenkassenprämien der notorischen Nichtzahler zu Lasten der Steuerzahler bezahlt. Es profitieren nämlich nicht nur die wirklich Bedürftigen oder Menschen, welche ihre Arbeitsstelle verloren haben, vom neuen Gesetz, sondern auch diejenigen Personen, welche ihre Prämien durchaus bezahlen könnten, das Geld aber lieber für andere Dinge ausgeben.


Für die SVP-Fraktion stellt sich die Frage, wie das oben geschilderte Problem gelöst werden könne. Dazu braucht es unbedingt eine Liste, welche die säumigen Leistungsbezüger den Leistungserbringern bekannt macht. Einige Kantone haben sich bereits zum Führen solcher Listen entschieden, an vorderster Stelle der Kanton Thurgau, weshalb man auch vom so genannten Thurgauer Modell spricht. Dank der Liste konnten die offenen Rechnungen halbiert werden. Für viele BürgerInnen, welche ihre Prämien stets korrekt bezahlen, stelle eine derartige Liste ein unbedingtes Muss und auch eine Frage der Gerechtigkeit dar. Die Unzufriedenheit der mittelständischen Kreise mit einer Lösung ohne Liste sei schon heute offenkundig. Hans-Jürgen Ringgenberg hofft daher, dass alle Vertreterinnen und Vertreter von Mittelstandsparteien dieses Problem erkennen und einer so genannten schwarzen Liste zustimmen werden. Wir müssen die Spreu vom Weizen trennen und diejenigen Personen, welche aus reiner Bequemlichkeit oder Gleichgültigkeit nicht bezahlen, herausfiltern! Unterstützt werden sollen die wirklich Bedürftigen.


Wie bereits in der Finanzkommission beantragt die SVP-Fraktion, dass der Kanton Basel-Landschaft gestützt auf Artikel 64 des KVG verpflichtet wird, versicherte Personen, welche ihrer Prämienzahlungspflicht trotz Betreibungen nicht nachkommen, auf einer Liste zu erfassen und den Leistungserbringern diese Liste zugänglich zu machen. Die Wirksamkeit einer derartigen Liste ist erwiesen und der damit verbundene Aufwand daher gerechtfertigt. Auch die Einwände, es könnten sich technische Probleme ergeben, sind nicht zulässig, da die Krankenversicherer entsprechend ausgerüstet sind. Es werde Aufgabe der Gemeinden sein, die wirklich unterstützungsbedürftigen Prämienschuldner zu eruieren und zu betreuen, sie also an die Sozialhilfe zu weisen.


Die SVP-Fraktion wird der Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung nur unter der Bedingung zustimmen, dass eine schwarze Liste geführt wird. Zudem wird die SVP die Forderung nach mehr Personal bei den Betreibungsämtern ablehnen.


An dieser Stelle unterbricht Landratspräsident Urs Hess (SVP) die Eintretensvoten zur Vorlage 2011/148.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei


Ruedi Brassel (SP) betont, der Spielraum bei diesem Einführungsgesetz, mit dem Bundesvorschriften umgesetzt werden müssen, sei gering. Die Kommission hat das Geschäft beraten, und die SP-Fraktion ist zum Schluss gekommen, dass sie den Kommissionsanträgen folgen kann.


Ein Diskussionspunkt ist die Frage einer allfälligen «schwarzen Liste». Dies lehnt die SP-Fraktion ab; es ist nicht erwiesen, dass das wirklich etwas bringen würde, sondern es wäre problematisch in verschiedener Hinsicht: Weil nur noch Notfälle behandelt würden, müsste jemand entscheiden, wann ein Notfall vorliegt - wer nimmt diese Triage vor? Die damit verbundenen Risiken sind nicht zu unterschätzen. Die Kriterien, welche Leute auf diese «schwarze Liste» kommen, sind unklar. Wie grenzt man Zahlungsunwilligkeit von Zahlungsunfähigkeit ab? Es besteht die Gefahr, dass Leute auf diese Liste kommen, die gar nichts dafür können und so dennoch abgestraft werden.


Diese Idee ist nicht nur hochproblematisch, sondern eine solche Liste wäre wohl auch nicht effizient. Deshalb schliesst sich die SP-Fraktion dem Regierungsrat an, der vorschlägt, die Finger von einem solchen Instrument zu lassen.


Daniela Schneeberger (FDP) kündigt an, die FDP-Fraktion trete auf die Vorlage ein und könne sich weitestgehend der Argumentation von Hans-Jürgen Ringgenberg anschliessen - falls sich jemand noch daran erinnert, was dieser am Vormittag gesagt hat. [Heiterkeit]


Die Frage einer «schwarzen Liste» nach Thurgauer Modell wurde in der FDP-Fraktion auch nochmals ausgiebig diskutiert. Es stört die Fraktion auch, dass für Zahlungsunwillige bzw. -säumige keine Sanktionen mehr vorgesehen sind in diesem Gesetz, weil der Leistungsaufschub entfällt. Seit der Finanzkommissionssitzung liegen neue Erkenntnisse vor; anders als von Ruedi Brassel behauptet, ist nun die Effizienz und Wirksamkeit einer solchen Liste belegt. Den Medien war nämlich zu entnehmen, dass gemäss ersten Auswertungen im Kanton Thurgau tatsächlich bei Spitälern und Hausärzten wesentlich mehr Zahlungseingänge zu verzeichnen waren. Deshalb ist nun auch die FDP-Fraktion der Ansicht, dass eine solche Liste eingeführt werden solle, und stimmt dem Antrag der SVP-Fraktion zu.


Den Anträgen der Finanzkommission, also auch der Überprüfung der Effizienz und Effektivität des Betreibungsverfahrens, stimmt die Fraktion zu. Das dürfte vorerst noch keinen Stellenausbau bei den Betreibungsämtern zur Folge haben, sondern es geht lediglich einmal um eine Überprüfung der Effizienz, und auf die Resultate kann man gespannt sein.


Sabrina Mohn (CVP) betont, den Mitgliedern der CVP/EVP-Fraktion gehe es gleich wie jenen der FDP- und der SVP-Fraktion: Auch ihnen stösst es sauer auf, dass immer mehr Versicherte weder Kostenbeteiligungen noch Prämien bezahlen. Gerade als Vertreterin der jungen Generation sieht man dieser Entwicklung mit Bauchschmerzen entgegen. Denn letztlich fallen diese Kosten wieder einfach auf den Mittelstand zurück, und gestraft sind jene, die immer brav und rechtzeitig zahlen.


Dennoch scheint die «schwarze Liste» keine ideale Lösung zu sein. Es ist eine Scheinlösung: Auf den ersten Blick sieht das toll und einfach aus, aber die Umsetzung ist nicht ganz einfach, weil nicht zwischen Zahlungsunfähigen und -unwilligen unterschieden wird. Man wirft alle in einen Topf, was zu Problemen führen wird. Der Kanton Thurgau zeigt auch, welch administrativer Aufwand mit einer solchen Liste verbunden ist: 29 Formulare wurden dafür geschaffen.


Die CVP/EVP-Fraktion schliesst sich den Kommissionsanträgen an, lehnt den SVP-Antrag aber ab.


Marie-Theres Beeler (Grüne) erklärt, die grüne Fraktion werde auf die Vorlage eintreten. Der Kanton setzt mit den Gesetzesänderungen weitgehend Bundesrecht um.


Entscheidend ist, dass die Massnahmen geeignet sind, Armut zu verhindern bzw. rechtzeitig zu erkennen. Menschen müssen davor geschützt werden, ohne Krankenversicherungsschutz dazustehen.


Die grüne Fraktion befürwortet den Zusatzantrag der FIK, zu prüfen, wie die Wirkung des Betreibungsverfahrens gesteigert werden könnte. Sie lehnt aber den SVP-Vorschlag einer «schwarzen Liste» ab. Diese würde den Spitaltourismus in die Nachbarkantone fördern und lässt keinerlei Unterscheidung zu zwischen schwarzen Schafen - also Leuten, die nicht zahlen, weil sie ihr Geld für anderes ausgeben - und armutsbetroffenen Menschen, die unverschuldet ein finanzielles Problem haben. Es wäre ein hoher Aufwand zu leisten mit höchst fragwürdiger Wirkung.


Peter H. Müller (BDP) teilt mit, dass die BDP/glp-Fraktion die Haltung der CVP/EVP-Fraktion teile, der Gesetzesrevision zustimmen und den SVP-Antrag ablehnen werde.


Daniela Schneeberger (FDP) wendet sich an die CVP/EVP-Fraktion: Von einer «Scheinlösung» kann nicht gesprochen werden angesichts der Auskünfte von Spitälern und Hausärzten, dass die Zahl der offenen Rechnungen seit Einführung der Liste mehr als halbiert werden konnte. Damit wird der Erhebungsaufwand mehr als nur kompensiert. Natürlich gibt es ein Abgrenzungsproblem zwischen Zahlungsunwilligen und -unfähigen - das zeigen auch die Aussagen aus dem Thurgau -, aber die Sozialhilfe- und weiteren Behörden können sehr gut eruieren, wer unfähig und wer unwillig ist, und denen, die es brauchen, auch Hilfe leisten.


Urs-Peter Moos (SVP) betont, dass eine «schwarze Liste» nur den Leistungserbringern zur Verfügung stehen würde und keine öffentliche Liste wäre. Neben dem Kanton Thurgau wird nun auch der Kanton Luzern eine solche Liste einführen. In den Kantonen Zug, Schwyz, Schaffhausen und Solothurn ist sie ebenfalls im Gespräch, und in den Kantonen Aargau und Sankt Gallen haben die Parlamente gegen den Willen der Regierungen per Motion beschlossen, dass eine solche «schwarze Liste» eingeführt werden soll.


Der Verzicht auf eine solche «schwarze Liste» wäre in der jetzigen finanziellen Situation des Kantons Basel-Landschaft unverantwortlich. Bei der CVP/EVP-Fraktion wäre vielleicht etwas mehr Konsequenz erforderlich; dann würde sie nämlich diesen SVP-Antrag unterstützen.


Paul Wenger (SVP) meint, der administrative Aufwand sei in der Diskussion wohl überbewertet worden. Die verschiedenen, von Urs-Peter Moos genannten Kantone, die eine solche Liste schon eingeführt haben oder einführen werden, haben bestimmt nicht aus purer Lust gehandelt. Möglicherweise ist das Wort «schwarz» vor «Liste» ein Hindernis, diesem Instrument zuzustimmen.


Es ist nicht zu verstehen, weshalb der Kanton Baselland diese Liste nicht einführen und beobachten kann, wie sie sich bewährt. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Unterscheidung zwischen Zahlungsunwilligen und -unfähigen nicht möglich sein soll. Die Zahlungsunwilligen geben ja alle auch eine Steuererklärung ab; also wissen die Behörden ganz sicher über die Einkommenssituation Bescheid.


Natürlich ist es nicht die Meinung der SVP-Fraktion, dass man bei wirklich Zahlungsunfähigen ein Riesentheater machen soll. Aber das Parlament ist aufgerufen, ein Instrument zu schaffen, mit dem die Zahlungsunwilligen aufgespürt und zur Zahlung verpflichtet werden können. Es gibt keinen einzigen Grund, weshalb das nicht funktionieren soll.


Regina Vogt (FDP) ergänzt, die Unterschiede zwischen Zahlungsunwilligen und -unfähigen seien leicht feststellbar: Macht man ein Angebot zu Teilzahlungen, scheidet sich sehr bald die Spreu vom Weizen.


Selbstverständlich bekommt jeder eine Notfallbehandlung, wenn eine solche nötig ist; aber es gibt dann einfach nicht gerade noch ein CT und weitere Behandlungen dazu.


Marie-Theres Beeler (Grüne) weist darauf hin, dass die Liste - egal, ob man sie nun «schwarz», «grau», «grün» oder «rot» nennt - nicht unterscheide, aus welchem Grund jemand zahlungsunfähig ist. Sie wird den Leistungserbringern zur Verfügung gestellt, um zu entscheiden, ob sie eine bestimmte Person behandeln wollen oder nicht. Deshalb lehnt die grüne Fraktion ein solches Instrument ab.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) begrüsst den Zusatzantrag der Finanzkommission, die Effektivität der Betreibungsbehörden zu überprüfen.


Zum Antrag der SVP-Fraktion bezüglich einer «schwarzen Liste» ist der Regierungsrat skeptisch: Eine Bürokratieabbau-Massnahme wäre das sicher nicht. [Heiterkeit]


Zwar hat ein Pranger wohl eine gewisse Wirkung - das hatte er schon im Mittelalter -, aber es ist nun einmal nicht so, dass es nur ganz wenige Leistungserbringer gibt und deshalb nur ein ganz kleiner Personenkreis über diese Liste Bescheid wüsste. Je grösser der Kreis ist, desto grösser ist das Risiko, dass solche Informationen auch weiter gestreut werden. Und Zahlungsunwillige sind übrigens oft Leute, die keine Steuererklärungen abgeben.


Eine Annahme des Antrags müsste nicht zur Folge haben, die Vorlage zurückzuweisen. Die Finanzkommission könnte zwischen der ersten und der zweiten Lesung darüber beraten; die FKD hat zwei Textvarianten ausgearbeitet, über die die Kommission befinden könnte, sollte der Antrag eine Mehrheit finden.


://: Eintreten ist unbestritten.


* * * * *


- Erste Lesung


Titel und Ingress keine Wortbegehren


§ 6 Zahlungsverzug der Versicherten


Landratspräsident Urs Hess (SVP) weist auf folgenden Antrag der SVP-Fraktion hin:


«Gestützt auf § 64a Absatz 7 KVG ist/wird der Kanton Basel-Landschaft verpflichtet, versicherte Personen, die ihrer Prämienpflicht trotz Betreibung nicht nachkommen, auf einer Liste zu erfassen und den Leistungserbringern zugänglich zu machen.


§ 6 Absatz 1 des Einführungsgesetzes ist entsprechend zu ergänzen bzw. zu ändern.»


://: Der Landrat lehnt den Antrag der SVP-Fraktion mit 43:34 Stimmen bei einer Enthaltung ab. [ Namenliste ]


§ 6a keine Wortbegehren
§ 6b keine Wortbegehren
§ 6c Zuständige kantonale Behörde und Revisionsstelle keine Wortbegehren
§ 6d Verlustscheine keine Wortbegehren
§ 8 Absatz 2 bis keine Wortbegehren
§ 11 Absatz 1 keine Wortbegehren
§ 11a keine Wortbegehren
§ 12a keine Wortbegehren
§ 13a Verrechnung keine Wortbegehren
17a keine Wortbegehren
§ 17b Übergangsbestimmung betreffend Wegkauf des Leistungsaufschubes bei unterstützten Personen keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren


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- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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