Protokoll der Landratssitzung vom 11. Februar 2010
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2008-338 vom 10. Dezember 2008 Interpellation von Rosmarie Brunner, SVP: Schwimmunterricht für muslimische Mitbürger/innen - Schriftliche Antwort des Regierungsrates vom 27. Januar 2009 - Beschluss des Landrats vom 11. Februar 2010 < erledigt > |
Rosmarie Brunner (SVP) verlangt Diskussion.
://: Dem Wunsch der Interpellantin wird stillschweigend stattgegeben.
Rosmarie Brunner (SVP) dankt für die Antworten in der Vorlage, hält sie aber für nicht befriedigend. Gerade weil es zur Frage anscheinend keine Statistiken gibt, braucht es auch für die teilautonomen Schulen einheitliche Regelungen. Es wäre sicher das kleinste Übel, die Schulleitungen anzufragen, ob Probleme mit Dispensationsgesuchen vorhanden sind. Der entsprechende Bundesgerichtsentscheid besagt klar, dass die Integration von Schülerinnen und Schülern in die Gesellschaft höher wiegt als ein Dispens aus religiösen Gründen.
Für sie ist deshalb z.B. der Regierungsratsentscheid nicht verständlich, der entgegen der Haltung des Schulrats und der Schulleitung einer Beschwerde eines muslimischen Vaters nachgegeben hat und dieser seine zwei schulpflichtigen Töchter nicht in den obligatorischen Schwimmunterricht schicken muss. Ist das etwa Integration, wenn man die Mädchen im Versteckten Privatunterricht nehmen lässt? Das ist ein Affront gegenüber der Schulbehörde, und diese Geschichte wird ganz sicher auch eine Fortsetzung haben, denn die beiden jüngeren Mädchen stehen vor dem Schuleintritt.
Es ist ein falsches Signal: So kommt es zu Wildwuchs und Ungleichbehandlung an den betreffenden Schulen, und die Frage wird sein, was obligatorischer Unterricht ist und was nicht. Die Rechtsprechung in der Schweiz ist klar: Es gibt die Trennung von Kirche und Staat. Mit solchen Entscheiden wie eben erwähnt wird aber eine Parallelgesellschaft aufgezüchtet. Denkt man an all die betroffenen Mädchen, muss man sich fragen, ob man hier nicht junge Frauen fördern wolle, die hier in Gleichstellung und Gleichberechtigung leben können, damit sie ihr Leben unabhängig führen können. Was nützen all die Fachstellen, wenn gerade solche wichtigen Themen einfach ignoriert werden?
Einem Vater musste die Rednerin auf Anfrage erklären, bei welcher kantonalen Stelle die bereits bezahlten Beiträge für den Schwimmunterricht zurückerstattet werden, nachdem der obligatorische Schwimmunterricht in dessen Wohngemeinde nicht angeboten wird. Hierzu kann die BKSD wohl noch weitere Auskünfte geben.
Zum Glück ist der Landrat nun endlich auch im Besitz der unter Tr. 13 erwähnten Handreichung. Diese ist im Juni 2009 erschienen, und genau an jenem Tag, als diese Interpellation im September 2009 zum ersten Mal traktandiert worden ist - nun ist dies bereits zum sechsten Mal der Fall -, lag diese Information vor. Die Rednerin hat dann in ihrem Dorf Schulrätinnen und die zuständige Gemeinderätin gefragt, ob sie diese Handreichung kennen, was sie aber verneint haben. Deshalb hat Rosmarie Brunner beim AVS einige Exemplare davon bestellt und in ihrer Gemeinde verteilt.
In Art. 8 Abs. 3 BV heisst es klar:
«Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung [d.h. von Mann und Frau], vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit.»
Siro Imber (FDP) meint, eine Lehre des doch überraschenden Ausgangs der Abstimmung zur Minarettsverbotsinitiative sei vielleicht, dass religiöse Gründe niemals dafür vorgeschoben werden dürfen, um sich von gesetzlichen Pflichten (die nicht religiös motiviert sind) zu befreien. Der Schweizer, der sehr egalitär veranlagt ist, kann nicht verstehen, dass sich jemand vor einer Pflicht drückt, weil ein angeblicher oder tatsächlicher religiöser Grund angeführt wird. Für den Schweizer gelten die gesetzlichen Grundlagen und Bestimmungen für alle genau gleich. Diesen kann sich niemand entziehen, schon gar nicht aus religiösen Gründen.
Die Empfehlungen an die Schulen in der erwähnten Handreichung sind lobenswert. Diese sind aber schwammig formuliert: Schwimm- und Sportunterricht werden zwar für obligatorisch erklärt, Dispensationen können aber erteilt werden. Eine gewisse Rücksichtnahme ist verständlich, da es ein schwieriges Thema ist. Aber in der Handreichung fehlt das konsequente Obligatorium für Schwimm- und Sportunterricht, welches eigentlich mit Nachdruck durchgesetzt werden sollte.
Für Eva Chappuis (SP) ist zwar Sportunterricht obligatorisch, aber nicht Schwimmunterricht. Wenn dem so wäre, würden zahlreiche Gemeinden gegen Vorschriften verstossen: Viele Gemeinden haben in ihrer Umgebung keine entsprechende Anlage, in der sie einen durchgängigen Schwimmunterricht anbieten können.
Falls Schwimmunterricht regelmässig im Stundenplan vorgesehen ist, sind Dispensationen Einzelner aus grundsätzlichen religiösen Gründen tatsächlich nicht richtig. Wenn aber nur selten Schwimmunterricht gehalten wird, ist es nicht angebracht, sich mit einer Familie, die das für ihre Töchter nicht will, auf einen Streit einzulassen. Mit dieser Frage ist vernünftig umzugehen, und das nötige Augenmass ist zu wahren: Man kann nicht alles über einen Leisten schlagen, da es ganz unterschiedliche Situationen gibt.
Marc Joset (SP) kennt als Schulrat die erwähnte Handreichung als sehr differenzierte Grundlage für schwierige Entscheide seit eineinhalb Jahren. Darin steht auf S. 7 in einem Satz unmissverständlich - und das wird vom Staat auch erwartet:
«Das Recht auf Bildung ist höher zu gewichten als das Recht, allen religiösen Praktiken aller Glaubensrichtungen jederzeit folgen zu können.» Diese unmissverständliche Aussage zählt.
Jürg Wiedemann (Grüne) hält das Thema für tatsächlich «ganz difficile». Eva Chappuis hat es ausgezeichnet gesagt, und darin ist sie voll zu unterstützen: Es ist ganz wichtig, auch den Schulleitungen einen gewissen Entscheidungsspielraum zu überlassen, da nicht jeder Fall gleich gelagert ist. Eine kantonale Regelung ist abzulehnen, weil eine solche «nie und nimmer» allen Wünschen gerecht werden kann.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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