Protokoll der Landratssitzung vom 11. November 2010

Nr. 2205

2. Lesung des Gesetzes über Beiträge an Frauenhäuser und ähnliche Institutionen


Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 1 keine Wortbegehren
§ 2 Buchstaben d und e keine Wortbegehren
§ 3 keine Wortbegehren
§ 4 keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren


Rückkommen wird nicht verlangt.


://: In der Schlussabstimmung stimmt der Landrat der Teilrevision des Frauenhausgesetzes mit 80:0 Stimmen bei einer Enthaltung zu. [ Namenliste ]


> Gesetzestext


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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