Protokoll der Landratssitzung vom 12. Dezember 2012
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2012-310 vom 23. Oktober 2012 [1. Lesung am 12.12.; 2. Lesung am 13.12] Vorlage: Nichtformulierte Volksinitiative "Ja zu Wildenstein und Schloss Bottmingen"; Gegenvorschlag des Regierungsrates - Bericht der Bau- und Planungskommission vom 3. Dezember 2012 - Beschluss des Landrats vom 12. Dezember 2012: < 1. Lesung abgeschlossen > |
Franz Meyer (CVP) erklärt, dass die Schlösser Wildenstein und Bottmingen zu den schönsten und wichtigsten Baudenkmälern im Kanton Basel-Landschaft gehören würden. Ihr Unterhalt belastet aber auch den Staatshaushalt. Der Regierungsrat hat deshalb im Rahmen des Entlastungspakets EP 12/15 auch einen Verkauf zur Diskussion gestellt und eine Umwidmung der Schlösser vom Verwaltungsvermögen in das Finanzvermögen beantragt. Der Landrat hat auf Antrag der Bau- und Planungskommission und der Finanzkommission am 8. März 2012 dieser Umwidmung unter folgenden Hauptbedingungen zugestimmt:
- Die Schlösser sind im Baurecht je in eine Stiftung oder in eine andere Trägerschaft einzubringen
- Die Zugänglichkeit zu den Schlössern für die Öffentlichkeit im heutigen Ausmass muss gesichert bleiben.
Der Regierungsrat hat seither grosse Anstrengungen unternommen, um eine Lösung zu finden, welche diese Bedingungen erfüllt.
Am 22. Juni 2012 wurde bei der Landeskanzlei die nichtformulierte Volksinitiative «Ja zu Wildenstein und Schloss Bottmingen» eingereicht. Mit der Vorlage 2012/310 stellt der Regierungsrat dieser Initiative einen formulierten Gegenvorschlag gegenüber und beantragt die Initiative abzulehnen und dem Gegenvorschlag zuzustimmen.
Die BLKB ist bereit, in Zusammenhang mit ihrem 150-jährigen Jubiläum, mit dem Kanton eine Stiftung zu gründen und dort einen Betrag von sFr. 10 Mio. für den Betrieb und Unterhalt des Schlosses Wildenstein - und nur des Schlosses [betont] - einzubringen.
Das bedingt eine Abparzellierung des Hofgutes. Der von der SVP eingebrachte Vorschlag, welchen auch die Aktionsgruppe «Wildenstein/Schloss Bottmingen» unterstützt - alle Landräte haben den entsprechenden Brief erhalten, verunmöglicht dies und lässt somit die sehr gute Stiftungslösung mit der BLKB nicht zu.
Weiter hat die Christoph Merian Stiftung ihr Interesse bekundet, das Hofgut, inklusive des von der Pächterfamilie Sprunger bewirtschafteten und unter Natur- und Denkmalschutz stehenden Landes, zu erwerben. Sie würde die Kosten von sFr. 1,7 Mio. für den neuen Freilaufstall und die weiteren nötigen Investitionen übernehmen und den Betrieb mit der Pächterfamilie auf ökologischer Basis weiterführen. Auch hier bliebe die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit erhalten.
Der Vorschlag SVP verlangt, dass das Schloss und Hofgut nur in eine Stiftung mit Sitz im Kanton Basel-Landschaft eingebracht werden könnte. Für die Mehrheit der Bau- und Planungskommission ist der Sitz der Stiftung lediglich zweitrangig. Im Vordergrund steht die Nachhaltigkeit einer Stiftung und die Frage, ob sie über die nötigen finanziellen Ressourcen verfügt und ob sie die Fachkompetenz mitbringt, um einen solchen ökologischen Bauernbetrieb zu führen und den Erhalt und der Pflege von Landflächen unter Naturschutz zu gewährleisten.
Aber auch wenn sich eine Baselbieter Stiftung finden liesse, welche diese Voraussetzungen erfüllt, könnte der Hof und das Land nicht wie beim Schloss im Baurecht eingebracht werden, da es die Stiftung, gemäss bäuerlichem Bodenrecht, dann nicht weiter verpachten könnte. Der Votant möchte in diesem Zusammenhang auf den detaillierten Bericht der Bau- und Planungskommission vom 3. Dezember 2012 und auf die Vorlage selbst verweisen.
Der Gegenvorschlag der Regierung erfüllt die Hauptforderung der Initiative, die Zugänglichkeit Schlösser im heutigen Rahmen beizubehalten und vermag den Finanzhaushalt des Kantons nachhaltig zu entlasten.
Die Bau- und Planungskommission empfiehlt aus diesen Gründen dem Landrat, mit 10:3 Stimmen gemäss verändertem Entwurf des Landratsbeschlusses zu entscheiden und den Gegenentwurf des Regierungsrates zu unterstützen.
Sandra Sollberger (SVP) verweist auf das rote Blatt, welches alle Landräte zur heutigen Sitzung auf ihrem Tisch vorgefunden und auch bereits per Post zugeschickt bekommen haben. Darauf findet sich jener Antrag, welchen die Votantin heute einreichen möchte. Dieser SVP-Vorschlag wird dem formulierten Gegenvorschlag der Regierung gegenübergesetzt und sieht eine Änderung von Paragraf 13a des kantonalen Finanzhaushaltsgesetzes vor. In der Folge möchte die Antragstellerin schildern, wie sie zu ihrer Überzeugung gelangt ist. Bei der Ablehnung des Entlastungspaketes sei die Motivation entstanden. Vorgängig war sie - wie die übrige SVP-Fraktion - der Meinung, dass das Entlastungspaket nicht gesprengt werden darf und befand die Umwidmung der Schlösser vom Verwaltungs- in das Finanzvermögen als sinnvollen Schritt.
Nach der Abstimmung, nach einem solchen klaren Nein, musste ein Umdenken stattfinden. Es kann nicht sein, auf seinem Standpunkt zu beharren und einfach weiter zu verfahren, als ob nichts geschehen wäre. Die Wähler hatten ihren Unwillen gegenüber dem skizzierten Vorgehen deutlich zum Ausdruck gebracht. Entsprechend versuchte die Votantin einen Kompromiss auszuarbeiten.
Tausende Menschen haben die Petition und auch Initiative unterschrieben und dadurch ihre Meinung klar zum Ausdruck gebracht. Beim SVP-Antrag (rotes Blatt) steht im Vordergrund, dass Schloss und Hof nicht getrennt werden dürfen. Dies ist auch ein grosses Anliegen der Initianten. In diesem Zusammenhang stimmt auch die Aussage, dass diesem Anliegen im Gegenvorschlag des Regierungsrates Rechnung getragen worden sei, nicht. Für die Art und Weise des Vorgehens der Regierung, welche vorweg den Weg abgesteckt hatte, anstatt zuerst das Ziel zu formulieren, bringt die Votantin wenig Verständnis auf. Für die zwei Interessenten wurde der Weg bereitet, ohne sich zuerst - ähnlich dem Vorgehen in der Baubranche - via Submissionsgesetzt, von einem breiten Interessentenfeld, ein Angebot präsentieren zu lassen. Mit dem SVP-Antrag wäre eine klare Vorlage vorhanden. Ein auf Bodenrecht spezialisierter Jurist hat diesen Antrag geprüft und als eine geeignete Lösung eingestuft.
Schloss und Hof sind eine historisch wertvolle Einheit mit über 100ha Land. Ob nun eine einzige oder zwei Parteien die Trägerschaft übernehmen und somit mitentscheiden können, ist ein Grundsatzentscheid, den der Landrat treffen muss. Die Votantin hat das Gefühl, dass man hier pragmatisch vorgehen und anerkennen muss, dass eine Auftrennung von Schloss und Hof nicht dem Volkswille entspricht.
Falls der SVP-Antrag nicht angenommen wird, kommt es mit Sicherheit zu einer Volksabstimmung im März 2013, bei welcher der Landrat die politische Quittung, in Form einer Ablehnung des Gegenvorschlages der Regierung, erhalten wird. Die Antragstellerin appelliert an die Landräte, sie zu unterstützen, um bei diesem Geschäft zügig vorwärtszumachen.
Das Argument, dass der Verkauf des Hofes eine nachhaltige und biologische Bewirtschaftung sicherstellt, kann man nicht gelten lassen. Die gesetzlichen Vorgaben des Naturschutzes und der Denkmalpflege schreiben sowieso vor, dass auf Wildenstein nach diesen Standards gewirtschaftet werden muss. Es besteht diesbezüglich gar kein Interpretationsspiel. Es braucht eine Bewilligung, um ein solches Hofgut zu betreiben.
Die Meinung von Pro Natura zeigt ganz klar, dass der von der Regierung skizzierte Weg nicht die beste und richtige Lösung darstellt; ansonsten wäre Pro Natura für den Gegenvorschlag. Sie sind mit der Verkauf an die CMS nicht wirklich einverstanden. Ihr Vorstand ist geteilter Meinung und gibt keine Wahlempfehlung ab.
Dem Argument der Befürworter des Gegenvorschlages der Regierung, dass die Führung eines Bauernbetriebes nicht zu den Kernaufgaben des Kantons gehöre, kann - zugegeben - nicht kategorisch widersprochen werden. Jedoch gehört das Schlossgut Wildenstein nicht zu einem gewöhnlichen Bauernhof. 1995 wurde es vom Bund mit dem Prädikant «von nationaler Bedeutung» ausgezeichnet und 1997, zusammen mit 1,145 Quadratkilometer Land, unter Schutz des Kantons Basel-Landschaft gestellt worden. Die Votantin sieht in einer möglichen Annahme des Gegenvorschlages des Regierungsrates eine Verletzung von Paragraf 102 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft über den von Natur- und Heimatschutz; sie zitiert:
Absatz 1: Kanton und Gemeinden fördern den Natur- und Heimatschutz und die Denkmalpflege.
Absatz 2: Sie schützen erhaltenswerte Landschafts- und Ortsbilder sowie Naturdenkmäler und Kulturgüter.
Sie betont, dass der Kanton und Gemeinden letztere «schützen» und nicht «verkaufen» sollte. Die Verfassung in diesen Punkten zu verteidigen, ist Aufgabe der Politiker, auch dem Wähler gegenüber. Mit der Annahme des SVP-Antrages könnte der Landrat für eine sinnvolle und schnelle Lösung Hand bieten; man müsste nicht bis zur Abstimmung im März warten, bei welcher das Stimmvolk sowie für die Schlösser stimmen wird. In der jetzigen Situation geht es gar nicht, dass der Kanton sein Tafelsilber verkauft.
Die Annahme des SVP-Antrages würde auch der Basellandschaftlichen Kantonalbank die Türe öffnen. Die BLKB möchte vom Geld des Kantons sFr. 10 Mio. investierten. Dieser Betrag könnte, falls er nicht investiert wird, in Form einer Gewinnausschüttung, so als Geschenk an den Kanton überwiesen werden.
Die Votantin bittet ihre Kolleginnen und Kollegen nochmals eindringlich, sich zu überlegen, ob die Fraktionsmeinungen wirklich den Volkswillen widerspiegeln und hofft, dass sie mutig den SVP-Antrag unterstützen. Das Volk wird es ihnen danken.
Kathrin Schweizer (SP) erklärt, dass die Initiative für die Schlösser Bottmingen und Wildenstein initiiert worden sei, als die Regierung im Sparpaket beantragte, die Schlösser vom Verwaltungs- in das Finanzvermögen umzuwidmen, um sie verkaufen zu können. In der Debatte um das Sparpaket hat die SP-Fraktion die Anliegen der Initianten ernst genommen und diesen - mit dem Beschluss, dass die Schlösser nur im Baurecht abgegeben werden dürfen und damit die öffentliche Zugänglichkeit auch in Zukunft sichergestellt ist - entsprochen.
Dieselben Forderungen hört man heute vom Initiativkomitee immer noch. Der Gegenvorschlag des Regierungsrates ist davon gar nicht so weit entfernt. Dieser garantiert auch weiterhin die öffentliche Zugänglichkeit, schützt die Naturwerte und sichert den Erhalt des Kulturdenkmals. Konfliktpotenzial birgt lediglich die Frage, ob Schloss und Hofgut aufgesplittet werden dürfen, um ersteres im Baurecht abgeben und letzteres verkaufen zu können. Auch wenn Hof und Schloss in zwei Trägerschaften übergehen sollten, wird es zwischen den beiden Parteien keinen «Schlossgraben» geben. CMS und BLKB werden sich entsprechend organisieren.
Für die SP-Fraktion stelt der Verkauf des Hofgutes an die CMS keine schlechte Lösung dar. Die CMS ist eine potente Stiftung, die über sehr viel Erfahrung im biologischen Landbau und mit Liegenschaften in sensiblen Räumen (Brügglinger Hof, Löwenburg, Schlatthof) verfügt. Dass die CMS dem Kanton zusichert, den Stall nach den vom Landrat bereits bewilligten Vorgaben zu bauen und mit dem Pächter den Hof weiter zu betreiben, ist ein gutes Zeichen. Der Vorwurf, der Kanton würde das Land «verscherbeln», ist nicht haltbar. Den Verkaufspreis legt nicht der Kanton, sondern das landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain fest, um zu garantieren, dass sich Bauern den Boden überhaupt noch leisten können.
Im Namen der SP-Fraktion appelliert die Votantin an die Regierung, sicherzustellen, dass sich der Kanton von der CMS, nach dem Pächter, ein Vorkaufsrecht einräumen lässt, um den Hof zurückkaufen zu können, falls die Zusammenarbeit scheitern sollte.
Für die SP-Fraktion liegen Initiative und Gegenvorschlag nicht sehr weit auseinander. Eine grosse Mehrheit unterstützt den Gegenvorschlag der Regierung. Jedoch unterstützt auch eine Mehrheit die Initiative. Dies ist ein Zeichen, dass viele in der Fraktion mit beiden Varianten leben könnten. Der SVP-Antrag wird mit grosser Mehrheit abgelehnt.
Christof Hiltmann (FDP) sagt, dass für die FDP-Fraktion diese Vorlage die unrühmliche Situation des Kantons repräsentiere. Aufgrund fehlender Zurückhaltung und fehlender strategischer Zukunftsplanung ist man in eine Situation geraten, in welcher sogar über die Abgabe von kulturhistorisch bedeutenden Bauten debattiert werden muss. Dies ist eigentlich eine unwürdige Situation für einen Kanton, welcher über viele Voraussetzungen für Prosperität verfügt. Daher ist es nicht verwunderlich, dass dem Vorhaben grosser und gewichtiger Widerstand in Form einer Initiative erwachsen ist.
Die Vorlage wurde denn auch innerhalb der FDP mit sehr, sehr wenig Begeisterung aufgenommen. Da dieses Geschäft von der Regierung nun aber mal als Lösungsbeitrag hin zu einer finanziell rosigeren Zukunft vorgebracht wird, gilt es, dieses sorgfältig zu prüfen.
Es stellt sich die Frage, was die Initianten möchten und was der regierungsrätliche Gegenvorschlag verspricht. Das Kernanliegen der Initianten ist es, die Schlösser Bottmingen und Wildenstein sowie den Hof Wildenstein auch künftig der Öffentlichkeit zugänglich zu erhalten. Angesichts dieser Anliegen stellt die FDP-Fraktion fest, dass diesem im regierungsrätlichen Gegenvorschlag mit der baurechtlichen Einbringung des Schlosses Wildenstein in eine Stiftung der BLKB und dem Verkauf des Hofguts an die gemeinnützige Stiftung Christoph Merian Rechnung getragen wird. Zudem weiss der Regierungsrat nun, dass eine Abgabe des Schlosses Bottmingen nur mit qualitativ vergleichbaren Partnern möglich ist.
Die FDP-Fraktion erachtet die vorgeschlagenen Partner als äusserst vertrauenswürdig und fähig, die Kulturgüter der Baselbieter Bevölkerung nachhaltig zu erhalten und nutzbar zu machen. Die FDP versteht das Anliegen der Initianten, das Hofgut Wildenstein nicht vom Schloss zu trennen, geschweige denn zu verkaufen, sehr gut und respektiert auch den grossen Aufwand, der geleistet wurde, um solche kulturhistorisch bedeutenden Bauten nicht zu verlieren. Die FDP gewichtet jedoch in diesem Punkt die finanzielle Entlastung des Kantons beim Gegenvorschlag mit grosser Mehrheit höher.
Für die FDP kommt allerdings der regierungsrätliche Vorschlag nur in Frage, wenn dieser auch mit den vorgeschlagenen Partnern, BLKB und CMS, umgesetzt wird. Die FDP würde sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehren, sollten plötzlich andere Partner auftauchen.
Insgesamt stellt die FDP fest, dass mit dem vorliegenden Gegenvorschlag der Regierung und den absehbaren Partnern den Interessen der Baselbieter Bevölkerung Rechnung getragen wird. Darum wird die FDP mit grosser Mehrheit den Gegenentwurf der Regierung unterstützen und den Antrag der SVP - obschon der Aufwand zur Verhinderung einer Volksabstimmung anerkennt wird - ablehnen.
Felix Keller (CVP) erinnert daran, dass der Landrat am 8. März 2012, betreffend Umgang mit den Schlössern Wildenstein und Bottmingen, mit 60:23 Stimmen wie folgt beschlossen hat:
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Für die weitere Verwendung der Parzellen gelten folgende Auflagen:
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Die Schlösser sind im Baurecht je in eine Stiftung oder in eine andere Trägerschaft einzubringen
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Die Standortgemeinden und der Landrat haben Einsitzrecht in den entsprechenden Trägerschaftsgremien
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Es besteht beim Schloss Wildenstein ein Einsitzrecht im entsprechenden Trägerschaftsgremium für den Verein «Freunde von Schloss Wildenstein»
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Die Zugänglichkeit zu den Schlössern für die Öffentlichkeit im heutigen Ausmass muss gesichert bleiben.
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Es gelten die gesetzlichen Auflagen bzgl. Natur- und Landschafts- sowie Heimat- und Denkmalschutz.
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Das Hofgut Wildenstein wird in angemessener Weise abparzelliert und soll im Baurecht vergeben werden.
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Der Landrat hat dies für eine gute Lösung befunden. Der Boden bleibt nach wie vor im Besitz des Kantons. Die Crux liegt im letzten Satz, dass das Hofgut im Baurecht vergeben werden soll. Dies funktioniert aufgrund des bäuerlichen Bodenrechts so nicht. Daher liegt nun der Gegenvorschlag des Regierungsrates vor, welcher die Anpassung von Paragraf 13a, Absatz 4 im Finanzhaushaltsgesetz vorsieht:
«Der Landwirtschaftsbetrieb des Hofgut Wildenstein kann vom Schloss Wildenstein abparzelliert und auf eine Drittpartei übertragen werden (...)»
Dies ist die Ausgangslage. Mittlerweile liegt ein tolles Angebot auf dem Tisch. Zum einen möchte die BLKB das Schloss Wildenstein im Baurecht übernehmen - der Boden bleibt in Kantonsbesitz - und die CMS ist bereit, dass Hofgut, zusammen mit dem heutigen Pächter, weiterhin zu bewirtschaften. Sie würde die Kosten über sFr. 1,7 Mio. für den Neubau des Freilaufstalles übernehmen. Dieser Baukredit hatte der Landrat vor kurzem mit dem Hintergedanken gesprochen, dass die CMS diese Kosten übernehmen wird. Die Stiftung ist sogar bereit, noch mehr Geld zu investieren, um das Hofgut noch weiter aufzuwerten.
Der Kanton hat den Auftrag, dafür zu sorgen, dass diese denkmalgeschützten Liegenschaften und Lanschaften nachhaltig geschützt werden Die CVP/EVP-Fraktion ist überzeugt, dass der Kanton dafür in der BLKB und CMS gute Partner gefunden hat, die gewillt sind nachhaltig zu Schloss und Hofgut Sorge zu tragen. Dadurch wird die Staatskasse in 2-stelliger Millionenhöhe entlastet. Aber es braucht anscheinend sehr viel, um den Kanton davon zu überzeugen, sFr. 20 Mio. anzunehmen.
Der Votant ist überzeugt, dass wenn seine Kolleginnen und Kollegen des Landrates künftig auf Wildenstein wandern, Sie nicht merken werden, welches Land einer Stiftung und welches dem Kanton gehört. Die Menschen werden sich auch in Zukunft an der schönen Landschaft erfreuen können. Das Gleiche lässt sich auch über die Ermitage in Arlesheim sagen. Der Votant fragt, wem denn die Ermitage gehöre. Entscheidend sei doch der Landschaftsschutz. In der CMS ist ein guter Partner gefunden worden, der über genügend gute Referenzen verfügt.
Die CVP/EVP-Fraktion ist überzeugt, dass der Boden und das Hofgut bei der CMS in besten Händen wäre. Trotz aller Sympathie und Verständnis für die Anliegen der Initianten, ist die CVP/EVP-Fraktion überzeugt, dass die Lösung mit BLKB und CMS gut ist. Daher kann der SVP-Antrag nicht unterstützt werden. Entweder ist man gegen den Gegenvorschlag des Regierungsrates und unterstützt die Initiative oder man stimmt dem Gegenvorschlag des Regierungsrates zu. Dies sind die beiden Möglichkeiten. Der Vorschlag der SVP ist eine «Zwitterlösung», welcher den Verkauf des Schlosses an die BLKB verunmöglicht. Bei Annahme des SVP-Gegenvorschlages zum Gegenvorschlag des Regierungsrates bliebe alles beim Status Quo: Der Kanton wäre weiterhin Besitzer des Schlosses und des Hofgutes und müsste das weiterhin Geld für den Unterhalt aufbringen.
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt den Gegenvorschlag des Regierungsrates und lehnt die Initiative ab.
Urs Leugger (Grüne) findet, Wildenstein mit Schloss und Eichenhain sei ein absolut geschichtsträchtiger Ort, an dem sich viele Pflanzen, Tiere und Menschen sehr wohl fühlen würden. Kurzum es ist ein Ort mit einer grosser Ausstrahlungskraft. Folglich, so der Votant, sei auch er zuerst skeptisch gewesen, als er erfahren hatte, dass der Kanton im Rahmen des Entlastungspaketes Wildenstein, als auch Schloss Bottmingen, abgeben möchte. Angesichts der im Gegenvorschlag des Regierungsrates skizzierten Lösung hat sich der Votant in der Zwischenzeit nicht nur beruhigt sondern ist sogar zur festen Überzeugung gelangt, dass es sich um eine sehr gute Vorlage handelt.
Mit der Basellandschaftlichen Kantonalbank würde ein Schlossherr aktiv werden, welcher sich seiner Verantwortung gegenüber dem Schloss und der Geschichte dieses Ortes, sowie gegenüber der Bevölkerung des Kantons, nicht nur bewusst, sondern auch bereit ist, die Verantwortung, auch finanziell, zu tragen.
Die Christoph Merian Stiftung, als mögliche künftige Besitzerin des Hofgutes, wäre ein Partnerin, welche einerseits aufgrund ihrer Geschichte sehr stark mit der Landwirtschaft verbunden ist und andererseits über den Leistungsnachweis verfügt, den Betrieb auf eine sehr gute Art weiterzuführen. Die Stiftung verfügt über das nötig Know-how und auch über die entsprechenden finanziellen Mittel.
Der Kanton hat es hier mit zwei sehr verantwortungsbewussten Partnerinnen zu tun, so die Meinung der Grünen Fraktion, welche das Vertrauen des Landrates verdient haben. Im Rahmen der Behandlung der Vorlage in der Bau- und Planungskommission haben BLKB, wie auch CMS, bereits signalisiert, dass sie bereit seien, miteinander auf dem Wildenstein zusammenzuarbeiten. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass auch die Pächterfamilie Sprunger einer möglichen Zusammenarbeit mit der CMS sehr positiv gegenüber eingestellt ist.
Die Petition, wie auch die Initiative, haben einen ganz gewichtigen Verdienst an der positiven Entwicklung dieses Geschäftes in den letzten Monaten. Es wurden ganz wichtige Anliegen geäussert, die in der letztjährigen Umwidmung einerseits und im vorliegenden Gegenvorschlag des Regierungsrates andererseits aufgenommen werden konnten. Der Verlauf dieses Geschäftes ist ein gutes Beispiel dafür, dass Regierung und Verwaltung bereit sind, den Willen von Initianten ernst zu nehmen. Der Votant kann sich gut vorstellen, dass viele Menschen, welche damals die Initiative unterschrieben haben, bei der heutigen Ausgangslage, nicht mehr unterschreiben würden.
Es ist wichtig festzuhalten, dass sowohl die Initiative, als auch der Vorschlag der SVP, die Lösung mit der BLKB und der CMS verhindert. Der Erhalt der Werte auf Wildenstein durch die gesetzlichen Vorgaben im Naturgesetz bereits gesichert ist. Er wäre einer der Letzten, wenn nicht der Letzte, so der Votant, welcher dem Kanton die Verantwortung für die Bewahrung und Förderung von Naturwerten absprechen würde. Dennoch, ist es absolut nicht notwendig, dass der Kanton Grundbesitzer einer Fläche ist, welche aus Naturschutzgründen geschützt werden muss. Nur vom kleinsten Teil der Naturschutzgebiete auf Kantonsgebiet ist der Kanton effektiv Grundbesitzer. Die meisten befinden sich im Besitz von Einwohnergemeinden, Bürgergemeinden oder von Privaten.
Wichtig alleine ist lediglich, dass der Schutz auf gesetzlicher Ebene verankert ist. Mit der Aufnahme von Wildenstein in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft ist dieser ganz wichtige Schritt bereits erfolgt.
Der Votant hat sich auch noch gefragt, vor was für einer möglichen Entwicklung sich die Initiantinnen und Initianten fürchten, falls die Lösung mit der BLKB und CMS zustande käme. Er kann sich kein negatives Szenario vorstellen. Auch nach mehrmaligen Nachhaken, konnte von Seiten des Initiativkomitees keine substanzielle Antwort auf diese Frage gegeben werden.
Das, was die Ausstrahlungskraft von Wildenstein ausmacht, ist durch den vorliegenden Gegenvorschlag des Regierungsrates in keiner Weise gefährdet. Mit der CMS und der BLKB als verlässliche Partner hat der Kanton zwei Garanten für den Erhalt der Werte auf Wildenstein und der Ausstrahlungskraft des Gebietes. Dem entsprechend unterstützt die Fraktion der Grünen mit grosser Mehrheit den Gegenvorschlag des Regierungsrates und lehnt die Initiative und den Gegenvorschlag zum Gegenvorschlag der SVP ab.
Hans Furer (glp) erklärt, dass die glp-/BDD-Fraktion dem Gegenvorschlag der Regierung zustimmt, den Vorschlag der SVP und die Initiative ablehnt.
Die CMS sei ein guter Partner. Es gibt in der Region keinen besseren Garant für eine nachhaltige Landwirtschaft, als die CMS. Insofern bedauert die glp-/BDP-Fraktion auch den Vorschlag der SVP, welcher vorschreibt, dass eine Stiftung ihren Sitz im Kanton Basel-Landschaft haben muss - im Wissen, dass die CMS im Kanton Basel-Stadt domiziliert ist. Schlussendlich liegt das Dreispitzareal, Brügglingen und noch vieles mehr, welches von der CMS bewirtschaftet wird auf Baselbieter Boden. Man kann also nicht sagen, dass es sich bei der CMS um eine typisch städtische Stiftung handelt.
In der Diskussion ist der Votant davon ausgegangen, dass die sFr. 10 Mio. der BLKB für 99 Jahren reichen würden, wenn der Kanton das Schloss im Baurecht abgibt. Er ist nicht sicher, ob dieser Betrag wirklich so lange ausreichen wird.
In der ganzen Diskussion darf das Schloss Bottmingen nicht vergessen werden. Niemand möchte dort eine Stiftung einrichten. Die Regierung ist aufgefordert, aktiv und möglichst schnell Lösungswege auszuarbeiten und diesem grossen Problem mehr Beachtung zu schenken.
Hannes Schweizer (SP) ist der Meinung, dass der Landrat heute über dieses Geschäft zu beraten habe, sei auf das unbedachte Handeln der Regierung zurückzuführen. Die im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket von der Regierung geäusserte Absicht, die drei Objekte zu veräussern, hat die Menschen verständlicherweise aufgeschreckt und zum Handeln bewogen. Eine Befürchtung war, dass nun irgendwelche dubiosen Gestalten oder Stiftungen kommen würden, um diese Objekte zu übernehmen.
Wenn die heute präsentierte Lösung, in Form des Gegenvorschlages der Regierung, damals als möglicher Weg aufgezeigt und das Geschäft nicht als Teil des Entlastungspaketes behandelt worden wäre, dann wäre das Initiativkomitee, so die Vermutung des Votanten, nicht aktiv geworden.
Nun ist die Situation, wie sie ist. Der Votant weiss nicht, was die SVP «geritten hat», zum jetzigen Zeitpunkt, den Gegenvorschlag der Regierung so stark zu bekämpfen, zumal die SVP 1995 die einzige Partei gewesen ist, welche sich gegen den Kauf von Wildenstein ausgesprochen hatte. Aus der Argumentation von Sandra Sollberger konnte er nicht entnehmen, warum die SVP nun schlussendlich gegen den Gegenvorschlag ist. An Sandra Sollberger gerichtet sagt, der Votant, dass wenn sie ihr Geschäft [Malergeschäft] verkauft wollte, dies auch lieber an einen Malermeister und nicht an einen Metzgermeister abgeben würde.
Es ist ein Glücksfall, dass sich eine Lösung mit zwei Partnern abzeichnet, welche etwas von der Materie verstehen. Wenn nun Gegner dieser Variante die Meinung vertreten, man verschachere «Tafelsilber», dann muss die Frage erlaubt sein, was der Kanton Basel-Landschaft in den landwirtschaftlichen Betrieb investiert hat. Es wurden nicht einmal werterhaltende Massnahmen, geschweige denn Neubauten, finanziert.
Wenn nun dem Kanton diese Investitionen abgenommen werden, dann muss man sich bedanken. Bedanken, dass eine solch renommierte, auf Landwirtschaft spezialisierte Stiftung wie die CMS bereit ist, den Betrieb in seiner heutigen Form zu übernehmen. Aber auch der Kantonalbank muss der Kanton danken, dass sie sFr. 10 Mio. in die Stiftung einbringt und damit Gewähr leistet, dass Schloss Wildenstein nicht einmal so endet wie die Ruine Farnsburg. Der Votant wagt zu behaupten, dass der Unterhalt und die Nachhaltigkeit dieser zwei Objekte, bei der Lösung mit der CMS und der BLKB, besser gewährleistet ist, als wenn sie im Besitz des Kantons verbleiben würden. Er bittet seine Kolleg(inn)en im Landrat inbrünstig, den Gegenvorschlag der Regierung zu unterstützen.
Oskar Kämpfer (SVP) findet es richtig, dass im Landrat solche politischen Diskussionen geführt würden. Er möchte jedoch darum bitten, im Rahmen dieser Diskussionen, sämtliche Aspekte eines Geschäftes zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang gebührt der Dank Hans Furer, dafür, dass er einen wichtigen Aspekt der ganzen Diskussion noch eingebracht hat, nämlich Schloss Bottmingen.
Wenn die Landräte eine Lösung anstreben möchten, welche gar nichts ausschliesst und diesen Stiftungen, die bereits angedacht wurden, entgegenkommt, dann er müssen sie den Antrag der SVP unterstützen. Bei dieser Vorlage handelt es sich um ein ganz normalen Prozess. Vor dem Verkauf eines Geschäftes müssen zuerst die Strukturen betrachtet werden.
Der Landrat muss heute die politischen Rahmenbedingungen definieren, um jedem möglichen Investor alle nötigen Informationen geben zu können, damit dieser eine solide Entscheidungsgrundlage hat. Die Annahme des SVP-Vorschlages lässt Raum für viele Möglichkeiten, die heute nicht einmal angedacht sind. Es bestreitet niemand, dass jene Leute, die hier Land von der Grösse einer kleinen Gemeinden übernehmen möchten, auch fähig wären. Der Votant möchte sich jedoch dagegen verwehren, dass es im Kanton Basel-Landschaft nicht auch solche Leute gibt, die dies genau so gut oder gar besser tun könnten. Es ist schlicht eine Unterstellung, zu behaupten, dass eine kantonsinterne Lösung nicht zu realisieren ist.
Bis jetzt wurden einfach die politischen Rahmenbedingungen noch nicht so gesetzt, dass sich Interessierte dazu hätten äussern können. Der Kanton braucht eine Stiftung, die bereit ist Unterstiftungen zu bilden, weil die mögliche Lösung mit der Kantonalbank tatsächlich eine sehr gute ist. Um jedoch eine gesamtheitliche Lösung, inklusive Bottmingen, anzustreben, dann muss der Kreis der möglichen Interessenten geöffnet werden, für Leute, die bereit sind, Stiftungen mitzutragen.
All dies würde durch den Vorschlag der SVP ermöglicht. Wenn dieser heute nicht unterstützt wird, dann wird es tatsächlich zu einer Volksabstimmung kommen, welche die Initianten auch gewinnen werden. Dann würden die zwei Schlösser und das Hofgut beim Kanton bleiben und die angestrebten sFr. 700'000 Entlastung könnten nicht erreicht werden.
Heute müsste der Landrat nichts anderes tun, als die politischen Rahmenbedingungen zu definieren, um den Interessen aller Beteiligten - und nicht nur Wildenstein - gerecht zu werden.
Mirjam Würth (SP) spricht in ihrer Funktion als Präsidentin von Pro Natura Basel-Landschaft. Sie möchte nichts mehr sagen, zur Güte der CMS oder zur Güte der BLKB. Dazu wurde bereits alles gesagt und kann so unterstützt werden. Die Votantin beschreibt die Rolle von Pro Natura in diesem Geschäft: Zu Beginn der Initiative wurde diese von Pro Natura unterstützt. An dieser Haltung hat sich in der Zwischenzeit nichts geändert.
Im Verlauf des Prozesses kamen neue, gute Aspekte ins Spiel, welche von der Regierung aufgenommen wurden. Die im Gegenvorschlag präsentierte Lösung entspricht im Grunde jenen Überzeugungen, für welche Pro Natura einsteht: Den Erhalt von Natur- und Kulturwerten. Pro Natura ist es eigentlich nicht so wichtig, ob diese Ziele via Initiative oder via Gegenvorschlag erreicht werden.
Was am SVP-Vorschlag stört, ist, dass nur ein Stiftung mit Sitz im Kanton Basel-Landschaft möglich wäre. Mit dieser Klausel fällt jedoch jemand weg, der einen wirklichen guten Job machen könnte, die CMS mit Sitz im Kanton Basel-Stadt.
Persönlich bevorzugt die Votantin den Gegenvorschlag, genau so wie die Hälfte des Vorstandes von Pro Natura. Die andere Hälfte unterstützt die Initiative. Aber im Grunde geht es Pro Natura darum, die Natur- und Kulturwerte zu erhalten.
Marco Born (FDP) hat den Eindruck, dass viele im Landrat gewisse Sympathien für die Initiative hätten und dass die Regierung einen guten Gegenvorschlag ausgearbeitet habe. Dennoch, so der Votant, sei der Vorschlag der SVP besser. Dies zeigt sich dadurch, dass die Initianten bereit wären, bei Annahme des SVP-Vorschlages, ihre Initiative zurückzuziehen. Er bittet den Landrat, nicht «am Volk vorbei zu politisieren» und den SVP-Vorschlag zu unterstützen.
Hansruedi Wirz (SVP) sagt, er teile die Einschätzung Christof Hiltmanns, dass die Tatsache, dass über ein solches Geschäft überhaupt diskutiert werden müsse, ein Armutszeugnis für den Kanton darstelle. Nun ist aber halt mal so. Auch als Eigentümer eines Landwirtschaftsbetriebes kann der Votant vieles, was hier gesagt wurde, nicht nachvollziehen.
Dass man etwas, das einem gehört und das man - wie zum Beispiel Urs Leugger - in höchsten Tönen lobt überhaupt verkaufen möchte, ist nicht nachvollziehbar. Hingegen ist es nachvollziehbar, aus welchen Gründen die CMS das Hofgut kaufen möchte. Wenn ihnen das gelingen sollte, dann hätten sie Weihnachten und Ostern zusammen.
Es wäre schlecht, wenn die Regierung und der Landrat in einer Volksabstimmung wieder als Verlierer dastehen müssten. Dies sollte nach Möglichkeiten verhindert werden. Dem Votanten kommt angesichts der Diskussionen die Geschichte von Hans im Glück in den Sinn.
Daniel Münger (SP) ist der Überzeugung, dass Kulturgüter, welche sich bereits im Besitz des Kantons befinden, auch dort bleiben sollten. Die Tausenden Unterschriften für die Initiative bezeugen, dass der Votant mit dieser Haltung nicht alleine ist. Wenn Kulturgüter schon veräussert werden, dann sollten die Bedingungen so formuliert werden, das sie der vorliegenden Initiative möglichst nahe kommen. Darum gilt der Einsatz des Votanten auch dieser Initiative.
An der nächsten Landratssitzung wird er ein Postulat einbringen, welches die Regierung beauftragt, eine Kulturgüterstrategie zu entwerfen, welche diesem Kanton auch würdig ist. Es geht nicht an, dass der Kanton bei jedem finanziellen Engpass, irgendwo Mittel einspart und sich in gewissen Bereichen die Zukunft verbaut. Dies ist auch der Grund, warum er den Antrag der SVP heute unterstützt hat.
Der Votant ist der festen Überzeugung, dass der Kanton nicht infolge kurzfristiger Überlegungen solche Kulturgüter veräussern sollte. Der Gegenvorschlag der Regierung erfüllt die Forderungen der Initianten, im Gegensatz des SVP-Vorschlages, nicht. Darum bittet der Votant seine Kolleginnen und Kollegen im Landrat, den Antrag der SVP zu unterstützen.
Es ist fraglich, welche Partei den Wahlkampf für den Gegenvorschlag der Regierung führen möchte. Dieser Auseinandersetzung muss sich der Votant auch innerhalb seiner eigenen Partei stellen. Es ist anzuzweifeln, dass die SP jubelnd hinter dem Gegenvorschlag der Regierung hinterher marschieren und behauptet wird, dass dieser die einzige richtige Lösung für den Kanton darstelle - im Wissen um die Tausenden Menschen, welche die Initiative unterschrieben haben.
Für das Protokoll:
Damian Zurschmiede, Landeskanzlei
Elisabeth Augstburger (EVP) nimmt als Mitglied des Initiativkomitees Stellung. Die Kultur- und Naturlandschaft hat auf dem Schloss Wildenstein eine grosse Bedeutung. Die schon einige Male erwähnten alten Eichen wurden gepflanzt, bevor Kolumbus Amerika entdeckte. Und sie haben eine nationale Bedeutung. Der Kanton hat seinerzeit CHF 650'000 an Bundesgelder für die Pflege dieser einzigartigen Landschaft erhalten. Auch für die Instandstellung des Schlosses hat er seinerzeit einen Bundesbeitrag erhalten. Es ist wichtig, dass der Kanton Sorge trägt zu seinen Kulturgüter und auch dafür sorgt, dass die Schlösser für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Nicht vergessen werden soll das Schloss in Bottmingen!
Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) sagt, die Debatte habe gezeigt, dass es sich um ein ziemlich emotionales Thema handle. Das macht die Diskussion jeweils nicht einfacher.
Es ist richtig gesagt worden, dass in einem ersten Entwurf des Entlastungspakets ursprünglich noch gestanden sei, dass die Schlösser verkauft werden sollen. Bereits im zweiten Entwurf und in allen anderen Entwürfen und definitiven Fassungen ist immer von einer Übertragung der Trägerschaft mit Baurecht die Rede gewesen. Der Regierungsrat hat nie mehr von einem Verkauf gesprochen. Und als der Regierungsrat dann lesen konnte, er hätte beabsichtigt gehabt, das Schloss an einen russischen Oligarchen oder arabischen Scheich zu verkaufen, ist er darüber, dass ihm dies zugetraut worden ist, etwas erschüttert gewesen. Das wollte er ganz sicher nie und will er auch jetzt nicht. Der Text des regierungsrätlichen Gegenvorschlags in Absatz 2 von Paragraf 13a des Finanzhaushaltsgesetzes sagt ausdrücklich:
«Die Schlösser Bottmingen und Wildenstein können gemeinsam oder einzeln im Baurecht in eine Trägerschaft eingebracht werden.»
Der Regierungsrat spricht schon lange nicht mehr von einem Verkauf. Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro bittet Landrat Daniel Münger, das zur Kenntnis zu nehmen, und nicht mehr davon zu sprechen, dass der Regierungsrat die Schlösser verkaufen wolle. Das stimmt nicht.
Der Regierungsrat hat gesagt, dass er für beide Schlösser eine Stiftungslösung ausarbeiten will. Er hat für Schloss Wildenstein eine gute Lösung mit der Kantonalbank. Der Landrat hat dem Regierungsrat im März, als er die Umwidmung der Schlösser in das Finanzvermögen beschlossen hat, eine Reihe von Auflagen gemacht, die für eine solche Stiftungslösung erfüllt sein müssen: ein Mitspracherecht für den Landrat, der Einbezug der «Freunde des Schlosses Wildenstein», eine Baurechtslösung und die Zugänglichkeit der Schlösser. Diese Auflagen sind im Gegenvorschlag der Regierung verankert. Sie sind alle erfüllt. Es hat sich dann gezeigt, dass für das Schloss Bottmingen eine einvernehmliche Lösung wie für Wildenstein nicht möglich ist. Es ist wesentlich schwieriger, dort etwas zu finden. Die Regierung hat letzte Woche Gespräche mit dem Gemeinderat Bottmingen geführt, der auch gesagt hat, dass, wenn so eine Stiftung geschaffen werde, er interessiert sei mitzumachen. Es muss auch geprüft werden, ob finanzielle Mittel irgendwo beschafft werden können. In dieser Sache ist der Regierungsrat selbstverständlich offen. Insbesondere wenn es andere Interessenten gibt. Aber bis dato ist kein Vorschlag und keine Offerte eingereicht worden. Deshalb ist bis jetzt Status quo in Bottmingen. Das heisst, der Kanton hat das Schloss weiterhin im Eigentum, in seinem Finanzvermögen und betreibt auch das Restaurant. Dort ändert sich nichts. Wenn es eine Lösung geben sollte, dann ist sie ganz klar analog zu Wildenstein mit Einsitznahme der Standortgemeinde, mit der Gewährleistung der öffentlichen Zugänglichkeit.
Es hat sich gezeigt, dass es nicht mit dem bäuerlichen Bodenrecht vereinbar ist, den Hof nur im Baurecht weiterzugeben, wie dies im Dekret vom März 2012 festgehalten worden ist. Es war eine Fehler, das so hineinzuschreiben. Der Regierungsrat liess sich darüber inzwischen vom Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain belehren. Deshalb hat der Regierungsrat gesagt, dass, wenn dort eine Lösung gefunden werden solle, abparzelliert und einer Drittpartei übertragen werden könne. Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro verweist auf Absatz 4 des regierungsrätlichen Gegenvorschlags, der sagt, dass «abparzelliert und auf eine Drittpartei übertragen werden kann», - der Regierungsrat hat es so ausdrücklich offen gelassen - «sofern diese Gewähr dafür bietet, dass der Landwirtschaftsbetrieb auf biologischer Basis nachhaltig weitergeführt wird unter Beachtung der kulturhistorischen und naturschützerischen Anliegen der Hofumgebung».
Alle diese Bedenken, die geäussert worden sind, dass der Regierungsrat die Auflagen nicht einhalten würde, sind im Gegenvorschlag ausdrücklich geregelt. Schliesslich ist es auch dem Regierungsrat ein Anliegen, dass der Wildenstein weiterhin so gepflegt wird, im naturschützerischen und denkmalschützerischen Sinn. Diese Auflagen würden mit der Lösung mit der Christoph Merian Stiftung so auch erfüllt. Es ist gesagt worden - und es ist so -, dass der Wanderer dort oben nicht merke, ob der Hof der Christoph Merian Stiftung oder weiterhin dem Kanton gehöre. Aber er wird feststellen, dass dort gut investiert und saniert wird und dass er gepflegt wird. Und die Christoph Merian Stiftung hat zugesichert, das die das tun wird.
Dann ist offenbar von einigen Leuten gesagt worden, dass die Kantonalbank die CHF 10 Mio. auch dann in diese Stiftung einbringen würde, wenn der Vorschlag der SVP durchkommen würde, der ausdrücklich eine Lösung wie mit der Christoph Merian Stiftung auschliesst und untersagt, Schlossgut und Hof zu trennen. Der Bankrat der Kantonalbank hat einstimmig beschlossen, dass er bei einer solchen Lösung nicht mitmachen werde. Er hat gesagt, dass er nichts mit dem Hof zu tun haben wolle. Bei der von der SVP vorgeschlagenen Lösung, wonach Schloss und Hofgut zusammen in eine Stiftung eingebracht und von ihr betrieben werden, macht die Basellandschaftliche Kantonalbank nicht mit. Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro bittet Adrian Ballmer als Vizepräsidenten des Bankrates, das noch zu bestätigen. Die gute, vorliegende Lösung, bei der die Kantonalbank bereit ist, den Baselbieterinnen und Baselbietern bei dieser Form der Nutzung CHF 10 Mio. als Jubiläumsgeschenk zu geben, kann nicht umgesetzt werden, wenn der Landrat den Gegenvorschlag der SVP annimmt.
Auch verunmöglicht wird die gute Lösung, wie sie mit der Christoph Merian Stiftung vorliegt. Denn der SVP-Vorschlag will ausdrücklich, dass nur eine Baselbieter Stiftung den Hof und das Schloss übernehmen kann. Also ist auch die Christoph Merian Stiftung ausgeschlossen, was sehr schade ist. Es ist im Landrat oft genug gesagt worden, dass die Christoph Merian Stiftung sehr qualifiziert sei, diesen Hof zu erwerben und als Verpächterin zu führen beziehungsweise einem Pächter zu überlassen. Der Pächter hat auch bei der Anhörung in der Kommission klar gesagt, dass es für ihn die Traumlösung sei, das zusammen mit der Christoph Merian Stiftung betreiben zu können. Und die Stiftung hat ausdrücklich gesagt, sie werde mit aller Sorgfalt auch die geschützte Umgebung pflegen und dafür sorgen, dass es weiterhin so gepflegt werde und so daher komme, wie das heute der Fall sei. Da muss man sich sicher keine Sorgen machen.
Zum Schluss kommt Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro auf den finanziellen Aspekt zu sprechen. Die vorliegende Lösung mit diesen beiden seriösen Partnern entlastet den Kanton in den nächsten 10 Jahren um CHF 20 Mio: CHF 10 Mio. der Kantonalbank für das Schloss; und CHF 10 Mio., die gemäss Schätzung des Landwirtschaftlichen Zentrums Ebenrain in den Hof - entweder bei der Sanierung der Gebäulichkeiten oder auch beim Unterhalt und anderen nötigen Arbeiten - investiert werden müssen. Das sind CHF 20 Mio., die sonst der Steuerzahler berappen muss. Dafür lohnt es sich eben auch noch zu kämpfen, weil die Regierung vom Landrat auch den Auftrag erhalten hat, den Staatshaushalt zu entlasten. Und die Regierung hat wirklich gute Lösungen vorgelegt, die niemandem weht tun, die eine gute, nachhaltige Lösung bieten. Die CHF 20 Mio. können nicht eingespart werden, wenn der Vorschlag der SVP und die Initiative angenommen werden.
Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro bittet den Landrat, den Gegenvorschlag zu unterstützen und die Initiative und den Vorschlag der SVP abzulehnen.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Erste Lesung
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 13a keine Wortbegehren
://: Der Landrat stimmt mit 51:24 Stimmen bei 7 Enthaltungen dem Antrag von Kommission und Regierung zu und lehnt den Antrag von Sandra Sollberger ab. [ Namenliste ]
II. keine Wortbegehren
- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
Landratspräsident Jürg Degen (SP) teilt mit, dass die zweite Lesung am morgigen Sitzungstag durchgeführt werde.
Für das Protokoll:
Valentin Misteli, Landeskanzlei
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