Protokoll der Landratssitzung vom 12. Dezember 2012

Nr. 968

2. Lesung Finanzhaushaltsgesetz


Titel und Ingress


Keine Wortbegehren


I.


§ 13a


Sandra Sollberger (SVP), unterstützt von Daniel Münger , SP, beantragt folgende Änderung:


1 Die Schlösser Bottmingen und Wildenstein inklusive Landwirtschaftsbetrieb befinden sich im Finanzvermögen. Sie sind durch den Regierungsrat nicht frei veräusserbar.


2 Das Schloss Bottmingen und das Schloss Wildenstein (inklusive Landwirtschaftsbetrieb) können gemeinsam oder einzeln in eine Stiftung mit Sitz im Kanton eingebracht werden, in deren Stiftungsrat auch die jeweilige Standortgemeinde und der Landrat Einsitzrecht haben, beim Schloss Wildenstein (Inklusive Landwirtschaftsbetrieb) zusätzlich der Verein "Freunde von Schloss Wildenstein". Die Schlösser samt angemessenem Umschwung können auch abparzelliert und nur im Baurecht in die Stiftung eingebracht werden. Hingegen dürfen das Schloss bzw. das Baurecht für das Schloss und der Landwirtschaftsbetrieb Wildenstein nicht voneinander getrennt werden.


3 Für den Fall der Weiterveräusserung durch die Stiftung ist dem Kanton in der Stiftungsurkunde ein limitiertes Vorkaufsrecht einzuräumen, wobei als Vorkaufsfall auch die unentgeltliche Weiterübertragung gilt. Der Preis für die Ausübung das Vorkaufsrechtes soll dem Preis der Einbringung in die Stiftung zuzüglich dem derzeitigen Wert der nachträglich getätigten Investitionen entsprechen. Ferner ist in der Stiftungsurkunde festzulegen, dass im Fall der Auflösung der Stiftung das Schloss Bottmingen und das Schloss Wildenstein (inkl. Landwirtschaftsbetrieb zu Eigentum an den Kanton Basel-Landschaft zurückfallen.


4 Die Zugänglichkeit der SchIösser und des Landwirtschaftsbetriebs für die Öffentlichkeit muss in gebührendem Ausmass sichergestellt sein.


5 Der Landwirtschaftsbetrieb Wildenstein ist auf biologischer Basis nachhaltig weiterzuführen unter Beachtung der kulturhistorischen und naturschützerischen Anliegen der Hofumgebung.


Sandra Sollberger (SVP) begründet die neuerliche Eingabe ihres Antrags mit den Reaktionen, die sie auf den Beschluss der ersten Lesung erhalten hat. Die Bevölkerung will definitiv nicht, dass die riesigen Ländereien auseinander gerissen und verkauft werden.


In der ersten Lesung hat Regierungsrätin Sabine Pegoraro vorgerechnet, dass der Kanton Basel-Landschaft einen Verlust von 20 Millionen Franken erleidet, wenn gemäss dem Antrag Sollberger entschieden wird. Diese Berechnung kann nur schwer nachvollzogen werden. In der Vorlage zum Entlastungspaket 12/15 steht, dass das Hofgut Wildenstein pro Jahr 56'000 Franken Verlust macht. Selbst wenn man nach dem Stallbau, der Abschreibung und der Verzinsung von einem doppelt so hohen Verlust ausgeht und die notwendigen Investitionen von 400'000 Franken dazu zählt, ergibt sich in zwanzig Jahren ein kumulierter Verlust von knapp 2,7 Millionen Franken. Dies ist verglichen mit anderen Zahlen ein relativ geringer Betrag. Zudem bleiben mit der Lösung, die in ihrem Antrag formuliert ist, die Ländereien im Besitz des Kantons.


§ 123 der Kantonsverfassung verpflichtet den Kanton, Massnahmen zur Erhaltung eines eigenständigen und gesunden Bauernstandes sowie einer leistungsfähigen Landwirtschaft zu treffen. Er hat insbesondere die Erhaltung des bäuerlichen Grundbesitzes zu fördern und zu unterstützen. Wenn der Landrat die Verfassungsbestimmungen respektiert, unterstützt er ihren Antrag.


Stephan Grossenbacher (Grüne) empfindet es als heikel, wenn das Schloss und das Hofgut Wildenstein an eine Stiftung verkauft werden, die ihren Sitz in Basel-Stadt hat. Zudem gibt es zu bedenken, dass in den nächsten Jahren im Bereich Landwirtschaft durchaus Mehrerträge erzielt werden können, beispielsweise durch einen höheren Milchpreis.


Marianne Hollinger (FDP) erinnert sich an eine Aussage, wonach Landwirtschaftsland, das im Baurecht übernommen wird, nicht weiter verpachtet werden darf. Dies sei der Grund, weshalb die Christoph Merian Stiftung das Land käuflich übernehmen müsse. Ist es aber zulässig, dass ein Eigentümer, der Landwirtschaftsland im Baurecht übernimmt, einen Pächter anstellt?


Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) antwortet Sandra Sollberger und verweist auf die Ziffer 2.4.5 des Kommissionsberichts, in dem die Entlastung - nicht Verlust - für den Kanton von 20 Millionen Franken detailliert aufgeführt ist: 10 Millionen Franken kommen von der Basellandschaftlichen Kantonalbank, zudem müssen gemäss Schätzungen des Landwirtschaftlichen Zentrums Ebenrain rund 10 Millionen Franken für Sanierungen in das Hofgut Wildenstein investiert werden. Hinzu kommt der jährliche Betriebsverlust.


Bei einem Verkauf wird der Preis auf der Basis des Bäuerlichen Bodenrechts festgelegt. Es ist kaum davon auszugehen, dass das Schloss Wildenstein jemals in eine Bauzone eingezont wird. Im Jahr 1994 hat der Kanton Basel-Landschaft rund 2,5 Millionen Franken für das Schloss und das Hofgut Wildenstein bezahlt. Der Verkaufspreis wird sich in der gleichen Grössenordnung bewegen, da sich der Ertrag des Hofguts nur wenig entwickelt hat.


Ein Hof kann nicht an einen Pächter im Baurecht abgegeben werden. Wenn ein Hof veräussert wird, muss der Erwerber Eigentümer werden.


Sandra Sollberger (SVP) beharrt darauf, dass in der ersten Lesung von regierungsrätlicher Seite von einem Verlust von 20 Millionen Franken gesprochen wurde. Zudem war von einem Investitionsbedarf von 400'000 Franken die Rede und nicht von 10 Millionen Franken.


Kommissionspräsident Franz Meyer (CVP) verweist ebenfalls auf die Ziffer 2.4.5 des Kommissionsberichts. Dort wird eine Entlastung zwischen 15 und 20 Millionen Franken genannt. Dieser Betrag setzt sich aus den 10 Millionen Franken zusammen, welche die Basellandschaftliche Kantonalbank einwerfen würde, von 5 bis 10 Millionen Franken für die Sanierung des Hofguts plus die voraussichtlichen Verluste des landwirtschaftlichen Betriebs in den nächsten zwanzig Jahren.


Die 400'000 Franken beziehen sich auf eine Investition in der ersten Phase. Die Aussage des Landwirtschaftlichen Zentrums Ebenrain gegenüber der Bau- und Planungskommission war jedoch eindeutig: In den nächsten rund zwanzig Jahren ist mit Gesamtinvestitionen von 5 bis 10 Millionen Franken zu rechnen ist.


://: Der Landrat stimmt mit 48:23 Stimmen bei 7 Enthaltungen dem Antrag der Bau- und Planungskommission zu und lehnt den Antrag von Sandra Sollberger ab. [ Namenliste ]


* * * * *


Die SP-Fraktion beantragt folgende Ergänzung von § 13a des Finanzhaushaltsgesetzes:


5 Bei einer Übertragung des Hofgutes Wildenstein auf eine Drittpartei ist dieser ein möglichst weitgehendes Weiterübertragungsverbot aufzuerlegen. Dem Kanton soll ein Vorkaufsrecht, das dem des Pächters nachgeht, eingeräumt werden.


Martin Rüegg (SP) teilt mit, dass in der Bau- und Planungskommission das Thema Vorkaufsrecht ausführlich debattiert worden ist. Die Kommission hat es allerdings versäumt, die Ergebnisse seiner Diskussionen in das Finanzhaushaltsgesetzes einfliessen zu lassen. Im Kommissionsbericht befindet sich nur ein Verweis auf einen allfälligen Kauf- beziehungsweise Verkaufsvertrag. Dies ist jedoch eine zu schwache Grundlage.


Der vorliegende Antrag ist in Absprache mit Christof Hiltmann (FDP), Urs Leugger (Grüne) und Franz Meyer (CVP) entstanden. Er ist auch abgesprochen mit Regierungsrätin Sabine Pegoraro, welche ihrerseits Rücksprache mit dem Rechtsdienst genommen hat.


Sandra Sollberger (SVP) fragt nach, ob es sich um ein limitiertes oder um ein unlimitiertes Vorkaufsrecht handelt.


Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) antwortet, dass es sich um ein unlimitiertes Vorkaufsrecht handelt, wenn nichts anderes steht. Wenn das Vorlaufsrecht limitiert wäre, müsste dies ausdrücklich formuliert werden.


://: Der Landrat stimmt mit 55:20 Stimmen bei 5 Enthaltungen dem Antrag der SP-Fraktion zu. [ Namenliste ]


II.


Keine Wortbegehren


* * * * *


- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


- Beschlussfassung


://: Der Landrat stimmt mit 50:22 Stimmen bei 5 Enthaltungen der Ergänzung von § 13a des Finanzhaushaltsgesetzes gemäss der Fassung der Bau- und Planungskommission (Absätze 1-4) sowie gemäss dem vorherigen Beschluss auf Hinzufügung eines Absatz 5 zu. Somit ist die 4/5-Mehrheit verfehlt und es kommt zu einer Volksabstimmung. [ Namenliste ]


* * * * *


Landratsbeschluss zur nichtformulierten Volksinitiative vom 22. Juni 2012 "Ja zu Wildenstein und Schloss Bottmingen"


I.


Keine Wortbegehren


://: Der Landrat stimmt mit 47:26 Stimmen bei 3 Enthaltungen Punkt I. des Landratsbeschlusses zu. [ Namenliste ]


II.


Keine Wortbegehren


://: Der Landrat stimmt mit 51:24 Stimmen bei 4 Enthaltungen Punkt II. des Landratsbeschlusses zu. [ Namenliste ]


III.


Antrag der SP-Fraktion:


lll. Den Stimmberechtigten wird empfohlen, die nichtformuIierte Volksinitiative abzulehnen.


lV. Den Stimmberechtigten wird empfohlen, den Gegenvorschlag anzunehmen.


Kathrin Schweizer (SP) verweist darauf, dass es nicht statthaft ist, die Stimmempfehlungen für die nichtformuIierte Volksinitiative und den Gegenvorschlag in einem Punkt zusammenzufassen. Wer zwei Mal Nein oder zwei Mal ja stimmen möchte, kann dies nicht ausdrücken.


Siro Imber (FDP) hält Ziffer III. des Landratsbeschlusses für überflüssig, da in den Ziffern I. und II. die Ablehnung der nichtformuIierten Volksinitiative beziehungsweise die Zustimmung zum Gegenvorschlag bereits festgehalten sind.


Ruedi Brassel (SP) erinnert daran, dass Abstimmungsempfehlungen aus den Beschlüssen des Landrates hervorgehen. Die Verknüpfung der nichtformuIierten Volksinitiative und des Gegenvorschlags in einer Frage ist unzulässig, weil diejenigen, die in einem Punkt anderer Ansicht sind, ihre Meinung nicht ausdrücken können. Letztlich ist die Ziffer III. im Landratsbeschluss ein überflüssiger Punkt und kann gestrichen werden.


Klaus Kirchmayr (Grüne) beantragt, Punkt III. aus dem Landratsbeschluss zu streichen.


Kathrin Schweizer (SP) zieht den Antrag der SP-Fraktion zurück.


://: Der Antrag der SP-Fraktion ist zurückgezogen.


Felix Keller (CVP) stellt den Antrag, Punkt III. im Landratsbeschluss zu belassen, damit der Landrat eine explizite Abstimmungsempfehlung abgibt.


://: Der Landrat stimmt mit 66:11 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Streichung von Ziffer III. im Landratsbeschluss zu. [ Namenliste ]


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Landratsbeschluss
betreffend nichtformulierter Volksinitiative vom 22. Juni 2012 "Ja zu Wildenstein und Schloss Bottmingen"


vom 13. Dezember 2012


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


I.
Die nichtformulierte Volksinitiative "Ja zu Wildenstein und Schloss Bottmingen" vom 22. Juni 2012 wird abgelehnt.


II.
Dem Gegenvorschlag (Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes) wird zugestimmt.


> Finanzhaushaltsgesetz


Für das Protokoll:
Patrick Moser, Landeskanzlei



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