Protokoll der Landratssitzung vom 20. Februar 2014
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2013-077 vom 19. März 2013 [2. Lesung] Vorlage: Teilrevision des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter - Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 6. Dezember 2013 - Beschluss des Landrats vom 30. Januar 2014: < 1. Lesung abgeschlossen > - Beschluss des Landrats vom 20. Februar 2014: < beschlossen mit 4/5-Mehr [FGR] > > Gesetzesänderung |
Kommissionspräsidentin Regula Meschberger (SP) erinnert daran, dass die FDP-Fraktion bei der ersten Lesung zu § 38a Absatz 4 einen Antrag gestellt habe. Man hat dann vereinbart, dass noch eine Stellungnahme des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) eingeholt werden sollte. Dies ist inzwischen geschehen. Gemäss Antrag der FDP soll Absatz 4 wie folgt lauten: «Die Höhe des Zinses entspricht dem kantonalen Vergütungszins für Vorauszahlungen bei der Staatssteuer.»
Der VBLG sagt dazu, er halte die ursprüngliche Formulierung - Zins der Basellandschaftlichen Kantonalbank für variable Ersthypotheken - für eine moderate Lösung. Er könne aber durchaus auch nachvollziehen, dass man den Zinssatz analog der Staatssteuer festsetze. Allerdings halte er dann nicht den Vergütungs-, sondern den Verzugszins für angemessen. Die Überlegung der FDP-Fraktion war es ja, dass man keine Lösung wählen sollte, bei der die Gemeinde quasi einen Gewinn machen kann, indem sie zu günstigen Bedingungen Geld aufnimmt und dann bei der Rückforderung ein höherer Zinssatz zur Geltung kommt. Wenn man den Verzugszins ansetzt, wird dies aber ziemlich sicher der Fall sein; denn dieser ist um einiges höher.
Die Kommission war klar der Meinung, dies dürfe nicht sein. Sie war einstimmig der Ansicht, der Antrag der FDP sei eine gute Lösung, und beantragt daher dem Landrat, dem zuzustimmen.
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- Zweite Lesung der Gesetzesänderung
I. keine Wortbegehren
§§ 5, 8, 9, 38 keine Wortbegehren
§ 38a
Kommissionspräsidentin Regula Meschberger (SP) wiederholt den Wortlaut des Antrags der FDP-Fraktion zur Formulierung von Absatz 4:
Die Höhe des Zinses entspricht dem kantonalen Vergütungszins für Vorauszahlungen bei der Staatssteuer.
Bianca Maag-Streit (SP) stellt fest, bei Annahme des Antrags der FDP gebe es keinen Anreiz, den von den Gemeinden vorgeschossenen Heimkostenbeitrag möglichst bald zurückzuerstatten. Es gibt keinen Druck, durch entsprechende Massnahmen das Verflüssigen von Vermögen in Angriff zu nehmen. 0,5% sind sehr wenig, wenn man sich anschaut, was das auf zehn Jahre gesehen bedeutet, und wenn man dem die in dieser Zeit eintretende Wertsteigerung einer Liegenschaft gegenüberstellt. Das heisst, man wartet lieber zu mit dem Verkauf einer Liegenschaft und lässt vorerst die Öffentlichkeit die Heimkosten vorschiessen. Das kann nach Meinung der Votantin nicht sein; denn je nach Situation kann das für die Gemeinde sehr stark ins Geld gehen. Die SP-Fraktion unterstützt jedoch mehrheitlich den Antrag der Kommission, im Wissen, dass das ganze Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter total revidiert wird und dann auch dieser Punkt nochmals diskutiert werden muss.
Siro Imber (FDP) teilt mit, die FDP habe sehr lange darüber diskutiert, welcher Zins angesetzt werden soll. Das Problem ist, dass der ursprünglich vorgesehene Zins nicht mehr sehr marktgängig ist. Früher hat man mit den Banken Kreditverträge mit festgelegten Zinsen abgeschlossen, die entweder variabel oder fest waren. Heute ist es in der Regel so, dass man einen Rahmenkreditvertrag abschliesst, innerhalb dessen dann einzelne Produkte ausgewählt werden, also zum Beispiel ein Festzins für zwei Jahre, oder für einen Teil der Hypothek soll ein variabler Zinssatz gelten etc. Innerhalb dieses Rahmens verhandelt man dann. Damit einher geht, dass die Banken einen sehr hohen variablen Zinssatz festsetzen. Kunden, die kein Produkt auswählen, sind dann auf diesen variablen Zinssatz verwiesen, der absichtlich viel höher ist, als es dem Marktumfeld entspricht. Kunden sollen so dazu geführt werden, Verträge über eins der Produkte abzuschliessen. Aus diesem Grund sagt der variable Zinssatz nicht mehr viel aus über den Marktzinssatz. Der variable Zinssatz ist dermassen hoch, dass die Gemeinden sehr viel Geld daran verdienen könnten, wenn sie ihn von den Betroffenen fordern. Dies darf nach Meinung der FDP nicht sein, denn es widerspricht dem Kostendeckungsprinzip.
Von allen Varianten, die man geprüft hat, erschien am Ende der jetzt von der FDP vorgeschlagene Zinssatz als der relativ fairste.
Myrta Stohler (SVP) erinnert daran,dass der Vorstoss, das Gesetz dahingehen zu ändern, dass die Gemeinden besser zu Geld kommen, um Pflegeplätze zu finanzieren, ursprünglich vom VBLG gekommen sei. Die ursprüngliche Vorlage war dann auch im Sinne des VBLG, der sie für eine moderate Lösung hielt. Dass die jetzt vorgeschlagene Lösung zu einem sehr viel tieferen Zinssatz führt, wird die Gemeinden nicht freuen. Aber sie werden, vielleicht etwas zähneknirschend, damit leben können, weil es ja Gott sei Dank nicht sehr oft vorkommt, dass der § 38a angewendet werden muss. Die SVP-Fraktion stimmt den 0,5% zu.
Beatrice Herwig (CVP) kündigt auch für die CVP/EVP-Fraktion Unterstützung des FDP-Antrags an. Es ist sicher richtig, den Zinssatz losgelöst von den Entscheidungen der Kantonalbank festzusetzen. Es ist sinnvoll, an den Steuervergütungszins anzuknüpfen.
Marie-Theres Beeler (Grüne) teilt mit, auch die Fraktion der Grünen finde diese Lösung moderat und unterstütze sie.
Kommissionspräsidentin Regula Meschberger (SP) weist ergänzend darauf hin, die entscheiden Neuerung des Gesetzes bestehe in dem Rückforderungsrecht der Gemeinden. Das ist die grosse Errungenschaft, die den Gemeinden zugute kommt.
://: Der Landrat stimmt mit 67:1 Stimmen bei 6 Enthaltungen dem Antrag der FDP-Fraktion zu. [ Namenliste ]
§ 39
keine Wortbegehren
II.
keine Wortbegehren
- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen beantragt.
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- Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt mit 73:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter zu. Das 4/5-Mehr ist erreicht. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei
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