Protokoll der Landratssitzung vom 20. Februar 2014
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2013-445 vom 10. Dezember 2013 [1. Lesung am 13. Februar; 2. Lesung am 20. Februar] Vorlage: Formulierte Gemeindeinitiative "Ausfinanzierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse", Gegenvorschlag - Bericht der Finanzkommission vom 5. Februar 2014 - Beschluss des Landrats vom 13. Februar 2014: < 1. Lesung beendet > - Beschluss des Landrats vom 20. Februar 2014: < beschlossen zHd. Volksabstimmung [OR] > > Landratsbeschluss > Änderung Pensionskassengesetz |
Kommissionspräsident Marc Joset (SP) verzichtet auf ein eröffnendes Votum.
Roman Klauser (SVP) stellt im Namen seiner Fraktion den Antrag, nochmals über den Gegenvorschlag des Regierungsrats abzustimmen. Nach der langen Diskussion vom letzten Mal sei nochmals gesagt: Das Volk hat darüber abgestimmt, wie die Sanierung der BLPK erfolgen solle. Und nun versucht der Landrat, dies mit allen möglichen Mitteln zu verhindern. Darum muss der Gegenvorschlag nochmals zur Diskussion gestellt werden.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) fragt Regierungsrat Anton Lauber, ob dieses Geschäft - unabhängig davon, ob es in der Schlussabstimmung ein 4/5-Mehr erreiche oder nicht - nicht in jedem Fall dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden müsse. Das Volk hat bereits einmal über die Sanierung der BLPK abgestimmt, wobei die dafür anfallenden Kosten ausgewiesen worden sind. Nun stimmen aber diese Angaben nicht mehr, weshalb sich die Frage nach einer erneuten Abstimmung stellt. Je nach Antwort wird die SVP allenfalls noch einen Antrag stellen.
Ruedi Brassel (SP) betrachtet es als «gutes Recht» der SVP, die Variante des Regierungsrats als Alternative zur Lösung darzustellen, die an der letzten Sitzung von einer Mehrheit des Landrats ausgearbeitet wurde. Aber es soll nicht etwas als Variante präsentiert werden, das in vielen Punkten einerseits durch den Regierungsrat selbst und andererseits durch die Kommissionsberatung und in Einigkeit mit dem Landrat bereits überholt worden ist. In einer 2. Lesung sollen Alternativen nur dort beantragt werden, wo sie materiell sinnvoll sind.
Natürlich stimmte das Volk über die Sanierung der BLPK ab. Aber zu Dingen, über die abgestimmt worden ist, kann der Landrat «nicht neue Regeln erfinden» entgegen dem, was das normale Gesetzgebungsverfahren vorsieht. Der Votant selbst ist überzeugt, dass es eine Volkabstimmung geben wird, weil wahrscheinlich das 4/5-Mehr nicht erreicht werden wird. Abgesehen davon, kann unabhängig vom 4/5-Mehr auch beantragt werden, das Volk über das Geschäft abstimmen zu lassen.
Gemäss Michael Herrmann (FDP) wird eine Mehrheit seiner Fraktion wie in der 1. Lesung die Idee der SVP unterstützen, dem ursprünglichen Antrag des Regierungsrats mit Kosten von CHF 58 Millionen zum Durchbruch zu verhelfen. Selbstverständlich ist auch dies ein modifizierter Vorschlag, denn in der FiK ist auch der Gegenvorschlag verbessert worden.
Klaus Kirchmayr (Grüne) vermeldet, dass es bei den Grünen seit der letzten Sitzung keine Meinungsänderungen gegeben habe, weshalb man sich eigentlich auf die Schlussabstimmung konzentrieren könnte. Denn es ist nicht ersichtlich, dass wesentliche Änderungen stattgefunden haben. Eine Mehrheit seiner Fraktion wird also den Vorschlag der FiK unterstützen, einige werden sich der Stimme enthalten, und eine Minderheit der Fraktion wird den Antrag der SVP unterstützen.
Urs-Peter Moos (BDP) hat sich schon bei der Vorlage zur Ausfinanzierung der BLPK dafür eingesetzt, dass das Volk darüber abstimmen könne. Es liegt in der Logik der Sache, dass das Volk auch über diese neuerliche Vorlage befinden kann. Es ist erstaunlich, dass dieser Weg nicht von Anfang an so geplant worden ist. Wirklich richtig und gelebte Demokratie wäre es, den modifizierten Gegenvorschlag des Regierungsrats dem Vorschlag der FiK gegenüberzustellen, damit der Souverän mit der Stichfrage entscheiden kann, was er will.
Seinen Antrag vom letzten Mal will er nicht wiederholen, denn sämtliche Gemeinderäte aus den betreffenden Gemeinden haben die Kompetenz, darüber zu befinden, ob sie den Kompromiss akzeptieren wollen oder nicht. Es wäre mit gutem Willen von allen Seiten durchaus möglich gewesen, die Frage der Besitzstandwahrung mit Kostenfolgen in der Höhe von CHF 33,5 Millionen in der FiK erneut zu behandeln, wenn nicht der Kommissionspräsident den Beschluss per Stichentscheid herbeigeführt hätte. Wenn diese Besitzstandwahrung so genehmigt wird, werden alle Gemeinden, die über Kindergarten und Primarschule mit entsprechendem Personal verfügen, automatisch gezwungen sein, die gleiche Besitzstandwahrung im Sinne der Gleichbehandlung für die übrigen Gemeindeangestellten anzuwenden. Diese CHF 33,5 Millionen bedeuten also für die Gemeinden einen dreistelligen Millionenbetrag, weshalb der Votant den Gegenvorschlag der FiK nicht unterstützen wird.
Rolf Richterich (FDP) möchte noch einmal die Frage klären, ob mit der Variante der FiK eine Steuererhöhung nötig sein werde oder nicht. Dieses Thema wird in einer Volkabstimmung relevant sein.
Zu diesem Thema möge ausserdem geprüft werden, ob eine Abstimmung für obligatorisch erklärt werden könne, auch wenn der Landrat das Geschäft mit einem 4/5-Mehr verabschiedet. Diese Diskussion führte der Landrat bereits im Zusammenhang mit dem Kredit für das Theater Basel: Damals erklärte Regierungsrätin Sabine Pegoraro, dass dies gemäss Angaben des Rechtsdienstes des Regierungsrats nicht möglich sei.
Claudio Botti (CVP) erklärt, dass sich die Meinungen in seiner Fraktion nicht verschoben haben. Der Vorschlag der FiK wird nach wie vor unterstützt und wird immer noch als gangbarer und besserer Weg betrachtet als eine Rückkehr zur modifizierten Variante des Regierungsrats. Es ist nur konsequent, mit der Vorlage auch die Frage der Besitzstandwahrung zu behandeln: Die Angestellten der öffentlichen Verwaltung sollen ihren Besitzstand wahren können. Dennoch gibt es immer noch einen Unterschied zwischen den Lehrkräften und den übrigen Gemeindeangestellten: Letztere unterstehen immer noch den Gemeinderäten, so dass diese immer noch eigene Wege gehen können.
Oskar Kämpfer (SVP) meint zu Ruedi Brassel, die SVP müsse keinen Antrag auf obligatorische Volksabstimmung stellen, denn gemäss § 30 lit. c. Kantonsverfassung fallen formulierte Initiativbegehren und gegenübergestellte Gegenvorschläge ohnehin in diese Kategorie. Weiter hofft er, dass seit der letzten Sitzung einige Argumente hinzugekommen sind, da damals zum ersten Mal zu hören war, dass eine Steuererhöhung so gut wie sicher sei. Vielen war zudem vielleicht nicht bewusst, dass über 12 von 86 Gemeinden gesprochen wurde, die an der Gemeindeinitiative festhalten wollen. Dies aber als starke Kraft darzustellen, dürfte leicht übertrieben sein.
Im Weiteren gibt es ein Ungleichgewicht zwischen Gemeinden, die bereits Rückstellungen für ihre Pensionskassenprobleme vorgenommen haben, und solchen, die das eben noch nicht getan haben. Gerade darum ist es richtig, noch einmal zu überlegen, ob der Vorschlag des Regierungsrats nicht «intelligenter und besser» ist. Sonst riskiert der Landrat eine Volksabstimmung, in welcher das Volk dann mit Blick auf die Kantonsfinanzen zweimal Nein sagt. Damit würde vorderhand jenen Gemeinden, die sie bräuchten, nicht die nötige Unterstützung gewährt. Aber in diesem Fall würde die SVP gleich nach der Abstimmung beantragen, die Idee des Pooling noch einmal aufzunehmen und auf die «vernünftige» Lösung mit CHF 58 Millionen hinzuarbeiten. Das Volk soll schlussendlich sagen können, wie es die BLPK sanieren möchte.
Gerhard Schafroth (glp) glaubt, der Landrat habe jetzt die Möglichkeit, den gefällten Fehlentscheid zur Vollkapitalisierung mit dem Kompromiss über CHF 276 Millionen zu korrigieren. Das ist eine langfristig tragfähige Lösung, auch wenn diese «völlig unnötige» Zahlung «bitter» ist. Aber sie ist in ihrer Logik konsequent: Die Primarlehrer waren bzgl. Entlöhnung und Pensionskasse vom Kanton dominiert ohne Mitsprachemöglichkeit der Gemeinden. Vor kurzem gingen diese Anstellungsverhältnisse in die Verantwortung der Gemeinden über, wobei sie aber eigentlich immer noch im Einflussbereich des Kantons liegen. Von daher ist es nur naheliegend, dass der Kanton diese Belastung der BLPK übernimmt, auch für die Primarlehrer. Damit können gerade kleine Gemeinden entlastet werden. Gewisse Gemeinden haben nicht zuletzt deshalb keine Rückstellungen gebildet, weil sie schlicht das dafür nötige Geld nicht hatten. Darum soll der jetzige Kompromiss unterstützt werden.
Hanspeter Weibel (SVP) ist mit seinem Vorredner in dieser Sache nicht einig. Man spricht von einem Kompromiss, aber auch von Erpressung. Aber soll der Landrat in dieser Sache entscheiden oder doch das Volk?
Das Problem der BLPK ist nicht erst seit kurzem bekannt. Vielmehr hat - ohne das Protokoll vom vergangenen Mai zitieren zu wollen - die Finanzkontrolle schon seit zehn Jahren regelmässig auf dieses Problem hingewiesen. Und niemand hat dies ernst genommen - im Gegensatz zu «irgendwelchen Honoraren», welche sogleich eine entsprechende «Hetzjagd» auslösen.
Steuererhöhungen stehen ja vermutlich so oder so an. Gemäss gewissen Darstellungen liegt aber die steuerliche Belastung in Baselland deutlich über dem schweizerischen Durchschnitt. Für Auswärtige ist Baselland also nicht sehr attraktiv.
Und anscheinend ist für die Lehrer und deren Löhne der Kanton verantwortlich. Auf der anderen Seite gibt es die Charta von Muttenz, gemäss welcher die Gemeinden mehr Verantwortung fordern. Aber wenn es dann darum geht, genau diese Verantwortung zu übernehmen, delegiert man diese gern wieder zurück an den Kanton.
Es gibt Gemeinden, die Rückstellungen gemacht haben. Den Steuerzahlern dieser Gemeinden darf aber nicht zugemutet werden, für das gleiche Problem zweimal bezahlen zu müssen. Insgesamt ist es für den Kanton wesentlich besser, wenn allenfalls einzelne Gemeinden ihre Steuern erhöhen müssen. Aber es kann doch nicht sein, dass der Kanton mittels weiterer Steuererhöhungen in ein noch schlechteres Licht gerückt wird.
Darum sollte «auf keinen Fall» dieser angebliche Kompromiss der FiK unterstützt werden.
Hans Furer (glp) warnt davor, das Pensionskassen-Gesetz weiter zu verzögern, nachdem es bereits über ein Jahr nicht in Kraft gesetzt worden sei - eigentlich hätte dies ja per 1. Januar 2014 erfolgen sollen. Dabei kostet jedes Jahr Verzögerung den Kanton zusätzliche CHF 50 Millionen. Wenn das Thema nicht mit der nächsten Volksabstimmung erledigt werden wird, ist das Inkrafttreten per 1. Januar 2015 in Gefahr, so dass schlussendlich CHF 100 Millionen ausgegeben sein werden, weil der Landrat keine Fortschritte erzielen konnte. Sollen dann noch, wie von Oskar Kämpfer angetönt, weitere Vorschläge beraten werden, fragt es sich, ob das Gesetz überhaupt per 1. Januar 2016 in Kraft treten kann. So lange gilt die alte Regelung, was Staatsangestellte freuen wird, denn dann gelten immer noch die jetzigen, «angenehmen» Konditionen, was aber nicht zukunftsträchtig ist.
Vergleicht man die verschiedenen Varianten, muss auch festgehalten werden, dass die Ausfinanzierung so oder so bezahlt werden muss, sei dies durch die Gemeinden oder durch den Kanton. Entsprechend wird es auch auf der einen oder der anderen Ebene ohnehin eine Steuererhöhung geben, was ein beliebtes Argument ist, um ein bestimmtes Anliegen durchzusetzen, denn niemand will Steuererhöhungen. Deshalb befürwortet der Votant den Kompromiss, um jetzt dieses Problem zu erledigen und so entscheidungsfähig für andere Geschäfte zu bleiben.
Claudio Botti (CVP) glaubt, dass sich alle einig seien in der Einsicht, dass dieses Problem zehn Jahre früher hätte angepackt werden sollen. Genauso verpasste es der Kanton, diese Fragen mit den Gemeinden zu untersuchen. Die Schuld liegt also nicht nur bei den Gemeinden, sondern grundsätzlich bei jenen Personen, die diesbezüglich hätten aktiv werden sollen, weshalb gewisse Gemeinden die Initiative ergriffen haben.
Hinsichtlich Terminologie möchte er - mit Blick auf die Wortwahl im Vorfeld einer allfälligen Volksabstimmung - festhalten, dass er Erpressung für etwas Widerrechtliches hält. Demgegenüber lässt das hiesige Rechtssystem eine Initiative zu, mit welcher sich Gemeinden auf legitime Art und Weise gegen einen zu wenig aktiven Regierungsrat zur Wehr setzen können.
Mit der Charta von Muttenz streben die Gemeinden tatsächlich mehr Autonomie an. Aber im Bereich Lehrpersonen/BLPK ist diese Frage noch nie behandelt worden. Nach wie vor werden Primar- und Kindergartenlehrpersonen von der jeweiligen Gemeinde angestellt, aber die Verantwortung liegt im Prinzip beim Kanton. Damit die Gemeinden mehr Verantwortung übernehmen können, müsste dieser Umstand geändert werden.
Hannes Schweizer (SP) stellt fest, dass nun seit bald einer Stunde die «genau gleichen» Argumente wie vor einer Woche zu hören seien. In einer 2. Lesung sollten aber neue Erkenntnisse und allenfalls neue Anträge eingebracht werden. Entsprechend bittet er seine KollegInnen um entsprechende Effizienzsteigerung, wie sie immer wieder gefordert wird.
Er selbst freut sich, bald in den Oberbaselbieter Gemeinden bekannt geben zu können, dass die SVP jene unter ihnen zusätzlich belasten will, welche für dieses Problem keine Rückstellungen vorgenommen haben, und so deren Handlungsspielraum in Frage stellen will.
Christine Gorrengourt (CVP) erinnert im Zusammenhang mit den Stichworten Erpressung und Ausfinanzierung daran, dass 2003 ihre eigene Fraktion ein Postulat zur Ausfinanzierung der BLPK eingereicht habe. Im Weiteren erhielt im Oktober 2009 die damalige Landrätin Elisabeth Schneider eine Antwort auf ihre Interpellation zum gleichen Thema. Der Regierungsrat meinte damals, das Problem sei nicht so gravierend, und empfahl den Gemeinden, wie der Kanton für einen Drittel Rückstellungen vorzunehmen, welche aber wahrscheinlich nicht nötig seien, wobei auch empfohlen wurde, über etwas zu diskutieren, das man auch verstehe.
Wenn die Gemeinden Rückstellungen gemacht haben, sind sie nun in der Lage, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Aber wenn viele Gemeinden alles bezahlen müssen, haben sie das gleiche Problem, wie es der Kanton hätte: Die angeschlossenen Werke sind auch auszufinanzieren. Darum ist der Vorschlag der FiK ein akzeptabler Kompromiss. Aber zu behaupten, die Gemeinden hätten alle Fakten gekannt und es sei alles klar gewesen, ist «doch wirklich ein bisschen ein dicker Hund».
Ruedi Brassel (SP) meint zum angeblich unklaren Abstimmungsprozedere, dass der ursprüngliche Gegenvorschlag einfach normaler Gesetzestext mit 4/5-Mehr werde, wenn die Initiative zurückgezogen werde. Aber warum wollen jene, die sich gegen den Kompromiss aussprechen, überhaupt eine Abstimmung erzwingen? Wenn sie dagegen sind, müssten sie auch im Landrat gegen diese Lösung stimmen, womit das 4/5-Mehr verhindert und eine Abstimmung obligatorisch fällig würde. Wollen also die Gegner den Vorschlag im Landrat unterstützen, um ihn dann im Abstimmungskampf zu bekämpfen?
Betreffend Steuererhöhungen ist darauf hinzuweisen, dass es die gleichen Steuerzahler sind, die für die Mehrkosten aufkommen müssen. Es ist nicht so wichtig, ob dies via Gemeinde- oder Kantonskasse geschieht. Der grössere Teil der Kosten ist aber durch die Gemeinden zu tragen, so dass zu fragen ist, welche Gemeinden die nötigen Rückstellungen vorgenommen haben. Und weiter ist auch zu fragen, wofür die Rückstellungen verwendet werden, wenn sie nicht für die Sanierung der BLPK benötigt werden.
Dominik Straumann (SVP) bittet seine KollegInnen des Landrats, die Sichtweise des Kantons einzunehmen. Eine Steuererhöhung durch den Kanton sendet nicht das gleiche Signal aus wie die Steuererhöhung einer Gemeinde. Seine Fraktion will mit einer Wirtschaftsoffensive den Kanton vorwärts bringen und in dieser Sache den Regierungsrat u.a. mit der ursprünglichen Vorlage unterstützen. Der Finanzdirektor erklärte, was es bedeutet, entweder CHF 279 Millionen oder CHF 800 Millionen zu investieren.
Ein allfälliger Rückzug der Initiative unter bestimmten Voraussetzungen kann als Erpressung oder als politisches Recht betrachtet werden. Seine Fraktion lehnt die Vorlage gemäss Vorschlag FiK so oder so ab, weil sie der Meinung ist, der entsprechende Betrag müsse durch das Volk bestätigt werden.
Monica Gschwind (FDP) meint, in dieser Sache gehe es für den Kanton um eine Risikoabschätzung und eine Schadensbegrenzung. Sollen es CHF 270 Millionen oder um CHF 900 Millionen sein?
Sie unterstützt Christine Gorrengourt in deren Aussage und erinnert daran, dass der Bund Auslöser des ganzen Problems war. Dieser entschied, dass für alle Pensionskassen die gleiche Ausgangslage gelten solle, weshalb erst über die Ausfinanzierung von Pensionskassen diskutiert wird. Bedarf für Rückstellungen war also nicht seit langem erkennbar. Werden Rückstellungen in einer Gemeinde nicht benötigt, müssen sie im Übrigen wieder aufgelöst werden. Solche Gelder können nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Das 4/5-Mehr wird heute nicht erreicht werden, so dass es sicher eine Volksabstimmung über dieses Geschäft geben wird. Aber die Gemeinden stehen zum in der FiK ausgehandelten Kompromiss und werden den Landrat unterstützen. Heute liegen bereits Bestätigungen von 26 Gemeinden vor, die morgen die Initiative zurückziehen wollen, wenn heute der Landrat den Kompromiss genehmigt.
Urs-Peter Moos (BDP) hält es ebenfalls für wichtig, die Sichtweise des Kantons zu wahren. Wenn der Kanton die Steuern erhöhen muss, hat das für alle die grösseren Konsequenzen, als wenn die Gemeinden ihre Steuern individuell anpassen müssen. Für mögliche, interessierte Neuzuzüger ist es zuerst wichtig zu wissen, wie sich die finanzielle Lage des jeweiligen Kantons und dessen Steuerfuss präsentieren und nicht die Situation in einer bestimmten Gemeinde. Gewisse Differenzen zwischen den Kantonen und Gemeinden sind angesichts der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten etc. durchaus gerechtfertigt.
Fakt ist, dass mit dem «unsensiblen» Stichentscheid des Präsidenten der FiK nun im Landrat unter dem Deckmantel der Gemeindeinitiative linke Parteipolitik betrieben wird. Die Besitzstandwahrung soll nun «durchgedrückt» werden. Dies kann der Votant nicht akzeptieren, weshalb er den entsprechenden Antrag gestellt hat. Wie bei der Hauptabstimmung zur Sanierung der BLPK beantragt er, die Vorlage dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, bereits vor der entscheidenden Abstimmung und unabhängig vom Resultat im Landrat.
Regula Meschberger (SP) hält die aktuelle Diskussion für relativ schwierig. Als Landrat ist man nicht nur für den Kanton zuständig, sondern auch für sämtliche Gemeinden. Wenn es diesen nicht gut geht, geht es auch dem Kanton nicht gut. Für die Wirtschaftsförderung des Kantons braucht es auch die Gemeinden, da sich viele geeignete Areale in deren Besitz befinden. Darum müssen zwischendurch auch Kompromisse eingegangen werden - warum also nicht jetzt dieses Thema abschliessen, wo es doch um das Wohl des Kantons und aller Gemeinden geht?
Thomas Pfaff (SP) repliziert auf Dominik Straumann und dessen Aufforderung, die Sichtweise des Kantons einzunehmen, dass er selbst wegen der unterschiedlichen Blickwinkel von Kanton und Gemeinden «keine gespaltene Persönlichkeit» habe. Er ist Bürger des Kantons und von zwei Gemeinden dieses Kantons, weshalb er nur eine ganzheitliche Sicht der Dinge haben kann. Daraus resultiert nicht zuletzt sein Abstimmungsverhalten, sowohl im Landrat wie auch auf Gemeindeebene.
Marc Bürgi (BDP) weist die SVP darauf hin, dass der Landrat vom Volk als dessen Vertreter gewählt sei. Als Delegierte haben dessen Mitglieder einen vom Volk erteilten Auftrag zu erfüllen. Deshalb kann es nicht sein, dass der Landrat als Volksvertretung schwierige Entscheidungen wie diese Vorlage wieder ans Volk zurückgibt, denn damit würde der Auftrag des Landrats nicht erfüllt. Seine Fraktion kann mit dem Kompromiss der FiK leben und unterstützt diesen auch grossmehrheitlich, denn die Gemeinden sind die Partner des Kantons.
Martin Rüegg (SP) betont, dass eine Initiative ein Grundrecht sei. Eine solche will ein Anliegen einbringen oder politischen Druck erzeugen - letzteres Ziel hat die Gemeindeinitiative erfolgreich erreicht. Eine politische Lösung liegt vor, wobei der zu bezahlende Betrag nicht kleiner wird, sondern nur zu klären ist, wie er finanziert wird. Die Diskussion hat sich verlagert von Fragen der Risiken hin zu Fragen bzgl. Steuern. Wenn jene, die den aktuellen Gegenvorschlag ablehnen, meinen, damit würde das Risiko für Steuererhöhungen werde kleiner, täuschen sie sich wohl sehr. Darum ist es vernünftig, jetzt dem Vorschlag der FiK zuzustimmen.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) möchte sich dagegen wehren, dass jene, die den «sogenannten Kompromiss» nicht unterstützen, als schlechtere Parlamentarier dargestellt werden. Er erinnert an das mit «Herzblut» vorgetragene Votum von Regierungsrat Anton Lauber in der letzten Sitzung, weshalb der Votant staunt, dass der Finanzdirektor von seiner eigenen Fraktion nicht unterstützt wird.
Wenn nun argumentiert wird, man müsse jetzt «zum Wohl des Kantons» handeln, tönt das «sehr komisch». Denn der Kanton «geht finanziell immer mehr an Krücken» und geht einer «riesigen» Verschuldung entgegen, wobei er steuerlich mit der übrigen Schweiz je länger, desto weniger konkurrenzfähig ist. Der Votant ist der Ansicht, dass jene, die nicht dem Kompromiss zustimmen, sondern auf den Gegenvorschlag des Regierungsrats pochen, ihrer Verantwortung viel eher gerecht werden als jene, die nun den Gemeinden gut zureden.
Fortsetz
Andi Trüssel (SVP) weist darauf hin, dass bei der Pensionskasse für die Gruppe der Pädagoginnen und Pädagogen der Kanton ein gewichtiges Wort mitzureden hat; vieles bestimmt der Kanton sogar allein. Somit ist die Verantwortung diesbezüglich zu einem sehr grossen Teil beim Kanton. Darum ist es nur recht und billig, dass der Kanton hier mitfinanziert, wie es der Kommissionskompromiss vorsieht. Denn bei den Lehrern haben die Gemeinden nicht die Freiheit, Personal einzustellen oder abzuziehen, Pensen zu reduzieren, Klassen zu vergrössern oder dergleichen, sondern sie sind an ein kantonales Gesetz gebunden. Darum ist der Votant für den Kompromiss und wünscht sich, dass es die anderen Ratsmitglieder auch wären.
Kommissionspräsident Marc Joset (SP) gibt vor der Abstimmung verfahrenstechnische Hinweise: Wenn man den regierungsrätlichen Gegenvorschlag, modifiziert durch die unbestrittenen Ergänzungen, befürworten möchte, dann muss man diese Anträge entsprechend stellen. Zur Schlussabstimmung: Wie aus dem Landratsbeschluss hervorgeht, schlägt die Kommission vor, erstens die Gemeindeinitiative abzulehnen, zweitens über den Kommissionsvorschlag abzustimmen. Wenn dann das 4/5-Mehr nicht erreicht ist, kommt das Geschäft sowieso vors Volk. Sollte jedoch das 4/5-Mehr erreicht werden, so soll darüber abgestimmt werden, ob man das Geschäft der obligatorischen Volksabstimmung unterstellen will. Wenn dieser Antrag nicht von anderer Seite kommt, wird ihn der Kommissionspräsident selbst, im eigenen Namen, stellen. Er will nämlich verhindern, dass es ein Referendum gibt, das alles wieder verzögern würde. Angesichts der Referendumsfrist könnte die Volksabstimmung in diesem Fall nämlich frühestens im Juni sein, und dann würde es schwierig, das Gesetz auf 1.1.2015 ins Kraft zu setzen, weil ja die angeschlossenen Arbeitgeber noch einige Dinge mit der Pensionskasse verhandeln müssten.
Nach dem 2. Punkt des Landratsbeschlusses weiss man dann auch, ob man den Antrag von Urs-Peter Moos zur Abstimmung bringen muss.
Regierungsrat Anton Lauber (CVP) verweist eingangs auf das Argumentarium der Regierung, das er bereits bei der letzten Landratssitzung präsentiert habe. Es geht vor allem um die Frage der Finanzierbarkeit für den Kanton. Er beschränkt sich jetzt auf eine knappe Zusammenfassung. Zurzeit, also per Abschluss 2012, hat der Kanton 1,1 Milliarden Franken langfristige Verbindlichkeiten. 1,3 Milliarden werden dazukommen allein für das Kantons- und Spitalpersonal, und jetzt wird nochmals etwas draufgepackt. Wenn also der Gegenvorschlag angenommen wird, wird der Kanton eine langfristige Verschuldung von 2,7 Milliarden Franken haben, dies bei einem Jahresumsatz von 2,5 Milliarden. Dies als Information, damit das Parlament im vollen Wissen um die Finanzlage des Kantons - und hoffentlich auch die der Gemeinden - beschliessen kann. Der heute zu treffende Entscheid wird langfristige Auswirkungen haben. Gemäss Finanzplan will der Kanton in den nächsten 10 Jahren 2 Milliarden investieren, pro Jahr also 200 Millionen. Die 276 Millionen gemäss Kommissionsvorschlag sind also mehr als eine Jahresinvestition. Dies möchte er zu bedenken geben.
Grundsätzlich ist er aber sehr zufrieden, dass die Gemeindeinitiative als solche keinen Anklang gefunden hat. Das ist auch korrekt so, wobei es nicht nur um den Betrag von 890'000 Franken geht. Die Gemeindeinitiative hat allerdings den Anstoss gegeben für den Gegenvorschlag, der ja für die Gemeinden durchaus positiv ist mit dem Pooling und den Garantien. Mit diesem Gegenvorschlag könnte man dann zum 1.1.2015 parat sein.
Die Frage von Rolf Richterich, ob es Steuererhöhungen geben werde oder nicht, kann er nicht beantworten. Es wäre zu gewagt, eine Aussage darüber zu machen, was in ferner Zukunft mit dem Steuerfuss passieren wird. Er ist kein Prophet. Aber er ist Realist und Realpolitiker. Das heisst, man muss den Konsequenzen und Realitäten ins Auge blicken; und wenn das heute alle tun, dann ist er hoch erfreut. Wie letztes Mal schon gesagt: Der Steuerfuss in Baselland ist ab den höheren Einkommen, ab 150'000 Franken pro Jahr, grundsätzlich uninteressant. Auch bei guten Vermögen ist der Kanton mit seiner recht hohen Besteuerung uninteressant. Mit anderen Worten: Wenn man überhaupt an eine Steuererhöhung denken möchte, dann muss man wissen, dass die hohen Einkommen und Vermögen noch stärker besteuert werden, was den Kanton gesamtschweizerisch einfach uninteressant macht. Das ist Fakt und lässt sich politisch nicht wegdiskutieren. Die Tabellen, aus denen sich dies ergibt, kommen übrigens nicht vom Kanton, sondern von der eidgenössischen Steuerverwaltung. Es darf auch nochmals erwähnt werden, dass ein Achtel der Einwohner die Hälfte der Steuern im Kanton bezahlen. Auch das ist ein Grund, weshalb man mit Steuererhöhungen sehr vorsichtig umgehen muss. Eine Steuererhöhung kann nur eine ultima ratio sein. Hinzuweisen ist auch darauf, dass man, um nur 100 Millionen Franken mehr einzunehmen, die Steuern um 10 Prozent erhöhen müsste, oder wenn man 200 Millionen mehr wollte, um 20 Prozent. Die Rede ist also nicht von kleinen Steuererhöhungen, sondern man müsste grosse Schritte machen, um die Beträge, um die es hier geht, auffangen zu können. In der jetzigen Situation wäre das für den Kanton Basel-Landschaft eine unglaubliche Belastungsprobe, die Anton Lauber ganz sicher nicht sucht. Da geht es auch um die verstärkte finanzielle Steuerung, wozu jetzt ein ganzes Projekt der Regierung auf dem Tisch liegt, und zum anderen auch um die Wirtschaftsoffensive.
Er möchte heute also zur Frage einer möglichen Steuererhöhung weder nein noch ja sagen, aber dem Parlament aufzeigen, wie die Situation aussieht.
Dann wurde noch eine juristische Frage hinsichtlich der Volksabstimmung aufgeworfen. Es verhält sich folgendermassen: Man hat die formulierte Gemeindeinitiative, die eine Gesetzesinitiative ist, keine Verfassungsinitiative. Damit gelten die normalen Bestimmungen: Wenn das 4/5-Mehr erreicht ist, gibt es keine Volksabstimmung. Nun hat man aber den Gegenvorschlag, der die Antwort auf die Initiative ist. Normalerweise kommen eine Initiative und ein Gegenvorschlag zusammen vors Volk, und dieser Fall ist geregelt. Nicht geregelt ist der Fall, dass die Initiative zurückgezogen wird und nur noch der Gegenvorschlag stehenbleibt. Es braucht jedoch in der vorliegenden Angelegenheit auf jeden Fall einen der Gegenvorschläge. Daher stellt sich die Frage, wie abzustimmen ist.
Für den Fall, dass das 4/5-Mehr erreicht werden sollte, ist ja angekündigt, dass die Gemeindeinitiative zurückgezogen wird, und man steht mit dem Gegenvorschlag allein da, der dann ein sehr rasches Verfahren - ohne Vernehmlassung etc. - durchgemacht hätte. Wirft das juristisch ein Problem auf? Man weiss es nicht; es gibt bisher keine Antworten auf diese Situation. Es besteht aber natürlich die Möglichkeit, dass das Parlament die Sache freiwillig vors Volk bringt mit dem sogenannten Behördenreferendum, was angesichts des finanziellen Volumens sicher angemessen wäre. Dies müsste, falls das 4/5-Mehr zustande käme, vom Parlament beschlossen werden. Wenn man unter dem 4/5-Mehr bleibt, stellt sich die Frage nicht.
Ein Wort noch zu dem verschiedentlich vorgebrachten Argument, die Gemeinden hätten schon immer gewusst, was auf sie zukommen würde. Das ist richtig. Der Kanton hat es aber auch gewusst. Viele haben es gewusst, wenn auch vielleicht nicht alle. Die Gemeinden wurden angeschrieben am 26. März 2009 und am 21. Dezember 2010. Im Hinblick auf die fällige Pensionskassen-Sanierung wurde jeweils «empfohlen», Rückstellungen zu bilden. Aber eine Pflicht hierzu gab es aufgrund der Gemeinderechnungsverordnung nicht. Es stand im Belieben der Gemeinden. Anton Lauber hat eine Aufstellung dabei, aus der sich im Detail ergibt, welche Gemeinde diesbezüglich wie verfahren ist, welche Ausstände und wie viele flüssige Mittel und wie viel Eigenkapital sie hat. Es ergibt sich daraus auch, welche Gemeinde wie viele Rückstellungen getätigt hat. Er verzichtet darauf, die Liste zu verlesen. Er stellt lediglich fest, es gibt Gemeinden, denen es sehr gut geht und die die Sanierung ohne grössere Probleme bezahlen können, aber es gibt auch solche, die grosse Probleme bekommen werden.
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- Zweite Lesung Pensionskassengesetz
I. keine Wortbegehren
§ 15a keine Wortbegehren
§ 15b
Roman Klauser (SVP) stellt namens der SVP-Fraktion den Antrag, § 15b nicht in der Fassung der Finanzkommission sondern in der Fassung der Regierung zu beschliessen, mit der einzigen Änderung, dass in Absatz 1 die Worte «à fonds perdu» eingefügt werden.
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) erläutert nochmals, der Antrag der SVP-Fraktion laufe auf eine Belastung des Kantons mit rund 58 Millionen Franken hinaus, der Antrag der Finanzkommission hingegen auf die bekannten 276 Millionen Franken. Es soll zunächst nur über den Antrag der SVP-Fraktion abgestimmt werden.
://: Der Landrat lehnt den Antrag der SVP-Fraktion zu § 15b des Pensionskassengesetzes mit 35:45 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
§ 16a keine Wortbegehren
§ 18 keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen beantragt.
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- Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt 47:29 Stimmen bei 5 Enthaltungen der Gegenvorschlag zur Gemeindeinitiative in Form der Änderung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge durch die Basellandschaftliche Pensionskasse (PKG) zu. Das 4/5-Mehr (66 Stimmen) ist nicht erreicht. [ Namenliste ]
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- Detailberatung Landratsbeschluss
Ziffer 1 keine Wortbegehren
Ziffer 2 bereits beschlossen mit der Gesetzesänderung
Ziffer 3 keine Wortbegehren
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen beantragt.
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- Beschlussfassung Ziffern 1 und 3
://: Der Landrat stimmt mit 53:27 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Landratsbeschluss (Ziffern 1 und 3) zu. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
betreffend Formulierte Gemeindeinitiative «Ausfinanzierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse», Gegenvorschlag
vom 20. Februar 2014
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Die formulierte Gesetzesinitiative (Gemeindeinitiative) «Ausfinanzierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse» wird abgelehnt.
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2.
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Der Gegenvorschlag zur Initiative in Form der Änderung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge durch die Basellandschaftliche Pensionskasse (PKG) gemäss abgeändertem Entwurf wird angenommen.
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3.
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Falls die Gemeindeinitiative nicht zurückgezogen wird, wird den Stimmberechtigten empfohlen, diese abzulehnen.
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> Änderung Pensionskassengesetz
Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei
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