Protokoll der Landratssitzung vom 30. Mai 2013
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2013-116 vom 11. April 2013 Interpellation von Jürg Wiedemann, Grüne Fraktion: Bandenmässiger Kriminaltourismus - Schriftliche Antwort des Regierungsrats vom 28. Mai 2013 - Beschluss des Landrats vom 13. Juni 2013: < erledigt > |
Jürg Wiedemann (Grüne) verlangt eine Diskussion.
://: Dem Wunsch auf Diskussion wird stattgegeben.
Jürg Wiedemann (Grüne) sagt, dass Gerichte und Staatswanwaltschaft unbestritten wichtige, staatstragende Organe sind. Diese müssen unabhängig bleiben und die Gewaltentrennung ist in jedem Fall zu respektieren. Politik darf nicht in einem Einzelfall eingreifen und fallbezogene Anweisungen machen. Möglich ist aber, dass die Regierung im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht grundsätzliche kriminalpolitische Anweisungen erteilt. Das Parlament kann ebenfalls einwirken, z.B. indem Ressourcen gesprochen werden. Diese Pflicht wahrzunehmen ist wichtig, insbesondere dann, wenn Ängste in der Bevölkerung vorhanden sind. In den vergangenen Monaten nehmen diese Ängste in Zusammenhang mit Einbruchdiebstählen zu. Die Gründe dafür sind mannigfaltig. Einerseits ist ein Anstieg von rund 30% gegenüber dem letzten Jahr zu verzeichnen. Es spielt keine Rolle, dass man mit diesen Zahlen schon über einen längeren Zeitraum in einer gewissen Bandbreite von 2000 bis 2500 Fällen ist. Entscheidend ist, ob daraus eine Angst resultiert. Ein zweiter Grund sind die Medien, die nicht selten Einzelfälle aufbauschen. Dennoch gilt es, diese Ängste ernst zu nehmen.
Gefordert sind Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Es gilt darauf hinzuarbeiten, dass die Zahl der Einbruchdiebstähle zurückgeht. Dazu gibt es mögliche Anweisungen: z.B. über das Sprechen von Ressourcen, damit die Staatsanwaltschaft die Banden- und Gewerbsmässigkeit von Verbrechen konsequenter und fundierter prüfen kann. Es darf nicht passieren, dass ein Kriminaltourist durch einen Strafbefehl abgeurteilt wird, weil die Prüfung nicht fundiert erfolgen konnte. Er akzeptiert nicht, dass als Erklärung dafür angegeben wird, dass die entsprechenden Akten vom Zwangsmassnahmengericht nicht vorlagen. Eine Beantragung ist machbar.
So braucht es auch nicht zu verwundern, wenn Polizisten eine (mögliche) Amtsgeheimnisverletzung begehen. Dafür hat er sogar Verständnis, weil sie realisieren, dass ein einmal geschnappter Einbrecher sehr schnell wieder auf freiem Fuss steht. Professionelle Einbrecher müssen aber spüren, dass sie nicht mit ein paar wenigen Stunden oder Tage Haft davonkommen, sondern eine längere Zeit absitzen müssen.
Das Strafgericht hat im Jahr 2012 einen Kriminaltouristen wegen bandenmässigen Einbruchdiebstahls zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. In diesem Verfahren übernahm das Gericht Arbeiten, die eigentlich die Staatsanwaltschaft hätte leisten müssen. Das Gericht kam zum Schluss, dass Bandenmässigkeit gegeben ist, was in zweiter Instanz vollumfänglich bestätigt wurde. Das knapp 30-seitige Urteil liest sich wie ein Krimi. Es wurde nun angefochten. Für ihn ist es egal, zu welchem Entscheid das Bundesgericht in dieser Frage gelangt. Es geht nicht an, dass diese Kompetenzverschiebung stattgefunden hat. Der Fall wurde von einer jungen Staatsanwältin betreut. Diese tut ihm in ihrer Unerfahrenheit sehr leid. Das Strafgericht hat nun schonungslos die Mängel bei der Bearbeitung dieses Falls offengelegt. Es war unschön, dass dies passiert ist - aber möglicherweise war es notwendig.
Es ist absolut nicht einsehbar, dass die Staatsanwaltschaft nun eine Anschlussberufung ausschliesslich zugunsten des Beschuldigten einlegen muss. Die Begründung war, dass sie wissen wollten, was das Kantonsgericht in dieser Angelegenheit sagt. Es gibt mehrere Gerichtsurteile (im Internet greifbar), bei denen ein gleiches Strafurteil zur Anwendung kam. Warum wurde es bei denen nicht angefochten? Hier sind Widersprüche erkennbar. Der Votant versteht daher auch die Interpellationsantwort nicht, wenn die Regierung das Vorgehen mit dem Hinweis auf gleichmässige Durchsetzung des Strafanspruchs rechtfertigt. Es gibt Präjudizurteile, die genau gleich ausgefallen sind.
Die Antwort brauchte das dicke Fragezeichen nicht zum Verschwinden. Zumal die Staatsanwaltschaft wiederholt betont hat, dass sie strengere Strafen wünscht, nun aber ausschliesslich zugunsten von Beschuldigten Einspruch erhebt. Das ist ein klassischer Widerspruch. Sein Fazit ist, dass dieser Fall zu einer Prestige-Angelegenheit, zu einem Machtkampf geworden ist, das ihn als Politiker bedenklich stimmt - vor allem im Wissen um die Ängste in der Bevölkerung.
Urs-Peter Moos (Freie Wähler) kann dem Votum von Kollege Wiedemann weitgehend folgen. Mit zwei Punkten ist er hingegen nicht einverstanden. Bezüglich Machtkampf: Ist das Fass einmal voll, ist es voll. Die Konsequenzen daraus liegen nicht in der Verantwortung von jenen, die den Stier bei den Hörnern packen. Bezüglich Staatsanwältin: Er hat mir ihr kein Mitleid. In seinen Augen ist sie unfähig, was sich in dieser Sache gezeigt habe. Vielleicht bietet dies die Möglichkeit, in der Staatsanwaltschaft die Leistungen einzelner Personen unter die Lupe zu nehmen und daraus Konsequenzen zu ziehen.
Rosmarie Brunner (SVP) zieht ihr Votum vor, das sie zu Traktandum 21 gehalten hätte. Ihre Interpellation war in ähnlicher Form schon zweifach auf der Traktandenliste. Sie ist mit den Antworten nicht ganz zufrieden. Sie versteht zwar das Prinzip der Gewaltentrennung, nur scheint es ihr, als würde hier etwas von der einen auf die andere Institution geschoben. Es muss aber nicht immer so bleiben. Man weiss, wie die neuesten Täterstatistiken aussehen. Darum ist es auch an der Staatsanwaltschaft, nicht nur an den Gerichten, hier hart durchzugreifen. Es scheint ihr etwas einfach zu sagen, man habe dieses Urteil provozieren wollen. Sie hofft sehr, dass in Zukunft härter durchgegriffen wird. Es ist als Zuhöhrerin im Gerichtssaal mühselig, wenn man mitverfolgen muss, wie ein Delinquent stundenlang lügt, sich herauswindet oder nicht erinnern will. Die Kosten bezahlt schliesslich der Steuerzahler.
Stephan Grossenbacher (Grüne) findet, dass, wie schon der Volksmund sagt, der Schuster bei seinen Leisten bleiben solle. Man ist hier in einem Parlament. Wenn damit begonnen wird, Einzelanekdoten zu behandeln, führt dies auf dem Holzweg. Die Gewaltentrennung sollte respektiert werden.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) ruft in Erinnerung, dass auch er schon einige Male dieses Thema aufgebracht habe. Er heisst Jürg Wiedemann im «Club» willkommen und ist froh, dass sich auch die Grünen für eine Strafprozessordnung einsetzt, die greift, damit jenes Strafmass angewendet werden kann, das vom Gesetz auch vorgesehen ist. Er findet es bemerkenswert, dass Wiedemann den Regierungsrat seiner eigenen Partei in die Pflicht nimmt.
Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) informiert, dass die Staatsanwaltschaft im letzten Jahr Fälle abgebaut habe. Sie arbeitet aber auch am Limit. Es wurde bereits früher darauf hingewiesen, dass die Frage der Ressourcen geprüft werde, sobald die Reorganisation der Staatsanwaltschaft abgeschlossen ist. Sie wird ab Mitte 2014 an zwei Standorten (Liestal und Muttenz) angesiedelt sein.
Jürg Wiedemann hat moniert, die Regierung könne ja auch Aufträge erteilen. Grundsätzlich gilt festzuhalten, dass sich Staatsanwaltschaft und Gerichte am Recht orientieren müssen; für erstere gilt zusätzlich, dass sie ihre Tätigkeit auf die gerichtliche Praxis abstellen muss.
Wie er bereits an anderer Stelle vermelden konnte, ist die Sicherheitsdirektion seit letztem Sommer intensiv mit der Bewältigung der Zunahme an Einbruchdiebstählen beschäftigt. Er verzichtet hier auf die Rekapitulierung der Massnahmen (siehe dazu Landratsprotokoll vom 25. April 2013, Traktandum 14, Frage 3). Bereits seit letztem Sommer läuft in der Sicherheitsdirektion ein Projekt mit dem Titel «Aufklärung und Zusammenarbeit Plus». Ziel ist, sich bei der Aufklärung von Delikten zu verbessern. Dies scheint ihm der richtige Weg zu sein - und nicht [an Jörg Wiedemann gewandt] die Verletzung des Amtsgeheimnisses. Für dieses Projekt wurden auch verschiedene Deliktarten definiert und gezeigt, wo man eine Verbesserung anstrebt, u.a. betrifft dies den Einbruchdiebstahl. Es zeigt sich, dass dem Thema durchaus die verdiente Bedeutung beigemessen wird, denn es ist bekannt, dass das Sicherheitsgefühl in der öffentlichen Wahrnehmung angekratzt ist.
Er möchte wiederholen: Der Regierung macht der starke Anstieg im vergangenen Jahr Sorgen. Der Anstieg geschah aber, nachdem die Entwicklung in den vergangenen drei Jahren rückläufig war. Man befindet sich nicht im Allzeithöchst, aber die Entwicklung bietet Anlass zur Sorge. Doch es passiert etwas: In Laufen wird im Juni das Gefängnis wiedereröffnet; letzte Woche konnte im Steuerungsausschuss für den Neubau des Justizzentrums (Muttenz) von einer Reserveoption Gebrauch gemacht und die Zahl der Zellen um fünf erhöht werden. Weiter besteht die Option, das Bezirksgefängnis Arlesheim entgegen der ursprünglichen Planung bei Bedarf weiter zu betreiben.
Was er überhaupt nicht akzeptieren kann, ist die relativ despektierliche Form, mit der sich Jürg Wiedemann über die «junge Staatsanwältin» geäussert hat. Urs-Peter Urs-Peter MoosL bezeichnete sie gar als unfähig. Aus seiner Sicht disqualifizieren sich die Absender damit nur selber. Ein anderer Punkt zu Wiedemann: Wenn er selber feststellt, dass die Ressourcen relativ knapp sind, so macht es wenig Sinn, einen fast gleichlautenden Vorstoss (gleich jenem von Rosmarie Brunner) zweimal einzureichen. Letztlich hat er das Gefühl, dass es dem Interpellanten mit seiner Sorge um das Ansehen des Justiz- und Rechtsystems nicht so wichtig ist, da er mit seinem Vorstoss die Auseinandersetzung eher befeuert. Dies scheint ihm sehr schlecht für den Kanton, die Bevölkerung und die Justiz.
Urs-Peter Moos (Freie Wähler) nimmt zu zwei Punkten von RR Reber Stellung. Man sei am Limit: Das ist nicht per se eine Entschuldigung. Nach seiner Meinung gilt es dort, wo man behauptet am Anschlag zu sein, sich zu fragen, ob die Abläufe effizient sind. So liesse sich viel Zeit sparen. Zum Zweiten hält er an seiner Aussage über die Staatsanwältin fest.
Jürg Wiedemann (Grüne) hat versucht deutlich zu machen, dass ihm die junge Staatsanwältin leid tue. Der entscheidende Punkt ist: Ihm kommt es vor, als hätte sie ein Standardprozedere absolviert, was sie gut und korrekt gemacht haben mag, das sich aber als zu wenig zielführend erweist. Möglicherweise liegt das Problem also am Ablauf, den sie zu berücksichtigen hatte. Diesen Punkt könnte die Staatsanwaltschaft selber anschauen.
Hanspeter Weibel (SVP) erinnert sich, zuvor das Wort Gewaltentrennung gehört zu haben. Jürg Wiedeman hingegen hängt an einem Einzelfall das ganze System auf. Das ist nicht in Ordnung. Zuvor sollte geschaut werden, wie die Verteilung der Fälle aussieht. Er kann bestätigen, dass es sich hier um einen Einzelfall handelt und es ist bedauerlich, dass hier so lange darüber diskutiert wird.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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