Protokoll der Landratssitzung vom 15. November 2012

Landratspräsident Jürg Degen (SP) teilt mit, dass das Büro das Verfahrenspostulat entgegennehme. Er erklärt weiter, weshalb das vom Büro behandelte Postulat als erster Vorstoss auf dem Protokoll des Regierungsrates betreffend die Stellungnahmen zu persönlichen Vorstössen aufgeführt sei.

Urs-Peter Urs-Peter Moos (parteilos) zeigt sich erfreut darüber, dass sich alle äussern dürfen und nicht für einige Mitglieder - anders als vom Landratspräsidenten einmal im Regionaljournal des Schweizer Radios angekündigt - eine Ausstandspflicht gelte. Die Frage, wem die Kommissionssitze gehören, steht schon länger im Raum. Zu wirklichen Diskussionen sei es aber erst gekommen als absehbar gewesen sei, dass er aus der SVP-Fraktion ausgeschlossen würde. Das war im April dieses Jahres der Fall.


Ausgerechnet die SVP-Fraktion hat zu Beginn dieser Legislatur auf einen Kommissionssitz verzichtet und diesen gegen das Präsidium der GPK getauscht. Damit hat eigentlich die SVP-Fraktion selber gegen das Landratsgesetz verstossen, in dem solche Deals nicht vorgesehen sind. Dafür hat der Landrat einen GPK-Präsidenten erhalten, der unter dem Deckmäntelchen einer persönlichen Erklärung als GPK-Präsident auftritt und eine Erklärung abgibt, ohne dass diese von der GPK abgesegnet wurde, geschweige denn, dass die GPK darüber informiert worden wäre.


Die Frage der Kommissionssitze ist eine parteipolitische Frage. Dass in den vergangenen Monaten diese parteipolitische Frage in der GPK unter Federführung des GPK-Präsidenten und finanziert durch Steuergelder besprochen worden ist, spricht für sich.


Er selber sei von der SVP nie angefragt worden, ob er auf den Kommissionssitz verzichten würde, weil er nicht mehr der SVP-Fraktion angehöre. Fraktionspräsident Dominik Straumann habe ihm angeboten, dass die SVP-Fraktion den GPK-Sitz übernehmen würde, weil er doch immer so viel Arbeit habe und nun auch noch Gemeinderat sei. Das Manöver war doch gar durchsichtig. Als Mitglied der SVP-Fraktion sei ihm von den Leuten, die die Fäden in der Hand hielten, nie Hilfe angeboten worden.


Urs-Peter Urs-Peter Moos kommt auf das Verfahrenspostulat zu sprechen und führt an, dass er vom Landrat als Person für vier Jahre in die GPK gewählt worden sei. Sollte die Geschäftsordnung angepasst werden, werde er selbstverständlich vor Gericht gehen. Staatsrecht mache ihm Spass. Er habe eine solche Situationen schon mit dem Binniniger Einwohnerrat, zweimal mit dem Binninger Gemeinderat und einmal mit dem Regierungsrat gehabt, und sich jeweils durchgesetzt. In diese Aufzählung würde eine Auseinandersetzung mit dem Landrat auch noch sehr gut passen.


Artikel 27des Landratsgesetzes sagt nur etwas über den Parteiproporz zum Zeitpunkt, an dem die Kommissionsmitglieder gewählt werden. Was danach ist oder passieren darf, wird darin nicht definiert.


In diesem Verfahrenspostulat hat es unten im fett markierten Bereich eine ganz fragwürdige Passage. Er sage nur: fett daneben. Dort wird das Ausscheiden aus der Fraktion dem Ausscheiden aus dem Landrat gleichgesetzt. Das ist aber dann doch nicht ganz das Gleiche, auch wenn das vielleicht die SVP-Fraktion gern so hätte.


Abschliessend hält er fest, dass eine entsprechende, einseitige Regelung - einseitig im Sinne der Parteien und nicht der einzelnen Landratsmitglieder - eigentlich nur über das Landratsgesetz und nicht über die Geschäftsordnung passieren dürfe. Wenn es im Gesetz geregelt wird, kommt es zu einer offenen Diskussion und nicht wie bei der Geschäftsordnung zu einer Regelung über ein Hintertürchen. Bei einer Gesetzesänderung könnte schlussendlich auch der Baselbieter Souverän in dieser Frage befinden.


Patrick Schäfli (parteilos) hält fest, dass das Verfahrenspostulat auch einmal als GPK-Postulat bezeichnet worden sei, und lädt Hanspeter Weibel ein, sich dazu auch noch zu äussern. Er führt aus, dass das Verfahrenspostulat genau auf drei Landratsmitglieder ziele: Peter Müller, Urs-Peter Urs-Peter Moos und ihn selbst. Das macht es in der Tat natürlich etwas schwierig, die Frage objektiv im Landrat zu behandeln. Es stellt sich natürlich auch die Frage, ob es angesichts der Finanzlage des Baselbiets vielleicht nicht doch dringendere Probleme gäbe als die Einführung einer Lex Müller-Urs-Peter Urs-Peter Moos-Schäfli.


Selbstverständlich ist es so, dass wirklich über eine neue Regelung betreffend die Verteilung der Kommissionssitze diskutiert werden kann und auch muss. Allerdings muss dann aber auch klar sein, ob es um eine künftige Regelung geht und wie diese Regelung dann auch aussieht. Es müsste - und das ist eigentlich offensichtlich - um eine Regelung für die neue Legislaturperiode gehen. Dann muss aber auch offen diskutieren werden, wann der Stichtag für den angeblichen Parteiproporz für die Kommissionen ist. Dann müssten bei Austritten aus den Fraktionen auch die Kommissionszusammensetzungen periodisch neu berechnet werden. Das wäre eigentlich die Konsequenz. Nur will das natürlich die Mehrheit des Landrates nicht. Sie will nur die Vorteile einer solchen Neuregelung. Die Nachteile will sie aber nicht akzeptieren. Das ist weit entfernt von einer demokratischen Politik. Das erinnert schon eher an Willkür, um nicht zu sagen Parteienfilz.


Dem Vernehmen nach geht es aber den Initianten dieses Vorstosses - unter anderem unter der Ägide des GPK-Präsidiums - nicht wirklich um eine künftige Regelung. Vielmehr wollen sie bisherige Landräte, die rechtmässig für vier Jahre, für die ganze Amtsperiode gewählt worden sind, und zwar als Person und überhaupt nicht wie implizit im Text bezeichnet als Delegierte oder Marionetten einer Fraktion, aus ihren Kommissionen drängen. Das Protokoll der Landratssitzung vom 1. Juli 2011 spricht eigentlich Bände und ist diesbezüglich sehr klar. Sämtliche Wahlen in die Kommission sind für die volle Amtsperiode vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2015 vorgenommen worden. Alle sind als Personen gewählt worden. Es ist klar dokumentiert und feststellbar. Im Übrigen - und das ist auch ein Grund, der gegen die Interpretation der GPK oder Teile der GPK spricht - hätten auch partei- oder fraktionslose Landratsmitglieder in die Kommissionen gewählt werden können. Auch Gegenkandidaturen wären möglich gewesen. Solche haben sich bisher nur nicht ergeben. Es sind also, das ist ganz klar, echte Wahlen in die Kommissionen und keine Delegationen gewesen. Wenn nun versucht wird, mit einer zweifelhaften Anpassungen der Geschäftsordnung mitten im Spiel beziehungsweise mitten in der Amtsperiode die Spielregeln zu ändern, dann ist das klar rechtswidrig, zumindestens willkürlich. Er wolle nicht daran erinnern, in welchen Staaten sonst mit solchen Amtszeitabbrüchen agiert werde. Aber es sind keine demokratischen Staaten, so viel könne er verraten.


Im Übrigen sieht auch der Rechtsdienst des Regierungsrates die Lage ähnlich, wenn er klar festhält, dass es eine Abwahlmöglichkeit oder eine Rücktrittsverpflichtung im Fall eines Ausscheidens aus einer Fraktion nicht gebe. Die Wahl erfolgt nach dem Gesetzeswortlaut auf vier Jahre. Eine nachträgliche Abwahl ist nicht möglich. Das ist im Kurzgutachten des regierungsrätlichen Rechtsdienstes klar festgehalten. Wenn schon eine Regelung eingeführt werden soll, dann kann das sicher nicht rückwirkend gemacht werden, sondern allenfalls für künftige Austritte aus Fraktionen oder allenfalls auf eine neue Legislaturperiode hin. Alles andere spottet der Demokratie, macht die Demokratie lächerlich und ist die Demokratie mit Füssen getreten.


Patrick Schäfli ist sich bewusst, dass das vorliegende Verfahrenspostulat nicht expressis verbis sage, es gebe eine Rückwirkung. Allerdings müssten bei einer Annahme dieses Postulats dann künftig die Gerichte entscheiden, ob die Willkür im Gesetz umgesetzt werden soll oder nicht. Mit Bezug auf seinen Vorredner stellt Patrick Schäfli klar, dass sie ein solches neues Dekret, das dann die Ordnung wäre, selbstverständlich sofort gerichtlich anfechten und - übrigens mit guten Chancen, wie verschiedene Staatsrechtler unterschiedlichster Couleur versichern - durch alle Instanzen weiterziehen würden. Sowohl die Rechtsgrundlage zum Zeitpunkt seines Austritts aus der Fraktion wie auch die langjährige, jahrzehnte- wenn nicht jahrhundertelange Praxis im Kanton Baselland und der Grundsatz von Treu und Glauben zeigen ganz klar, dass ein Ausschluss oder eine Abwahl aus einer Fraktion nicht mit der Abgabe eines Kommissionssitz verbunden ist. Alles andere ist Willkür.


Patrick Schäfli gibt sich überzeugt, dass der Kanton Baselland ein demokratischer Rechtsstaat sei, der sich sicher nicht zu so etwas hinreissen lassen würde. Er macht beliebt, das verfehlte und allzu durchsichtige Verfahrenspostulat jetzt nicht zu überweisen. Der Landrat erspart sich einen ganzen Haufen Ärger, der eigentlich nicht nötig ist. Das Baselbiet ist es eigentlich wert, dass sich der Landrat auf Wesentlicheres konzentriert.


Rolf Richterich (FDP) teilt mit, dass die FDP-Fraktion ganz klar für Überweisen dieses Verfahrenspostulats sei. An Patrick Schäfli gewandt hält er fest, dass der Fall nicht erst mit dem Ausschluss von Urs-Peter Urs-Peter Moos aus der SVP-Fraktion seinen Anfang genommen habe. Patrick Schäfli sei am 1. Dezember 2011 aus der FDP-Fraktion ausgetreten. Damals habe er diese Frage in die Ratskonferenz gebracht. Damals habe der Fall zu Rollen begonnen. Der Fall ist danach insbesondere von der GPK aufgenommen worden, nachdem der Fall Urs-Peter Urs-Peter Moos hinzugekommen ist und festgestellt worden ist, dass nicht nur eine Fraktion betroffen ist.


Es hat der FDP-Fraktion natürlich insofern in die Karten gespielt, als dass sie nicht mehr die einzige Fraktion mit diesem Problem war, sondern mittlerweile drei beziehungsweise vier Fraktionen betroffen waren. Rolf Richterich unterscheidet klar zwischen den Fällen - Urs-Peter Urs-Peter Moos/Schäfli und Müller. Der Fraktionswechsel von Peter H.Müller ist ein separater Fall. Er ist weiterhin Mitglied einer Fraktion. Es ist unbestritten, dass er in einer Kommission sitzen kann. Dabei stellt sich einzig die Frage, welche Fraktion wie viele Sitze beanspruchen kann. Aber wenn das die zwei Fraktionen offensichtlich miteinander vereinbart haben, dann gibt es da keinen Grund zu intervenieren. Das ist nach dem Landratsgesetz möglich und hat es auch schon früher gegeben. Lassen wir das so, wie es ist.


Aber wenn die Voraussetzungen nicht mehr dafür gegeben sind, in einer Kommission zu sitzen - und diese Voraussetzungen erfüllt ein Landrat nicht, wenn er keine Partei- beziehungsweise Fraktionszugehörigkeit hat - dann müssen die Konsequenzen gezogen werden. Es wäre natürlich am schönsten, wenn die Betroffenen selber die Grösse hätten, die Konsequenzen daraus zu ziehen, nicht mehr in einer Fraktion sein zu wollen. Denn, was diesen Fall betrifft, hat ein Landrat gewisse Rechte und Pflichten. Und es ist nicht mehr als Anstand, dass er diese nachher auch einhält.


Das Problem lässt sich aber sehr gut auch aussergerichtlich lösen. Aber dass die Vorredner letztlich den Weg über die Gerichte gehen wollen, ist kein Argument, um einen Entscheid nicht zu fällen. Im Gegenteil könnte die Fraktion streng genommen sogar heute auf Basis der bisherigen Regelung einfach ein neues Fraktionsmitglied für die von Patrick Schäfli besetzten Kommissionssitze nominieren und vom Landrat wählen lassen. Denn die Fraktionen haben ein Vorschlagsrecht. Die FDP-Fraktion wird das je nach Ausgang vielleicht auch tun. Aber der Weg, den jetzt die Fraktionen zusammen erarbeitet haben, ist ein durchaus gangbarer Weg, um das Problem nun zu beheben. Im Übrigen liegt ein Kantonsgerichtsentscheid aus dem Kanton Schaffhausen vor, der ziemlich ähnlich gelagert ist und worin über eine Neuregelung während der Legislatur befunden worden ist. Das war dort auch möglich. Das was hier im Verfahrenspostulat gefordert wird, ist also nicht unmöglich. Das kann durchaus überwiesen, behandelt und auch sofort umgesetzt werden.


Es lässt sich feststellen, dass dem Kanton Baselland in gewissen Debatten, in den Kommissionen nun einfach ein gewisses Know-How fehlt. Und zwar ist dies nicht nur jetzt in den landrätlichen Kommissionen sondern auch den interkantonalen Kommissionen der Fall, in denen der Landrat nicht mehr recht vertreten ist. Selbst wenn Patrick Schäfli an Komissionssitzungen teilnimmt, vertritt er nicht eine Fraktion sondern einfach sich selber. Das ist natürlich schon eine Schwierigkeit, die mit dem heutigen Zustand verbunden ist.


Rolf Richterich hofft darauf, dass der Landrat in dieser Sache eine Klärung hinbekomme, damit dafür endlich wieder saubere Grundlagen vorliegen, und sich der Landrat - Rolf Richterich stimmt seinen Vorrednern zu - letztlich nicht mit solchen Lappalien herumschlagen müsse. Letztendlich sind es aber doch keine Lappalien, weil es staatspolitisch relevant ist, und deswegen muss das Postulat auch überwiesen werden.


Dominik Straumann (SVP) betont, dass sich die Postulaten einig seien, dass die Regelung geändert werden müsse. Ob sie sofort geändert werden muss oder nicht, kann Gegenstand einer zweiten Diskussion sein. Tatsache ist, dass rein theoretisch auch hier die Demokratie ausgehebelt werden kann. Das wird zwar jetzt einmal so noch nicht gemacht. Aber theoretisch könnten nach dem jetzigen System aus jeder Fraktion ein bis zwei Mitglieder austreten, sich untereinander wieder organisieren und so aus verschiedenen Kommissionen Sitze an sich ziehen, ohne dass die restlichen Fraktionen darin noch vertreten sind. Das wird im Moment nicht gemacht und das wird vermutlich auch nicht gemacht werden.


Aber die Verteilung der Kommissionssitze wird - wie das erläutert worden ist - ursprünglich nach den Fraktionen, nach dem Proporz vorgenommen. Wenn ein Landratsmitglied nicht mehr in einer Fraktion ist, hat es eigentlich auch kein Anrecht mehr, in einer Kommission vertreten zu sein.


Dominik Straumann wendet sich an Urs-Peter Urs-Peter Moos und kritisiert ihn für seine selektive Wahrnehmung. Das Postulat stammt nicht von der SVP-Fraktion allein. Diese Darstellung sei vielleicht seine Abrechnung gegenüber der SVP. Wie richtig erkannt worden ist, haben auch die FDP-Fraktion und die BDP/glp-Fraktion das Verfahrenspostulat mit eingereicht. Auch habe sein Angebot an Urs-Peter Urs-Peter Moos etwas anders gelautet als dargestellt, auch wenn das nicht im Landrat ausgetragen werden müsse. Tatsache ist aber, dass die Tätigkeit von Urs-Peter Urs-Peter Moos in der Kommission in gewissen Phasen zu wünschen übrig gelassen habe, wie auch von anderen Leuten festgestellt worden sei. Mehr braucht dazu nicht gesagt zu werden.


Er bittet den Landrat, das Verfahrenspostulat zu überweisen und auszuarbeiten. Ob es rückwirkend geändert wird und ob dann so viele Spielregeln geändert werden im Vergleich mit dem bisherigen Gesetz, muss nicht jetzt diskutiert werden. Tatsache ist aber, dass das auf die nächste Gesamterneuerungswahl hin korrigiert sein muss. Damit es in Zukunft richtig läuft, wie das der normale Bürger erwartet. Er bittet den Landrat, das Postulat zu überweisen.


Hans Furer (glp) betont - auch wenn die BDP/glp-Fraktion das Postulat unterschrieben habe -, dass der Landrat eigentlich ein C-Geschäft behandle. Im Prinzip wird auch hier wieder - verglichen mit der Bedeutung des Geschäfts - schon viel zu lange darüber gesprochen. Aber es ist natürlich so, dass die Sitze in den Kommissionen ganz entscheidend zur Willensbildung beitragen, die schliesslich von unten nach oben geht. Das Volk wählt Vertreter, der Landrat wählt Kommissionsmitglieder. Durch die Kommissionsmitglieder fliessen nicht nur die Parteimeinungen ein, die im Rahmen der Vernehmlassungen eingeholt werden, sondern auch die Meinung der Fraktionen ein. Und wenn dort natürlich jemand fraktionslos ist, dann hat er praktisch die Basis verloren. Daher hat die BDP/glp-Fraktion auch Verständnis dafür, dass die Kommissionssitze halt dann anders besetzt werden müssen, wenn jemand aus einer Fraktion austritt und parteilos ist. Aber - und das ist die klare Position der BDP/glp-Fraktion - die Kommissionsmitglieder sind auf vier Jahre gewählt. Das dient der Rechtssicherheit. Wenn eine solche Änderung gemacht wird, dann wird die BDP/glp-Fraktion sicher nur dafür sein, wenn dies auf die nächste Wahlperiode hin geschieht - damit auch die Rechtssicherheit gewährleistet ist - und nicht sofort. Aber die Fraktion hat absolutes Verständnis dafür, dass es getan werden muss.


Peter H. Müller (CVP) ist mit Hans Furers Aussage, dass es sich um ein C-Geschäft handle, nicht ganz einverstanden, weil es wirklich um Rechtssicherheit gehe. Rechtssicherheit ist kein C-Geschäft.


Es gibt mehrere Themen in dieser Angelegenheit. Ein Thema ist das Thema Weibel. Ein anderes Thema ist, was aus der vorliegenden Geschichte gemacht wird. Peter H. Müller zitiert das Handbuch der GPK, um zu begründen, weshalb er meine, es sei ein Thema Weibel: «Im Rahmen der Kommissionsarbeit tritt die Parteizugehörigkeit der GPK-Mitglieder in den Hintergrund. Die GPK ist der unabhängigen Oberaufsicht über die Regierung und der Verwaltungsstellen verpflichtet. Ihre Mitglieder orientieren sich an der Sache unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit und von politischen Auseinandersetzungen im Landrat oder in Sachkommissionen. Soweit möglich arbeitet die GPK nach dem Konsensprinzip, das heisst, ihre Feststellungen und Empfehlungen sollten in der Regel von allen Mitgliedern getragen werden können.»


Nun lag also das Postulat von Hanspeter Weibel der GPK vor. Das hat ihm niemand zugetragen. Das hat er selber geschrieben. Das Postulat, das er in die GPK eingebracht hatte, wurde von einer verschwindend kleinen Minderheit getragen. Er hat es letzten Endes einsehen müssen. Und hat in der Tat eine wirklich tragische Niederlage in der GPK erleiden müssen, weil er gemeint hatte, das könne er mit Links machen, das ginge ohne weiteres durch. Es ist nicht mit Links durchgegangen und es hat Mitglieder gegeben - und das war die grosse Mehrheit - die das Gefühl hatten, dass das nicht rechtstaatlich sei, dass es so nicht gehe. Dafür zeigt sich Peter H. Müller dankbar.


Der Rechtsdienst des Regierungsrates hat am 5. Juni 2012 ganz klar gesagt, dass eine Rückwirkung bei einem solchen Geschäft nicht möglich sei. Damit ist also wieder vom Thema Rechtssicherheit die Rede. Trotzdem wird heute, bevor der von einem zweiten externen Rechtsberater verlangte Bericht vorliegt, das Verfahrenspostulat unterbreitet. Er wisse nicht, wo hierbei die Rechtssicherheit sei. Der Rechtdienst sagt, es braucht noch weitere Abklärungen. Die werden verlangt, ihre Ergebnisse liegen aber noch nicht vor. Erst im Dezember wird das der Fall sein. Und trotzdem kommt das Geschäft in den Rat, obwohl problemlos noch zwei Monate hätte zugewartet werden können. Denn es war bekannt, dass es sowieso nicht so einfach durchgeht, wenn es rückwirkend geändert werden würde.


Hanspeter Weibel hat heute Vormittag in einem denkwürdigen Beitrag, der als Ordnungsbeitrag gelaufen ist, mehrfach den pluralis maiestatis verwendet und so getan hat, als ob die GPK etwas mit dem Gesagten zu tun habe. Die GPK hat überhaupt nichts damit zu tun. Sie war nicht einmal informiert. Und schon gar nicht ist sie der gleichen Meinung gewesen. Peter H. Müller sagt, dass er das heute schon mit Landratspräsident Jürg Degen unter vier Augen ganz kurz ausgemacht habe. Er kann nichts dafür, dass es so passiert ist. Aber dass ihm das Wort abgeschnitten worden sei, sei nicht die Art eines Gentleman gewesen. Aber es hat nichts geändert. Denn was hat Hanspeter Weibel, ein geschenkter GPK-Präsident - Peter H. Müller greift die Aussage von Urs-Peter Urs-Peter Moos zum Abtausch eines Kommissionssitzes für das GPK-Präsidium auf -, bisher gemacht? Jedes Mal, wenn ein Geschäft auch nur andiskutiert und noch nicht einmal fertig behandelt worden ist, ist er an die Medien gegangen und hat irgendetwas erzählt. Aber er hat nur nicht das erzählt, was in der GPK beschlossen worden ist, weil in der GPK nämlich noch gar nichts beschlossen worden ist oder weil es gar nicht so diskutiert worden ist. Es ist doch interessant, dass gerade Hanspeter Weibel, der so argumentiert, sagt, er wolle sich jetzt nicht vor die Medien stellen. Es sei gerade nicht der richtige Zeitpunkt dafür.


Interessant ist auch, sich anzuschauen, woher denn überhaupt der Vorstoss kommt. Der Vorstoss kommt sicher nicht von denen, die nicht betroffen sind. Vielmehr sind die später einfach auf diesen Zug aufgesprungen. Rolf Richterich hat vorhin so herzig gesagt, dass der Patrick Schäfli ausgetreten sei. Wahrscheinlich ist Patrick Schäfli noch freiwillig ausgetreten? Es liess sich sogar in der Presse nachlesen, wie das gelaufen ist. Und wahrscheinlich ist es noch viel ekelhafter gelaufen als das, was in der Presse gestanden hat. Das ist einfach Geschichtsklitterung. Und es ist eine unheimliche Unverfrorenheit, dass das nachher in den Landrat hineingebracht wird.


Landratspräsident Jürg Degen (SP) bittet Peter H. Müller etwas sachlicher zu sein und - mit Blick auf das Amtsgeheimnis - mit Informationen zurückhaltender zu sein.


Peter H. Müller (CVP) entgegnet, dass er nur das erwähnt habe, was in der Zeitung gestanden habe.


[Widerspruch]


Balz Stückelberger (FDP) interveniert als GPK-Mitglied und hält Peter H. Müller vor, dass er das Amtsgeheminis in grober Art und Weise verletze, wenn er sage, wie das alles zustande gekommen sei. Tatsache ist, dass das Postulat von den Fraktionen eingereicht worden ist. Das ist bekannt. Der Rest ist nicht bekannt. Balz Stückelberger zeigt sich sehr erstaunt und empört, wie Peter H. Müller das Amtsgeheminis interpretiere, und bittet ihn, jetzt nicht mehr weiterzureden. [Zustimmendes Klopfen]


Peter H. Müller (CVP) fährt fort, dass vorher gesagt worden sei, die Demokratie werde ausgehebelt. Das ist so. Die Demokratie wird ausgehebelt, wenn irgend eine Partei sagen kann, der wird aus der Partei hinausgeworfen, obwohl er vielleicht gar nichts dafür kann, obwohl er einfach auffällt. Dann kann der entsprechende Parteichef, ob als Fraktionschef oder Präsident, dafür sorgen dass er hinausgeworfen wird und dass er den entsprechenden Kommissionssitz abgeben muss. Ist das der Wählerwille? Er glaube das nicht.


Es gibt einen Bundesgerichtentscheid - vorher wurde ein Kantonsgerichtentscheid erwähnt - der BG-Entscheid 135 I 19. Dabei handelt es sich um einen ähnlich gelagerten Fall zur Proporzwahl einer Kantonsrätin. Der Bundesgerichtsentscheid sagt ganz klar, dass Rückwirkung sowieso kein Thema sei. Wenn eine Wahl stattfindet, dann ist die Parteizugehörigkeit einzig Kriterium für die Verteilung der Mandate. Das Mandat selber gehört dem Gewählten und überhaupt nicht der Partei. Peter H. Müller verweist noch einmal auf BGE 135 I 19. Das bei einem externen Gutachter bestellte Rechtsgutachten muss abgewartet werden. Es kommt irgendwann im Dezember. Peter H. Müller geht davon aus, dass er zu einem ähnlichen Befund kommen werde.


Er bricht ab, weil alles schon gesagt sei - [Kurzes zustimmendes Klopfen] - und bittet den Landrat, die rechtliche Situation zu betrachten und so abzustimmen, wie es im Landratsgesetz stehe. Das sei nicht das, was Hanspeter Weibel wolle.


Hanspeter Weibel (SVP) erlaubt sich, nachdem er derart freundlich begrüsst und eingeladen worden sei, zu diesem Verfahrenspostulat Stellung zu nehmen, doch noch etwas dazu zu sagen. Er ruft in Erinnerung, dass der Landrat über den Paragrafen 28 des Landratsgesetzes, der bereits zitiert worden sei, diskutiere. Darin heisst es klar, dass die Fraktionen im Verhältnis zu ihrer Stärke entsprechend der Mandatsverteilung bei den Landratswahlen berücksichtigt werden. Es muss festgehalten werden, dass es um den Wählerwillen und um den Zeitpunkt nach den Landratswahlen und den entsprechenden Proporz geht. Es ist in der Tat so - Rolf Richterich hat es angetönt -, dass jemand offenbar von der Frage umgetrieben worden ist und sowohl an die Ratskonferenz wie auch an die GPK mit dieser Frage gelangt ist, ob mit der heutigen Zusammensetzung der Kommissionen diesem Paragrafen noch nachgelebt werde. Die GPK hat sozusagen parallel zur Ratskonferenz entsprechende Abklärungen eingeholt, - und dort ist sie korrekt zitiert worden - nämlich immer unter der Voraussetzung der heute geltenden Regelung.


Hanspeter Weibel macht darauf aufmerksam, dass der Landrat die Legislative sei. Vielleicht ist noch einmal zu betrachten, aus welchem Grund die Kommissionssitze - wie von Hans Furer bereits gesagt - so zugeteilt werden sollen. Es geht um politische und es geht um arbeitsökonomische Gründe. Es geht nämlich darum, dass die Parteien, Fraktionen so in den Kommissionen vertreten sind, wie es ihrer Stärke entspricht, damit tragfähige Lösungen gefunden werden. Es geht nicht um die Pflege individueller Ansichten von Landräten, die natürlich selbstverständlich nach wie vor gewährleistet sind. Zwischen diesen Wahlen als Ausdruck des Willens des Wahlkörpers, des Stimmberechtigten und der jetzigen Zusammensetzung ist es zu Individualentscheidungen verschiedener Couleur gekommen. Da in der Geschäftsordnung des Landrats die Wahl der Kommissionsmitglieder festgelegt ist, heisst das auf die Dauer nichts anderes, als dass es eine Anpassung der Geschäftsordnung braucht. Von einer rückwirkenden Einführung kann gar keine Rede sein, weil die Mitglieder bis jetzt in diesen Kommissionen Einsitz genommen haben. Es würde höchstens um eine sofortig Anwendung der Änderung gehen.


Aber das ist eigentlich bereits schon Teil der materiellen Diskussion. Heute geht es um die Überweisung dieses Postulats. Was das Rechtsgutachten betrifft, so ist das tatsächlich in Auftrag gegeben worden. Wenn der Rat das Postulat überweist, wird es dann zur Diskussion kommen, wenn das Rechtsgutachten vorliegt.


Felix Keller (CVP) will sich kurz fassen, nicht auf Personen schiessen und keine Namen nennen. Die Diskussion zeigt, es besteht Handlungsbedarf. Es gibt in der Geschäftsordnung eine Schwachstelle und es geht nun darum, diese Schwachstelle zu beheben. Deshalb unterstützt die CVP/EVP-Fraktion das Postulat als Postulat. Es wird dann hinsichtlich des Textes zu überlegen sein, ob das inhaltlich so umgesetzt werden kann. Denn über die Möglichkeit, dass eine Fraktion ein Mitglied einer anderen Fraktion in eine Kommission wählt, dann aber dieses Mitglied allenfalls die Fraktion wechselt, und über die Frage, ob diese Mitglied aus der Kommission muss, muss noch diskutiert werden.


Die Fraktion sieht in dieser Sache grundsätzlich Handlungsbedarf und unterstützt das Postulat. Eine Rückwirkung kommt für die Fraktion aber ganz klar nicht in Frage. Die Fraktion macht beliebt, die Änderung auf die neue Legislatur hin aufzubereiten. Entsprechend könnten die Spielregeln für die neue Legislatur klar definiert werden. Damit man weiss, woran man ist, wenn eine Kommission gewählt wird, und dass jeder weiss, was Sache ist und auch die Spielregeln kennt, und dass auch die Spielregeln eingehalten werden.


Hanni Huggel (SP) sagt, dass sie viel vorbereitet habe, aber nun darauf verzichtet. Sie hält fest, dass die SP-Fraktion auf dem Verfahrenspostulat nicht aufgeführt sei, sie persönlich das Verfahrenspostulat aber sehr unterstütze. Es ist ganz wichtig, dass die Regierung das behandelt und dass klar geregelt ist, wie das ist. Die Kommissionssitze gehören tatsächlich den Fraktionen und nicht den einzelnen Landratsmitglieder. Sie verzichtet auf weitere Ausführungen, weil es sich erstens nur um ein C-Geschäft handle und, zweitens, wegen des Stils, der im Landratssaal Einzug gehalten habe. Das ist wirklich übel. Alle, die nicht in der GPK sind, haben jetzt gerade ein kleines Müsterchen erhalten. [Zustimmendes Klopfen]


Landratspräsident Jürg Degen (SP) erteilt das Wort Urs-Peter Urs-Peter Moos.


Klaus Kirchmayr (Grüne) stellt einen Ordnungsantrag und beantragt eine sofortige Abstimmung über das Postulat, um dem Trauerspiel nicht mehr länger zusehen zu müssen.


Landratspräsident Jürg Degen (SP) sagt, dass noch zwei Landratsmitglieder auf der Rednerliste aufgeführt seien.


Rahel Bänziger (Grüne) verzichtet auf ihr Votum.


Landratspräsident Jürg Degen (SP) leitet über zur Abstimmung über den Ordnungsantrag.


://: Der Landrat beschliesst mit 62:13 Stimmen bei 2 Enthaltungen, sofort über das Postulat abzustimmen. [ Namenliste ]


* * * * *


- Beschlussfassung


://: Der Landrat überweist das Verfahrenspostulat 2012/309 mit 72:2 Stimmen bei 4 Enthaltungen. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Valentin Misteli, Landeskanzlei



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