Protokoll der Landratssitzung vom 30. Mai 2013

Nr. 1335

Landratspräsident Jürg Degen (SP) gibt Peter Müller vor dem Eintreten die Möglichkeit für eine kurze Erklärung. Anschliessend wird er den Landratssaal verlassen und in Ausstand treten.


Peter H. Müller (CVP) gibt zu verstehen, dass ihm an diesem ominösen Novembertag die Sicherung durchgebrannt sei. Dies tue ihm leid. Er möchte sich beim Rat für den Ton entschuldigen, nicht aber für die Sache, da er der Überzeugung ist, an diesem Tag nichts öffentlich geäussert zu haben, das nicht bereits publik war.


Landratspräsident Jürg Degen (SP) kommentiert den Bericht vom Büro des Landrats. Mit dem Schreiben des 8. Februar 2013 stellt die Staatsanwaltschaft Baselland bei ihm ein Gesuch, um an der Frage der Ermächtigung einer Strafverfolgung von Landrat Peter Müller zu arbeiten. Dafür benötigt sie die Aufhebung der Immunität. Weil es sich beim Tatbestand der Amtsgeheimnisverletzung um ein Offizialdelikt handelt, wollte die Staatsanwalt zuerst abklären lassen, ob die Äusserungen von Landrat Müller dieses tatsächlich verletzten. Das Landratsbüro hat auf seinen Antrag hin das Gesuch an der Sitzung vom 28. Februar geprüft und dem Beschuldigten das rechtliche Gehör gewährt. Das Büro musste dann entscheiden, ob der Antrag auf Aufhebung der Straffreiheit zu stellen ist oder nicht. In einem ersten Schritt wurde eine summarische Vorprüfung der Straffreiheit der vorgeworfenen Strafbestände vorgenommen. In einem zweiten Schritt wurde eine Abwägung vorgenommen: Es ging um eine Gegenüberstellung des öffentlichen Interesses an der Ausübung des parlamentarischen Mandats - und damit der Funktionsfähigkeit der Volksvertretung insgesamt - und des öffentlichen Interesses an einer Strafverfolgung auf der anderen Seite.


Das Büro kam zum Schluss, dass die Vorwürfe, die Landrat Peter Müller für sein Votum vom 15. November 2013 gemacht worden sind, zu wenig schwerwiegend sind. Das Büro hat also nicht zu beurteilen, ob Müller ein Amtsgeheimnisverletzung tatsächlich begangen hat, sondern alleine, ob das, was er möglicherweise getan hat, auch eine Aufhebung der Immunität rechtfertigt. Angesichts der Bedeutung der erwähnten Fakten und der lediglich mündlichen Bekanntgabe im Plenum kam das Büro zum Schluss, dass das Interesse an einer Weiterführung der Strafverfolgung geringer zu werten ist als das Interesse an einem weniger bedeutenden Strafverfahren. Das Büro ist weder eine Untersuchungsbehörde noch ein Gericht. Es hat damit einen politischen Entscheid gefällt. Die Schärfe des Tons von Landrat Peter Müller wird keineswegs gebilligt. Das Büro hat die erwartete Entschuldigung in der eben gehörten Stellungnahme erhalten. Es beschloss einstimmig, dem Landrat zu beantragen, die Immunität von Landrat Müller für seine Äusserungen vom November 2012 nicht aufzuheben.


Der Präsident registriert keine Wortmeldungen.


://: Der Landrat stimmt mit 72:0 bei 4 Enthaltungen für den Büroantrag und damit gegen die Aufhebung der Immunität. [ Namenliste ]


Landratspräsident Jürg Degen (SP) bittet Peter Müller wieder in den Saal.


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei



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