Protokoll der Landratssitzung vom 30. Mai 2013

Nr. 1312

Kommissionspräsident Franz Meyer (CVP) führt in den Sachverhalt ein. Mit den Motionen 2006/246 und 2007/063 wurde eine Lockerung der bisherigen Bewilligungspraxis für Solaranlagen gefordert. Im Juni 2011 wurde deshalb die Vorlage 2011/176 an die Bau- und Planungskommission zur Federführung und an die Umwelt- und Energiekommission zur Mitberichterstattung überwiesen. Gemäss dieser Vorlage wären Solaranlagen weiterhin nur auf Nebenbauten in der Kernzone erlaubt gewesen. Die Gemeinden hatten dann aber wie Möglichkeit, ihre Zonenvorschriften so zu überarbeiten, dass sie in ihre Kernzonen mittels Ausscheidung von unterschiedlichen Solarzonen teilweise Solaranlagen auf Hauptgebäuden hätten bewilligen können. Der BPK und der UEK war dies zu aufwendig und zu wenig im Sinne der Motionen. Man hat dann zusammen mit der Verwaltung versucht, eine liberalere Formulierung zu finden, was anhand der geltenden Bundsgesetzgebung nicht ganz einfach war. In der Zwischenzeit wurde aber auf eidgenössischer Ebene eine Teilrevision des Raumplanungsgesetz, speziell des § 18a, in Gang gesetzt. Die BPK hat dann im Dezember 2011 einstimmig beantragt, die Vorlage so lange zurückzustellen, bis die nötigen Beschlüsse auf Bundesebene gefällt sind. Die Anpassung des Bundesgesetzes brauchte, auch wegen dem Referendum, etwas mehr Zeit; aber am 3. März 2013 hat das Volk der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes auf Bundesebene zugestimmt. Die BPK und die UEK haben dann sofort zusammen mit der Verwaltung versucht, diese Änderung auch auf das kantonale Bau- und Raumplanungsgesetz herunterzubrechen. Im neuen § 104b ist festgehalten, dass Solaranlagen in Bau- und Landwirtschaftszonen grundsätzlich baubewilligungsfrei sind. In Kernzonen sind sie neu auch auf allen Gebäuden möglich, aber bewilligungspflichtig. Sie müssen dort auf Dächern genügend angepasst sein, das heisst gem. Bundesauslegung, sie dürfen Dächer um nicht mehr als 20 cm überragen. Kultur- und Naturdenkmäler dürfen durch Solaranlagen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Auch wenn diese Bundesgesetzgebung gerade im letzten Punkt noch einen gewissen Interpretationsspielraum offen lässt, ist die BPK überzeugt, dass man mit der vorliegenden Anpassung des Raumplanungsgesetzes auf kantonaler Ebene die Liberalisierung mit dem richtigen Augenmass umsetzen kann.


Die BPK empfiehlt dem Landrat einstimmig mit 12:0 Stimmen, der Änderung des Raumplanungsgesetzes zuzustimmen, und bittet den Regierungsrat, dies sofort nach dem Beschluss auch umzusetzen.


Philipp Schoch (Grüne), Präsident der Umweltschutz- und Energiekommission und Verfasser des Mitberichts, bestätigt, die UEK komme zum gleichen Schluss. Politische Mühlen mahlen manchmal langsam, manchmal habe er auch gerade in diesem Prozess die Geduld verloren und sich auch im Landrat dazu geäussert. Jetzt hat man aber eine gute Lösung. Es ist vor allem eine liberale Lösung. Auch Leute, die in Kernzonen Solaranlagen bauen möchten, sollten das in Zukunft tun können. Wesentlich ist der UEK in diesem Prozess auch, dass die Gesetzgebung liberal ausgelegt wird. Es gibt immer einen Spielraum, und die Kommission wünscht, dass dieser liberal ausgenützt wird und nicht restriktiv bewilligt wird. Auch der UEK ist es wichtig, dass die Gesetzesänderung möglichst schnell umgesetzt werden kann. Vermutlich sind alle Landratsmitglieder schon von Leuten angegangen worden, die gerne auf ihrem Gebäude eine Solaranlage installiert hätten und dies bis jetzt nicht durften, weil das Gesetz dies nicht vorsah. Ab hoffentlich bald sollte das möglich sein.


Die UEK beantragt ebenfalls einstimmig, der Gesetzesänderung zuzustimmen.


Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei


Gerhard Hasler (SVP) sagt, den Ausführungen der beiden Kommissionspräsidenten sei nichts mehr beizufügen. Diese Vorlage ist in vielen Kommissionssitzungen behandelt worden. Nun liegt eine gute Lösung auf dem Tisch. Die SVP-Fraktion stimmt dieser Vorlage einstimmig zu.


Christine Koch (SP) führt aus, die Förderung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz gehöre zu den Zielen der Baselbieter Politik. Bund und Kanton stellen dafür jährlich mehrere Millionen Franken an Fördermittel zur Verfügung. In diesem Zusammenhang spielen auch die Solaranlagen eine wichtige Rolle. Neben den finanziellen Anreizen gehört für die Bauherrschaft aber eben auch ein rasches und unkompliziertes baurechtliches Bewilligungsverfahren zu den Erfolgsfaktoren. Jetzt ist der Kanton soweit. Jetzt ist eine pragmatische Lösung gefunden worden. Dafür waren zwar viele Sitzungen nötig. Nach der Annahme der Teilrevision liegt aber tatsächlich eine einfache Lösung vor.


Für den weitaus grössten Teil der Gebäude im Kanton hat sich damit der Bewilligungsdschungel gelichtet. Es gibt aber noch ein kleines Problem. Das ist die sogenannte Meldepflicht. Bei der Meldepflicht ist es der SP-Fraktion wichtig, dass zu dieser bald eine möglichst einfache und benutzerfreundliche Verordnung entworfen wird. In der Erwartung, dass die Meldepflicht baldmöglichst in einer Verordnung geregelt wird, stimmt die SP-Fraktion der Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes einstimmig zu.


Christof Hiltmann (FDP) bemerkt, die Vorlage sei - wie bereits angeführt - in der Bau- und Planungskommission immer wieder aufgetaucht. Es hat aber Sinn gemacht, diesen Weg zu wählen. Der vorliegende neue § 104b des Raumplanungsgesetzes erfüllt die Ansprüche nach einer Liberalisierung in der Bewilligungspraxis von Solaranlagen. Folglich ist das Hauptziel erreicht, auch wenn durchaus auf die eher nervigen und bundesrechtlich vorgegebenen Begriffe «Meldepflicht» und «genügend angepasst» verzichtet werden könnte. Es ist aber davon auszugehen, dass der Kanton zu einer pragmatischen Umsetzungspraxis findet. Deshalb steht die FDP-Fraktion hinter dieser Vorlage.


Felix Keller (CVP) betont, der Kanton Basel-Landschaft verfüge bereits heute über eine liberale Lösung. Denn eigentlich braucht es in 93 Prozent der Fälle gar keine Baubewilligung und auch gar keine Meldepflicht für Solaranlagen auf Dachflächen im Siedlungsgebiet. Im kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz steht nirgends, dass Solaranlagen nicht auf Dächern in Kernzonen erstellt werden dürfen. Es steht lediglich in § 94 Absatz 1, dass Sonnenkollektoren in den Kernzonen bewilligungspflichtig seien. Das betrifft sieben Prozent der Dachflächen. Die Problematik besteht darin, dass etwas, das bewilligungspflichtig ist, auch nicht bewilligt werden kann. Das hat Anlass zu Diskussionen gegeben. Zu den Auslösern hat auch die Wegleitung des Amts für Raumplanung betreffend die Ortskernplanung gehört, in der Auflagen zu Standorten von Solaranlagen in der Kernzone enthalten gewesen sind. Aufgrund der entsprechenden kommunalen Reglemente und der Auslegung der Denkmalpflege ist es immer wieder zu Diskussionen über nicht bewilligte Solaranlagen gekommen.


Der Auslöser dieser Vorlage ist die Motion 2006/246 von Isaac Reber aus dem Jahr 2006. Diese wurde 2007 mit dem Stimmenverhältnis 69:1 überwiesen. Die Mühlen mahlen, wie Philipp Schoch gesagt hat, tatsächlich langsam. In der Vernehmlassung im Jahr 2009 sind dann auch noch die Sonnenkollektoren mit Dachflächenfenster gleichgesetzt worden. Das hat erstaunt und zu einer Diskussion Anlass gegeben. Erst recht kompliziert wurde es, als die Vorlage der Kommission überwiesen worden war. Denn darin sind auch Schutzzonen ausgewiesen worden. Es ist aufgezeigt worden, dass die Kernzonen in die Schutzzonen 1 und 2 sowie eine sogenannte Schutzaufhebungszone aufzuteilen sind. Deshalb war die Kommission auch froh, als der Bund die Problematik erkannt hat und aktiv geworden ist. Mit dem Artikel 18a ist dann auch eine Grundlage vorgelegen, um das kantonale Gesetz entsprechend anzupassen. Insgesamt waren 14 Kommissionssitzungen nötig, damit ein einfacher, pragmatischer Gesetzestext vorliegt, den auch die CVP/EVP-Fraktion einstimmig unterstützen kann.


Es geht eigentlich nicht primär um Photovoltaik-Anlagen. Vielmehr geht es um Sonnenkollektoren, die für die Warmwassergewinnung und die Heizungsunterstützung benötigt werden. Denn diese sind standortgebunden, da sie auf der Liegenschaft erstellt werden müssen. Deshalb ist es richtig, diese auch in der Kernzone zuzulassen. So ist mit der Gesetzesvorlage eine gute und noch stärkere Liberalisierung gewährleistet.


Neu sind die Solaranlagen meldepflichtig. Es bleibt zu hoffen, dass die Meldepflicht aber unkompliziert umgesetzt wird, zumal dank dieser Meldepflicht energetische Statistiken erstellt werden können. Das macht dann auch Sinn. Daher verlangt die CVP/EVP-Fraktion, dass die Meldestelle beim Amt für Umwelt und Energie angesiedelt ist, dass Solaranlagen online und unkompliziert gemeldet werden können, und dass dies in der Verordnung ganz klar geregelt wird. Die Energiestatistik macht aber nur Sinn, wenn nicht nur die neuen sondern auch die bestehenden Anlagen erfasst werden. Nur so steht eine aussagekräftige Energiestatistik zur Verfügung. Folglich kommt etwas Arbeit auf die kantonalen Behörden zu. Die CVP/EVP-Fraktion wartet gespannt auf die Umsetzung dieser Gesetzesbestimmung und stimmt dem Antrag der Bau- und Planungskommission einstimmig zu.


Urs Leugger (Grüne) führt an, dass in der Abstimmungsdebatte zur Revision des eidgenössischen Raum-planungs- und Baugesetzes andere Themen im Vordergrund gestanden seien. Das war ein sehr heftig geführter Abstimmungskampf. Daher ist mit der Annahme dieser Revision fast unbemerkt auch einer Liberalisierung der Bewilligungspraxis für Solaranlagen in Kernzonen die Türe auf Bundesebene geöffnet worden. Darüber ist die Grüne Fraktion - wenig überraschend - sehr erfreut. Die Grüne Fraktion ist auch sehr erfreut, dass der Landrat schon gut drei Monate später über eine Vorlage beraten und diese an der nächsten Sitzung verabschieden kann. Bei dieser Vorlage geht es sozusagen darum, den Steilpass des Bundes auf kantonaler Ebene aufzunehmen und die entsprechenden Tore zu schiessen.


Das Potenzial der Solarenergie ist erkannt. Sowohl auf Bundesebene wie auch auf kantonaler Ebene spielt die Solarenergie in der jeweiligen Energiestrategie eine wichtige Rolle. Entsprechend wichtig ist es, dass der Kanton in dieser Sache wirklich vorwärts macht. Den Ansatz, dass Solaranlagen in Bauzonen und in Landwirtschaftszonen grundsätzlich bewilligungsfrei sind, kann die Grüne Fraktion sehr unterstützen. Auf Anlagen in den Bereichen, die aufgrund der Bausubstanz besonders sensibel sind - die Kernzonen, die Ortsbildschutzzonen, die Denkmalschutzzonen - ist ein besonderes Augenmerk zu richten. Entsprechend sind die Anlagen in diesen Zonen bewilligungspflichtig. Diese Bewilligungen können aber mit entsprechendem Augenmass - der Kommissionspräsident hat das Wort schon gebraucht - erteilt werden. Die Grüne Fraktion findet es richtig, dass für Einzelobjekte, die eine besondere denkmal- oder naturschützerische Bedeutung haben, unabhängig davon, in welcher Zone sie stehen, eine Baubewilligungspflicht gilt. So kann eine Solaranlage auf solchen Liegenschaften speziell geprüft werden.


Die Grüne Fraktion unterstützt die Gesetzesänderung einstimmig. Sie möchte sich zudem bei den beiden beteiligten Kommissionen, bei der Verwaltung und dem Regierungsrat ganz herzlich dafür bedanken, dass diese Vorlage jetzt so rasch ausgearbeitet worden ist. Voller Hoffnung geht sie auch davon aus, dass die Gesetzesbestimmung tatsächlich sehr rasch umgesetzt wird - auch was die Meldepflicht betrifft. Die diesbezüglichen Voten von Christine Koch und Felix Keller unterstützt die Grüne Fraktion.


Daniel Altermatt (glp) sagt, die BDP/glp-Fraktion begrüsse es, dass eine elegante und schlanke Lösung in dieser kurzen Zeit habe gefunden werden können. Zudem handelt es sich um eine Lösung, die trotzdem noch allen Bedürfnissen einigermassen Rechnung trägt und sich auf die lokalen Gegebenheiten leicht anwenden lässt. Die Meldepflicht ist eher ein Randthema, das elegant gelöst werden sollte. Die BDP/glp-Fraktion wird der vorliegenden Gesetzesänderung zustimmen.


Siro Imber (FDP) verweist auf den Zusammenhang zur Motion 2009/259 . Festzuhalten ist, dass eine Forderung dieser Motion umgesetzt werden konnte. Der Vorschlag ist sehr gut und geht in die richtige Richtung. Wichtig ist einfach, dass die Bewilligungen auch erteilt werden und dass die Behörden kein beliebiges Ermessen haben. Nur bei schwerwiegendem öffentlichem Interesse soll die Bewilligung nicht erteilt werden.


Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) dankt für die gute Aufnahme der Vorlage. Der Präsident der Umweltschutz- und Energiekommission hat kritisiert, dass es lange gedauert und er langsam die Geduld verloren habe. Es war aber die Kommission, die im November 2011 entschieden hat, die Vorlage zurückzustellen und auf die Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes zu warten. Sie wollte wissen, wie die Bestimmung auf kantonaler Ebene umzusetzen ist.


Nachdem die Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes im März dieses Jahres gutgeheissen worden war, hat die Verwaltung zügig vorwärts gemacht. Sie ist für die Verzögerung nicht verantwortlich. Die Vorlage ist für fast zwei Jahre zurückgestellt worden. Dem Landrat konnte nun rasch eine Lösung vorgelegt werden. Der Regierungsrat ist auch gewillt und fest entschlossen, den Paragraphen - auch die Meldepflicht - rasch umzusetzen. Es ist auch in seinem Interesse, dass das geregelt ist. Es ist bereits in den beratenden Kommissionen festgehalten worden, dass die Solaranlagen online und unbürokratisch gemeldet werden sollen.


Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro dankt noch einmal für die gute Aufnahme der Vorlage und bittet den Landrat, der Gesetzesänderung zuzustimmen.


://: Eintreten ist unbestritten.


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- 1. Lesung


Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 104b keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren


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- Rückkommen


://: Es wird kein Rückkommen verlangt.


://: Damit ist die 1. Lesung abgeschlossen.


Landratspräsident Jürg Degen (SP) sagt, dass die 2. Lesung an der Landratssitzung vom 27. Juni durchgeführt werde.


Für das Protokoll:
Valentin Misteli, Landeskanzlei



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