Protokoll der Landratssitzung vom 14. Juni 2012
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2012-013 vom 17. Januar 2012 [2. Lesung] Vorlage: Änderung der personalrechtlichen Bestimmungen über die Probezeit, die Kündigung und die Abgangsentschädigung - Bericht der Personalkommission vom 11. Mai 2012 - Beschluss des Landrats vom 24. Mai 2012: < 1. Lesung abgeschlossen > - Beschluss des Landrats vom 14. Juni 2012: < beschlossen; 4/5-Mehr; FGR > > Gesetzesänderungen: Personalgesetz || Verwaltungsprozessordnung |
Kommissionspräsidentin Regula Meschberger (SP) informiert, die Personalkommission habe versehentlich die beantragte Abschreibung des Postulats 2008/205 (Postulat der SVP-Fraktion: Für einen zeitgemässen Kündigungsschutz in der Verwaltung) nicht diskutiert. Nach der ersten Lesung der Vorlage im Landrat habe man nun die Meinungen auf dem Zirkulationsweg eingeholt und Regula Meschberger gibt bekannt, die Personalkommission beantrage dem Landrat mit 5:4 Stimmen, das genannte Postulat abzuschreiben.
Thomas Weber (SVP) spricht sich seitens der SVP-Fraktion gegen die Abschreibung des Postulats aus. Die Vorlage ersetzt die heutige Bewährungsfrist vor einer Kündigung zwar richtigerweise durch eine schriftliche Verwarnung, jedoch wird die Ausgestaltung der neuen Regelung über den Verordnungsweg in die Hände der Regierung gelegt. Die SVP erwartet, dass das neue Instrument flexibel umgesetzt wird, ohne übermässige Hürden für den Arbeitgeber Kanton Basel-Landschaft. Erst wenn die entsprechende Verordnung vorliegt und feststeht, dass die heutigen, komplizierten zwölf Verfahrensschritte vereinfacht wurden, kann das Postulat 2008/205 abgeschrieben werden.
Die SVP-Fraktion wird der aktuellen Vorlage zustimmen, beantragt jedoch, das Postulat 2008/205 stehen zu lassen.
Balz Stückelberger (FDP) informiert, die FDP-Fraktion lehne eine Abschreibung des Postulats 2008/205 klar ab. Die nun vorliegenden Änderungen sind nur geringfügig und längst überfällig, damit sei man noch weit entfernt von einer echten Flexibilisierung des Kündigungsschutzes bei Kantonsangestellten. Das Postulat ist damit nicht erfüllt, eine neue Vorlage muss unterbreitet werden.
An Daniel Münger gewandt meint Balz Stückelberger, der Kündigungsschutz solle nicht vollständig abgeschafft werden. Es gehe lediglich darum, dem Geist des Postulats nachzuleben, welches mit den nun vorliegenden, marginalen Anpassungen nicht erfüllt wird.
Beatrice Herwig (CVP) erklärt, die CVP/EVP-Fraktion wolle das hier diskutierte Postulat abschreiben. Sollten weitere Änderungen im Bereich des Kündigungsschutzes gewünscht sein, sollten diese durch einen neuen Vorstoss erwirkt werden.
Mirjam Würth (SP) gibt im Namen der SP-Fraktion bekannt, man werde der Abschreibung des Postulats zustimmen, denn ihrer Meinung nach seien die darin vorgebrachten Forderungen erfüllt.
* * * * *
- 2. Lesung Änderung des Gesetzes über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz)
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
I.
keine Wortbegehren
§ 15 Absätze 1, 1
bis
und 2
keine Wortbegehren
§ 16 Buchstabe c
keine Wortbegehren
§ 19 Absatz 3 Buchstaben b, c, d und Absatz 4
keine Wortbegehren
§ 20 Titel
keine Wortbegehren
§ 20 Absätze 1 und 3
keine Wortbegehren
§ 20a
keine Wortbegehren
§ 25
keine Wortbegehren
§ 71 Absatz 4
keine Wortbegehren
II.
keine Wortbegehren
- Rückkommen wird nicht verlangt.
- Beschlussfassung
://: Der Landrat stimmt der Änderung des Personalgesetzes mit 83:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Das 4/5-Quorum ist damit erreicht. [ Namenliste ]
* * * * *
- 2. Lesung Änderung des Gesetzes über die Verfassungs- und Verwaltungsprozessordnung (Verwaltungsprozessordnung, VPO)
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
I.
keine Wortbegehren
§ 8 Absatz 1
ter
keine Wortbegehren
II.
keine Wortbegehren
- Rückkommen wird nicht verlangt.
- Beschlussfassung
://: Mit 79:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen verabschiedet der Landrat die Änderung der Verwaltungsprozessordnung mit 4/5-Mehr. [ Namenliste ]
://: Der Abschreibung des Postulats 2008/205 stimmt der Landrat mit 48:36 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. [ Namenliste ]
> Gesetzesänderungen: Personalgesetz || Verwaltungsprozessordnung
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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