Protokoll der Landratssitzung vom 15. Juni 2017
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2017-121 vom 23. März 2017
Motion von Miriam Locher, SP Fraktion: Qualitätssteigerung in den KITAs - Der Regierungsrat beantragt: Ablehnung (siehe Beilage) - Beschluss des Landrates vom 15. Juni 2017: < abgelehnt > |
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass der Regierungsrat die Motion ablehne.
> Begründung des Regierungsrats
Bei Vereinbarung von Familie und Beruf, so Miriam Locher (SP), geht es einerseits um die nötige Anzahl von Kita-Plätzen, andererseits geht es auch um die anderen Aspekte, die zum Gelingen der Vereinbarkeit beitragen. In Bezug auf Betreuung in den Kitas spielt für die SP-Fraktion auch die Qualität der Betreuung eine Rolle. Es sollen keine Kinderparkplätze sein.
Die Anforderungen, welche die Kinder heute mit sich bringen, steigen stetig. Die Bedingungen in den Kitas werden dem mit dem momentanen Betreuungsschlüssel nicht gerecht. Deshalb auch der Vorstoss, den die SP als Postulat überweisen möchte.
Pascale Uccella (SVP) findet schon den Titel sehr irreführend. Er suggeriert, dass die Qualität in den Kitas momentan zu wünschen übrig lässt. Mit der Motion bzw. dem Postulat soll die Qualität mit einem fixen und höheren Betreuungsschlüssel besser werden. Die heutige Situation und die Mindestvoraussetzung, dass pro Gruppe mit 12 Kindern mindestens eine pädagogisch ausgebildete Person anwesend sein muss, entspricht den Richtlinien vom Verband Kinderbetreuung Schweiz. Auch heute ist in vielen Kitas die Mindestvoraussetzung übertroffen. Der von der Postulantin geforderte neue Betreuungsschlüssel würde auch Mehrkosten für die Kitas generieren und vielen Einrichtungen, die heute schon mit sehr hoher Qualität und tollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeiten, fast keinen Spielraum mehr lassen. Ein neuer Betreuungsschlüssel führt nicht zur Qualitätssteigerung.
Die SVP-Fraktion wird das Postulat ablehnen.
Marianne Hollinger (FDP) bedankt sich bei Pascal Uccella dafür, dass sie bereits die wichtigsten Punkte aus Sicht der FDP zutreffend genannt hat. Auch ihre Fraktion ist der Meinung, dass es keinen strengeren Betreuungsschlüssel braucht und die jetzige Regelung (die der schweizerischen Norm entspricht) genügt. Natürlich gibt es Situationen, in denen es Sinn macht, dass mehr Betreuungspersonen eingesetzt werden. Es muss aber nicht alles gesetzlich vorgeschrieben sein, sondern es soll möglich sein, flexibel und klug etwas anzupassen, wenn es dies braucht.
Ganz wichtig: Für Babys bis anderthalb Jahre ist der Betreuungsschlüssel höher. Dort aber liegt er in dem von der Postulantin angesprochenen Verhältnis von 1:4. Deshalb meint die FDP, dass die gesetzliche Grundlage ausreichend ist, und man auf freiwilliger Basis, wenn es sein muss, etwas mehr Personal einsetzen kann. Für die Kinder muss es das Bestmögliche sein – das am Schluss aber auch bezahlbar sein muss.
Pascal Ryf (CVP) kann das Anliegen sehr gut verstehen. Es gibt tatsächlich immer mehr verhaltensauffällige Kinder, die Anforderungen der Eltern werden immer höher. Es ist aber nicht so, dass der Staat alle Anforderungen decken kann. Im Kindergarten gibt es eine Richtzahl von 21 und eine Höchstzahl von 24 Kindern. Die CVP/BDP-Fraktion denkt, dass der aktuell bestehende Betreuungsschlüssel in der Kindertagesstätte mehr als ausreichend ist. Desweiteren kommt es nicht nur auf den Schlüssel an, sondern auch auf die Betreuungspersonen – bzw. auf die Sozialkompetenz. Wenn jemand das Herzblut nicht hat, kann man in eine Gruppe Kinder noch so viele Personen reinsetzen. Haben sie das Herzblut und die Ausbildung nicht, ist das nicht unbedingt besser. Die CVP/BDP-Fraktion lehnt den Vorstoss sowohl als Motion als auch als Postulat ab.
Florence Brenzikofer (Grüne) sagt, dass die Grünen/EVP die Motion ebenfalls ablehne. Vereinzelte Stimmen würden das Postulat unterstützen. Warum? Die Forderung würde die Hürde für mehr Plätze höher machen. Es ist den Grünen/EVP wichtig, dass es möglichst viele bezahlbare Kita-Plätze und genügend Plätze für alle jene gibt, die ein Kita-Angebot nutzen möchten. Der Schlüssel, so wie er heute besteht, ist dafür eigentlich richtig. Marianne Hollinger hat bereits ausgeführt, dass für die kleineren Kinder bereits der 1:4-Schlüssel gilt.
://: Der Landrat lehnt das Postulat 2017/121 mit 49:22 Stimmen bei einer Enthaltung ab.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei