Protokoll der Landratssitzung vom 17. Oktober 2013

Nr. 1471

Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) berichtet, die aktuelle Vorlage sei in der Justiz- und Sicherheitskommission ausführlich beraten worden. Auf die einzelnen Aspekte der Beratung geht der Kommissionsbericht vom 30. Mai 2013 ein. Im Rahmen der Kommissionsberatungen kamen die Kommissionsmitglieder in einigen Punkten zu unterschiedlichen Auffassungen gegenüber der Regierungsvorlage, dies stets nach breiter Diskussion und auch nach Beizug von Fachpersonen.


In der Vorlage 2012/227 vom 28. August 2012 definierte der Regierungsrat folgende Eckpunkte bezüglich Teilrevision des Polizeigesetzes:


Die Kommission diskutierte diese Punkte detailliert und vertrat insbesondere in Bezug auf den Beitritt zum Konkordat für private Sicherheitsleistungen eine unterschiedliche Meinung (separate Regierungsvorlage 2012/379 und Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 15. Mai 2013). Das heutige Geschäft steht in engem Zusammenhang mit der obgenannten Vorlage 2012/379, welche vom Landrat bereits beschlossen wurde.


Die Justiz- und Sicherheitskommission und der Landrat wurden von verschiedenen Seiten angegangen (Gemeindepolizeien, Gemeindevertreter), sämtliche Anliegen wurden ausführlich diskutiert. Im Zusammenhang mit den Leistungen der Gemeinden (§ 3 bis PolG) sowie dem möglichen Leistungseinkauf der Gemeinden beim Kanton (§ 4a PolG) wurde im Sinne derjenigen Gemeinden mit eigener Gemeindepolizei die bisherige Regelung insofern erweitert, dass festgehalten wurde, dass der Regierungsrat mit Gemeinden oder Zweckverbänden Vereinbarungen über den Leistungseinkauf in allen Aufgabenbereichen gemäss § 3 bis PolG abschliessen könne. In diesem Punkt besteht aber kein Vertragszwang. So konnte im Unterschied zur Regierungsvorlage, welche mit drei Modulen operierte, eine gewisse Flexibilität gewahrt werden.


An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass vom Grundsatz her die von der Regierung vorgeschlagene Version mit den möglichen Zusammenarbeitsmodellen als positiv beurteilt wird. In gewissen Einzelfällen ist von den Gemeinden eine weitere Flexibilität erwünscht. In diesem Zusammenhang muss aber auch auf die personellen Ressourcen der Polizei Basel-Landschaft Rücksicht genommen werden.


Bei der polizeilichen Überwachung des öffentlichen Raumes wurden von der Justiz- und Sicherheitskommission in der Bestimmung betreffend Herausgabe, Information und Aufbewahrung der Videoaufzeichnungen (§ 45e PolG) aus pragmatischen Gründen die Fristen zur Aufbewahrung erhöht, dies im Sinne des Opferschutzes und zur Erhöhung der Sicherheit der Bevölkerung. Seitens Datenschutz wird diesbezüglich eine andere Haltung vertreten. Die Kommission ist der Meinung, die vorgenommene Erhöhung der Fristen sei für die Prävention und zur Klärung von Delikten notwendig. Polizei und Staatsanwaltschaft begrüssen die vorgeschlagene Regelung.


Die präventive Observation (Zusatzbericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 17. September 2013) wurde von der Kommission als wichtig erachtet. Gemäss Regierungsvorlage bestehen gewisse heikle Kompetenzabgrenzungen zwischen StPO Schweiz und dem kantonalen Prozessrecht, vertiefte Abklärungen ergaben jedoch, dass der vorliegende, von der Kommission mit 8:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen verabschiedete Vorschlag, diesbezüglich keine Probleme bereiten sollte.


Von der vorliegenden Revision sind viele verschiedene Erlasse tangiert, vor allem auch das Gemeindegesetz. Zu verschiedenen Punkten wurden für die Detailberatung bereits Anträge angekündigt. Ebenfalls werde offenbar beantragt, die aktuelle Vorlage an den Regierungsrat zurückzuweisen. Werner Rufi kann nur betonen, dass die Kommission das Geschäft seriös vorbereitet habe. Zur detaillierten Begründung der durch die Kommission beschlossenen Änderungen verweist er auf den Kommissionsbericht. Die Polizei soll gestärkt sowie die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton auf eine gute Basis gestellt werden. Dafür bietet die vorliegende Gesetzesrevision Gewähr. Eine Rückweisung der heute traktandierten Vorlage würde einen Zeitverlust bedeuten, ausserdem wäre fraglich, ob später eine bessere Vorlage präsentiert werden könnte. Aus diesem Grund beantragt Werner Rufi dem Landrat, auf die aktuelle Vorlage einzutreten.


Die Justiz- und Sicherheitskommission beantragt dem Landrat mit 12:0 Stimmen bei einer Enthaltung:


Abschliessend betont Werner Rufi, bei den Beratungen zum vorliegenden Gesetz müsse man sich bewusst sein, dass § 51 a bis q bereits im Zusammenhang mit der Vorlage 2012/379 beschlossen wurden. Selbstverständlich könnten auch dazu heute noch Anträge gestellt werden.


Die Eintretensdebatte wird wohl kontrovers geführt werden. Gemeinsam mit Regierung und Fachpersonen der Gerichte, des Strafgerichts, der Staatsanwaltschaft und der Polizei habe die Kommission sich intensiv mit dem Geschäft auseinander gesetzt. An dieser Stelle dankt Werner Rufi dem ehemaligen Kommandanten der Polizei Basel-Landschaft, Daniel Blumer, dem Vizekommandanten Christoph Naef sowie allen Fachpersonen der Verwaltung für ihre Arbeit.


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Eintretensdebatte


Rosmarie Brunner (SVP) erklärt, die SVP-Fraktion stehe klar hinter dem neu überarbeiteten Polizeigesetz. Sie werde daher auf die Vorlage eintreten und dieser zustimmen. In den letzten Monaten wurden immer wieder negative Meinungen zum vorliegenden Gesetz laut, zu welchen Rosmarie Brunner sich wie folgt äussert: Während der letzten drei Jahre wurde auf allen Ebenen an der Gesetzesrevision gearbeitet, auch mit den Gemeinden und den Gemeindepolizeien. An den meisten Orten klappt heute die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde- und Kantonspolizei sehr gut und auch mit dem revidierten Gesetz werden die Gemeinden nicht schlechter dastehen. Es handelt sich stets um ein Geben und Nehmen zwischen Kanton und Gemeinden. Es gehe beispielsweise nicht an, dass gewisse Gemeindepolizeien nur von Montag bis Freitag zu den üblichen Bürozeiten arbeiten, während der grosse Rest der Arbeit von der Kantonspolizei übernommen werden muss. Wichtig ist es, dass Kanton und Gemeinden miteinander im Gespräch bleiben.


Die SVP-Fraktion wird einen Antrag zu den Paragrafen 7 f und i stellen, dies mit dem Ziel, zur Beruhigung der Gemüter beizutragen. Sie bittet aber auf jeden Fall darum, auf das Gesetz einzutreten.


Bianca Maag-Streit (SP) betont, auch die SP-Fraktion werde auf die Teilrevision des Polizeigesetzes eintreten und sie begrüsse die klare Aufgabenteilung zwischen Kantons- und Gemeindepolizei. Es werden noch einzelne Anträge gestellt, welche später im Rahmen der Detailberatung begründet werden.


Siro Imber (FDP) bezeichnet die Sicherheitslage im Kanton Basel-Landschaft bis auf eine Ausnahme, die Einbruchdiebstähle, als grundsätzlich gut. Trotz der nun bereits rund drei Jahre andauernden Revision des Polizeigesetzes gibt die aktuelle Vorlage auf diese Probleme keinerlei Antworten. Wird künftig die Gemeindepolizei besser oder effizienter eingesetzt? Nein! Es wird zwar Änderungen und neue Definitionen geben, eine Verbesserung im täglichen Leben der Bürgerinnen und Bürger bezüglich Einbruchdiebstähle wird jedoch nicht erreicht. Die Änderungen werden zwar Ressourcen binden, sowohl in den Gemeinden, beim Kanton und bei der Polizei, aber keine Verbesserungen bringen. Weshalb dann sollen wir uns oder den Polizeicorps die vorliegende Revision antun?


Da die FDP-Fraktion keine Verbesserungen erkennen kann, welche sich nach der Revision ergeben würden, wird sie nicht auf die aktuelle Vorlage eintreten.


Sara Fritz (EVP) informiert, Eintreten auf die Vorlage sei für die CVP/EVP-Fraktion unbestritten. Sie unterstütze die notwendige Revision des Polizeigesetzes, denn das überarbeitete Gesetz stelle für die Polizei ein gutes, sinnvolles und zeitgemässes sowie an die heutigen Gegebenheiten angepasstes Arbeitsinstrument dar. Die Haltung der CVP/EVP-Fraktion zu den vom Regierungsrat definierten Eckpunkten erläutert Sara Fritz wie folgt:


Zur Neuordnung der Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden: Gemäss Kommissionsprotokoll gelang es der entsprechenden Arbeitsgruppe, einen tragfähigen Kompromiss zu finden. Auch die Kommission diskutierte diese Thematik sehr ausführlich und der Kommissionspräsident wies bereits darauf hin, dass die Kommission im Gegensatz zur Regierungsvorlage eine gewisse Flexibilisierung vornahm. Im Gegensatz zum jetzigen Gesetz werden den Gemeindepolizeien mit der Revision einige Zugeständnisse und neue Befugnisse zugestanden. Trotzdem gab diese Abgrenzung gerade auch in den letzten Wochen zu vielen Diskussionen Anlass. Den von der SVP zu diesem Thema angekündigten Antrag werde die CVP/EVP-Fraktion unterstützen in der Hoffnung, die Wogen könnten damit endgültig geglättet werden.


Mit sämtlichen übrigen Eckpunkten kann sich die CVP/EVP einverstanden erklären, sie wird keine Änderungsanträge einbringen. Auch der im Zusatzbericht der Justiz- und Sicherheitskommission beantragten Änderung zur präventiven Observation wird die CVP/EVP zustimmen.


Betreffend Beitritt zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen: Der Antrag der Kommission, die entsprechenden Bestimmungen ins Polizeigesetz zu übernehmen, wird von der CVP/EVP unterstützt.


Mit der beantragten Abschreibung des Postulats 2008/012 der CVP/EVP-Fraktion zeigt sich Sara Fritz einverstanden. Der Unmut der Bevölkerung über die Tatsache, dass die Allgemeinheit für die erhöhten Sicherheitskosten für Veranstaltungen aufkommen muss, muss auf jeden Fall ernst genommen werden und es bleibt zu hoffen, dass die neu formulierte Gesetzesbestimmung künftig auch angewendet wird.


Sara Fritz möchte es an einem Tag, an welchem derart ausführlich über die Polizei gesprochen wird, nicht unterlassen, all jenen Personen zu danken, welche tagtäglich in unserem Kanton für Ordnung und Sicherheit besorgt sind. Sie leisten grosse Arbeit und sind oft unter Druck. Für ihre Einsatzbereitschaft gebührt ihnen unser Dank und unsere Anerkennung.


Klaus Kirchmayr (Grüne) erklärt, die Grüne Fraktion werde auf die Teilrevision des Polizeigesetzes eintreten. Diese regelt viele Bereiche neu und schafft Verbesserungen im Detail, insbesondere das Verhältnis zwischen Gemeindepolizeien und Kantonspolizei wird klar definiert.


Die Verantwortlichkeiten müssen klar sein. Wahrscheinlich liegt uns mit der aktuellen Vorlage diesbezüglich nicht die effizienteste Lösung vor. Es würde wahrscheinlich mehr Sinn machen, die Verantwortung für Ruhe und Ordnung einerseits und diejenige für Sicherheit andererseits unter eine Führung zu stellen. Dafür gäbe es zwei Modelle: Eine Einheitspolizei oder die Schaffung von Regionalpolizeien für jeweils einen Raum von rund 100'000 Personen. In unserem Kanton ist beides nicht realisierbar, denn aus verständlichen Gründen zeigten die Gemeinden weder für die eine noch für die andere Lösung Musikgehör.


Die nun vorgeschlagene Lösung, die Verantwortlichkeit entlang den Aufgabenbereichen Sicherheit einerseits und Ruhe und Ordnung andererseits zu definieren, ist pragmatisch und der Situation in unserem Kanton angepasst. Die Verantwortlichkeiten werden so klar geregelt. Dass in der Ausgestaltung Präzisierungen notwendig sind, wurde in der Kommission mehrfach festgestellt. Es mache daher Sinn, diese Präzisierung mit dem von Rosmarie Brunner angekündigten Antrag, welcher von verschiedenen Parteien unterstützt wird, vorzunehmen.


Über Siro Imbers Votum zeigt sich Klaus Kirchmayr erstaunt, er erachtet dieses als pauschale Abqualifizierung. An einen konkreten Vorschlag seitens FDP in der Kommission, wie die vorgebrachten Mängel behoben werden könnten, kann er sich nicht erinnern. Die ursprüngliche Idee einer Einheitspolizei wurde auch aufgrund von Inputs seitens FDP zur Seite gelegt und Klaus Kirchmayr würde sich für die konkreten Vorstellungen der FDP interessieren.


In der Detailberatung wird die Grüne Fraktion einzelne Anträge stellen und diese dann auch erläutern.


Felix Weber (BDP) bezeichnet die heute traktandierte Gesetzesrevision als grossen Brocken. Im Rahmen der acht Kommissionssitzungen wurden viele Fachleute angehört. Die BDP/glp-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten. Felix Weber kann sich seiner Vorrednerin Sara Fritz anschliessen. Auch ihn überrascht Siro Imbers Votum und er ist überzeugt, dass mit dem neuen Polizeigesetz gute Leitplanken, auch zur Bekämpfung von Einbruchdiebstählen, geschaffen wurden.


Georges Thüring (SVP) hat sich in den letzten vier Jahren mittels total sechs parlamentarischen Vorstössen mit Fragen zur Situation unserer Polizei auseinander gesetzt. Er erlaubt sich daher, als Einzelsprecher an der Eintretensdebatte teilzunehmen.


Das nun vorliegende Polizeigesetz genügt seines Erachtens nicht, er zeigt sich darüber aber auch nicht erstaunt. Bereits bei der Beantwortung seiner Vorstösse wurde in der Regel stets beschwichtigt und der Anschein erweckt, alles sei in bester Ordnung. Der Alltag unserer Polizistinnen und Polizisten zeigt jedoch, dass die hoch gelobte Reform streng genommen ein Flop ist. Offenbar liegt Vieles im Argen. Der Polizeibeamtenverband und der überwiegende Teil des Corps zeigt sich nicht glücklich über das Polizeigesetz, was für sich selbst spricht.


Dass unsere Kantonspolizei bei der Einbruchsbekämpfung sogar auf die Unterstützung durch die Militärpolizei angewiesen ist, zeigt auf, dass etwas nicht stimmt. Georges Thüring hat grundsätzlich nichts gegen die Militärpolizei einzuwenden, denn wo sinnvoll soll und kann sie durchaus punktuell und vorübergehend auch zivile Aufgaben übernehmen. Das Problem liegt vielmehr darin, dass unsere Polizei über zu wenige Mittel und vor allem auch zu wenig Personal verfügt. Kommt dazu, dass offensichtlich falsche Prioritäten gesetzt werden.


Können wir es uns leisten, dass selbst bei den wenigen noch vorhandenen, aktiven Polizeiposten unseres Kantons in Zukunft nicht einmal mehr die bisherigen Öffnungszeiten gewährleistet werden? Bevor wir ein neues Polizeigesetz erlassen, sollten wir uns erst einmal über den politischen Willen klar werden. Wollen wir eine schlagfertige, effiziente und wirkungsvolle Polizei? Je nach Entscheid müssen wir die Konsequenzen tragen. Sowohl im Kanton als auch in den einzelnen Gemeinden wünscht sich Georges Thüring präsente, professionell agierende und vor allem mit genügend Personal ausgestattete Polizeien.


Die Gemeindepolizeien dürfen neben der grossen, professionellen Kantonspolizei nicht einfach ein Schattendasein fristen. Sie müssen vom Kanton ernst genommen und vor allem in die gesamte Polizeiarbeit vernünftig eingebunden werden. Das vorliegende Gesetz ist von dieser Forderung gemäss Georges Thüring weit entfernt. Gerade angesichts der finanziell nicht üppigen Rahmenbedingungen auf Kantonsebene wäre es sinnvoll und notwendig, die Funktion der Gemeindepolizei aufzuwerten. Diese befindet sich vor Ort und sie kann für ein erhöhtes Sicherheitsgefühl unserer Bevölkerung sorgen. In diesem Sinne darf sie nicht einfach auf lokale Radarkontrollen, Botengänge oder weitere Bagatellaufgaben reduziert werden. Viele Kontakte mit Angehörigen des Polizeicorps und vor allem auch mit Vertretern der Gemeinden zeigen Georges Thüring, dass das vorliegende Polizeigesetz offensichtlich mehr Fragen als Lösungen aufwirft. Daher sollte sich das Parlament zuerst über den politischen Willen und das Anforderungsprofil klar werden, bevor eine Revision vorgenommen wird.


Georges Thüring wird auf die vorliegende Gesetzesrevision nicht eintreten.


Siro Imber (FDP) ist der Ansicht, nicht irgendwelche juristischen Details, sondern die Strategie der Revision des Polizeigesetzes sei falsch. Es gelte aus Sicht des Bürgers zu überlegen, wie die Sicherheit in unserem Kanton mit den vorhandenen oder zusätzlichen Ressourcen optimal gewährleistet werden könne. Die aktuelle Vorlage verliere sich in den Details, anstatt Grundsatzfragen zu beantworten. Sie schafft Änderungen, bringt jedoch keine Verbesserungen. Da dieser Verbesserungsversuch gescheitert ist, muss ein anderer Ansatz gewählt werden.


Rolf Richterich (FDP) stellt fest, wie schon oft habe Klaus Kirchmayr eine richtige Analyse vorgenommen, jedoch die falschen Schlüsse daraus gezogen. Obwohl auch er die vorliegende Lösung als nicht optimal bezeichne, wolle er sie durchboxen. Die FDP-Fraktion hingegen kam zum Schluss, gegenüber der heutigen Situation bringe die Neuregelung keine grossen Vorteile. Nach einer Analyse der Situation müsse entsprechend gehandelt werden, was im vorliegenden Fall nicht geschah. Für eine Effizienzsteigerung brauche es einen neuen Gesetzesentwurf. Diesen fixfertig vorzulegen sei aber nicht Aufgabe der FDP.


Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) dankt für die trotz allem gute Aufnahme der Vorlage. Die Gesetzesrevision sei notwendig und richtig. Vor vier Jahren, im Mai 2009, nahmen zahlreiche Gemeinde- und Kantonsvertreter eine Auslegeordnung vor über die ineinander verflochtenen Aufgaben im Bereich Sicherheit, Ruhe und Ordnung. Gemeinsam mit dem Verband der basellandschaftlichen Gemeinden wurden in einer Arbeitsgruppe zahlreiche Varianten und Details gründlich ausdiskutiert. An dieser Stelle bedankt sich Isaac Reber bei allen Beteiligten für ihre konstruktive Mitarbeit.


Im Jahr 2011 gelang es der Arbeitsgruppe, einen Konsens zu erarbeiten, welcher von allen Beteiligten getragen werden konnte. Am Ende einer langjährigen Arbeit stand also ein konkreter Vorschlag für einen Gesetzestext. Dieser wurde in der Venehmlassung von den Parteien, Gemeinden und Verbänden gut aufgenommen. Dies gilt auch für die Kommissionsberatungen, wurde der Gesetzesentwurf schliesslich doch mit 12:0 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen.


Die gemeinsam erarbeitete Neuregelung schafft nun eine klare Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton im Polizeibereich. Die heutige Überschneidung von Aufgabengebieten, welche immer wieder zu Diskussionen Anlass gibt, konnte beseitigt werden. Das neue, dreistufige Modell berücksichtig die Verschiedenartigkeit der Gemeinden in unserem Kanton. Auf der Stufe 1 stellt jede Gemeinde die öffentliche Ordnung sicher (Wirken der Behörden ohne polizeiliche Zwangsmittel), Stufe 2 ermöglicht es den Gemeinden, falls nötig selber Ordnungsbussen im Strassenverkehr auszusprechen, während auf Stufe 3 die grösseren Gemeinde oder mehrere Gemeinden zusammen eine eigene Gemeindepolizei führen können.


Verschiedene Gemeinden haben sich bereits Gedanken gemacht, wie sie im Interesse der Bevölkerung nach dem Inkrafttreten des revidierten Polizeigesetzes Ruhe und Ordnung sicherstellen wollen. Dabei stehen verschiedene Optionen zur Diskussion, unter anderem die Sicherstellung durch eigene Gemeindeangestellte, der Einkauf von Leistungen bei privaten Organisationen oder die gemeinsame Leistungserbringung in Gemeindeverbünden. Mit dem Verzicht auf die gegenseitige Verrechnung von polizeilichen Dienstleistungen im neuen Gesetz wird die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und dem Kanton gegenüber heute klar vereinfacht.


Zur in den letzten Wochen vorgebrachten Kritik, die Gemeindepolizeien würden in ihren Kompetenzen beschnitten, erklärt Isaac Reber, die Aufgaben von Gemeinde- und Kantonspolizei würden im revidierten Gesetz klar geregelt und die Gemeindepolizeien erhalten gegenüber heute sogar mehr Kompetenzen. Die Zusammenarbeit zwischen den Polizeien zum Wohle unserer Bevölkerung ist gewollt und wurde in § 4 niedergeschrieben, im Übrigen funktioniert diese in der Praxis bereits heute gut.


Neben der Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden wurden im Polizeigesetz weitere Aktualisierungen vorgenommen. Besonders hervorheben möchte Isaac Reber einige für die Polizei in unserem Kanton nicht unwichtige Punkte:


Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsprozesses werden die Mitglieder des Landrates den Schlusspunkt unter einen langjährigen und breit abgestützten Prozess setzen. Isaac Reber zeigt sich überzeugt, dass das modernisierte Polizeigesetz für den Kanton und die Gemeinden einen entscheidenden Gewinn bringen wird.


Abschliessend noch einige Ausführungen zum Schreiben der Plattform Leimental vom 16. September 2013: Selbstverständlich stellt die Schulwegsicherung eine wichtige Aufgabe der Gemeindepolizei dar und wird von dieser auch in Zukunft wahrgenommen, und zwar durch ein präventives und gut sichtbares Auftreten. Die Forderung der Plattform Leimental, die polizeilichen Kompetenzen, u.a. auch die Anwendung von Zwangsmassnahmen, auf private Sicherheitsorgane und Gemeindeangestellte auszudehnen, lehnt der Regierungsrat entschieden ab. Die Befugnis, Zwangsmassnahmen anzuwenden, gehört zu den Kompetenzen der kommunalen und kantonalen Polizistinnen und Polizisten, welche dafür auch ausgebildet sind. Mit der Formulierung der Justiz- und Sicherheitskommission wird dies gewährleistet, nicht jedoch mit dem neuen Vorschlag der Plattform Leimental für § 7 i.


Im Vorfeld der heutigen Debatte und auch heute im Landrat wurde gesagt, das neue Gesetz bringe nichts. Es stehe teilweise sogar im Widerspruch zum Bundesrecht und demontiere die Gemeindepolizeien. Wer Solches behauptet, hat sich entweder nicht mit der Vorlage auseinandergesetzt oder setzt sich dem begründeten Verdacht aus, wissentlich falsche Aussagen zu machen. Die Gemeindepolizeien werden mit dem neuen Gesetz aufgewertet, ihre Aufgaben werden im Gegensatz zu heute klar umschrieben und sie erhalten die nötigen Befugnisse zur Erfüllung ihres Auftrags.


Das neue Polizeigesetz enthält, wie bereits das geltende, keine Bundesrechtswidrigen Bestimmungen. Damit die Sicherheit in unserem Kanton weiterhin gewährleistet bleibt und die Polizei ihren verfassungsmässigen Auftrag den Erfordernissen der heutigen Zeit entsprechend erfüllen kann, ist das neue Polizeigesetz dringend notwendig. Isaac Reber bittet daher den Landrat darum, den Nichteintretensantrag der FDP abzulehnen. Er erachtet diesen ein Stück weit auch als Geringschätzung der immensen Arbeit, welche von der Justiz- und Sicherheitskommission, von der Fachgruppe mit ihren Vertretungen, vom Verband Basellandschaftlicher Gemeinden und unter anderem auch von Isaac Rebers Vorgängerin Regierungsrätin Sabine Pegoraro geleistet wurde. Der Antrag zeuge ein Stück weit von fehlender Verantwortung gegenüber der Polizei und gegenüber dem legitimen Sicherheitsanspruch unserer Bevölkerung.


Auch Georges Thürings Rundumschlag möchte Isaac Reber nicht weiter kommentieren. Wer konkret mehr gegen Einbruchdiebstähle vornehmen wolle, müsse mehr Mittel für die Polizei sprechen. Die Polizei wird im Laufe der nächsten fünf Jahre um netto zehn Stellen aufgestockt, dies aus dem eigenen Budget und trotz der laufenden Sparvorgaben. Aus den eigenen Mitteln könne man nicht mehr erreichen.


Isaac Reber erwartet keine Zustimmung zu sämtlichen Regelungen des neuen Gesetzes, im Sinne eines Rundumschlags aber gar nicht auf das Gesetz einzutreten, empfindet er weder als angemessen noch als konstruktiv angesichts der langjährigen, mit Umsicht, Verantwortung und Kompetenz geleisteten Gesetzgebungsarbeit aller Beteiligter.


Rolf Richterich (FDP) verwehrt sich gegen Isaac Rebers Angriff auf die FDP. Nur weil die FDP das neue Gesetz ablehnt, spricht sie sich nicht gegen die Sicherheit aus, im Gegenteil. Sie spricht sich für eine Verstärkung der Sicherheit mit entsprechender Gesetzgebung aus, damit die Mittel effizienter eingesetzt werden können. Dieser Ansatz fehlt.


Regula Meschberger (SP) will auf das Gesetz eintreten, auch wenn in der Detailberatung allenfalls noch einzelne Änderungen angebracht werden können. Damit soll endlich Sicherheit betreffend Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden geschaffen werden. Eine Strategie liegt schon heute vor, diese kann jedoch nicht voll umgesetzt werde, und dafür ist auch der Landrat verantwortlich. Bereits anlässlich der letzten Budgetdebatte forderte Regula Meschberger mittels Budgetpostulat eine schnellere Aufstockung der Polizei, die bürgerliche Mehrheit jedoch lehnte dies ab. Gleichzeitig wird nun auch das neue Polizeigesetz abgelehnt, was Regula Meschberger als nicht verantwortungsvoll bezeichnet.


Klaus Kirchmayr (Grüne) betont, mit dem revidierten Gesetz werde eine klare Regelung der Verantwortung erreicht, was für die Arbeit der Polizeien extrem wichtig sei. Mit seinem früheren Statement habe er jedoch signalisieren wollen, dass sich die Grünen einer Diskussion um die Weiterentwicklung des Prozesses hinsichtlich mehr Effizienz nicht verschliessen werden. Entsprechende Vorstösse seien willkommen.


Siro Imber (FDP) merkt an, in der täglichen Polizeiarbeit sei es oftmals im Moment eines Vorfalls schwierig zu entscheiden, ob hier die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Ordnung betroffen seien. Die FDP habe Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheit (beispielsweise Einführung von Sicherheitsassistenten) immer unterstützt, die von Regula Meschberger beantragte Personalerhöhung habe man einzig abgelehnt, weil es hiess, es gebe zu wenig rekrutierbares Personal. Auch vom Entlastungspaket wurde die Polizei ausgenommen. Die FDP will eine sichtbare Präsenz von uniformierten Polizisten auf der Strasse und die entsprechenden Bedingungen, damit diese ihre Aufgabe erfüllen können.


Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) stellt absolut in Abrede, dass man in unserem Kanton das Militär engagiert habe, weil man Unterstützung brauche. Im letzten Herbst fragte das Militär an, ob Interesse an einer gemeinsamen Einsatzübung bestehe. Dass damals die Gelegenheit wahrgenommen wurde, etwas in beiderlei Interesse Gescheites zu planen, daran kann Isaac Reber nichts Falsches sehen.


Zum angekündigten SVP-Antrag erklärt Isaac Reber, die Regierung könnte ein Nichteintreten auf das Gesetz nicht verstehen, selbstverständlich sei sie aber bezüglich einzelner Änderungen diskussionsbereit.


://: Der Landrat spricht sich mit 69:13 Stimmen bei 1 Enthaltung für Eintreten auf die Vorlage 2012/227 aus. [ Namenliste ]


Die Detailberatung der Vorlage wird am Nachmittag stattfinden.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei


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Ende der Vormittagssitzung: 11.55 Uhr


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Fortsetzung am Nachmittag


Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) erinnert daran, dass am Morgen Eintreten auf die Vorlage beschlossen worden ist.


Bianca Maag-Streit (SP) möchte die Bereitschaft ihrer Fraktion, auf die Vorlage einzutreten, noch nachträglich begründen.


Ihre Fraktion begrüsst die Teilrevision des Polizeigesetzes und die klare Aufgabenteilung zwischen Kantons- und Gemeindepolizei. Die gute Zusammenarbeit der beiden Körperschaften soll fortgesetzt werden können. Mit der Einführung des neuen Polizeigesetzes werden Fachausweise und Diplome für Polizisten und Grenzwächter erforderlich, so dass eine Niveausteigerung bei den Gemeindepolizeien stattfinden wird. Darum können den Gemeindepolizeien auch mehr Kompetenzen zugestanden werden, als es in der aktuellen Fassung vorgesehen ist. Im Bereich der polizeilichen Kontrolle des fahrenden Verkehrs wäre es wichtig, dass Gemeindepolizeien innerorts auf Kantonsstrassen Anhaltungen vornehmen können.


Entsprechend kann ihre Fraktion den noch folgenden Anträgen zustimmen.


Kantonsstrassen führen «oft mitten durch Siedlungsgebiet». Stellen Gemeindepolizisten auf einer Kantonsstrasse klare Verkehrsverletzungen fest, können sie gemäss der aktuell vorgeschlagenen Regelung nicht intervenieren, was aber geändert werden sollte. Gemeindepolizeien können wie Privatpersonen auch intervenieren, indem sie fehlbare Autolenker anzeigen, aber wie die Erfahrung zeigt, wird, wenn der Sachverhalt nicht sofort geklärt wird, ein Beweis schwierig und oft auch bestritten. Das Verfahren wird dann oft eingestellt. In diesem Zusammenhang ist es für die Gemeinden auch unbefriedigend, dass sie künftig die sogenannte «Schulwegsicherung» auf den Kantonsstrassen mangels dieser Kompetenzen eben nicht wahrnehmen können, obwohl viele Schulwege über Kantonsstrassen führen. Weitere Beispiele für Fälle, in denen die Gemeindepolizeien nichts unternehmen können, weil die Kantonsstrassen momentan nicht in ihrem Kompetenzbereich liegen, könnten angeführt werden. Auf der anderen Seite sollen die Gemeindepolizeien keine präventiven, generellen Kontrollen wie Radar, Abgas etc. auf Kantonsstrassen vornehmen können, denn das ist klar Sache der Kantonspolizei.


Die SP meint, dass Gemeindepolizeien im Einzelfall und bei klaren Gesetzesverstössen (Überfahren eines Rotlichts, Vortrittsverweigerung bei Fussgängerstreifen etc.) auch auf Kantonsstrassen die Kompetenz erhalten sollen, fehlbare Lenker anzuhalten, deren Identität festzustellen und allenfalls zum Sachverhalt zu befragen. Auch sollen sie bei solchen Ereignissen Bussen ausstellen können, um bei klaren Gesetzesverstössen intervenieren zu können. Dies ist eine sinnvolle Ergänzung der gemeindepolizeilichen Tätigkeit und eine sinnvolle Entlastung der Kantonspolizei und der Strafverfolgungsbehörden. Durch die Möglichkeit für alle Polizeiorgane, bei Fehlverhalten eingreifen zu können, entsteht auch für die Bevölkerung ein Mehrwert, denn sie macht keinen Unterschied zwischen Gemeinde- und Kantonspolizei.


Die SP-Fraktion begrüsst es, dass eine Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund geschaffen wird. Und da der Beitritt zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen abgelehnt worden ist, ist die SP einverstanden mit der Übernahme der entsprechenden Bestimmungen ins Polizeigesetz. Weiter schätzt die Fraktion die Möglichkeit für die Gemeinden, Leistungen, die sie nicht selber erbringen können, beim Kanton einkaufen zu können.


Den Zusatzanträgen der JSK zu den Paragrafen 36 und 37 betreffend präventive Observation kann die Fraktion ebenfalls zustimmen. Irritierend war der späte Zeitpunkt dieser Anträge, aber dies kann ein wichtiges und richtiges Instrument sein, weshalb es im revidierten Polizeigesetz - mit dem Bezug zum Rechtsschutz - wieder enthalten sein sollte.


Die SP unterstützt die Revision des Polizeigesetzes, möchte aber den Gemeindepolizeien auch mehr Kompetenzen zuweisen, weil sie über die genügende Ausbildung verfügen.


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- 1. Lesung


I. Änderung des Polizeigesetzes


§ 7f Abs. 2 lit. c.


Rosmarie Brunner (SVP) beantragt, dass der fahrende Verkehr kontrolliert werden könne


- auf Gemeindestrassen mit oder ohne Einsatz technischer Geräte [«auch anhalteweise» gestrichen], und
- innerorts auf Kantonsstrassen ohne Einsatz technischer Geräte [«Anhaltung» gestrichen].


§ 7i


Rosmarie Brunner (SVP) beantragt, einerseits in Absatz 1 «auf Gemeindestrassen» zu streichen. Andererseits kann so dann Absatz 2 gestrichen werden.


Christine Gorrengourt (CVP) zieht ihre ursprünglichen Anträge zugunsten der Anträge von Seiten SVP zurück.


Klaus Kirchmayr (Grüne) vermerkt, dass auch seine Fraktion diese sinnvollen, zweckdienlichen und klärenden Anpassungen und Anträge unterstütze.


Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) weist auf die ursprünglich klare Trennung der Kompetenzen zwischen Kantons- und Gemeindestrassen gemäss Vorlage hin. Schon in der JSK ist dieses Prinzip teilweise geändert worden, aber aufgrund verschiedener Diskussionsthemen in den letzten Wochen (Fasnachtsumzug, Problematik Einfahrt Gemeinde- auf Kantonsstrasse etc.) stand nun die Frage der Anhaltung im Raum. Mit dem gestellten Antrag können viele Fragen geklärt werden, weshalb sich der Regierungsrat nicht dagegen wehren will.


Werner Rufi (FDP) ergänzt, dass diese Punkte in der JSK mehrmals beraten worden seien. Er hat durchaus Verständnis für eine Ergänzung in die vorgeschlagene Richtung, die den Gemeindepolizeien mehr Rechte und Möglichkeiten verschaffen soll. Auch er als Kommissionspräsident kann die Anträge als pragmatisch Lösung unterstützen.


://: Der Landrat stimmt der beantragten Änderung in § 7f Abs. 2 lit. c. mit 71:4 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


://: Der Landrat stimmt der beantragten Änderung in § 7i mit 72:3 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


§ 23b


Siro Imber (FDP) sieht in diesem Paragrafen die Gefahr, dass unkontrolliert Personen aufgrund gewisser Hinweise oder gewisser Gefahrenlagen öffentlich ausgeschrieben werden. Er selbst hat verschiedene Stellen kontaktiert und möchte auf die 2. Lesung hin beliebt machen zu prüfen, ob nicht analog zum Verfahren der Observation auch bei der Ausschreibung eine Genehmigung durch das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) vorliegen muss, bevor eine Person öffentlich ausgeschrieben wird. Das ZMG ist grundsätzlich eingerichtet für solche Anordnungen. Wenn eine Person öffentlich ausgeschrieben wird, allenfalls mit Foto und weiteren Angaben, kommt das einer Verurteilung gleich, was aber nicht so schnell wieder aus der Welt geschafft werden kann, weshalb eine Prüfung nach dem 4-Augen-Prinzip vorgesehen werden soll.


Werner Rufi (FDP) hält das Anliegen für nachvollziehbar. Diese Frage wurde in der Kommission so nicht diskutiert, aber er will das Thema gerne - auch unter Berücksichtigung allfälliger Fragen des Datenschutzes - an der nächsten Sitzung behandeln. Der Faktor Zeit darf aber nicht vergessen werden: Eine Ausschreibung muss relativ schnell erfolgen, weshalb auch für die Genehmigung durch ein Gericht sehr kurze Fristen gelten müssten, um keine Erschwernis zu schaffen.


§ 45b


Nach Rahel Bänziger (Grüne) sollte in diesem Paragrafen sichergestellt sein, dass ein Einsatzleiter der Polizei eine Überwachung des öffentlichen Raums anordne und nicht irgendein Angehöriger des Polizeikorps. Analog zu § 36, Abs. 3 bzgl. präventiver Observation soll genau festgehalten werden, wer die Kompetenz zur Anordnung dieser Massnahme innehaben soll. Sie beantragt, in Absatz 1 «Die Polizei Basel-Landschaft (...)» durch «Die polizeiliche Einsatzleitung» zu ersetzen.


Für Werner Rufi (FDP) ist das Anliegen seiner Vorrednerin verständlich. Es ist aber seiner Meinung nach nicht direkt vergleichbar mit der Massnahme der präventiven Observation, bei welcher bestimmte Fristen im Zusammenhang mit dem ZMG zu beachten sind. Die polizeiliche Überwachung des öffentlichen Raums ist demgegenüber eine Massnahme, die ebenfalls relativ schnell ergriffen werden können muss und nicht erschwert werden sollte. Auch sollte der die Überwachung anordnenden Stelle die nötige Flexibilität gewährt werden. In der Praxis wird die gewünschte Überprüfung wohl ohnehin durch das Einsatzkommando vorgenommen, aber das Gesetz ist so formuliert, dass es ein schnelles Vorgehen zulässt.


Rahel Bänziger (Grüne) geht davon aus, dass, wenn ein entsprechender Entscheid durch die jeweilige Einsatzleitung der Polizei gefällt werde, auch ein zeitnaher Entscheid gewährleistet sei. Sie stellt im Moment keinen Antrag, da diese Frage in der JSK noch einmal diskutiert werden wird.


Werner Rufi (FDP) geht davon aus, dass § 36, Abs. 3 nicht vollständig kopiert werden könne. Aber er will gern zumindest die Frage der Kompetenz zur Anordnung der Massnahme klären. Auf die 2. Lesung hin soll diesbezüglich eine Antwort erarbeitet werden.


III. Änderung des Gemeindegesetzes


§ 40 bzw. 44


Thomas Pfaff (SP) stellt eine grundsätzliche Frage zur Aufgabenteilung zwischen Kantons- und Gemeindepolizei . Während sich erstere grundsätzlich um Sicherheit kümmern soll, soll letztere für Ruhe und Ordnung sorgen. Fragen von Ruhe und Ordnung können aber schnell den Bereich von Sicherheit tangieren. Bisher haben Gemeindepolizeien vor Ort ihre Aufgaben wahrgenommen und jeweils die Kantonspolizei beigezogen. War diese dann auf Platz, wurde das Dossier übergeben.


Nun steht der Vorwurf im Raum, dieses Vorgehen sei mit dem neuen Gesetz nicht mehr weiter möglich. Wenn nun der Bereich der Sicherheit tangiert wird, muss sich also eine Gemeindepolizei zurückziehen und warten, bis die Kantonspolizei am Ort des Geschehens eintrifft. Genau diesen Vorwurf möchte der Votant nun geklärt wissen: Welche Kompetenzen hat eine Gemeindepolizei vor Ort, wenn Massnahmen im Bereich Sicherheit notwendig sind, aber die Kantonspolizei erst unterwegs ist?


Werner Rufi (FDP) repliziert, dass Gemeindepolizeien vor Ort erste Massnahmen ergreifen können, wie dies auch jeder Bürger tun könne. Hingegen sind Kompetenzen im Bereich von Zwangsmassnahmen genauer zu betrachten. Solche werden ja u.a. in § 44 Gemeindegesetz umschrieben. Entsprechend müsste im Gesetz eine Koordination gefunden werden, die ein solches Vorgehen zulässt. Gewisse Sicherungsmassnahmen von Seiten Gemeindepolizei sind seiner Meinung nach möglich, aber bei weitergehenden Kompetenzen muss die Kantonspolizei eingreifen. Nicht zuletzt ist es auch eine Frage der Ausbildung der im Einsatz stehenden Polizeikräfte. Läuft ein Einsatz nicht korrekt ab, kann das in einem späteren Verfahren nachteilig sein. Letztlich müsste allenfalls § 44 Abs. 2 erweitert werden mit der Umschreibung von Kompetenzen zur Wahrung der öffentlichen Ordnung sowie zur Verhinderung von Straftaten und zur Sicherung von Beweismitteln.


Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) will zunächst einmal festhalten, dass es genau in diesen Bereichen zu keinen Änderungen komme, obwohl dazu verschiedene Dinge zu vernehmen waren. Gemeindepolizeien haben die gleichen Kompetenzen wie vorher: Wenn Gefahr im Verzug ist, dürfen sie auch künftig eingreifen und Notwehr leisten. Bei Vergehen und Verbrechen ist nach StPO auch die Anhaltung mit Zwang möglich. Wenn die Aufgabenteilung wie besprochen fortgeführt werden soll, ist das in seinen Augen adäquat.


Rolf Richterich (FDP) erinnert an die Worte von Regierungsrat Isaac Reber von heute morgen, gemäss welchen die Aufgabenteilung nun klar geregelt sei. In den Augen des Votanten ist aber nicht klar, was es heisst, diese Fragen seien in Zukunft gleich geregelt wie heute. Er wünscht eine konkretere Antwort.


Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) hat sich am Morgen gegen Gerüchte gewandt, einige Massnahmen seien mit dem neuen Polizeigesetz nicht mehr möglich. Das trifft eben nicht zu: Wenn Gefahr im Verzug ist, darf auch eine Gemeindepolizei alle notwendigen Massnahmen ergreifen, bei Vergehen und Verbrechen darf sogar Zwang angewandt werden. Es stehen ihnen also alle verhältnismässigen Mittel zur Verfügung.


Es wurde von Seiten SID nie behauptet, dass alles neu werde. Aber es trifft auch nicht zu, dass Kompetenzen beschnitten würden. Im Gegenteil: In einem bestimmten Bereich sind sie sogar ausgeweitet worden.


§ 44 Abs. 2


Entsprechend den oben erwähnten Änderungsanträgen zum Polizeigesetz müsste laut Rosmarie Brunner (SVP) dann auch dieser Paragraf im Sinne eines Antrags geändert werden:


«Sie kann zur Wahrung der öffentlichen Ordnung (Absatz 1) sowie zur Verhinderung von Straftaten und zur Beweismittelsicherung für die Strafverfolgungsbehörden :
a. einen Patrouillendienst mit den Kompetenzen gemäss den Absätzen 3 und 4 betreiben. (...)»


Dominik Straumann (SVP) ergänzt, dass diese Präzisierung bereits in der JSK lanciert worden sei, weil plötzlich das Gerücht aufgekommen sei, Patrouillentätigkeit im Sinne z.B. einer Fahrt durch ein Quartier zur Prävention von Straftaten werde künftig nicht mehr möglich sein. Für den Votanten ist die Präzisierung eigentlich nicht nötig, weil die Polizei grundsätzlich immer patrouilliert und so Präsenz markiert. Auf der anderen Seite sind, wenn der Paragraf im Sinne des Antrags präzisiert wird, auch präventive Massnahmen für die Sicherheit möglich.


Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) hat nichts gegen den Antrag, wenn dieser helfe, den Inhalt des Paragrafen zu präzisieren. Er geht eigentlich wie sein Vorredner davon aus, dass Prävention auch ein Zweck einer Polizeipatrouille sein kann. Dennoch mag die explizite Nennung einer Aufgabe hilfreich sein.


Werner Rufi (FDP) erwähnt, dass dieses Anliegen auch in der JSK geprüft und beraten worden sei. Seiner Meinung nach ist es stringent, nicht nur das Polizeigesetz, sondern auch das Gemeindegesetz entsprechend anzupassen. Mit der alten Version des Gemeindegesetzes wäre dies nicht direkt herzuleiten. Damit werden im Übrigen auch Fragen der Kompetenzaufteilung zwischen Kantons- und Gemeindepolizeien geklärt.


Weil ihm nicht ganz klar ist, ob diese Kompetenz auch Gemeinden ohne Gemeindepolizei oder nur solchen mit eigenen Polizeiorganen zustehen solle, schlägt Siro Imber (FDP) vor, diese Frage ebenfalls in der 2. Lesung noch einmal zu behandeln, wenn sie jetzt nicht beantwortet werden könne.


Für Rosmarie Brunner (SVP) ist klar, dass dies für Gemeinden mit Polizeien gelten solle. In Gemeinden ohne Polizei kann hingegen die Kantonspolizei Patrouillen durchführen. Aber grundsätzlich können ohne Gemeindepolizei in einem Ort keine Patrouillen durchgeführt werden.


Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) stellt fest, dass sowohl Regierungsrat Isaac Reber als auch JSK-Präsident Werner Rufi gleicher Meinung sind wie die Vorrednerin. Unklarheiten könnten nötigenfalls in der 2. Lesung beseitigt werden.


://: Der Landrat stimmt der beantragten Änderung in § 44 Abs. 2 mit 66:3 Stimmen bei 10 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


V. Änderung des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO)


§ 12


Rahel Bänziger (Grüne) beantragt, diesen Paragrafen in seinem bisherigen Wortlaut beizubehalten und die mit der Vorlage beantragte Änderung zu streichen. Der entsprechende Sachverhalt ist momentan im Dekret geregelt, so dass also keine Gesetzeslücke besteht. Und auch wenn diese Frage ein wenig umstritten ist, so sind Fachkommission, GPK, Staatsanwaltschaft und Regierungsrat daran, sie zu klären und zu regeln, und wahrscheinlich müssen auch gewisse Gerichte noch Entscheidungen treffen.


Die Votantin möchte die Frage weiterhin durch das Dekret geklärt wissen, denn damit wird nicht ein Element, das sich eventuell noch ändert, von der Dekrets- auf die Gesetzesebene gehievt und damit zementiert. Das soll erst geschehen, wenn das Problem geklärt worden ist.


Laut Werner Rufi (FDP) geht es in diesem Paragrafen nicht nur um den Untersuchungsbeauftragten, sondern auch um den Pikettdienst. Fragen in diesem Zusammenhang bedürfen tatsächlich noch der Klärung durch die erwähnten Gruppen, aber dies sollte auf die 2. Lesung hin geschehen, denn es handelt sich um wichtige Bestimmungen, die in sich stringent und kohärent sein müssen. Und diese sollten mit den gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmen, da sonst das ganze Gefüge auseinander gerissen würde.


Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) erinnert daran, dass die Frage des Pikettdiensts schon oft behandelt worden sei. Die nun beantragte Umstellung wurde durch die Fachkommission beantragt, und der Regierungsrat beauftragte letzten Sommer die Staatsanwaltschaft, den Pikettdienst gemäss der nun vorgeschlagenen Änderung zu organisieren.


Der Vorschlag ist aber nichts Neues, sondern setzt sich aus zwei Teilen zusammen: die Delegationskompetenzen an Untersuchungsbeauftragte und die Pikettdefinition (bisher im Dekret). Da es sich um eine wichtige Frage handelt, ist es besser, diese an einer einzigen Stelle zu klären anstatt in verschiedenen Quellen (Gesetz, Dekret und Materialien). Materiell findet also keine Änderung statt, aber wegen der Wichtigkeit der Frage und deren Klärung an einer Stelle wird ein neuer § 12 beantragt.


Siro Imber (FDP) möchte keine unüberlegten Änderungen vornehmen, nachdem dies seiner Meinung nach schon vorher hätte getan werden können. Auch bei dieser nun vorgeschlagenen Korrektur ist er sich der möglichen Auswirkungen nicht sicher, weshalb er dies gerne nochmals in der 2. Lesung diskutieren möchte, nachdem sich auch noch die JSK mit der Frage befasst hat.


Rahel Bänziger (Grüne) will nichts streichen, sondern Gesetz und Dekret in ihren bisherigen Formen stehen lassen, so dass keine materielle Änderung vorgenommen werde. Da mehrere Parteien in die Diskussion um diese Frage involviert sind, wird es wohl noch etwas länger dauern, bis diese beantwortet werden kann. Und dies sollte geschehen, bevor der Sachverhalt in einem Gesetz «zementiert» wird. Sie erklärt sich aber bereit, ihren Antrag bis nach den Diskussionen in der JSK und bis zur 2. Lesung zurückzuziehen.


Dominik Straumann (SVP) hat Mühe mit Anträgen, die noch einmal in der JSK diskutiert werden sollen. «Jahrelang» wurde diese Frage betreffend Kompetenzen für Untersuchungsbeauftragte auch schon im Zusammenhang mit der StPO diskutiert, so dass ihm diese Wünsche zur nochmaligen Beratung in der Kommission zu weit gehen. Die Meinungen in der JSK sind gemacht, so dass in der 2. Lesung kein anderer Vorschlag zu erwarten sein wird. Darum kann jetzt darüber abgestimmt werden.


Werner Rufi (FDP) meint, es werde keine gute Ausgangslage geschaffen, wenn der ganze Paragraf gestrichen werde. Wenn schon, dann sollte nur Absatz 2 gestrichen werden. Aber um diese Frage stringent zu klären, ist es sinnvoll, dies noch einmal in der JSK zu behandeln. Dennoch kann es sein, dass unterschiedliche Auffassungen zur Sache im Raum stehen bleiben, weshalb nun eine pragmatische Lösung für die Revision des Polizeigesetzes gefunden werden muss. In diesem Zusammenhang spielen aber die Untersuchungsbeauftragten eine wichtige Rolle, weil diese einen grossen Teil der Abklärungen bestreiten und man auf deren Arbeit angewiesen ist.


Rolf Richterich (FDP) stellt fest, dass es bei vielen Anträgen hiess, die JSK würde die entsprechenden Fragen nochmals behandeln. Was heisst das nun? Ist das Geschäft an die Kommission zurückgewiesen mit dem Auftrag, einen weiteren Bericht zu erstellen? Der Votant verlangt von der JSK vor der 2. Lesung einen Bericht über die Punkte, die explizit an die Kommission zur Überarbeitung zurückgegeben worden sind. Es besteht kein zeitlicher Druck, aber der Landrat tut gut daran, die Sache noch einmal zu überdenken und mit Fakten zu unterlegen.


Siro Imber (FDP) meint im Zusammenhang mit dem ersten Zusatzbericht und mit Blick auf die am Morgen erwähnte Internetkriminalität, dass die verdeckte Ermittlung für genau diesen Bereich durch die Revision nicht geregelt werde. Auch dies ist eine Frage, die im zweiten Zusatzbericht der JSK geklärt werden muss.


Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) stellt fest, dass Kommissionspräsident Werner Rufi mit dem vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden ist. Sie vermerkt, dass der erste Zusatzbericht behandelt worden sei, indem die §§ 36 und 37 aufgerufen worden seien.


://: Damit ist die 1. Lesung abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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