Protokoll der Landratssitzung vom 17. Oktober 2013

Nr. 1470

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) erinnert daran, dass Eintreten auf die vorliegende Gesetzesrevision anlässlich der letzten Landratssitzung bereits beschlossen wurde. Sie will daher die Detailberatung (1. Lesung) in Angriff nehmen.


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1. Lesung


Titel und Ingress keine Wortbegehren


I. keine Wortbegehren


§ 10 Titel keine Wortbegehren


§ 10 Absätze 1, 1 bis , 1 ter und 1 quater


Georges Thüring (SVP) stellt zwar keinen Antrag, möchte an dieser Stelle jedoch folgende Bemerkungen anbringen: Als Präsident des Verbandes der Basellandschaftlichen Bürgergemeinden erklärt er, die Bürgergemeinden würden klare und vor allem einheitliche Richtlinien im Einbürgerungswesen begrüssen. Aus diesem Grund unterstützen sie auch eine Revision. In der Tat besteht kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung und es steht auch nirgends geschrieben, dass Einbürgerungen vereinfacht werden sollen. Weiche Einbürgerungskriterien liegen keinesfalls im Interesse der Bürgergemeinden. Vor allem können und sollen Probleme im Zusammenhang mit der Ausländerproblematik nicht via Einbürgerungen gelöst werden.


Europaweit weist die Schweiz gemessen an ihrer Bevölkerungszahl einen der höchsten Anteile an Ausländerinnen und Ausländern auf. Dies schafft viele weitgehende Probleme und Konfliktsituationen, welche nicht mittels Einbürgerungen aufgefangen werden können. Das schweizerische Bürgerrecht, welches bekanntlich in den Gemeinden beginnt, darf nicht verwässert werden. Gegen solche Ansinnen werden sich die Bürgergemeinden nötigenfalls auch mittels einem Volksvorstoss wehren.


Aus Sicht der Bürgergemeinden stehen die folgenden Kriterien bei einer Einbürgerung im Vordergrund: Integrationswille, welcher aufgrund des bisherigen Verhaltens nachgewiesen werden muss, Beherrschen der deutschen Sprache in Schrift und Wort sowie finanzielle Selbständigkeit. Dies bedeutet: keine missbräuchliche und keine offensichtlich selbstverschuldete Inanspruchnahme von Sozialhilfe. Die Richtlinien sollen streng und klar, aber fair und vor allem auch pragmatisch sowie umsetzbar sein. Ein gewisser Ermessensspielraum für berechtigte Ausnahmefälle darf bestehen. Beispielsweise für behinderte Menschen dürfen andere Kriterien bezüglich Sprache oder konkretes Integrationsverhalten gelten.


Die Bürgergemeinden vertrauen auf den Landrat und sind überzeugt, dass er im Sinne des Bürgerrechts ein gutes und klares Gesetz erlassen wird. Er soll sich dabei vom Grundsatz leiten lassen, dass es sich bei unserem Bürgerrecht um ein sehr hohes Gut handelt, zu welchem Sorge getragen werden muss. Es handelt sich dabei nicht um ein Massengut, welches zum Billigtarif erhältlich ist. Wir brauchen ein hohes persönliches Engagement, aber überwindbare Hürden! Nicht jedermann soll Schweizerbürger werden!


Urs-Peter Moos (BDP) stellt fest, das nun vorliegende Bürgerrechtsgesetz weise in vielen Bereichen, vor allem in demjenigen der Integration, grosse Fortschritte auf. Betreffend die Frage der Sozialhilfe resp. der Forderung, Einbürgerungswillige müssten selbständige in der Lage sein, für ihre Existenz zu sorgen, befriedigt das vorliegende Gesetz jedoch nicht. In einem sehr umfangreichen § 10 Absatz 1 quater wird umschrieben, in welchen Fällen während oder nach Sozialhilfebezug jemand trotzdem eingebürgert werden müsste. Demnach gäbe es nur wenige Ausnahmefälle, in welchen Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe nicht eingebürgert würden.


Um diesen Mangel zu beheben, stellt Urs-Peter Moos den folgenden Antrag:


Einfügen einer neuen lit. g in § 10 Absatz 1 bis :


Im gleichen Zuge müsste § 10 Absatz 1 quater ersatzlos gestrichen werden.


Ausnahmen kann sich Urs-Peter Moos dann vorstellen, wenn Personen trotz intensivster Bemühungen, ihre Existenzgrundlage selbst zu sichern, dies nicht schaffen und daher Sozialhilfe beziehen müssen. Würde der Landrat den von ihm vorgeschlagene lit. g in Absatz 1 bis ergänzen, würde der gesamte Absatz 1 quater obsolet. Es wäre dann am Regierungsrat, die entsprechenden Ausnahmen in der Verordnung zu definieren.


Siro Imber (FDP) stellt seitens FDP- und SVP-Fraktion den Antrag, § 10 Absatz 1 quater wie folgt zu formulieren:


Bezieht die um das Bürgerrecht sich bewerbende Person ausländischer Staatsangehörigkeit Sozialhilfe oder hat sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Einreichung des Gesuchs Sozialhilfe bezogen, darf die Erteilung des Kantons- und Gemeindebürgerrechts nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.


Wer in den letzten drei Jahren Sozialhilfe bezog, soll grundsätzlich nicht eingebürgert werden können, da eine solche Person wirtschaftlich nicht integriert ist. Ausnahmefälle (zu wenig Einkommen trotz Vollzeitstelle, Betreuung kleiner Kinder) sollen möglich sein. Urs-Peter Moos' Antrag ziele in die gleiche Richtung und es gelte abzuklären, welcher der Anträge schliesslich zu einer besseren Lösung führen werde. Siro Imber bittet den Landrat darum, dem Antrag von SVP und FDP zuzustimmen.


Regina Werthmüller (Grüne) beantragt im Namen der Grünen Fraktion, Absatz 1 quater zu belassen, darin jedoch eine Streichung vorzunehmen. Der Absatz würde dann wie folgt lauten:


Bezieht die um das Bürgerrecht sich bewerbende Person ausländischer Staatsangehörigkeit Sozialhilfe oder hat sie innerhalb der letzten 5 Jahre vor Einreichung des Gesuchs Sozialhilfe bezogen, setzt die Erteilung des Kantons- und Gemeindebürgerrechts voraus, dass ihr gegenüber keine Herabsetzung der Unterstützung oder keine Einstellung der Unterstützung wegen schuldhafter Verletzung von Pflichten verfügt wurde und sie sich gegenüber der Sozialhilfebehörde kooperativ verhalten hat.


Der Bezug von Sozialhilfe stellt für die Grünen kein Einbürgerungshindernis dar, auch nicht die Herabsetzung der Unterstützung ohne Selbstverschulden.


Bianca Maag-Streit (SP) betont, die SP-Fraktion halte an der Formulierung, wie sie im Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission nun vorliegt, fest. Bereits anlässlich der letzten Sitzung erklärte Siro Imber (FDP), zwischen unverschuldetem und selbstverschuldetem Sozialhilfebezug gebe es keinen Unterschied. Dem kann Bianca Maag-Streit nicht zustimmen. Eine Herabsetzung der Sozialhilfe wegen Ablehnung von Arbeit oder Integrationsmassnahmen stellt für Bianca Maag-Streit ein Selbstverschulden dar. Unverschuldet muss Sozialhilfe in Anspruch genommen werden, wenn das Einkommen trotz einer 100 %-Stelle nicht ausreicht, wenn jemand seine Arbeitsstelle durch Krankheit oder Unfall verliert oder als alleinerziehender Elternteil finanziell nicht über die Runden kommt. In solchen Fällen spricht nichts gegen eine Einbürgerung, sofern sich die betreffende Person kooperativ verhält und ihren Verpflichtungen nachkommt.


Unter den Grundprinzipien ist im Handbuch der Sozialhilfe Folgendes festgehalten:


"Wahrung der Menschenwürde: Dieser Grundsatz besagt, dass jede Person um ihres Menschseins Willen vom Gemeinwesen die Sicherung der baren Existenz fordern darf. Die Wahrung der Menschenwürde verlangt, dass der unterstützten Person ein Mitspracherecht zukommt, so dass sie nicht zum Objekt staatlichen Handelns degradiert wird. Die Menschenwürde gilt als Kern sämtlicher Grundrechte und Richtschnur für deren Auslegung. Mit der Verankerung der Menschenwürde in § 5 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft soll der Staat verpflichtet werden, nicht nur rechtlich richtig, sondern auch menschlich zu handeln."


Gerade angesichts des obenstehenden Zitats geht es nicht an, jemanden nicht einzubürgern, weil er oder sie Sozialhilfe bezieht. Die Sozialhilfe stellt eine Verpflichtung des Gemeinwesens gegenüber bedürftigen Personen dar und es ist einem Parlament nicht würdig, Menschen eine Einbürgerung zu verweigern, nur weil sie Unterstützung brauchen.


Wie bereits erwähnt, hält die SP an der Formulierung gemäss Kommissionsantrag fest. Den Antrag der Grünen kann die SP-Fraktion nicht unterstützen, denn eine Herabsetzung der Sozialhilfe wird nicht willkürlich oder aus nichtigen Gründen vorgenommen.


Sara Fritz (EVP) stellt fest, gewissen Ratsmitgliedern sei das vorliegende Gesetz zu lasch, während es anderen zu weit geht. Sie unterstützt das Votum ihrer Vorrednerin und betont, die CVP/EVP-Fraktion halte an der Kommissionsfassung fest, denn diese sei ausgewogen und sie wurde durch die Justiz- und Sicherheitskommission einstimmig verabschiedet.


Patrick Schäfli (parteilos) möchte als Reaktion auf die Voten der Linken das Folgende klarstellen: Die Änderung des Bürgerrechtsgesetzes stelle in keiner Art und Weise einen Abbau von Grundrechten oder Menschenrechten dar. Heute ist es im Kanton Basel-Landschaft deutlich einfacher, einen Schweizerpass als eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung zu erhalten. In der Regel werde eine Aufenthaltsbewilligung im Falle von Sozialhilfebezug nur bedingt oder gar nicht verlängert. Es ist nicht einzusehen, weshalb die Hürden zur Erlangung eines Schweizer Passes, welcher wesentlich mehr Mitbestimmung mit sich bringt, tiefer sein sollen. Zur Integration zählt auch, ob jemand sich selbst über Wasser halten kann. Im Übrigen herrsche in der Bevölkerung die Meinung vor, wer eingebürgert werde, könne selbst für seine Existenz aufkommen. Diese Selbstverständlichkeit soll nun im Gesetz festgeschrieben werden und Patrick Schäfli bittet daher darum, den Antrag der FDP und der SVP zu unterstützen.


Regula Meschberger (SP) bezieht sich auf die Aussage, die Voraussetzungen für eine Einbürgerung seien weniger streng als diejenigen für eine Niederlassung. Dies ist durchaus der Fall, denn eine Niederlassung stellt die Voraussetzung für eine Einbürgerung dar. Die Überprüfungen vor der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung in unserem Kanton sind sehr streng, ohne C-Bewilligung wiederum ist eine spätere Einbürgerung nicht möglich. Besteht zum Zeitpunkt der Einbürgerung trotzdem eine Sozialhilfeabhängigkeit, so meist aus denjenigen Gründen, welche weiterhin als Ausnahmefälle möglich bleiben sollen. Für eine unverschuldete Einschränkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen Regelungen bestehen! Zudem besteht ein Bundesgerichtsentscheid, den Regula Meschberger noch genau nachschlagen möchte, welcher eine Sozialhilfeabhängigkeit als Kriterium für die Verhinderung einer Einbürgerung ablehnt.


Die SP-Fraktion steht klar hinter dem Vorschlag der Regierung.


Siro Imber (FDP) stellt klar, eine C-Bewilligung stelle keine Voraussetzung für eine Einbürgerung dar. Ausnahmen betreffend Sozialhilfeabhängigkeit sollen durchaus möglich sein, jedoch müsse der Grundsatz geändert werden. In der Bevölkerung würde nicht verstanden, wenn eine Einbürgerung trotz Sozialhilfeabhängigkeit grundsätzlich möglich wäre. Den Antrag der FDP und SVP bezeichnet er als pragmatisch und zweckmässig.


Hanspeter Weibel (SVP) reichte seinerzeit eine Motion (2011/061) zu diesem Thema ein, in welcher er das Modell Graubünden anführte. Dieses ist seit 2006 in Kraft und sieht vor, dass nur jemand, welcher in den letzten 10 Jahren keine Sozialhilfe bezog und früher bezogene Sozialhilfe zurückbezahlt hat, eingebürgert werden kann. Er bittet Regula Meschberger, bei ihren Recherchen zu den Bundesgerichtsentscheiden auch abzuklären, was das Gericht zum Thema selbstverschuldete und nichtverschuldete Sozialhilfeabhängigkeit entschied. Gemäss seiner Information bezeichnet es das Bundesgericht als diskriminierend, hier eine Unterscheidung vorzunehmen. Regelungen, welche die wirtschaftliche Selbständigkeit für eine Einbürgerung voraussetzen, bestehen bereits in anderen Kantonen. Sie sind bisher unbestritten.


Letztlich gehe es nicht um die Frage, ob jemandem nach einer Einbürgerung die Sozialhilfe gestrichen oder herabgesetzt werden soll. Aus Gesprächen mit Sozialhilfebehörden geht jedoch hervor, dass nach einer Einbürgerung durch Sozialhilfeempfänger mit dem Familiennachzug die Kosten für die Allgemeinheit um ein mehrfaches ansteigen.


Grundsätzlich kann Hanspeter Weibel auch den Antrag von Urs-Peter Moos nachvollziehen, er macht jedoch darauf aufmerksam, dass die Voraussetzung einer "gesicherten Existenzgrundlage" auch so ausgelegt werden könnte, dass Fürsorgeleistungen durch den Staat die Existenzgrundlage optimal sichern. Es gelte also, eine möglichst saubere Formulierung zu finden. Im Übrigen erachtet er den FDP/SVP-Antrag als sehr gemässigt, mit ihm sind Ausnahmeregelungen nach wie vor möglich.


Agathe Schuler (CVP) bittet darum, sämtliche Anträge auf Änderung von § 10 abzulehnen. Die Fassung des Regierungsrates, welcher die Kommission einstimmig zustimmte, sei einfach und klar handhabbar. Sie trägt den Vorstellungen Rechnung, dass gewisse Sozialhilfebezüger nicht eingebürgert werden sollten, und entspricht somit der bereits heute geltenden Praxis des Runden Tisches. Dieses Verfahren bezeichnet Agathe Schuler als gerecht, ausserdem wird die Menschenwürde geachtet. Gerade die von Siro Imber aufgebrachte Idee, jemand müsse seinen Lebensunterhalt auch künftig bestreiten können, sei kaum umsetzbar und würde Tür und Tor für Unregelmässigkeiten öffnen.


Urs-Peter Moos (BDP) stellt fest, mit ihrer Argumentation betreffend unterschiedliche Bedingungen für Niederlassungsbewilligung und Schweizer Pass lege die SP offen, dass es ihr um Einbürgerungen um jeden Preis gehe. Schon jetzt sei vorhersehbar, wie die Abstimmung im Landrat ausfallen werde. Urs-Peter Moos freut sich auf jeden Fall darauf, dass sich der Souverän schliesslich zu dieser Frage werde äussern dürfen.


Die Formulierung des ersten Teils seines Antrags entspreche genau derjenigen aus dem Gesetz des Kantons Graubünden, dieses sieht allerdings keine Ausnahmefälle vor. Urs-Peter Moos fand es aber wichtig, in seinem Vorschlag auch Ausnahmefälle zuzulassen.


Hans Furer (glp) amtet seit nunmehr zwei Jahren als Präsident der Petitionskommission und er kann feststellen, dass zwar eine verschwindend kleine Anzahl von Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern zum Zeitpunkt ihrer Einbürgerung Sozialhilfe bezieht, jedoch handelt es sich dabei meist um Personen, welche zu Beginn des Verfahrens noch keine Sozialhilfe bezogen hatten. Sie gerieten während des Verfahrens in eine nicht von ihnen verschuldete, finanziell schwierige Situation (Scheidung, Arbeitslosigkeit, etc.). Dem Thema wird in der Petitionskommission grosse Beachtung geschenkt, es dürfe aber nicht mystifiziert und überbewertet werden. Zudem beziehen auch Schweizerinnen und Schweizer Sozialhilfe.


Hans Furer verweist auf die Broschüre "Darum braucht die Schweiz Zuwanderung", welche von Arbeitgeberverband und von Economiesuisse herausgegeben wurde. Darin wird prognostiziert, dass die Einwanderung für die Schweiz unerlässlich ist und die Bevölkerung bis zum Jahr 2030 von 7 auf 11 Mio. Personen angestiegen sein wird. Ausländerinnen und Ausländer sind für unser Land also erwünscht und notwendig, daher müsse auch eine gewisse Breite an Einbürgerungen vorgenommen werden. Nur so kann vermieden werden, dass in unserem Staat plötzlich eine bestimmte Gruppe regiert, während die andere nur Arbeitskräfte stellt.


Im Zusammenhang mit dem Thema Einbürgerungen stellt für Hans Furer das Kriterium der Sozialhilfe im Bezug auf sämtliche Gesuche einen völlig untergeordneten Teilaspekt dar. Er bittet daher, die vorliegenden Anträge abzulehnen. Das Kriterium, man sollte auch künftig seine Existenz halten können, erscheint ihm als juristisch untauglich.


Georges Thüring (SVP) betont, wenn anstelle der heute vorliegenden Anträge eine Volksinitiative eingereicht würde, wären die Kriterien viel strenger. Er zeigt sich überzeugt, dass das Stimmvolk betreffend Einbürgerungen eine andere Meinung vertritt, als eine Mehrheit des Landrates. Er ist zudem der Ansicht, in erster Linie müsse der Staat die Schweizerinnen und Schweizer unterstützen, denn diese sind gegenüber ausländischen Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern benachteiligt. Diese Aussage könne von Mitarbeitenden auf den Gemeinden bestätigt werden.


Wer die Einbürgerungskriterien, wie sie von einem Grossteil der Bevölkerung gewünscht werden, nicht erfüllt, kann auch ohne Schweizerpass bei uns gut leben oder warten und sich zu einem späteren Zeitpunkt einbürgern lassen.


Bianca Maag-Streit (SP) erklärt, der SP gehe es bestimmt nicht um Einbürgerungen um jeden Preis, jedoch stehe sie hinter Einbürgerungen für diejenigen Personen, welche ein Recht darauf haben. Als Mitglieder der Petitionskommission weiss Bianca Maag-Streit, dass die Bürgergemeinden einbürgerungswillige Personen sehr gut prüfen, das Gleiche gilt für die Sicherheitsdirektion. In solchen Fällen steht einer Einbürgerung sicher nichts entgegen.


Andi Trüssel (SVP) nennt ein Beispiel, welches ihm aus Frenkendorf bekannt ist. Jemand bezog während zehn Jahren Sozialhilfe, er wurde eingebürgert, und nun beziehen bereits die Kinder Sozialhilfe. Dies könne nicht das Ziel der Einbürgerungspolitik sein.


Andreas Bammatter (SP) stellt fest, Georges Thüring (SVP) und seine Partei hätten bisher immer die Seite vertreten, die Gemeinden wüssten, was sie zu tun hätten, der Kanton mische sich zu stark ein und bewirke Überregulierungen. Im vorliegenden Fall nun werden vom Kanton Hilfestellungen für das Handeln der Gemeinden verlangt. An erster Stelle bei einem Einbürgerungsverfahren stehen jedoch schon heute die Bürgergemeinden, erst am Schluss folgt der Landratsentscheid. Andreas Bammatter bittet seine Kolleginnen und Kollegen darum, sämtliche Anträge abzulehnen und dem Antrag der Justiz- und Sicherheitskommission zu folgen.


Siro Imber (FDP) betont, auch die Bürgergemeinden seien an das geltende Recht gebunden. Daher sei es wichtig, dass nun das Recht geändert werde und danach für alle verbindlich die gleichen Regeln gelten. Genau dies ist für die Bürgergemeinden wichtig.


Hans Furer erwidert er, die Einwanderung könne nicht mit der Einbürgerung gleichgesetzt werden. Ein Sozialstaat schweizerischen Ausmasses mit sehr vielen Leistungen für Jedermann und offene Türen für die Zuwanderung schliessen sich gegenseitig aus. Unsere Sozialwerke wären ansonsten innert kürzester Zeit überlastet. Aus diesem Grund stellt der aktuelle Vorschlag einen austarierten Kompromiss dar.


Monica Gschwind (FDP) bezeichnet es als Ziel der aktuellen Gesetzesrevision, möglichst klare Bestimmungen festzulegen, welche den Bürgergemeinden die Arbeit erleichtern sollen. Es gehe nicht an, durch eine genug lange Wohnsitzdauer in der Schweiz den Schweizerpass einfach zu ersitzen. Viele Jugendliche würden es zudem als bequem erachten, gar keine Arbeit zu suchen und Sozialhilfe zu beziehen. Die Bedingung, dass bei Sozialhilfebezug keine Einbürgerung stattfinden kann, schafft einen zusätzlichen Anreiz, sich aktiv um Arbeit zu bemühen. Monica Gschwind bittet die Ratsmitglieder darum, den FDP/SVP-Antrag zu unterstützen, welcher auch der Regelung im Aargauer Bürgerrechtsgesetz entspricht.


Daniel Altermatt (glp) berichtet, im Mittelalter sei es auch in unserer Gegend nicht unbekannt gewesen, dass der finanzielle Status einen Einfluss auf das Stimm- und Wahlrecht hatte. Zwischenzeitlich habe man diesbezüglich Fortschritte gemacht und es sei heute das Rechtssystem und nicht mehr die Finanzkraft bestimmend, wer das Stimmrecht ausüben dürfe. Er sieht nicht ein, weshalb nun bezüglich Einbürgerungen wieder ein Rückschritt getan werden soll.


Patrick Schäfli (parteilos) bezeichnet es als paradox, wenn ausgerechnet die Linke, welche das Einbürgerungsrecht auf einen administrativen Akt verkürzen und damit die direkte Demokratie so weit als möglich ausschalten wolle, das Erarbeiten eines sauberen Kriterienkatalogs für die Bürgergemeinden kritisiere. Klare Regelungen schaffen Rechtssicherheit, die Grundlage auch zur Wahrung der Menschenrechte. Dass eine Mehrheit des Landrates momentan klare Einbürgerungskriterien ablehnt, bedauert Patrick Schäfli. Im Übrigen: Man wolle nicht mit einer Volksinitiative drohen, jedoch würde eine Volksinitiative dafür genutzt, eine für die Bürgergemeinden vernünftige Lösung zu schaffen.


Georges Thüring (SVP) hat als Mitglied der Petitionskommission und als Mitglied des Runden Tisches mehrfach seitens SP gehört, es müssten für alle Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller die selben Bedingungen geschaffen werden. Gleichzeitig spricht sich auch der Verband Basellandschaftlicher Bürgergemeinden für derart klare Kriterien in allen Gemeinden aus. Ein Aufweichen der Einbürgerungskriterien lehnt Georges Thüring ab. Es sei jetzt notwendig, dass das Volk festlegt, welche Regeln zu gelten haben.


Urs-Peter Moos (BDP) hat heute verschiedentlich die juristisch unhaltbare Unterstellung gehört, es gehe betreffend Sozialhilfeabhängigkeit um Zukunftsbeurteilungen. Dies stimmt so nicht. Im Moment der Gesuchstellung muss der oder die Gesuchstellerin über eine gesicherte Existenzgrundlage verfügen. Hier gilt es, eine ganzheitliche Beurteilung vorzunehmen und nicht nur den Aspekt der Sozialhilfe zu berücksichtigen.


Andreas Bammatter (SP) betont, momentan diskutiere das Parlament das Thema materielle Unterstützung und Selbständigkeit. Das Gesetz enthält diesbezüglich bereits viele Bestimmungen und aus Sicht der SP ist es daher nicht notwendig, dieser für die Gemeinden ausreichenden Basis weitere Bestimmungen hinzuzufügen.


Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) möchte an dieser Stelle wieder auf die Sache zu sprechen kommen, denn die heutige Diskussion wurde bereits in der Vernehmlassung geführt: Den Einen waren die Kriterien zu weich, den Anderen zu streng. Es galt daher, eine tragfähige Basis, einen Konsens zu finden. Sowohl im Regierungsrat als auch in der Kommission setzte sich letztlich die Ansicht durch, man wolle nicht einer Extremposition folgen, sondern dem Landrat einen zwar strengen, aber fairen und klaren Vorschlag mit Einbürgerungskriterien unterbreiten.


Der Verband Basellandschaftlicher Bürgergemeinden äusserte sich in der Vernehmlassung dahingehend, dass die Vorlage in die richtige Richtung gehe und daher auch unterstützt werde, auch wenn man sich noch mehr hätte vorstellen können. Mit der vorliegenden Revision werde das Bestreben unterstützt, den Wert des Schweizer und des Baselbieter Bürgerrechts zu stärken.


Zum umstrittenen § 10 äusserten sich die Einwohnergemeinden wie folgt: Die neue Regelung bezüglich Sozialhilfe und Einwohnergemeinden werde unterstützt, die vorgeschlagenen Kriterien seien angemessen. Ob jemand ein guter Bürger oder eine gute Bürgerin ist, hängt gemäss Regierungsrat stark damit zusammen, wie viele mögliche Beiträge an die Gemeinschaft er oder sie leistet. Wer also aus eigenem Verschulden Sozialhilfe bezieht, soll von einer Einbürgerung ausgeschlossen sein. Ein Bezug von Sozialhilfe zum Zeitpunkt der Einbürgerung oder in den zuvorliegenden Jahren hingegen soll nicht zu einem automatischen Ausschluss von einer Einbürgerung führen.


Im Landrat wurde bezüglich der Einbürgerungskriterien Klarheit gewünscht. Der Vorschlag, im Gesetz Ausnahmeregelungen zu schaffen, wie es die Anträge von Urs-Peter Moos sowie der SVP und FDP verlangen, birgt die Gefahr, Willkür zu produzieren. Nach Ansicht der Regierung ist die Kommissionsfassung, welche dem Regierungsvorschlag entspricht, diesbezüglich klarer, sauberer und fairer. Er stellt auf Leistung und auf Verschulden ab.


Die Regierung lehnt die Anträge von beiden Seiten weiterhin ab und hofft, dass das Parlament letztlich einsehen wird, dass der vom Regierungsrat unterbreitete Vorschlag richtig ist.


Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) erkennt in der heutigen Diskussion sowohl sachliche als auch emotionale Elemente. Angesichts der Regelungen in anderen Kantonen (AG, BS, GR, SG, UR und ZH) hat er den Eindruck, die für unseren Kanton vorgeschlagene Regelung bewege sich im hellgrünen Bereich. Im Einzelfall werden die Gerichte entscheiden, und dann sind klare Richtlinien und eine klare Praxis unerlässlich. Das Bürgerrechtsgesetz sollte möglichst keine auslegungsbedürftigen Begriffe enthalten. Die bisherige Praxis in unserem Kanton hat sich bewährt und beim nun vorliegenden Vorschlag handelt es sich um einen gemeinsam mit dem Runden Tisch ausgearbeiteten Kompromiss, welcher nicht aufgrund der Diskussion um ein einzelnes Kriterium blockiert werden soll. Zwar ist jeder der vorliegenden Anträge objektiv auch vertretbar, trotzdem erachtet es Werner Rufi als wichtig, eine Polarisierung der Diskussion zu vermeiden und am Kommissionsvorschlag festzuhalten, welcher den heute vorgebrachten Anliegen ebenfalls Rechnung trägt.


Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) stellt den Antrag von Urs-Peter Moos demjenigen der SVP- und FDP-Fraktionen gegenüber.


://: 27 Stimmen entfallen auf den Antrag von Urs-Peter Moos, 38 Stimmen auf denjenigen der SVP und FDP (20 Enthaltungen). [ Namenliste ]


Der obsiegende Antrag der SVP und FDP wird nun dem Antrag der Grünen gegenübergestellt.


://: Der Antrag der Grünen Fraktion zu § 10 erhält 35 Stimmen, derjenige der SVP und FDP 40 (11 Enthaltungen). [ Namenliste ]


Abschliessend stellt Marianne Hollinger (FDP) den Kommissionsantrag demjenigen der SVP/FDP gegenüber.


://: Mit 46:36 Stimmen bei 3 Enthaltungen hält der Landrat am Kommissionsantrag fest, § 10 des Bürgerrechtsgesetzes bleibt damit unverändert. [ Namenliste ]


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Fortsetzung der 1. Lesung


§ 12 Absatz 1 keine Wortbegehren
§ 14 Absatz 1, Absatz 2 erster Satz, Absatz 3 keine Wortbegehren
§ 15a keine Wortbegehren
§ 27 keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren
III. keine Wortbegehren


Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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