Protokoll der Landratssitzung vom 17. Oktober 2013

Nr. 1475

Präsident Marc Joset (SP) erinnert daran, dass Eintreten auf dieses Geschäft unbestritten gewesen ist. Die 1. Lesung wurde bereits begonnen, die weitere Beratung dann aber sistiert. Drei Themenkreise standen noch zur Diskussion:


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) sagt, dass die SVP der Gesetzesänderung gemäss Kommissionsbeschluss zustimme. Er hofft, dass der Rat dies auch so sehe.


Michael Herrmann (FDP) muss seinen Vorredner in seinen Hoffnung leider enttäuschen. Er erinnert daran, dass die FDP bereits an der letzten Sitzung, bevor das Geschäft an die Kommission zurückgewiesen wurde, Bedenken angemeldet hatte. Zum einen ging es um die Untergrenze der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern. Damals wurden drei Varianten diskutiert, wozu er heute auch einen entsprechenden Antrag stellen wird.


Viel störender ist hingegen die Herstellung einer Verbindung zwischen mündigen jungen Erwachsenen von 18 bis 25 Jahren mit ihren in guten wirtschaftlichen Verhältnissen lebenden Eltern. Für die FDP ist das eine Fehlentwicklung, trotz der Tatsache, dass dies in 19 anderen Kantonen so besteht. Konsequenterweise müsste seine Fraktion in der Schlussabstimmung der 2. Lesung Nein stimmen. Eine Variante wäre die erneute Rückweisung an die Kommission. An deren letzten Sitzung war dafür allerdings keine Mehrheit zu finden. Es handelt sich um eine Grundhaltung: ein junger Erwachsener soll unabhängig von seinen Eltern leben können. Die vorliegende Lösung schliesst dies aber aus, sofern sie aus besser gestelltem Elternhaus kommen und, aus welchen Gründen auch immer, keine Unterstützung möchten. Die FDP tendiert daher zu einem Nein.


Zur Variantenwahl: Dass der Mittelstand als Rückgrat der Gesellschaft keine Prämienverbilligung zugesprochen bekommt ist nicht wünschenswert. Die FDP wird daher Variante 2 bevorzugen und dazu einen Antrag stellen.


Mirjam Würth (SP) stellt fest, dass sich die Eintretensdebatte vom letzten Mal zu wiederholen scheint. Die SP positioniert sich - ausnahmsweise - gleich wie die FDP. In erster Linie geht es um die Sippenhaft mit der problematischen Verbindung zwischen den 18 bis 25-Jährigen und deren Eltern. Der Grossteil der Fraktion wird das Gesetz ablehnen, falls dieser Punkt nicht geändert wird.


Für Alain Tüscher (EVP) kommt das Geschäft als Frischbackvorlage daher. Eine Altlast, die Regierungsrat Toni Lauber nun vertreten muss. Er würde ihm gönnen, wieder einmal etwas durchzubringen, mit dem sich Geld sparen lässt. Die Meinung der CVP/EVP-Fraktion hat sich diesbezüglich aber nicht geändert. Die Vorlage wird in der vorliegenden Form unterstützt. Den Aspekt von Michael Herrmann kann der Votant gut nachvollziehen. Eines aber versteht er nicht: Wenn der vermögende Vater einmal stirbt, dann geht das Geld an die Nachkommen - und die Sippenhaft ist wieder da. Wenn es um den «Stutz» geht, möchte man plötzlich wieder Sohn und Tochter sein. Lösen liesse es sich vielleicht dadurch, dass das Geld verzinst zurückbezahlt werden muss. Auf dieser Basis liesse sich weiter diskutieren. Ansonsten wird die Vorlage bachab abgeschickt.


Klaus Kirchmayr (Grüne) bedankt sich bei seinem Vorredner für die wunderbare Wortschöpfung «Frischbackvorlage», wozu er sich nun äussern darf. Im Grundsatz teilt die Grüne Fraktion die Bedenken von Michael Hermann. Ob die Konsequenz daraus, die Vorlage abzulehnen, logisch und richtig ist, ist für ihn jedoch fragwürdig. Stimmt man mit Nein, bleibt die Sippenhaft bestehen. Das identifizierte Hauptproblem würde dadurch kein bisschen gelöst. Wie realistisch ist es überhaupt, das Verhältnis zwischen Eltern und Kinder in einen Gesetzesparagrafen zu wickeln? Die praktische Anwendung nähme ihn doch Wunder. Dass die FDP sich für ein Nein stark macht, ohne den Grund für diese Haltung überhaupt anzugehen, scheint ihm nicht richtig. Hingegen ist der FDP-Antrag auf Variante 2 unterstützenswert. Die Vorlage lehnen die Grünen jedoch nicht grundsätzlich ab.


Mirjam Würth (SP) glaubt, dass sich Klaus Kirchmayr bezüglich Sippenhaft getäuscht oder zumindest falsch formuliert habe. Es ist so, dass aktuell keine Sippenhaft besteht, jedoch bei einer Einführung eine solche eingeführt wird. Sie bleibt also nicht bestehen.


Michael Herrmann (FDP) weist ebenfalls darauf hin, dass bei einer Ablehnung die Sippenhaft nicht eingeführt wird. Er geht davon aus, dass sich Kirchmayr in seiner Einschätzung geirrt hat.


[Klaus Kirchmayr nickt]


Gerhard Schafroth (glp) überzeugt die Argumentation von Michael Herrmann auch. Ein wichtiger Aspekt wurde bislang jedoch nicht erwähnt. Gibt es eine Abkoppelung der Vermögensverhältnisse der Eltern, kostet das Geld. Dies gilt es gerade in einer Sparrunde sich in Erinnerung zu rufen und zwischen Pest und Cholera abzuwägen. In der jetzigen Situation ist die glp/BDP-Fraktion für die Unterstützung des Kommissionsantrags, Variante 1.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) bringt sein Erstaunen darüber zum Ausdruck, dass relativ deutliche Kommissionsentscheide im Rat wieder hinterfragt werden. Ursprünglich wollte die Regierung 7 Millionen Franken einsparen. In der Kommission wurde der Faktor 2.5 mit immerhin 5 Mio. Einsparungen als richtig erachtet. Gelingt es hier wieder nicht, Geld zu sparen, stellt sich die Frage: wo dann sonst? Die Kürzung der Mittel trifft ja nicht die wirklich Bedürftigen. Es gibt Eltern, die bezahlen ihren Kindern Wohnung, Studium etc. etc. Und am Ende soll das Wohlbefinden dieser Jungen an der Prämienverbilligung hängen? Das scheint ihm nur schwer verständlich. Das Geld soll lieber anderswo eingesetzt werden. Nicht zuletzt, da die Qualität des Verhältnisses zwischen Eltern und Kindern kaum nachzuweisen ist. Der Votant ist der Überzeugung, dass man das Geld ohne schlechtes Gewissen einsparen kann.


Rolf Richterich (FDP) macht darauf aufmerksam, dass Gewissensfragen immer individuell seien. Die hier zur Debatte stehende Regelung ist für ihn aber ungerecht, zumindest in der Summe. Ein Beispiel: Ein junger Mann zieht aus. Zuhause ist alles vergoldet, er aber möchte sich von seinem Elternhaus abgrenzen und von dort auch nicht alimentiert werden. Eine Prämienvergünstigung liegt für ihn ausser Reichweite - aufgrund der Tatsache, dass die Eltern Geld haben. Von diesem Geld sieht er aber nichts, weil sie sich vielleicht überworfen haben - was in diesem Alter nicht ganz selten vorkommen mag und vielleicht auch häufig ein Grund für das Ausziehen ist. Das Gesetz führt aber dazu, dass diese Jungen nun gleichbehandelt werden wie jene, die «Hotel Mama» bevorzugen. Nur ist in diesem Fall Gleichbehandlung ungerecht. Weitere Ungerechtigkeiten entstehen zwischen solchen, deren Eltern im Kanton Baselland wohnen und zwischen Auswärtigen. Wer nun meint, nur des Mammons wegen diese Ungerechtigkeiten durchwinken zu müssen, sollte dann aber jenen 18-Jährigen in die Augen schauen können, denen es wegen der fehlenden Unterstützung versagt bleibt, auf eigenen Füssen zu stehen. Es waren nicht zuletzt die Grünen, die einst für ein Stimmalter Null plädierten. Alle wollen mündige Bürgerinnen und Bürger.


Wenn man das aber will, müssen auch die Bedingungen dazu geschaffen und auf die paar Millionen verzichtet werden.


Julia Gosteli (Grüne) kann sich den Voten von Michael Herrmann und Mirjam Würth anschliessen. Sie denkt zusätzlich an die vielen Studentinnen und Studenten mit geschiedenen Eltern. Sie haben schon genügend Ärger damit, ihre Alimente einzutreiben, und nun kämen noch die Krankenkassen-Zuschüsse dazu. In der Vorlage (S. 12) stellt der Gemeinderat die Frage, wohin sich die Jugendlichen wenden können, wenn ihnen die Unterstützung ihrer Eltern verweigert wird. Als Lehrerin, die sie ist, nimmt sie ihre Schülerinnen und Schüler (zwischen 16 und 20 Jahren) als durchaus erwachsen und selbstverantwortlich wahr. Diese Haltung sollte man ihnen gegenüber aber auch mit besagten Gesetz einnehmen. Schliesslich werden sie auch nicht davor geschont, eine Fussfessel zu tragen - was in ihrer Klasse übrigens schon vorgekommen sei.


Regierungsrat Anton Lauber (CVP) bedankt sich für die interessanten Voten. Es geht hier um eine Massnahme im Entlastungspaket, die kontrovers diskutiert wird. Tatsächlich ist es so, dass eine einzeln herausgegriffene Massnahme viel härter hinterfragt wird, als wenn sie in einem Paket steckte.


Interessant ist, dass die Kommission sich mit 10:0 bei 3 Enthaltungen dafür entschieden hatte. Nun werden maximal grundlegend andere Argumente in den Raum gestellt. Dies dünkt ihn etwas problematisch. Es entsteht der Eindruck, als seien die Kinder ab 18 Jahren vollständig selbstständig und vom Elternhaus komplett losgelöst. Auch auf gesetzlicher Ebene. Dies stimmt in dieser Absolutheit natürlich nicht. Thema Sippenhaft: Ein Blick in das ZGB zeigt, dass man als Eltern eine Unterstützungspflicht gegenüber seinen Kindern bis zum Abschluss der ersten Ausbildung hat. (Art. 278 ZGB) Das ist nichts Neues. Die sogenannte «Sippenhaft» kommt auch in Art. 333 ZGB zum Tragen.


Ein weiterer problematischer Aspekt ist die Vorstellung, man könne auf das subjektive Verhältnis zwischen Eltern und Kindern eingehen. Das ist jedoch weder justiziabel noch möglich für die Verwaltung. Mit anderen Worten: Man muss sich an einen objektiven Massstab halten. Dieser ermöglicht letztlich auch die Gleichberechtigung.


Die Regierung bevorzugt die ursprüngliche Variante (Sparpotential: 7 Mio. Franken). Es besteht aber auch ein Interesse daran, nur den gehobenen Mittelstand zu belasten. Somit lässt sich mit Variante 1 grundsätzlich leben. Der Votant persönlich ist der Meinung, dass hier keine neue Sippenhaft eingeführt wird. Vielmehr wird das Geld dort effizient eingesetzt, wo es auch gebraucht wird.


* * * * *


- 1. Lesung


Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) beginnt mit der 1. Lesung des Gesetzes. Grundlage ist die letzte Seite des Berichts der Finanzkommission vom 6. August 2013.


I. Kein Wortbegehren


§ 8


Michael Herrmann (FDP) bezieht sich auf § 8, Abs. 2 b. Die FDP beantragt, den Faktor zur Bestimmung der Untergrenze von wirtschaftlich günstigen Verhältnissen von 2.75 auf neu 3.5 zu erhöhen. Gemäss Kommissionsbericht handelt es sich hier um Variante 2.


://: Der Landrat lehnt den Antrag der FDP, den Faktor von 2.75 auf 3.5 zu erhöhen (§ 8, Abs. 2b), mit 39:35 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]


§ 8a Kein Wortbegehren


II. Kein Wortbegehren


://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei



Back to Top