Protokoll der Landratssitzung vom 17. Oktober 2013

Nr. 1477

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) bittet, den Zusatzbericht der Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) vom 7. Oktober 2013 zur Hand zu nehmen.


Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) macht darauf aufmerksam, dass ein Rektifikat des Zusatzberichts der JSK existiert. In diesem wurde lediglich der in der Vorlage vergessen gegangene § 7 Abs. 1 aufgenommen.


An der letzten Landratssitzung wurde das Geschäft aufgrund der neueren Entwicklungen der Richterpensen zurückgenommen. Die Ausführungen zum ersten Bericht gelten nach wie vor. Im Zusatzbericht vom 7. Oktober ist neu, auf Antrag des Kantonsgerichts, der § 7a eingebracht (Pensenänderung), um eine Flexibilität zu gewährleisten beim Bezirksgericht 1. Instanz (ab 1. April 2014 heissen sie neu Zivilkreisgerichte), Strafgericht, Steuer- und Enteignungsgericht als auch bei den Präsidien am Kantonsgericht. Der Text lautet:


§ 7a Pensenänderung
Sind in einer Abteilung des Kantonsgerichts oder in einem andern Gericht mehrere Präsidien tätig, ohne dass das Gesamtpensum eine vollamtliche Tätigkeit aller Präsidien verlangt, so können die Präsidien ihr Pensum in gegenseitigem Einvernehmen und im Rahmen des Gesamtpensums verändern, wobei das Pensum mindestens 30 Prozent betragen muss. Eine Pensenverschiebung von mehr als 30 Prozent bedarf der Zustimmung des Landrates.


Dies führt dazu, dass §§ 2 Abs. 5 sowie § 3 Abs. 3 GOD aufgehoben werden können.


Zu sagen ist noch, dass die Stellenprozente überprüft wurden. Der Sprecher erhielt die Information, dass in der Abt. Steuergericht (des Steuer- und Enteignungsgerichts) ein reduziertes Präsidialpensum von 25% (statt 50%) möglich wäre. Im Nachhinein zeigte sich, dass dieses Vorgehen vom Stelleninhaber nicht gestützt wird. Eine geringere Beanspruchung ist lediglich möglich aufgrund der grossen Routine und Erfahrung, was sich aber nur auf seine Person und nicht auf die Stelle bezieht. Diese sollte ausreichend dotiert sein, um bei einer Neubesetzung auch sauber ausgeführt werden zu können. Rufi ist es wichtig, dass der Landrat bei Pensenfragen grundsätzlich den Rahmen vorgibt. Reicht ein Wert nicht aus, kann im Landrat immer noch ein Antrag zur Anpassung gestellt werden. In diesem Punkt ist deshalb für die Detailberatung ein Antrag (§7 Abs. 1) vorgesehen, worin auf die alte Regelung zurückgegriffen wird.


Rufi verweist auf eine redaktionelle Anpassung, die auf dem beiliegenden blauen Blatt vermerkt ist. Im Rahmen der GOD-Revision wurde neu die Gerichtskonferenz als Instanz definiert. Diese muss in § 2 Abs. 6 durch den Begriff «Ausschuss» ersetzt werden. Kantonsgerichtspräsident Andreas Brunner wird diesen Punkt später ausführen. Weiter entschuldigt sich Rufi beim Stelleninhaber des Steuergerichtspräsidiums, dass man ihn bei der Entscheidungsfindung zur Pensenreduktion übergangen habe. Als Konsequenz wird künftig die jeweils betroffene Person in die Kommission eingeladen, um sich direkt vernehmen zu lassen.


Kantonsgerichtspräsident Andreas Brunner schliesst sich den Worten Werner Rufis an. Folgende Frage ist noch zu klären: Im Zusatzbericht steht, dass der jetzige Präsident des Steuergerichts die Reduktion des Pensums von 50 auf 25% selber vorgebracht habe. Diese Information ist nicht richtig. Richtig ist, dass der Stelleninhaber seine Funktion seit langem mit einem Pensum von etwas über 23 Prozent wahrnimmt und dies auch in der kommenden Amtsperiode tun wird. Er hat aber bestätigt, dass er eine entsprechende Reduktion im Dekret als falsch erachtet. Weiter spricht gegen eine Reduktion, dass in der Fallentwicklung am Steuergericht kein Rückgang feststellbar ist. Der Kantonsgerichtspräsident macht dem Landrat deshalb beliebt, auf die beantragte Pensenreduktion zu verzichten.


Weiter möchte er eine zusätzliche Änderung in § 2 Abs. 6 GOD beantragen. Dabei geht es lediglich um eine Anpassung an das neue GOD. Inhaltlich findet keine Änderung statt. § 2 Abs. 6 regelt, was passiert, wenn in einem Gericht oder einer Abteilung mit mehreren Präsidien keine Einigung bezüglich der Leitung des Gerichts möglich ist. Bis Ende 2012 musste in einem solchen Fall der Ausschuss entscheiden. Dieser ist weggefallen. Im neuen GOD ist dafür eine Gerichtskonferenz vorgesehen. Das Gremium ist dazu geeignet, eine solche Schiedsrichterfunktion zu übernehmen. Deshalb ist es der Vorschlag der Geschäftsleitung, den Begriff Ausschuss durch Gerichtskonferenz zu ersetzen. Er bittet den Rat, diese und die weiteren beantragten Änderungen zu übernehmen.


Dominik Straumann (SVP) sagt, dass vor vier Wochen das vorliegende Geschäft an die JSK zurückgewiesen wurde mit dem Auftrag, die Pensenreduktion zu diskutieren. Mit etwas Befremden musste er dann zur Kenntnis nehmen, dass mit dem betroffenen Stelleninhaber nicht geredet wurde. Bei der Diskussion in der Kommission ist man damit möglicherweise von falschen Tatsachen ausgegangen. Das ist zu bedauern. Grundsätzlich ist die SVP mit der Änderung nach wie vor einverstanden. Etwas schade ist auch, dass damals der Unterschied zwischen Ausschuss und Gerichtskonferenz (§ 2 Abs. 6) nicht ausreichend erörtert werden konnte. Ein Grund für einen Einwand ist für ihn jedoch nicht ersichtlich. Somit kann auch diesem Antrag zugestimmt werden.


Manchmal bringen Rückweisungen mehr Verwirrung als Klarheit, findet Regula Meschberger (SP). So auch in diesem Fall. Zu den von Werner Rufi ausgeführten Punkten kann auch die SP-Fraktion stehen. Ein bisschen Mühe bereitet der Votantin das Vorgehen, wenn wie bei § 7 Abs. 1 Pensen aufgrund von Personen festgelegt werden. Eigentlich sollten dafür Aufgaben und deren Umfang massgebend sein. Die SP würde aber einen Antrag auf 50% unterstützen. Die SP folgt auch der redaktionellen Anpassung von § 2 Abs. 6.


Siro Imber (FDP) gibt die Unterstützung seiner Fraktion bekannt. Ebenso wird den beiden von Kantonsgerichtspräsident Brunner vorgebrachten Anträgen zugestimmt. Was es noch zu betonen gibt: die FDP findet die mit § 7a (Pensenänderung) eingebrachte Neuerung eine sinnvolle und zweckmässige Art von Flexibilisierung im Richterkollegium. Es sollte aber nicht übertrieben werden. Gleichzeitig ist man der Meinung, sollten Land- und Regierungsrat darüber jeweils unterrichtet werden. Zu § 7a schlägt die FDP einen Absatz 2 mit folgendem Wortlaut vor:


§ 7a Abs. 2
Das Kantonsgericht informiert den Landrat und den Regierungsrat über die Änderung.


Sara Fritz (EVP) sagt, dass die EVP/CVP-Fraktion der Vorlage gemäss Kommissionsbericht prinzipiell zustimme. Den Anträgen des Kantonsgerichtspräsidenten kann ebenfalls zugestimmt werden. Etwas unschlüssig ist die Votantin beim Pensum des Steuergerichtspräsidiums. In der Kommission wurde eine Reduktion auf 25% als richtig erachtet. Nun sind die Informationen anders lautend.


Sie kann sich jedoch vorstellen, dass ein Antrag auf 50% die Unterstützung ihrer Fraktion findet.


Klaus Kirchmayr (Grüne) stimmt namens seiner Fraktion den Kommissionsanträgen zu. Die Anträge von Kantonsgerichtsgerichtspräsident Brunner sind sinnvoll und unterstützenswert. Ebenso der Antrag von Siro Imber für eine Information des Parlaments über allfällige, durch die Flexibilisierung verursachte Verschiebungen in den Stellenprozenten. Zu den 25/50% am Steuergericht: In der Kommission wurde einem beschieden, dass 25% ausreichend seien. Nun stellt sich heraus, dass dies je nach Stelleninhaber anders aussieht. Budgetieren auf Vorrat ist zwar nie ganz unproblematisch, aber es scheint sinnvoll, die Flexibilität in diesem Fall zu gewährleisten. Die Grünen würden einem Antrag ziemlich sicher zustimmen oder sich allenfalls enthalten.


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- Detailberatung


I. Kein Wortbegehren


§ 2


Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) macht auf den Antrag der Geschäftsleitung der Gerichte aufmerksam (blaues Blatt). Es gilt über den neuen Absatz 6 abzustimmen, wo das Wort Ausschuss durch Gerichtskonferenz ersetzt wird.


Neu:
Bei Uneinigkeit der Präsidien bestimmt die Gerichtskonferenz, welches der Präsidien die geschäftsführenden Aufgaben innerhalb der Abteilung wahrnimmt.


://: Der Landrat stimmt einstimmig mit 70:0 Stimmen für die redaktionelle Änderungen von § 2 Abs. 6 (GOD): Ersatz des Worts Ausschuss durch Gerichtskonferenz. [ Namenliste ]


§ 3 Kein Wortbegehren


§ 6a Kein Wortbegehren


§ 7


Siro Imber (FDP) stellt zu § 7 Abs. 1 den Antrag auf Erhöhung des Pensums beim teilamtlichen Steuergerichtspräsidium von 25 auf 50% eines Vollamtes.


://: Der Landrat stimmt mit 52:13 Stimmen bei 5 Enthaltungen für die Festsetzung des Pensums des Präsidiums beim Steuergericht auf 50% eines Vollamts (§ 7 Abs. 1 GOD). [ Namenliste ]


§ 7a


Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) informiert, dass ein neuer zweiter Absatz zu § 7a zur Abstimmung steht. Im Wortlaut: «Das Kantonsgericht informiert den Landrat und den Regierungsrat über die Änderung.»


://: Der Landrat stimmt mit 51:16 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Aufnahme von § 7a Abs 2: Information von Landrat und Regierungsrat durch das Kantonsgericht. [ Namenliste ]


II. Kein Wortbegehren


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- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen beantragt.


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- Schlussabstimmung


://: Der Landrat beschliesst die Änderungen des Dekrets zum Gesetz über die Organisation der Gerichte (GOD) mit 68:2 Stimmen. [ Namenliste ]


> Dekretsänderung


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei



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