Protokoll der Landratssitzung vom 18. Mai 2017
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2016-318 vom 25. Oktober 2016 Vorlage: Vorfinanzierung Realisierung Doppelspurausbau Laufental (Abschnitt Duggingen – Grellingen Chessiloch), Kreditvorlage - Bericht der Bau- und Planungskommission vom 7. April 2017 / Mitbericht der Finanzkommission vom 23. Februar 2017
- Beschluss des Landrates vom 18. Mai 2017: < beschlossen, FFR > |
BPK-Präsident Hannes Schweizer (SP) sagt, dass der Doppelspurausbau an sich unbestritten sei. Es ist im Kommissionsbericht eingangs erwähnt, warum der Ausbau jetzt erfolgen soll. Das war auch nicht das Thema in der Kommission. Es ist eigentlich – Hanspeter Weibel hat es erwähnt – zu einem Finanzgeschäft geworden. Die BPK hat den Antrag der FiK und deren Vorbehalt einer Beteiligung der Kantone Solothurn und Jura an den Vorbereitungs-/Zinskosten der Vorfinanzierung nicht unterstützt. Zwei Gründe sprechen gegen diesen Vorbehalt: Einerseits haben sich diese beiden Kantone wie auch Basel-Stadt bereits freiwillig an den Projektierungskosten beteiligt. Ausserdem bedeutet der Vorbehalt, dass die Parlamente in den beiden Kantonen eine Vorlage absegnen müssten. Das aber würde zu einer Verzögerung führen, welche länger als die zuvor diskutierten 14 Tage dauern würde. Man wäre wohl erst im 2018 bereit. Es ist aber wichtig, dass das Projekt sauber beim BAV eingegeben wird – damit die eidgenössischen Räte, welche 2019 entscheiden können, was in den Step 2030/2035 hinein kommt, informiert sind.
Der Bund hat Ende August signalisiert, dass das Projekt im Rahmen des 12-Milliarden-Topfs gute Chancen hat (oder sogar drin ist). So kann man annehmen, dass die Vorfinanzierung dem Kanton erstattet werden wird; und zwar innerhalb von drei bis fünf Jahren. Die [Zins-]Kosten von 2,1 Millionen würde der Kanton Baselland alleine tragen. Selbstverständlich – die zuständige Regierungsrätin hat es erläutert – gibt es ein gutes Einvernehmen zwischen den Kantonen, die vom Ausbau profitieren können. Es ist anzunehmen, dass sie sich anteilsmässig beteiligen. Das war der Grund, warum man befand, dass man – in Anbetracht von 120 Millionen an Investitionen – nicht wegen gerundet 500 000 Franken den Vorbehalt in die Vorlage einbauen sollte. Das könnte das Projekt gefährden. Man muss die Projekte geeint und zielstrebig beim Bund forcieren. Die BPK ist überzeugt, dass das Projekt mit ihrem Landratsbeschluss beim Bund in vorderster Front einklassiert werden kann.
Roman Klauser (SVP) spricht als Präsident der Finanzkommission deren Beratungen an. Die Diskussion drehte sich nicht um die Sache und die Investition. Man hat gesehen, wie man das Projekt finanzieren kann. Es ging lediglich um Punkt 3 und 4 des Landratsbeschlusses: Zahlen und schauen wir, ob die andern Kantone mitmachen, oder zahlen wir nur, wenn die Partner im Boot sind? Letzteres wurde mit 12:1 deutlich beschlossen. Man will einen relativ klaren Weg. Finanzpolitisch ist das eine klare Aussage. Dazu steht man: Man will die Partner dabei haben – sonst muss man das anders formulieren.
– Eintretensdebatte
Der Kommissionspräsident hat die technischen Hintergründe und Rahmenbedingungen bereits erläutert, sagt Markus Meier (SVP). Dazu soll nicht weiter gesprochen werden. – Die Situation ist etwas problemtisch: In der SVP-Fraktion herrscht teils eine Unzufriedenheit, weil man die Beteiligung der andern Kantone nicht auf sicher hat, und das Prozedere deshalb in Frage stellt; zudem wird ausserordentlich bedauert, dass der Finanzdirektor nicht da ist; er könnte direkt zur Finanzierungsfrage Stellung nehmen, wenn Fragen gestellt werden. Darum kann keine grossmehrheitliche Zustimmung signalisiert werden – es ist von einer gespaltenen Fraktion auszugehen.
Der Doppelspurausbau zwischen Grellingen und Duggingen ist ein Meilenstein für das Laufental, sagt Jan Kirchmayr (SP). Es ist ein erster wichtiger Schritt. Er ermöglicht, wie man in Vorlage und Kommissionsbericht lesen kann, den Halbstundentakt ab 2022. Es ist aber auch der Anfang für weitere Schritte, die es braucht und die auf uns zukommen, wenn man irgendwann den Viertelstundentakt der S-Bahn bis nach Laufen will – dafür braucht es den Ausbau wie auch weitere Schritte, die im Fabi-Step 2030/35 auch eingegeben sind. Man konnte in der ersten Botschaft zu Handen der Vernehmlassung lesen, dass der Doppelspurausbau – der heute hoffentlich beschlossen wird – sowohl in der 7-Milliarden- als auch in der 12-Milliarden-Botschaft drin ist. Das heisst: Man muss heute vorwärts machen und beschliessen; damit man wirklich das Signal sendet, dass das Baselbiet dies will und bereit ist, vorzufinanzieren. – Die SP-Fraktion favorisiert den BPK-Beschluss. Der Kommissionspräsident hat es vorher schon formuliert: Man will sich nicht abhängig machen von den andern Kantonen – und das Projekt allenfalls sogar im Regen stehen lassen; sodass man am Schluss durchnässt und ohne Projekt dasteht. Die SP steht einstimmig hinter dem Doppelspurausbau im Laufental. Man will heute beschliessen.
Auch die FDP steht hinter dem Vorschlag der BPK, sagt Thomas Eugster (FDP). Um was geht es letztlich? Dass es den Doppelspurausbau braucht, ist keine Frage. Man hat auch gehört, dass das Projekt in beiden Steps drin ist. Als Kanton will man den Doppelspurausbau möglichst bald. Dafür braucht es klare Zeichen nach Bern. Es ist darum wichtig, dass man diesen Entscheid möglichst einstimmig fällt. Letztendlich ist die Beteiligung der beiden andern Kantone – sie werden sich beteiligen – gar nicht die relevante Frage (weil die Kosten vom Bund erstattet werden, wenn man den Doppelspurausbau hat). Wichtig ist, dass man klare Zeichen setzt und schaut, dass es vorwärts geht – damit das Projekt in die erste Step-Tranche kommt. Selbstverständlich – das ist finanztechnisch wichtig; die Baudirektorin hat es auch gesagt – wird mit den Arbeiten erst angefangen, wenn der Bundesbeschluss des Parlaments zur Aufnahme des Projekts und damit eine gesicherte Finanzierung gegeben sind. Es geht also auf keinen Fall Geld verloren. Man muss aber das klare Signal nach Bern senden, dass man das Projekt will – und zwar so schnell als möglich.
Es geht um das, was Thomas Eugster gesagt hat, merkt Lotti Stokar (Grüne) an: um das deutliche und unmissverständliche Zeichen an Bern, dass die Region vorwärts machen will. Andere Kantone haben es mit der Vorfinanzierung längst vorgemacht; es ist ein gutes und zielführendes Mittel, um beim öffentlichen Verkehr vorwärts zu kommen. Dass man den Doppelspurausbau haben muss, ist unbestritten. Warum? Es ist genau das Thema, das man jeden Tag zu hören bekommt: Man hat Staus und grosse Verkehrsprobleme auf den Strassen zwischen dem Laufental und Basel. Aber auch die Verbindung ins Welschland, Richtung Biel und Lausanne/Genf, ist eine ganz wichtige Achse für die Region und die Nachbarkantone. Darum muss man eben in den sauren Apfel beissen – nach dem Territorialprinzip ist man nun mal in der Verantwortung; und nicht die andern Kantone. Dass diese ihren Beitrag leisten werden, darf man in guten Treuen annehmen. – Die Fraktion Grüne/EVP steht hinter der Version der BPK und wünscht sich eine grosse Mehrheit für den heutigen Entscheid.
Der Landrat hat gemäss Felix Keller (CVP) heute die Möglichkeit, mit einer geschlossenen Unterstützung ein historisches Zeichen nach Bern zu senden, dass man den Doppelspurausbau wirklich will; dass es eine Herzensangelegenheit ist. Es geht ja nicht nur um die Interessen des Laufentals; am Ausbau hängt die ganze Wirtschaftsregion Basel. Es geht um die Verbindung zwischen Basel und Biel und der Romandie. Schon 1987 hat das Volk mit der Vision Bahn 2000 die Verbesserung der direkten Linie durch den Jura mit dem Doppelspurausbau beschlossen – man wartet aber immer noch, dass es endlich vorwärts geht. Darum soll man die Sache nicht weiter verzögern – sondern der Vorfinanzierung zustimmen. Ohne Doppelspurausbau droht die Gefahr, dass die Strecke Basel-Biel-Genf zu einer einfachen Zubringerlinie degradiert wird; es wäre dann keine Fernverkehrsstrecke mehr. – Die CVP/BDP-Fraktion steht geschlossen hinter der Vorfinanzierung und unterstützt die Anträge der BPK.
Für die GLP/GU-Fraktion ist es gemäss Matthias Häuptli (glp) unbestritten, dass es den Doppelspurausbau braucht; und man ihn mit der Vorfinanzierung fördern will. Das ist nicht nur für das Laufental, sondern für die ganze Region wichtig im Hinblick auf die Verbindungen in die Welschschweiz. Die einzige Frage, um die es heute geht, lautet: Was macht man mit der in Aussicht gestellten, aber nicht beschlossenen Beteiligung der Kantone Solothurn und Jura? Die Finanzkommission hat die richtige Frage gestellt, aber nicht die richtige Antwort gegeben. Es geht um die Frage, was zu tun ist, wenn die andern Kantone kneifen und sich als Trittbrettfahrer betätigen. Ein gewisses Restrisiko besteht sicherlich, wenn man beschliesst, wie die BPK dies gemacht hat. Aber: Wenn man privat verhandeln würde, würde man in einem solchen Fall pokern und sagen: Wir machen es nur, wenn ihr mitmacht (wobei man im Stillen denkt, dass man es andernfalls eben doch macht – was man aber nicht sagt, um die Verhandlungsposition nicht zu verschlechtern). Ein solches Vorgehen ist hier drinnen aber nicht möglich; man muss transparent sein, wenn man einen Beschluss fasst.
Man muss sich eben die Frage stellen: Was ist wichtiger – die Vorfinanzierung oder die gesicherte 568 000-Franken-Beteiligung der andern Kantone? Für die GLP/GU ist klar, dass die Vorfinanzierung wichtiger ist. Natürlich wäre es gut und ein schönes Signal, wenn auch die andern Kantone sich beteiligen. Das sollte aber den eigenen Entscheid nicht beeinflussen. Darum stimmt man dem Antrag der BPK zu.
Die Finanzkommission hat gemäss Urs Kaufmann (SP) erkannt, dass die Vorfinanzierung des Doppelspurausbaus im vorliegenden Investitionsplan eine Delle verursacht. Das heisst: Für die Jahre 2019 bis 2021 hat man die Vorfinanzierung drin und damit – ausgehend von den 200 Millionen Netto-Investitionen, die man pro Jahr tätigen will – entsprechend weniger Mittel für andere dringende Vorhaben. Die Mittel kommen ja erst später zurück und stehen erst dann für die eigenen Investitionen zur Verfügung. Glücklicherweise hat man eine buchhalterische Lösung gefunden; sodass die Vorfinanzierung keinen Einfluss hat auf das Investitionsvolumen im Kanton selber; für die eigenen, dringend nötigen Investitionen. Das konnte dank dem Input der Finanzkommission verbessert werden. Man muss also die eigenen Investitionen nicht reduzieren; man straft sich also nicht selber durch die Vorfinanzierung. Der BUD gebührt dafür ein Dankeschön.
Bei so viel Pathos bei einem nüchternen Finanzgeschäft fällt es Hanspeter Weibel (SVP) schwer, wieder auf die Fakten zurück zu kommen. Fakt 1 ist: Der Beschluss der Eidgenössischen Räte liegt noch nicht vor. Immerhin darf man beruhigt sein, dass der Pickel erst in die Hand genommen wird, wenn dieser Beschluss vorliegt. Zweitens: Baselland ist ja Weltmeister in partnerschaftlichen Geschäften; man denke an die Uni-Verträge, die man seinerzeit beschlossen hat im Hinblick darauf, dass dereinst auch Solothurn und Aargau sich beteiligen werden. Man weiss inzwischen, was aus diesen Wunschträumen geworden ist. Wenn man also in einer Vorlage schreibt, dass man auch die Solothurner und die Jurassier beteiligen möchte und Gespräche führe, so sollte man ehrlicherweise auch sagen: Jawohl, es ist uns wichtig, dass Bern wahrnimmt, dass auch Solothurn und Jura das Geschäft unterstützen.
Wenn man jetzt die Bedingung weglässt, dass sie ebenfalls zustimmen, dann können sie – ja, das ist ein Restrisiko – auch nicht mitmachen. Es geht um 580 000 Franken; man hat ja überschüssiges Geld in Kanton; es ist ja nur eine Zwischenfinanzierung; das ist ja alles klar. Aber: Man redet hier von Signalen – warum fordert man nicht von jenen, welche anscheinend eine Beteiligung an der Vorfinanzierung signalisiert haben, die Unterschrift? Um zu sagen: Wir wollen euer Bekenntnis; damit wir gemeinsam mit euch in Bern auftreten können. Warum geht man das Risiko ein, dass die andern beiden Kantone sich zurücklehnen, wenn man in Baselland die Vorfinanzierung beschliesst? Im Sinne: Die Landschäftler regeln das schon für uns. Darum soll beliebt gemacht werden, dass man die Version der Finanzkommission beschliesst.
Linard Candreia (SP) will klare und nicht abgeschwächte Zeichen nach Bern senden; gute, aber nicht halbbatzige Signale. Darum soll der Landrat das Geschäft heute mit grosser Mehrheit über die Bühne bringen. Es gibt drei Gründe, warum man heute beschliessen sollte. Es ist erstens ein Versprechen, das wiederholt ausgesprochen wurde – und jetzt ist man auf dem besten Weg zur Umsetzung. Darum sollte man keine Bremse einbauen. Zweitens ist das Tor zur Westschweiz stark frequentiert; das hat auch staatspolitisch die volle Berechtigung, ernst genommen zu werden. Drittens ist die heutige Vorlage ausgegoren und die richtige Antwort auf eine erfreuliche Entwicklung einer aufstrebenden Ecke der Schweiz, die man ernst nehmen muss. Oder anders gesagt wie im Nachbarland: Vorwärts – en marche.
Als Mitglied von FiK und BPK sagt Saskia Schenker (FDP) an die Adresse der SVP und der Finanzkommission: Man hat das Anliegen in der BPK genau aufgenommen. Ursprünglich war der Beschluss schlicht: «Es wird zur Kenntnis genommen, dass andere Kantone allenfalls mitzahlen». Die Finanzkommission hat dies zurecht kritisiert, Urs Kaufmann hat andere Aspekte thematisiert. Beim Beschluss hat man gesagt: Halt – es ist ja noch nicht sicher. Im neuen Beschluss im Kommissionsbericht steht, dass der Regierungsrat auf eine Beteiligung hinzuwirken hat. Der Unterschied zur Finanzkommission ist, dass man keine Guillotine-Klausel hat; dass also alles zusammen kracht, wenn Solothurn und Jura nicht mittun. Grundsätzlich war es ein Anliegen der FiK, dass man einen klaren Auftrag gibt; dass die Kantone wirklich mitfinanzieren. Man muss aber sagen: Die Stossrichtung der BPK, dass man nicht gleich das ganze Geschäft zu Fall bringt, wenn die Beteiligung der Nachbarkantone ausbleibt, wurde in der FiK in diesem Detail so nicht diskutiert. Das ist an sich nicht bloss ein Finanzentscheid; sondern ein BPK-Entscheid zu einem Investitionsprojekt. Mit dem klaren Auftrag an die Regierung kann man das Geschäft unterstützen.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) bedankt sich für die wirklich gute Aufnahme des Projekts und die Bereitschaft für eine Vorfinanzierung. Das ist ein wichtiges Zeichen in Richtung Bern; es wird die klare Meinung kommuniziert, dass der Doppelspurausbau jetzt kommen muss. Es geht darum, die Schlechterstellung des Laufentals zu verhindern, welche entstehen würde, wenn die Fahrplanumstellung (die mit dem Ausbau des Bahnhofs Lausanne zusammenhängt) kommt – und der ICN zur vollen Stunde wegfällt (es wird um eine halbe Stunde gedreht). Der Halbstunden-Takt wäre damit nicht mehr gewährleistet. Das muss unbedingt vermieden werden. Es geht also darum, dass man mit dem Doppelspurausbau den Status Quo sicherstellt. Es ist nicht ein Ausbau, sondern eine Sicherstellung des Status Quo; dafür braucht es die Doppelspur. Es ist auch ein klares Zeichen gegenüber dem Bundesparlament, wenn es die Vorlage berät: dass die Region bereit ist, hierzu etwas zu leisten, indem man die Vorfinanzierung vornimmt, falls das nötig ist.
Man konnte eine wichtige Hürde nehmen. Man hat Ende April bei der Vorstellung der Vorlage durch das Bundesamt für Verkehr erfahren, wie die Ausgestaltung des Steps 2030/35 aussieht (ein Paket umfasst sieben Milliarden für all die angemeldeten Projekte; das andere 12 Milliarden bis 2035). Der grosse erste Erfolg des Projekts ist, dass es in beiden Paketen drin ist; sodass es egal ist, welche Variante im Parlament den Vorzug erhält. Man hat gute Chancen, dass das Projekt in der Botschaft drin ist, welche an den Bundesrat geht – und auch so genehmigt wird. Die Botschaft wird jetzt in die Vernehmlassung gegeben. Bis zirka Herbst 2018 wird das ausgewertet; die Vorlage kommt dann ins Parlament, welches 2019 entscheiden sollte. Wenn das Parlament entschieden hat, dass der Doppelspurausbau kommen soll, kann man vorzeitig mit den Bauarbeiten und der Vorfinanzierung beginnen. Das macht man natürlich nicht vorher; man hätte ja keine Garantie, dass man das Geld je wieder zurück bekommt vom Bund. Es ist auf sehr gutem Weg. Selbstverständlich nimmt man den Auftrag der Finanzkommission ernst; man wird sich bei den andern Kantonen dafür einsetzen, dass sie sich an den Zinskosten beteiligen. Es ist aber zu Gunsten der andern Kantone zu sagen: Sie haben bisher immer mitgemacht. Man hat ja die Projektierungskosten selber zahlen müssen; dort haben sie sich beteiligt. Das war nie eine Diskussion. Diese Kantone stehen nicht abseits – sie wollen das Projekt auch. Sie haben aber den gleichen Weg: Sie müssen durchs Parlament. Dort kommt es vielleicht weniger gut an, wenn der Baselbieter Landrat sagt: Ihr müsst mitmachen – vorher bringen wir das Projekt nicht. Das wäre nicht gut. Zudem ist die Stimmung gegenüber diesem Projekt in den andern Parlamenten sehr gut: Man sieht die Notwendigkeit. Darum darf man zuversichtlich sein, dass es eine Beteiligung an den Zinskosten geben wird. Die Zinskosten muss man übrigens selber zahlen; man bekommt sie nicht erstattet vom Bund – sondern nur das reine Kapital; das ist ein Teil der zu treffenden Vereinbarung. Das Projekt ist aber kleiner als das Herzstück.
Wichtig ist auch: Möglicherweise beschliessen Bund und SBB, dass sie das Projekt direkt finanzieren; das weiss man noch nicht. Dann müsste man auch die Vorfinanzierung nicht leisten. Heute aber geht es um das Zeichen nach Bern, dass man bereit ist, die Vorfinanzierung zu leisten. In diesem Sinne ist für die Variante der BPK zu votieren; mit dem klaren Auftrag an die Regierung, die Verhandlungen mit den andern Kantonen zu führen.
Selbstverständlich ist das Projekt auch für Oskar Kämpfer (SVP) sehr wichtig. Als Landrat hat man aber eine Verantwortung, welche nicht eingleisig sein darf. Man kann nicht bloss sagen: Hier haben wir ein wünschenswertes Projekt. Man muss speziell mit Blick auf die Probleme, welche man in den letzten Tagen zur Kenntnis nehmen musste, auch auf die Finanzen schauen. Es ist eben so: Im Moment kann man in Abwesenheit des Finanzdirektors nicht sagen, welchen Einfluss es hat, wenn die andern Kantone Ja oder Nein sagen. Man kann nicht darauf zählen, ob der Bund das finanziert. Man hat also das Problem, dass man nicht «Ja, aber» stimmen kann. Man kann nur Ja oder Nein sagen. Wenn man das Geschäft verschoben hätte, wäre die Sache einfacher. Man hätte die Frage stellen und Ja drücken können. Jetzt geht das nicht; wenn man die finanzielle Verantwortung gleich hoch gewichtet wie das extrem wichtige Projekt, das man realisieren sollte.
://: Eintreten ist unbestritten.
– Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress
keine Wortmeldungen
Ziffern 1 und 2
keine Wortmeldungen
Ziffer 3
Hanspeter Weibel (SVP) beantragt, die Version der Finanzkommission zur Abstimmung zu bringen und in deren Sinn zu entscheiden.
://: Der Landrat lehnt den Antrag zu Ziffer 3 mit 58:21 Stimmen bei 1 Enthaltung ab [Namenliste]
Ziffern 4-5
keine Wortbegehren
– Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
– Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss zur Vorfinanzierung Realisierung Doppelspurausbau Laufental mit 71:7 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. [Namenliste]
Landratsbeschluss
über die Vorfinanzierung Realisierung Doppelspurausbau Laufental (Abschnitt Duggingen - Grellingen Chessiloch); Kreditvorlage
vom 18. Mai 2017
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
- Für die Realisierung des Doppelspurausbaus Laufental, Abschnitt Duggingen - Grellingen Chessiloch, wird der erforderliche Verpflichtungskredit für die Vorfinanzierung und die Vorbereitungskosten von total CHF 126'400'000 inkl. MwSt., unter Vorbehalt der Aufnahme des Doppelspurausbaus in FABI/STEP 2030/35 mittels Parlamentsbeschluss durch den Bund, bewilligt. Nachgewiesene Preisänderungen werden gemäss dem Bahnteuerungsindex gegenüber der Preisbasis Oktober 2015 bewilligt.
- Die vollumfängliche Rückzahlung der vorfinanzierten Investitionskosten von CHF 126,4 Mio. (exkl. Vorbereitungskosten, vgl. Beschlusspunkt 3) durch den Bund, erwartungsgemäss im Zeitraum von 2020- 2023, wird zur Kenntnis genommen.
- Zur Kenntnis genommen werden die durch den Kanton Basel-Landschaft zu tragenden Kosten für die vorzeitige Realisierung des Doppelspurausbaus Laufental von maximal CHF 2'100'000 (gemäss heutiger Berechnung, Basis kalkulatorischer Zinssatz im 2016 von 1,389 %).
- Der Regierungsrat wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass sich die Kantone Solothurn und Jura an den vom Kanton Basel-Landschaft zu tragenden Vorbereitungskosten mit einem Beitrag von total CHF 586'000 (gemäss heutiger Berechnung, Basis kalkulatorischer Zinssatz im 2016 von 1,389 %) beteiligen.
- Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Georg Schmidt, Landeskanzlei