Protokoll der Landratssitzung vom 18. September 2014
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2013-416 vom 26. November 2013 Vorlage: Verpflichtungskredit für die Schaffung einer kantonalen Koordinationsstelle für Kinder- und Jugendhilfe für eine Versuchsphase von drei Jahren - Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 12. Juni 2014 - Beschluss des Landrats vom 18. September 2014: < beschlossen > |
Kommissionspräsident Paul Wenger (SVP) erinnert daran, dass das Geschäft in der Kommission an drei Sitzungen intensiv diskutiert wurde. Inhaltlich war die Vorlage unbestritten. Was jedoch zu Diskussionen Anlass gab war die Frage, wie sich die notwendige Koordinationsaufgabe allenfalls auch anders regeln bzw. finanzieren liesse. Die Aufteilung in Kanton (240'000 Franken) und Bund (120'000 Franken) war die eine Sicht. Innerhalb der Kommission kam aber auch die Forderung auf, dass dazu aus anderen Direktionen Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden sollten, um die notwendige Aufgabe «in house» zu regeln. Die BKSK zeigte, gemäss Bericht, plausibel auf - der Votant ergänzt: theoretisch plausibel - dass in allen drei involvierten Direktionen kein Potential zur Abgabe von Pensen und Schaffung einer solchen Koordinationsstelle besteht. Innerhalb der Kommission wurde dies teilweise bestritten. Es wurde die Frage gestellt, ob dies wirklich möglich sein kann?
Am Ende war das Geschäft in der Kommission dann doch umstritten. Im Namen der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission beantragt der Votant dem Landrat, mit Verweis auf das Abstimmungsresultat von 8:5 Stimmen in der Kommission, dem Verpflichtungskredit zuzustimmen.
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- Eintreten
Caroline Mall (SVP) weist darauf hin, dass bereits 2011, anlässlich der Überweisung des Postulats von Bea Fuchs, im Landrat über dieses Thema diskutiert wurde. Damals bezog sich die Skepsis vornehmlich darauf, dass der Kanton einmal mehr eine Stelle schaffen - und den Verwaltungsapparat wieder etwas aufblähen - wolle. Wodurch eventuell eine Kostenexplosion generiert werden könnte. Die SVP-Fraktion stellte sich damals die legitime Frage, ob mit der Schaffung der 60-Prozent-Stelle nicht Tür und Törchen geöffnet werden, um während den drei Versuchsjahren den Apparat erst auszubauen, um daraufhin erneut die Mittel dafür zu fordern.
Dieselben Bedenken lagen auch bei der Kommissionsberatung wieder auf dem Tisch. Der Wunsch nach einer übergeordneten Stelle in der Kinder- und Jugendhilfe, wo die Federführung beim Kanton ist, löste bei der SVP-Fraktion keine wirklich grosse Freude aus. All jenen, die für eine Autonomie auf Gemeindeebene sind, geht es vermutlich ähnlich. Die Gemeinden leisten in der Kinder- und Jugendhilfe hervorragende Arbeit. Der gute Austausch zwischen ihnen und dem Kanton hat heute bereits Tradition. Es macht den Anschein, als ob die zusätzliche Koordinationsstelle die Gemeinden in ihrer Steuerung einzuschränken versucht, um die Kosten zu drosseln. Dies könnte aber ein «no go» mit negativen Folgen für die Kinder- und Jugendhilfe sein. Auf den Seiten 61 ff. des Berichts über Bestandesaufnahmen und Entwicklungsperspektiven (im Anhang der Vorlage) sind die bestehenden Angebote der Gemeinden aufgeführt. Der Kanton darf stolz darauf sein, wie sich die Kinder- und Jugendhilfe zum Wohl der Kinder und Familien entwickelt hat und noch weiter entwickeln wird.
Der Kanton beschreibt die Koordinationsstelle dadurch, dass er eine Übersicht über die Angebote haben möchte und quasi als Drehscheibe für Informationen zur Verfügung steht. Die Angebote sind heute jedoch alle schon bekannt; und der Informationsfluss läuft bereits sehr gut. Wichtig ist auch zu wissen, dass es bereits eine Steuergruppe gibt - und zwar für Präventionsprojekte; sie koordiniert die Schnittstelle zwischen Kinder- und Jugendhilfe.
Die SVP kann sich deshalb gut vorstellen, dass die bestehende Steuergruppe - mit den bestehenden Ressourcen - für die Koordinationsaufgaben eingesetzt werden kann. Die Behauptung, es gäbe keine Ressourcen dazu, zieht die Votantin in Zweifel. Die SVP kann aber auch sehr gut nachvollziehen, dass die Aussicht auf den finanziellen Anreiz des Bundes (450'000 Franken für drei Jahre) verlockend ist. Die Fraktion sieht aber damit eher die Gefahr einer erneuten Doppelspurigkeit und die Einschränkung einer Steuerung auf Gemeindeebene. Die SVP-Fraktion lehnt die Vorlage deshalb ab.
Miriam Locher (SP) sagt, dass die SP die Schaffung der Koordinationsstelle für Kinder- und Jugendfragen befürworte. Damit erfüllt sich auch das Postulat von Bea Fuchs. Die Koordination bedeutet für die SP einen klaren Mehrwert. Gemäss der Medienmitteilung des Bundes ist mit der koordinierten Vorgehensweise beispielsweise auch eine gute Wirkung bei der Prävention von Jugendgewalt zu erkennen. Koordination bedeutet in diesem Fall: Koordination im Sinne einer Entwicklung und nicht zum Selbstzweck. Dadurch sollten die Gelder besser verteilt und ein Effizienzgewinn geschaffen werden. Es fehlt zur Zeit klar ein Angebot zwischen Beratung einerseits und Fremdunterbringung andererseits. Die geplante Stelle fördert die ambulanten Leistungen und stärkt somit die Betreuung der Erziehungs- und Sorgeberechtigten. Das ist aus Sicht der SP klar zu befürworten.
Dass sich im Verlauf der drei Jahre Versuchsphase auch nach Möglichkeiten weiteren Effizienzgewinns suchen lässt, ist aus Sicht der SP zu begrüssen. Man möchte zu bedenken geben, dass dieses Projekt auch eine Signalwirkung hat. Es geht um Kinder und Jugendliche - dies sollte einem eine Investition wert sein. Deshalb wäre es ein falscher Weg, Bundesmittel abzuholen, aber gleichzeitig nach Kostenneutralität zu suchen. Die SP-Fraktion stimmt aus diesem Grund der Vorlage zu.
Michael Herrmann (FDP) findet, dass man die Einrichtung einer Koordinationsstelle inhaltlich durchaus befürworten kann, womit die Arbeit, die heute in den drei Direktionen SID, VGD und BKSD gemacht wird, zusammengefasst und koordiniert würde. Sauer aufgestossen ist dem Votanten aber von Anfang an, dass es nicht machbar sein soll, für die absolut sinnvolle Stelle in den drei Direktionen 60 Stellenprozente zusammenzutragen. Bei mehreren tausend Angestellten im Kanton - nicht möglich! Da gehen dem Votanten die Schuhbändel auf. Es stimmt ihn bedenklich, dass bei einem solch wichtigen Geschäft diese Ressourcen nicht aufgetrieben werden können.
Zu den Bundesgeldern: Drei Jahre lang soll der Bund je 150'000 Franken für diese Aufgabe dem Kanton zur Verfügung stellen. Nach den drei Jahren fallen diese Subventionen weg. Es lässt sich argumentieren, dass der Betrag ja nicht alle Welt ist. Der Votant fühlt sich dabei aber an das Lösen eines Probeabos erinnert, wo nach einer gewissen Zeit die volle Rechnung ins Haus flattert.
Weiter heisst es, es liesse sich nach drei Jahren überprüfen, ob es Effizenzgewinne gegeben habe. Dies ist auch das Ziel der Massnahmen. Als der Votant in der Kommission die Frage nach Einführung einer Wirkungskontrolle gestellt hatte, hiess es von Seiten der Fachleute, dass dies gar nicht möglich sei: es gebe zu viele Einflussfaktoren. Auf der einen Seite ist eine Wirkungskontrolle also gar nicht möglich, auf der anderen Seite soll aber nach drei Jahren getestet werden, ob sich eine Wirkung entfalten konnte. Diese Argumentation geht nicht auf.
Der Votant hat deshalb einen Antrag formuliert. Es wird immer davon geredet, dass Staat und Bürokratie nicht aufgebläht werden sollen. An diesem Punkt liesse sich nun ansetzen. Das Gute dabei ist, dass auf eine Koordinationsstelle gar nicht verzichtet werden muss, ebensowenig wie auf die Bundesgelder. Sogar im Fall einer Ablehnung. Dies wurde in der Kommission bestätigt. Die FDP beantragt die Schaffung einer Koordinationsstelle, aber mit den bestehenden Ressourcen. Anlässlich der Überweisung des Postulats hatten sich nebst FDP und SVP noch andere Parteien gegen einen Stellenausbau ausgesprochen. Man darf gespannt sein, welchen Knopf diese Parteien heute drücken werden...
Der Antrag lautet, dass die 240'000 Franken unter den Direktionen aufgeteilt und zu 50% aus der BKSD und je 25% aus VGD und SID ressourciert werden sollen. Damit wäre die Koordinationsstelle geschaffen - und zudem ein Zeichen gesetzt, dass dem weiteren Ausbau der Kantonsstellen nicht Vorschub geleistet wird.
Christine Gorrengourt (CVP) weist darauf hin, dass die Vorlage mitsamt den Anhängen sehr dick ist. Wer die Anhänge nicht gelesen hat, könnte auch bei der Beratung Probleme bekommen.
Es geht nämlich nicht nur um die Koordinationsstelle, es geht um das Gesamtkonzept. Dieses kostet 450'000 Franken und soll die 10 Punkte für die nachhaltige Optimierung der Kinder- und Jugendpolitik umsetzen. Ein Teil davon betrifft die Koordination. Diese kümmert sich aber nicht nur um die Koordination der Jugendbeauftragen, sondern sie hilft auch mit, Vorlagen zu produzieren sowie die Massnahmen beim Konzept Kinder- und Jugendhilfe aufeinander abzustimmen. Z.B. steht auf Seite 7 der Vorlage : «ein fachlich abgestützter Leistungskatalog an ambulanten Kinder- und Jugendhilfeleistungen liegt vor». Die Vorlage beinhaltet die Klärung der Frage, was ambulant und was stationär gemacht wird.
Die Gelder vom Bund erhält der Kanton für das Gesamtkonzept nur dann, wenn er Eigenleistungen bringt. Die Eigenleistung ist im Gesamtpaket enthalten, wobei der Kanton nachweisen muss, dass er diese erbringt. Dies muss auch aus den Direktionen kommen. In diesem Fall ist Eigenleistung angebracht.
Soll das weitergeführt werden? Die CVP/EVP-Fraktion ist der Meinung, dass die Koordinationsstelle deutlich mehr und auch zeitlich befristete Aufgaben macht; dies lässt sich in der Vorlage nachlesen. Nach drei Jahren sollte gezeigt werden, was an weiteren Ressourcen für die Koordination der Jugendbeauftragten resultieren soll. Die CVP/EVP-Fraktion ist dafür, die 40'000 Franken pro Jahr zu sprechen. Mit anderen Worten: die 240'000 minus die vom Bund bereits zugesicherten 120'000 Franken.
Marie-Theres Beeler (Grüne) ruft in Erinnerung, dass es seit 2011 ein Bundesgesetz gibt, das die Kantone dazu verpflichtet, die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu fördern. Das ist kein «nice to have», sondern eine kantonale Aufgabe. Es geht darum, im ausserschulischen Bereich Projekte und Angebote zu stützen, mit denen Kindern und Jugendlichen geholfen wird, gesund und suchtfrei zu leben, sich gesellschaftlich und kulturell zu integrieren. Der Kanton Basel-Landschaft steht innerhalb der Schweiz in Sachen ausserschulischer Kinder- und Jugendförderung abseits. Es gibt hier keinerlei fachliche Unterstützung auf kantonaler Ebene. Die Fachleute aus dem Baselbiet sind von der nationalen Konferenz der Kinder- und Jugendbeauftragten ausgeschlossen, der Kanton ist nicht vertreten. Für die Gemeinden gibt es auf kantonaler Ebene keine Ansprechpartner, keine fachliche Koordination, die sie darin unterstützt, Projekte zu lancieren und sich zu vernetzen. Das ist ihnen alles selber überlassen. Jene Gemeinden, die die Mittel dazu haben, sind bevorzugt. Andere Gemeinden haben Pech gehabt.
Das Manko, dass sich in der BKSD im Moment niemand für ausserschulische Jugendarbeit verantwortlich sieht, schlägt sich auch darin nieder, dass Baselland in Sachen Kinder- und Jugendarbeit ein Entwicklungsland ist. Es gibt kaum gesetzliche Grundlagen für die ausserschulische Kinder- und Jugendförderung, wie das in anderen Kantonen der Fall ist. Es gibt wenig Ressourcen für Präventionsprojekte.
Nun aber werden diese erschlossen. Seit 2013 sind die Mittel aus dem Topf, die dem Kanton in der Startphase eine solche Stelle ermöglichen würde, auch den Kantonen zugänglich. Die Votantin arbeitete früher in einem Jugendverband auf schweizerischer Ebene. Damals wurden nur Jugendverbände mit Mitteln aus dem eidgenössischen Förderungstopf versorgt. Nun gibt es auch Angebote in Kantonen, die als innovativ gelten können und Bundesmittel erhalten. Darum geht es hier. Wenn es dereinst in drei Jahren keine Stelle mehr gibt für die Innovation einer kantonalen Jugendförderung, kann es weiterhin Mittel geben, nämlich für Projekte, die dank dieser Stelle auf kantonaler Ebene entstanden sind und den Gemeinden zugute kommen.
Die Schaffung einer 60%-Stelle ist ein kleiner Beitrag, damit der Kanton seine Aufgabe wahrnimmt, die Versuchsphase von drei Jahren nutzt, um Erfahrungen zu sammeln, zu schauen, was möglich ist und was nicht. Es ist nachweislich so, dass alle Kantone, die eine solche Person beschäftigen, auch zusammen mit gemeindlichen und verbandlichen Institutionen deutlich mehr erreichen in Sachen Kinder- und Jugendarbeit - insbesondere an Qualität. Würde man es unverändert belassen, wäre das etwa so, als würde der Kanton die Gesundheitsförderung an das blaue Kreuz delegieren, oder das Gesetz über Betreuung und Pflege im Alter der Pro Senectute übergeben. Diese Aufgabe gehört zum Kanton. Die Votantin bittet, der Vorlage zuzustimmen.
Caroline Mall (SVP) dankt für die Voten und verweist auf den sensationellen Kompromiss von Michael Herrmann. Damit erübrigt sich eine weitere Diskussion. Die Stelle wird geschaffen, aber aus bestehenden Ressourcen. Die SVP unterstützt dieses Vorgehen.
Hans Furer (glp) hat bereits in der Bildungskommission deutlich gemacht, dass es bei diesem Geschäft, worüber man in mehreren Sitzungen debattiert hat, um 40'000 Franken pro Jahr geht. Allein die heute zu diesem Thema geführte Debatte dauert nun schon eine halbe Stunde und hat etwa 3000 Franken an Sitzungsgeldern gekostet. Mit einer Gesamtkostenrechnung sogar etwa 10'000 Franken. Die inhaltliche Diskussion wurde in der Bildungskommission bereits geführt und es fanden Anhörungen statt. Entschieden wurde mit 8:5. Und nun befindet man sich erneut in einer Debatte. Und dabei geht es um 120'000 Franken in drei Jahren...
Den Votanten stört an diesem Landrat, dass man bei Geschäften, wo es wie bei der Pensionskasse um Milliardenbeiträge geht, relativ zügig voranschreitet - weil man sie vielleicht von der Komplexität her nicht versteht. Und wegen einer solchen Stelle für 120'000 Franken wird stundenlang diskutiert. Entschuldigung...
Marc Bürgi (BDP) bedankt sich für den Antrag der FDP. Es wäre der ideale Kompromiss um herauszufinden, ob es funktioniert. Kinder- und Jugendhilfe findet in erster Linie auf Ebene Gemeinde statt. Eine solche Stelle zu schaffen hängt nicht davon ab, ob es sie in den anderen Kantonen bereits gibt. Es soll vielmehr davon abhängig sein, ob in den Gemeinden tatsächlich der Bedarf nach Koordination vorhanden ist. Mit diesem Antrag wäre eine Lösung gefunden, um das Postulat umzusetzen - aber ohne eine neue Stelle zu schaffen.
Marc Joset (SP) hat den Verdacht, dass der Antrag vom Problem ablenkt. So hat auch die SVP offensichtlich nicht ganz verstanden, warum es diese Stelle braucht.
Der Votant nimmt den Landrat beim Wort. Vor zwei oder drei Jahren liess die GPK im Landrat verlauten, dass man schauen müsse, dass die ambulanten Dienstleistungen für Kinder- und Jugendliche vermehrt in Anspruch genommen werden - statt die teureren stationären. Diesen Auftrag nahm die Verwaltung ernst. Das neue Konzept ist unter anderem ein Resultat davon. Weiter wurde immer wieder moniert, auch im Landrat, dass die Gemeinden Kosten auslösen und der Kanton diese tragen müsse. Genau dazu wird die Stelle gebraucht, über die hier gestritten wird. Der Votant fragte in diesem Zusammenhang bei einigen Gemeinden stichprobenartig, ob eine solch ambulante Stelle bekannt ist. Zum Beispiel die sozialpädagogische Familienbegleitung - ein Verein, der genau diese Aufgabe wahrnimmt. Er musste leider feststellen, dass dies den Gemeinden resp. den zuständigen Gemeinderäten wenig bis gar nicht bekannt ist. Es ist genau die Pflicht des Kantons zu prüfen, wo es derartige günstige Angebote gibt, bevor man ein Kind oder einen Jugendlichen, vereinfacht gesagt, ins Heim steckt.
Die Institutionen, die es gibt, müssen besser bekannt und vernetzt werden. Dafür ist die Stelle vorgesehen. Wenn einem das nicht etwas mehr Geld wert ist, lenkt der Antrag der FDP nur ab und ist keine echte Bekenntnis für diese Stelle.
Peter Schafroth (FDP) verweist auf das Entlastungspaket, das sich in der Mittel- bzw. Schlussphase befindet. Dabei geht es primär darum, in der Verwaltung Luft rauszulassen, um sie effizienter zu machen. Es ist ein verdammt schlechtes Signal, wenn die Regierung nun ausgerechnet in dieser Phase mit der Forderung nach Ausbau kommt. Welcher Beamte hat noch Lust, bei einer Entlastungsübung mitzumachen, wenn gleichzeitig kritiklos Stellen aufgestockt werden? Und zwar aus einem Topf, in dem mehrere hundert Stellen vorhanden sind. Es soll niemand behaupten, es fänden sich darin nicht noch 0.6 Sollstellen.
Hanni Huggel (SP) sagt, dass mit dem Gesetz ein Auftrag verbunden ist. Nun gilt es sich zu entscheiden, ob man diesen Auftrag annimmt - oder nicht. Es sind drei Direktionen, die bei diesem Thema irgendwie involviert sind. Gemäss Kommissionsbericht fühlt sich aber von diesen drei Direktionen keine wirklich imstande, die koordinativen Aufgaben wahrzunehmen. Wie kommt der Landrat darauf, dass sie dies nun doch können? Die Votantin fände eine unabhängige Koordinationsstelle, die keiner Direktion angehängt ist, sehr wichtig.
Die Rednerin ist im Kanton Basel-Stadt im Verein offene Jugendarbeit tätig. Für sämtliche Probleme, die sich bei der Arbeit stellen, gibt es hier eine vom Kanton zuständige Ansprechstelle. Dies ist etwas Wichtiges, das sich auch der Kanton Basel-Landschaft leisten können sollte. Es ist wirklich ein «Peanut».
Michael Herrmann (FDP) kann viele Voten nachvollziehen. Zum Beispiel jene eines Fehlanreizes im System. Es geht der FDP keineswegs darum, die Stelle zu verhindern. Sie kann sehr nützlich sein, auch zur Steuerung der rund 50 Millionen Franken, die in diesem Bereich ausgegeben werden. Besonders stört ihn aber, dass es nicht möglich sein soll, diese Stelle aus bestehenden Ressourcen zu generieren. Die Denkhaltung, die Hans Furer an den Tag gelegt hat, ist dem Votanten persönlich fremd. Er hatte die Frage gestellt, was denn schon 40'000 Franken seien...Wenn alle 90 Landräte so denken würden - wo wäre man da, staunt Herrmann. Er fragt seine Ratskolleginnen und -kollegen, ob sie denn privat Geld ausgeben würden für etwas, das sich auch anders regeln liesse?
Das Problem ist, dass der Kanton ein strukturelles Defizit hat und es kaum Spielraum für Investitionen gibt (was vor allem Regierungsrat Lauber unterschlägt). An diesem kleinen Beispiel zeigt sich symptomatisch, wie die Politik im Kanton funktioniert.
Eine Koordination ist gut und sinnvoll. In den Direktionen hätte es Mittel dazu. Man braucht nur etwas guten Willen und Flexibilität - wie in der Privatwirtschaft auch. Es ist zu wünschen, dass der Kanton hier ein Signal setzt (wie schon Peter Schafroth gefordert hat) und strafft, anstatt einfach mehr Geld auszugeben.
Christine Gorrengourt (CVP) sagt, dass es zum Ausloten der Synergien und Doppelspurigkeiten sowie zum Aufzeigen von stationären und ambulanten Heimeinweisungen die verschiedenen Direktionen braucht. Sie müssen eine gewisse Mehrarbeit leisten, um aufzuzeigen, was sie jeweils machen. Deshalb auch der Antrag auf die befristete Aufstockung.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) macht beliebt, dem FDP-Antrag zuzustimmen. Das Parlament muss der Regierung einen entsprechenden Auftrag erteilen, und es ist die verdammte Pflicht und Schuldigkeit des Regierungsrats, dies umzusetzen. Und nicht, nach Ausflüchten zu suchen, wieso es - bei 0,6 Stellenprozenten - keine Möglichkeit zur Ressourcierung gäbe.
Pia Fankhauser (SP) versucht die Debatte zu verstehen: Die 40'000 Franken sind viel Geld. Zumindest für die FDP (beim Rest des Landrats ist es nicht bekannt). Aber diese 40'000 Franken sind offenbar keine 40'000 Franken, wenn sie zwischen den drei Direktionen aufgeteilt werden. Dann ist es irgendwie effizienter, als wenn das in einer Direktion geschähe. Die Votantin fragt sich, wie das dann mit den Kommissionen wäre, wenn der FDP-Antrag durchkommt: Würden dann drei Kommissionen beraten? Oder eine?
Die FDP behauptet, sie stünde der Idee der Schaffung einer Koordinationsstelle positiv gegenüber. Und was passiert, wenn der FDP-Antrag abgelehnt wird - lehnt die FDP dann auch gleich die Koordinationsstelle ab? Am Nicken von Landrat Richterich erkennt die Sprecherin, dass diese Absicht besteht. Dies scheint keine ganz saubere Argumentation zu sein. Doch sie wüsste schon, wo sich die 60% einsparen liessen: Bei der Wirtschaftsförderung.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) sieht, dass die Diskussion auf verschiedener Ebene geführt wird. Die erste Diskussion ist dabei etwas zu kurz geraten; es geht nämlich um Lebens- und Berufschancen für Jugendliche. Wer die Kosten finanziert, muss in einer zweiten Diskussion geklärt werden. Der Irrtum fing bereits damit an, dass man sagte, den Gemeinden sei ihre Autonomie zu lassen. Der Votant wäre sofort damit einverstanden, das grosse Budget Jugendhilfe den Gemeinden zu übergeben. Dies hätte für den Kanton wesentlich weniger Aufwand und eine massive Kostensenkung zur Folge. Er ist sich aber nicht ganz sicher, ob es mehrheitsfähig wäre, wenn der Bereich der stationären Jugendhilfe tatsächlich von den Gemeinden übernommen würde. Dies ist im Übrigen ein Konstruktionsfehler im Lastenausgleich zwischen Gemeinden und Kanton, der hier nicht korrigiert werden kann. Den falschen Anreizen kann aber immerhin ein Stück weit entgegen getreten werden.
Die aktuelle Diskussion zeichnet sich durch zwei Merkmale aus. Offenbar möchte das Parlament nicht hinstehen und die Verantwortung für das Abschieben der Aufgabe übernehmen. Er persönlich käme sich dabei vor wie jemand, der im Restaurant etwas bestellt und dann durch das Toilettenfenster verschwindet. Diese Politik ist aus seiner Sicht verantwortungslos. Ihn dünkt gefährlich und verhängnisvoll, dass damit signalisiert wird, die Budgetierung sei nicht so genau zu nehmen, weil sich die neuen Aufgaben schon irgendwie verstecken liessen. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass in den letzten Jahren die Abweichungen der BKSD mit seinen rund 900 Millionen Franken Budget pro Jahr jeweils deutlich unter 1% lagen. Dies war nur dank einer genauen, straffen Budgetierung und Bewirtschaftung der zur Verfügung gestellten Mittel möglich.
Das in dieser Debatte gesendete Signal ist eine Aufforderung zur Verlotterung und der unseriösen Budgetierung - weil damit gerechnet werden muss, dass Bestellungen aufgegeben werden, ohne dass man bereit ist, vorne an der Kasse dafür zu bezahlen.
Insofern bittet der Regierungsrat, den unehrlichen Antrag abzulehnen und dafür mit einer Zustimmung zu den Kommissionsanträgen der dringenden Aufgabe zur Erfüllung zu verhelfen.
Kommissionspräsident Paul Wenger (SVP) stösst sich an der Bezeichnung «unehrlich», welche der Bildungsdirektor zur Charakterisierung des Antrags gebraucht hatte. Im Kommissionsbericht steht deutlich, dass die Vorlage inhaltlich unbestritten ist. Es ist ein legitimes Recht, innerhalb einer Kommission eine gegenteilige Meinung zu haben, einen Antrag zu stellen und prüfen zu lassen. Der Votant distanziert sich vom Vorwurf der Unehrlichkeit. Die Kommission hatte das Geschäft sehr seriös beraten.
Landratspräsidentin Daniela Gaugler (SVP) macht beliebt, die Sitzung abzukürzen. Die Gäste auf Schaffhausen warten und es ist schon eine Minute vor fünf. Sie bittet die Votanten, ihre anstehenden Voten zurückzunehmen.
Marc Joset (SP) möchte doch noch darauf hinweisen, dass der FDP-Antrag in der Kommission in keinster Weise diskutiert wurde. Es ist nicht statthaft, diesen nun als Kommissionsantrag zu vertreten, wie es Präsident Paul Wenger gemacht hat. [Widerspruch; Lärm]
Marie-Theres Beeler (Grüne) findet, dass es zum fraglichen Finanzierungsmodell doch noch etwas zu sagen gäbe. Die Mittel, die der Kanton erhielte, um die Stelle zu schaffen, stammen aus dem KJFG (Kinder- und Jugendförderungsgesetz des Bundes). Es handelt sich um eine Anschubfinanzierung für kantonale Projekte. Die Schaffung der besagten Koordinationsstelle wird offenbar als ein solches anerkannt. Bei einem solchen Kuhhandel, wie ihn hier ein Teil der Rats anstrebt, sind die Mittel nicht mehr garantiert und es ist völlig offen, ob die Anschubfinanzierung dann noch geleistet würde. Wenn der Rat sicher sein möchte, braucht es die Schaffung von etwas Neuem.
Vizepräsident Franz Meyer (CVP) weist darauf hin, dass sich nach Geschäftsordnung jede und jeder nur zweimal melden darf.
Landratspräsidentin Daniela Gaugler (SVP) möchte nun zu einem Abschluss kommen.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress kein Wortbegehren
Wegen weiterer Wortmeldungen und allgemeiner Unruhe schlägt Landratspräsidentin Daniela Gaugler (SVP) vor, die Sitzung hier abzubrechen und die Detailberatung an der nächsten Sitzung wieder aufzunehmen.
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- Ordnungsantrag
Klaus Kirchmayr (Grüne) stellt einen Ordnungsantrag: Er beantragt, keine Wortmeldungen mehr zuzulassen und nun abzustimmen.
://: Der Landrat stimmt mit 46:28 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Ordnungsantrag von Klaus Kirchmayr zu. [ Namenliste ]
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- Fortsetzung Detailberatung Landratsbeschluss
Landratspräsidentin Daniela Gaugler (SVP) sagt, dass die Beratung des LRB somit fortgeführt wird.
Ziffer 1
Es liegt der Antrag von Michael Herrmann (FDP) vor, wonach die Koordinationsstelle aus den drei Direktionen BKSD (50%), SID (25%) und VGD (25%) ressourciert werden soll. Landratspräsidentin Daniela Gaugler (SVP) lässt über den Antrag abstimmen.
://: Der Antrag von Michael Herrmann wird mit 43:34 Stimmen abgelehnt. [ Namenliste ]
Ziffer 2 kein Wortbegehren
Ziffer 3 kein Wortbegehren
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen beantragt.
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- Beschlussfassung
://: Der Landrat stimmt der Schaffung einer kantonalen Koordinationsstelle für Kinder- und Jugendhilfe für eine Versuchsphase von drei Jahren mit 45:26 Stimmen bei 6 Enthaltungen gemäss Landratsbeschluss zu. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
betreffend Schaffung einer kantonalen Koordinationsstelle für Kinder- und Jugendhilfe für eine Versuchsphase von drei Jahren
vom 18. September 2014
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Für die Schaffung einer kantonalen Koordinationsstelle für Kinder- und Jugendhilfe, für die Bildung einer kantonalen Kinder- und Jugendhilfekommission sowie für die Durchführung kantonaler Konferenzen für Kinder- und Jugendhilfe wird für eine Versuchsphase von drei Jahren ein Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 240'000 bewilligt.
2. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass im Rahmen des kantonalen Programmes zur Entwicklung der Kinder- und Jugendpolitik nach Art. 26 KJFG Bundesmittel in der Höhe von CHF 120'000 zur Finanzierung der kantonalen Koordinationsstelle zur Verfügung stehen.
3. Das Postulat 2010/011 von Beatrice Fuchs, «Schaffung einer Stelle für eine Jugendbeauftragte/einen Jugendbeauftragten», wird als erfüllt abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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