Protokoll der Landratssitzung vom 19. April 2012
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2012-016 vom 24. Januar 2012 [2. Lesung] Vorlage: Änderung des Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel - Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 2. März 2012 - Beschluss des Landrats vom 29. März 2012: < 1. Lesung abgeschlossen > - Beschluss des Landrats vom 19. April 2012: < beschlossen mit 4/5-Mehr; FGR > > Gesetzesänderung |
Landratspräsident Urs Hess (SVP) führt die zweite Lesung der Gesetzesänderung durch.
2. Lesung Änderung des Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz)
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
I.
keine Wortbegehren
§ 32 Absatz 1
bis
und Absatz 2 Buchstabe b
keine Wortbegehren
§ 36a
Urs-Peter Moos (SVP) beantragt, diesen Paragrafen wie folgt zu ändern:
§ 36a Fütterung von
wildlebenden Säugetieren
1
Wildlebende Säugetiere
und Vögel
dürfen nicht gefüttert werden.
2
Davon ausgenommen
ist das massvolle Ausbringen von Lockfutter an Kirrungen und Luderplätzen.
3
Der Regierungsrat kann weitere Ausnahmen beschliessen.
§ 36a
bis
Fütterung von Vögeln
Rabenkrähen und Tauben dürfen nicht gefüttert werden.
Mit der vorgeschlagenen Änderung soll vermieden werden, dass sich jemand strafbar macht, indem er oder sie beispielsweise im Sommer Enten füttert.
Andreas Giger (SP) gibt bekannt, die SP-Fraktion werde diesem Antrag nicht zustimmen.
Marie-Theres Beeler (Grüne) lehnt den Antrag im Namen der Fraktion der Grünen ebenfalls ab. Da es sich bei Enten in einem Park nicht um wildlebende Vögel handelt, dürfen diese jederzeit gefüttert werden.
Franz Hartmann (SVP) betont, auch die SVP-Fraktion unterstütze den vorliegenden Einzelantrag nicht.
://: Mit 6:57 Stimmen bei 7 Enthaltungen wird der Antrag von Urs-Peter Moos (SVP) abgelehnt.
Landratspräsident Urs Hess (SVP) stellt fest, dass die Abstimmungsanlage im Landratssaal offenbar nicht korrekt funktioniere und das Abstimmungsverhalten der einzelnen Ratsmitglieder nicht anzeige, das Endresultat jedoch zeige sie an und dieses stimme.
§ 38 Absatz 7
keine Wortbegehren
II.
keine Wortbegehren
Rückkommen wird nicht verlangt.
* * * * *
Schlussabstimmung
://: Mit 78:1 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmt der Landrat der Änderung des Jagdgesetzes zu, das 4/5-Quorum ist damit erreicht.
Angesichts der nicht korrekt funktionierenden Abstimmungsanlage beantragt Rolf Richterich (FDP), es müsse per Hand abgestimmt und die letzte Abstimmung wiederholt werden.
Landratspräsident Urs Hess (SVP) bestimmt die folgenden Stimmenzählerinnen:
Seite FDP: Mirjam Würth
Seite SP: Daniela Gaugler
Mitte/Büro: Marianne Hollinger
://: Rolf Richterichs Ordnungsantrag, durch Handerheben abzustimmen und die Schlussabstimmung zum Jagdgesetz zu wiederholen, wird mit 65:14 Stimmen stattgegeben.
://: In der wiederholten Schlussabstimmung verabschiedet der Landrat das revidierte Jagdgesetz mit 77:1 Stimmen bei 1 Enthaltung. Das 4/5-Mehr ist damit erreicht.
Mirjam Würth (SP) ist der Ansicht, Rolf Richterichs Antrag, die Stimmen auszuzählen, mache keinen grossen Unterschied zu dem, was auch die Abstimmungsanlage anzeigte. Er sei daher unnötig gewesen.
Auch Hannes Schweizer (SP) bittet darum, derartige Selbstdarstellungen künftig zu unterlassen.
Martin Rüegg (SP) erinnert an die Geschäftsordnung des Landrates, welche in § 85 Absatz 6 wie folgt lautet:
§ 85Abstimmungsregeln
6
Durch Handerheben wird abgestimmt:
a. in besonderen Fällen auf Anordnung der Präsidentin oder des Präsidenten;
b. wenn die elektronische Abstimmungsanlage ihren Dienst versagt.
Was Rolf Richterich beantragt habe, sei also absolut korrekt. Den Ordnungsantrag hätte es im Grunde genommen gar nicht gebraucht. Ausserdem ging es in der letzten Abstimmung um eine Gesetzesänderung. Das 4/5-Mehr müsse klar belegt sein.
Siro Imber (FDP) unterstützt Martin Rüeggs Votum. § 57 des Landratsgesetzes legt zudem fest, dass der Landrat grundsätzlich offen abstimme, was oben aufgrund des Defekts der Abstimmungsanlage nicht geschah.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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