Protokoll der Landratssitzung vom 20. September 2012
| |
|
10
2012-202 vom 26. Juni 2012 [1. Lesung (Vormittag) und 2. Lesung (Nachmittag)] Vorlage: Änderung § 11 Bildungsgesetz (SGS 640): Senkung der Höchstzahlen für Klassen an der Primarschule und der Sekundarschule Niveaus E und P - Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 26. August 2012 - Beschluss des Landrats vom 20. September 2012 2012: < beschlossen z.H. Volksabstimmung (Gegenvorschlag zu 2011-375; Tr. 12 ) > > Landratsbeschluss > 2. Lesung > Gesetzestext |
Kommissionspräsident Paul Wenger (SVP) bringt einleitend eine Korrektur am vorliegenden Kommissionsbericht an. Seite 2, linke Spalte zum Thema Landratsbeschluss sollte lauten:
Ziffer 1:
://: Mit
9:2 Stimmen und 0 Enthaltungen
9:0 Stimmen und 2 Enthaltungen
stimmt die BKSK folgender Gesetzesänderung gemäss Vorlage zu:
Paul Wenger bittet die Ratsmitglieder darum, dieses Versehen zu entschuldigen.
Zum Inhalt des Berichts: Die Klassengrössen der öffentlichen Schulen des Kantons Basel-Landschaft mit den gesetzlich definierten Richt- und Höchstzahlen sind im Bildungsgesetz vom 6. Juni 2002 (SGS 640) § 11 Absatz 1 lit. a bis f verankert.
Die aktuelle Vorlage wurde an der Sitzung der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 23. August 2012 beraten. An der Sitzung anwesend waren Regierungsrat Urs Wüthrich, Roland Plattner, Generalsekretär und Dieter Kaufmann, stellvertretender Leiter AVS für die Erläuterungen einiger spezifischen Punkte der Vorlage sowie zur Beantwortung von Fragen seitens der Kommission. Aufgrund der verschärften Dringlichkeit dieses Geschäftes lässt der Kommissionspräsident darüber abstimmen, ob die Kommission bereit sei, direkt die zweite Lesung der Gesetzesänderung durchzuführen. Die Kommission stimmte mit 11:0 Stimmen bei einer Enthaltung diesem Vorgehen zu.
Vor der Detailberatung kommentierte Dieter Kaufmann, AVS, einige Details der Vorlage und beantwortete anschliessend Fragen der Kommissionsmitglieder. Seine zentralen Aussagen sind:
|
-
|
Betreffend Anzahl SchülerInnen einer Klassen wird jeweils von der Richtzahl ausgegangen.
|
|
-
|
Die Richtzahlen werden aktuell im Kanton Basel-Landschaft gut eingehalten.
|
|
-
|
Die Klassenbildung erfolgt sowohl auf Primar- als auch auf Sekundarschulstufe jeweils im ersten Jahr.
|
|
-
|
Die Richtzahlen sollen gemäss aktueller Vorlage bei der Sekundarstufe (A und E) sowie bei der Primarstufe auf 22 belassen, die Höchstzahlen auf 24 gesenkt werden.
|
|
-
|
Bereits heute erreichen nur ganz wenige Klassen die Höchstzahl 26.
|
|
-
|
Eine vollständige Erfüllung der diversen Forderungen zum Thema Klassengrössen würde den Kanton Millionen kosten.
|
|
-
|
Die Vorlage stellt grundsätzlich einen Gegenvorschlag zur formulierten Initiative "Ja zur guten Schule Baselland: überfüllte Klassen reduzieren" dar.
|
|
In der anschliessenden Fragerunde der Kommission hält Dieter Kaufmann folgende Hauptpunkte fest:
|
|
|
-
|
Wenn eine 4. oder 5. Klasse 1 oder 2 Schülerinnen mehr hat (über Höchstzahl), so kann auf Antrag der Schulleitung die Klasse in aller Regel beibehalten werden.
|
|
-
|
Die aktuellen Schülerzahlen seien im Moment noch leicht rückläufig.
|
|
-
|
Ab 2016/17 ist jedoch wieder ein leichter Anstieg zu erwarten.
|
|
-
|
Aus pädagogischer Sicht wäre eine Differenz von 4 zwischen Richt- und Höchstzahl besser, doch lasse die aktuelle Finanzlage des Kantons dies einfach nicht zu.
|
|
-
|
ISF-Schüler (ISF bedeutet Integrative Schulungsform) werden doppelt gezählt, d.h. 4 solche Schüler in einer Klasse werden als 8 gezählt.
|
|
-
|
In der Vorlage zur Integrativen Schulung ist eine Höchstzahl von 4 festgeschrieben.
|
Eintreten auf die Vorlage ist für alle Parteien unbestritten. Hingegen deponieren verschiedene Fraktionen teilweise dennoch unterschiedliche Zusatzmeinungen. Die FDP bringt im Zusammenhang mit dem regierungsrätlichen Vorschlag zur teilweisen Senkung der Höchstzahlen um 2 die Frage der Schülerverschiebungen aufs Tapet. Nicht ganz unberechtigt forderte die SP im Hinblick auf die Abstimmung von der Regierung stichhaltige Argumente sowohl in pädagogisch-inhaltlicher als auch in ökonomischer Hinsicht, damit das Stimmvolk sich eine fundierte Meinung bilden kann.
In der ersten Lesung lehnt die BKSK einen Antrag der Grünen mit 3:9 Stimmen ohne Enthaltung ab, welcher verlangt, den Vorschlag des Regierungsrates durch die mit der Gesetzesinitiative vorgeschlagenen Richt- und Höchstzahlen zu ersetzen. In der zweiten Lesung gibt es zu allen Paragraphen keine weiteren Wortbegehren.
* * * * *
Der Landratsbeschluss lautet wie folgt:
Ziffer 1:
://: Mit 9:2 Stimmen und 0 Enthaltungen stimmt die BKSK folgender Gesetzesänderung gemäss Vorlage zu:
I.
Das Bildungsgesetz vom 6. Juni 2002 wird wie folgt geändert:
§ 11 Buchstaben a - f
|
Richtzahl
|
Höchstzahl
|
|||
|
a.
|
Kindergarten
|
21
|
24
|
|
|
b.
|
Primarschule
|
22
|
24
(alt 26)
|
|
|
c.
|
Sekundarschule
|
|||
|
-
|
Anforderungsniveau A
|
20
|
||
|
-
|
Anforderungsniveau E und P
|
22
|
24
(alt 26)
|
|
|
d.
|
Kleinklassen / Einführungsklassen
|
10
|
13
|
|
|
e.
|
Berufsfachschule
|
22
|
||
|
f.
|
Gymnasium, BVS2 und Fachmittelschule
|
24
|
||
II.
Der Regierungsrat beschliesst das Inkrafttreten dieser Änderung.
Ziffer 2:
Die SP gibt bekannt, dass der zweite Punkt des Postulats Bühler mit dem Bericht nicht erfüllt wurde. Man sei aber mit den Ergänzungen von Dieter Kaufmann einigermassen einverstanden; es wurde zumindest berichtet.
://: Die BKSK stimmt der Abschreibung des Postulats Bühler 2008/092 unter obigem Vorbehalt der SP mit 11:0 Stimmen zu.
Im Namen der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission beantragt Paul Wenger dem Landrat, den Landratsbeschluss gemäss Vorlage 2012/202 zur Änderung des Bildungsgesetzes § 11 anzunehmen und das Postulat Bühler 2008/092 abzuschreiben.
* * * * *
Georges Thüring (SVP) erklärt, die SVP-Fraktion schliesse sich dem Kommissionsantrag an und könne mit der moderaten Anpassung der Klassenhöchstzahlen gemäss Regierungsvorlage gut leben. Von den Verantwortlichen wird ein pragmatischer und vernünftiger Umgang mit Richt- und Höchstzahlen erwartet. Bei sämtlichen Entscheiden sollen jeweils die finanziellen Auswirkungen und die heiklen Fragen betreffend Schulortverschiebungen im Auge behalten werden. Den vorliegenden Kompromiss erachtet die SVP als tauglichen Gegenvorschlag zur formulierten Gesetzesinitiative "Ja zur guten Schule Baselland - überfüllte Klassen reduzieren". Zweifellos hat sich das Umfeld für die Schulen verändert, dies wegen Faktoren wie der Migrationsentwicklung, ISF, HARMOS, Begabten- und Begabungsförderung. In der heutigen Situation muss ein Spagat zwischen dem finanziell Machbaren und einer hochstehenden Bildungsqualität vollbracht werden. Die SVP ist klar der Meinung, dass sich die gute Schule Baselland nicht ausschliesslich auf Fragen der Klassengrösse reduzieren lässt.
Die bereits vorliegenden Anträge der FDP-Fraktion, welche später gestellt werden, wird die SVP unterstützen. Mit der Abschreibung des Postulats 2008/092 zeigt sich die SVP ebenfalls einverstanden.
Christoph Hänggi (SP) stellt fest, die aktuelle Vorlage sei dem Landrat relativ spät, sogar beinahe zu spät, unterbreitet worden. Über die Vorlage 2011/375 (Formulierte Gesetzesinitiative "Ja zur guten Schule Baselland: überfüllte Klassen reduzieren", Traktandum 12) wird sich der Landrat im Verlaufe der heutigen Sitzung noch unterhalten. Mit der nun vorgeschlagenen Änderung scheint es zur oben erwähnten Gesetzesinitiative nun doch noch einen Gegenvorschlag zu geben.
Den vorliegenden Gegenvorschlag bezeichnet Christoph Hänggi als gute Vorlage. An der Sekundarstufe E und P soll die Höchstzahl an Schülerinnen und Schülern in einer Klasse von 26 auf 24 gesenkt werden, ebenfalls soll diese Höchstzahl an der Primarschule von 26 auf 24 reduziert werden. Sowohl an der Primar- als auch an der Sekundarstufe herrscht heute eine grössere Heterogenität, eine Tatsache, welche schlicht anerkannt werden muss. Eine Reduktion der Klassengrössen ist notwendig, denn kleinere Klassen wirken sich positiv auf den Lernerfolg aus, was sowohl durch Studien als auch durch Erfahrungen der Lehrerschaft bestätigt wird.
Die Gesetzesinitiative "Ja zur guten Schule Baselland" verlangt eine Grösse von maximal 22 Schülerinnen und Schülern pro Klasse, während die Regierung eine Höchstzahl von 24 vorschlägt. Beides ist besser als 26, weshalb sich die SP-Fraktion in der Vernehmlassung erfreut darüber zeigte, dass die Regierung die Stichhaltigkeit der Argumente erkannte und einen entsprechenden Vorschlag unterbreitete. Die Höchstzahl von 24 betrachtet die SP jedoch als einen Zwischenschritt, sie würde eine Senkung der Richtzahl auf 20 befürworten. Dass derartige Forderungen zu Zeiten schwacher Finanzen schwierig umzusetzen sind, ist der SP bewusst. Trotzdem unterstützt sie heute sowohl den indirekten Gegenvorschlag als auch die Initiative. Mit der Vorlage der Regierung wird sich nur wenig verändern, da zur Zeit nur wenige Klassen in unserem Kanton eine SchülerInnenzahl von über 24 aufweisen. Es entstehen mit der aktuellen Vorlage also keine Mehrkosten.
Nicht befriedigt zeigt sich die SP-Fraktion von der Berichterstattung zu Postulat 2008/092 von Thomas Bühler, welches heute abgeschrieben werden soll. Sowohl aus pädagogischer als auch aus logistischer Sicht wäre es sinnvoll, wenn eine Differenz zwischen Richt- und Höchstzahl von mindestens 3 Schülerinnen und Schülern bestünde, wie dies auch im Kommissionsbericht bestätigt wird. So existierte bei der Klasseneinteilung ein grösserer Spielraum. Es wäre folglich konsequent, neben der Höchstzahl auch die Richtzahl zu senken.
Zu den Ausführungen des Amtes für Volksschulen, wonach ISF-Schülerinnen und Schüler doppelt gezählt würden, betont Christoph Hänggi, dies stimme nicht. Heute werden diese SchülerInnen nicht doppelt gezählt. Mit der zur Zeit in Ausarbeitung befindlichen Vorlage zur integrativen Schulung jedoch könnte dies allenfalls erreicht werden.
Noch einmal betont Christoph Hänggi, die Antworten zu Thomas Bühlers Postulat seien nicht befriedigend ausgefallen, trotzdem sei die SP-Fraktion mit der Abschreibung einverstanden.
Den Antrag der FDP-Fraktion betreffend einer neuen Ziffer 2, welche im Beschluss eingefügt werden soll, lehnt die SP-Fraktion grossmehrheitlich ab. Die SP will die heutige Vorlage ins Trockene bringen, welche keine Mehrkosten bewirken wird und einen sinnvollen Kompromiss darstellt.
Michael Herrmann (FDP) erlaubt sich, an dieser Stelle zu den Traktanden 10 und 12 zu sprechen. Über das Thema Klassengrössen hat sich der Landrat bereits früher schon sehr intensiv unterhalten. Die FDP-Fraktion lehnt die Gesetzesinitiative (Traktandum 12) entschieden ab, denn die Vorlage weist Mehrkosten von rund 15 Mio. Franken aus (8,5 Mio. Franken für die Gemeinden und 6,5 Mio. Franken für den Kanton), was in der aktuellen Situation nicht tragbar und vernünftig wäre. Andererseits liegt mit der aktuellen Vorlage (Traktandum 10) ein Gegenvorschlag vor, welchen die FDP unterstützen werde, wenn auch mit wenig Herzblut. Diese Vorlage wird dazu führen, dass Basel-Landschaft im Vergleich zu den umliegenden Kantonen über die tiefsten Richtwerte und Höchstzahlen verfügen wird. Zudem wird auch der Gegenvorschlag zu Mehrkosten in der Höhe von rund 0,5 Mio. Franken bei den Gemeinden führen, welche in Zukunft noch steigen könnten. Weiter wird sich die aktuelle Vorlage auf die Schulraumplanung auswirken.
Die aktuelle Vorlage wird, wie gesagt, mit wenig Herzblut unterstützt, die FDP reicht dazu aber den folgenden Antrag ein:
Ziffer 2 (neu)
2. Die Änderung von § 11 Absatz 1 des Bildungsgesetzes wird gestützt auf § 30 Buchstabe b der Kantonsverfassung der obligatorischen Volksabstimmung unterstellt.
Weiter werden auch Änderungen beim Landratsbeschluss zu Traktandum 12 beantragt. Die Ziffern 1 und 2 sollten sinnvollerweise umgestellt werden, Ziffern 2 und 4 sollen zudem geändert werden. Die Kommission beantragt dem Landrat, die Initiatve "Ja zur guten Schule Baselland: überfüllte Klassen reduzieren" anzunehmen, während die FDP-Fraktion die Initiative zur Ablehnung empfiehlt. Neu eingefügt werden soll zudem eine Ziffer 3, wonach der Initiative ein Gegenvorschlag gegenübergestellt werden soll. In Ziffer 5 wird den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern empfohlen, den formulierten Gegenvorschlag anzunehmen. Gemäss einer neuen Ziffer 6 soll Jürg Wiedemanns Motion 2009/343 (Reduktion der Klassengrössen) als teilweise erfüllt abgeschrieben werden.
Michael Herrmann bittet den Landrat um Unterstützung der oben genannten Anträge.
Christian Steiner (CVP) gibt bekannt, die CVP/EVP-Fraktion stimme der Vorlage 2012/202 (Traktandum 10) zu und lehne die formulierte Gesetzesinitiative (Vorlage 2011/375, Traktandum 12) ab. Den Anträgen der FDP-Fraktion stimmt die CVP/EVP ebenfalls zu. Die Richtzahlen sowie die neuen Höchstzahlen werden als sinnvoll erachtet, denn sie sind mit denjenigen in anderen Kantonen absolut vergleichbar. Finanziell besser gestellte Kantone sprechen zur Zeit nicht davon, die Klassengrössen zu reduzieren. Im angrenzenden Deutschland gilt eine Richtzahl von 28 Schülerinnen und Schülern, es bestehen sogar Klassen mit 30 Schülerinnen und Schülern.
Diese Schulen scheinen nicht marode zu sein, verzeichnen unsere Universitäten und Fachhochschulen doch bis zu 20 Prozent Studierende aus Deutschland.
Jürg Wiedemann (Grüne) hält fest, es bestehe ein breiter Konsens über die Tatsache, dass kleinere Klassengrössen Sinn machen und die Qualität einer Schule steigern. Die von der Regierung vorgeschlagene Senkung der Höchzahlen von 26 auf 24 SchülerInnen verursacht keine Kosten, da sie auch praktisch keine Wirkung entfaltet. Keine Wirkung hat sie daher, weil an den bisherigen Richtzahlen festgehalten wird. Demgegenüber steht die Grüne Fraktion dezidiert für eine deutliche und klare Senkung der Klassengrössen ein. Ohne Begeisterung werden die Grünen daher der Vorlage 2012/202 zustimmen, denn diese stellt nur einen minimalen Schritt in die richtige Richtung dar. An der Gesetzesinitiative (Traktandum 12) halten die Grünen nach wie vor fest.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
Thomas Bühler (SP) erklärt, Sinn und Zweck seines Vorstosses sei es gewesen, den Klassengrössen die Spitze zu brechen, wovon es ein paar Ausreisser im Kanton auf Niveau Primarschule und auf Niveau Sekundarschule gegeben hätte. Mit der vorliegenden Variante mit Höchstzahl 24 wird es tatsächlich gelingen, die unschönen Ausreisser zu stoppen und zu beenden. Der Votant findet das eine gute Sache und dankt der Regierung für die Vorlage. Es wäre wünschenswert gewesen, auch die Richtzahlen etwas zu senken. Durch die gleichbleibende Zahl ist der Spielraum der Schulleitungen bei der Klassenbildung entsprechend kleiner, was v.a. bei grossen Schulen und Sekundarschulen spürbar wird. In dieser Hinsicht wird Jürg Wiedemann recht gegeben, es wird sich nicht wahnsinnig viel ändern.
Wie schon von Christoph Hänggi erwähnt, gibt es begriffliche Unklarheiten bezüglich der Doppelzählung von ISF-Kindern. Kinder mit Behinderungen, welche früher an Sonderschulen waren, dürfen nach neuer Vorlage doppelt gezählt werden. Hingegen dürfen Kleinklässlerinnen und Kleinklässler (heute als ISF bezeichnet), die seit einigen Jahren in Regelklassen integriert sind, nicht doppelt gezählt werden.
Der Redende hofft, in der Vorlage betreffend Integrative Schulung an der Volksschule daran noch etwas ändern zu können. Zur hier vorliegenden Vorlage möchte er beliebt machen, dieser zuzustimmen, da es ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung sei.
Marie-Therese Müller (BDP) berichtet, auch die BDP/glp-Fraktion unterstütze die Vorlage mit den Änderungsanträgen der FDP und ist der Ansicht, dass man sich diese Vorlage leisten könne. Sie ist nicht überzeugt, ob mit einem Kind weniger die Qualität wirklich besser wird. Es wurde ein Kompromiss eingegangen, welcher so den Leuten nahegelegt werden kann.
Monica Gschwind (FDP) vertritt die Haltung vieler Gemeinden. Es wurde gesagt, der Gegenvorschlag sei besser als gar nichts. Aber: Wenn der Gegenvorschlag gar keine Auswirkungen hat, warum wird er dann überhaupt gestellt?
Um noch einmal auf die Aussagen von Christoph Hänggi zurückzukommen: Es ist nicht so, dass es nichts kosten würde. Für die jetzige Klassenbildung 2011/2012 würde es für die Gemeinden immerhin Kosten von über einer halben Million Franken verursachen. Das ist lediglich eine Momentaufnahme und kann bereits bei der nächsten Klassenbildung völlig anders aussehen. Weniger Schüler pro Primarklasse bedeutet mehr Klassen, mehr Lehrpersonen, mehr Schulraum und mehr Kosten für die Gemeinden. Durch die Auswirkungen von Harmos, wodurch die Gemeinden auch noch die 6. Klasse übernehmen müssen, verschärft sich das Problem v.a. für kleinere und mittlere Gemeinden massiv und wird grössere Investitionen auslösen. Eine Reduktion von Klassengrössen kann somit sehr grosse Auswirkungen haben.
Hanspeter Weibel (SVP) hat heute wie angekündigt eine Motion eingereicht, mit der er inskünftig zu jeder Vorlage ein Preisschild wünscht. Die heutige Diskussion hat gezeigt, wie notwendig das ist. Jeder Redner nannte eine andere Zahl. Bis die Motion in Kraft ist, bittet er den zuständigen Finanzdirektor, dem Landrat zur Frage der finanziellen Auswirkungen einer Vorlage jeweils eine entsprechende Beurteilung abzugeben.
Wenn man laut Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) Lehrpersonen frage, was die Belastung in ihrer Arbeit ausmache, wird bestätigt, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler nur ein Element sei. Es gibt wichtige qualitative Aspekte, die viel grössere Auswirkungen auf die Beanspruchung haben.
In diese Richtung zielte auch der Antrag von Thomas Bühler. Es ist ein Unterschied, eine Klasse mit 20 Schülerinnen und Schüler zu haben, wovon 30 % Repetierende sind, oder eine Klasse mit 25 Schülerinnen und Schüler zu haben, die hoch motiviert am Unterricht teilnehmen. Trotzdem führt die Diskussion zwangsläufig nicht an den Zahlen vorbei, da die qualitativen Aspekte sehr schwierig zu fassen sind. Die Spielregeln für die Klassenbildung im Kanton Basel-Landschaft funktionieren und sind wirksam. Das System mit den Richt- und Höchstzahlen sorgt dafür, dass es vergleichsweise tiefe Durchschnittszahlen gibt, welche deutlich unter den Richtzahlen liegen. In der Primarstufe, aber auch in der Sekundarschule (Niveau E und P) liegt die durchschnittliche Schülerinnen- und Schülerzahl bei rund 20, beim Niveau A bei 15. Diese Durchschnittszahlen sind im interkantonalen Vergleich absolut vertretbar. Vor dem Hintergrund von überdurchschnittlich hohen Separationsquoten im Kanton Basel-Landschaft wird es kaum anspruchsvollere Regelklassen geben. Doch der Votant ist überzeugt, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer mindestens ebenso kompetent sind, mit anspruchsvollen Klassen umzugehen und dort ein positives Lernklima zu entwickeln. Deshalb werden die Vorgaben bei den Richtzahlen als korrekt bewertet.
In der Absicht, die tatsächlichen Belastungsspitzen sowohl für Schülerinnen und Schüler aber auch für Lehrerinnen und Lehrer zu reduzieren, beantragt der Regierungsrat, die heutigen Höchstzahlen zu reduzieren. Tatsächlich gibt es nur wenig betroffene Klassen, in denen so viele Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden müssen. Deshalb wird davon ausgegangen, dass die Kostenfolgen dieser Vorlage vergleichsweise bescheiden sind. Das Preisschild ist in der Vorlage abgebildet. Niemand kann voraussagen, ob die Zahl im nächsten Jahr wieder stimmt, da die Klassenbildung dann erneut vorgenommen werden muss.
Eine Bemerkung zu Monica Gschwind: Nächste Woche wird mit den Gemeinden eine neue Verhandlungsrunde über die faire Abgeltung des 6. Schuljahres geführt werden. Diese sollen nicht zu kurz kommen.
Ein Hinweis zur Beratung der Initiative: Bei der Vorlage wurden nur die Standardkosten abgebildet, wie sie üblicherweise dargestellt werden. Werden die Vollkosten berechnet, unter Berücksichtigung allfälliger Infrastruktur, liegen die Kosten pro Klasse deutlich höher. Die Gemeinden werden in den Verhandlungen dementsprechend deutlich höhere Kosten geltend machen wollen. Ob ein «flaues oder überzeugtes Ja», es ist ein wichtiges Signal an die Schulen, ihre Belastung ernst zu nehmen, und mit dem Senken der Klassengrössen einen Beitrag zu leisten, dass die Belastungsspitzen in Zukunft nicht mehr entstehen.
Landratspräsident Jürg Degen (SP) begrüsst auf der Tribüne herzlich das Büro des Grossen Rates des Kantons Appenzell Innerrhoden mit Grossratspräsident Josef Schmid und Alt-Grossratspräsident Alfred Inauen. Der heutige Besuch ist eine Gegeneinladung für den Besuch des Landratsbüros am 26. März 2012 in Appenzell. Er wünscht den Besuchern einen ebenso schönen und erlebnisreichen Tag, wie sie es dort hatten.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) macht darauf aufmerksam, dass er dem Kollegialitätsprinzip unterstehe, welches in der Regel sehr hoch gehalten werde. Üblicherweise sagt er nur dann zu einem Thema etwas, wenn er speziell als Finanzdirektor dazu angefragt wird, wie in diesem Fall von Hanspeter Weibel.
Am nächsten Mittwoch werden Budget, Finanzplan und das Investitionsprogramm vorgestellt, und daraus die Konsequenzen des Handelns sichtbar gemacht.
In aller Kürze: In der Vorlage 2012/202 und 2011/375 sind die Mehrkosten ohne Berücksichtigung der zu erwartenden Schulraumkosten ausgewiesen, zum Teil wird gesagt, es brauche keine. Bezüglich Schulraumkosten an Sekundarschulen kann auf Grundlage der bisherigen Arbeiten und vorliegenden Informationen erst eine grobe Kostenschätzung gemacht werden. Die Mehrkosten aufgrund von Harmos werden zur Zeit auf 13 - 26 Millionen Franken geschätzt.
Bei der Vorlage 2012/202 entstehen für die Gemeinden Mehrkosten von 560'000 Franken pro Jahr für die Primarschule. Beim Kanton wurde ausgewiesen, dass auf der Basis Klassenbildung 2011/2012 keine Mehrkosten anfallen. Es ist jedoch klar, dass jedes Jahr etwas anders aussehen kann.
In der kommenden Interpellation 2012/100 kann sich weder der Votant noch der Bildungsdirektor zu den Schulraumkosten der Gemeinden äussern. Die Gemeinden planen und realisieren ihre Primarschulanlagen eigenständig. Die Verantwortung liegt vollumfänglich bei den Gemeinden und die diesbezüglichen Informationen liegen nicht vor. Die aktuellen Prognosen für die Sekundarschulbauten sind im Investitionsprogramm 2013 - 2022 enthalten und kommentiert. Dieses wird am nächsten Mittwoch im Detail erläutert.
Die Vorlage kann unterschiedlich gewichtet werden. Es muss deutlich festgehalten werden, dass der Regierungsrat sich schwer damit tut, den Haushalt mit Entlastungsmassnahmen auszugleichen. Jedes zusätzliche Vorhaben verschärft die Situation. Klassengrössen sind ein wichtiger Kostentreiber, diese ist jedoch nur die halbe Wahrheit. Ein grosser Teil des Unterrichts wird nicht innerhalb der Klasse abgehalten, sondern in Halbklassen oder in kleineren Kursen. Harte Fakten sind, dass die Kosten steigen. Klar ist, dass sich der Entlastungsbedarf verschärft. Ebenfalls klar ist, dass der § 129 der Kantonsverfassung, der eine ausgeglichene Rechnung verlangt, erst später eingehalten werden kann, wenn überhaupt. Aufgrund den Informationen aus der Vorlage ist der Nutzen fraglich. Offenbar gibt es unterschiedliche Optiken. Von den Lehrpersonen hört man immer, dass kleinere Klassen pädagogisch wertvoll seien, und dennoch gibt es keine empirisch-wissenschaftlichen Studien, die diese Aussage belegen.
Der Finanzdirektor stellt abschliessend fest, wenn auf der einen Seite harte Fakten stehen, wo die Kosten steigen und es auf der anderen Seite keine harten Fakten gibt, die einen Nutzen nachweisen und offenbar auch kein Handlungsbedarf besteht, denn müsste eigentlich der Ausgleich des Staatshaushaltes höher gewichtet werden.
Hanspeter Weibel (SVP) dankt dem Finanzdirektor für seine klaren Worte und seine Ausführungen. Auf der einen Seite steht der Gegenvorschlag der Regierung, bei dem gesagt wurde, es gebe praktisch keine Auswirkungen, es betreffe nur ganz wenige Klassen, die allenfalls reduziert werden müssten. Demgegenüber steht der harte Fakt, dass es Mehrkosten auslösen wird. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass es je nach Veränderung noch ein paar Sachen gibt, die gar nicht inbegriffen sind. Insofern ist es fraglich, ob man der Vorlage des Regierungsrates für eine Klassengrössenreduktion zustimmen soll. Über die weiteren Auswirkungen für die Gemeinden, wie die Schulraumplanung, wurde noch kaum gesprochen. Aufgrund diesen Ausführungen beantragt die Fraktion, die Vorlage des Regierungsrates abzulehnen.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) meint zur Aussage von Hanspeter Weibel, die Auswirkungen der Initiative seien natürlich weitaus gravierender als die möglichen Auswirkungen des Gegenvorschlages.
://: Eintreten auf die Vorlage 2012/202 ist unbestritten.
* * * * *
- Erste Lesung
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 11 Buchstaben a - f keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren
://: Damit ist die erste Lesung der Änderung des Bildungsgesetzes abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Monika Frey, Landeskanzlei
* * * * *
Nr. 752
- 2. Lesung Änderung § 11 Bildungsgesetz (SGS 640): Senkung Höchstzahlen für Klassen an der Primarschule und der Sekundarschule Niveaus E und P
§ 11 Absatz 1
- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
* * * * *
- Beschlussfassung
Antrag 1 der FDP
Die Änderung des Bildungsgesetztes gemäss beiliegendem Entwurf wird beschlossen.
Christoph Hänggi
(SP) erklärt, dass Punkt 1 des Antrages der FDP mit der Empfehlung der BKSK übereinstimme.
Michael Herrmann
(FDP) bestätigt dies. Punkt 1 entspreche dem Antrag der BKSK. Der neue Antrag der FDP ist Punkt 2 und der alte Punkt 2 wird zu Punkt 3.
://: Die Änderung wird mit 82:2 bei 0 Enthaltungen angenommen. Die 4/5-Mehrheit ist erreicht und es kommt nicht zu einer Volksabstimmung. [
Namenliste
]
Antrag 2 der FDP
Die Änderung von § 11 Absatz 1 des Bildungsgesetzes wird gestützt auf § 20 Buchstabe b der Kantonsverfassung der obligatorischen Volksabstimmung unterstellt.
[
Namenliste
]
://: Der Antrag die Änderung Kantonsverfassung der obligatorischen Volksabstimmung unterzustellen wird mit 43:39 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Das einfache Mehr wurde erreicht, und es kommt zu einer Volksabstimmung.
Antrag 3 der FDP
Das Postulat 2008/092 von Thomas Bühler, SP Frakton: «Klassengrössen an der Volksschule» wird als erfüllt abgeschrieben.
://: Das Postulat
2008/092
von Thomas Bühler ist stillschweigend abgeschrieben
Für das Protokoll:
Damian Zurschmiede, Landeskanzlei
Back to Top