Protokoll der Landratssitzung vom 21. Mai 2015
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2014-271 vom 26. August 2014 [2. Lesung] Vorlage: Erlass des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Gesetz) - Bericht der Spezialkommission FEB vom 19. Februar 2015 - Zusatzbericht der Spezialkommission FEB vom 16. April 2015 - Beschluss des Landrats vom 30. April 2015: < 1. Lesung abgeschlossen > - Beschluss des Landrats vom 21. Mai 2015: < beschlossen z.H. Volksabstimmung > |
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2014-272 vom 26. August 2014 Vorlage: Formulierte Gesetzesinitiative "Für eine unbürokratische bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich" / Ablehnung der Initiative - Bericht der Spezialkommission FEB vom 19. Februar 2015 - Zusatzbericht der Spezialkommission FEB vom 16. April 2015 - Beschluss des Landrats vom 30. April 2015: < Eintreten beschlossen > - Beschluss des Landrats vom 21. Mai 2015: < beschlossen z.H. Volksabstimmung > |
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2014-270 vom 26. August 2014 Vorlage: Formulierte Verfassungsinitiative "Für eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung" / Ablehnung der Initiative - Bericht der Spezialkommission FEB vom 19. Februar 2015 - Beschluss des Landrats vom 19. März 2015: < abgesetzt > - Zusatzbericht der Spezialkommission FEB vom 16. April 2015 - Beschluss des Landrats vom 30. April 2015: < Eintreten beschlossen > - Beschluss des Landrats vom 21. Mai 2015: < beschlossen z.H. Volksabstimmung > |
Landratspräsidentin Myrta Stohler (SVP) teilt mit, es gehe um das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB), zweite Lesung, anschliessend um die beiden darauf bezogenen formulierten Gesetzesinitiativen. Es gibt eine verbundene Beratung der drei Traktanden. Zuerst soll die zweite Lesung des FEB-Gesetzes durchgeführt werden inklusive Schlussabstimmung. Darauf, wie schon am 30. April 2015 angekündigt, erfolgt die Detailberatung zum Landratsbeschluss in der Form, wie man sie dem auf den Plätzen liegenden gelben Blatt entnehmen kann.
Sven Inäbnit (FDP) teilt mit, er wolle nicht die Debatte vom letzten Mal wiederholen, jedoch nochmals festhalten, dass die FDP-Fraktion es ausserordentlich bedaure, dass der Kompromiss keine Mehrheit fand, der für den Frühbereich primär eine Subjektfinanzierung vorsah und ab Schulbereich den Gemeinden die Wahl lassen wollte. Die FDP wird heute keinen Antrag mehr stellen.
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- Zweite Lesung FEB-Gesetz
Keine Wortbegehren.
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen beantragt
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- Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Gesetz) mit 61:18 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Das 4/5-Mehr (65 Stimmen) ist verfehlt; somit kommt es zur obligatorischen Volksabstimmung. [ Namenliste ]
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- Detailberatung Landratsbeschluss
Landratspräsidentin Myrta Stohler (SVP) kommt nun zur Detailberatung des Landratsbeschluss-Entwurfes gemäss Anträgen der Spezialkommission FEB, Berichte 2014/270, 2014/271 und 2014/272 vom 19. Februar 2015 und Zusatzberichte 2014/270a, 2014/271a und 2014/272a vom 16. April 2015.
Ziffer 1 des LRB ist durch die vorangegangene Abstimmung zum Gesetz bereits erledigt.
Ziffern 2-6 keine Wortbegehren
Ziffern 7-8
Siro Imber (FDP) weist der guten Ordnung halber darauf hin, dass die FDP-Fraktion selbstverständlich den Ziffern 2, 3, 4 und 5 ebenfalls nicht zustimme; sie stelle dazu aber keine Anträge. Zur Ziffer 7 stellt die FDP den Antrag, diese zu streichen. Sie ist der Meinung, damit werde in die Kompetenz des Regierungsrates zur Ansetzung von Abstimmungsterminen eingegriffen. Gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte ist der Regierungsrat für die Festsetzung der Abstimmungstermine zuständig. Wenn man nun sagt: Wenn die FEB-Gesetzesinitiative zurückgezogen wird, dann gilt die Verfassungsinitiative als Gegenvorschlag - was die FDP für sich genommen als rechtswidrig erachtet, denn das Gesetz sieht keine bedingten Gegenvorschläge vor - dann kann der Regierungsrat nicht mehr frei entscheiden, wie er die Abstimmungstermine festsetzt. Das jedoch ist seine Kompetenz. Zum Zweiten ist es ja unsinnig, dass man zuerst über ein Gesetz abstimmen will - damit kommt man dann zu Ziffer 8 des Landratsbeschlusses - und dann anschliessend über die Verfassung. Jede Logik gebietet, dass man zuerst über eine Verfassungs- und dann erst über eine Gesetzesbestimmung abstimmt. Hieran sieht man auch, dass das Ganze politisch motiviert ist, und genau das will ja das Gesetz über die politischen Rechte verhindern; es will, dass der Wille unverfälscht und frei geäussert werden kann. Darum erachtet die FDP die Ziffer 7 nicht nur als politisch falsch, sondern auch als rechtlich unzulässig. Das Gleiche gilt dann auch für Ziffer 8. Die FDP beantragt daher, dass Ziffern 7 und 8 gestrichen werden.
Jürg Degen (SP) Präsident der Spezialkommission FEB, erklärt, die Kommission habe sich in dieser Frage eingehend mit den Juristen in der Verwaltung ausgetauscht, und sie habe von dort keinerlei Hinweis erhalten, dass das von der Kommission mit grossem Mehr beschlossene Vorgehen nicht rechtens sei.
Urs-Peter Moos (parteilos) hält fest, zum Verhalten der FDP könne er nur sagen: Das ist Obstruktionspolitik. Der Kanton Basel-Landschaft hätte anderes verdient als diese Show mit den beiden Initiativen. Der Votant kann nur sein grosses Bedauern über ein solches Vorgehen zum Ausdruck bringen.
://: Der Landrat lehnt den Antrag der FDP-Fraktion, Ziffern 7 und 8 des Landratsbeschluss-Entwurfs zu streichen, mit 61:20 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. [ Namenliste ]
Ziffern 9-10 keine Wortbegehren
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen beantragt.
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- Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss Landratsbeschluss zum Erlass des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Gesetz) gemäss Anträgen der Spezialkommission FEB mit 67:16 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. [ Namenliste ]
Landratspräsidentin Myrta Stohler (SVP) dankt den Mitgliedern der hiermit aufgelösten Spezialkommission für ihre Ausdauer und für die geleistete Arbeit.
Landratsbeschluss
zum Erlass des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Gesetz)
vom 21. Mai 2015
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Dem Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung wird zugestimmt.
2. Die Gesetzesinitiative «Für eine unbürokratische bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich» wird abgelehnt.
3. Den Stimmberechtigten wird empfohlen, die Gesetzesinitiative abzulehnen.
4. Die Verfassungsinitiative «Für eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung» wird abgelehnt.
5. Den Stimmberechtigten wird empfohlen, die Verfassungsinitiative abzulehnen.
6. Das FEB-Gesetz wird der FEB-Gesetzesinitiative als direkter Gegenvorschlag gegenüber gestellt.
7. Wird die FEB-Gesetzesinitiative zurückgezogen, so soll das FEB-Gesetz der FEB-Verfassungsinitiative gegenüber gestellt werden.
8. Der Regierungsrat wird eingeladen, das FEB-Gesetz und die FEB-Gesetzesinitiative gleichzeitig an einem ersten Abstimmungstermin und die FEB-Verfassungs-initiative am darauf folgenden Abstimmungstermin anzusetzen.
9. Das Postulat 2012/092 von Thomas Weber «Ein schlankes Rahmengesetz für die familienergänzende Kinderbetreuung» wird abgeschrieben.
10. Die Spezialkommission FEB wird aufgelöst.
Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei
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