Protokoll der Landratssitzung vom 22. April 2010

Nr. 1862

Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) begründet die Ablehnung des Postulats durch den Regierungsrat. Im März 2009 habe der Bundesrat das strategische Netz für die allgemeine Stromversorgung und die Bahnstromversorgung im Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) festgelegt und damit auch die bis 2015 zu realisierenden Leitungsbauprojekte definiert. Zum strategischen Netz gehören alle Übertragungsleitungen und Anlagen, welche für die Versorgungssicherheit der Schweiz ab 2015 notwendig sind. Der Kanton Basel-Landschaft ist durch folgende Projekte betroffen:


Neubauprojekte im Zusammenhang mit dem strategischen Netz seien SÜL-pflichtig. Das Verfahren für das Projekt Flumenthal - Froloo sei noch nicht eingeleitet. Entsprechend sei bis dato weder ein Planungs- noch ein Leitungskorridor festgelegt.


Das SÜL-Verfahren wird durch eine Begleitgruppe unterstützt, in welcher auch die betroffenen Kantone Einsitz nehmen. Dies wird im Kantonalen Richtplan ebenfalls mitberücksichtigt. Die kantonalen und kommunalen Aspekte, insbesondere zum Natur- und Landschaftsschutz, seien frühzeitig in die Variantendiskussion einzubeziehen. Weitere Vorgaben und Ziele sind unter anderem im SÜL enthalten. So sollen landwirtschaftliche Kulturlandschaften geschont werden und naturnahe Landschaften und Erholungsräume erhalten bleiben. Siedlungsräume seien vor schädlichen Einwirkungen (nicht-ionisierende Strahlung) und übermässiger visueller Belastung zu schützen. Siedlungen und ausgeschiedene Bauzonen seien wenn möglich von Übertragungsleitungen freizuhalten. Übertragungsleitungen seien wenn möglich weder durch den Wald noch mit Niederhaltung über den Wald zu führen.


Ob eine neue Verbindung als Freileitung oder teilweise oder ganz als erdverlegte Variante zu realisieren sei, werde mit der Aufnahme in das strategische Netz noch nicht festgelegt. In einem Schreiben vom 2. April 2009 übermittelte das UVEK die Kriterien für die Beurteilung von Kabel- und Freileitungsvarianten für elektrische Hochspannungsleitungen zur Anhörung an die Kantonsregierungen. Das Beurteilungsschema ermögliche eine punktebasiert geführte Gesamtinteressenabwägung der verschiedenen Leitungsvarianten. Erfasst werden dabei alle relevanten Interessen. Diese werden zusammengefasst unter den Kriterien Umweltschonung, Versorgungssicherheit, kommunale Interessen und Kosten.


Der vom Landrat im März 2009 beschlossene kantonale Richtplan behandelt im Objektblatt VE 2.2 die elektrischen Übertragungsleitungen. Im Planungsgrundsatz B wird festgelegt, dass der Bau neuer elektrischer Übertragungsleitungen als Freileitung in den Vorranggebieten Natur und Landschaft sowie in Freiräumen Fliessgewässer nicht zulässig sei.


Das Bundesgesetz über die Infrastruktur vom 6. Oktober 2006 definiert in Art. 1 abschliessend, welche Infrastrukturen aus Fonds finanziert werden können. Es sind dies: Fertigstellung und Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz, Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen. Eine Finanzierung von Hochspannungsleitungen über einen Infrastrukturfonds sei nicht möglich.


Im Zuge des Planungsverfahrens für eine Hochspannungsleitung im Wallis wurde vom planverantwortlichen Netzbetreiber EOS ein Kostenvergleich der Ausführung der Leitung als Freileitung und in verschiedenen Verkabelungsvarianten (unter anderem HGÜ-Verkabelung) durchgeführt. Um die Aussagekraft des Kostenvergleichs abzusichern, gab das Bundesamt für Energie ein Kurzgutachten (einsehbar auf der Homepage des Bundesamtes für Energie) in Auftrag und bestätigte das Ergebnis der Variantenstudie. Basierend auf der Schätzung der Errichtungskosten für die ursprünglich geplante Freileitungsvariante in der Grössenordnung von rund 70 Mio. Franken wurden die Errichtungskosten für eine HGÜ-Verkabelung als rund 40 Mal höher berechnet.


Der Regierungsrat stellt fest, dass die Finanzierung eines Pilotprojekts für eine HGÜ-Leitung Flumenthal - Froloo durch den Infrastrukturfonds nicht möglich sei. Das Bundesamt für Energie habe auf Anfrage mitgeteilt, dass der Bund sich finanziell nicht an einem derartigen Pilotprojekt beteiligen werde. Angesichts der zu erwartenden Mehrkosten sei der Regierungsrat nicht bereit, ein Pilotprojekt zu initiieren. Das im SÜL definierte Verfahren für den Neubau einer Hochspannungsleitung sei nach Ansicht des Regierungsrates das geeignete Instrument zur Feststellung des Planungs- und Leitungskorridors sowie der Leitungsvarianten. Die betroffenen Kantone haben Einsitz in der Begleitgruppe und können ihre Interessen einbringen. Mit den Kriterien für die Beurteilung von Kabel- und Freileitungsvarianten liege zudem ein Schema vor, welches eine Gesamtinteressenabwägung der verschiedenen Leitungsvarianten erlaubt.


Der Landrat legte im Kantonalen Richtplan die Planungsgrundsätze für elektrische Übertragungsleitungen fest, welche im SÜL-Verfahren zu berücksichtigen seien. In diesem Sinne bittet der Regierungsrat den Landrat, das vorliegende Postulat abzulehnen.


Klaus Kirchmayr (Grüne) dankt dem Regierungsrat für seine ausführliche Stellungnahme, welche einen relativ breiten Überblick bietet, trotzdem jedoch eine wichtige Komponente ausblendet. Der Fokus der regierungsrätlichen Antwort liegt relativ stark auf den Themen Landschaftsschutz und Kosten, blendet jedoch das Potential der neuen Technologie für die Wirtschaft aus.


Es werde nicht angezweifelt, dass Strom der Energieträger der Zukunft sein werde und gegenüber den CO 2 -bindenden Energiemitteln wie Öl, Gas, etc. an Bedeutung gewinne. In Europa finden Entwicklungen statt, welche neue Arten der Energiegewinnung hervorbringen (solarthermische und photovoltaische Grosskraftwerke in Spanien, Windfarmen in der Nord- und Ostsee sowie Gezeitenkraftwerke, etc.). Die strategischen Herausforderungen der Zukunft werden für die Stromwirtschaft die Energieproduktion, aber auch die Stromnetze sein. Es werde zu asynchroner Stromproduktion kommen, weshalb grosse Anstrengungen zur Netzverbesserung unternommen werden müssen.


Grenzüberschreitende Netze sind heute noch Mangelware. Beispielsweise der SBB-Blackout führte vor Augen, dass das internationale Stromnetz an einigen wenigen Fäden hängt. Dabei sitzt die Schweiz wie eine Spinne mitten im europäischen Stromnetz. Mit der Elektrizitätsgesellschaft Laufenburg EGL ist in unserer Region einer der wichtigsten Stromhändler Europas tätig. Es wird also ein grosser Bedarf an neuen Stromübertragungen und an Netzausbau entstehen. Fachleute seien sich einig, dass der Netzausbau ab 100 bis 150 km in der neuen HGÜ-Technologie stattfinden werde. Auf gleichen Leitungen kann mit dieser Technologie viel mehr Strom transportiert werden. Die Verluste seien geringer und die Leitungen auch einfacher als bisher unter der Erde zu verlegen. Nicht jede HGÜ-Leitung müsse jedoch unter dem Boden verlaufen. HGÜ-Leitungen seien teurer, weil am Anfang und am Ende einer solchen Leitung eine Umwandlung von Wechsel in Gleichstrom und umgekehrt stattfinden müsse. Es brauche daher eine gewisse Distanz, damit sich die Technologie rechnet.


Die Schweiz verfügt heute über das entsprechende Know-how und die Technologien. Sie ist in der HGÜ-Technologie weltmarktführend bezüglich Markt und Wissen. Es wäre daher verheerend, die Gelegenheit, welche die Hochspannungsleitung ins Unterwerk Froloo bietet, nicht zu nutzen, denn hier könnte das entsprechende Know-how und Wissen für unsere Wirtschaft weiterentwickelt werden. Klaus Kirchmayr fände es prüfenswert, die rund 120 km lange Leitung vom Froloo ins Mittelland zumindest teilweise mit der HGÜ-Technologie zu realisieren. Selbstverständlich könnte eine Stromleitung heute günstiger erbaut werden, jedoch gehe es nicht nur um die Kosten. Derjenige Teil, welcher als Lerneffekt zugunsten unserer Wirtschaft bezeichnet werden müsste, sollte daher aus dem Infrastrukturfonds finanziert werden. Mit der HGÜ-Technologie bestünden als positiver Nebeneffekt auch mehr Möglichkeiten bezüglich Landschaftsschutz, dies insbesondere im unter Umständen betroffenen Leimental und Birseck sowie im Laufental.


Klaus Kirchmayr bestreitet die höheren Kosten für eine HGÜ-Leitung nicht, auch sei eine Umsetzung heute noch schwieriger, sie biete aber auch Chancen, welche der Regierungsrat in seiner Antwort zu wenig würdigte. Die Chancen für einen möglichen neuen Wirtschaftszweig sollten auf jeden Fall genutzt und entsprechende Möglichkeiten geprüft werden. Aus diesem Grund reichte er auch sein Postulat ein.


Thomas Bühler (SP) gibt die Meinung der SP-Fraktion bekannt, es lohne sich, das Anliegen zu prüfen. Beim vorliegenden Vorstoss handle es sich um ein Postulat und anscheinend haben sowohl die Regierung als auch die zuständigen Stellen beim Bund schon einige Abklärungen vorgenommen. Auch habe der Landrat im Kantonalen Richtplan Regelungen festgelegt. Sämtliche Aspekte sollten nun noch einmal zusammengetragen werden, um über die notwendigen Grundlagen für die Weiterentwicklung des Anliegens zu verfügen. Nach Ansicht der SP-Fraktion sind HGÜ-Leitungen zukunftsweisend, denn die Stromübertragung mit den dazugehörigen Netzen werde für die europäische Stromwirtschaft künftig äusserst wichtig sein. Möglichkeiten und Kosten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Postulat sollten aufgezeigt werden. Die SP-Fraktion unterstützt daher den Vorstoss 2009/093.


Peter Schafroth (FDP) bestätigt, dass künftig von der Nordsee bis nach Mitteleuropa grosse Strommengen transportiert werden müssen und es bestehe auch die Vision, aus Nordafrika Strom in die europäischen Zentren zu transportieren. Dabei werde höchst wahrscheinlich die HGÜ-Technik zum Zuge kommen, welche übrigens bereits seit hundert Jahren bekannt sei. Eine Anwendung dieser Technik für kleine Distanzen sei jedoch sehr problematisch, da sich dadurch die im Postulat erwähnten Vorteile sogar ins Gegenteil verkehren könnten. Ein Transport über beispielsweise 1'000 km sei wegen der geringen Verluste auf der Leitung mittels HGÜ interessant, auf 100 km sei der Verlust gegenüber der heutigen Technik mit Wechselspannung jedoch wesentlich höher, da die Umwandlung am Anfang und am Ende von HGÜ-Leitungen grosse Energiemengen benötige. Ein Kleinprojekt in HGÜ-Technik müsse daher als energetischer Blödsinn bezeichnet werden.


Zum Aspekt des Landschaftsschutzes: Auch HGÜ-Leitungen seien in der Regel als Freileitungen konzipiert, im Übrigen könnten Wechselstromleitungen ebenfalls verkabelt werden.


Peter Schafroth betrachtet es als Sündenfall, wenn die Energiewirtschaft, eine florierende Branche, mit Subventionen unterstützt würde. Der aktuelle Vorstoss erscheint ihm etwa so, wie wenn das Waldenburgertal mit dem ÖV erschlossen würde, dies jedoch nicht mit dem Waldenburgerli, sondern mit dem TGV.


Paul Jordi (SVP) betont, die HGÜ-Technik werde sich zwar durchsetzen, jedoch sicher nur auf grosse Distanzen. Nach Auskunft der Firma Siemens sind Übertragungen unter 600 km nicht interessant, denn dazu müsste die heutige Spannung auf 800'000 Volt erhöht werden. Eine Strecke von 600 km würde Kosten von rund 500 Mio. Euro verursachen.


Hansruedi Wirz (SVP) gibt bekannt, die SVP-Fraktion lehne das vorliegende Postulat ab, denn es handle sich dabei nicht um eine Aufgabe der öffentlichen Hand. Die technischen Aspekte wurden bereits erwähnt.


Elisabeth Augstburger (EVP) ist der Ansicht, der aktuelle Vorstoss sei sicherlich gut gemeint. Sie selbst habe mit einer Person diskutiert, welche beteiligt war an der Erbauung einer HGÜ-Leitung in Los Angeles. Auch diese Person erachtet eine HGÜ-Leitung nur dann als sinnvoll und nachhaltig, wenn die Distanz grösser ist als 1'000 km. Für unsere Region sei ein derartiges Anliegen mehrere Schuhnummern zu gross, weshalb die CVP/EVP-Fraktion das Postulat nicht überweisen werde.


://: Die Überweisung des Postulats 2009/093 wird mit 22:43 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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