Protokoll der Landratssitzung vom 26. März 2009

Nr. 1080

Landratspräsident Peter Holinger (SVP) bemerkt, es stehe ein grosses und wichtiges Geschäft an. Mit diesem dritten Anlauf für einen Kantonalen Richtplan hat sich die Bau- und Planungskommission in 22 Sitzungen befasst; zudem fand am 29. Januar 2009 für den Landrat eine Vororientierung zu diesem Geschäft statt.


Zuerst wird über das Eintreten beraten, danach folgt die Detailberatung über Objektblätter, Karten und Landratsbeschluss. Anträge müssen schriftlich eingereicht werden.


Der Präsident der Bau- und Planungskommission (BPK), Rolf Richterich (FDP), berichtet, die Vorlage sei in der Form eines ungeschliffenen Diamanten im September 2007 an die Kommission überwiesen worden. Sie hat diesen dann während knapp tausend Sitzungsstunden geschliffen, und nun ist daraus ein glänzendes Juwel geworden: Die Kommission hat das Werk nicht nur verändert, sondern tatsächlich verbessert. Hoffentlich gehen heute nur noch Anträge ein, die ebenfalls eine Verbesserung und nicht nur eine blosse Veränderung des Richtplans zum Ziel haben.


Nun ist ein Entscheid über den Richtplan fällig; gegen den heutigen Landratsbeschluss ist noch ein Referendum möglich, und zuletzt befindet der Bundesrat darüber. Hoffentlich liegt die Genehmigung bis Ende dieses Jahres vor. Erst dann gilt der Richtplan als behördenverbindlich. Das ist insbesondere wichtig für das Agglomerationsprogramm. Projekte, die darin enthalten sind, müssen in einer kantonalen Richtplanung festgelegt sein, sonst fliessen keine Bundesgelder. Will Baselland Geld vom Bund, muss die kantonale Richtplanung nun abgeschlossen werden. Bis sie behördenverbindlich erklärt ist, gilt noch die alte Regelung. Denn, wie das Beispiel Allschwils zeigt, die Welt bleibt nicht stehen, und es gibt Gemeinden, die weiterhin Projekte umsetzen möchten.


Auf Bundesebene ist kürzlich der Entwurf für ein Raumplanungsgesetz in die Vernehmlassung gegangen. In den Beratungen zum KRIP lagt dieser nicht vor, und dieser Aspekt spielte überhaupt keine Rolle.


Bei der Eintretensdebatte in der BPK wurde deutlich herausgestrichen, dass der KRIP ein sehr umfassendes Geschäft sei, der alle räumlichen Bedürfnisse des Kantons betrifft. Es wurde diskutiert, ob der dritte Richtplanentwurf, der auf der Vernehmlassung zum zweiten Entwurf basiert, nicht auch noch in eine Vernehmlassung geschickt werden sollte. Darauf wurde verzichtet, aber die Kommission führte drei Anhörungsrunden zu wichtigen Themenbereichen durch und lud dazu die interessierten Kreise ein. Eine Rückweisung mit der Auflage, die Regierung solle eine weitere Vernehmlassung durchführen, hätte im Grundsatz nicht zu einem wesentlich anderen Entwurf geführt, sondern nur einen grossen Zeitverlust zur Folge gehabt.


Die BPK hat die Verwaltung beauftragt, die zwei früheren Vernehmlassungsrunden sowie alle auf den dritten Entwurf eingegangenen Stellungnahmen und Reaktionen zusammenzufassen und objektblattweise darzulegen. So hatte die Kommission in der Beratung den präzisen Überblick über die Geschichte und die verschiedenen Beurteilungen zu jedem einzelnen Objektblatt.


Die Beratungen in der Kommission dauerten rund 11/4 Jahre. Selbst im August 2008 fanden drei fast ganztägige Sitzungen statt, als andere Landräte noch gemütlich in den Ferien am Strand lagen. Am Ende resultierte eine fast punktgenaue Landung: Im Dezember 2008, statt wie lange im voraus geplant im November, konnte das Geschäft abgeschlossen und das Verfassen des Berichts in Angriff genommen werden. Später wurde auch noch eine Sitzung zur Abstimmung mit dem Kanton Basel-Stadt durchgeführt, an der mit der baselstädtischen Kantonsplanerin Maria Lezzi - inzwischen zur Direktorin des Bundesamts für Raumentwicklung gewählt - die beiden Richtpläne verglichen wurden. Im Stadtkanton wurde der Richtplan im Januar 2009 von der Regierung genehmigt, und es bestehen keine Differenzen, die eine sinnvolle Raumplanung behindern.


Die Bau- und Planungskommission ist der Meinung, nun liege ein ausgewogener und absolut mehrheitsfähiger Entwurf des Richtplans vor. Sicher haben alle Seiten von ihren Maximalforderungen abweichen müssen, aber das hat zu einer tragfähigen Lösung geführt, die Sinn ergibt. Das im Jahr 2003 vom Landrat genehmigte Konzept Räumliche Entwicklung (KORE) gibt die grossen Leitlinien vor, und es musste immer wieder überprüft werden, ob die Beschlüsse der Kommission damit im Einklang stehen. Mit dem Richtplan, wie er vorliegt, kann nach Ansicht der Kommission durchaus eine sehr gute räumliche Entwick-lung des Kantons erreicht werden.


Ein Kantonaler Richtplan ist nicht mehr und nicht weniger als die raumplanerische Verfassung des Kantons. Damit werden die grossen räumlichen Entwicklungsschritte für den Kanton festgelegt. Die Frischhaltezeit eines solchen Richtplans muss bei mindestens 15 oder 20 Jahren liegen, denn bis alle Gemeinden die Vorgaben nachvollzogen haben und auch wirklich danach leben, dauert es eine ganze Weile.


Andererseits ist der Richtplan nichts, was einfach beschlossen wird und dann die nächsten zwanzig Jahre lang unverändert gilt. Es braucht eine bedingte Dynamik: Theoretisch kann an jeder der folgenden Landratssitzungen der Inhalt des Richtplans wieder geändert werden - aber nur in Detailfragen im Rahmen von Landratsvorlagen, in denen der Richtplan um Einzelprojekte ergänzt wird, damit er wieder à jour ist. Über die grossen Linien der Siedlungsentwicklung hingegen sollte in den nächsten zwanzig Jahren nicht mehr diskutiert werden müssen. Gerade in diesem Zusammenhang muss bedacht werden, dass auch die nächsten Generationen noch ein gewisses Potenzial vorfinden dürfen sollen. Sie sollten nicht zu stark eingeschränkt werden.


Wenn man sich vor Augen führt, wie der Kanton 1950 auf einer Karte ausgesehen hat und wie 1970, wird einem klar, das in diesen zwanzig Jahren vor allem im unteren Kantonsteil eine gigantische Entwicklung stattgefunden hat. Damals gab es noch keine Raumentwicklungsprogramme, und die Gemeinden machten, was sie wollten. Die Raumplanung wurde in der Schweiz erst spät, ja zu spät entdeckt. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde es verpasst, mittels einer konkreten Raumplanung gezielte Entwicklungen vorzugeben. In gewissen Gebieten, vor allem in Agglomerationen, muss man nun mit den Folgen leben, vor allem was den Verkehr betrifft. Von diesem Problem ist auch unsere Region ziemlich stark belastet.


Es ist schweizweit eher die Ausnahme, dass ein Parlament über einen Richtplan abstimmt. Meist obliegt dies dem Regierungsrat, so auch in Basel-Stadt oder Solo-thurn. Natürlich wäre das ein etwas schlankeres Vorgehen, aber der aufwändigere Weg mit Kommissions- und Parlamentsberatung verleiht dem Richtplan eine höhere Legitimation, denn er gibt nicht nur die Sicht der Exekutive wieder, sondern - dank der Referendumsmöglichkeit - auch diejenige des Volkes.


Zuhinterst am ganzen Berichts-Dossiers sind zwei A3-Karten angefügt. Diese stellen für die heutige Debatte die richtige Flughöhe dar. Es sollte nicht über Details in den 1:25'000-Karten und schon gar nicht in Zonenplänen einzelner Gemeinden diskutiert werden. Das führte zu einer weiteren Kommissionsberatung.


Zu guter Letzt gilt es zu danken. Die grosse Arbeit der Kommission wäre nicht möglich gewesen ohne die grossartige Unterstützung durch die Verwaltung, insbesondere durch das Amt für Raumplanung mit Martin Huber, dem fachlichen «Vater» des Richtplans, und Hans-Georg Bächtold. Die beiden bewiesen eine fast unendliche Geduld mit den Kommissionsmitgliedern, die den ganzen Prozess als Laien in Angriff genommen und nun beinahe als ausgebildete Raumplaner abgeschlossen haben. Die Beratungsdauer entspricht nämlich beinahe einem Nachdiplomstudium. [Heiterkeit] Martin Huber und Hans-Georg Bächtold haben es immer wieder geschafft, der Kommission die richtigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, was ein sehr fruchtbares «Pingpong» zwischen der Kommission und der Verwaltung ermöglichte. Die beiden ARP-Fachleute nahmen eine neutrale, fachliche Haltung ein und vertraten keine politischen Interessen. Sie haben im Gegenteil der Kommission aufgezeigt, in welchem politischen Spielraum sie sich bewegen kann, was sie sehr glaubwürdig machte.


Weiter wurde die BPK durch Markus Stöcklin vom BUD-Generalsekretariat unterstützt. Er war das juristische Gewissen der Beratungen und gab jeweils klare Einschätzungen der Rechtslage und des Spielraums der Kommission ab. Das ist hilfreich im Hinblick auf die Beurteilung des Richtplans durch den Bundesrat.


Auch Regierungsrat Jörg Krähenbühl hatte eine schwierige Aufgabe, musste er doch praktisch ab dem Tag seines Amtsantritts die Vorlage vertreten, die nicht er, sondern seine Vorgängerin entwickelt hatte. Er stieg in die Beratungen mit dem etwa gleichen Fachwissen ein wie die Kommissionsmitglieder. Ihm oblag es bisweilen, die manchmal gegensätzlichen Beurteilungen durch das ARP und das Generalsekretariat der BUD abzudämpfen und politisch zu gewichten.


Die ganze Arbeit wäre nicht machbar gewesen ohne die Kommissionssekretäre Pascal Andres und Michael Engesser. Ersterer stieg nicht deshalb aus, weil er von den KRIP-Beratungen die Nase voll gehabt und deswegen die Segel gestrichen hätte, sondern weil er eine andere Aufgabe übernahm und daher den Stab an Michael Engesser übergeben musste - mitten in den Beratungen. Das war bestimmt nicht einfach, aber den Übergang meisterte Michael Engesser souverän. Er hatte jederzeit den Überblick. Die Aufgabe, rund anderthalb Ordner voller Protokolle zu überblicken, um daraus einen korrekten Bericht zu formulieren, ohne irgend etwas zu vergessen, ist sehr anspruchsvoll und wäre nie gelungen ohne diese kompetente Unterstützung.


Und auch allen Kommissionsmitgliedern gebührt ein herzliches Dankeschön, einerseits für den Mut, das Geschäft anzugehen, andererseits für die Ausdauer, die Beschlüsse auszubaden, und für die Geduld mit dem Kommissionspräsidenten.


Es war eine spannende Zeit und ein interessantes Projekt; gleichwohl ist Rolf Richterich froh, dass es nun endlich zu Ende geführt werden kann. Er hofft, dass der Landrat gute Entscheide treffen wird, und freut sich auf die Beratungen.


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- Eintretensdebatte


Urs Hintermann (SP) dankt - auch als Vizepräsident der BPK - Rolf Richterich herzlich für seine Arbeit. Er hat umsichtig, zielstrebig und stets mit einer Prise Humor das Projekt durchgezogen. In diesen Dank gehört auch Martin Huber vom Amt für Raumplanung einbezogen, dessen Sach- und Detailkenntnis beeindruckend ist.


Wie schon erwähnt, liegt ein wichtiges Werk auf dem Tisch. Heute besteht die Möglichkeit, das allgemein gehaltene KORE zu konkretisieren und damit für die Raumplanung im Kanton Baselland einen wichtigen Schritt nach vorne zu tun.


Die KRIP-Entwürfe 1 und 2 bekamen nicht zu Unrecht den Übernamen «Nichtplan» verpasst; sie wurden von allen Seiten bekämpft. Dieser Widerstand hat sich gelohnt, denn KRIP 3 ist doch eine sehr gute Vorlage, die eine Richtung vorgibt und Wahlmöglichkeiten offengelassen hat. Die Vorlage verhindert zudem Fehlentscheidungen und das Betonieren falscher Entwicklungen (Stichwort Südumfahrung). Das heisst noch lange nicht, dass die SP-Fraktion den Richtplan für perfekt hält. Es gäbe aus ihrer Sicht noch einigen Verbesserungsbedarf, aber was nun vorliegt, ist ein Kompromiss, und dabei haben alle Seiten Abstriche machen müssen. Das gilt auch für die SP, und trotzdem ist sie bereit, mit dem Richtplan, wie er nun vorliegt, zu leben. Sie beschränkt sich auf einen einzigen Antrag - obwohl sie noch viele andere Vorschläge hätte - in der Hoffnung, dass es auch die anderen Fraktionen so halten. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte man sofort zu einem dicken Dossier weiterer möglicher Anträge greifen. Das wird hoffentlich nicht nötig sein.


Sehr positiv zu werten ist insbesondere das Objektblatt zur Siedlungsentwicklung, das eine zentrale Stellung einnimmt, indem es die Hauptstossrichtung der künftigen Siedlungsentwicklung aufzeigt - nämlich entlang der Siedlungsachsen und in den kantonalen Zentren und Subzentren, ohne dass andere Regionen in ihrer Entwicklung benachteiligt werden. Mit diesem Objektblatt ist der Kommission ein sehr guter Wurf gelungen, und es ist zu hoffen, dass es unverändert bestehen bleibt. Auch das Instrument der Siedlungsbegrenzung ist sehr wichtig und wertvoll und muss unbedingt erhalten bleiben.


Auch zur Südumfahrung hat die Kommission einen sehr vernünftigen Ansatz gewählt, mit dem sich nun auch die Regierung einverstanden erklärt hat: Die Südumfahrung wird weder beerdigt noch verunmöglicht, sondern es braucht eine Zusatzschlaufe: Es müssen andere Optionen geprüft werden, damit der Landrat dann in Kenntnis der Alternativen entscheiden kann.


Ein weiterer Pluspunkt der Vorlage ist das Objektblatt Energie. Die landrätliche Energiedebatte hat diesbezüglich offensichtlich einiges bewirkt.


Ebenfalls positiv zu werten ist der Entscheid, über die Abtretung von Kantonsstrassen an die Gemeinden in einer separaten Vorlage zu befinden. Das lässt eine fundierte Diskussion zu und verhindert, dass der Richtplan mit einem sehr umstrittenen Teilaspekt belastet wird.


Wo es Sieger gibt, gibt es auch Verlierer. Die grosse Verliererin bei der KRIP-3-Version ist die Landschaft. Von der ursprünglichen Ankündigung, die Landschaftsschutzfläche werde um zwei Drittel reduziert, dafür werde aber das verbleibende Drittel sehr viel besser geschützt, wurde nur die erste Hälfte wahrgemacht, während der Schutz nicht intensiviert wurde. Das ist sehr bedauerlich, aber Teil des erwähnten Kompromisses.


Ebenfalls auf der Verliererseite stehen die Ortsbilder. Obschon die SP-Fraktion seit langem die Förderung alternativer Energien unterstützt, leuchtet ihr nicht ein, weshalb die Energiewende ausgerechnet in den geschützten Ortskernen vollzogen werden muss. Es gäbe im Kanton so viele Dächer, die für Sonnenenergie genutzt werden könnten! Baselland könnte der grünste Kanton der Schweiz sein, ohne dass auch nur ein Ortskern angetastet werden müsste.


Der dritte Negativpunkt ist das unbefriedigende Objektblatt zur Mobilität. Bereits hat der Landrat aber Vorstösse überwiesen, mit welchen die Regierung beauftragt wird, eine Mobilitätsstrategie vorzubereiten. Auf dieser Ebene wird sich dann auch die SP-Fraktion einbringen.


Der Landrat hat es heute in der Hand, über das Schicksal des Richtplans zu entscheiden. Wird er mehr oder weniger unverändert genehmigt, ist dies eine wichtige Weichenstellung in der Raumplanung im Baselbiet. Werden aber zu viele Detailänderungen vorgenommen und Eigeninteressen durchgesetzt, werden zu viele Landeanflüge auf die eigenen Gemeinden angesetzt, statt dass die korrekte Flughöhe beibehalten wird, besteht die Gefahr, dass der Landrat einen Scherbenhaufen produziert, indem er entweder ein Referendum provoziert oder einen inhaltlich schlechten Richtplan verabschiedet.


Der Richtplan muss innert nützlicher Frist in Kraft gesetzt werden, sonst drohen Probleme mit dem Agglomerationsprogramm. Deshalb sind alle Ratsmitglieder gebeten, mit einem gewissen Mass an Grosszügigkeit über Details hinwegzusehen. Der Richtplan hat einen sehr hohen Qualitätsstandard erreicht und umfasst nur sehr wenige Fehler. Einen Richtplan für einen ganzen Kanton zu erstellen und dabei schon alle künftigen Entwicklungen vorauszusehen, ist schlicht nicht möglich.


Der Richtplan ist nicht in Stein gemeisselt. Er wird künftig immer wieder einmal geändert. Die meisten grösseren Bauvorlagen werden in Zukunft wohl standardmässig einen Antrag zur Anpassung des KRIP enthalten. Das schadet nicht: Bei neuen Erkenntnissen kann der Richtplan getrost angepasst werden. Heute schon alles antizipieren und sämtliche Details regeln zu wollen, führt nirgendwo hin.


Die SP-Fraktion steht voll und ganz hinter dem KRIP, hält sich mit Anträgen zurück und bittet die anderen Fraktionen, es ihr gleichzutun.


Urs Hess (SVP) betont wie seine Vorredner, beim Kantonalen Richtplan handle es sich um ein wichtiges, ein grosses Geschäft.


Mit dem Richtplan sollen die Vorgaben aus dem KORE umgesetzt und festgeschrieben werden, wie sich der Kanton in den nächsten zwanzig Jahren entwickeln soll. Die Stossrichtung wird im KRIP definiert. Die Flughöhe muss unbedingt eingehalten werden.


Bei den Beratungen mussten Kompromisse eingegangen werden, was auch geschehen ist. Leider hat es aber die Regierung mit der früheren Baudirektorin unterlassen, die dritte Version des Richtplans in die Vernehmlassung zu geben - ob aus Angst aufgrund der gescheiterten ersten zwei Versionen oder um unbemerkt gewisse Themen an den Gemeinden und am Landrat vorbeizuschmuggeln, sei dahingestellt; die zahlreichen Eingaben von Gemeinden und Verbänden lassen eher auf zweiteres schliessen. Deshalb hat sich die Kommission zur Anhörung von Gemeinde- und Verbandsvertretern entschlossen.


Aus der grossen Zahl an Sitzungen der Bau- und Planungskommission lässt sich die Komplexität des Geschäfts ablesen. Es wäre sehr heikel, wenn heute noch viele Detailanträge gestellt und alle Einzelinteressen noch berücksichtigt werden sollten. Der KRIP dient als Grundlage für die weitere Raumplanung im Kanton in den nächsten zwanzig Jahren; liegen neue Erkenntnisse vor, können auch wieder Änderungen vorgenommen werden.


Die Siedlungsentwicklung in den bereits gut erschlossenen Gebieten ist sinnvoll, und zugleich wird aus dem Oberbaselbiet kein Museum. Der ganze Kanton soll sich weiter entwickeln und die schönen Dörfer überleben können, denn sie machen einen Grossteil der Charakteristik des Kantons aus. Im allgemeinen ist nach Ansicht der SVP-Fraktion die Aufteilung zwischen Landschaft und Siedlungsraum in Ordnung, aber es ist ihr auch wichtig, dass die Landwirtschaft eine gute Grundlage hat für die Bewirtschaftung der Landschaft - nur so kann sie erhalten und sinnvoll genutzt werden.


Leider ist das Thema Mobilität nicht ganz umfassend dargestellt worden. Es fehlt eine klare Mobilitätsstrategie, die ohne Voreingenommenheit sämtliche Verkehrsarten berücksichtigt und den entsprechenden, auch ökonomisch vertretbaren Modalsplit aufzeigt. Die ÖV- und IV-Fundis müssen sich noch zusammenraufen. Ohne Mobilität gibt es keine Entwicklung. Vom Regierungsrat wird erwartet, dass er nach der Verabschiedung des KRIP eine Mobilitätsstrategie dem Landrat vorlegt; entsprechende Vorstösse sind schon eingegangen.


Zum Thema «Siedlungsbegrenzung» konnten dem Vernehmen nach die Gemeinden nie Stellung nehmen; das ist in einer Nacht-und-Nebel-Aktion in die Schlussfassung der Vorlage hineingerutscht. Deshalb wird die SVP-Fraktion zu diesem Thema einen Antrag stellen.


Die SVP-Fraktion ist geschlossen für den Richtplan und wünscht sich, dass dieser heute - auf der korrekten Flughöhe - verabschiedet wird.


Für Petra Schmidt (FDP) ist der vorliegende Richtplan ein Riesenwerk, wie die Dicke der Vorlage, die lange Bearbeitungszeit und die aussergewöhnliche Vorpräsentation im Landratssaal zeigen. Der Richtplan ist das wichtigste Instrument für die Raumplanung auf kantonaler Ebene. Mit dem Richtplan und seinen Grundlagen wird ein klarer räumlicher Orientierungsrahmen geschaffen. Die Definierung der kantonalen Interessen schafft Planungssicherheit für den Kanton und die Gemeinden.


Die Bereiche Siedlung, Natur und Landschaft, Verkehr und Ver- und Entsorgung werden im vorliegenden Richtplan aus freisinniger Sicht sehr ausgewogen dargestellt. Selbstverständlich gibt es Bereiche, in denen man gerne etwas mehr oder weniger gehabt hätte, aber es liegt ein ausgewogener Kompromiss vor, mit dem sich arbeiten lässt.


Die ganz strittigen und sehr komplexen Objekte wie Salina Raurica oder die Abtretung der Kantonsstrassen an die Gemeinden sind aus dem Richtplan herausgelöst worden zur separaten Behandlung. Das ist wichtig und richtig, denn dieses Vorgehen erhöht die Chancen des Richtplans, endlich vom Landrat abgesegnet zu werden. Die lange Beratungszeit war nötig, aber jetzt muss ein Entscheid fallen, und der Bundesrat wird dann hoffentlich den Richtplan baldmöglichst in Kraft setzen. Denn für die kommunalen Planungen und auch für diverse kantonale Grossprojekte ist er verbindlich und unerlässlich. Der kantonale Richtplan ist nebst dem Finanzplan und dem Regierungsprogramm zudem auch ein wesentliches Führungsinstrument in diesem Kanton.


Trotz der oft beschworenen Flughöhe steckt der Teufel bekanntlich im Detail. Die FDP-Fraktion wird deshalb noch einige Anträge stellen.


An dieser Stelle soll nochmals dem Kommissionspräsidenten sowie den Mitarbeitenden der Verwaltung herzlich gedankt werden. Rolf Richterich hat es fertiggebracht, während der ganzen Kommissionsarbeit nie den Überblick zu verlieren über die umfassende und komplexe Materie, und er hat die Kommission kompetent und umsichtig durch dieses Dossier geführt.


Elisabeth Schneider (CVP) hält fest, mit dem ersten Kantonalen Richtplan sei ein einheitliches Planungswerk entstanden, in welchem die kantonale Raumordnungspolitik ihren verbindlichen Niederschlag findet. Die CVP/EVP-Fraktion ist froh, dass auch das Baselbiet über einen solchen KRIP verfügt und damit die Planungssicherheit für die nächsten Jahre gegeben ist.


Der vorliegende Entwurf ist in einem äusserst zähen Verfahren entstanden. Selten gibt es zwei Vernehmlassungsentwürfe einer Vorlage, und dass dem dritten Entwurf dann wieder von verschiedenster Seite heftige Kritik entgegen gebracht wird, ist ebenfalls selten, liegt aber vielleicht in der Natur der Sache.


Es ist in der Tat nicht einfach, ein übergeordnetes, verbindliches Planungswerk zu schaffen, welches allen Interessengruppierungen gerecht wird. Dennoch hätten im Rahmen der Erarbeitung der einzelnen Objektblätter mit den direkt Betroffenen - insbesondere mit den Gemeinden - intensivere Gespräche gesucht werden müssen. Diese Verhandlungen hätten zwar Zeit gekostet, der KRIP wäre aber von Anfang an auf eine grössere Akzeptanz gestossen. So hätte man sich beispielsweise das ganze Thema der Abtretung von Kantonsstrassen an die Gemeinden sparen können.


Bei diesem übergeordneten Planungswerk haben sich die Kantone an die Vorgaben der Raumplanungs-Gesetzgebung des Bundes zu halten. Die Vorstellungen des Bundes, des Kantons und der Gemeinden sind in vielen Bereichen deckungsgleich. Vor allem in Bezug auf die Ausgestaltung der Bestimmungen über die Siedlungsentwicklung bestehen aber unterschiedliche Auffassungen. Das Bundesamt für Raumentwicklung möchte, dass die Siedlungsentwicklung der nächsten zehn bis fünfzehn Jahre weitgehend in den bestehenden, rechtskräftigen Bauzonen und vor allem nach innen erfolgt. Diese Vorgabe deckt sich aber vielerorts nicht mit den bestehenden Zonenplanungen und Vorstellungen der Gemeinden.


Das Spannungsfeld zwischen der gesamtkantonalen Siedlungsentwicklung mit verbindlichen gemeindeübergreifenden Leitplanken und der Wahrung der Gemeindeautonomie zeigte sich bereits in der Vernehmlassung und später auch bei der Beratung in der Kommission und in der Fraktion sehr ausgeprägt. Einerseits braucht es heute eine übergeordnete grenzüberschreitende Raumplanung, und andererseits trauen sich die Gemeinden zu, selber bestimmen zu können, wie sie sich entwickeln wollen und sollen.


Das Eidgenössische Raumplanungsgesetz ist zur Zeit in der Vernehmlassung bei den Kantonen. Der Entwurf sieht vor, dass der Baulandbedarf regional ausgewiesen werden soll, und es werden konkrete Massnahmen zur Anpassung bestehender, überdimensionierter Bauzonen vorgeschlagen. Diese Ziele haben wohl dazu beigetragen, dass im dritten Entwurf des KRIP die Siedlungsbegrenzungslinien aufgenommen wurden. Dass diese Änderung erfolgten, ohne dass die betroffenen Gemeinden angehört worden waren, war wiederum ein Grund, sich gegen den Richtplan auszusprechen. Auch hier hätte man sich viel Ärger ersparen können, indem man mit den betroffenen Gemeinden frühzeitig das Gespräch gesucht hätte. Mit einem Antrag wird deshalb verlangt werden, diese Frage auszuklammern und von der Regierung dazu eine separate Vorlage anzufordern.


Was den Natur- und Landschaftsschutz anbelangt, begrüsst die CVP/EVP-Fraktion, dass die geschützten Flächen zwar reduziert werden, als Kompensation aber einen höheren Schutzgrad erhalten. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass dieser erhöhte Schutzgrad nicht wieder ausgehöhlt und aufgeweicht wird.


Beim Thema Verkehr wurde wiederholt bemängelt, dass eine grenzüberschreitende Gesamtverkehrsplanung fehle und dass nur eine solche Basis für die Lösung der Verkehrsprobleme sein könne. Der Vorstoss der CVP/EVP-Fraktion für einen Masterplan Verkehr ist überwiesen, und die Regierung wird diese Arbeit bereits an die Hand genommen haben.


Die CVP/EVP-Fraktion stellt fest, dass die frühzeitige und aktive Einflussnahme bei den Sachplänen und den Vorlagen des Bundes im Sinne der Interessen des Kantons heute ungenügend ist. Das jüngste Beispiel ist die Finanzierung der H2, das Problem ist aber auch bei anderen Projekten im Zusammenhang mit dem Agglomerationsprogramm festzustellen. Die Regierung muss sich Überlegungen machen, wie die frühzeitige Einflussnahme und ein aktives Lobbying zugunsten des Baselbiets sichergestellt werden können.


Es ist zu begrüssen, dass der Modalsplit zugunsten des ÖV verbessert werden soll und dass sich der Kanton zusammen mit den Gemeinden für eine Optimierung der Umsteigebeziehungen und die Bereitstellung von genügend Parkplätzen einsetzen will. Dem ruhenden Verkehr ist unbedingt genügend Rechnung zu tragen. Einige Gemeinden arbeiten zur Zeit an einem Parkplatzbewirtschaftungskonzept. Da solche Konzepte immer auch über die Gemeindegrenzen hinaus wirken, sollte der Kanton unbedingt die Federführung übernehmen. Das Gewerbe wird dafür dankbar sein.


Beim Ausbau des Bus- und Schienenverkehrs ist darauf zu achten, dass den flankierenden Massnahmen genügend Rechnung getragen wird. Eine Entflechtung von IV und ÖV ist anzustreben. Es kann nicht sein, dass die Busverbindungen nicht genutzt werden, weil die Busse wie der IV im Stau stehen. Es kann auch nicht sein, dass bei einer Taktverdichtung die Barrieren so oft geschlossen sind, dass der IV davor zusammenbricht. Konkrete Lösungen müssen dringend gesucht werden.


Ausführliche Beschlüsse in Bezug auf die Zentrumserschliessung durch die S-Bahn im Rahmen des Projektes «Herzstück» sollten im Zusammenhang mit der hängigen Vorlage zu diesem Thema gefasst werden. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt aber die von der Kommission vorgeschlagenen Formulierungen im Richtplan.


Zum Thema Südumfahrung gibt es in der CVP/EVP-Frak-tion unterschiedliche Auffassungen. Eine Mehrheit der Kommission unterstützt den Antrag der BPK, den Variantenfächer nochmals zu öffnen und verschiedene Varianten zu prüfen. Sie anerkennt den Kompromiss der Gegnerschaft, dass die Südumfahrung Teil des Variantenfächers sein darf. Teil des Auftrages ist es auch, die betroffenen Gemeinden und vor allem auch das grenznahe Ausland, sprich Frankreich, mit in den Planungsprozess einzubeziehen. Eine Minderheit der Kommission meint, dass das Trassee nun unbedingt freigehalten werden müsse und dass die fünfjährige Planungsfrist gemäss Kommissionsvorschlag zu lang sei.


Positiv wertet die CVP/EVP-Fraktion die Objektblätter zum Thema Energie und unterstützt die formulierten Ziele und Beschlüsse vollumfänglich. In diesem Zusammenhang gebührt der Regierung Dank für die letzten Dienstag verabschiedete Vorlage betreffend Solaranlagen in Kernzonen. Nun fehlt nur noch ein spannender Gegenvorschlag zur «Weg-vom-Öl»-Initiative. Der Richtplan bildet dazu eine gute Grundlage.


Die CVP/EVP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage und schliesst sich dem Dank an BPK-Präsident Rolf Richterich und an die Verwaltung für ihre grosse Arbeit an.


Isaac Reber (Grüne) stellt sein Votum unter das Motto «Vom Nichtplan zum Richtplan». Als der Richtplan in der ersten Fassung vorgelegt wurde, war diese so schlecht, dass in einer kleinen Runde unter viel Gelächter der Name «Nichtplan» dafür ausgeheckt und eine entsprechende Internetseite gestaltet wurde. Seitdem hat der Richtplan eine beachtliche Entwicklung erfahren. Das heutige Produkt hat die Bezeichnung «Richtplan» nun verdient.


Allerdings war die Entwicklung ein eigentlicher Leidensweg: Die ersten beiden Entwürfe mussten als schlicht untauglich qualifiziert werden; es war unverständlich, dass dieser von allen Seiten als unbrauchbar erachtete Entwurf gleich zweimal aufgelegt wurde. Bezeichnend für den Leidensweg waren die Vernehmlassungen: Es gab eine überflüssige Vernehmlassung - die erste, zu einem untauglichen Entwurf -, eine unverschämte Vernehmlassung - die zweite, zum unverändert nochmals aufgelegten untauglichen Entwurf -, und eine unterlassene Vernehmlassung - die dritte, als endlich der Schritt vom Nicht- zum Richtplan unternommen und materielle, grundsätzlich positiven Änderungen vorgenommen worden waren. Die von diesen Änderungen direkt betroffenen Gemeinden und Verbände anzuhören, wurde versäumt. Von der Regierung ist zu erwarten, dass sie künftig bei solchen Geschäften ein anderes, besseres Vorgehen wählt.


Die Bau- und Planungskommission hat in einer Art Selbstversuch die Grenzen des Milizsystems getestet. Sie musste einen unvernehmlassten, materiell markant veränderten Richtplan beraten und selber die Anhörung von Gemeinden und Verbänden durchführen - eine Aufgabe, die eigentlich im Vorfeld hätte wahrgenommen werden müssen. In Anbetracht von 22 Sitzungen mit gut tausend Sitzungsstunden muss man froh sein, dass die Landratsmitglieder so günstig arbeiten, sonst wären wesentlich höhere Kosten angefallen. Mehr kann ein Milizparlament nicht leisten. Diese Leistung war nur möglich, weil es dem Kommissionspräsidenten gelungen ist, den ganzen Prozess straff und umsichtig zu führen und der Kommission gut strukturiert zu vermitteln. Das war die Voraussetzung dafür, dass die BPK das komplexe Geschäft in einer Art behandeln konnte, die Hand und Fuss hat, und dass nun ein insgesamt gutes Werk vorliegt.


Das Lob gebührt, wie schon vorher erwähnt, nicht nur dem Kommissionspräsidenten, sondern auch der Verwaltung, die die BPK sehr gut unterstützt hat.


Beim Thema Siedlungsentwicklung hat die Regierung in den ersten beiden KRIP-Entwürfen konsequent darauf verzichtet, dass der Kanton die Führungsverantwortung übernimmt. Wenn eine Privatperson in ihrem Zuständigkeitsbereich ihre Verantwortung nicht wahrnimmt, wird sie verbeiständet. Auch der Regierung hat in dieser Situation eine Verbeiständung gedroht - die entsprechende Drohung des Bundes war unmissverständlich. Aber in der dritten KRIP-Auflage wurde wirklich ein guter Schritt getan, indem die Siedlungsentwicklung auf die Hauptachsen und die Agglomerationsgemeinden konzentriert wurde, die verkehrs- (und vor allem ÖV-)technisch gut erschlossen sind. Dieser Wille, die Siedlungsentwicklung zu steuern, ist ein sehr positiver Aspekt des Richtplans.


Die grüne Fraktion ist der klaren Überzeugung, dass auch dort, wo eine gute Erschliessung besteht, künftige Siedlungserweiterungen erst stattfinden sollen, wenn die inneren Verdichtungspotenziale ausgeschöpft sind. Siedlungsentwicklung nach innen ist ein Kernanliegen grüner Politik, und damit wird sich einer von nur zwei Anträgen der grünen Fraktion befassen.


Beim Thema Verkehr herrscht ein mittleres Unbehagen, denn es liegen zu wenige spruchreife Projekte vor. Das führt immer wieder dazu, dass die Region, wenn es etwa um die Verteilung von Bundesgeldern geht - wie beim Agglomerations- oder dem Infrastrukturprogramm -, zu kurz kommt. Besonders gross ist der Handlungsbedarf beim ÖV. Es liegen schlicht keine fertigen ÖV-Projekte vor, die eine Chance haben, vom Bund unterstützt zu werden. Entsprechend schlecht schneidet die ganze Nordwestschweiz in diesem Zusammenhang regelmässig ab. In diesem Bereich war das Parlament progressiver als die Regierung, denn die Kommission hat bei der Beratung des Richtplans diverse ÖV-Projekte in einen höheren Konkretisierungsgrad aufgestuft, um so klar den Willen zum Ausdruck zu bringen, dass endlich, mit höherem Tempo, vorwärtsgemacht werden solle. Es müssen in der Region vermehrt Projekte vorbereitet werden, um die Chance zu wahren, dass diese finanziert werden.


In der Tat gehört, wie von Urs Hintermann schon angesprochen, die Landschaft zu den grossen Verlierern dieses Richtplans, der als Gesamtwerk recht gut gelungen ist. Das Versprechen, die Schutzfläche zu reduzieren, aber den Schutzstatus zu erhöhen, wurde massiv zurechtgestutzt. Irritierend ist die sogenannte «Lex Golf»: Nachdem die Landschaftsschutzflächen bereits reduziert wurden, muss offenbar weiterhin die Möglichkeit bestehen, auch in den verbleibenden Schutzflächen noch Golfplätze einzurichten. Es gibt weissgott genügend andere Flächen, in denen so etwas möglich ist. Die unnötige «Lex Golf» ist eine unverständliche Zwängerei und dient offensichtlich nur der Befriedigung einer bestimmten Klientel. Aber weil das Parlament sowieso die Möglichkeit hätte, den Richtplan zu ändern, und solche Golfplätze auch später durchdrücken könnte, wird heute auf einen Antrag verzichtet.


Ebenfalls ein schwieriges Thema ist die Siedlungsbegrenzung. Auf den Karten ist ersichtlich, dass nur ganz wenige Siedlungsränder von der entsprechenden Markierung betroffen sind. Dabei handelt sich sich nur um Gebiete, die an Vorranggebiete Landschaft oder an Vorranggebiete Natur angrenzen. Die roten Linien verdeutlichen lediglich einen schon lange bestehenden Sachverhalt. Es ist klar, dass eine Gemeinde, die ihre Siedlung erweitern will, dies nicht ausgerechnet dort tun soll, wo sie an ein empfindliches Gebiet anstösst. Nichts anderes als diese Selbstverständlichkeit vermitteln diese roten Linien. Insofern ist es unverständlich, dass die roten Linien jetzt plötzlich zum roten Tuch mutiert sind - schade, dass dafür die Farbe Rot gewählt wurde. [Heiterkeit] Der Landrat sei daran erinnert, die Absichtserklärung, den Schutz der Landschaft verbessern zu wollen, zu respektieren. Die roten Linien schaffen keinen neuen Sachverhalt, sondern sie dienen der Klarstellung. Anträge auf generelle Streichung dieser Linien sind daher abzulehnen - in begründeten Einzelfällen sieht es wieder anders aus, und damit wäre man wieder beim Thema «unterlassene Vernehmlassung».


Mit einem zweiten Antrag möchte die grüne Fraktion erreichen, dass wenigstens die im Bundesinventar der geschützten Landschaften eingetragenen Gebiete auch im kantonalen Richtplan als Vorranggebiet eingestuft werden.


Der vorliegende Richtplan ist kein grüner Richtplan. Wäre er das, enthielte er eine konsequentere Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf den öffentlichen Verkehr. Der Anteil des öffentlichen Verkehrs wäre deutlich höher - aber, und das muss betont werden, er wäre nicht gratis. Der Richtplan würde auf einer stringenteren Energiepolitik basieren - der Plan zum Thema Windkraft wäre wesentlich weniger leer -, und er würde Konzepte für eine aktivere Landschaftsentwicklung und -pflege enthalten. Der Landwirtschaft müsste ein klarer Auftrag erteilt werden, die Landschaft zu pflegen. Denn die Landwirtschaft rechnet sich nicht mehr. Tourismusdirektor Oliver von Allmen kann all seine Broschüren mit blühenden Kirschbäumen einstampfen, wenn die heutige Entwicklung anhält, denn Hochstammkirschbäume bringen keinen Ertrag mehr, es sei denn, die Bauern würden für die Pflege der Landschaft entschädigt. Dieser Wille ist aber bis jetzt im Kanton bedauerlicherweise nicht auszumachen.


Die grüne Fraktion halten den Richtplan für ein gutes Gesamtpaket, ist für Eintreten und freut sich auf eine hoffentlich konstruktive Diskussion.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei


Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) meint, dass heute ein Geschäft verabschiedet werde, welches für den Kanton Baselland die Grundlage seiner räumlichen Entwicklung sein werde. Er wünscht sich, dass die Landrätinnen und Landräte, welche als Vertreter eines Wahlkreises ins Kantons parlament gewählt worden seien, die «Verantwortung für unseren Kanton» wahrnehmen. Die Parlamentarier mögen doch die Raumentwicklung «nicht nur» aus Sicht der Gemeinden betrachten.


Zum Verlauf des Geschäfts: In drei Anläufen war das Geschäft zum Teil in Vernehmlassung und wurden betroffene Interessengruppen involviert oder auch nicht. Dies ist - kurz gefasst - die «unschöne Geschichte» des KRIP in den letzten Jahren, was nicht immer eitel Freude ausgelöst hat.


Zur Frage von Urs Hess: Die Siedlungsbegrenzungen sind den Gemeinden nie vorgestellt worden und auch nie Teil einer Vernehmlassung gewesen.


Noch einmal zur eigentlichen Zielsetzung: Mit dem KRIP sollen die Aufgaben und Herausforderungen des Kantons gemäss Schweizerischem Raumplanungsgesetz auf den verschiedenen Ebenen Stadt, Region und Land in Bezug auf die unterschiedlichen Aspekte Verkehr, Umwelt, Bevölkerung und Wirtschaft aufeinander abgestimmt werden. Auf eidgenössischer Ebene wurde eine Landschaftsinitiative eingereicht, worauf der Bund entschieden hat, dieser in Form des neuen Raumentwicklungsgesetzes einen Gegenvorschlag entgegenzustellen. Dieses Gesetz ist momentan in Vernehmlassung, und es ist nicht davon auszugehen, dass auf eidgenössischer Ebene etwas in eineinhalb Jahren verabschiedet wird, was auf Kantonsebene unzählige Jahre in Anspruch genommen hat. Es dauerte seine Zeit, um den KRIP auf ein Niveau zu bringen, das für die meisten akzeptabel sein wird. Das erwähnte Gesetz mit den vorgeschlagenen Massnahmen ist der Baudirektorenkonferenz an zwei Sitzungen vorgestellt worden und vor vierzehn Tagen «grossmehrheitlich» abgelehnt worden. Eine Delegation des Kantons soll vom Bundesrat nochmals angehört werden, und vermutlich wird es zu einem Neubeginn der Arbeiten kommen. Der Wunsch für die heutige Beratung ist, dass der Landrat bei der Detailberatung des KRIP die Perspektive des Kantons wahren möge. Hoffentlich findet der Rat heute einen mehrheitsfähigen Entscheid, wobei die vorangegangenen Kommissionsberatungen eine gewisse Zuversicht zulassen.


://: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.


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Kapitel Siedlung


Objektblatt S 1.1, Angestrebte Siedlungsentwicklung


Es liegt ein Antrag der Grünen vor, mit welchem gemäss Isaac Reber (Grüne) die Siedlungsentwicklung nicht nur auf jene Gebiete konzentriert werden solle, welche mit öffentlichem Verkehr gut erschlossen sind - das werde begrüssenswerterweise mit der dritten Version des KRIP ja unterstützt -, sondern mit welchem diese grundsätzlich auch in erster Linie gegen innen und erst in einem zweiten Schritt gegen aussen erfolgen solle. Die vorgesehene Planungsanweisung, nach welcher die Gemeinden Übersichten zur inneren Verdichtung erstellen, ist zu unverbindlich, unbefriedigend und nichtssagend. Eine strengere Regelung würde dem Kanton und den Gemeinden gut tun.


Planungsgrundsatz b) ist demnach zu ergänzen:


(...) Art. 15 RPG erweitern, sofern innere Reserven und Nachverdichtungspotentiale ausgeschöpft sind.


Ein Gemeinde soll also ihr Siedlungsgebiet erweitern dürfen, aber im Wesentlichen erst nach Ausschöpfen der inneren Reserven. In der Praxis darf diese Regelung «nicht allzu drakonisch» gehandhabt werden, weil es Grundeigentümer gibt, die sich gegen solche Bestimmungen wehren.


Daran soll das Ganze nicht scheitern, aber der Antrag, in diesem Bereich die Prioritäten zu ändern, bzw. zu klären, ist insgesamt sachgerecht und «gut für unseren Kanton».


Urs Hintermann (SP) regt zunächst an, die Anträge, die ja schriftlich einzureichen gewesen seien, auf die für alle Anwesenden einsehbaren Bildschirme zu projizieren.


Zum Antrag selber ist zu sagen, dass das Anliegen ja wohl unbestritten ist. Es steht im Prinzip bereits jetzt in der vorliegenden Fassung des KRIP und wird auch von Art. 15 des Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) gefordert. Gemäss diesem hat die Entwicklung zuerst nach innen zu erfolgen und sind die «Nachverdichtungsmöglichkeiten» im Siedlungsgebiet zu nutzen. Der Vorschlag der Grünen ist einfach eine präzisere Formulierung des Gesetzestextes, welcher die SP zustimmen kann, weil sie auch der Meinung ist, dass die jetzige Formulierung [in Planungsgrundsatz c)] - "(...) Dabei geben sie [die Gemeinden] eine Übersicht über die inneren Reserven und zeigen auf, wie sie diese zu nutzen gedenken." - «sehr unklar» in ihrer Bedeutung sei. Eine präzise Formulierung ist zu bevorzugen, so dass es später weniger Streit über deren Bedeutung geben wird. Darum ist diese Präzisierung gut und wird von der SP unterstützt.


Kommissionspräsident Rolf Richterich (FDP) verweist auf S. 3 des Kommissionsberichts, wo im oberen Drittel der rechten Spalte die Formulierung des Antrags und die Beurteilung der BPK nachgelesen werden könne.


Urs Hess (SVP) hält diesen Antrag der Grünen, der - wie vom Kommissionspräsident bereits erwähnt und aus dem Bericht ersichtlich - in der Kommission auch schon beraten worden sei, für «sehr problematisch» und «nicht sinnvoll», weil die Entwicklung gegen innen schon jetzt vom KRIP gefordert werde und diese dort an Grenzen stosse, wo ein Eigentümer sein Objekt nicht verkaufen wolle. In einer solchen Situation kann sich eine Gemeinde zwangsläufig nicht nach innen entwickeln und muss sich nach aussen ausdehnen. Darum ist die Lösung der BPK zu unterstützen.


Petra Schmidt (FDP) meint zu Urs Hintermann, dass der Antrag der Grünen wohl eine Präzisierung, aber nicht «fast das Gleiche» wie der ursprüngliche Antrag der BPK sei, weil ersterer faktisch Enteignungen zur Folge haben könne. Und es kann nicht sein, dass Grundeigentümer, die aus bestimmten Gründen z.B. Baulandreserven für ihre Unternehmen halten, gezwungen werden, ein Areal zu überbauen oder zu verkaufen, bevor das Siedlungsgebiet als Ganzes «allenfalls auch sehr sinnvoll in einem beschränkten Rahmen» erweitert werden kann. Der KRIP lässt ja keine unbeschränkten weiteren Entwicklungen zu, weshalb sich die FDP «ganz klar» gegen diesen Antrag ausspricht.


Für Elisabeth Schneider (CVP) beweist die gemäss Isaac Reber nicht zwingend drakonische Handhabung dieses Antrags, dass dieser genau darum nicht berück-sichtigt werden müsse. Wenn diese Regelung im KRIP festgeschrieben werden soll, muss sie auch strikt eingehalten und umgesetzt werden. Wie von Petra Schmidt erwähnt, kann es für Gemeinden und deren Entwicklung tatsächlich ein «enormes» Problem sein, wenn Eigentümer die Bebauung ihrer Grundstücke im Innern einer Gemeinde blockieren. Zu diesem Thema bestehen auf eidgenössischer Ebene genügend Bestimmungen oder werden solche noch geschaffen, weshalb dieser Antrag - wie auch schon in der BPK geschehen - abgelehnt werden kann.


://: Der Antrag wird mit 31:48 bei 4 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]


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Objektblatt S 1.2, Siedlungsbegrenzung


Landratspräsident Peter Holinger (SVP) hat 3 Anträge vor sich liegen: Zunächst soll über den Antrag der SVP-Fraktion abgestimmt werden, das Objektblatt S 1.2 komplett zu streichen. Sollte dieser angenommen werden, würden sich alle weiteren Anträge erübrigen.


Urs Hess (SVP) erläutert, dass - wie im Eintretensvotum bereits erwähnt - seine Fraktion die Streichung dieses Objektblatts beantrage, weil die vorgesehenen Siedlungsbegrenzungslinien zum Teil nicht mit den rechtsgültigen Zonenplänen korrespondieren. Weiter ergibt sich aufgrund des Kartenmassstabs und der Dicke der eingezeichneten Linien eine Bandbreite und ein Spielraum im Gelände von 20 Metern, was eine «grosse Rechtsunsicherheit» ist.


In den «allermeisten», von Siedlungsbegrenzungslinien betroffenen Gebieten braucht es diese ohnehin nicht, weil dort gemäss KRIP Vorranggebiete Natur und Landschaft vorgesehen sind und damit eine Siedlungserweiterung nicht möglich ist. Wenn sich eine Gemeinde weiterentwickeln will, muss sie einen Nutzungsplan erstellen und diesen dem Regierungsrat vorlegen. Dieser wiederum verabschiedet gegebenfalls den vorgelegten Plan.


Es ist nun zu befürchten, dass unter den Gemeinden ein Gerangel entsteht, wo welche Begrenzungslinien zu ziehen sind. Die Gemeinde Laufen hatte den Vorteil, dass sich der Kommissionspräsident in der Kommission dafür einsetzen konnte, dass «sein Städtchen» von einer solchen Linie nicht betroffen sein wird. Dieses Objektblatt war aber nie in Vernehmlassung bei den Gemeinden, womit die einen besser wegkommen als die anderen. Um eine Vielzahl von Anträgen der einzelnen Gemeinden zu verhindern, ist die Perspektive des Kantons zu wahren und sind die Siedlungsbegrenzungslinien «generell» aufzuheben.


Kommissionspräsident Rolf Richterich (FDP) fragt Urs Hess zum besseren Verständnis, ob nur die Siedlungsbegrenzungslinien als Plandarstellung auf der Karte gestrichen werden sollen oder ob das ganze Objektblatt mit dem gesamten Inhalt gestrichen werden solle. Sollte zweiteres der Fall sein, wäre dies «absolut nicht im Sinne der Kommission», weil im Objektblatt Grundlagen und Ziele für die zu fassenden Beschlüsse erwähnt sind. Die Kartendarstellung ist eine andere Diskussionsebene als die zu beachtenden Grundsätze, auf welche Urs Hess zu wenig eingegangen ist. Diese wären dann auch weg, was «wahrscheinlich nicht nur der Präsident der Kommission, sondern wahrscheinlich auch eine grössere Mehrheit» als kritisch beurteilt, weil ausführlich darüber diskutiert worden ist.


Gegen den direkt an ihn gerichteten Vorwurf, als BPK-Präsident irgendwelche Vorteile für Laufen herausgeholt zu haben, verwehrt er sich ausdrücklich. Zu Beginn der Beratung des KRIP in der Kommission hat auch er darauf verwiesen, dass die Sichtweise des Kantons jeweils der oberste Massstab sei. Nur wegen des «kompletten und komplexen» Geschäfts galt es zunächst, die Dinge aus der Sicht der einzelnen Regionen zu betrachten, um entsprechende Anliegen in die Kommission tragen und dort vertreten zu können. Einzig bei Objektblatt L 3.2 [Vorranggebiet Landschaft] hat er wegen der kommunalen Richtpläne einzelner Gemeinden, welche vom Regierungsrat bereits genehmigt worden sind, nachgefragt, ob die Absichten des Kantons mit jenen der Gemeinden kongruent sei, was sich im Fall von Laufen als nicht zutreffend herausgestellt hat. Hier hat die Kommission und nicht er als Präsident beschlossen, diese Differenz zu bereinigen.


Karl Willimann (SVP) ist nicht gegen die Siedlungsbegrenzungen, muss aber darauf aufmerksam machen, dass diese mit den Bauzonengrenzen identisch sein müssen. Es ist nun aber festzustellen, dass die Siedlungsbegrenzungslinien nur punktuell auf der Richtplan-Gesamtkarte eingezeichnet sind. Wie im bekannten Fall von Allschwil sind diese Linien auch andernorts nur an speziellen Stellen vorhanden.


Neben dieser unvollständigen Markierung der Siedlungsbegrenzungslinien ist - wie von Urs Hess bereits gemacht - auf die Unsicherheit der Lage der Linien im Gelände hinzuweisen. Deshalb bittet er, Karl Willimann, den Landrat eindringlich, die Geometer, die diese Beschlüsse dann vor Ort umsetzen müssen, nicht in einen Vollzugsnotstand zu bringen. So, wie es hier steht, führt das zu einem «Vollzugsmurks» wegen der Ungenauigkeiten im Umfang von zwei Bautiefen. Diesem Problem kann mit einem eigens zu diesem Thema erstellten, parzellenscharfen Spezialplan begegnet werden.


Gemäss Elisabeth Schneider (CVP) hat auch die CVP-/ EVP-Fraktion einen Antrag auf Streichung des Objektblatts gestellt, aber mit gleichzeitigen Auftrag an den Regierungsrat, mittels einer eigenen Vorlage die von Karl Willimann skizzierten Probleme zu umgehen. Eine vollständige Streichung kommt allerdings nicht in Frage, weil es sich um einen Auftrag des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) handelt, Siedlungsbegrenzungen im KRIP zu berücksichtigen. Es ist zu vermuten, dass dieses Objektblatt wegen der Stellungnahme des ARE zur zweiten Version des KRIP nachträglich eingefügt worden ist. Der Fehler hierbei war, dass dies in einer «Hopp-Hopp-Übung» gemacht worden ist. Man verliert nichts, wenn jetzt das Objektblatt gestrichen wird «mit dem klaren Auftrag», innert 2 Jahren eine Vorlage zum Thema zu präsentieren, nachdem die nötigen Gespräche mit den Gemeinden geführt worden sind. Es gilt daran zu erinnern, dass es Gemeinden gibt, die sich solche Siedlungsbegrenzungen wünschen. Darum soll ein austarierter Entwurf in einer separaten Vorlage dem Landrat vorgelegt werden.


Urs Hintermann (SP) denkt, «das ist der völlig falsche Ansatz», wie auch ein parzellenscharfer Plan nach Wunsch von Karl Willimann genau jenes Problem verursache, das vermieden werden solle. Man muss klar sehen: Die Siedlungsbegrenzungslinien sind «nicht einfach erfunden worden oder nach Gutdünken irgendwo eingezeichnet worden», sondern sie befinden sich mit wenigen Ausnahmen an jenen Stellen, wo Siedlungsgebiet auf Vorranggebiete Landschaft oder Natur trifft. Und gegen diese Gebiete oder Siedlungsbegrenzungen wurde nicht opponiert. Damit werden nur Tatsachen besser erkennbar gemacht, was «sehr hilfreich für die betroffenen Gemeinden» ist. Wenn nun der Landrat parzellenscharfe Linien festhalten will, fällt er einen Entscheid, für welchen er gar nicht zuständig ist: Das muss auf Gemeindeebene getan werden. Natürlich sind Siedlungsbegrenzungslinien bei diesem Massstab im Gelände nicht genau zu orten, aber das gilt für alle anderen Linien auch, inklusive der Trasseesicherung für die Südumfahrung, die gewisse Leute wünschen. Dort muss man dann auch ehrlicherweise aufgrund der Unschärfe zugeben, dass man nicht genau wisse, wo sie zu liegen komme.


Was die angebliche Willkür und Unmenge von Fehlern betrifft, bittet er um diesbezügliche Beispiele. Er kennt den Fall von Allschwil und jenen von Laufen. Aber diese Fehler wurden oder werden korrigiert, bzw. können später bei konkretem Anlass korrigiert werden. Es wäre aber falsch, die Siedlungsbegrenzungslinien jetzt ganz zu streichen oder überarbeiten zu lassen. Der richtige Weg in seinen Augen ist, bei klaren Hinweisen auf Fehler jeweils den aktuellen Fall zu behandeln. Das Prinzip der sichtbar gemachten unbestrittenen Tatsachen als solches ist aber richtig und beizubehalten.


Isaac Reber (Grüne) hatte sich zu Beginn der Kommissionsberatung dafür eingesetzt, eine 3. Vernehmlassung durchzuführen. Die Kommission hat aber «nach langer Diskussion» beschlossen, darauf zu verzichten und die vorhandenen Mängel durch Anhörung von Gemeinden und Verbänden eigenhändig zu beheben. Vor eineinhalb Jahren hat man sich - auch er, der anfangs dagegen war, hat diesen Beschluss mitgetragen - trotz der Mängel klar für diesen Weg entschieden, weshalb der jetzige Antrag der SVP «schon ein bisschen schwierig» ist.


Am 26. Juni 2007 wurde der KRIP vorgelegt. Wie erwähnt, hat auch er sich an der fehlenden Anhörung aller Gemeinden gestört. Aber die Kommission hat diesen Makel bewusst in Kauf genommen. Wenn nun - eineinhalb Jahre nach der Vorlage des Geschäfts - eine Gemeinde ein Problem hat «mit einer solchen roten Linie», dann ist dies bereits einmal gehört worden, oder es kommt heute noch auf den Tisch. «Und sonst hat die [entsprechende] Gemeinde wirklich geschlafen!»


Sollte eine Gemeinde es verpasst haben, ihre Anliegen anzubringen, kann man den KRIP immer noch nachbessern. Aber es ist nicht korrekt, jetzt, in der Schlussberatung, das Ganze aus dem KRIP zu streichen. Zum einen bürdet sich der Landrat von Neuem eine «Riesenarbeit» auf, was «ein Witz» wäre. Zum andern ist es unnötig: Wenn eine Gemeinde wirklich ein Problem hat, so kann sie dies melden. Im Falle eines echten Problems ist er, Isaac Reber, willens, die entsprechende Siedlungsbegrenzung zu verändern oder aufzuheben. Seine Eindruck ist aber, dass einige hier im Landrat in diesen roten Linien ein rotes Tuch und also auch Rot sehen, weshalb alles zu entfernen sei. Eine solche Überreaktion gehört aber nicht in diese «Schlussveranstaltung». Er fordert deshalb den Rat auf, Disziplin zu üben und solche «Pauschalübungen» zu unterlassen.


Urs Hess (SVP) stellt zuhanden des Kommissionspräsidenten Rolf Richterich klar, dass er die Streichung des Objektblatts S 1.2 beantrage. Materiell erfährt der KRIP dadurch keine Änderung, da die Vorranggebiete Landschaft und Natur sowie die Naturgefahrengebiete die Siedlungsbegrenzungen «automatisch» vorgeben. Während von den Befürwortern der Siedlungsbegrenzungen jährliche oder halbjährliche Nachbesserungen als Lösung vorgeschlagen werden, ist es in seinen Augen einfacher und besser, das Objektblatt als Ganzes zu streichen.


Kommissionspräsident Rolf Richterich (FDP) führt zur Geschichte des KRIP aus, dass dessen erste Version eben genau deshalb als «Nicht-Plan» kritisiert worden sei, weil er den Gemeinden keine Richtung in der Siedlungsentwicklung vorgegeben habe. Dies wurde in der zweiten Fassung durch Aufnahme der Vorranggebiete Natur und Landschaft, bzw. der Siedlungsbegrenzungen im Richtplantext geändert. Im dritten Entwurf wurde dann dafür ein eigenes Objektblatt geschrieben und Entsprechendes auf der Karte - mittels roter Linien - dargestellt.


Hinsichtlich der von Karl Willimann - «er sollte ja eigentlich wissen, was "Massstab" heisst» - angesprochenen Rechtssicherheit aufgrund von ungenauen Linien verweist Rolf Richterich auf Planungsgrundsatz b), in dem mit dem vorgeschlagenen Zusatz genau diesem Problem begegnet werden soll.


Zur Abgrenzung von Siedlungs- und Nicht-Siedlungsgebiet gilt es zunächst einmal zu vermerken, dass der Grundsatz, dass Vorranggebiete Natur und Landschaft bei der Festlegung der Zonen bevorzugt zu behandeln sind, ja offensichtlich nicht bestritten ist. Da aber z.B. Vorranggebiete Natur und Landschaft mit einer schräg schraffierten Signatur auf der Richtplan-Gesamtkarte eingezeichnet sind, entsteht doch aufgrund der nur relativ grob eingezeichneten Signaturen «noch mehr» Rechtsunsicherheit als bei den verhältnismässig klar eingezeichneten Siedlungsbegrenzungslinien, weil jene «viel schwieriger» zu interpretieren sind als diese. «Strichdicke» ist also keine zulässiges Argument gegen Siedlungsbegrenzungen. Die Kommission hatte nie die Absicht, diese parzellenscharf festzulegen, da das Aufgabe der kommunalen Zonenplanung ist. Dennoch ist klar, dass ein gewisser Spielraum besteht.


Sollten «Gelüste» bestehen, bei diesem Objektblatt etwas zu ändern, ist hier wohl ähnlich zu verfahren wie beim Problem der Kantonsstrassen oder bei der Frage der Südumfahrung. Entsprechend der jeweiligen Projektreife wird das Thema in den KRIP aufgenommen oder noch weggelassen. Vielleicht kann dieser Vorschlag noch in der Mittagspause überdacht werden.


Petra Schmidt (FDP) erachtet die Frage der Siedlungsbegrenzungen als «diffus». Persönlich ist sie der Auffassung, dass eine Aussage zu diesem Thema im KRIP richtig wäre. Aber wenn etwas später geändert werden kann, kann das gleiche Thema auch erst später Teil des KRIP werden. Weil die erwähnten Linien ungenau sind und schon diverse Diskussionen auslösen, unterstützt die FDP-Fraktion grossmehrheitlich den Antrag der SVP. Es bestehen aber «sehr wohl» auch Sympathien für den Antrag der CVP-/EVP-Fraktion, weil eine Aussage zur Siedlungsbegrenzung eine «gewisse Berechtigung» hat, im KRIP erwähnt zu werden, und «für den einen oder anderen» Klarheit schaffen würde.


Martin Rüegg (SP) ist wegen des klaren Abstimmungsergebnisses in der Kommission zu diesem Objektblatt gemäss Kommissionsbericht [Zustimmung von 11:1 mit 1 Enthaltung] «doch ein Stück weit» erstaunt über den Antrag der SVP und die Unterstützung desselben durch die FDP. Es ist zu unterscheiden zwischen den Siedlungsbegrenzungslinien und dem dazugehörigen Objektblatt . Wenn sich jemand an einer nicht parzellenscharfen Linien stört, so kann allenfalls diese Linie gestrichen werden. Mit der Streichung des Objektblatts ist man aber gegen eine Siedlungsbegrenzung «an und für sich», was ein «himmelweiter» Unterschied ist und «ganz deutlich» zu sagen ist. Wenn die ohnehin relativ kleinen, bzw. stark reduzierten Vorranggebiete Natur und Landschaft noch weiter unter Druck kommen und «angeknabbert» werden sollen, gefährdet der Landrat den KRIP als Ganzes. Deshalb bittet er seine Kolleginnen und Kollegen, ihre Versprechen einzuhalten und - nach der Verkleinerung der Vorranggebiete - diesen Gebieten einen höheren Schutz zu garantieren.


Karl Willimann (SVP) verweist auf die ersten Zonenplanungen im Kanton Baselland. Schon damals - einige mögen sich vielleicht noch erinnern - fand auf Gemeindeebene auf der Basis eines Plans im Massstab 1:2500 eine Abgrenzung zwischen Landschaft und Bauzone statt. Da aber auch dannzumal die zuständigen Architekten dicke Filzstiftstriche auf den Plänen eingetragen hatten, ergab sich für die Gemeindeversammlungen und Geometer das Problem, die Zonengrenze nicht exakt festlegen zu können. Aufgrund der kartenmässigen Ungenauigkeit wurden Parzellen «kreuz und quer» durchschnitten. Dieser Punkt hat immer wieder zu Streitigkeiten geführt und Gemeindepräsidenten beschäftigt.


An die Adresse von Urs Hintermann ist zu sagen, dass es sich nicht nur um eine Visualisierung handelt, sondern um die Rechtsgrundlage für eine bestimmte Linie. Diese muss vor Ort interpretiert und festgelegt werden, was aufgrund der Ungenauigkeit aber «nicht praktikabel» ist. Er ist nicht gegen die Siedlungsbegrenzungslinien, sondern gegen die Art und Weise, wie diese eingeführt werden sollen.


Agathe Schuler (CVP) kommt aus einer Gemeinde [Binningen], die auch festgestellt habe, dass in der 3. Version des KRIP etwas enthalten sei, das bis dahin noch nie bemerkt worden sei und was nicht den Vorstellungen der jetzt gültigen, kommunalen Pläne entspreche. Nach Erkundigungen beim ARP und bei der Regierung wurde auf die noch laufenden Beratungen der BPK verwiesen, so dass sich die Gemeinde um eine Anhörung bemühte und dafür «verdankenswerterweise» auch berücksichtigt worden ist. «Sehr enttäuschend» war und ist aber, dass nach Zustellung des entsprechenden Protokollauszugs bis zur Veröffentlichung des Kommissionsberichts vor ca. 3 Wochen zum Problem nichts mehr zu hören war, wobei ihre Ahnung, dass die Anliegen der Gemeinden nicht berück-sichtigt werden würden, im Bericht bestätigt worden ist. Zum einen hinterlässt die fehlende Begründung der Entscheidung ein schlechtes Gefühl, zum andern ist festzustellen, dass durch die Siedlungsbegrenzungslinien «jahrelange» Prozesse und Bundesgerichtsentscheide in Frage gestellt werden könnten. Deshalb will auch sie beliebt machen, eine detailliertere Vorlage entsprechend dem Antrag der CVP-/EVP-Fraktion ausarbeiten, das entsprechende Objektblatt also überarbeiten zu lassen.


Urs Hintermann (SP) wiederholt seine Frage und bittet um Beispiele, wenn von den Gemeinden tatsächlich «eine grössere Zahl von Fehlern» in diesem Objektblatt erkannt worden sei. Dann wäre eine Überarbeitung wirklich besser. Bis jetzt sind ihm aber «nur ganz wenige Einzelfälle» bekannt, bei denen - durchaus begründbare - Meinungsunterschiede bestehen. Deshalb ist für ihn die Notwendigkeit, dieses Objektblatt zu streichen, nicht ersichtlich. Die Sache ist «nicht ideologisch, sondern ganz praktisch» zu betrachten. Die kommunalen Zonenpläne definieren parzellenscharf, wo welches Gebiet zu liegen kommen solle. Die Gemeinde Allschwil hat reagiert, weil der KRIP vorsieht, mit einer Siedlungsbegrenzungslinie das von ihr vorgesehene Baugebiet zu verkleinern. Genau in solchen Fällen - wenn in Zukunft die kommunalen Bauzonen wegen einer Erweiterung die kantonalen Siedlungsbegrenzungen tangieren - ist der KRIP anzupassen, bzw. eine Interessenabwägung zwischen dem Anliegen der Gemeinde und jenem des Kantons vorzunehmen. Im Moment besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf, weil «kein einziges Baugebiet» ausgezont wird, wobei Allschwil sich nicht als Beispiel dafür eignet. Darum sind die beiden Anträge von SVP und CVP/EVP «nicht gut». Ein Kompromiss könnte sein, einen weiteren Planungsauftrag aufzunehmen, der von der Regierung innerhalb einer bestimmten Zeit einen Bericht zu den angeblich problematischen Fällen verlangt, um dann allenfalls darauf zu reagieren. Aber vorsorglich ein Objektblatt zu streichen, «nur weil das Gerücht umher geht», dieses verletze bestehendes Zonenrecht, ist «nicht gerechtfertigt».


Landratspräsident Peter Holinger (SVP) ruft den Landrat zu Sportlichkeit auf, da er insgesamt 11 Anträge vorliegen habe. Er begrüsst auf der Zuschauertribüne die Klasse 5b aus Gelterkinden mit ihrem Klassenlehrer, Herrn Deflorin. [Man winkt sich gegenseitig zu.]


Dieter Schenk (FDP) warnt davor, die richtige Perspektive zu verlieren. Es handelt sich um einen Richtplan, auf welchem Signaturen sichtbar sein müssen. Dass diese bei kleinerem Massstab ungenau werden, ist logisch. Karl Willimann hat von Zonenplänen geredet, welche so gezeichnet sein müssen, dass man genau weiss, wo welche Zone liegt, weil diese Pläne verbindlich sind. Für ihn, Dieter Schenk, gehört das Objektblatt S 1.2 Siedlungsbegrenzung klar in den KRIP. Den Bedarf, dasselbe noch einmal zu überarbeiten, kann er nicht beurteilen. Aber bei Betrachtung des Plans ist festzustellen, «dass es herzlich wenige solche roten Linien hat.» Diese sind nichts anderes als eine Hilfe für die Gemeinden festzustellen, wo Bauzonen an Schutzzonen, d.h. Zonen mit «übergeordneter Bedeutung», angrenzen. Die Gemeinden müssen in Streitfällen bei der Erarbeitung ihres Zonenplans «mit grösster Wahrscheinlichkeit» den Kanton kontaktieren und mit ihm verhandeln. Die kantonale Verwaltung sollte aber, wenn möglich, die nötige Grosszügigkeit walten lassen und nicht aufgrund von ungenauen Kartenvorlagen zu kleinlich argumentieren.


Kommissionspräsident Rolf Richterich (FDP) unterstützt die Idee Urs Hintermanns, die fraglichen Fälle nochmals zu überprüfen. Weder die Kommission noch er als Präsident haben es je in Erwägung gezogen, dieses Objektblatt zu streichen oder dessen Notwendigkeit, bzw. Sinn und Zweck in Frage zu stellen. Gestritten wird jetzt aber um die planerische Anwendung desselben. Natürlich hat die Kommission nicht bei allen von diesem Objektblatt betroffenen Gemeinden überprüft, ob die kantonale mit der kommunalen Planung vereinbar ist. Deshalb ist in seinen Augen ein zusätzlicher Planungsgrundsatz möglich, gemäss welchem der Regierungsrat alle hängigen Fälle innert 2 Jahren zu prüfen und einen Bericht dazu vorzulegen habe. Anschliessend könnten das Objektblatt und die Karte nötigenfalls angepasst werden. Ohne dieses Objektblatt ist aber der KRIP «nicht komplett».


Ausserdem wird der KRIP noch vom Bund geprüft werden, so dass man dann aufgrund dieser Rückmeldung auch erfährt, ob der KRIP als Ganzes «funktioniert», wobei es festzuhalten gilt, dass dieses Objektblatt mit seinen Grundsätzen «ein wesentliches Element» der ganzen Siedlungsentwicklung und Raumplanung ist. Ein Vorgehen gemäss der zwei eingereichten Anträge von SVP und CVP/EVP ist heikler als das erneute und klärende Gespräch der Regierung und Verwaltung mit den betreffenden Gemeinden.


Isaac Reber (Grüne) ruft seine Kolleginnen und Kollegen dazu auf, doch Dieter Schenk zu glauben, wenn sie ihm selbst nicht glauben mögen, weil das, was dieser gesagt habe, richtig sei.


Nun haben aber drei Fraktionen ein Problem, da diese vor anderthalb Jahren eine dritte Vernehmlassung des KRIP nicht als nötig erachtet haben. Wenn sie nun eben diese fehlende Vernehmlassung dazu missbrauchen, um einen Bestandteil des KRIP in der Schlusslesung zu streichen, ist das ein Foulspiel und entspricht dies nicht der vom Landratspräsidenten geforderten Sportlichkeit.


Weiter besteht für die drei Fraktionen das Problem, dass auch die Abstimmung in der Kommission mit 11:1 Stimmen für dieses Objektblatt ausgegangen ist. Er schliesst sich grundsätzlich den Ideen von Urs Hintermann und Rolf Richterich an, da anderthalb Jahre genug Zeit gewesen sind, um diese Probleme zu lösen. Wenn eine Gemeinde in dieser Zeit Entsprechendes nicht bemerkt hat, dann hat sie geschlafen, «und dann sage ich: weiterschlafen!» [Heiterkeit.] Und jene, die die Änderungen bemerkt haben, haben für heute bekanntlich entsprechende Anträge gestellt. Alle anderen, unbestrittenen Linien müssen nicht auch noch einmal behandelt werden, da so etwas nicht effizient und ökonomisch wäre. Wie von Rolf Richterich erwähnt, ist dieses Objektblatt ein wesentliches Element des KRIP, so dass eine Streichung desselben nicht angehen kann.


Nach dem Votum von Urs Hintermann hat Elisabeth Schneider (CVP) gemeint, nicht recht gehört zu haben: Es werde doch wohl jetzt nicht ein Objektblatt verabschiedet, von dessen Inhalt man bereits jetzt schon wisse, dass dieser noch einmal mit den Gemeinden verhandelt werden müsse. Das ist tatsächlich nicht der richtige Weg. Besser wird das Objektblatt gestrichen, sauber neu ausgehandelt, mit einer Vorlage verabschiedet und dann in den KRIP eingebaut.


Zu den Gemeinden, die sich gegen die Siedlungsbegrenzungen gewehrt haben, ist zu sagen, dass z.B. Allschwil und Binningen eine Lobby aufgebaut haben und deswegen gehört worden sind. Die Votantin hat aber von der kantonalen Verwaltung eine Liste erhalten, gemäss welcher sich noch zahlreiche, weitere Gemeinden dagegen gewehrt haben. Weil kleinere Gemeinden ihre Interessen nicht derart stark vertreten können, bittet sie um Unterstützung des Antrags der CVP-/EVP-Fraktion, damit das Objektblatt umfassend überarbeitet werden kann und mit einem Inhalt gefüllt wird, den alle akzeptieren können.


Urs Hintermann (SP) erwähnt, dass er einen handschriftlich geschriebenen Antrag für eine neue Planungsanweisung eingereicht habe, die besagt:


"Der Regierungsrat wird beauftragt, innerhalb von 2 Jahren dem Landrat zu berichten, wo es zu Konflikten zwischen der Siedlungsbegrenzung und bestehenden Bauzonen kommt und wie die Konflikte gelöst werden können."


Dann ist der Antrag konkret festgehalten, und im Übrigen ist nicht davon auszugehen, dass das Objektblatt «voll von Fehlern» ist, sondern dass es sich um «einzelne, wenige Fehler» handelt. Bei der Südumfahrung wird ja genau gleich ein Planungsauftrag erteilt, bei dem das Ergebnis auch noch nicht abzusehen ist.


Kommissionspräsident Rolf Richterich (FDP) stellt fest, dass der Landrat «jetzt doch» auf der Ebene einer Kommissionsberatung angekommen sei, wobei diese Frage diese intensive Auseinandersetzung auch verdiene und sich das lohne, um am Ende zur richtigen Beurteilung zu gelangen.


Stein des Anstosses scheinen die örtlichen Festlegungen zu sein. Wird die Festsetzung gestrichen, werden auch die Darstellungen auf der Richtplan-Gesamtkarte gestrichen. Hingegen bleibt der restliche Inhalt des Objektblatts, der «richtig und unbestritten» ist, erhalten. Mit dem von Urs Hintermann vorgeschlagenen Antrag, den Regierungsrat zu beauftragen, innerhalb der nächsten 2 Jahre die Festsetzung wieder einzubauen, hat man dann «den Fünfer und s'Weggli, andernfalls haben wir nämlich gar nichts». Der Grundsatz zur Siedlungsbegrenzung für den Fall, dass sich Siedlungs- und Vorranggebiet berühren, ist gegeben, so dass es letztlich beim Ganzen eigentlich nur um die kartenmässige Festlegung der Siedlungsbegrenzungen geht. Deshalb sind die örtlichen Festlegungen vorderhand zu streichen und ein neuer Planungsgrundsatz e) einzufügen, gemäss welchem der Regierungsrat beauftragt wird, innerhalb von 2 Jahren die örtlichen Festlegungen vorzunehmen. Dann haben alle Gemeinden im Rahmen einer neuen Vorlage Gelegenheit, noch einmal angehört zu werden, «und die Bau- und Planungskommission hat wieder einen neuen Auftrag».


Klaus Kirchmayr (Grüne) möchte grundsätzlich festhalten, dass die BPK - von welcher er, wie vom Landratsvizepräsident richtig festgestellt, nicht Mitglied sei - in 22 Sitzungen «intensiv» diskutiert habe. Die entsprechenden Mitglieder der Grünen sind «mehrfach» mit Fragen der BPK an die Fraktion gelangt, so dass diese «Gelegenheit genug» gehabt hat, das Thema zu diskutieren. Es ist «extrem» frustrierend für eine Kommission, die «so hart» gearbeitet hat, die die Grenzen des Milizsystems «geritzt» hat mit dieser Vorlage, wenn man dann in letzter Minute solch fundamentale Elemente «mit dem Zweihänder rausschneiden» will. Deshalb ist das Vorgehen, wie es der Kommissionspräsident - ihm ist für die «hervorragende» Arbeit zu danken - skizziert hat, bitte zu unterstützen.


Karl Willimann (SVP) hält den Vorschlag des Kommissionspräsidenten für richtig, weil es um die örtlichen Festlegungen gemäss Richtplankarte gehe. Mit Streichung dieses Passus wird der mehrfach erwähnte mögliche und «völlig existente» Konflikt vermieden.


Petra Schmidt (FDP) macht darauf aufmerksam, dass die BPK an den erwähnten 22 Sitzungen auch noch andere Themen behandelt habe. Aber jetzt weiss man, warum ihr Präsident «so gut» ist. Die FDP-Fraktion schliesst sich diesem Vorschlag an.


Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) wollte sich eigentlich nicht zu sehr in die Diskussion zwischen Parlament und Kommission einschalten. Aber als Vertreter der Verwaltung, welche den KRIP anschliessend umsetzen muss, ist er der Ansicht, dass es aufgrund der klaren Definitionen des rechtlich Zulässigen in Vorranggebieten Landschaft und Natur die Siedlungsbegrenzungen nicht braucht. Er möchte aber im Zusammenhang mit einem möglichen Geschäft mit einem Grossverteiler auf mögliche Konsequenzen hinweisen: Dieser möchte die regionale Eierproduktion fördern. Er sucht einen Landwirtschaftsbetrieb, der mit 18'000 Hühnern den Bedarf abdecken kann. Von den 3 Interessenten hat einer bereits heute 4'000 Hühner, wobei deren Produktion nicht mehr gefragt sein würde, sollte der fragliche Landwirt den Auftrag nicht erhalten, weil dann gar keine Eier mehr von dort gekauft werden würden. Entsprechend wurde der KRIP analysiert, wobei an einem in Frage kommenden Ort noch Möglichkeiten vorhanden wären, aufgrund des RPG diese Hühnerställe eventuell zu bewilligen, wenn die Siedlungsbegrenzungen nicht enthalten wären. Die Umsetzung der Siedlungsbegrenzung schafft also schwierige Zustände. Deshalb ist es für ihn fraglich, ob «bei jeder Gelegenheit» eine Landratsvorlage auszuarbeiten sei, um eine gute Lösung zu erarbeiten. Er will keinen Antrag favorisieren, aber aufgrund des Gesagten ist eine erneute Diskussion des ganzen Problems sinnvoll.


Laut Elisabeth Schneider (CVP) erscheint der CVP-/ EVP-Fraktion der Vorschlag «unseres weisen Präsidenten» «plausibel», weshalb man sich vorstellen könnte, den eigenen Antrag zugunsten dieses Antrags zurückzuziehen. Sie schlägt vor, in der Mittagspause noch einmal eine schriftliche Formulierung desselben zu finden, um am Nachmittag darüber zu entscheiden.


Urs Hintermann (SP) zieht seinen Antrag ebenfalls zugunsten des Antrags Rolf Richterichs zurück, ist jetzt aber noch verwirrt, da er der Meinung gewesen sei, die Regierung habe der Kommission beantragt, diese Siedlungsbegrenzungen einzufügen. Versteht er also das Votum von Regierungsrat Jörg Krähenbühl richtig, dass dieser also finde, man solle doch nicht dem Regierungsratsvorschlag folgen? Natürlich kann es Konflikte geben, aber genau dafür sind ja diese Linien ja da: Um eventuell auch festzustellen, dass der gewählte Standort nicht optimal ist. Darum weiss er jetzt nicht, welches der Antrag der Regierung ist.


Martin Rüegg (SP) möchte ebenfalls wissen, ob er Regierungsrat Jörg Krähenbühl richtig verstanden habe, dass dieser nicht mehr hinter der eigenen Vorlage stehe.


Isaac Reber (Grüne) will die Mittagspause nicht beschneiden, hat aber den «kleinen» Wunsch, dass bei der nächsten Auflage «die roten Linien einfach blau» einzuzeichnen seien. [Grosse Heiterkeit.]


Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) findet «die weisen Anregungen» von Seiten der SP «sehr gut». Diese weiss auch, wie das Ganze zustande gekommen ist: Es ist nie mit den Gemeinden darüber diskutiert worden. Er hat nie gesagt, er stehe nicht hinter dieser Vorlage. Aber er hat gesagt, er finde es «sympathisch», diese Frage noch einmal zu erörtern.


Landratspräsident Peter Holinger (SVP) zählt 4 Anträge zu Objektblatt S 1.2 auf:


- komplette Streichung,
- Streichung und separate Vorlage,
- Antrag von Urs Hintermann, bzw. Rolf Richterich und
- Antrag der Allschwiler Landräte zu einer spezifischen Frage.


Elisabeth Schneider (CVP) schlägt vor, die Mittagspause einzuschalten. Wenn der Antrag von Rolf Richterich ausformuliert vorliegt, kann sich ihre Fraktion vorstellen, ihren eigenen Antrag zurückzuziehen. Es wäre «heikel, jetzt so schnell, schnell» und ohne schriftliche Fassung darüber abzustimmen.


Landratspräsident Peter Holinger (SVP) erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden, unterbricht die Sitzung und setzt die Fortsetzung der Beratung zu diesem Traktandum an auf die Zeit nach der am Nachmittag zunächst folgenden Fragestunde.


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei


* * * * *


> Fortsetzung der Beratung dieses Geschäfts vom Nachmittag


Ende der Vormittagssitzung: 12.00 Uhr



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