Protokoll der Landratssitzung vom 29. März 2012

Wie Landratspräsident Urs Hess (SVP) mitteilt, lehnt der Regierungsrat die Motion ab.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) erklärt, in der Motion werde zu Recht auf einen Mangel im Richtplantext hingewiesen, in dem zwei unterschiedliche Definitionen von verkehrsintensiven Einrichtungen vorhanden sind - und das im gleichen Planungsgrundsatz. Gleichzeitig zielt die Motionärin auf eine Richtplananpassung ab: Die Schwelle für richtplanpflichtige verkehrsintensive Einrichtungen soll gesenkt werden. Richtplanpflichtig sollen nicht verkehrsintensive Einrichtungen sein, die 4'000 Fahrten (also je 2'000 Hin- und Rückfahrten) generieren, sondern bereits solche, die 1'500-2'000 Fahrten (also je 750-1'000 Hin- und Rückfahrten) generieren. Begründet wird dies mit der These, dass sich dies vorteilhaft für die Finanzierung von Projekten des Agglomerationsprogramms auswirke.


Es gibt zwei unterschiedliche Definitionen, und es stellt sich die Frage: Welche war damals im Sinn des Landrates? Die Frage, ob die Richtplanpflicht für verkehrsintensive Einrichtungen mit 2'000 oder mit 4'000 Fahrten gelten soll, ist in der Bau- und Planungskommission (BPK) im Vorfeld der landrätlichen Richtplandebatte intensiv diskutiert worden. Diese Diskussion lässt sich in den Protokollen nachverfolgen. Im Bericht der BPK an den Landrat heisst es, dass «grundsätzlich von 4'000 (und nicht nur 2'000) Fahrbewegungen zu sprechen sei. Dieser Wert gilt nicht pro grösseres Einzelobjekt, so dass Werte mehrerer, nebeneinander stehender Einzelobjekte zusammen aufsummiert werden könnten, sondern gilt für den definierten Raum. Auch wurde er bei dieser Zahl festgelegt, damit der Kanton nicht bei zu vielen Standorten planerisch eingreifen muss.» Dies bedeutet, dass die Richtplanpflicht für verkehrsintensive Einrichtungen gilt, welche 4'000 Fahrten generieren. Im Alltag wird dies auch im Sinne der BPK bzw. des Landrates so gehandhabt.


Welcher Wert ist zweckmässig und für die Richtplanung stufengerecht? Aus fachlicher Sicht gibt es zurzeit keine Gründe, den Wert von 4'000 Fahrten (je 2'000 Hin- und 2000 Wegfahrten) zu ändern, auch wenn er im Vergleich mit den Nachbarkantonen zugegebenermassen deutlich höher ist. Der Grund dafür ist, dass die 4'000 Fahrten in etwa dem Wert für UVP-pflichtige Anlagen im Sinne von Anlagetyp 11.4 gemäss Anhang der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechen. Diese Verordnung verlangt, dass Parkhäuser und Parkplätze für mehr als 500 Motorfahrzeuge eine Umweltverträglichkeitsprüfung brauchen. In der Verkehrsplanung wird davon ausgegangen, dass ein Parkplatz pro Tag im Schnitt vier bis fünf Mal besetzt wird. Wird bei einem Parkhaus mit 500 Plätzen von einer vierfachen Besetzung ausgegangen, dann ergibt das 2'000 Fahrzeuge und 4'000 Ein- und Ausfahrten.


Wenn man nun bereits Anlagen mit 1'500 oder 2'000 Fahrten als richtplanpflichtig betrachten, wie das die Nachbarkantone teilweise machen, dann bedeutet das, dass für sämtliche Anlagen ab einer Parkplatzzahl von 180 - 250 Plätzen ein Richtplaneintrag bzw. ein Landratsbeschluss vorgeschrieben werden müsste. Dies würde bedeuten, dass jeder mittlere Coop oder jede mittlere Migros zuerst im Richtplan aufgenommen werden müsste bzw. zu einem Landratsgeschäft würde. Ziel des Objektblatts ist das nicht. Es geht vielmehr darum, sicherzustellen, dass Standorte für verkehrsintensive Einrichtungen wie z.B. das Grüssenareal am richtigen Ort liegen und dass der Landrat über diese Standorte entscheiden kann. Wenn der Landrat über Standorte eines neuen mittleren Detailhändlers diskutiert, ist das nicht mehr die richtige Flughöhe. Deshalb ist rein fachlich betrachtet der Wert von 4'000 Fahrten nach wie vor richtig.


Der Landrat hat diesen Wert, gestützt auf den Bericht der BPK zum Kantonalen Richtplan, am 26. März 2009 politisch bekräftigt - trotz der missverständlichen Formulierung im Text des Objektblattes.


Die verschiedenen Reglementierungen im Umgang mit den verkehrsintensiven Einrichtungen werden im Analyseteil des Agglomerationsprogramms aufgezeigt. Ebenfalls Teil des Agglomerationsprogramms ist eine kartographische Darstellung der räumlichen Lage der bereits existierenden verkehrsintensiven Einrichtungen. Es bleibt hier anzumerken, dass in den beiden ausländischen Teilgebieten - Elsass und Landkreis Lörrach - der Begriff «verkehrsintensive Einrichtungen» nicht bekannt ist und daher für die kartographische Einordnung Annahmen getroffen worden sind.


Auf strategischer Ebene des Agglomerationsprogramms werden die verkehrsintensiven Einrichtungen nicht mehr explizit erwähnt, finden aber wieder Eingang in der Teilstrategie V2 (Motorisierter Individualverkehr, Verkehrssteuerung und Parkraummanagement). Diese Teilstrategie verfolgt beispielsweise die Stossrichtung, dass Fahrtenaufkommen räumlich differenziert zu begrenzen sind und Verkehrsflüsse kanalisiert und gesteuert werden sollen. Wichtigste Massnahmen sind dabei die Harmonisierung der Parkraumbewirtschaftung in der Kernagglomeration, der Aufbau eines einheitlichen Mobilitätsmanagements sowie Verkehrssteuerungsmassnahmen.


Daraus ergibt sich klar: Die Definition von verkehrsintensiven Einrichtungen in den einzelnen Teilräumen ist nicht Gegenstand des Agglomerationsprogramms. Und der grundsätzliche Umgang mit verkehrsintensiven Einrichtungen ist mit den strategischen Zielsetzungen des Agglomerationsprogramms konform.


Im ersten Quartal 2012 wurde eine weitere Anpassung des Kantonalen Richtplans in ein Mitwirkungsverfahren geschickt. Die Anpassung umfasst fünf Themen: Unter anderem soll das kritisierte Objektblatt S 4.2 «Verkehrsintensive Einrichtungen» im Sinne der BPK angepasst werden. Damit können weitere Unklarheiten beseitigt werden. Es folgt noch eine externe Vernehmlassung, und letztlich muss der Landrat entscheiden.


Christine Koch (SP) betont, als «verkehrsintensive Einrichtungen» würden im Richtplan Einkaufszentren, Fachmärkte und publikumsintensive Freizeitanlagen mit räumlich und erschliessungstechnisch zusammenhängenden Gebäudekomplexen bezeichnet, die mehr als 4'000 Fahrten des motorisierten Individualverkehr pro Tag generieren. Diese Schwelle scheint aus Bundessicht sehr hoch angesetzt zu sein; so gehen Solothurn von 1'500, Bern und Basel-Stadt von 2'000 und Zürich von 3'000 Fahrten aus.


Dadurch, dass der Kanton eine zweite Schwelle von 2'000 Fahrten für neue Standorte festlegt, wird nur Verwirrung geschaffen, was insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Agglomerationsprogramm Basel von Bedeutung ist. Nach Ansicht der Regierung spielt das keine Rolle, aber letztlich entscheidet der Bund, wohin die Gelder fliessen; deshalb sollte dieser Missstand wirklich ernst genommen und behoben werden.


Wenn in einem Kantonalen Richtplan 4'000 Fahrten festgelegt werden, man dann aber sagt, für neue verkehrsintensive Einrichtungen seien nur noch 2'000 Fahrten zulässig, jedenfalls so lange bis jemand den Fehler entdeckt und man die Zahl dann nach oben korrigiert - dann ist es bestimmt verständlich, dass das nicht einfach kommentarlos hingenommen werden kann. Der Richtplan ist vom Landrat beschlossen, und daran sollte man sich demokratisch halten.


Die Motion ermöglicht, eine Korrektur vorzunehmen. Im Rahmen dieses Prozesses besteht dann die Möglichkeit, festzulegen, welcher Wert sinnvoll ist.


Mirjam Würth (SP) ist, obwohl sie in Sachen Richtplan einigermassen Bescheid weiss, richtiggehend erschlagen von all den Zahlen und Bestimmungen, konnte aber inhaltlich den Ausführungen der Regierungsrätin gar nicht folgen. Das überwiesene Verfahrenspostulat 2011/067 von Ueli Halder verlangt, dass die Begründungen zur Ablehnung von persönlichen Vorstössen im voraus schriftlich abgegeben werden müssen; so kann man die Begründungen wenigstens vorab lesen und verstehen. Aber für das, was vorher gerade passiert ist, gibt es nur einen Kommentar: Zu viele Worte! Punkt.


Gerhard Hasler (SVP) bestätigt, dass das Bundesamt für Raumplanung eine Diskrepanz innerhalb des Richtplans festgestellt hat. Das war der Anlass für Christine Koch, diese Motion einzureichen.


Die SVP-Fraktion bittet sie, ihre Motion in ein Postulat umzuwandeln. Den Ausführungen von Regierungsrätin Sabine Pegoraro war zu entnehmen, dass man daran arbeite, diese Diskrepanz zu beheben. Grundsätzlich kann die SVP-Fraktion dem Vorstoss zustimmen, aber es ist nicht der richtige Ansatz, mittels Motion die Halbierung des zulässigen Fahrten-Werts durchzusetzen. Würde ein Postulat überwiesen, könnte die Regierung prüfen und berichten, wie die Diskrepanz aus dem Weg geschaffen werden solle. Das wäre das korrekte Vorgehen.


Franz Meyer (CVP) hält fest, dass der Kantonale Richtplan unterschiedliche Definitionen zu «verkehrsintensiven Einrichtungen» enthält und dass im Prüfbericht des Bundes diese Diskrepanz festgestellt worden ist. Der Bund empfiehlt, diese Diskrepanz auszuräumen. Die Bau- und Umweltschutzdirektion mit ihrem Amt für Raumplanung hat der BPK schon mitgeteilt, sie sei derzeit daran, mittels einer neuen Vorlage diese Diskrepanz zu korrigieren.


Aus diesem Grund schliesst sich die CVP/EVP-Fraktion der Haltung der SVP-Fraktion an und bittet Christine Koch, die Motion in ein Postulat umzuwandeln; so würde sie offene Türen einrennen, und dann kann - wie geplant - die Diskrepanz ausgeräumt werden.


Kathrin Schweizer (SP) findet, mit etwas gutem Willen hätte Regierungsrätin Sabine Pegoraro auch sagen können, der Vorstoss renne offene Türen ein. Denn die Motion verlangt schlicht, die Diskrepanz auszuräumen. Alle Details sind dann in der Kommission bzw. im Landrat zu beraten.


Der Regierungsrat könnte also gerade so gut die Motion entgegennehmen und das korrekte Verfahren ablaufen lassen. Nur ein Postulat zu überweisen, wäre unsinnig. Denn niemand will eine Prüfung und einen Bericht, ob etwas geändert werden könnte - sondern es ist klar, dass es eine Änderung braucht, dass im Richtplan ein Fehler korrigiert werden muss. In einem solchen Fall ist eine Motion das einzig Richtige.


Simon Trinkler (Grüne) betont, das Bundesamt habe einen Missstand festgestellt und dieser Missstand müsse nun beseitigt werden. Dafür ist die Motion zu überweisen; denn sie ermöglicht, den Fahrten-Wert auf ein sinnvolles Niveau anzupassen.


Christof Hiltmann (FDP) gibt bekannt, dass die FDP-Fraktion die Motion nicht unterstützen werde. Denn an der Bereinigung der genannten Diskrepanz wird schon gearbeitet. Es bringt nichts, dazu nun noch eine Motion zu überweisen. Möglicherweise könnte sich die FDP-Fraktion für ein Postulat erwärmen, aber auch das wäre nicht wirklich nötig.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) ist bereit, den Vorstoss in der Form eines Postulats entgegenzunehmen.


Christine Koch (SP) wandelt, wenn auch zähneknirschend, ihre Motion in ein Postulat um.


://: Das Postulat 2011/319 wird mit 57:17 Stimmen bei einer Enthaltung überwiesen. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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