Protokoll der Landratssitzung vom 26. März 2009
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2007-169 vom 26. Juni 2007 Vorlage: Erlass Kantonaler Richtplan (KRIP) - Bericht der Bau- und Planungskommission vom 18. Februar 2009 - Beschluss des Landrats am 26. März 2009: < beschlossen > || Landratsbeschluss |
Fortsetzung der Beratung vom Nachmittag
Landratspräsident Peter Holinger (SVP) leitet erneut zum Kantonalen Richtplan über, dessen Beratung am Mittag beim Objektblatt S 1.2 Siedlungsbegrenzung unterbrochen worden ist.
Er verweist auf den Antrag Rolf Richterichs, der auf den Bildschirmen projiziert ist und der folgenden Wortlaut hat:
«Planungsgrundsatz e) (neu)
Der Regierungsrat wird beauftragt, innert 2 Jahren die örtlichen Festlegungen zur Siedlungsbegrenzung in einer Vorlage dem Landrat zu beantragen.
Gestrichen:
Örtliche Festlegungen»
Der Landratspräsident fragt das Ratsplenum an, ob es zu den verschiedenen im Raum stehenden Anträgen noch Wortmeldungen gebe.
Urs Hess (SVP) erklärt, der vom BPK-Präsidenten eingebrachte Antrag gehe in die von der SVP angestrebte Richtung. Aus diesem Grund zieht die Fraktion ihren Antrag zurück.
Elisabeth Schneider (CVP) stellt fest, der Antrag Rolf Richterichs entspreche eigentlich jenem der CVP/EVP-Fraktion. Daher zieht die Fraktion ihren Antrag selbstverständlich ebenfalls zurück.
Josua Studer (SVP) gibt bekannt, dass die Allschwiler Landräte ihren Antrag auch zurückziehen, falls der Antrag Rolf Richterichs angenommen wird.
In Anbetracht dessen, dass der BUD noch weitere Aufträge gegeben werden, bittet Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) um mehr zeitlichen Spielraum und beantragt, die Vorgabe «innert 2 Jahren» auf «innert 5 Jahren» abzuändern.
Daniel Münger (SP) erkundigt sich, ob Regierungsrat Krähenbühl einen Antrag stelle.
Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) verneint. Es handle sich um einen Wunsch der Verwaltung.
Keine weiteren Wortbegehren.
://: Der Landrat heisst den Antrag Rolf Richterichs mit 76:3 Stimmen bei 6 Enthaltungen gut.
Damit sind die Anträge der SVP- und der CVP/EVP-Fraktion sowie der Allschwiler Landräte zurückgezogen. [ Namenliste ]
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Objektblatt S 1.3, Siedlungstrenngürtel; keine Wortbegehren
Objektblatt S 1.4, Bahnhofsgebiete (Entwicklungsschwerpunkte); keine Wortbegehren
Objektblatt S 2.1, Siedlungsentwicklung nach innen; keine Wortbegehren
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Objektblatt S 2.2, Ortsbildschutz
Ruedi Brassel (SP) beantragt, die Fassung der Regierung anzunehmen, welche den Umgebungsschutz für kantonale Kulturdenkmäler festschreibt.
Es handelt sich um keinen ernsthaften Schutz der Kulturdenkmäler, wenn die Umgebung eines solchen Objektes nicht genügend geschützt und in der Planung nicht berücksichtigt wird.
Er bittet, den Kommissionsantrag abzulehnen und dem regierungsrätlichen Vorschlag zuzustimmen.
Petra Schmidt (FDP) bittet im Namen ihrer Fraktion, den Antrag abzulehnen.
Der Umgebungsschutz wurde bewusst aus dem Richtplan entfernt. Sind nämlich mehrere geschützte Liegenschaften über ein Gemeindegebiet verteilt und kommt der Umgebungsschutz zum Tragen, dann bedeutet dies faktisch, dass der Ortsbildschutz bei jeder Liegenschaft mitredet - unabhängig davon, ob diese unter Schutz steht oder nicht. Das Problem, dass der Umgebungsschutz sehr grosszügig ausgelegt wird, besteht bereits heute.
Deshalb sei davor gewarnt, den Antrag anzunehmen, sonst entsteht aus dem Baselbiet ein grosser «Ballenberg».
Wenn in einer Gemeinde tatsächlich schützenswerte Bausubstanz vorhanden ist, dann ist es gemäss Ruedi Brassel (SP) für die betreffende Gemeinde ein grosser Vorteil, den Umgebungsschutz ebenfalls zu berücksichtigen.
Er deutet Petra Schmidts Votum so, als könnten Kulturdenkmäler glatt vergessen werden und als dürfe in deren Umgebung Beliebiges hingepflastert werden. Auf diese Art und Weise wurden schon mehrere Kulturdenkmäler kaputtgemacht.
Es ist zu hoffen, dass das Bewusstsein und die Treue zur Tradition im Baselbiet genügend stark ausgeprägt ist, um solche unsinnigen Vorschläge abzulehnen und dem weitsichtigeren regierungsrätlichen Vorschlag den Vorzug zu geben.
Urs Hess (SVP) bittet, den Antrag Ruedi Brassels abzulehnen. Es genügt nämlich, die Ortsbilder bzw. die Kulturdenkmäler im Rahmen des Zonenplans zu schützen.
Petra Schmidt (FDP) ergänzt, dass die Vorplätze, Vorgärten und Hofstattareale etc. laut Objektblatt S 2.2 Ortsbildschutz selbstverständlich zu diesen Liegenschaften gehören und als solche berücksichtigt sind.
Es kann aber nicht sein, dass Liegenschaften, die zwei oder drei Häuser von diesen Kulturdenkmälern entfernt sind, ebenfalls unter diesen Umgebungsschutz fallen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es heute relativ neue Liegenschaften gibt, die bereits unter Schutz stehen. Mit dem kantonalen Bauinventar gehen die Bestrebungen sehr weit. So hat es nicht nur in den Ortskernen geschützte Liegenschaften, sondern überall im Siedlungsgebiet.
Wie Elisabeth Schneider (CVP) ausführt, hat die Gemeinde Lauwil im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens den Antrag gestellt, dass für den «Dinghof» in Bubendorf der Umgebungsschutz festgelegt werde.
Daraufhin hat die Verwaltung geschrieben: «Der Antrag kommt nicht aus der Standortgemeinde selbst, sondern aus Lauwil. Aus diesem Grund wird der Antrag nicht berücksichtigt, zumal die Gemeinde den Umgebungsschutz auch ohne KRIP realisieren kann.»
Für den Umgebungsschutz braucht es den KRIP also nicht, und das Objektblatt ist dafür nicht nötig. Deshalb hat die Bau- und Planungskommission diesen Punkt gestrichen.
Sie bittet, den Antrag Ruedi Brassels nicht zu unterstützen.
Keine weiteren Wortbegehren.
://: Der Landrat lehnt den Antrag Ruedi Brassels mit 50: 28 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
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Objektblatt S 2.3, Lärmschutz; keine Wortbegehren
Objektblatt S 3.1, Arbeitsgebiete von kantonaler Bedeutung; keine Wortbegehren
Objektblatt S 3.2, Vorranggebiet für Betriebe mit Störfallrisiken; keine Wortbegehren
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Objektblatt S 4.1, Standorte für kantonale öffentliche Bauten / Anlagen
Thomi Jourdan (EVP) erklärt, im Kommissionsbericht stehe im Zusammenhang mit der Sporthochschule geschrieben, dass die Gemeinde Muttenz sich für eine einvernehmliche Lösung ins Gespräch mit dem Regierungsrat begeben soll. Die Gemeinde hat im Zusammenhang mit der «Schänzli»-Frage verschiedene Diskussionen geführt.
Fakt ist, dass die hoffentlich einvernehmlichen Gespräche gegenwärtig stattfinden - auch zur Sporthochschule, nämlich im Rahmen der Testplanung zum Campus Muttenz. Es sind Überlegungen im Gange, die gesamte Fachhochschule und optionale Nutzungen im universitären Bereich im Kriegacker-Areal in Muttenz zu planen.
In der Testplanung wird der Standort für einen Sportcampus fachlich und politisch diskutiert. Dabei ist auch der Bezug zu St. Jakob und damit potenziell auch zum «Schänzli»-Areal Gegenstand der Analyse und der politischen Diskussion. Entsprechend soll die Frage des Standortes im Rahmen der Testplanung in einvernehmlicher Art und Weise geklärt werden.
Thomi Jourdan stellt nun den Antrag, dass im Objektblatt S 4.1 Standorte für kantonale öffentliche Bauten / Anlagen , Vororientierung, folgende Formulierung zu ändern ist: Unter «Hochschulen» soll es anstatt «Sporthochschule Schänzli Nord» neu «Sporthochschule (Raum Muttenz)» heissen.
Wie er darlegt, werden mit der beantragten Änderung alle Optionen offen gelassen. Damit wird ermöglicht, dass die Testplanung sauber und unter Berücksichtigung verschiedenster fachlicher und politischer Rahmenbedingungen zu Ende geführt werden kann. Zudem bewirkt der Antrag, dass - unabhängig von jeglichen Entscheiden aus der Testplanung - anschliessend keine weiteren Anpassungen im Richtplan notwendig sein werden.
Im Zusammenhang mit dem neuen Werkhof Ost wird mit der gleichen Formulierung operiert. So steht geschrieben: «Raum Bubendorf-Liestal-Lausen». Entsprechend ist die Fraktion der Meinung, mit ihrem Antrag für das «Schänzli» bzw. für die Sporthochschule eine Formulierung gefunden zu haben, die kongruent mit anderen Formulierungen im Richtplan ist. Sie bittet daher, den Antrag zu unterstützen.
Kommissionspräsident Rolf Richterich (FDP) erklärt zur Theorie des Richtplans Folgendes:
Das Thema «Sporthochschule (Schänzli Nord)» ist im Richtplan unter «Vororientierung» aufgeführt. Die Bemerkung Thomi Jourdans, wonach es keine Anpassung im Richtplan mehr brauche, ist nicht zutreffend. Sollen Punkte, die unter «Vororientierung» oder «Zwischenergebnis» aufgeführt sind, festgesetzt werden, dann bedarf es eines Landratsbeschlusses.
Ob die Sporthochschule im Objektblatt unter «Vororientierung» belassen oder gestrichen wird, spielt also keine Rolle. Daher hat die Bau- und Planungskommission sich letztlich dafür ausgesprochen, die «Sporthochschule (Schänzli Nord)» zu belassen. Die Meinung ist, dass der Kanton und die Gemeinde das Ganze im Rahmen der Testplanung und der Planung des Campus Muttenz regeln können. Entsprechend dem Ergebnis der Testplanung soll anschliessend die Festsetzung erfolgen.
Es sollte also in dieser Frage nicht zu viel Herzblut vergossen werden. Das Ganze wird im Zusammenhang mit der Vorlage zum Campus Muttenz nochmals in epischer Breite diskutiert werden.
Urs Hintermann (SP) gibt dem Kommissionspräsidenten grundsätzlich Recht, was die Theorie der Planung angeht. Wenn es um die Praxis der Planung geht, dann ergibt es allerdings doch einen Sinn, dem Vorschlag Thomi Jourdans zu folgen. Natürlich ist es so, dass sich der Landrat nochmals mit der Sporthochschule und dem ganzen Campus Muttenz beschäftigen wird. Einer der Anträge an den Landrat wird sein, den Richtplan entsprechend anzupassen.
Wenn nun auf der anderen Seite die Möglichkeit besteht, durch Weglassen der Formulierung «Schänzli Nord» ein Präjudiz und ein falsches Signal zu vermeiden, dann sollte diese genutzt werden. Eine Testplanung ist ja nicht sinnvoll, wenn der Standort bereits vorweg genommen wird; vielmehr soll sie den geeigneten Standort aufzeigen.
Die SP-Fraktion unterstützt daher den Antrag Thomi Jourdans.
Isaac Reber (Grüne) stellt fest, dies sei einer der schönen Fälle, wo alle Recht haben: Rolf Richterich hat Recht - tatsächlich muss der Richtplan später sowieso noch geändert werden. Umgekehrt hat auch Thomi Jourdan Recht. Es ist nicht möglich, auf der einen Seite eine Sporthochschule auf dem Campus Muttenz zu planen, und auf der anderen Seite einen anderen Standort im Richtplan zu nennen.
Dessen Vorschlag, die Frage offen zu lassen, ist angesichts der aktuellen Situation korrekt und adäquat.
Martin Rüegg (SP) unterstützt den Vorschlag Thomi Jourdans ebenfalls.
Er hatte im Übrigen Kontakt mit der Leitung des Instituts für Sport und Sportwissenschaft, die ihm berichtet hat, dass das Institut nicht in die Testplanung involviert sei. Landrat Rüegg erscheint dies aber wichtig und regt an, das noch nachzuholen.
Urs Hess (SVP) erklärt, es spiele keine grosse Rolle, was im Objektblatt steht. Es handelt sich um eine «Vororientierung»; entschieden wird später.
Die Testplanung wird den geeigneten Standort für die Sporthochschule aufzeigen; anschliessend erfolgt eine entsprechende «Festsetzung» im Richtplan.
Er bittet, den Antrag abzulehnen und der Kommissionsfassung zuzustimmen.
Elisabeth Schneider (CVP) erklärt, es verhalte sich wie bei den Siedlungsbegrenzungen: Es geht nicht an, Siedlungsbegrenzungen im Richtplan festzulegen und sich anschliessend erst zu überlegen, ob diese richtig sind.
Sie fordert dazu auf, das Ganze offen zu formulieren und sich dadurch alle Optionen offen zu halten.
Sie bittet, den Antrag Thomi Jourdans gutzuheissen.
Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) bemerkt zur Anmerkung Landrat Rüeggs, dass die Testplanung abgeschlossen sei und im Laufe der kommenden Woche die Anträge an die Gemeinde Muttenz bzw. an den Regierungsrat formuliert würden.
«Sport» ist zwar darin enthalten, hat aber Verwirrung ausgelöst, waren doch die meisten der Meinung, dass es sich um den Campus Sport der Fachhochschule Nordwestschweiz handle. Allerdings findet die Sportlehrerausbildung auf Fachhochschulebene nur in Magglingen statt; «Magglingen» ist der Fachhochschule Biel angegliedert.
Er holt noch etwas weiter aus: Beim Objektblatt S 1.3 Siedlungstrenngürtel ist ein Siedlungstrenngürtel zwischen Muttenz und Pratteln festgesetzt (Lachmatt). Die Gemeinde Muttenz überlegt sich, die Sportanlagen Margelacker dorthin zu verlegen. Es wäre sehr schwierig, in einem Siedlungstrenngürtel überhaupt eine Sportanlage zu erstellen. Eine Sportanlage würde gewisse Bauten bedingen, was laut Richtplan wiederum verboten wäre.
Insofern kann am Kommissionsantrag festgehalten werden. Es wird eine Diskussion zwischen der Gemeinde Muttenz, dem Kanton und der Universität geben, wenn das Ganze spruchreif wird. Wo das Ganze letztlich zu stehen kommt, wird die Planung zeigen.
Thomi Jourdan (EVP) nimmt zur «Lachmatt» Stellung, die nicht viel mit dem jetzt diskutierten Thema zu tun hat und auch nicht hier eingebracht werden soll. Nur soviel: Der Gemeinderat Muttenz ist selbstverständlich daran, auch Alternativen zu prüfen. Gerade gestern hat er entsprechende Entschlüsse gefasst.
Landrat Jourdan bittet, Entschlüsse, die von der Gemeinde Muttenz noch nicht gefasst worden sind, nicht in der Debatte aufzunehmen.
Landratspräsident Peter Holinger (SVP) lässt über den Änderungsantrag abstimmen.
://: Der Landrat heisst den Antrag Thomi Jourdans mit 50: 29 bei 3 Enthaltungen gut. [ Namenliste ]
Thomi Jourdan (EVP) erklärt, es hätten noch Diskussionen zur Festsetzung «Hochschulen» stattgefunden. So ist dort die «Fachhochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (Standort Muttenz, Kriegacker)» aufgeführt. Bekanntlich sollen im Kriegacker noch vier andere Disziplinen angesiedelt werden, weshalb sich ihm die Frage stellt, ob dieser Umstand nicht auch im Richtplan berücksichtigt werden sollte.
Auf Verwaltungsebene sind verschiedene Diskussionen zwischen dem Kanton und der Gemeinde Muttenz geführt worden, weshalb er davon ausgegangen ist, dass die Regierung einen entsprechenden Antrag einbringen wird.
Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) gibt Thomi Jourdan zwar Recht, aber es sei nicht Sache der Regierung, sondern der Kommission, einen solchen Antrag einzubringen. Die Regierung könne nur reagieren. Das Anliegen geht allerdings nicht vergessen.
Urs Hess (SVP) bittet, die Dinge nicht miteinander zu vermischen. Die bereits dort ansässigen Fachhochschulen gehören gar nicht in den KRIP. Es geht bei den Beschlüssen und Festsetzungen vielmehr um Neues und nicht um Bestehendes.
Thomi Jourdan (EVP) entgegnet Urs Hess, es kämen neue Bauten nach Muttenz, und zwar in beträchtlichem Umfang.
Nicht nur er selbst, sondern auch andere Exponenten sind der Meinung, dass eine Anpassung im Richtplan nötig ist.
Er hat auch kundgetan, dass dieser Antrag nicht seitens Gemeinde gestellt werden müsste. Da er nichts Gegenteiliges gehört hat, ist er davon ausgegangen, dass der Kanton entsprechend Antrag stellt.
Kommissionspräsident Rolf Richterich (FDP) bestätigt, in der Kommission sei tatsächlich die Frage im Raum gestanden, ob eine entsprechende Änderung vorgenommen werden solle. Sie ist zum Schluss gekommen, dass alles so belassen werden sollte.
Da es keinen konkreten Antrag gibt, leitet der Landratspräsident zum nächsten Objektblatt über.
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S 4.2, Standorte für verkehrsintensive Einrichtungen; keine Wortbegehren
S 4.2.1, Sport- und Erholungszentrum St. Jakob; keine Wortbegehren
Kapitel Landschaft; Objektblatt L 1.1, Aufwertung Fliessgewässer; keine Wortbegehren
Objektblatt L 1.2, Raumbedarf Fliessgewässer; keine Wortbegehren
Objektblatt L 1.3, Naturgefahren; keine Wortbegehren
Objektblatt L 2.1, Landwirtschaftsgebiet; keine Wortbegehren
Objektblatt L 2.2, Fruchtfolgeflächen; keine Wortbegehren
Objektblatt L 2.3, Wald; keine Wortbegehren
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Objektblatt L 3.1, Vorranggebiet Natur
Urs Hintermann (SP) erklärt, es gehe hier um die aus Sicht des Naturschutzes wertvollsten Gebiete des Kantons. Eigentlich ist es von der Grösse her eine vernachlässigbare Fläche, die im Offenland 2% ausmacht.
Nun sollte man meinen, die Natur und der Naturschutz hätten in diesem Gebiet tatsächlich Priorität. Beim Lesen des Objektblattes stellt man allerdings fest, dass dem überhaupt nicht so ist.
Beispielsweise ist im Planungsgrundsatz c) festgehalten, dass die Interessen der Land- und der Forstwirtschaft zu berücksichtigen seien.
Dies ist nach Meinung Urs Hintermanns falsch. Nochmals: Es geht um lediglich 2% der Flächen, bei denen der Naturschutz wirklich Priorität haben muss und weshalb klarere Bestimmungen zu formulieren sind. Dies ist nicht als Votum gegen die Landwirtschaft zu werten. Der Grossteil der Natur wird von der Landwirtschaft genutzt, was auch richtig ist. Selbstverständlich sollen dabei die Interessen der Land- und Forstwirtschaft berücksichtigt werden.
Bei der Fläche von 2%, wo die Natur Vorrang hat, sollte sich dies auch in den Planungsgrundsätzen entsprechend niederschlagen. Daher stellt Landrat Hintermann folgenden Antrag zur Anpassung der Planungsgrundsätze:
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«c)
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Die Interessen der Land- und der Forstwirtschaft sind zu berücksichtigen, soweit sie den Schutzzielen der Vorranggebiete Natur nicht widersprechen. Insbesondere soll die fachgerechte Pflege ... in enger Partnerschaft mit Land- und Forstwirtschaft angestrebt werden.
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e)
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Bei Zielkonflikten zwischen den Schutzzielen der Vorranggebiete Natur und den Wünschen von Freizeit und Erholung haben die Anliegen des Naturschutzes Vorrang.»
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Keine weiteren Wortbegehren.
://: Der Landrat nimmt den Antrag Urs Hintermanns mit 43:37 bei 2 Enthaltungen an. [ Namenliste ]
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Objektblatt L 3.2, Vorranggebiet Landschaft
Isaac Reber (Grüne) stellt fest, im Zusammenhang mit dem Landschaftsschutz seien recht grosse Abstriche gemacht worden. Grosse Flächen, die bislang im Regionalplan unter Schutz gestanden hatten, sind herausgelöst worden und sind nun nicht mehr geschützt.
Die Grünen haben daran keine Freude, aber sie haben den Richtplan als Gesamtwerk vor Augen. Allerdings besteht eine Lücke, die nicht in den Richtplan gehört und die geschlossen werden sollte.
Im Richtplan sind Gebiete enthalten, welche im «Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung» aufgenommen sind - die sogenannten «BLN-Gebiete». Die Grünen sind der Meinung, dass BLN-Gebiete auf Stufe Richtplan wenigstens Vorranggebiete Landschaft sein müssten.
Im Namen der Grünen bittet Isaac Reber, im Objektblatt L 3.2 Vorranggebiet Landschaft unter D. Beschlüsse folgendem Antrag stattzugeben:
«Örtliche Festlegungen, Vororientierung (neu):
Landschafts- und Waldgebiete im ‹Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung BLN›, soweit sie nicht im Vorranggebiet Natur sind»
Hannes Schweizer (SP) hat heute Morgen im Richtplan nachgeschaut, inwiefern sein Betrieb davon betroffen ist. Mit Freude hat er festgestellt, dass etwa ein Drittel seines Gebietes dem Vorranggebiet Natur zugeordnet ist. Gleichzeitig hat er gemerkt, dass das restliche Gebiet als Vorranggebiet Landschaft gilt. Er möchte nun den biologischen Anbau von Kirschen fördern und muss zu diesem Zweck eine Überdachung anbringen.
Im Richtplan steht geschrieben, dass zonenkonforme Bauten und Anlagen für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung in unmittelbarer Nähe des Betriebes anzusiedeln sind.
Er ist zum Schluss gekommen, dass diese Vorschrift nicht in seinem Interesse sein kann, weshalb er wohl ablehnen müsste.
Elisabeth Schneider (CVP) erklärt, ihre Fraktion könne dem Antrag der Grünen grundsätzlich zustimmen. Sie deutet diesen so, dass es lediglich darum geht, die BLN-Gebiete im kantonalen Richtplan abzubilden. Mit anderen Worten: Übergeordnetes Recht wird im kantonalen Richtplan abgebildet.
Kommissionspräsident Rolf Richterich (FDP) bemerkt, es handle sich hier um ein wunderbares Beispiel dafür, wie die Interessen divergieren. Die eine Seite fordert mehr Schutz, die andere Seite möchte sich wirtschaftlich entwickeln können. In diesem Spannungsfeld haben auch die Diskussionen in der Kommission stattgefunden.
Beim Antrag Isaac Rebers, die BLN-Gebiete in die «Vororientierung» aufzunehmen, vermag er nicht zu erkennen, welche Aussage und welcher Vorteil damit verbunden sind. Die Kommission hat sich damit beschäftigt, was die BLN-Gebiete für den KRIP bedeuten. Sie ist dahingehend informiert worden, dass diese im Moment lediglich informativen Charakter haben.
Zur Frage Hannes Schweizers: Die Kommission hat beim betreffenden Planungsgrundsatz b) folgenden Satz eingefügt: «Falls es den Schutzzielen der Vorranggebiete Landschaft dient, können neue landwirtschaftliche Bauten auch an anderen Standorten realisiert werden.»
Davon ausgehend, dass Hannes Schweizer in Übereinstimmung mit den Schutzzielen Hochstammbäume anpflanzt, stellt Rolf Richterich fest, dass dann eigentlich die Realisierung landwirtschaftlicher Bauten an anderen Standorten möglich sein sollte. Er versichert sich bei Hannes Schweizer, dass es sich bei dessen Obstkulturen um Hochstammbäume handelt. Als Hannes Schweizer dies verneint, erklärt er, dann sei der Fall schwieriger. [Heiterkeit]
Die unmittelbare Hofnähe ist natürlich ein Problem, wie der Kommissionspräsident bemerkt. Es ist aber durchaus möglich, dass Hannes Schweizer die Überdachung in einer Senke oder in einem Gebiet, das nicht von überall her einsehbar ist, bauen kann. Es ist natürlich so, dass Hannes Schweizer die Obstkulturen im Vorranggebiet Natur überall anlegen kann; diesbezüglich bestehen keine Auflagen. Bei den Bauten gibt es hingegen Vorschriften. Inwieweit die von Hannes Schweizer geplanten Bauten möglich sind, vermag Rolf Richterich allerdings nicht abschliessend zu beantworten.
Petra Schmidt (FDP) erklärt, es gebe verschiedene Bundesinventare, die erst Rechtskraft erlangen, wenn sie im kantonalen Richtplan entsprechend verankert sind. Darum die Frage an Isaac Reber: Ist das BLN-Inventar übergeordnetes Recht, das auch ohne Verankerung im KRIP gilt, oder braucht es die Verankerung im KRIP, damit die Rechtskraft gewährleistet ist?
Hansruedi Wirz (SVP) äussert sich zur Empfehlung Rolf Richterichs, Hannes Schweizer möge seine Obstanlage in einer Senke anlegen.
Es besteht eine Frostkarte im Kanton, auf der ausgeschieden ist, auf welchen Gebieten Obstbäume gesetzt werden sollten, damit sie nicht erfrieren. Muldenanlagen und Senkungen sind extrem frostgefährdet.
Wenn die Obstanlagen nur noch dort angelegt werden dürfen, dann können sich die Bauern von der Obstproduktion im Baselbiet verabschieden.
Rolf Richterich (FDP) erklärt, dass es natürlich nicht soweit kommen dürfe. Mit dem erwähnten Zusatz wollte die Kommission den Bauern eine Türe offen halten. Es geht darum, die Weiterentwicklung der Landwirtschaft zu ermöglichen, ohne dabei die Schutzziele des Vorranggebietes Landschaft zu gefährden.
Die Empfehlung an Hannes Schweizer lautete, die Gebäude in einer Senke anzulegen. Die eigentliche Obstanlage muss nicht dort angelegt werden; diesbezüglich bestehen keine Vorschriften.
Zum Antrag Isaac Rebers ist festzustellen, dass dieser keinen zusätzlichen Inhalt hat. Es geht nur um die örtliche Festlegung, welche aber schon Teil der «Ausgangslage» ist. Das Ganze ist doppelt gemoppelt, weshalb der Antrag obsolet ist.
Isaac Reber (Grüne) ist der Ansicht, dass die Diskussion am falschen Objekt geführt werde. Er will die Vorranggebiete Landschaft als solche nicht zur Diskussion stellen. Vielmehr geht es um Folgendes: Wenn die BLN-Gebiete schon in der «Ausgangslage» aufgenommen sind, dann wäre es nur konsequent, den entsprechenden Charakter auch im Richtplan abzubilden. Das bedeutet, dass die BLN-Gebiete im Richtplan wenigstens Vorranggebiete Landschaft sein sollen.
Der Blick auf den Richtplan zeigt, dass die BLN-Gebiete schon grösstenteils Vorranggebiete Landschaft sind. Es gibt einzelne Flächen, bei denen das noch nicht der Fall ist.
Die von Hannes Schweizer aufgeworfene Frage sollte im Zusammenhang mit der Definition der Vorranggebiete Landschaft abgehandelt werden und nicht mit dem hier zur Diskussion stehenden Antrag.
Urs Hintermann (SP) versucht, die Frage Petra Schmidts zu beantworten: Die BLN-Gebiete sind vom Bund festgelegt; dazu hat der Landrat nichts zu sagen. In diesen Gebieten gelten bestimmte Regeln, auf die der Landrat ebenfalls keinen Einfluss hat. So müssen beispielsweise gewisse Anlagen von der entsprechenden eidgenössischen Kommission geprüft werden.
Er versteht den Antrag Isaac Rebers so, dass in den BLN-Gebieten, die in der «Ausgangslage» zur Information erwähnt sind, nicht nur die BLN-spezifischen Vorgaben des Bundes gelten, sondern auch jene Vorgaben, wie sie im KRIP für die Vorranggebiete Landschaft formuliert sind. Demnach würden die unter D. festgehaltenen Beschlüsse auch für die BLN-Gebiete auf Kantonsgebiet gelten.
Wenn gewünscht wird, dass die Bestimmungen des Vorranggebietes Landschaft flächendeckend für die BLN-Gebiete gelten, dann müsste dem Antrag Isaac Rebers zugestimmt werden.
Hanspeter Ryser (SVP) hat festgestellt, dass fast der ganze Bezirk Arlesheim neu als Vorranggebiet Landschaft eingestuft ist.
Er weiss, dass einige Bauernbetriebe aus den Dörfern gedrängt werden. Als Planungsgrundsatz c) ist nun festgehalten, dass Standorte für neue Aussiedlungen im Rahmen des Nutzungsplanverfahrens festzulegen sind. Ferner steht im Objektblatt L 2.1 Landwirtschaftsgebiet unter Planungsgrundsatz c) Folgendes: «Eine Zonenausscheidung ist in den folgenden im Richtplan ausgeschiedenen Gebieten nicht zulässig: Vorranggebiete Natur, Vorranggebiete Landschaft,...».
Daraus zieht er den Schluss, dass mit dieser Vorlage sämtliche Aussiedlungsprojekte im Bezirk Arlesheim faktisch eliminiert werden. Er fragt, ob dies den Tatsachen entspreche.
Petra Schmidt (FDP) dankt Urs Hintermann für die Antwort, aus der klar hervorgegangen ist, dass es sich im Zusammenhang mit den BLN-Gebieten um übergeordnetes Recht handelt und also keine Verankerung im Richtplan notwendig ist.
Da ein Teil der BLN-Gebiete auch im Siedlungsgebiet liegt, ist ihre Fraktion der Meinung, dass sie den Antrag nicht unterstützen kann.
Kommissionspräsident Rolf Richterich (FDP) erklärt, den Antrag Isaac Rebers nun zu begreifen, nachdem der Kommissionsvizepräsident diesen erklärt hat.
Ein Antrag in dieser Form war in der Kommission nicht diskutiert worden, weshalb darüber auch nichts im Kommissionsbericht nachzulesen ist. Es handelt sich also um eine neue Forderung.
Zur Frage Hanspeter Rysers bemerkt er, auch die Kommission habe diese Frage gestellt. Die Kommission ist dahingehend informiert worden, dass neue Aussiedlungen im Vorranggebiet Landschaft möglich sind, wie der Planungsgrundsatz c) dies besagt.
Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) ist sich nicht ganz sicher, ob alle den Antrag Isaac Rebers begriffen haben.
Ein Wort zu den Obstproduktionen: Es handelt sich um keine festen Anlagen, weshalb diese weiterhin möglich sein sollten. Je nach Grösse derselben wird es möglicherweise schon zu gewissen Diskussionen kommen.
Er ist der Auffassung, dass hier von zwei Kategorien Landschaftsschutz die Rede ist - einerseits von jenem in den festgesetzten Gebieten und andererseits von jenem in der «Vororientierung». Es entsteht hier eine schwierige Vermischung, weshalb der Landrat gebeten ist, dem Kommissionsantrag und nicht dem Antrag Isaac Rebers zuzustimmen.
Keine weiteren Wortbegehren.
://: Der Landrat lehnt Isaac Rebers Antrag mit 46:37 Stimmen bei einer Enthaltung ab. [ Namenliste ]
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Objektblatt L 4.1, Ausflugsziele im Jura; keine Wortbegehren
Objektblatt L 4.2, Freizeitanlagen im Nicht-Siedlungsgebiet; keine Wortbegehren
Kapitel Verkehr
Objektblatt V 1.1, Gesamtverkehrsschau; keine Wortbegehren
Objektblatt V 1.2, Agglomerationsprogramm; keine Wortbegehren
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Objektblatt V 2.1, Übergeordnete Projekte
Thomas Schulte (FDP) stellt fest, es gebe in Sachen Verkehr - sowohl beim öffentlichen als auch beim individuellen - einen Haufen Probleme. Aus diesem Grund beantragt die Fraktion, die «Südumfahrung» erneut im Richtplan aufzunehmen.
Warum? Im Jahr 2000 hat die Regierung den Auftrag erteilt, eine Planungsstudie zu machen. Dabei sind 16 Varianten geprüft worden, und die «Südumfahrung» ist als beste Variante daraus hervorgegangen.
Im Agglomerationsprogramm ist das Geschäft als C-Projekt aufgeführt, weshalb weiterhin dafür zu sorgen ist, dass dieses erste Priorität hat. In der Schweiz wird viel Geld für Projekte ausgegeben, und es soll klar signalisiert werden, dass auch der Kanton Baselland Geld für solche Projekte braucht.
Optimistisch stimmen die Äusserungen Urs Hintermanns zum Richtplan. Er sagte heute Morgen, der Richtplan sei nicht in Stein gemeisselt - es müssten und könnten immer wieder neue Anpassungen vorgenommen werden.
Die dem Vorstoss zugrunde liegende Absicht ist es, dem Kanton Baselland die Optionen soweit als möglich zu erhalten. Nimmt der Landrat die «Südumfahrung» erneut im Richtplan auf, vergibt er sich damit nichts. Es wird damit nichts festgelegt und in Stein gemeisselt.
Auch der Kommissionspräsident hat in seiner Eröffnungsrede gesagt, der Landrat versuche Entscheide zu treffen, die weise sind und auch für die jungen Menschen gute Möglichkeiten schaffen. Der Antrag, mit dem die Erhaltung aller Optionen angestrebt wird, würde dazu beitragen.
Dies bedeutet nicht, dass die «Südumfahrung» schliesslich gebaut werden muss. Es geht Landrat Schulte und der FDP darum, am Schluss aus vielen Varianten die beste wählen zu können. Das betrifft, wie erwähnt, den öffentlichen und den individuellen Verkehr.
Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) schliesst ans Votum seines Vorredners an, mit dem zusammen er den Antrag eingereicht hat. Es war das gute Recht der Bau- und Planungskommission, die Südumfahrung aus dem neuen Richtplanentwurf zu streichen. Es ist aber auch unser gutes Recht als Leimentaler - Bewohner von Therwil bzw. Oberwil - diesen Entscheid in Frage zu stellen.
Vor nicht allzu langer Zeit wurde im Landrat über die danach zurückgezogene Volksinitiative befunden, welche eine Einstellung der Planung verlangte. Die Volksinitiative wurde abgelehnt, weil eine Mehrheit im Landrat eben keine Einstellung der Planung will. Es ist Hans-Jürgen Ringgenberg deshalb rätselhaft, weshalb die Bau- und Planungskommission die Südumfahrung aus der Vorlage kippte. Stattdessen wird nun der einfache Weg beschritten und versucht, dem Disput auszuweichen, indem die Südumfahrung aus dem Richtplan gestrichen und verlangt wird, innert fünf Jahren nach Genehmigung des Richtplans eine neue Vorlage mit einer Gesamtbetrachtung der Verkehrsprobleme und mindestens zwei Varianten zu präsentieren.
Glaubt jemand, dass sich in den nächsten fünf Jahren irgend etwas ändert? In fünf Jahren wird man genau gleich weit sein wie heute; konkret verliert man fünf wertvolle Jahre, in denen sich an der Situation im Leimental gar nichts ändert. Diese fünf Jahre sollten für eine konkretere Planung genutzt werden! Es braucht eine Umfahrungsstrasse, das ist vielen Leuten klar, auch wenn immer der Eindruck erweckt wird, das Leimental sei geschlossen gegen die Südumfahrung. Natürlich gibt es diese Meinung, es gibt aber auch viele Leute, die tagtäglich unter dem sich durch die Dörfer - insbesondere Allschwil, Oberwil, Therwil - zwängenden starken Verkehr leiden; diese Anwohner sind am Limit und ärgern sich täglich. Hans-Jürgen Ringgenberg hält die Schleife für unnötig und falsch. Es gehe im Moment darum, das Trassee zu sichern und in diesem Gebiet Klarheit zu schaffen betreffend allfälliger Bebauungen und Bepflanzungen, damit der Regierungsrat legitimiert ist, Aktivitäten für eine Gesamtlösung zu entwickeln.
Die Option Südumfahrung soll gewahrt werden, nicht mehr und nicht weniger. Wofür es dazu eine fünfjährige Wartezeit braucht, ist Hans-Jürgen Ringgenberg schleierhaft; die Gegner der Südumfahrung hätten noch genügend Möglichkeiten, ein Projekt zu torpedieren, dazu brauche es beispielsweise auch noch Finanzen. Die blosse Freihaltung des Trassees sollte eigentlich für niemanden ein Problem darstellen, damit verbaue man sich - im wahrsten Sinne des Wortes - gar nichts. Die Politik sollte ihrer Verantwortung gerecht werden und die Möglichkeit offenhalten, diese Option für die Lösung der Verkehrsprobleme im Leimental zu nutzen.
Hans-Jürgen Ringgenberg bittet um Zustimmung zum Antrag auf Beibehaltung der Südumfahrung im Richtplan.
Urs Hintermann (SP) dankt Thomas Schulte, dass er ihm erklärt, was er am Vormittag gemeint habe, nur habe er es nicht so gemeint: Er habe - in anderem Zusammenhang - gesagt, der Richtplan sei nicht in Stein gemeisselt, sondern könne angepasst werden, wenn man klüger geworden sei. Das gilt selbstverständlich auch für dieses Objektblatt. Käme man später zum Schluss, die Südumfahrung sei wirklich die einzig sinnvolle Lösung, werde das Blatt angepasst und eine Linie für die Südumfahrung eingefügt. So weit sind wir aber nicht!
Was in den nächsten fünf Jahren passiert, kann Urs Hintermann Hans-Jürgen Ringgenberg erklären: es werden noch einmal Alternativen geprüft, und dabei geht es nicht darum, einfach ein anderes Trassee zu finden, sondern es gehe auch darum, welche Kapazitäten der öV bewältigen kann oder eben nicht. Vielleicht braucht man dann die Südumfahrung, aber das vergibt man sich nicht, wenn heute wie von der Kommission vorgeschlagen beschlossen wird. Würde umgekehrt heute die Aufnahme der Südumfahrung beschlossen und im Richtplan festgehalten, wettet Urs Hintermann, dass ab morgen alle Befürworter damit argumentieren würden, man habe im Richtplan Prioritäten gesetzt, darauf müsse man sich nun konzentrieren und nicht weitere Alternativen studieren.
Urs Hintermann ist sehr froh um die von der Bau- und Planungskommission vorgeschlagene Lösung und auch darum, dass RR Jörg Krähenbühl das in der Kommission unterstützt hat. Das Vorgehen ist gut, in fünf Jahren kann eine Auslegeordnung gemacht und dann entschieden werden. Das Vertrauen, dass in diesen fünf Jahren nicht einfach nichts passiere, setze er in die Verwaltung.
Weshalb der Planungsauftrag sinnvoll ist, hofft Urs Hintermann aufgezeigt zu haben. Nun zur Trasseesicherung: Bestünde wirklich konkreter Veränderungsdruck und man wüsste genau, wo die Strasse durchführen sollte, wenn sie einmal gebaut würde, hätte Urs Hintermann nicht viel einzuwenden gegen die Trasseesicherung. Aber Karl Willimann hat am Morgen vorgerechnet, was ein Bleistiftstrich in die Realität umgesetzt bedeutet. Wenn die Südumfahrung je käme, dann garantiert nicht auf dem Trassee, das jetzt vorgezeichnet ist, sondern da 100 Meter links davon und dort 100 Meter rechts davon - so nützt eine Trasseesicherung rein gar nichts, es kann ja nicht ein 2 Kilometer breiter Korridor freigehalten werden, nur weil vielleicht einmal eine Strasse gebaut werden könnte. Ausser dass falsche Schwerpunkte und Akzente gesetzt und die Leute verärgert werden, bringt diese Trasseesicherung überhaupt nichts.
Sollte in nächster Zeit wider Erwarten tatsächlich ein Vorhaben auftauchen, das eine allfällige Südumfahrung tangieren könnte, indem z.B. - rein hypothetisch! - eine Gemeinde Oberwil oder Therwil genau im Bereich dieses Trassees eine Siedlung planen würde, hat der Regierungsrat jederzeit die Möglichkeit, für fünf Jahre eine Planungszone zu verhängen und so zu verhindern, dass ein Präjudiz geschaffen wird, welches die Strassenführung verhindert.
Urs Hintermanns wichtigstes Argument für die Unterstützung des BPK-Antrags: eines der nächsten Objektblätter behandelt eine Abtretung von Kantonsstrassen an Gemeinden und umgekehrt; die Vorschläge sind zum grossen Teil berechtigt, aber sie werden ausgeklammert, weil sie ein rotes Tuch darstellen und Ungenauigkeiten bestehen. Liesse man jene Vorhaben drin, gäbe es heftige Opposition gegen den Richtplan. Mit der Südumfahrung verhalte es sich genau gleich: liesse man sie drin, erzeugte das Widerstand gegen den Richtplan und man riskierte ein Referendum. Diesen Preis ist Urs Hintermann nicht zu zahlen bereit, er möchte den Richtplan in Kraft sehen und deshalb nicht mit unnötigen Dingen belasten, die im Moment nichts bringen.
«Im Interesse des Richtplans» appelliert Urs Hintermann an den Landrat, dem Richtplan wie von der Bau- und Planungskommission vorgeschlagen zuzustimmen und den Entscheid zur Südumfahrung in fünf Jahren zu treffen.
Elisabeth Schneider (CVP) will nicht erneut eine ausgedehnte Südumfahrungsdiskussion führen, ist aber enttäuscht von den Vorstössen der Südumfahrungsbefürworter. Sie war der Meinung, es läge ein guter Kompromiss vor. Aus Sicht der Südumfahrungsgegner ist das ein Kompromiss. Die - auch von ihr nicht gewollte - Südumfahrung sei Teil des Variantenfächers, der noch einmal geprüft werde und zu dem sie ebenfalls Ja sage.
Elisabeth Schneider begreift die Befürworter nicht: im ersten und zweiten Entwurf des Richtplans war die Südumfahrung mit einem Planungshorizont von ca. 15 Jahren enthalten. Mit der Option Trasseefreihaltung alleine sind die Verkehrsprobleme nicht zu lösen. Mit dem konkreten Planungsauftrag hingegen werden viel früher Lösungsansätze aufgezeigt. Elisabeth Schneider bittet deshalb, den Vorschlag der Bau- und Planungskommission zu unterstützen. Urs Hintermann hat darauf hingewiesen: wird die Trasseesicherung aufgenommen, besteht die Gefahr eines Referendums. Zur Kompromisslösung, bei welcher die Südumfahrung Teil des Variantenfächers sein darf, sagen die Gegner Ja.
Elisabeth Schneider kennt die Studien, aufgrund derer die Südumfahrung in den Richtplanentwurf kam. Das grenznahe Ausland sei in die Diskussion nie einbezogen worden. In den letzten 10 Jahren sei man aber gescheiter geworden, es seien viele grenzüberschreitende Projekte angegangen und auch realisiert worden. Genau die Lösung der Verkehrsprobleme im Leimental und in Allschwil wäre nun ein Bereich, in dem gezeigt könnte, dass auch eine Zusammenarbeit mit Frankreich möglich ist.
Im Namen einer Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion bittet Elisabeth Schneider den Landrat, den Antrag FDP/SVP abzulehnen.
Für Siro Imber (FDP) wird über einen Horizont von 10, 15, 20 oder gar 25 Jahren diskutiert. Wie die technische Entwicklung in dieser Zeit voranschreite, wisse man heute nicht. Gewiss sei nur, dass sich die Automobiltechnik von der fossilen Energie lösen werde, die Frage sei nicht mehr, ob, sondern wann. Würden wir uns nun ein Denk- und Planungsverbot auferlegen, wären wir nicht mehr sicher, auch in Zukunft die optimalste Lösung zu haben. Wir wissen nicht, wie der Verkehr in 15 bis 20 Jahren aussieht! Vielleicht gibt's dann gar keine ökologischen Bedenken mehr, weil niemand mehr mit fossiler Energie fährt. Und weil wir die Zukunft nicht kennen, dürfen wir nicht heute schon eine Trasseesicherung aus dem Richtplan streichen. Mit der Aufnahme der Trasseesicherung verlieren wir nichts, gewinnen aber viel für die Zukunft.
Gemäss Kommissionspräsident Rolf Richterich (FDP) wurde die damalige Regierungsrätin Elsbeth Schneider im Zuge der Erarbeitung des Richtplans nicht müde, die Bedeutung der Trasseesicherung herunterzuspielen. Dass die Trasseesicherung nun in Kürze die Verkehrsprobleme des Leimen- und Birsigtals löst, bezweifelt die Bau- und Planungskommission. Aus diesem Grund wurde der Nutzen der Beibehaltung einer Trasseesicherung im Verhältnis zu den Gefahren abgewogen und am Ende - trotz harter Schädel auf beiden Seiten - einstimmig das nun vorgeschlagene Verfahren beschlossen. Diese Lösung schafft kein Präjudiz für oder gegen die Südumfahrung, sondern repräsentiert eine neutrale Haltung. Auch wenn's in den Medien teilweise anders dargestellt wurde: die Meinung der Bau- und Planungskommission ist klar, und der Planungsauftrag könnte morgen schon ausgelöst werden.
Das Aggloprogramm wiederum hat mit der Südumfahrung nichts zu tun, diese wird nie übers Aggloprogramm finanziert werden. Die Südumfahrung ist im Teil «übergeordnete Projekte» angesiedelt, dafür wird der Bund aufkommen müssen. Eine regionale Strasse wäre das schon vom Charakter her nicht. Mit der Auftragserteilung ist nach Meinung der Bau- und Planungskommission in kürzerer Zeit eine Lösung zu erreichen als mit einer blossen Trasseesicherung. Obwohl vermutlich eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder eher Befürworter der Südumfahrung als Gegner sind - die Meinung war, mit dem kleinen Umweg komme man schneller ans Ziel, als wenn man mit dem Kopf durch die Wand und die Trasseesicherung um jeden Preis beibehalten wolle.
Isaac Reber (Grüne) gehört wohl zur Kommissionsminderheit, welche die Südumfahrung nicht so toll findet. Die Kommission macht hier aber einen klugen und sachgerechten Vorschlag, auch für die Südumfahrungsbefürworter. Klar hätten diese lieber etwas «zum Anfassen», z.B. eine Linie im Richtplan. Die bringt aber niemanden weiter. Egal, ob das Projekt dereinst kommt oder nicht, ob's übers Aggloprogramm finanziert oder vom Bund übernommen würde - der Bund wird Fragen stellen, z.B. ob Alternativen geprüft wurden, ob's günstigere Lösungen gäbe, und darauf muss der Kanton gute, fundierte Antworten haben. Die Arbeit macht unter jedem Titel Sinn, auch für die Südumfahrungsbefürworter. So kommt man schneller zu einem gescheiten Projekt als mit einer Trasseesicherung, die vielleicht nicht die klügste ist.
Isaac Reber bittet deshalb auch die Südumfahrungsbefürworter um Unterstützung der Kommissionsvariante, welche im übrigen auch von der Regierung als guter Weg gesehen wird.
Urs Hintermanns Wunsch, den Richtplan nicht mit unnötigen Dingen zu belasten, findet Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) schon fast zynisch. Für ihn jedenfalls sei die Südumfahrung fast das Wichtigste am Richtplan, da stehe viel anderes drin, das nicht so wichtig oder unnötig sei. So variieren halt die Blickwinkel, aber es braucht eine Lösung! Hans-Jürgen Ringgenberg mag wohl glauben, dass man auf diesem Weg eine Lösung anstrebt; Rolf Richterich erklärt sogar, es gehe schneller. Für Hans-Jürgen Ringgenberg ist das etwas und doch nichts, denn auf der anderen Seite steht die Aussage von Elisabeth Schneider, die Gegner kämen den Befürwortern entgegen, indem die Variante Südumfahrung im Fächer bleibe - aber man hört schon heraus, dass sie die Südumfahrung à priori nicht wollen.
Regierungsrat Jörg Krähenbühl hat erklärt, eine mögliche Südumfahrung würde auf weiten Strecken unterirdisch gebaut, womit der Korridor fürs Trassee gar nicht auf den Zentimeter genau stimmen muss, ausser dass es selbstverständlich Zu- und Abfahrten braucht. Und weshalb bei Aufnahme der Trasseesicherung keine weiteren Varianten geprüft werden könnten, versteht Hans-Jürgen Ringgenberg auch nicht. Es wird Druck gemacht, es wird mit Referenden gedroht - das führt überall hin, nur nicht zur benötigten Lösung der Verkehrsprobleme.
Petra Schmidt (FDP) hat nun mehrfach gehört, dass Schwierigkeiten bei der Sicherstellung des Trassees befürchtet werden. Sie kommt deshalb an dieser Stelle auf einen weiteren von der FDP eingegebenen Antrag zu sprechen:
Im Objektblatt V2.1 soll der Regierungsrat ergänzend beauftragt werden, nötigenfalls punktuell eine Planungszone zu verhängen. Mit oder ohne Trasseesicherung im Richtplan laufen Abklärungen, und mit dem beantragten Zusatz könnte sichergestellt werden, dass nicht plötzlich Bauten auf eine mögliche Streckenführung gestellt werden, die dann mit grossem Aufwand korrigiert werden müssten. Dieser Antrag der FDP kann unabhängig vom anderen als Ergänzung betrachtet werden.
Nach Auffassung von Petra Schmidt sollten sowohl Befürworter wie Gegner der Südumfahrung hinter diesem Antrag stehen können. Alle ausser den absoluten Fundamentalisten pro oder contra Strassen bemühen sich ja, die Gesamtabklärung ergebnisoffen anzugehen. Petra Schmidt bittet deshalb, die beantragte Ergänzung der Planungsanweisung um den Auftrag an den Regierungsrat, das Trassee der Südumfahrungsroute nötigenfalls mit einer Planungszone zu sichern, in jedem Fall anzunehmen.
Ivo Corvini (CVP) erinnert daran, dass es jetzt nicht um ein Strassenprojekt und Ausgaben in Milliardenhöhe, sondern einzig um eine Trasseesicherung geht. In der regierungsrätlichen Vorlage war diese enthalten, die Bau- und Planungskommission hat sie herausgenommen. Das einzige Argument dafür ist politischer Druck bzw. Widerstand, ein sachliches Argument gegen die Notwendigkeit einer Trasseesicherung wurde nicht vorgebracht. Das Argument, das Land sei ja sowieso nicht überbaut, ist nicht stichhaltig - wäre es bereits überbaut, könnte gar keine Trasseesicherung erfolgen.
Der sogenannte Kompromissvorschlag der Kommission ist für Ivo Corvini keiner, weil er die Trasseesicherung nicht einschliesst. Man hätte den Variantenfächer auch öffnen und die Trasseesicherung vorsorglich gewähren können. Dass in den nächsten fünf Jahren ohnehin nichts realisiert wird, ist allen klar.
Ein Kompromissvorschlag ist für Ivo Corvini hingegen der von Petra Schmidt vorgebrachte FDP-Antrag. Damit verbaut man sich nichts, und der Regierungsrat hat die Möglichkeit, allfällige Bauvorhaben im Bereich der möglichen Südumfahrung - die ja weiterhin Bestandteil der Gesamtplanung ist -, zu blockieren. Es geht darum, sich durch einzelne Häuser nicht eine Lösung zu verbauen für eine Strasse, die in kantonalem Interesse steht.
Ivo Corvini hat festgestellt, dass auch die Haltung der Gemeinden im Leimental nicht einheitlich ist. Der Landrat muss aber kantonale Interessen vertreten und wahren, drum bittet Ivo Corvini, die Trasseesicherung für die Südumfahrung in den Kantonalen Richtplan aufzunehmen sowie in jedem Fall auch den von Petra Schmidt portierten Antrag zu unterstützen.
Elisabeth Schneider erklärte, sie sei enttäuscht. Auch Thomas Schulte (FDP) ist enttäuscht! Worum geht's eigentlich? Wir wollen das Beste, für den Individualverkehr, aber auch für den öffentlichen Verkehr, vielleicht muss ja auch noch mal eine S-Bahn gebaut werden, die dann keinen Platz mehr hat. Enttäuscht ist Thomas Schulte auch von der Reaktion der Südumfahrungsgegner auf die Ablehnung der Volksinitiative durch den Landrat. Deren erste Aeusserung war: Wenn die Südumfahrung in den Richtplan kommt, gibt es ein Referendum. So stehen Drohungen im Raum, die Thomas Schulte nicht gefallen. Wollen wir nun die beste Lösung für den Verkehr oder nur eigene Interessen durchsetzen? Was vergibt man sich mit der Offenhaltung von Optionen? Aufgabe des Landrates ist es, kantonal zu denken. Thomas Schulte plädiert dafür, die persönlichen Interessen zurückzustellen und den Nachkommen alle Optionen offenzuhalten.
Urs Hintermann (SP) äussert sich zum von Petra Schmidt angesprochenen Antrag bezüglich Planungszone: Die SP hält einen solchen Antrag für unnötig, weil das Raumplanungs- und Baugesetz die Möglichkeit der Verhängung von Planungszonen bereits vorsieht; der Regierungsrat kann also jederzeit eine solche verfügen. Weil diese Möglichkeit bereits besteht, schadet es aber auch nicht, sie noch einmal in den Richtplan zu schreiben - wenn sich die Befürworter dadurch sicherer fühlen, dass zwischenzeitlich kein Präjudiz gesetzt werden kann, hält Urs Hintermann das im Sinne einer «psychologischen Stützmassnahme» für vertretbar und schätzt, dass eine Mehrheit der SP-Fraktion zustimmen könnte.
Für Madeleine Göschke (Grüne) klugerweise hat die Bau- und Planungskommission die Trasseesicherung aus dem Richtplan herausgenommen. Wollen wir wirklich mit diesen beiden Anträgen den Richtplan gefährden? Der nächsten Generation stehen alle Optionen offen, ohne dass der Strich in den Richtplan gesetzt wird. Die ganze Strecke liegt in der Landwirtschaftszone, und ohne Bewilligung der Regierung kann gar nicht umgezont werden. Es ist also überhaupt nicht nötig, diese Strecke festzulegen und damit den gesamten Richtplan zu gefährden. Madeleine Göschke bittet um Ablehnung beider Anträge.
Karl Willimann (SVP) liefert zu Urs Hintermanns Hinweis die Quelle: § 53 des Raumplanungs- und Baugesetz hält in Abs. 3 lit. a fest:
«Die Bau- und Umweltschutzdirektion erlässt Planungszonen, soweit sie der Sicherung und Durchführung der kantonalen Richt- und Nutzungsplanung dienen. Der Gemeinderat erlässt Planungszonen zur Sicherung und Durchführung der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung.»
Der Antrag der FDP ist also überflüssig oder doppelt genäht, der Regierungsrat hat diese Kompetenz bereits.
Kommissionspräsident Rolf Richterich (FDP) bestätigt Karl Willimanns Aussage. Dem Antrag kommt wohl tatsächlich eher die psychologische Wirkung zu, sich dieser Tatsache überhaupt bewusst zu sein. Ueberdies könnten auf der ganzen Strecke wohl nur wenige hundert Meter von einer Planungszone betroffen werden, und es würde auch nicht bedeuten, dass in diesem Bereich gar nichts mehr möglich wäre. Wollte beispielsweise in Landwirt in einer solchen Zone etwas entwickeln, dürfte dies unter gewissen Auflagen möglich sein.
In der Bau- und Planungskommission war die Meinung, mit dem vorgeschlagenen Weg bekämen man den Fünfer und das Weggli - ein hoher Anspruch, aber hier schien er gelungen. Wenn bereits innerhalb von fünf Jahren eine konkrete Planung vorliegt, darf man hoffen, dass vielleicht auch die betroffenen Gemeinden, die jetzt zum Teil dagegen sind, hinter der Lösung stehen können. Wenn wir in dieser Frage nicht weiterkommen und sowohl die Gemeinden als auch der Landrat offensichtlich gespalten sind, können wir schlicht vergessen, dass im Leimen- und Birsigtal überhaupt je etwas im grösseren Stil gebaut wird.
Das ist der Hintergrund der Ueberlegung: wenn man die Lösung offenlässt und die Zusatzschlaufe einbaut, gelangt man auf diesem Umweg schneller ans Ziel als mit der direkten Linie einer Aufnahme der Südumfahrung.
Josua Studer (SVP) stellt fest, dass alle, die bislang die Streichung der Südumfahrung aus dem Kantonalen Richtplan wünschten, klare Gegner sind. Urs Hintermann argumentierte, wenn die Südumfahrung aufgenommen werde, würden die Befürworter gleich mit der Planung beginnen. Warum nicht? fragt Josua Studer. Weshalb soll man Zeit vergeuden? Es geht nicht darum, mit dem Bauen anzufangen, aber wir wollen unseren Wunsch klar deklarieren. Diejenigen, welche die Südumfahrung nicht wollen, planen ja auch, für den öffentlichen Verkehr. Aber die Südumfahrung kann auch für den öV genutzt werden, darauf können Busse fahren, öV ist nicht immer schienengebunden. Es wird damit argumentiert, der Richtplan sei für den Kanton - die Südumfahrung ist für den unteren Teil, fürs Leimental, für Allschwil, vielleicht auch für Frankreich, aber liesse man deswegen den ganzen Richtplan fallen, täte man nichts für den Kanton.
Josua Studer appelliert an den Landrat, die Südumfahrung in den Richtplan aufnehmen.
Das Instrument der Planungszone besteht, doch lehnt es Isaac Reber (Grüne) ab, dieses auf Vorrat anzuwenden. Dieses Instrument ist für den Bedarfsfall gedacht. Wenn der Regierungsrat etwas sichern muss, kann er eine Planungszone verfügen, aber bitte nicht auf Vorrat.
Petra Schmidt (FDP) verneint den Einsatz auf Vorrat: der Antrag enthält ja die Einschränkung «nötigenfalls», d.h. die Verhängung einer Planungszone käme nur zum Einsatz, wenn sie notwendig wird. Zudem gilt eine vom Regierungsrat verhängte Planungszone maximal fünf Jahre und muss danach wieder aufgehoben werden, wenn keine konkrete Massnahme anschliesst.
Das Instrument ist im Raumplanungs- und Baugesetz verankert, dennoch hält Petra Schmidt es für richtig, dieses auch hier aufzunehmen, um dessen Einsatzmöglichkeit zu unterstreichen. Es sei wichtig, den Richtplan nicht wegen der Südumfahrungsdiskussion scheitern zu lassen. Petra Schmidt ist überzeugt, dass auch diejenigen, welche die Trasseesicherung für die Südumfahrung wollen, im Falle ihres Unterliegens damit leben könnten, wenn hier wenigstens punktuell eine Garantie bestünde, dass der Auftrag an die Regierung erteilt ist, nötigenfalls eine Planungszone zu verfügen. Petra Schmidt hat zwar Vertrauen in die Regierung, dass sie das auch ohne explizite Erwähnung tun würde, aber doppelt genäht hält besser!
Klaus Kirchmayr (Grüne) erinnert den Landrat an seine Verantwortung für das Gesamtprojekt Richtplan. Es geht jetzt nicht darum, ob der Landrat die Südumfahrung will oder nicht, darüber kann er sich die Köpfe immer noch bei der aufgegleisten separaten Vorlage einschlagen. Wenn der Richtplan jetzt gefährdet wird, ist das aber nicht nur ein Stück Papier, welches nicht oder später kommt, sondern es bedeutet ziemlich viel Geld, welches riskiert wird, bedeutet ziemlich viele Aufträge, die die Wirtschaft nicht erhält. Deshalb appelliert Klaus Kirchmayr an alle Ratsmitglieder, von rechts bis links, vom Leimental bis ins Birseck, von Allschwil bis ins Oberbaselbiet, sich zurückzunehmen und diese Frage zu entkoppeln. Es geht darum, was jetzt für den Kanton sinnvoll ist, nicht darum, wer recht hat.
Die Meinungen zum Thema sind in etwa bekannt; jetzt muss der Kantonale Richtplan ins Trockene gebracht werden. Die Bau- und Umweltschutzdirektion braucht diesen, um mit dem Bund arbeiten zu können und nicht immer wieder Finanzierungen abgelehnt zu bekommen. Den vorgeschlagenen Weg findet Klaus Kirchmayr deshalb sehr unterstützenswert und er bittet den Landrat, das von der Bau- und Planungskommission vorgezeichnete Vorgehen zu unterstützen.
Nachdem alle Wortmeldungen abgearbeitet sind, lässt Landratspräsident Peter Holinger (SVP) über den projizierten Antrag H.-J. Ringgenberg SVP/Th. Schulte FDP zu Objektblatt V2.1 abstimmen:
Objektblatt V2.1 Uebergeordnete Projekte
C. Voraussichtliche Auswirkungen
Südumfahrung Basel
29. November 2008; Beschluss Regierungsrätliche Delegation, eine Planungsstudie in Auftrag zu geben. Das Variantenstudium ergab als Bestvariante eine mehrheitlich geländeunabhängige Linienführung mit mittlerer Anschlussdichte, welche 2003 als zweckmässig beurteilt wurde. Gegen die Südumfahrung Basel wurde eine Volksinitiative eingereicht. Die eingereichte Volksinitiative wurde vom Landrat am 15. November 2007 abgelehnt, worauf sie von den Initianten zurückgezogen wurde.
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Siedlung:
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Die stark belasteten Hauptstrassen in den Wohngebieten der Gemeinden im Leimental und in Allschwil sowie in Basel West werden vom Durchgangsverkehr massiv entlastet. Der Verkehr wird auf Hochleistungsstrassen geleitet.
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Wirtschaft:
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Die Anbindung des Leimentals sowie von Allschwil (Arbeitsplatz von kantonaler Bedeutung) und Basel West wird verbessert und führt zu erheblich kürzeren Fahrzeiten.
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Umwelt:
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Gegenüber dem heutigen Zustand positiver.
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Kosten:
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Grobe Kostenschätzung ca. 1.2 Mia.
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Termine:
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langfristig (ca. 15 Jahre)
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D. Beschlüsse
Planungsanweisungen
Absatz b) ist ersatzlos zu streichen.
Oertliche Festlegungen
Neu (Wiederaufnahme gemäss regierungsrätlicher Vorlage)
Vororientierung
Südumfahrung Basel (Trasseesicherung)
://: Der Antrag Ringgenberg/Schulte auf Wiederaufnahme der Südumfahrung in den Kantonalen Richtplan gemäss regierungsrätlicher Vorlage wird mit 48 Nein- zu 35 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt und damit die Fassung der Bau- und Planungskommission gutgeheissen.[ Namenliste ]
* * * * *
Zum von Petra Schmidt vorgestellten Antrag der FDP liegen Landratspräsident Peter Holinger (SVP) keine Wortbegehren vor. Er lässt deshalb abstimmen über den Antrag auf Ergänzung von
Objektblatt V2.1 Uebergeordnete Projekte:
D. Beschlüsse
Planungsanweisungen
Absatz b) ist wie folgt zu ergänzen:
Trasseesicherstellung: Der Regierungsrat wird beauftragt, das Trassee der Südumfahrungsroute nötigenfalls mit einer Planungszone nach Raumplanungs- und Baugesetz § 53 RBG zu sichern.
://: Die Ergänzung von Buchstabe b) der Planungsanweisungen um den Auftrag an den Regierungsrat, zur Trasseesicherstellung nötigenfalls eine Planungszone zu verhängen, wird mit 55 Ja- zu 29 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. [ Namenliste ]
* * * * *
Auch zum von Siro Imber (FDP) vertretenen Antrag registriert Landratspräsident Peter Holinger (SVP) kein Wortbegehren.
Abstimmung über den Antrag der FDP-Fraktion auf Ergänzung von
Objektblatt V2.1 Uebergeordnete Projekte:
D. Beschlüsse
Planungsanweisungen
Absatz b) ist wie folgt zu modifizieren:
[...], dem Parlament
innert 5 Jahren nach dem Bundesratsbeschluss
bis Ende 2012 zum Kantonalen Richtplan [...]
://: Dieser Antrag der FDP-Fraktion wird mit 29 Ja- zu 54 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen verworfen. [ Namenliste ]
Die Beratung des Objektblatts V2.1 ist damit abgeschlossen.
* * * * *
Objektblatt V2.2 Kantonsstrassennetz
Dazu liegt gemäss Landratspräsident Peter Holinger (SVP) ein Antrag der «Aescher Landräte» vor.
Es gehe um eine kleine Sache, welche dennoch wichtig sei für die Zukunft, erläutert Marianne Hollinger (FDP). In den Planungsanweisungen steht auf S. 80 unter Buchstabe a) «Der Kanton überprüft im Raum Aesch-Duggingen-Grellingen das Anschlusskonzept für die H18». Der Muggenbergtunnel sei als Festsetzung im Richtplan vorgesehen, nicht jedoch die Aussage, dass gleichzeitig der Anschluss im Angenstein gelöst werden muss.
Die Antragsteller wünschen die Präzisierung: «Der Kanton überprüft im Raum Angenstein das Anschlusskonzept für die H18 mit dem Ziel, die Verkehrsströme von und aus dem Laufental optimal mit dem lokalen Verkehr der Gemeinden Aesch, Duggingen, Grellingen und Dornach zu verknüpfen.» Das bedeutet, dass im Angenstein zusammen mit dem Muggenbergtunnel eine Anschlusslösung geprüft und die beste Lösung vorgeschlagen werden muss.
Die «Aescher Landräte» von FDP, CVP und Grünen befürworten diesen Antrag und bitten um Zustimmung.
Kommissionspräsident Rolf Richterich (FDP) sieht darin eine andere Formulierung für dasselbe Anliegen. Wenn die vorgeschlagene Präzisierung dient, hat die Kommission dagegen nichts einzuwenden.
Landratspräsident Peter Holinger (SVP) lässt über den auf den Bildschirmen eingeblendeten Antrag abstimmen:
V2 Verkehrsinfrastruktur
V2.2 Seite 80, Kantonsstrassennetz
D. Beschlüsse
Planungsanweisungen
Buchstabe a) ist wie folgt zu präzisieren:
«Der Kanton überprüft im Raum Angenstein das Anschlusskonzept für die H18 mit dem Ziel, die Verkehrsströme von und aus dem Laufental optimal mit dem lokalen Verkehr der Gemeinden Aesch, Duggingen, Grellingen und Dornach zu verknüpfen.»
://: Der vorstehende Antrag der Aescher Landräte auf Präzisierung der Planungsanweisung a) wird mit 73 Ja- zu 2 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen gutgeheissen. [ Namenliste ]
* * * * *
Objektblatt V2.3 kein Wortbegehren.
Objektblatt V3.1 kein Wortbegehren.
Objektblatt V3.2 kein Wortbegehren.
Objektblatt V3.3 kein Wortbegehren.
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Kapitel VE Ver- und Entsorgung
Objektblatt VE1.1 kein Wortbegehren.
Objektblatt VE1.2 kein Wortbegehren.
Objektblatt VE 1.3 Mobilfunkanlagen
Gemäss Regula Meschberger (SP) ist die SP-Fraktion nicht glücklich mit dem Objektblatt VE1.3 zu den Mobilfunkanlagen, weil es relativ vage formuliert ist. Sie wird keine Anträge stellen, drückt aber ihre Erwartung aus, dass in Zukunft klarere Aussagen gemacht werden.
Unter Planungsanweisungen Buchstabe b) ist zu lesen, der Kanton lasse sich einmal jährlich die Netzplanungen der Betreiberfirmen mit Blick auf eine verbesserte Standortkoordination vorlegen . Bekanntlich hat der Landrat zwei Vorstösse überwiesen, welche Planung und Koordination fordern. Wie schwierig diese Planung ist sei vom Bundesrecht her bekannt, dennoch bestünden in der Schweiz heute in Bezug auf die Koordination Modelle, die wesentlich weiter gingen als im Kanton Basel-Landschaft. Namens der SP-Fraktion bittet Regula Meschberger den Regierungsrat, das aufzunehmen. Sie ist auch gespannt auf die endgültige Vorlage in Bezug auf das Raumplanungs- und Baugesetz und erwartet, dass die vage Formulierung in ganz konkrete Handlungsanweisungen mündet, wenn es um gesetzliche Aenderungen geht.
Kommissionspräsident Rolf Richterich (FDP) öffnet ein Fenster zur Theorie des Richtplans: Im Rahmen des Kantonalen Richtplans kann ein kantonales Gesetz nur vollzogen, aber nicht geschaffen werden. Dieses Objektblatt konnte nicht griffiger gemacht werden, um keine Differenz zum Gesetz zu schaffen. Möglicherweise werde bei der Behandlung der entsprechenden Vorlage aber schon bald eine Anpassung möglich sein.
Keine weiteren Wortbegehren zu Objektblatt VE1.3.
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Objektblatt VE2.1 kein Wortbegehren.
Objektblatt VE2.2 kein Wortbegehren.
Objektblatt VE2.3 kein Wortbegehren.
Objektblatt VE2.4 kein Wortbegehren.
Objektblatt VE3.1 kein Wortbegehren.
Damit ist die Behandlung der Objektblätter abgeschlossen.
* * * * *
Landratspräsident Peter Holinger (SVP) erkundigt sich nach eventuellen Rückkommensanträgen.
Agathe Schuler (CVP) stellt keinen Rückkommensantrag, bringt aber eine generelle Bemerkung zu den Objektblättern Siedlung vor: Sie gehe davon aus, dass allfällige Auswirkungen der heutigen Diskussion zum Thema Siedlungsbegrenzung - z.B. auf den Siedlungstrenngürtel, der heute ohne Diskussion passierte - berücksichtigt werden können.
Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei
Thomi Jourdan (EVP) meint, es könne wohl sein, dass der Kanton und die Gemeinde Muttenz zwischendurch auch mal unterschiedlicher Meinung sind und dies auch medial ausgeschlachtet wird. Beim Campus Muttenz aber arbeite man sehr gut zusammen. Auch habe man im Vorfeld darüber diskutiert, dass im Richtplan eigentlich eine Anpassung gemacht werden müsste, um den äusserst sportlichen Zeitplan für die Realisierung des Campus Muttenz einhalten zu können. Der hier eingebrachte Vorschlag, welcher nicht aus seiner Küche stammt, sondern gemeinsam von den Verwaltungen seitens Gemeinde und Kanton ausgearbeitet wurde, hält fest, dass es nicht nur darum geht, die Fachhochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit in Muttenz zu platzieren, sondern auch Hochschulen - mit der Möglichkeit zu verschiedenen universitären Nutzungen -, Fachhochschulen sowie Sekundarschulen II und weitere Bildungseinrichtungen, wie etwa das Amt für Berufsbildung usw. Wenn diese Elemente bereits enthalten sind, könne Tempo gewonnen werden, denn immerhin handle es sich nicht um einen Bau auf grüner Wiese, sondern um die Transformation eines Quartiers. Seines Wissens sei dies auch im Sinne von Regierungsrat Jörg Krähenbühl.
Urs Hintermann (SP) glaubt, dem Vorschlag könne man problemlos zustimmen. Als man im Vorfeld in der Kommission zum Schluss gekommen war, nun nichts überstürzen zu wollen, stellte sich die Frage, ob es sich beim für den Campus vorgesehenen Areal um ein Arbeitsplatzgebiet von kantonaler Bedeutung handelt. Nun sei dies der Fall, was sehr wahrscheinlich zu einer gewissen Inkompatibilität führen könnte. Aber diese Frage könne letztlich geklärt werden, wenn man wisse, was dort genau hinkommt. Die eben gemachte Präzisierung scheint ihm aber problemlos.
Thomi Jourdan (EVP) erklärt, man habe auch die Frage bezüglich Wohnnutzungen geklärt und in Absprache mit den Herren Stöcklin und Huber (BUD) fest gestellt, dass (Zitat) «im Nutzungsplan auch ein Wohnanteil fest gelegt werden kann, sofern ein Gesamtkonzept vorliegt». Das würde, nach Aussage des Rechtsdienstes der BUD auch entsprechend passen für ein Arbeitsplatzgebiet von kantonaler Bedeutung.
Rolf Richterich (FDP) bestätigt, es sei korrekt, dass man im Objektblatt S4.1 durchaus eine Anpassung treffen kann. Dies werfe keine grossen Wellen. Wenn es von der Verwaltung geprüft und von der Regierung getragen wird, so spreche sich die Kommission mit Sicherheit dafür aus.
Der Landratspräsident lässt über den Rückkommensantrag zu Objektblatt S4.1 von Thomi Jourdan abstimmen.
S4. 1 Standorte für kantonale öffentliche Bauten / Anlagen
D. Beschlüsse
Punkt
Örtliche Festlegungen
Punkt
Festsetzung
Punkt
Hochschulen
Zweiter Punkt
bisher:
Fachhochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider
Basel (Standort Muttenz, Kriegacker)
neu:
Hochschule, Fachhochschule, Sekundarschulen und weitere Bildungseinrichtungen (Standort Campus Muttenz, Kriegacker)
://: Der vorstehende Antrag von Thomi Jourdan eines neuen Alinea 2 unter Punkt Hochschulen wird vom Landrat mit 77 Ja : 0 Nein bei einer Enthaltung gutgeheissen. [ Namenliste ]
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Landratspräsident Peter Holinger (SVP) geht über zur Beratung der Pläne, welche ebenfalls dem Bericht angehängt sind.
1. Richtplangesamtkarte keine Wortbegehren
2. Richtplankarte Verkehr
Hanni Huggel (SP) weist auf einen kleinen Fehler in der Farbgebung hin: das Gebiet des Heiligholz ist fälschlich rosarot (Wohngebiet etc.) eingezeichnet, es handelt sich aber um eine so genannte noch nicht bestimmte weisse Zone.
Es wird eine entsprechende Überprüfung zuhanden der definitiven Fassung stattfinden, hält Peter Holinger (SVP) fest.
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- Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffern 1 - 12 keine Wortbegehren
Es wird kein Rückkommen beantragt.
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- Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss zur Vorlage 2007/169 (KRIP) in der von der Bau- und Planungskommission unterbreiteten Version mit den beschlossenen Änderungen einzelner Objektblätter mit 75 Ja- : 4 Neinstimmen bei einer Enthaltung zu. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
über den Erlass Kantonaler Richtplan (KRIP)
vom 26. März 2009
Gestützt auf Art. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung, § 116 Abs. 2 und § 117 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft sowie § 9 des Raumplanungs- und Baugesetzes beschliesst der Landrat:
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1.
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Der Kantonale Richtplan, bestehend aus den Objektblättern, der Richtplangesamtkarte und der Richtplankarte Verkehrsinfrastruktur, wird erlassen.
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2.
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Die als Postulat umgewandelte Motion 1998/193
von Ruedi Moser betreffend Vermeidung Mobilfunk-Antennenwald wird als erfüllt abgeschrieben.
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3.
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Die als Postulat umgewandelte Motion 2003/038
von Max Ribi, FDP, betreffend Kantonaler Spezialrichtplan öffentlicher Verkehr wird als erfüllt abgeschrieben.
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4.
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Es werden folgende Regionalpläne aufgehoben:
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Strassennetzplan der Region Leimental-Birstal vom 30.04.1964 (inkl. Mutationen);
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Strassennetzplan der Region Rheintal vom 08.05.1967 (inkl. Mutationen);
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Strassennetzplan der Region Ergolztal West vom 19.03.1970 (inkl. Mutationen);
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Strassennetzplan der Region Ergolztal Ost vom 11.01.1983 (inkl. Mutationen);
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Strassennetzplan der Region Laufental vom 11.09.1995;
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Regionalplan Landschaft vom 23.10 1980;
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Regionalplan Uferwegnetz vom 10.11.1986;
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Regionalplan Fuss- und Wanderwege vom 06.12.1993, angepasst am 18.09.1997;
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Regionalplan Radrouten vom 07.05.1987, angepasst am 29.10.1998;
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Koordinationsplan vom 27.10.1987;
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Regionalplan Siedlung vom 25.01.2001;
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Regionaler Richtplan Landschaft 1978 der Regionalplanung Laufental-Thierstein-Dorneck vom 27.11.1979;
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Regionaler Richtplan 1982 der Regionalplanung Laufental-Thierstein-Dorneck vom 22.11.1983.
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5.
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Es werden folgende Dekrete, Verordnungen und Landratsbeschlüsse aufgehoben:
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Landratsbeschluss betreffend den Provisorischen Regionalplan Siedlung vom 15.06.1970;
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Verordnung über den Vollzug des Bundesbeschlusses über dringliche Massnahmen auf dem Gebiete der Raumplanung vom 23.02.1973;
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Verordnung über den Regionalplan Landschaft vom 23.10.1980;
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Dekret über den Regionalen Fuss- und Wanderwege vom 06.12.1993;
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Verordnung über den Regionalplan Fuss und Wanderwege vom 08.02.1994.
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6.
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Der Regierungsrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu erarbeiten, die es ermöglicht, im KRIP Aussagen zu Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende zu machen und deren raumplanerische Relevanz zu erfassen.
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7.
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Für die gestützt auf den Richtplan und zur Ausarbeitung von Kreditvorlagen erforderlichen Planungs- und Projektierungsarbeiten wird für das kantonale Strassennetz ein Verpflichtungskredit von 2'500'000 CHF zulasten Konto 2312.501.10-017 bewilligt.
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8.
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Für die gestützt auf den Richtplan und zur Ausarbeitung von Kreditvorlagen erforderlichen Planungs- und Projektierungsarbeiten wird für das Schienennetz der Vorortsbahnen ein Verpflichtungskredit von 500'000 CHF zulasten Konto 2317.501.10-011 bewilligt.
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9.
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Der vorliegende Landratsbeschluss, soweit er Ziffer 1 betrifft, unterliegt dem fakultativen Planungsreferendum (§31 Abs. 1 lit. a KV).
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10.
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Der vorliegende Landratsbeschluss, soweit er Ziffern 7 und 8 betrifft, unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum (§31 Abs. 1 lit. b KV).
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11.
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Der Erlass des Kantonalen Richtplans bedarf der Genehmigung durch den Bundesrat (Art. 11 Abs. 1 RPG). Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Bundesrat zu gegebener Zeit die Genehmigung zu beantragen.
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12.
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Der Kantonale Richtplan tritt mit der Genehmigung durch den Bundesrat in Kraft.
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Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
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Peter Holinger (SVP) bedankt sich bei dieser Gelegenheit bei allen Beteiligten an diesem grossen Geschäft; bei der Kommission, bei Martin Huber, welcher sich auf der Zuschauertribüne befindet sowie dem Regierungsrat. Sein Dank geht auch an den Landrat, dass dieses grosse Geschäft in immerhin 4-stündiger Beratung erfolgreich durchgebracht werden konnte. [Applaus]
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
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