Protokoll der Landratssitzung vom 22. April 2010

Nr. 1848

Mit der Verabschiedung der Vorlage 2008/230 hat der Landrat per 1.1.2009 im Sinne einer auf 3 Jahre befristeten Übergangsregelung eine Neuformulierung des Dekretes zum Gesetz über die Verkehrsabgaben beschlossen. Darin werden insbesondere neuere energieeffiziente Personenwagen mit Hybrid- oder Gasantrieb zu 50% von der Verkehrssteuer befreit.


Fragen:


1. Wieviele Fahrzeuge profitieren derzeit von einer Ermässigung der Motorfahrzeug-Steuern aufgrund der Kriterien des obgenannten Dekretes? (Anzahl absolut und in % des gesamten PW-Bestandes im BL.)


2. Wie gross ist die Anzahl der Personenwagen mit Erdgas- resp. Hybridantrieb per 1.1.2010 insgesamt? (Anzahl absolut und in % des gesamten PW- Bestandes im BL.)


3. Berücksichtigt auch die Kantonale Verwaltung bei der Erneuerung ihrer Fahrzeugflotte im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten die Kriterien der Energieeffizienz und des möglichst geringen CO2-Ausstosses?


Die Beantwortung der Fragen erfolgt durch Regierungsrätin Sabine Pegoraro :


Zu Frage 1:
Von der Ermässigung auf die Motorfahrzeugsteuer profitieren total 545 Personenwagen; das entspricht 0,4 % des Gesamtbestands von 136'688 PWs. Davon sind wiederum 496 mit Hybrid-Antrieb ausgestattet, was 0,36 % des gesamten PW-Bestandes ausmacht, 49 mit Gasantrieb, was 0,04 % des gesamten PW-Bestands entspricht.


Zu Frage 2:
Im Kanton BL gibt es 987 Personenwagen mit Hybrid-Antrieb, was 0,72 % des gesamten PW-Bestandes entspricht und 174 PWs mit Gasantrieb, das entspricht 0,13% des Gesamt-PW-Bestandes. Somit ergibt sich ein totaler Bestand von Fahrzeugen mit Hybrid-oder Gasantrieb von 1'161 Personenwagen, was 0,85 % des gesamten PW-Bestandes entspricht. In den Genuss der Motorfahrzeugsteuerermässigung kommen nur die Hälfte dieser Fahrzeuge mit Alternativantrieben, weil sie dafür folgende Kriterien erfüllen müssen: Sie müssen Energieeffizienz A der Energieetikette aufweisen und mindestens die Euronorm 4 erfüllen.


Zu Frage 3:
Bei der Anschaffung von Staatsfahrzeugen wird der Umweltverträglichkeit grösste Beachtung geschenkt. Die Fahrzeugflotte von 330 Einheiten umfasst zur Zeit 13 Erdgasfahrzeuge. Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten sind auch Energieeffizienz und CO2-Ausstoss als Beschaffungskriterien anwendbar. Dieselfahrzeuge werden nur mit Russpartikelfilter angeschafft.


Keine Zusatzfrage


://: Damit ist die Fragestunde beendet.


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



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