Protokoll der Landratssitzung vom 27. November 2008
| |
2008-230 vom 23. September 2008
Vorlage: Dekret zum Gesetz über die Verkehrsabgaben; Anpassung
- Bericht der Finanzkommission vom 13. November 2008
- Beschluss des Landrats am 27. November 2008: < beschlossen > || Landratsbeschluss
Nr. 874
Kommissionspräsident Marc Joset (SP) informiert, aufgrund des Dekrets über die Verkehrsabgaben seien Fahrzeuge, welche durch Batteriestrom, Erdgas oder Biogas angetrieben sind, von der Verkehrssteuer befreit. Das Dekret ist bis Ende 2008 befristet. Das Gesetz über die Verkehrsabgaben soll mittelfristig revidiert und auf der Basis der Umweltetikette des Bundes noch stärker ökologisch ausgerichtet werden. Heute beschliesst der Landrat eine Übergangslösung für die Zeit bis 31. Dezember 2011.
Um zu gewährleisten, dass der Umweltschutzbeitrag möglichst hoch ist, schlägt der Regierungsrat eine Verschärfung der Kriterien vor und will den bisher gewährten Rabatt von 100% (Steuerbefreiung) auf 50% reduzieren. Die Finanzkommission würdigte den unterbreiteten Vorschlag für die Anpassung des Dekrets als vernünftig und pragmatisch, umso mehr, als es sich um eine Übergangsregelung handelt, die durch das revidierte Gesetz über die Verkehrsabgaben abgelöst werden soll. Es wurde deutlich gemacht, dass bei der späteren Gesetzesrevision den Aspekten der Ökologie in einem umfassenden Sinne noch besser Rechnung getragen werden kann und soll. Dann würde auch die Gelegenheit bestehen, das Anreizsystem grundsätzlich zu überdenken und allenfalls neu auszugestalten.
Stark diskutiert wurde der Umfang des Rabattes. Eine Fraktion stellte den Antrag, dass am bisherigen Rabatt von 100% festgehalten werden soll. Sie machte geltend, dass mit der Senkung des bisherigen Rabattes auf 50% ein falsches Signal ausgesendet würde. Auch die gegenteilige Meinung wurde geäussert. Es wurde argumentiert, dass auch ökologischere Fahrzeuge die Strasseninfrastruktur benutzen und die Umwelt belasten, weshalb eine Vergünstigung von 50% gerechtfertigt sei. Der Antrag, am bisherigen Rabatt von 100% festzuhalten, fand in der Kommission mit 6:5 Stimmen bei einer Enthaltung eine knappe Mehrheit.
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat nun mit 8:3 Stimmen bei einer Enthaltung, dem abgeänderten Landratsbeschluss zuzustimmen.
Ruedi Brassel (SP) stellt fest, der Landrat befinde heute über eine quasi temporäre Gesetzgebung und es sei überfällig, dass das Gesetz über die Verkehrsabgaben auf eine neue Grundlage gestellt werde. Basierend auf ökologischeren Grundlagen sollen die Abgaben nicht nach dem Gewicht eines Fahrzeugs bemessen werden, sondern nach der effektiven Umweltbelastung, dem Verbrauch.
Bei der jetzigen Überarbeitung des Dekrets sollte angesichts der bevorstehenden Änderungen nicht versucht werden, zu viel aufs Mal zu realisieren. In der Fraktion wurde der Einbezug eines Bonus/Malus-Systems diskutiert, die Mitglieder kamen jedoch zum Schluss, ein solches System müsste elementarer Bestandteil der neuen Gesetzgebung sein.
In der Vorlage reduzierte der Regierungsrat den Rabatt für Fahrzeuge, welche ökologischer sind, auf 50 %. Diesen Entscheid stiess die Kommission mehrheitlich um und es wurde geltend gemacht, eine Reduktion des Rabattes würde ein falsches Signal aussenden. Es stelle sich allerdings die Frage, ob nicht auch ein Rabatt von 100 % ein falsches Signal aussende, denn einen solchen Rabatt erhalten eigentlich Personen, welche auf ein eigenes Auto verzichten. Wer die Verkehrsinfrastruktur in Anspruch nehmen will, verursacht auch Kosten und habe diese bis zu einem gewissen Grad mitzutragen. Es sei korrekt, für Fahrzeuge mit ökologisch innovativen Treibstofflösungen einen Rabatt zu gewähren, auch sie sollen aber einen Beitrag an die Verkehrsinfrastruktur leisten.
Die SP-Fraktion beantragt dem Landrat mehrheitlich, einen Rabatt von 50 % zu gewähren, wie dies der Regierungsrat ursprünglich vorschlug. Sollte dieser Antrag vom Landrat unterstützt werden, werde die SP auch dem angepassten Dekret zustimmen.
Hansruedi Wirz (SVP) zeigt sich erstaunt darüber, dass sich die SVP für einmal der SP anschliessen könne. Die bisherigen Fördermassnahmen, unterstützt wohl auch durch die steigenden Treibstoffpreise und die sich weiter entwickelnde Technologie, haben erfreulicherweise Wirkung gezeigt. Die SVP-Fraktion unterstützt jedoch ebenfalls den Antrag der Regierung, den Rabatt auf 50 % zu reduzieren. Es sei richtig, heute eine Übergangslösung zu beschliessen und nach dem Vorliegen neuer Vorschriften aus Bern das kantonale Gesetz zu revidieren.
Marianne Hollinger (FDP) stellt grosse Einigkeit im Landrat fest, denn auch die FDP beantragt, wie bereits in der Kommission, dem regierungsrätlichen Antrag zuzustimmen und damit in Zukunft die Verkehrssteuer für umweltfreundliche Fahrzeuge um 50 % zu reduzieren.
Vor vier Jahren wurde eine Anschubfinanzierung beschlossen und somit ein Anreiz geschaffen, umweltfreundliche Autos zu kaufen. Diese Förderung war erfolgreich, jedoch sei auch klar, dass ein Anreizmodell immer befristet ist. Eine Weiterführung des heutigen Modells wurde im Voraus nie zugesagt.
Die heutige Neubeurteilung führte bei der FDP-Fraktion zur Meinung, die hundertprozentige Initialzündung vor vier Jahren sei damals richtig gewesen, bis zur Umweltetikette des Bundes im Jahr 2011 soll als Übergangslösung nun aber ein Rabatt von 50 % gewährt werden. Mit einer Reduktion um 50 % bleibe der Anreiz bestehen, ein umweltfreundlicheres Auto zu kaufen, gleichzeitig werde man damit dem Umstand gerecht, dass auch diese Autos unsere Strassen beanspruchen und damit Unterhaltskosten generieren. So erzeugen beispielsweise auch umweltfreundliche Autos Feinstaub mit allen bekannten Folgen.
Aus den oben genannten Gründen erscheint es der FDP-Fraktion richtig, für die Übergangslösung einen Rabatt von 50 % festzulegen und damit dem regierungsrätlichen Antrag zu folgen.
Thomi Jourdan (EVP) sieht ein Problem darin, dass mit der vorliegenden Übergangslösung eigentlich zwei Ziele verfolgt werden: Die Verkehrsinfrastruktur soll finanziert werden, weshalb Ruedi Brassel beigepflichtet werden könne, dass eigentlich nur die Nicht-Nutzung der Strassen einen Rabatt auslösen sollte. Auch ökologischere Fahrzeuge nutzen die Verkehrsinfrastruktur durchaus. Auf der anderen Seite stehen ökologische Aspekte im Vordergrund. Da unsere Gesellschaft offenbar nicht in der Lage sei, grundsätzlich auf den Individualverkehr zu verzichten, müsse möglichst umfassend versucht werden, ökologische Anliegen zu fördern und zu unterstützen.
Es sei schwierig zu versuchen, die beiden genannten Ziele mit einer Idee umzusetzen. Wer heute beispielsweise eine Solaranlage auf dem Hausdach installiere, verfüge oftmals im Keller doch noch über eine Erdgasheizung. Der Förderbeitrag, welche aber Menschen überhaupt dafür motiviert, eine teurere Heizung zu installieren, werde einmalig ausgerichtet. Beim Verkehr sollten die Beiträge in ähnlicher Art und Weise gesprochen und so Anreize dafür geschaffen werden, dass Menschen auf ökologischere Fahrzeuge umsteigen. Ein zusätzlicher Verkehrssteuerrabatt wäre dann nicht mehr nötig. Thomi Jourdan hofft sehr, dass derartige Ideen in Zukunft diskutiert werden.
Heute beschliesse der Landrat über die Art des Signals, das er setzen wolle. Thomi Jourdan zeigt sich überzeugt, dass eine Reduktion des Rabatts auf 50 % das Signal aussende, die ökologische Ausrichtung beim Individualverkehr werde weniger stark gefördert. Mit der Verschärfung der Grenzwerte für die Berechtigung zu einem Rabatt werden viele Autos ausgeschlossen, welche heute noch von diesem Bonus profitierten. Gerade weil es sich jetzt nur um eine Übergangslösung handelt, bittet Thomi Jourdan darum, mit einer Reduktion des Rabatts nun kein falsches Signal zu senden. Gerade weil die Befreiung von den Verkehrsabgaben in der Vergangenheit ein Erfolg war, müsse auf dieser Schiene weitergefahren werden.
Schweizweit sind momentan rund 7'000 erdgasbetriebene Autos zugelassen, es bestehe hier also ein grosses Potential, denn jedes dieser Autos sei bezüglich Schadstoffe massiv besser als konventionelle Fahrzeuge. Weil der bisherige Verkehrssteuerrabatt ein Erfolg war, welcher unbedingt weitergeführt werden soll, bittet Thomi Jourdan den Landrat darum, am Rabatt von 100 %, wie ihn die Finanzkommission beantragt, festzuhalten. In zwei bis drei Jahren soll das Thema dann grundsätzlich neu diskutiert werden.
Die CVP/EVP-Fraktion konnte sich mehrheitlich für Thomi Jourdans Argumentation erwärmen und er bittet noch einmal darum, mit der Unterstützung eines 100 %-igen Rabattes ein Zeichen zu setzen.
Zu den Erdgaspreisen: Diese seien heute nicht mehr besonders lukrativ, während die Benzinpreise am Sinken seien.
Isaac Reber (Grüne) zeigt sich erfreut über Thomi Jourdans Votum. Auch er setzt sich für eine Lösung mit einem Rabatt von 100 % ein, denn mit dem heutigen Entscheid setze der Landrat ein Signal. Es brauche eine Aufforderung an alle, effiziente Fahrzeuge zu kaufen, sowie eine Aufforderung an die Industrie, effiziente Fahrzeuge zu produzieren. Mit dem bisherigen Rabatt wurde vor vier Jahren ein Anreiz geschaffen, sich sinnvoll zu verhalten. Was spricht nun dafür, diesen Anreiz nicht mehr zu setzen oder gar zu vermindern? Ist es heute nur noch halb so wichtig, dass auf unseren Strassen effiziente Fahrzeuge verkehren?
Isaac Reber bezeichnet es als enorm wichtig, dass im Bereich von ökologischeren Fahrzeugen weiterhin grosse Anstrengungen unternommen werden, denn der Verkehr sei ein grosser CO 2 -Produzent und mit der Gewährung eines Rabatts für sinnvollere Autos könne der Kanton hier einen gewissen Einfluss ausüben. Isaac Reber bittet die Ratsmitglieder noch einmal darum, ihren Entscheid gut zu überdenken, denn die Reduktion des Rabattes sende ein falsches Signal aus.
Für Isaac Reber ist eine Reduktion des Rabattes auch aus finanziellen Gründen nicht verständlich. Die Argumentation, mehr Leute als geplant hätten ein Hybridauto gekauft und deshalb müsse der Rabatt nun gesenkt werden, mache keinen Sinn, denn diese Tatsache sei erfreulich. Der Rabatt bewege sich in einem Rahmen von nur rund 1 bis 2 Mio. Franken, dies angesichts weiterer Steuersenkungsvorlagen, bei welchen weit grössere Beträge zur Diskussion stehen. Vor diesem Hintergrund erachtet Isaac Reber die Argumentation für eine Reduktion des Rabattes als ungenügend.
Es komme nicht oft vor, dass die Grünen die gleiche Meinung vertreten wie der TCS, hier jedoch sei dies der Fall. Es brauche einen klaren Anreiz, damit die Leute effizientere Fahrzeuge kaufen. Der Rabatt soll daher wie bisher 100 % betragen und nicht 50 %, was für die Leute bedeute, dass das Anliegen ökologischerer Fahrzeuge für den Kanton nun nur noch halb so wichtig sei. Auch für die Grünen sei die vorgeschlagene Lösung nicht das Gelbe vom Ei, weshalb das definitive Gesetz in Zukunft zwei Dinge berücksichtigen soll: die Effizienz und den Gebrauch eines Fahrzeugs.
Isaac Reber bittet den Landrat nun aber darum, bei der aktuellen Vorlage die Meinung der Grünen und des TCS zu unterstützen und den Rabatt von 100 % für die Übergangslösung zu genehmigen.
Thomas Bühler (SP) zeigt sich grundsätzlich erfreut darüber, dass auch mit dem neuen Dekret Personen, welche ökologisch sinnvollere Fahrzeuge kaufen wollen, weiterhin unterstützt werden. Über die aktuelle Vorlage jedoch sei er enttäuscht. Ihm erscheint es, man habe eine Chance verpasst, auch für die dreijährige Übergangsfrist eine Vorlage auszuarbeiten, welche dem ökologischen Anreizsystem gerechter geworden wäre. Es wäre sinnvoll gewesen, Bonus/Malus-Kriterien einzuführen, auch wenn die Umweltetikette des Bundes noch nicht vorliege. Heute werde der Rabatt auf die Energieetikette abgestützt. Auch so wären aber abgestufte Rabatte durchaus möglich gewesen, welche dem ökologischen Gedanken näher kämen.
Thomas Bühler ist der Ansicht, wenn in zwei bis drei Jahren über die Erneuerung des Dekrets befunden werde, sollte die Vorlage auch in der Umweltschutz- und Energiekommission beraten werden, nicht nur in der Finanzkommission.
Dieter Schenk (FDP) ist angesichts der heutigen Situation der Meinung, die Anreize greifen gar nicht mehr, da die Autoverkäufe ein anderes Bild zeigen. Vermehrt werden grosse und schwere Dreckschleudern gekauft. Eine Halbierung der Verkehrssteuern sei immer noch ein rechter Anreiz und damit werde auch kein falsches Signal ausgesandt. Er bittet den Landrat daher darum, die Regierungsvorlage mit einer Steuerreduktion um 50 % zu unterstützen.
Isaac Reber (Grüne) kommt es unlogisch vor, dass die Anreize halbiert werden, sobald sie nicht mehr genügend greifen. Finanzpolitisch korrekt wäre es, in einer solchen Situation den Anreiz ganz zu streichen. Mehrmals wurde auch das Argument geäussert, alle Autofahrerinnen und Autofahrer sollten an die Strassen bezahlen. Wir bezahlen jedoch nicht nur über die Motorfahrzeugsteuer einen Beitrag an den Strassenunterhalt, sondern auch über das Benzin, weshalb dieses Argument nicht steche.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) empfände es als falsch, wenn der Autofahrer gleich behandelt würde wie der Tramfahrer oder der Fussgänger. Mit der Reduktion um 50 % werde eine sinnvolle Abstufung zwischen uneffizienten und ökologischeren Fahrzeugen sowie Fussgängern oder Nutzern des ÖV erreicht. Er bittet den Landrat daher, der regierungsrätlichen Lösung zuzustimmen.
Rita Bachmann (CVP) äussert sich im Namen einer starken Minderheit der CVP/EVP-Fraktion, welche die Regierungsvorlage unterstützt. Für effektiv umweltfreundliche Fahrzeuge soll gemäss Antrag der Finanzkommission die Verkehrssteuer zu 100 % erlassen werden. Eine Minderheit der CVP/EVP wolle aber nur eine Reduktion um 50 %, denn in den letzten Jahren wurden immer mehr Fahrzeuge von der Verkehrssteuer befreit, welche effektive Dreckschleudern seien. Noch immer soll ein Anreiz für wirklich umweltfreundliche Autos bestehen, was mit der 50 %-Reduktion auch der Fall sei. Mit der Energieetikette des Bundes in zwei Jahren werde dann eine Totalrevision des vorliegenden Dekrets unabdingbar.
Regierungspräsident Adrian Ballmer (FDP) dankt dem Rat herzlich für die gute Aufnahme der Übergangsregelung. Heute wurde nur noch über die Frage diskutiert, ob der Rabatt 100 oder 50 % betragen soll. Er versteht nicht, weshalb die Grünen praktisch allein immer noch der Ansicht seien, der Rabatt müsse 100 % betragen, denn damit würde ein falsches Signal ausgesandt und im Gegensatz zu Marianne Hollinger ist er der Meinung, dieses sei bereits vor vier Jahren falsch gewesen. Für die 50 %-Reduktion sprechen gute Gründe, und zwar nicht in erster Linie der Steuerausfall. Adrian Ballmer war von jeher der Ansicht, die Mobilität solle nicht subventioniert werden. Eine 100 %-ige Reduktion wäre diskriminierend für diejenigen Personen, welche die Strasseninfrastruktur gar nicht benutzen. Zudem sollten Subventionen nie höher als notwendig angesetzt werden, da ansonsten Steuergelder und damit Ressourcen verpufft werden. Mit Geld nicht nachhaltig umzugehen, könne nicht den Idealen der Grünen entsprechen.
Schliesslich würde der Ausfall bei der Finanzierung der H2 durch eine Reduktion um 100 % zu Lasten des Steuerzahler vergrössert, was Adrian Ballmer nicht als richtig empfindet. Die Kosten für den Bau der H2 sollen möglichst durch die Nutzer abgegolten werden.
Aus den genannten Gründen bittet Adrian Ballmer den Landrat darum, sich umweltbewusst zu verhalten und einem Rabatt von 50 % zuzustimmen.
Kaspar Birkhäuser (Grüne) erwidert auf Adrian Ballmers Aussage, die Mobilität solle grundsätzlich nicht subventioniert werden, was denn gegen eine Unterstützung von Fussgängerinnen und Fussgängern sowie Velofahrerinnen und Velofahrern spreche.
Urs Hintermann (SP) wurde bei Adrian Ballmers Bemerkung zur H2 hellhörig. Werden die Mehrkosten beim Bau der H2 nun nicht mehr via Aufhebung des Verkehrssteuerrabattes, sondern über die Steuerzahler abgegolten?
Es liege selbstverständlich in Regierungspräsident Adrian Ballmers Absicht, die Finanzierung via Verkehrssteuerrabatt vorzunehmen. Sollten die Kosten für die H2 jedoch wesentlich ansteigen, wie es auch schon behauptet wurde (Adrian Ballmer glaubt allerdings nicht daran), werde die Verkehrssteuer allein nicht mehr reichen. Dies sei im Übrigen schon immer so kommuniziert worden. Auch heute werden Strassen teilweise von den Steuerzahlern bezahlt, da Verkehrssteuer und LSVA nicht ausreichen, die ganze Verkehrsinfrastruktur zu finanzieren.
Landratspräsident Peter Holinger (SVP) stellt unbestrittenes Eintreten auf die Vorlage 2008/230 fest und lässt über den Antrag der SP-Fraktion, der SVP-Fraktion und der FDP-Fraktion abstimmen, den Verkehrssteuerrabatt von 100 % auf 50 % zu reduzieren. Diese Reduktion entspräche der Regierungsvorlage.
://: Mit 53:28 Stimmen bei 4 Enthaltungen spricht sich der Landrat für einen Verkehrssteuerrabatt von 50 % und damit für das Festhalten an der Regierungsvorlage aus. [ Namenliste ]
Detailberatung Dekret zum Gesetz über die Verkehrsabgaben gemäss Regierungsvorlage
Titel und Ingress keine Wortbegehren
§§ 1 und 2 keine Wortbegehren
://: Der Landrat stimmt dem geänderten Dekret zum Gesetz über die Verkehrsabgaben gemäss Regierungsvorlage mit 74:5 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
Landratsbeschluss
betreffend Dekret zum Gesetz über die Verkehrsabgaben
vom 27. November 2008
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 15 Absatz 1 Buchstabe b des Gesetzes vom 25. Juni 1981 über die Verkehrsabgaben beschliesst:
§ 1 Erlass der Verkehrssteuer
1
Personenwagen mit Hybrid- oder Gasantrieb werden zu 50% von der Verkehrssteuer befreit, wenn die folgenden Kriterien kumulativ erfüllt sind:
a. Energieeffizienz A der Energieetikette
b. mindestens EURO-Norm 4
2
Fahrzeuge gemäss Art. 11 Abs. 2 Bst. e und f der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) mit Hybrid- oder Gasantrieb werden zu 50% von der Verkehrssteuer befreit, wenn sie mindestens die EURO-Norm 4 erfüllen.
3
Fahrzeuge mit direktem Elektroantrieb werden zu 50% von der Verkehrssteuer befreit.
4
Neue
Energieetiketten kommen jeweils auf den 1. Januar im Folgejahr ihrer Inkraftsetzung zur Anwendung.
§ 2 Schlussbestimmungen
1
Dieses Dekret tritt am 1. Januar 2009 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2011.
2
Das Dekret vom 4. September 2003 zum Gesetz über die Verkehrsabgaben wird aufgehoben.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
Back to Top