Protokoll der Landratssitzung vom 22. Mai 2014
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2014-059 vom 4. Februar 2014 [Das Geschäft wird online nicht publiziert] Vorlage: Erteilung Kantonsbürgerrecht an ausländische Staatsangehörige (6) - Beschluss des Landrats vom 27. März 2014: < Gesuch Nr. 5 an Petitionskommission zurückgewiesen; übrige Gesuche beschlossen > - Bericht der Petitionskommission vom 12. Mai 2014 - Beschluss des Landrats vom 22. Mai 2014: < beschlossen > |
Kommissionspräsident Hans Furer (glp) führt in den Sachverhalt ein. Der Landrat hatte an seiner Sitzung vom 27. März 2014 beschlossen, das Gesuch Nr. 5 aus dem Einbürgerungspaket 2014/059 herauszulösen und an die Petitionskommission zurückzuweisen. Die Kommission hat daraufhin beschlossen, den betreffenden Gesuchsteller einzuladen sowie auch die Verwalterin und den Präsidenten der zuständigen Bürgergemeinde anzuhören. Das Problem war gewesen, dass der Gesuchsteller Sozialhilfe bezog; zudem hiess es, er habe «einiges auf dem Kerbholz». Die Kommission hat diese Vorwürfe genau geprüft. Sie konnte sich überzeugen, dass der Gesuch-steller über dreissig Jahre in der Schweiz lebt. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Jahr 1998 musste er längere Zeit Sozialhilfe beziehen. Er hat dann, mit Unterstützung der Sozialbehörden, die Taxifahrerprüfung abgelegt. Diese ist ihm auch bezahlt worden, allerdings aus einer anderen Kasse, nämlich aufgrund von Bestimmungen aus der Arbeitslosenversicherung. Dank bestandener Taxifahrerprüfung war der Gesuchsteller dann in der Lage, ein eigenes Einkommen von 2000 Franken pro Monat zu generieren. Daneben hat er noch eine 35-prozentige Invalidenrente.
Die Kommission hat sich im Weiteren davon überzeugt, dass der Gesuchsteller das Niveau B1 gemäss dem Europäischen Sprachenportfolio erfüllt. Er spricht nicht sehr gut Deutsch, aber mit dem nachgewiesenen Niveau B1 erfüllt er die auf die Sprache bezogene Einbürgerungsbedingung. Die Kommission hat sich auch überzeugt, dass der Gesuchsteller integriert ist, dass er die hiesigen Lebensgewohnheiten und Sitten akzeptiert und auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt. Was den Sozialhilfebezug angeht, so hat sich der Gesuchsteller keiner Verfehlung im Sinne des § 10 Absatz 1 quater schuldig gemacht; er hat mit der Sozialhilfebehörde kooperiert und ist auch aus der Sozialhilfe herausgekommen.
Die Kommission ist auch dem Vorwurf nachgegangen, der Gesuchsteller habe «einiges auf dem Kerbholz». Dies hat sich nicht bestätigt. Es liegt kein strafrechtlich relevantes Verhalten vor, einzig eine Verkehrsübertretung. Hierzu meint der Kommissionspräsident, wer im Saal noch keine solche Übertretung begangen habe, möge dies durch Handerheben bezeugen.
Die Anhörungen dauerten mehr als eine Stunde, und die Kommission hat sich danach noch sehr eingehend mit dem Fall befasst, zumal es ja ein bisher einmaliges Vorkommnis war, dass ein Gesuch aus einem Paket herausgelöst und nochmals separat geprüft wurde. Die Kommission kam dann zum gleichen Ergebnis wie schon zuvor und hat mit 5:2 Stimmen dafür votiert, dem Einbürgerungsgesuch stattzugeben.
Hanni Huggel (SP) stellt fest, die Schlaufe, die die Petitionskommission in diesem Fall machen musste, sei durchaus auch einmal eine gute Sache gewesen. Die Schlaufe hat sich gelohnt. Die Kommission hat den Mann angehört, sie hat ihn gesehen und gespürt. Es handelt sich um einen höchst anständigen Mann. Seine sprachliche Fähigkeit ist nicht sehr gross, aber sie reicht aus. Die Vertreter der Bürgergemeinde haben bestätigt, dass sie den Fall sehr seriös geprüft hätten und alles in Ordnung sei. Es spricht überhaupt nichts gegen die Einbürgerung. Dies war eine gute Erfahrung für die Kommission, aber nun sollte der Landrat dieser Einbürgerung wirklich zustimmen. Anderenfalls würde man auch die Bürgergemeinde in Frage stellen.
Agathe Schuler (CVP) teilt mit, auch die CVP/EVP-Fraktion folge dem Antrag der Kommission und werde dem Gesuch stattgeben. Die Einbürgerungskriterien gem. § 10 Bürgerrechtsgesetz, davon konnte sich die Votantin bei der Anhörung und beim Studium des Dossiers selber überzeugen, sind erfüllt. Dies bestätigt auch die Bürgergemeinde Pratteln, die voll hinter der Einbürgerung steht; das Gleiche gilt für die Zivilrechtsabteilung, die immer sehr sorgfältig und genau arbeitet.
Georges Thüring (SVP) findet es schön, wenn nun einige sagen: Jawohl, das war jetzt eine gute Schlaufe, die wir da gemacht haben, und sie hat sich sogar noch gelohnt. Und dann heisst es noch, man würde die Bürgergemeinden abstrafen, wenn man das Gesuch ablehnen würde. Allerdings muss man dazu auch sagen, dass die Bürgergemeinde im vorliegenden Falle nicht alles gewusst hat. Wie auch immer, die Bürgergemeinde hat im vorliegenden Fall nach dem Gesetz entschieden, so, wie das Gesetz eben ist. Aber ab morgen hat das Parlament die Möglichkeit, das Gesetz zu ändern.
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) stellt fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt.
://: Der Landrat stimmt dem Einbürgerungsgesuch gemäss Kommissionsbericht vom 12. Mai 2014 mit 51:16 Stimmen bei 12 Enthaltungen zu und legt die Gebühr gemäss dem regierungsrätlichen Vorschlag (Vorlage 2014/059) fest. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei
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