Protokoll der Landratssitzung vom 23. September 2010

Nr. 2097

Kommissionspräsident Urs von Bidder (EVP) zeigt sich froh über die Tatsache, dass Christine Baltzer, Vizepräsidentin des Kantonsgerichts, heute im Landratssaal anwesend ist. Seitens der Justiz- und Sicherheitskommission liegen seit der ersten Lesung des EG ZPO keine weiteren Anträge vor, betreffend kostenlose Mediation waren noch Diskussionen im Gange. Christine Baltzers Stellungnahme zu diesem Thema, welche an Urs von Bidder und die Sicherheitsdirektion ging, leitete der Kommissionspräsident auch an die Kommissionsmitglieder weiter.


- Detailberatung des EG ZPO (2. Lesung)


Titel und Ingress keine Wortbegehren
A. keine Wortbegehren
§ 1 keine Wortbegehren
B. keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 2 keine Wortbegehren


Marie-Theres Beeler (Grüne) beantragt, ein zusätzliches Kapitel II. mit dem Titel Mediation sowie einen neuen § 3 einzufügen. Dieser würde wie folgt lauten:


II. Mediation
§ 3
Wenn das Gericht eine Mediation empfiehlt und diese zu einer Einigung führt, wird mittellosen Personen auf Antrag Kostenbefreiung gewährt.


Gemäss der Schweizerischen Zivilprozessordnung ist vorgesehen, dass die Mediation in einer einzigen Situation für mittellose Beteiligte kostenfrei ist, nämlich im Falle von Kindesrechtsfragen, wenn damit keine finanziellen Fragen verbunden sind. Die Grüne Fraktion möchte, dass die Mediation für mittellose Parteien auch in anderen Situationen kostenfrei wird, dann nämlich, wenn eine solche vom Gericht empfohlen wird und zu einem Erfolg führt.


Bei der Mediation handelt es sich um ein Verfahren zur Einigungsfindung, bei welchem der Selbstverantwortung der Parteien eine grosse Bedeutung zukommt. Falls eine Mediation zu einer Einigung führt, soll also eine Kostenbefreiung möglich sein. Somit soll ausgeschlossen werden, dass eine Mediation von einer Partei nur als Ausweichmanöver benutzt wird, welches später zu noch grösseren Verletzungen führt.


Daniele Ceccarelli (FDP) lehnt den Antrag aus folgenden Überlegungen ab: Mit der Tatsache, dass die unentgeltliche Mediation möglich ist in Fragen betreffend Kindesrecht, welche nicht mit finanziellen Aspekten verbunden sind, kann Daniele Ceccarelli leben. Dies sei im Übrigen auch in der Bundeszivilprozessordnung so vorgesehen. In Artikel 214 sagt die Bundeszivilprozessordnung zur Mediation im Entscheidverfahren:


"Das Gericht kann den Parteien jederzeit eine Mediation empfehlen.
Die Parteien können dem Gericht jederzeit gemeinsam eine Mediation beantragen."


Dass überhaupt eine Mediation im Nicht-Kindesrecht durchgeführt werden kann, liegt also in der Dispositionsfreiheit der Parteien. Würde die Mediation à priori der unentgeltlichen Rechtspflege zugänglich gemacht, läge der Entscheid darüber neu in der Parteiautonomie und nicht mehr, wie heute, bei den Gerichten. Es geht nicht an, dass die Parteien darüber entscheiden, ob die Steuerzahler ihnen im Rahmen eines Prozesses eine unentgeltliche Mediation finanzieren sollen. Heute erhält jemand unentgeltliche Rechtspflege zugesprochen, wenn er seine Mittellosigkeit nachweist und der Fall nicht im Vornherein als aussichtslos erschein. Diese beiden Aspekte werden von jedem Gericht abgeklärt. Würde die Mediation nun auch der unentgeltlichen Rechtspflege zugänglich gemacht, würde ein Systembruch begangen und es bestünde auch keine unabhängige Partei, welche darüber entscheidet. Zudem würde der Steuerzahler von Dritten dazu veranlasst, etwas zu bezahlen, das nicht von einem Gericht überprüft wurde.


Aus den oben genannten Gründen kann der Antrag der Grünen Fraktion nur abgelehnt werden.


Hanspeter Wullschleger (SVP) lehnt den Antrag im Namen der SVP-Fraktion klar ab. Die Kosten, welche durch den Antrag generiert würden, sind nirgends belegt, weshalb die SVP an der Fassung, wie sie nach der ersten Lesung vorliegt, festhält.


Christine Gorrengourt (CVP) informiert, auch die CVP/EVP-Fraktion lehne den Antrag ab. Sie wird jedoch ein Postulat einreichen, wonach klar abgeklärt werden soll, in welche Form eine Unentgeltlichkeit möglich wäre und welche Kosten damit verbunden wären. Im Moment seien diese Fragen noch nicht geklärt, weshalb keine Änderungen am Gesetzesentwurf vorgenommen werden sollen.


Klaus Kirchmayr (Grüne) verweist noch einmal auf den entscheidenden Punkt des Antrags der Grünen: Die Kostengutsprache ist nur nach erfolgreicher Mediation möglich. Damit würde ein Anreiz geschaffen, die Justiz zu entlasten und Kosteneinsparungen zu erreichen.


Die Vizepräsidentin des Kantonsgerichts, Christine Baltzer, wurde nicht von der Ratskonferenz zur heutigen Landratssitzzung eingeladen. Urs Hess (SVP) fragt den Landrat in seiner Funktion als Ratsvizepräsident jedoch an, ob er damit einverstanden sei, wenn ihr an dieser Stelle das Wort erteilt werde.


://: Der Landrat erklärt sich mit der Teilnahme der Vizepräsidentin des Kantonsgerichts an der Diskussion einverstanden.


Christine Baltzer , Vizepräsidentin des Kantonsgerichts, bedankt sich für die Möglichkeit, einige Worte an den Landrat zu richten und betont, sie habe sich nicht selbst zur heutigen Sitzung eingeladen.


Christine Baltzer empfindet es als heikel, im Voraus festzulegen, eine Mediation werde nur dann bezahlt, wenn schliesslich auch ein Vergleich angenommen werde. Soll die Mediation in die unentgeltliche Rechtspflege einbezogen werden, müsste ein Anspruch darauf bestehen, sofern die Mittel dazu fehlen und das Gericht eine Mediation empfiehlt. Es würde wohl auch Sinn machen, Informationen zu den diesbezüglichen Regelungen in anderen Kantonen einzuholen. Den Antrag der CVP/EVP-Fraktion, nun keine Änderungen vorzunehmen, jedoch einen entsprechenden Vorstoss einzureichen und sich über die Situation in den übrigen Kantonen zu informieren, empfindet Christine Baltzer daher als sinnvoll. Im Übrigen werden heute viele Fälle (wahrscheinlich die meisten) aussergerichtlich erledigt. Damit ein Anspruch auf Kostenbefreiung geltend gemacht werden kann, müssten all diese Fälle ans Gericht weitergezogen werden, was keine Entlastung der Gerichte darstellen würde. In unserem Kanton werden 50 % aller Fälle, welche bei den Friedensrichterinnen und Friedensrichtern angesiedelt sind, einvernehmlich erledigt. Von denjenigen Fällen, welche übrig bleiben, enden wiederum über 10 % in einer Vereinbarung.


Eine Annahme des Antrages der Grünen ohne vertiefte Abklärungen käme für Christine Baltzer einem Schnellschuss gleich. Sicher wäre es sinnvoll, vor allem die Regelung in Basel-Stadt in die Überlegungen einzubeziehen. Dort sind zur Zeit ebenfalls Diskussionen am Laufen und da in familienrechtlichen Fragen der Gerichtsstand gewählt werden kann, bestünde bei Unentgeltlichkeit in unserem Kanton die Gefahr, dass sämtliche Fälle, bei denen Elternteile in Basel-Stadt und Basel-Landschaft leben, bei uns und nicht mehr in der Stadt an die Gerichte kämen.


Marie-Theres Beeler (Grüne) gibt bekannt, sie ziehe ihren Antrag zurück, jedoch nicht das Anliegen, welches seriös geprüft werden müsse. Die Erfahrungen aus anderen Kantonen sollen dann in eine neue rechtliche Grundlage eingehen, welche eine Kostenbefreiung im Bereich der Mediation ermöglicht.


Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) fährt somit mit der Detailberatung fort.


II. keine Wortbegehren
§§ 3 und 4 keine Wortbegehren
III. keine Wortbegehren
§§ 5 und 6 keine Wortbegehren
C. keine Wortbegehren
§ 7 keine Wortbegehren
D. keine Wortbegehren
§ 8 keine Wortbegehren
E. keine Wortbegehren
§§ 9 und 10 keine Wortbegehren
F. keine Wortbegehren
§ 11 keine Wortbegehren


* * * * *


- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


- Schlussabstimmung


://: Der Landrat stimmt dem Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung mit 77:0 Stimmen und ohne Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


> Gesetzestext


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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