Protokoll der Landratssitzung vom 23. September 2010

Nr. 2098

Kommissionspräsident Urs von Bidder (EVP) informiert, die Justiz- und Sicherheitskommission habe sich noch einmal über den § 13 gesetzt, weil sie vom Jugendanwalt persönlich wissen wollte, wie er den Stand der Gesetzesberatung nach der ersten Lesung beurteilt. Urs von Bidder wird im Zusammenhang mit der Beratung von § 13 noch ausführlich auf die Erwägungen der Kommission zurückkommen.


- Detailberatung Einführungsgesetz zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (2. Lesung)


Titel und Ingress keine Wortbegehren
A. keine Wortbegehren
§§ 1 bis 4 keine Wortbegehren
B. keine Wortbegehren
§§ 5 bis 12 keine Wortbegehren


§ 13


Urs von Bidder (EVP) erinnert daran, dass anlässlich der ersten Lesung der Text von § 13 Absatz 2 auf Antrag von Klaus Kirchmayr (Grüne) abgeändert wurde. Ihm war es ein Anliegen, die Frage der Haftanordnung der Untersuchungshaft im Jugendstrafrecht genauer zu regeln. Daraufhin bat die Justizkommission den Leiter der Jugendstaatsanwaltschaft, Thomas Faust, an ihrer Sitzung vom 13. September 2010 zu dieser Änderung Stellung zu nehmen. Im Hinblick auf den Begriff Pikett zeigte sich dabei ein Missverständnis und ausserdem erschien die praktische Umsetzbarkeit der Forderung nach einer persönlichen Anhörung schwierig.


Die Justiz- und Sicherheitskommission liess sich überzeugen, dass die Formulierung gemäss Regierungsvorlage ("im Rahmen von Piketteinsätzen") korrekt sei und der Praxis entspreche. Die Untersuchungsbeauftragten können generell im Pikettdienst allgemeine Zwangsmassnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen anordnen. Der oder die Pikett-Habende ist jeweils (auch während der Bürozeiten) erster Ansprechpartner oder erste Ansprechpartnerin bei einem neuen Ereignis. Es handelt sich dabei um juristische MitarbeiterInnen der Jugendanwaltschaft, welche ihren Zeitplan entsprechend freihalten.


Kommt es zu einer Untersuchungshaft, so ist diese zu Bürozeiten immer vom Jugendanwalt oder der Jugendanwältin anzuordnen.


Zur persönlichen Anhörung durch den Jugendanwalt am folgenden Werktag oder zur Genehmigung durch den Jugendanwalt gingen die Meinungen in der Justiz- und Sicherheitskommission auseinander. Eine Minderheit beharrte im Sinne des Persönlichkeitsschutzes der Jugendlichen auf dem Ausdruck "persönliche Anhörung", die Mehrheit unterstützt einen Kompromissvorschlag, welcher vom Jugendanwalt vorgelegt wurde. Der Antrag der Justiz- und Sicherheitskommission zu § 13 Absatz 2 lautet:


2 Sie können im Rahmen von Piketteinsätzen Zwangsmassnahmen anordnen. Anordnungen von Haft sind zu Bürozeiten von der Jugendanwältin oder dem Jugendanwalt anzuordnen; andernfalls sind Anordnungen von Haft spätestens am nächstfolgenden Werktag der Jugendanwältin oder dem Jugendanwalt zur Genehmigung vorzulegen. Zudem erfolgt auf Verlangen der Jugendlichen oder ihrer gesetzlichen Vertretung spätestens am nächstfolgenden Werktag eine persönliche Anhörung durch die Jugendanwältin oder den Jugendanwalt.


Demzufolge hat der Jugendanwalt eine Untersuchungshaft am nächstfolgenden Werktag zu genehmigen, wenn diese durch die piketthabende Person und nicht durch ihn selbst angeordnet wurde. Zusätzlich wird die Möglichkeit geschaffen, dass jedesmal, wenn der betroffene Jugendliche oder die Inhaber der elterlichen Sorge resp. ein privater Anwalt dies verlangen, am nächstfolgenden Werktag eine persönliche Anhörung durch den Jugendanwalt stattfindet. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, diese Lösung biete Gewähr dafür, dass der Rechtsschutz vollumfänglich sichergestellt wird und zudem die Mittel der Jugendanwaltschaft sinnvoll eingesetzt werden. Festzuhalten ist zudem, dass die gesetzlichen Vertreter oder gegebenenfalls ein Anwalt im Haftfall so oder so sofort benachrichtigt werden.


Den oben aufgeführten Formulierungsvorschlag beantragt die Justiz- und Sicherheitskommission dem Landrat mit 8:0 Stimmen bei 5 Enthaltungen.


Siro Imber (FDP) stellt seitens der FDP-Fraktion den Antrag, bei der ursprünglichen Kommissionsvariante (Variante vor der ersten Lesung im Landrat / Regierungsvorschlag) zu bleiben. Diese lautet:


2 Sie können im rahmen von Piketteinsätzen Zwangsmassnahmen anordnen. Anordnungen von Haft sind am nächstfolgenden Werktag der Jugendanwältin oder dem Jugendanwalt zur Genehmigung vorzulegen.


Für die Jugendlichen wäre es sehr belastend, wenn sie neu noch ein zusätzliches Mal dem Jugendanwalt zur Anhörung vorgeführt werden müssten. Sie würden von der Polizei vorgeführt, allenfalls sogar in Handschellen. Die Jugendlichen verfügen vom ersten Tag an über einen Anwalt, ihre Eltern sind informiert, weshalb aus Effizienzgründen an der oben angeführten Formulierung von § 13 Absatz 2 festgehalten werden soll.


Hanspeter Wullschleger (SVP) zeigt sich im Namen seiner Fraktion sowohl über die von der Kommission neu vorgeschlagene Variante als auch über diejenige in der Vorlage nicht glücklich. Man wolle nicht bloss eine Genehmigung durch einen Jugendanwalt oder eine Jugendanwältin oder eine Anhörung auf Verlangen des Jugendlichen, sondern es müsse eine verpflichtende Anhörung durch den Jugendanwalt oder die Jugendanwältin im Gesetz verankert werden. § 13 Absatz 2 müsste folglich lauten:


2 Sie können im Rahmen von Piketteinsätzen Zwangsmassnahmen anordnen. Anordnungen von Haft sind zu Bürozeiten von der Jugendanwältin oder dem Jugendanwalt anzuordnen. Bei Anordnung von Haft sind die betroffenen Jugendlichen spätestens am nächstfolgenden Werktag von der Jugendanwältin oder dem Jugendanwalt persönlich anzuhören.


Christoph Hänggi (SP) ist der Ansicht, der nach der 1. Lesung im Landrat vorliegende Text sei besser als der neue Vorschlag der Justiz- und Sicherheitskommission. Die SP-Fraktion stört sich daran, dass eine Anhörung der Jugendlichen auf Verlangen der Jugendlichen und nicht generell am nächstfolgenden Werktag stattfinden soll. An der Version, wie sie nach der 1. Lesung nun vorliegt, soll festgehalten werden. Die Mitglieder der SP-Fraktion sind zudem der Meinung, das Bezugssystem sei bereits in § 4 enthalten und müsse in § 13 nicht noch einmal speziell angeführt werden.


Klaus Kirchmayr (Grüne) unterstützt im Namen der Grünen Fraktion den Antrag der SVP-Fraktion und bittet die SP-Fraktion, dies ebenfalls zu tun.


Christine Gorrengourt (CVP) stellt fest, wie oft spreche sich die CVP/EVP-Fraktion für eine Lösung der Mitte aus, und zwar für eine Variante zwischen dem Antrag der SVP und demjenigen der FDP. Es soll nicht in jedem Fall eine Anhörung stattfinden, sondern nur dann, wenn dies der Jugendliche oder seine gesetzliche Vertretung verlangt. Einerseits sollen die Jugendlichen möglichst wenig in Handschellen herumtransportiert werden müssen, andererseits soll in Fällen, in denen es für nötig erachtet wird, eine Anhörung durch den Jugendanwalt oder die Jugendanwältin gewährleistet sein. Die CVP/EVP unterstützt daher den heute eingebrachten Antrag der Justiz- und Sicherheitskommission.


Siro Imber (FDP) ist der Ansicht, die Möglichkeit einer Anhörung, wie sie von Christine Gorrengourt unterstützt wird, gebe den Jugendlichen nur falsche Hoffnungen. Der Jugendanwalt werde ihnen genau das Gleiche sagen, das ihnen bereits früher mitgeteilt wurde.


Philipp Schoch (Grüne) unterstützt den Antrag der SVP-Fraktion. Falls der Gesetzesentwurf qualitativ verbessert werden soll, ist eine Anhörung durch die Jugendanwältin oder den Jugendanwalt unerlässlich. Die Jugendanwälte kennen sowohl die Fälle als auch die einzelnen Jugendlichen persönlich, was die Qualität des Verfahrens erhöhe. Ein Untersuchungsbeamter, welcher einen Fall vielleicht nicht sehr genau kennt, soll nicht allzu viel Einfluss nehmen können. Es geht bei der hier diskutierten Regelung um Zwangsmassnahmen, um Haftfälle, welche nicht häufig vorkommen. Für die Jugendanwälte, welche sich darum kümmern müssen, stellt die obligatorische persönliche Anhörung daher keinen enormen Zusatzaufwand dar. Die Grüne Fraktion unterstützt den SVP-Antrag klar.


Christoph Hänggi (SP) erachtet das Anliegen der persönlichen Anhörung ebenfalls als wichtig. Diese wäre bereits in der Version nach der ersten Lesung enthalten gewesen, allerdings unterstützt die SP-Fraktion nun ebenfalls den Antrag der SVP-Fraktion.


Rosmarie Brunner (SVP) ergänzt den Antrag der SVP. Sie erachtet es als äusserst wichtig, dass die Jugendlichen vom verfahrensleitenden Jugendanwalt oder Jugendanwältin angehört würden, denn diese begleiten den Jugendlichen durch das gesamte Verfahren.


Urs von Bidder (EVP) nimmt den Jugendanwalt in Schutz, denn dieser konnte darlegen, dass seine Arbeit sehr geschätzt werde und qualitativ hochstehend sei. Es gehe in der heutigen Diskussion nicht darum, die Qualität der Jugendanwaltschaft in Frage zu stellen. Im Übrigen habe der Jugendanwalt im Rahmen der Kommissionssitzung erklärt, er könne mit beiden nun diskutierten Varianten leben.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) stellt noch einmal klar, Siro Imbers Antrag für die FDP-Fraktion entspreche dem Regierungsantrag. Sie empfiehlt daher, diesem Antrag zuzustimmen. Dadurch sei auch die Kontinuität der Bezugspersonen im gesamten Verfahren gewährleistet. Wer Pikettdienst leistet und sich eines Falles annimmt, betreut diesen weiter.


In erster Priorität bittet Sabine Pegoraro den Landrat darum, Siro Imbers Antrag zu unterstützen. Sollte dies abgelehnt werden, bittet sie den heute vorliegenden Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Diese Variante wurde nach einer erneuten Anhörung des Jugendanwaltes beschlossen. Philipp Schoch zweifelte die Qualität des Jugendanwaltes an und betonte, diese könne nur dann gesichert werden, wenn eine erneute Anhörung stattfinde. Falls es zu einer Haft kommt, hört der zuständige Pikettbeamte selbstverständlich immer den Jugendlichen mit seinen Eltern und einem Anwalt an. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht findet vor einer Haftanordnung diese Anhörung immer statt. Die Jugendanwaltschaft geht schon heute sehr gewissenhaft mit ihrer Verantwortung um, in den letzten zehn Jahren gab es praktisch keine Beschwerden und es kam noch nie zur Gutheissung einer Haftbeschwerde. Es besteht daher kein Grund, in jedem Fall zwingend und obligatorisch eine zweite Anhörung durch den Jugendanwalt oder eine Jugendanwältin einzuführen. Aus Gründen der Kontinuität der Bezugspersonen, der Verfahrenseffizienz und des Aufwands, welcher bei der Jugendanwaltschaft anfallen würde, bittet Sabine Pegoraro, entweder dem Antrag der FDP oder demjenigen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.


Philipp Schoch (Grüne) anerkennt die Qualität der Jugendanwaltschaft sehr, jedoch soll bei harten Zwangsmassnahmen wie beispielsweise Haft die Qualität erhöht werden, indem der Jugendanwalt oder die Jugendanwältin mit dem Jugendlichen zusammengebracht wird.


Daniele Ceccarelli (FDP) betont, im Jugendstrafbereich seien Haften sehr selten. Trotzdem muss in gewissen Fällen auch bei Jugendlichen Haft angeordnet werden, um die Öffentlichkeit zu schützen. Genau wie ein Staatsanwalt geht auch ein Jugendanwalt bei einer Haftanordnung nicht leichtfertig vor, eine Anhörung wird aber nichts bringen. Ist eine Haft begründet, wird sie auf jeden Fall ausgesprochen. Wäre der Inhaftierte mit der Untersuchungshaft nicht einverstanden, könnte er mit einer Haftbeschwerde dagegen vorgehen. Eine Anhörung dazwischenzuschalten, welche nichts bringt und das Verfahren verlängert, macht einfach keinen Sinn. Die FDP beantragt daher nach wie vor, auf den ursprünglichen Vorschlag zurückzukommen.


Regula Meschberger (SP) merkt an, es gehe in der heutigen Diskussion nicht darum, ob Haft bei Jugendlichen nötig sei oder nicht. Weil die Kontinuität der Bezugsperson derart wichtig ist, soll der Jugendliche von der Bezugsperson, vom verfahrensleitenden Jugendanwalt oder Jugendanwältin, angehört werden. In einem derart sensiblen Bereich ist dies dringend nötig.


Christine Gorrengourt (CVP) berichtet, die CVP/EVP-Fraktion werde sich der SP- und der SVP-Fraktion anschliessen.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) stellt klar, die einzelnen Fälle könnten auch von einem Untersuchungsbeamten oder einer Untersuchungsbeamtin geführt werden, welche nicht à priori schlechter arbeiten als die Jugendanwälte.


Auf Anfrage der Landratspräsidentin erklärt sich die SVP-Fraktion mit der Abänderung ihres Antrages gemäss dem Vorschlag von Rosmarie Brunner einverstanden.


://: Mit 66:19 Stimmen bei einer Enthaltung gibt der Landrat dem Antrag der SVP-Fraktion gegenüber demjenigen der FDP-Fraktion den Vorzug. [ Namenliste ]


://: Mit 65:21 Stimmen und ohne Enthaltungen spricht sich der Landrat für den SVP-Antrag aus. Denjenigen der Justiz- und Sicherheitskommission lehnt er ab. [ Namenliste ]


://: Schliesslich spricht sich der Landrat mit 65:19 Stimmen bei 2 Enthaltungen dafür aus, dem SVP-Antrag zu entsprechen und § 13 Absatz 2 zu ersetzen. Die Fassung nach der 1. Lesung im Landrat wird entsprechend geändert und lautet neu:


§ 13


2 Sie können im Rahmen von Piketteinsätzen Zwangsmassnahmen anordnen. Anordnungen von Haft sind zu Bürozeiten von der verfahrensleitenden Jugendanwältin oder vom verfahrensleitenden Jugendanwalt anzuordnen. Bei Anordnung von Haft sind die betroffenen Jugendlichen spätestens am nächstfolgenden Werktag von der verfahrensleitenden Jugendanwältin oder vom verfahrensleitenden Jugendanwalt persönlich anzuhören. [ Namenliste ]


§ 14 keine Wortbegehren
C. keine Wortbegehren
§§ 15 und 16 keine Wortbegehren
D. keine Wortbegehren
§§ 17 bis 21 keine Wortbegehren
E. keine Wortbegehren
§§ 22 und 23 keine Wortbegehren
F. keine Wortbegehren
§ 24 keine Wortbegehren


* * * * *


- Rückkommen


Rückkommen wird nicht verlangt.


* * * * *


- Schlussabstimmung


://: In der Schlussabstimmung verabschiedet der Landrat das Einführungsgesetz zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung in der oben verabschiedeten Fassung mit 85:0 Stimmen und ohne Enthaltungen. [ Namenliste ]


> Gesetzestext


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



Back to Top