Protokoll der Landratssitzung vom 25. November 2010
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2010-280 vom 17. August 2010 Vorlage: Genehmigung der Änderung der Vereinbarung über die Beitragsleistung der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt an Fahrten von Behinderten (Partnerschaftliches Geschäft) - Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 19. Oktober 2010 - Beschluss des Landrats vom 25. November 2010: < beschlossen > || Landratsbeschluss |
Kommissionspräsident Thomas de Courten (SVP) hat dem vorliegenden Kommissionsbericht nicht sehr viel hinzuzufügen. Die Vereinbarung über die Beitragsleistung der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt an Fahrten von Behinderten geht auf das Jahr 1998 zurück und die ursprünglich in der Vereinbarung festgesetzte Beitragssumme betrug insgesamt 2,1 Mio. Franken jährlich, diese Summe wurde für das Jahr 2010 auf 2,6 Mio. Franken erhöht. Die gleiche Summe soll nun wiederum für das Jahr 2011 gesprochen werden.
Es besteht eine Leistungsvereinbarung mit der 33er Taxi AG Basel zur Durchführung von Behindertentransporten. Dieser Dienst wurde in der Kommission nie in Frage gestellt, bereits im Jahr 2009 wurden aber gewisse Erklärungen verlangt. Diese Erklärungen betreffen die Definition des Angebots und der Nutzungsberechtigung sowie die Kostenbeteiligung. Weitere Fragen bezüglich Auftragsvergabe standen ebenfalls im Raum. Diese Diskussionen im Rahmen der Beratungen der Vorlage 2009/023 führten zu einem Zusatzbeschluss des Landrates mit folgendem Wortlaut:
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3.
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Für die Fortführung des Dienstes ab dem Jahr 2011 wird der Regierungsrat beauftragt, dem Landrat eine Neuregelung vorzulegen, unter der Berücksichtigung einer Gesamtschau der öffentlichen Transportleistungen für Behinderte inklusive Investitionen in den öffentlichen Verkehr. Ferner soll eine Lösung bezüglich der Anspruchsregelungen gefunden werden.
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Man ging also davon aus, dass die entsprechenden Grundlagen für das Jahr 2011 vorliegen würden. In der aktuellen Vorlage 2010/280 jedoch wird der Landratsbeschluss nicht berücksichtigt und entsprechende Nachfragen in der Kommission ergaben, dass die notwendigen Arbeiten zur Erfüllung des Auftrags aus dem Landratsbeschluss im Gange seien, jedoch noch nicht abgeschlossen. Einige Kommissionsmitglieder waren daraufhin der Meinung, der Auftrag, welcher vom Landrat im Juni 2009 erteilt wurde, sei nicht ernst genommen worden. Man habe damit gerechnet, dass die Grundlagen für das Jahr 2011 nun vorlägen.
In der aktuellen Vorlage wurde als Folge der oben dargelegten Probleme eine neue Ziffer 3 im Landratsbeschluss eingefügt. Sie lautet:
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3.
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Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass dem Landrat noch vor Ende 2010 eine Vorlage zur Fortführung des Dienstes in Erfüllung des Landratsbeschlusses vom 11. Juni 2009 vorgelegt wird.
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Dieser beantragte Zusatzbeschluss der Kommission fusst auch auf dem Zeitplan, welchen die Koordinationsstelle für Fahrten von Behinderten zwischenzeitlich vorlegte. An der letzten Sitzung der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission wurden weitere Unterlagen nachgereicht und es wurde ausgeführt, die Überweisung der erwarteten Vorlage an den Landrat werde am 14. oder 21. Dezember 2010 stattfinden.
Thomas de Courten bittet den Landrat darum, dem modifizierten Antrag der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission gemäss Kommissionsbericht zuzustimmen.
Pia Fankhauser (SP) stimmt dem geänderten Landratsbeschluss im Namen der SP-Fraktion zu. Auch ihre Fraktion war nicht glücklich darüber, dass in der Vorlage nicht einmal erwähnt wurde, dass die Kommission das Thema bereits einmal beraten habe. Behinderte Menschen sollen unter diesem taktisch ungeschickten Vorgehen nun jedoch nicht leiden. Das Kostendach werde im Übrigen allenfalls nicht ganz ausgeschöpft, dies jedoch sei unter anderem auch wetterabhängig. Pia Fankhauser bittet darum, der moderarten Erhöhung der Beitragsleistung wie beantragt zuzustimmen.
Franz Hartmann (SVP) stellt fest, bei der Beratung der aktuellen Vorlage sei in seiner Fraktion keine Freude ausgebrochen, ganz im Gegenteil. Neben der Genehmigung der Beiträge hätte eigentlich auch die Änderung der Vereinbarung beschlossen werden sollen. Anlässlich der Kommissionssitzung im September 2010 musste jedoch zur Kenntnis genommen werden, dass die versprochene Änderung nicht vorliegt. Es soll daher eine Beitragsleistung in der gleichen Höhe wie im laufenden Jahr beschlossen werden.
Die verantwortliche Person von der Koordinationsstelle Fahrten für Behinderte rief den Kommissionsmitgliedern anlässlich einer Sitzung noch einmal in Erinnerung, was Regierungsrat Urs Wüthrich diesbezüglich am 25. April 2010 zu Protokoll gab: Die enge Zeitvorgabe werde ernst genommen und es werde alles daran gesetzt, den parlamentarischen Auftrag zu erfüllen. Es müsse allerdings bemerkt werden, dass neben der BKSD auch die BUD an diesem Geschäft beteiligt ist und es sich nicht zuletzt um ein parlamentarisches Geschäft handelt. Nach Franz Hartmanns Sicht schoss die Koordinationsstelle ein Eigentor, indem sie einerseits dem Votum des Regierungsrates nicht nachkam und vor allem auch den Auftrag des Parlaments klar missachtete.
Gemäss der Koordinationsstelle wurde von August 2009 bis Januar 2010 ein Grobkonzept erarbeitet, welches einen Modellwechsel empfiehlt. Von Oktober 2009 bis März 2010 hätte Zeit zur Verfügung gestanden, ein Konzept für die Anspruchsberechtigung abzuklären. Wiederum ein halbes Jahr dauerte die Erstellung einer Gesamtschau für die öffentlichen Transportleistungen. Gemäss heutigem Stand ist die Umsetzung eines neuen Konzepts auf das Jahr 2011 aus zeitlichen Gründen nicht möglich, dies soll erst auf das Jahr 2012 hin erfolgen. Dieses Vorgehen ist aus Franz Hartmanns Sicht nicht zu akzeptieren, es stellt einen dunklen Punkt in der bisherigen Bilanz aller Beteiligter dar.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission stimmte dem beantragten Kredit zusammen mit der neuen Ziffer 3 des Landratsbeschlusses zu. Die geforderte Vorlage sei nun offenbar unterwegs, dass dies so lange dauerte, bezeichnet Franz Hartmann jedoch als bedauerlich.
In einem rudimentären Modell wurde dem Landrat zur Kenntnis gegeben, dass die Kosten von heute 2,6 Mio. Franken trotz Rationalisierung und Marktöffnung auf 3,2 Mio. Franken ansteigen werden. Dies bezeichnet Franz Hartmann als erschreckend und er fragt sich, ob auf das Geschäft überhaupt eingetreten werden könne.
Die SVP-Fraktion will auf das vorliegende Geschäft aus den oben genannten Gründen nicht eintreten.
Christoph Buser (FDP) berichtet, anlässlich der letzten Sitzung hätten die Mitglieder der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission mehrere hundert Seiten an Unterlagen erhalten, welche unter anderem auch die überfällige Regierungsvorlage für die Neuregelung enthielten. Bereits vor anderthalb Jahren fanden intensive Diskussionen statt und das heutige System wurde kritisiert. Viele Landratsmitglieder fühlen sich nun nicht ernst genommen, da noch immer nicht sämtliche Forderungen erfüllt wurden. Die FDP-Fraktion kann dem heute vorliegenden Landratsbeschluss zustimmen, eine seriöse Auseinandesetzung mit dem vielen Material jedoch ist vor Ende 2010 nicht mehr möglich. Es bleibt ein ungutes Gefühl und die FDP-Fraktion erwartet, dass nun die Arbeiten vorangetrieben werden, da eine neue Vorlage auf Herz und Nieren geprüft werden muss.
Laut Dorothée Dyck (EVP) teilt auch die CVP/EVP-Fraktion einen gewissen Unmut in Bezug auf den Verlauf dieses Geschäfts. Sie ist aber froh, dass dank dem Druck der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission die entsprechende Vorlage bis ende Jahr vorliegen wird. Es dürfe auf keinen Fall geschehen, dass ein verwaltungstechnisches Problem auf dem Rücken der direkt Betroffenen ausgetragen werden, daher stimmt die CVP/EVP-Fraktion dem abgeänderten Landratsbeschluss einstimmig zu.
Marie-Theres Beeler (Grüne) erklärt, auch die Grüne Fraktion unterstütze den modifizierten Landratsbeschluss und damit die Erhöhung des Beitrags für das Jahr 2011. Die Unzufriedenheit betreffend Vorliegen der Neukonzeption wird von den Grünen geteilt, jedoch sollen nicht die Behinderten und LeistungsbezügerInnen durch eine Nichtüberweisung abgestraft werden, weil die Verwaltung offenbar schlampte. Die Grünen bitten darum, dem Landratsbeschluss ohne Vorbehalte zuzustimmen. Gleichzeitig warte man auf das neue Konzept.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) hat die Würdigung der Vorlage, welche ihm bereits aus der Kommissionsberichterstattung bekannt war, zur Kenntnis genommen. Die Feststellung ist richtig, dass das Erarbeiten eines neuen Konzepts deutlich länger dauerte, als ursprünglich in Aussicht gestellt. In der Kommentierung wurde jedoch eine Erklärung für den Zeitbedarf geliefert. Beispielsweise mussten sich kantonsintern zwei Direktionen untereinander verständigen und es stand grundsätzlich die Frage im Raum, ob die Aufgabe nicht besser bei der Verkehrsdirektion angesiedelt werden sollte, wie dies auch in Basel-Stadt der Fall ist. Weitere Absprachen sind nötig zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft und weiter zwischen den Kantonen und der Koordinationsstelle. Die Kritik, dass es länger dauerte, als abgemacht, ist berechtigt, jedoch wehrt sich Urs Wüthrich ausdrücklich gegen den Vorwurf, es sei geschlampt worden. Eine Schlamperei wäre es, wenn ein Pfusch abgeliefert worden wäre, nur um den Zeitplan einzuhalten. Es wurde sehr intensiv an einer Neukonzeption der Vereinbarung gearbeitet.
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Eintreten
://: Mit 57:17 Stimmen bei einer Enthaltung spricht sich der Landrat für Eintreten auf die Vorlage 2010/280 aus. [ Namenliste ]
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Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
Ziffern 1 bis 5
keine Wortbegehren
Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss mit 60:9 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
betreffend Genehmigung der Änderung der Vereinbarung über die Beitragsleistung der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt an Fahrten von Behinderten (Partnerschaftliches Geschäft)
vom 25. November 2010
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Die Änderung von § 5 Absatz 1
bis
der Vereinbarung vom 13. Oktober 1998 über die Beitragsleistung an Fahrten von Behinderten wird unter der Bedingung genehmigt, dass Ziffer 2 dieses Beschlusses in Rechtskraft erwächst.
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2.
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Für die Beitragsleistungen an Fahrten von Behinderten im Jahre 2011 wird eine (einmalige) Ausgabe von höchstens CHF 1'302'600.-- bewilligt.
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3.
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(neu) Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass dem Landrat noch vor Ende 2010 eine Vorlage zur Fortführung des Dienstes in Erfüllung des Landratsbeschlusses vom 11. Juni 2009 vorgelegt wird.
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4.
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Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt eines gleichlautenden Beschlusses des Kantons Basel-Stadt.
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5.
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Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht der fakultativen Volksabstimmung gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung (fakultatives Finanzreferendum).
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Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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