Protokoll der Landratssitzung vom 26. Januar 2012
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2011-132 vom 5. Mai 2011 Motion von Josua M. Studer, SD: Übernahme der Kosten, welche durch eine Schulortsumteilung entstehen - Beschluss des Landrats vom 26. Januar 2012: < abgelehnt > |
Landratspräsident Urs Hess (SVP) vermerkt, dass der Regierungsrat die Motion ablehne.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) weist auf den «klaren» Beschluss des Landrats vom 28. Januar 2010 hin, mit welchem der Grundsatzentscheid für die künftigen Sekundarschulstandorte gefällt worden sei. Gleichzeitig wurde damals beschlossen, dass die Klassenbildung im Rahmen von Schulkreisen mit mehreren Standorten stattfinden solle. Dieser Entscheid ist inzwischen mehrfach mit «sehr soliden» Mehrheiten bestätigt worden und bildet den Orientierungsrahmen für die Klassenbildung. Allerdings ist es keine neue Tatsache und gilt es «grundsätzlich als zumutbar», dass sich mit den 19 Standorten lange Schulwege ergeben und dass es teilweise notwendig ist, den Schulweg mit ÖV zu bewältigen. Weil in Übereinstimmung mit entsprechenden Gerichtsentscheiden kein Anspruch auf den Schulbesuch in der nächstgelegenen Schulanlage besteht, kann konsequenterweise aus Schulortsumteilungen kein Anspruch auf Übernahme von Reisekosten oder auf Finanzierung von Mittagstischen durch den Kanton abgeleitet werden und wird die Motion abgelehnt. Im Übrigen ist nochmals darauf hinzuweisen, dass SchülerInnen von Kleinklassen von Anfang an teilweise wesentlich längere Schulwege mit ÖV zurücklegen müssen. Ausserdem wird die hier geäusserte Haltung des Regierungsrats durch ein externes Rechtsgutachten bestätigt.
Laut Karl Willimann (SVP) schliesst sich seine Fraktion den Argumenten des Regierungsrats an. Die Forderung der Motion ist sehr weitgehend und ein weiteres Mosaik-steinchen unter den möglichen Forderungen an den Staat. Die Schule wie auch Schulmaterial sind in der Schweiz kostenlos - andere Länder mögen andere Sitten haben. Die in der Motion erwähnten Kosten sind für eine Familie «absolut zumutbar». Bei Problemen sind diese bilateral mit der jeweiligen Gemeinde zu lösen.
Für den Votanten ist es typisch: Die Frage und die Forderung nach Abgeltung von Transport- und Verpflegungskosten stammt aus der Agglomeration Basel, nachdem jemandem aus Allschwil hätte zugemutet werden sollen, von Allschwil nach Oberwil zur Schule zu gehen. Dabei vergisst man, dass es seit Jahren z.B. bei den Kleinklassen oder auch auf der Sek.-I-Stufe üblich ist, z.B. von Wenslingen nach Gelterkinden zu fahren, wobei die betroffenen Familien die entsprechenden Kosten selber bezahlen. Darum soll die Motion nicht überwiesen werden.
Laut Bea Fünfschilling (FDP) schliesst sich ihre Fraktion den bisherigen Argumenten an und lehnt die Motion ab.
Christine Gorrengourt (CVP) erinnert daran, dass im Rahmen der Schulkreisbildung versichert worden sei, Versetzungen nur vorzunehmen, wenn dies nötig und sinnvoll sei. «Sinnvoll» ist offenbar ein dehnbarer Begriff, denn sinnvoll ist es dann nicht mehr, wenn die Distanzen innerhalb eines Schulkreises zu gross sind. Deshalb wird zwar eine Motion abgelehnt, aber ein Postulat wird von einer Mehrheit ihrer Fraktion unterstützt werden. Denn dort, wo für den Schulbesuch zwingend der ÖV benutzt werden muss, muss irgendeine Entschädigung stattfinden.
Nach Marc Joset (SP) kann sich seine Fraktion den Argumenten des Regierungsrats anschliessen. Er selbst findet es wichtig, nicht zwischen Stadt und Land zu unterscheiden, denn die Situation ist überall speziell. Auf der anderen Seite ist es nötig, dass sich die Gemeinden untereinander absprechen.
Jürg Wiedemann (Grüne) fragt als Mitunterzeichner der Motion, wer allenfalls den Vorstoss umwandeln könne, wenn der ursprüngliche Motionär nicht mehr Mitglied des Landrats sei. Wenn möglich, würde er selbst den Vorstoss gerne in ein Postulat umwandeln.
Urs Hess (SVP) hält dies nicht für möglich, weil der Motionär nicht mehr Mitglied des Landrats ist. Deshalb bleibt der Vorstoss als Motion stehen.
://: Der Landrat lehnt die Überweisung der Motion 2011/132 mit 61:5 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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