Protokoll der Landratssitzung vom 27. Januar 2011
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2010-235 vom 15. Juni 2010 [2. Lesung] Vorlage: Formulierte Verfassungsinitiative vom 9. Juli 2009 «Einfachere Steuern im Baselbiet» - Bericht der Finanzkommission vom 29. November 2010 - Beschluss des Landrats vom 13. Januar 2011: < 1. Lesung Gegenvorschlag beendet > - Beschluss des Landrats vom 27. Januar 2011: < beschlossen z.H. Volksabstimmung > || Verfassungsänderung |
Kommissionspräsident Marc Joset (SP) hat in einer Berichterstattung über die letzte Sitzung gelesen, dass der Landrat beschlossen habe, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Er präzisiert, dass die Finanzkommission bereits einen Gegenvorschlag ausgearbeitet hat. Sie hat bewusst dieses verkürzte Verfahren gewählt, weil sie im Grundsatz der gleichen Meinung war wie die Initianten. Deshalb hat sie § 133a Abs. 1 der Initiative für den Gegenvorschlag übernommen. Die Finanzkommission hat lediglich zwei Sätze in Abs. 2 gestrichen. Sie beantragt also definitiv, die Fassung des Gegenvorschlags, welcher dem Kommissionsbericht angehängt ist, zu beschliessen.
Ruedi Brassel (SP) kommt auf § 133a Abs. 1 des Gegenvorschlags zu sprechen. Der zweite Satz lautet: «Das Ausfüllen der Steuererklärung erfordert wenig Zeit und ihre Überprüfung wenig Kontrollaufwand.» Es handelt es sich lediglich um eine Erweiterung des ersten Satzes - fügt also keine neuen Inhalte hinzu - und ist nicht gesetzeskonform formuliert. Die SP-Fraktion beantragt, den zweiten Satz von Absatz 1 zu streichen.
Michael Herrmann (FDP) erklärt, dass der Initiativtext, der von rund 4'300 Bürgerinnen und Bürger unterschrieben worden ist, und der Gegenvorschlag grundsätzlich auf der Linie der FDP liegen. Allerdings erachtet die FDP den Initiativtext als konkreter und griffiger. Sie macht dem Landrat beliebt, den ursprünglichen Initiativtext anzunehmen. Den Antrag von Kollege Brassel bittet er abzulehnen.
Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) weist darauf hin, dass Wortmeldungen zu allfälligen Anträgen bei den entsprechenden Paragrafen im Rahmen der zweiten Lesung erfolgen sollten. Sie leitet zur zweiten Lesung über.
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- Zweite Lesung
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
I.
keine Wortbegehren
§ 133 a Abs. 1
Ruedi Brassel (SP) kommt auf seinen Antrag zurück. Der erste Satz von Absatz 1 lautet: «Das Steuergesetz ist einfach, leicht verständlich und nachvollziehbar». Der zweite Satz des Absatzes lautet: «Das Ausfüllen der Steuererklärung erfordert wenig Zeit und ihre Überprüfung wenig Kontrollaufwand.» Dieser ist nicht verfassungskonform formuliert und inhaltlich bereits im ersten Satz enthalten. Er bittet, den zweiten Satz zu streichen. In der Finanzkommission ist dieser Satz zwar diskutiert worden, aber es wurde nicht darüber abgestimmt. Auch im Kommissionsbericht steht nichts darüber geschrieben, weshalb der Punkt erst jetzt im Plenum thematisiert wird.
Daniele Ceccarelli (FDP) kann Ruedi Brassels Argumentation nicht folgen. Der zweite Satz ist nicht im ersten Satz enthalten.
Der erste Satz bezieht sich auf das Steuergesetz, das einfach, verständlich und nachvollziehbar sein solle.
Der zweite Satz zielt auf die Zeitkomponente im Zusammenhang mit dem Ausfüllen der Steuererklärung. Es handelt sich um einen Grundsatz, der im Gesamtkontext der Vereinfachung von Steuern durchaus Verfassungscharakter haben kann. Darum erscheint es angemessen, diesen zu belassen.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) geht mit Ruedi Brassel einig, dass die Formulierung so nicht richtig ist, entspricht diese doch eher einer Feststellung als einem Gesetzestext. Eigentlich muss es heissen: «Das Ausfüllen der Steuererklärung soll wenig Zeit und ihre Überprüfung wenig Kontrollaufwand erfordern.»
Keine weiteren Wortbegehren.
Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) stellt die Anträge Ruedi Brassels (Streichen des zweiten Satzes in Absatz 1) und Hans-Jürgen Ringgenbergs (Modifikation des zweiten Satzes in Absatz 1) einander gegenüber und lässt darüber abstimmen.
://: Mit 36:40 Stimmen bei 5 Enthaltungen spricht der Landrat sich für den Antrag Hans-Jürgen Ringgenbergs aus. [ Namenliste ]
In einer weiteren Abstimmung wird der Antrag Hans-Jürgen Ringgenbergs dem Kommissionsantrag gegenübergestellt.
://: Mit 5:74 Stimmen bei 3 Enthaltungen spricht der Landrat sich für den Antrag Hans-Jürgen Ringgenbergs aus. [ Namenliste ]
Keine weiteren Wortbegehren.
II.
keine Wortbegehren
III.
keine Wortbegehren
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Beschlussfassung
://: Der Landrat stimmt der Verfassungsänderung mit 78:2 Stimmen zu. [ Namenliste ]
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- Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I.
Michael Herrmann (FDP) schlägt namens seiner Fraktion folgende Formulierung vor: «Der formulierten Verfassungsinitiative ‹Einfachere Steuern im Baselbiet› wird zugestimmt.»
Kommissionspräsident Marc Joset (SP) erklärt, eine Mehrheit der Finanzkommission unterstütze den Gegenvorschlag, weil die formulierte Verfassungsinitiative sehr viel Interpretationsspielraum aufweise und der zusätzliche Erklärungsbedarf gross sei. Es soll vermieden werden, bereits im Rahmen der Volkabstimmung auf die verschiedenen Varianten und Möglichkeiten hinweisen zu müssen.
Keine weiteren Wortbegehren.
Der Antrag Michael Hermanns wird dem Kommissionsantrag in einer Abstimmung gegenübergestellt.
://: Mit 33:50 Stimmen spricht sich der Landrat für den Kommissionsantrag aus. [ Namenliste ]
II.
keine Wortbegehren
III.
keine Wortbegehren
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Beschlussfassung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss betreffend «Formulierte Verfassungsinitiative vom 9. Juli 2009 ‹Einfachere Steuern im Baselbiet› und Gegenvorschlag des Landrates» einstimmig mit 81:0 Stimmen zu.
Damit werden die Verfassungsinitiative, sofern diese nicht zurückgezogen wird, und der Gegenvorschlag des Landrates dem Stimmvolk vorgelegt werden. [ Namenliste ]
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Verfassung des Kantons Basel-Landschaft
vom 27. Januar 2011
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 wird wie folgt geändert:
§ 133a Einfaches, leicht verständliches und nachvollziehbares Steuergesetz
1 Das Steuergesetz ist einfach, leicht verständlich und nachvollziehbar auszugestalten. Das Ausfüllen der Steuererklärung soll wenig Zeit und ihre Überprüfung wenig Kontrollaufwand erfordern.
2 Die Kantonsbehörden setzen sich für eine Vereinfachung der Bundesgesetzgebung im Sinne von Absatz 1 ein.
II.
Diese Verfassungsänderung bedarf der Gewährleistung durch den Bund.
III. Inkrafttreten
Die Änderung tritt am Tage nach der Volksabstimmung in Kraft.
Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei
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