Protokoll der Landratssitzung vom 27. Juni 2013
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2013-019 vom 15. Januar 2013 [2. Lesung] Vorlage: Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 betreffend Ausscheidung des Gewässerraums - Bericht der Bau- und Planungskommission vom 3. Juni 2013 - Beschluss des Landrats vom 13. Juni 2013: < 1. Lesung abgeschlossen > - Beschluss des Landrats vom 27. Juni 2013: < beschlossen mit 4/5-Mehr [FGR] > > Gesetzestext |
Hansruedi Wirz (SVP) erwähnt, dass schon letztes Mal ein Antrag im Zusammenhang mit den noch in Bern hängigen Standesinitiativen und mit einer Motion angekündigt wurde. Er beantragt Folgendes: Werden in Bern Änderungen beschlossen, die weniger weit gehen als in der zur Diskussion stehenden Vorlage, sollten diese vom Kanton übernommen werden.
Landratspräsident Jürg Degen (SP) liest den Antrag vor: Ziffer III: Sollten die Gewässerraumbestimmungen auf Bundesebene ausserhalb Baugebiet gegenüber heute gelockert werden, so ist der Regierungsrat verpflichtet, diese Lockerung im Rahmen des Erlasses der kantonalen Nutzungspläne zur Ausscheidung des Gewässerraumes vollumfänglich zu berücksichtigen beziehungsweise bereits erlassene Nutzungspläne umgehend an die gelockerten Vorschriften anzupassen.
Martin Rüegg (SP) ist überrascht über den Antrag. Er wurde zwar angekündigt, bis heute hat er aber nichts Konkretes gehört oder gelesen. Als Kommissionsmitglied hört er zum ersten Mal von diesem Antrag. Wenn es zur erwähnten Änderung auf Bundesebene kommen würde, fände er es richtig, wenn das Parlament oder ein einzelnes Mitglied des Parlaments mit einem politischen Vorstoss darauf reagieren würde.
Für das Anliegen hat er Verständnis, der Weg müsste aber ein anderer sein. Daher beantragt er, den Antrag abzulehnen.
Hansruedi Wirz (SVP) antwortet darauf, es könne nicht sein, dass an den Kantonsgrenzen verschiedene Abstände oder Bewirtschaftungsformen gälten, je nachdem, auf welcher Seite der Grenze man stehe.
Es ist nicht sicher, ob überhaupt etwas geändert wird. Es geht ihm nur darum, dass eine Änderung, so sie denn in Bern beschlossen würde, vom Kanton übernommen werden könnte, um eine Einheitlichkeit zu erreichen. Falls auf die Standesinitiative nicht eingetreten wird, dann ist der Antrag hinfällig. Ansonsten ist die Fraktion der Ansicht, dass der Landrat das heute gleich regeln könnte, ohne später auf das Gesetz zurückkommen zu müssen.
Felix Keller (CVP) sagt, dass die CVP/EVP-Fraktion über den Antrag diskutieren konnte, da sie informiert worden war. Es herrscht eine gewisse Sympathie gegenüber dem Antrag. Dennoch: Es ist unbekannt, ob, wie und wann eine Lockerung zustande kommt. Deshalb findet seine Fraktion es schwierig, dem Antrag zuzustimmen. Sie ist der Meinung: Sollte eine Lockerung durchkommen, dann könnte das Ganze dann neu beurteilt werden. Mit einer Motion könnte gezielt eine entsprechende Anpassung beantragt werden. Deshalb unterstützt die Fraktion den Antrag nicht.
Auch die FDP habe vom Antrag gewusst, sagt Christof Hiltmann (FDP). Inhaltlich hat sie auch eine gewisse Sympathie. Er ist nicht Jurist. Er erachtet es aber als merkwürdig, wenn in einem Gesetzestext «gegenüber heute» steht. Was heisst das in 10 Jahren? Ihm erscheint das nicht ganz unproblematisch. Deshalb plädiert auch er dafür, abzuwarten und nötigenfalls im Parlament entsprechend zu reagieren.
Martin Rüegg (SP) sagt, dass er wie gesagt nicht informiert wurde.
Er findet es schlecht, «die Katze im Sack» zu kaufen. Eine Verpflichtung auf Vorrat findet er schlecht. Kommen allfällige Änderungen, müssten diese zuerst diskutiert werden. Daher bittet er nochmals, den Antrag zurück zu ziehen.
Urs Leugger (Grüne) schliesst sich - was das Vorgehen betrifft - Martin Rüegg an. Der Antrag kommt auch für die Grünen nicht zum richtigen Zeitpunkt und wäre auch ein falsches Signal in Richtung Bern.
Aber auch inhaltlich ist die grüne Fraktion gegen den Antrag. Es geht hier um einen minimalen Gewässerraum, der ausgeschieden werden soll, basierend auf fachlichen Grundlagen. Damit können die Gewässer die Funktion als Lebensraum übernehmen. Daher lehnt die Grüne Fraktion den Antrag ab.
Hans Furer (glp) informiert, dass auch seine Fraktion den Antrag vorgängig bekommen und diskutiert habe.
Es gibt einige gesetzliche Grundsätze. Einer davon lautet: Bundesrecht bricht kantonales Recht. Das heisst, wenn der Bund etwas festlegt, dann kann der Kanton in der selben Sache nicht legiferieren und anderes bestimmen. Wenn es auf Bundesebene eine Lockerung bestimmter Vorschriften geben würde, dann müsste der Kanton automatisch den entsprechenden Gesetzesartikel ändern.
Er hat versucht zu überlegen, welche Dimension dieser Antrag haben könnte. Er sieht viel Auslegungsprobleme. Daher empfiehlt er, den Antrag abzulehnen und, wie von Vorrednern erwähnt, falls nötig mit einer Motion aktiv zu werden.
Die geäusserten Sympathien sind protokolliert, darauf kann später ja hingewiesen werden.
Siro Imber (FDP) sagt, auch er wisse nicht, auf was man sich hier einlassen würde, wenn der Antrag beschlossen würde. Es sei unklar, ob der Antrag als Gesetz gälte oder eher eine Verfahrenssache wäre.
Er tendiere daher - bei aller Sympathie in der Sache - gegen den Antrag, weil die juristischen Auswirkungen unklar wären.
://: Der Landrat lehnt den Antrag der SVP mit 59:26 Stimmen ab. [ Namenliste ]
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- 2. Lesung
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. § 12a,§ 13 Abs. 2 keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren
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- Schlussabstimmung
://: Der Landrat beschliesst die Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 betreffend Ausscheidung des Gewässerraums mit 84:0 bei 1 Enthaltung. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Thomas Löliger, Landeskanzlei
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