Protokoll der Landratssitzung vom 28. Januar 2010
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2009-178 vom 11. Juni 2009 Vorlage: Wahl eines Stellvertreters bzw. einer Stellvertreterin des Ombudsman gemäss § 3 Abs. 1 des revidierten Gesetzes über den Ombudsman - Beschluss des Landrats am 10. September 2009 < beschlossen > - Bericht der Spezialkommission Wahl Stellvertretung Ombudsman vom 18. Januar 2010 - Beschluss des Landrats vom 28. Januar 2010: < Birgitta Rebsamen gewählt > |
Kommissionspräsidentin Regula Meschberger (SP) erinnert an den Beschluss des Landrates, inskünftig eine ständige Stellvertretung des Ombudsman einzurichten. Das Wahlverfahren für diesen Stellvertreter oder Stellvertreterin sei genau das Gleiche, wie für den Ombudsman selbst, weshalb eine Spezialkommission eingesetzt wurde. Es war klar, dass es nicht einfach sein werde, für diese Stelle eine geeignete Person zu finden, da der Arbeitsumfang völlig unklar sei. Die Stellvertretung komme nur dann zum Zug, wenn der Ombudsman während längerer Zeit abwesend oder befangen wäre.
Die Stelle einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters des Ombudsman wurde im Amtsblatt und im Internet ausgeschrieben und Regula Meschberger betont, die Mitglieder der Spezialkommission seien über die nun vorliegende Bewerbung ausserordentlich erfreut gewesen. Frau Birgitta Rebsamen werde von der Kommission einstimmig zur Wahl vorgeschlagen. Birgitta Rebsamen sei absolut kompetent und bringe genau die erwünschten Voraussetzungen mit. Regula Meschberger bittet die Ratsmitglieder daher, den Anträgen der Petitionskommission zuzustimmen.
Nelly Dambach (SP) zeigt sich seitens der SP-Fraktion glücklich über die gute Kandidatur für die Stellvertretung Ombudsman und unterstützt den Antrag der Spezialkommission auf Wahl von Birgitta Rebsamen.
Peter Holinger (SVP) stellt fest, mit der Revision des Gesetzes über den Ombudsman habe der Landrat beschlossen, einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zu wählen. Eine Spezialkommission, deren Vizepräsident er selbst war, habe zweimal getagt und dazwischen auch einige Besprechungen in kleinerem Kreis durchgeführt. Aus den Bewerbungen wurde schnell klar, dass sich nur die ehemalige Landratskollegin Birgitta Rebsamen für dieses Amt eigne. Diese sei sich bewusst, dass sie allenfalls nicht viel zum Einsatz kommen werde und die Entschädigung nicht überwältigend sei.
Birgitta Rebsamen sei mit ihrer grossen juristischen und auch politischen Erfahrung für das Amt sehr qualifiziert und ihre Kandidatur könne als Glücksfall bezeichnet werden.
Die SVP-Fraktion folgt den Anträgen der Spezialkommission einstimmig und empfiehlt auch dem Gesamtlandrat, diese zu unterstützen.
Werner Rufi (FDP) kann Birgitta Rebsamens Kandidatur seitens der FDP-Fraktion voll unterstützen. Im Gespräch und auch aufgrund der Unterlagen konnte festgestellt werden, dass diese als ehemalige Landrätin in den kantonalen Bereichen versiert sei, die politischen Mechanismen aber auch durch ihre frühere Arbeit und heutige Tätigkeit sehr gut kenne. Damit kenne sie die verschiedenen Anliegen, welche an einen Ombudsman herangetragen werden können. Wichtig sei auch Flexibilität bezüglich Einsatz. Birgitta Rebsamen habe sich mit den Anstellungsbedingungen einverstanden erklärt. Seitens des Ombudsman sei eine gewisse Einführung notwendig, damit Birgitta Rebsamen ab Beginn der Amtsperiode (1. April 2010) sofort einspringen könnte.
Werner Rufi bittet den Landrat darum, die Anträge der Spezialkommission zu unterstützen.
Elisabeth Schneider (CVP) bezeichnet es als Glücksfall, dass sich mit Birgitta Rebsamen eine derart kompetente Person für ein Amt bewerbe, von welchem man nicht wisse, ob man überhaupt zum Einsatz komme. Die CVP/EVP-Fraktion freut sich, dass Birgitta Rebsamen für das Amt vorgeschlagen wird und unterstützt die Anträge der Spezialkommission Wahl Stellvertretung Ombudsman.
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Der Landrat beschliesst einstimmig wie folgt:
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1.
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Birgitta Rebsamen
wird in Stiller Wahl zur Stellvertreterin Ombudsman für die Amtsperiode vom 1. April 2010 bis 31. März 2014 gewählt.
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2.
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Der Stundenlohn wird gemäss Maximum in der Stufe 1 gemäss Personaldekret § 32a Absatz 3 festgelegt.
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3.
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Die Spezialkommission Wahl Stellvertretung Ombudsman wird aufgelöst.
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Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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