Protokoll der Landratssitzung vom 28. Januar 2016
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[2. Lesung]
2015-284 vom 30. Juni 2015 Vorlage : Verankerung der dualen und schulischen Brückenangebote im Bildungsgesetz - nichtformulierte Volksinitiative "Bildungsqualität auch für schulisch Schwächere" - Bericht der Bildungs-, Kultur und Sportkommission vom 5. Januar 2016 - Beschluss des Landrats vom 14. Januar 2016: < 1. Lesung abgeschlossen > - Beschluss des Landrats vom 28. Januar 2016: < beschlossen z. Hd. Volksabstimmung> > Gesetzestext |
Kommissionspräsident Christoph Hänggi (SP) erklärt, dass er sich ebenfalls auf das den Landräten vorliegende rosafarbene Papier beziehe (bereinigte Fassung des Bildungsgesetzes nach der ersten Lesung). Das Datum der Inkraftsetzung wurde geändert, wie dies bereits gesagt wurde. Was aber im Vergleich zur Kommissionsfassung nicht verändert wurde, ist der Paragraph 6 Absatz 1c bis . Das Wort «geändert» an dieser Stelle bezieht sich auf das bisher geltende Bildungsgesetz. Die Bildungs,- Kultur und Sportkommission empfiehlt auch weiterhin mit 13:0 Stimmen, der Gesetzesänderung zuzustimmen.
Roman Brunner (SP) erwidert, er möchte eine Rückmeldung dazu geben, was letzte oder vorletzte Woche zu diesem Geschäft in der Zeitung gestanden sei. Es wird weder mit der Aufnahme schulischer Angebote ins Bildungsgesetz gehadert, noch wird die Vorlage abgeschmettert, wie dies in der Basler Zeitung zu lesen war. Im Gegenteil, die SP-Fraktion unterstützt die Stärkung der Brückenangebote im Bildungsgesetz nach wie vor.
Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) stellt klar, die glp/GU-Fraktion stimme der Vorlage nun zu. Sie ist jedoch nach wie vor sehr unzufrieden mit der Umsetzung. Für die Fraktion stellt sich noch eine Frage an Regierungsrätin Monica Gschwind, nämlich die nach der Zusicherung der zwei Standorte der Kaufmännischen Vorbereitungsschule (KVS) am 1.8.2019.
Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) antwortet, dass sie eine solche Zusicherung nicht geben könne, jedoch die, dass weiterhin ein Brückenangebot im kaufmännischen Bereich bestehen werde.
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- Zweite Lesung Bildungsgesetz
Keine Wortmeldungen.
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Schlussabstimmung
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass diese Gesetzesänderung aufgrund einen nichtformulierten Volksinitiative ausgearbeitet worden sei, so dass sie gemäss § 30 Absatz 1 Buchstabe d der Kantonsverfassung der obligatorischen Volksabstimmung unterliege, unabhängig davon, ob das Vierfünftel-Mehr erreicht werde oder nicht.
://: Der Landrat beschliesst die Änderung des Bildungsgesetzes mit 66:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen. [ Namenliste ]
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss zur Verankerung der dualen und schulischen Brückenangebote im Bildungsgesetz stillschweigend zu.
Landratsbeschluss
betreffend die Verankerung der dualen und schulischen Brückenangebote im Bildungsgesetz
vom 28. Januar 2016
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Die Änderung des Bildungsgesetzes wird beschlossen.
2. Dieser Beschluss unterliegt den Bestimmungen von § 30 Buchstabe d der Kantonsverfassung über die obligatorische Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Miriam Bucher, Landeskanzlei
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