Protokoll der Landratssitzung vom 28. Januar 2016

Nr. 466

Kommissionspräsident Christoph Hänggi (SP) erklärt, dass er sich ebenfalls auf das den Landräten vorliegende rosafarbene Papier beziehe (bereinigte Fassung des Bildungsgesetzes nach der ersten Lesung). Das Datum der Inkraftsetzung wurde geändert, wie dies bereits gesagt wurde. Was aber im Vergleich zur Kommissionsfassung nicht verändert wurde, ist der Paragraph 6 Absatz 1c bis . Das Wort «geändert» an dieser Stelle bezieht sich auf das bisher geltende Bildungsgesetz. Die Bildungs,- Kultur und Sportkommission empfiehlt auch weiterhin mit 13:0 Stimmen, der Gesetzesänderung zuzustimmen.


Roman Brunner (SP) erwidert, er möchte eine Rückmeldung dazu geben, was letzte oder vorletzte Woche zu diesem Geschäft in der Zeitung gestanden sei. Es wird weder mit der Aufnahme schulischer Angebote ins Bildungsgesetz gehadert, noch wird die Vorlage abgeschmettert, wie dies in der Basler Zeitung zu lesen war. Im Gegenteil, die SP-Fraktion unterstützt die Stärkung der Brückenangebote im Bildungsgesetz nach wie vor.


Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) stellt klar, die glp/GU-Fraktion stimme der Vorlage nun zu. Sie ist jedoch nach wie vor sehr unzufrieden mit der Umsetzung. Für die Fraktion stellt sich noch eine Frage an Regierungsrätin Monica Gschwind, nämlich die nach der Zusicherung der zwei Standorte der Kaufmännischen Vorbereitungsschule (KVS) am 1.8.2019.


Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) antwortet, dass sie eine solche Zusicherung nicht geben könne, jedoch die, dass weiterhin ein Brückenangebot im kaufmännischen Bereich bestehen werde.


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- Zweite Lesung Bildungsgesetz


Keine Wortmeldungen.


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- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


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- Schlussabstimmung


Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass diese Gesetzesänderung aufgrund einen nichtformulierten Volksinitiative ausgearbeitet worden sei, so dass sie gemäss § 30 Absatz 1 Buchstabe d der Kantonsverfassung der obligatorischen Volksabstimmung unterliege, unabhängig davon, ob das Vierfünftel-Mehr erreicht werde oder nicht.


://: Der Landrat beschliesst die Änderung des Bildungsgesetzes mit 66:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen. [ Namenliste ]


://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss zur Verankerung der dualen und schulischen Brückenangebote im Bildungsgesetz stillschweigend zu.




Landratsbeschluss


betreffend die Verankerung der dualen und schulischen Brückenangebote im Bildungsgesetz


vom 28. Januar 2016


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. Die Änderung des Bildungsgesetzes wird beschlossen.


2. Dieser Beschluss unterliegt den Bestimmungen von § 30 Buchstabe d der Kantonsverfassung über die obligatorische Volksabstimmung.


> Gesetzestext




Für das Protokoll:
Miriam Bucher, Landeskanzlei


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