Protokoll der Landratssitzung vom 14. Januar 2016
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[1. Lesung]
2015-284 vom 30. Juni 2015 Vorlage : Verankerung der dualen und schulischen Brückenangebote im Bildungsgesetz - nichtformulierte Volksinitiative "Bildungsqualität auch für schulisch Schwächere" - Bericht der Bildungs-, Kultur und Sportkommission vom 5. Januar 2016 - Beschluss des Landrats vom 14. Januar 2016: < 1. Lesung abgeschlossen > |
Kommissionspräsident Christoph Hänggi (SP) erklärt, der Landrat habe im März 2012 beschlossen, die nichtformulierte Initiative «Bildungsqualität auch für schulisch Schwächere» vom August 2011 anzunehmen. Die Initiative wurde ergriffen, um den vorgesehenen Verzicht auf die Kaufmännische Vorbereitungsschule (KVS) im Entlastungspaket 2012-2015 zu verhindern.
Der Regierungsrat hat das Anliegen der Initiative aufgenommen und schlägt vor, die Brückenangebote als Schulart bzw. Ausbildung im Bildungsgesetz aufzunehmen und die einzelnen Angebote mit einer Definition im Bildungsgesetz zu präzisieren. Es wird damit im Bildungsgesetz erwähnt, dass Brückenangebote im Anschluss an die Sekundarstufe I den Übertritt in die berufliche Grundbildung erleichtern und dass Angebote im Dienstleistungssektor, im kaufmännischen Bereich, in Gewerbe, in Industrie und in der Hauswirtschaft neu gesetzlich vorgeschrieben sind. Es wird damit Klarheit über die Ausrichtung der schulischen wie auch der dual aufgebauten Angebote geschaffen. Die KVS wurde zudem in den letzten Jahren nicht geschlossen.
Aufgrund der widersprüchlichen Vernehmlassungsantworten wurde von Seiten der Regierung jedoch darauf verzichtet, die KVS ausdrücklich im Gesetz zu nennen. Dies auch um für die Zukunft keine unnötigen Einschränkungen vorzuspuren. Unbestritten war dabei, dass das Anliegen der Initianten ernst genommen wird und für die Bereiche Dienstleistungen und kaufmännische Berufe entsprechende Angebote eingeführt bzw. beibehalten werden sollen.
Die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission beriet die Vorlage am 29. Oktober und am 26. November 2015. Dabei bestätigte sich, dass die Erwähnung eines einzigen Brückenangebots im Bildungsgesetz wenig Sinn macht und dass eine abschliessende Aufzählung ebenso unverhältnismässig wäre. Jede Änderung der Brückenangebote - die bedarfsorientiert sein sollen und daher flexibel verändert werden müssen - würde in diesem Fall eine Änderung des Bildungsgesetzes bedingen. Trotzdem besteht über diese Änderung des Bildungsgesetzes nun neu die gesetzliche Verpflichtung des Kantons solche Brückenangebote anzubieten.
In der Kommissionsdebatte wurde unter anderem nachgefragt, wie der Fortbestand der KVS sichergestellt würde, d.h. wo diese erwähnt werde. Dazu wurde auf die entsprechende Verordnung verwiesen, in der alle Brückenangebote aufgeführt sind.
Die Kommission zeigte sich überzeugt, dass die Forderung der Initianten der nichtformulierten Initiative mit diesem Umsetzungsvorschlag erfüllt ist. Auch wenn die KVS nicht im Gesetz genannt werde, sei ihr Fortbestand durch die Verordnung und gemäss Aussagen der Direktion gesichert.
In der Kommission bestand bezüglich dem weiteren Vorgehen Unklarheit, da im der Regierungsvorlage beiliegenden Landratsbeschluss von einem «obligatorischen Referendum» die Rede ist. Da der Landrat der nichtformulierten Initiative jedoch zugestimmt hat, was nicht so oft passiert, stellt der nun vorliegende Gesetzestext die Formulierung der Initiative dar. Die Regierung hat damit den Auftrag des Landrats erfüllt und eine Umsetzungsmöglichkeit vorgeschlagen, die wiederum an den Landrat zurückgeht. Sollte der Landrat der Umsetzung in dieser Form zustimmen, untersteht der Beschluss der obligatorischen Volksabstimmung und nicht dem obligatorischen Referendum, wie dies in der Vorlage steht. Der Landratsbeschluss wurde von der Kommission deshalb entsprechend angepasst.
Wegen dieser obligatorischen Volksabstimmung muss die Inkraftsetzung des Gesetzes dann noch entsprechend auf zumindest 1. August 2016 angepasst werden, vorausgesetzt die Abstimmung findet vorher statt. Das hat die Kommission noch nicht gemacht, da der Abstimmungstermin ja noch nicht feststeht.
Die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 13:0 Stimmen, gemäss Landratsbeschluss zu beschliessen.
Caroline Mall (SVP) ergänzt, dass die Direktion alle Brückenangebote gemeinsam mit Basel-Stadt überprüfe, um allfällige Doppelspurigkeiten auszumerzen. Die explizite Aufnahme der KVS in das Bildungsgesetz wäre nicht zielführend, mit der Vorlage besteht eine gute Lösung. Die Verankerung der Brückenangebote inklusive deren Fachrichtungen ist hingegen wichtig. Für den Rest ist die Verordnung zuständig. Die SVP-Fraktion stimmt der Vorlage zu und freut sich, wenn die Volksabstimmung zum gleichen Resultat führt.
Roman Brunner (SP) informiert, dass auch die SP-Fraktion auf die Vorlage eintrete. Aus ihrer Sicht ist es der Direktion gelungen, die Anliegen der Initiative umzusetzen und dieser gerecht zu werden. Einerseits ist der Fortbestand der KVS - wenigstens momentan - gesichert, andererseits werden die dualen und schulischen Brückenangebote durch die Erwähnung im Gesetz gestärkt. Der zukünftigen, zeitgemässen Anpassung der Brückenangebote bleibt mit der vorliegenden Formulierung möglich. Die Argumente gegen eine explizite Erwähnung der KVS im Bildungsgesetz sind in der Vorlage aufgeführt. Aufgepasst werden muss bei der Zuweisungssteuerung in die Brückenangebote, was im heute als Traktandum 34 gelisteten Geschäft diskutiert wird (Motion 2015/397: Triagestelle der schulischen Brückenangebote). Gerade leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler müssen in das für sie optimale Angebot zugewiesen werden und nicht in das für den Kanton optimale. Die SP-Fraktion unterstützt die Vorlage in der vorliegenden Form.
Für das Protokoll:
Leonie Schwizer, Landeskanzlei
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Paul R. Hofer (FDP) gibt die Unterstützung des Kommissionsantrags durch seine Fraktion bekannt.
Florence Brenzikofer (Grüne) heisst namens der Fraktion Grüne/EVP den Kommissionsantrag gut.
Christine Gorrengourt (CVP) sagt, dass die CVP/BDP-Fraktion hinter dem Beschluss stehe. Es ist ihr wichtig, dass die Brückenangebote richtig koordiniert und die Jugendlichen, die diese nutzen, auch richtig zugeteilt werden. Dies ist ein erster Schritt.
Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) teilt im Namen der Fraktion glp/GU sowie des Initiativkomitees mit, dass man es nicht als opportun erachte, wie die Vorlage, die von fast 7'000 Personen unterschrieben wurde, umgesetzt wird. Es wurde eine Initiative erarbeitet, um die kaufmännische Vorbereitungsschule (KVS) auf Gesetzesstufe zu sichern, damit sie nicht mehr vom Regierungsrat abgeschafft werden kann - nicht heute, nicht morgen, nicht übermorgen. Besieht man sich die Geschichte, weiss man, dass die KVS bereits vor 4 oder 5 Jahren im Rahmen des Entlastungsrahmengesetzes abgeschafft werden sollte, ebenso wie die berufsvorbereitende Schule BVS 2. Alt-Regierungsrat Urs Wüthrich brachte dies ins Spiel, was Anlass war zu fordern, dass diese Schulen, die zur Bildungsvielfalt des Kantons beitragen, weitergeführt werden sollen. Somit kam die Initiative und die Kampagne «Nein zum Entlastungsrahmengesetz» zustande - und die BVS 2 konnte gerettet werden.
Dann gab es eine Anpassung: Im Bildungsgesetz wurden Brückenangebote eingebaut, ohne dass aufgelistet wird, was dies beinhaltet. Im Moment gibt es die KVS noch, aber man weiss auch, dass Umstrukturierungen geplant sind. Es wurde diesbezüglich die Zahl 2019 genannt. Der Votant möchte nicht, dass in zwei, drei Jahren die KVS in die Brückenangebote überführt wird, z.B. am Standort Muttenz, und dort ins SBA oder SBA plus überfüht wird. Und um der Initiative noch halbwegs gerecht zu werden, würde man noch schnell eine kaufmännische Ausrichtung in einem Schnellkurs einbauen. Dies aber wollen die 7'000 Personen, die die Initiative unterschrieben haben, nicht. Es ist nicht opportun, zumindest moralisch fragwürdig, wie die Initiative nun umgesetzt werden soll. Ob es klug ist, die Brückenangebote - SBA Basis, SBA plus, KVS und Vorkurse - zu verankern, oder nicht klug, ist nicht der entscheidende Punkt. Der entscheidende Punkt ist, was die Initiative eigentlich wollte und dass gesagt wurde, was man dem Volk vorsetzen möchte.
Der Votant kann damit leben, wenn im Bildungsgesetz von Brückenangeboten die Rede ist. Dann muss man aber die bestehenden Angebote auflisten. Man kann es auch ergänzen mit «und allenfalls weitere», damit die Liste nicht abgeschlossen ist. Er kann aber nicht einverstanden sein mit einer Formulierung, mit der die Regierung, ohne dass sie wieder in den Landrat kommt, eine KVS oder ein anderes Brückenangebot abschaffen könnte.
Deshalb stellt die glp/GU-Fraktion den Antrag, § 6 Abs. 1 Buchstabe c bis zu dahingehend zu ändern, dass die bestehenden Brückenangebote aufgelistet werden und eine Formulierung gefunden wird, um die Aufzählung als nicht abschliessend zu kennzeichnen. Möchte man später einmal die KVS abschaffen, müsste dies damit erst politisch diskutiert werden und läge nicht im Kompetenzbereich der Regierung.
Caroline Mall (SVP) meint, dass die Vorlage durchaus opportun sei. Sie trägt den 7'000 Unterschreibenden Rechnung. Es wurde eine unformulierte Initiative eingereicht, wo explizit geschrieben steht: «Im Kanton Baselland wird eine kaufmännische Vorbereitungsschule geführt, um auch den schulisch schwächeren Jugendlichen einen besseren Zugang zu einer kaufmännischen Ausbildung zu ermöglichen». Dies steht explizit in § 3 Abs. 3. Es würde allerdings zu weit führen, alle Brückenangebote aufzulisten. Man müsste ständig das Gesetz anpassen.
Die Ängste des Initianten sind verständlich. Die Verordnung lässt sich etwas verdeckt hinter den Kulissen machen, was für den Stimmbürger wie auch für das Parlament nicht so angenehm ist. Dafür hat sie Verständnis. Sie kann sich jedoch sehr schlecht vorstellen, dass man die KVS ohne eine politische Diskussion einfach abschafft. Es ist kaum denkbar, dass man ein 10. Schuljahr abbauen würde, wenn man sieht, dass die Nachfrage enorm gross ist. Das wäre kontraproduktiv. Da würden Wirtschaftskammer, Gemeinden etc. auf die Barrikaden steigen. Dieses Vertrauen sollte in den Regierungsrat gesetzt werden. Mit dieser Lösung hat er das Optimum herausgeholt. Es kommt zu einer Volksabstimmung, was doppelt hält. Damit befindet man sich auf dem richtigen Weg.
Paul Wenger (SVP) hat mit Jürg Wiedemann schon manche Auseinandersetzung in Sachen Bildung gehabt, speziell bei Volksschulfragen. Wiedemann ist nun nicht mehr in der Bildungskommission und weiss daher nicht, wie dort diskutiert wird. Der Votant bittet seinen Kollegen jedoch, sich zu lösen aus seiner starren Denkhaltung, die er irgendwann im Jahr X eingenommen hat. Es ist alles im Fluss. Auch die Bildungskommission hat sich etwas überlegt dabei. Es wäre gut, wenn Wiedemann seine Haltung überwinden und Vertrauen in die neue Bildungsdirektion fassen könnte. Damit würde er auch etwas aus seinem Loch herauskommen.
Die hier vorliegende Lösung ist eine gute Lösung, auf der sich aufbauen lässt. Sie ist sachgerecht und lässt für spätere Entwicklungen Raum offen.
Bei der heute zur Debatte stehenden Vorlage gehe es für die Initianten des Volksbegehrens, so Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP), um die Bestandessicherung der KVS. Für die Votantin und für den Regierungsrat steht dagegen der Laufbahngedanke der Jugendlichen im Vordergrund. Man möchte den Jugendlichen, die nach erfüllter Schulpflicht keine Anschlusslösung haben, ein Zwischenjahr einrichten, die ihnen danach den Eintritt in eine berufliche Grundbildung ermöglichen.
In welchem gesellschaftlichen Kontext kam die KVS-Initiative seinerzeit zustande? Wie gehört, erwog der Regierungsrat im Rahmen des Entlastungspakets 12/15 tatsächlich die Schliessung der KVS. Dies, weil Baselland im Deutschschweizer Vergleich mit Abstand die höchste WMS- und KV-Lernenden-Quote aufweist, während andere Branchen über Nachwuchsmangel klagen. Dies gilt insbesondere auch für anspruchsvolle Berufslehren im technischen und Gesundheitsbereich. Vor diesem Hintergrund vertrat der Regierungsrat damals die Meinung, dass die Aufhebung der KVS wirtschaftlich und politisch vertretbar sei. Weil die KVS nicht explizit im Bildungsgesetz verankert ist, blieb den Initianten als demokratisches Mittel nur die Gesetzesinitiative, um diese Sparmassnahme abzuwenden und den Fortbestand der KVS zu sichern.
Man kann sich wundern, dass die Ausarbeitung der vorliegenden Landratsvorlage zur Umsetzung der KVS-Initiative so viel Zeit in Anspruch genommen hat; dies obwohl der Landrat bereits Ende März 2012 Unterstützung der Initiative signalisierte. Doch auch in Kenntnis der Gutheissung und nach eingehender Auseinandersetzung mit der Materie kam der Regierungsrat zur Überzeugung, dass die Erwähnung der KVS als einziges Brückenangebot im Bildungsgesetz ebenso wenig Sinn macht wie die abschliessende Aufzählung sämtlicher aktueller Brückenangebote. Kommt hinzu, dass gewisse Brückenangebote gar nicht im Baselland angeboten, sondern in Basel-Stadt angeboten werden. Auch dies würde eine vollständige Aufzählung unmöglich machen.
Mit der vorgeschlagenen Neuformulierung werden die Brückenangebote im Bildungsgesetz deutlich als Bildungsstufe aufgeführt, zudem werden die wichtige Sektoren, in denen Brückenangebote geführt werden, namentlich aufgeführt, darunter auch der Dienstleistungssektor. Es geht dem Regierungsrat also nicht länger um die Infragestellung der Existenzberechtigung der KVS, sondern vielmehr um die Stärkung der Brückenangebote und darum, sie ausdrücklich im Bildungsgesetz aufzuführen. Mit den verschiedenen Berufsfeldern wird auch gezeigt, wo man Brückenangebote führen möchte. Das Angebot muss aber flexibel für die Jugendlichen und auf den Arbeits- und Lehrstellenmarkt ausgerichtet sein.
Vor einigen Tagen erfolgte der Startschuss, das gesamte Brückenangebot zu überprüfen. Man möchte es, zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt, neu positionieren. Es sei zu erwähnen, dass in der Arbeitsgruppe auch Vertreter des KV Baselland Einsitz nehmen. Die entsprechende Landratsvorlage ist nach den Sommerferien 2016 zu erwarten. Es wird also in jedem Fall eine politische Diskussion geben über die Brückenangebote und deren Positionierung, die Steuerung des Zugangs etc.
Die Regierung steht hinter den Brückenangeboten. Je individueller die Jugend beraten und zugewiesen werden kann, desto besser finden vor allem auch schwächere Jugendliche den Einstieg ins Berufsleben. Das ist ein grosser Gewinn, sowohl für die Jugendlichen als auch die gesamte Gesellschaft.
Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) weist auf einen entscheidenen Satz hin, den Regierungsrätin Monica Gschwind am Anfang gesagt hatte. Sie sagte sinngemäss, dass es den Initianten eigentlich um das Festschreiben der KVS im Bildungsgesetz gehe. Dem Regierungsrat geht es um die Laufbahnverordnung. Das ist exakt der entscheidende Unterschied. Der Wille der Initianten war aber ein anderer: Es ging nämlich um das Festschreiben des KVS als Schule, und nicht als Brückenangebot.
Paul Wenger ist zu versichern , dass der Votant grosses Vertrauen hat in den heutigen Regierungsrat. Monica Gschwind macht eine sehr gute Arbeit. Es ist völlig falsch, wenn darauf angespielt wird, er sei damit nicht einverstanden oder habe kein Vertrauen. In den letzten 12 Jahren war das Vertrauen kaum je so gross, wie es im Moment ist. Es geht also in die richtige Richtung. Was aber nicht heisst, dass eine Regierungsrätin nicht auch etwas machen kann, das mit der eigenen Haltung differiert. Es sollte möglich sein, solche Beobachtungen in diesem Rahmen zu kommunizieren.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Erste Lesung Bildungsgesetz
Titel und Ingress keine Wortmeldungen
I.
§ 3 Absatz 3 keine Wortmeldungen
§ 6 Absatz 1 Buchstabe c bis
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass der Antrag der glp/GU-Fraktion wie folgt lautet:
c bis die Brückenangebote: kaufmännische Vorbereitungsschule (KVS), Schulisches Brückenangebot Basis (SBA), Schulisches Brückenangebot plus modular (SBA plus), kombinierte Angebote (Vorlehren und Vorkurse) und allenfalls weitere.
Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) begründet den Antrag. Hinter dem Wort Brückenangebote (Vorschlag der Kommission) sollen die vier Brückenangebote und allenfalls weitere aufgeführt werden. Und zwar deshalb, dass wenn ein weiteres Brückenangebot hinzu kommt, dies ohne Gesetzesänderung eingeflochten werden kann. Damit wären die vier Brückenangebote gesichert, und den Handlungsspielraum, etwas zu ändern, gäbe es nach wie vor. Man könnte aber keines der Angebote einfach abschaffen, ohne dass es in diesem Raum diskutiert und entschieden wird.
Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) macht beliebt, den Antrag abzulehnen. Es ist wichtig, dass man flexibel bleibt. Brückenangebote sind verankert. Es werden im Dienstleistungssektor, im kaufmännischen Gewerbe, für das Gewerbe und die Industrie Brückenangebote angeboten. Man wird darüber im Rahmen der neuen Vorlage nach den Sommerferien diskutieren können.
://: Der Antrag der glp/GU-Fraktion auf Ergänzung von § 6 Absatz 1 Buchstabe c bis wird mit 73:5 Stimmen abgelehnt. [ Namenliste ]
II.-III. keine Wortmeldungen
IV.
Landratspräsident Franz Meyer (CVP): Weil der Termin für das Inkrafttreten schon verstrichen ist, muss der Wortlaut entsprechend präzisiert werden: «Diese Änderung tritt am 1. August 2016 in Kraft.»
://: Dieser Änderung wird stillschweigend zugestimmt.
://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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