Protokoll der Landratssitzung vom 28. Januar 2016

Nr. 467
Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP) erläutert, dass es eine Änderung gegeben habe, wie dies in der letzten Sitzung bereits andiskutiert worden sei. Bezugnehmend auf die den Landräten vorliegende gelbe Vorlage auf ihren Plätzen wird sichtbar, dass im Ergänzungsleitungsgesetz der Paragraph 15c Absatz 1 gestrichen wurde. Dieser wurde in den Landratsbeschluss verschoben, was unter Punkt 5 sichtbar ist. Das heisst, dass auf der einen Seite das Gesetz abgebildet ist, welches die Gegenwart regelt, auf der anderen Seite der Landratsbeschluss, welcher die Vergangenheit lösen soll.
Dieter Epple (SVP) erklärt, dass die SVP-Fraktion den Antrag der Finanzkommission, die 15 Millionen Franken im Landratsbeschluss festzuschreiben, unterstütze. Details wurden von Roman Klauser bereits erwähnt, doch soll noch an diejenigen appelliert sein, welche auch Gemeindevertreter sind oder vor Wahlen stehen, dass sie die Kantonsfinanzen im Auge behalten und entsprechend die Vorlage unterstützen, weil sie sonst ihren Wählern und den Steuerzahlern keinen Dienst erweisen.
Urs Kaufmann (SP) sagt, dass er schon in der ersten Lesung gesagt habe, dass mit diesem Geschäft relativ viel Geschirr zerschlagen worden sei zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Das Vertrauen der Gemeinden gegenüber dem Kanton hat dabei sicherlich deutlich gelitten und hat sich verschlechtert. Eine Mehrheit der SP-Fraktion ist darum auch weiterhin der Meinung, es sollten die ganzen 45 Millionen Franken an die Gemeinden zurückerstattet werden. Der Kanton hat sich an die gemachten Versprechungen zu halten und objektiv quantifizierbare Versprechungen bei Aufgabenverschiebungen auszugleichen.
Das Allerwichtigste ist der SP-Fraktion nun aber erst einmal , dass die Gesetzesänderung beschossen werden kann und dass diese ab 2016 gültig sein wird. Bei der Kompensationsfrage liegt nun ein schlechter Kompromiss oder ein Vorschlag vor, den Gemeinden zunächst einmal 15 Millionen Franken zu überweisen. Eine Minderheit der SP-Fraktion ist der Meinung, lieber einem schlechten Kompromiss zuzustimmen, nach dem Motto: «Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach». Will heissen, lieber die 15 Millionen Franken für das vergangene Jahr überweisen, was immer noch deutlich besser ist, als der Vorschlag der Regierung, den Gemeinden gar nichts mehr zu bezahlen. Zudem bestand auch die Meinung, dass eine weitergehende Kompensation wohl keine Mehrheit im Parlament finden wird. Auch ist es für die Gemeinden eine klare Ausgangslage für einen zweiten Schritt der Gemeindeinitiative, welchen diese dann eben starten müssen, um das Thema nochmals zu diskutieren.
Martin Rüegg, als Vertreter der Mehrheit in der Fraktion, wird jedoch einen Antrag auf eine weitergehende Kompensation stellen.
Christof Hiltmann (FDP) gibt bekannt, dass sich für die FDP-Fraktion seit der ersten Lesung inhaltlich keine neuen Erkenntnisse mehr ergeben hätten und sie darum die Vorlage weiterhin grundsätzlich unterstützen würde. Sie begrüsst das Vorgehen der Finanzkommission und findet es sinnvoll, die Historie aus der Gesetzesvorlage herauszunehmen und getrennt über diese in der Landratsvorlage abzustimmen.
Klaus Kirchmayr (Grüne) erklärt ebenfalls, dass sich sachlich an der Einstellung der Grüne/EVP-Fraktion nichts mehr geändert habe. Sie ist glücklich, dass der Antrag der Finanzkommission vorliegt, welcher den zukunftsorientierten Teil abtrennt, indem er im Gesetz als Vergangenheitsbewältigung belassen wird. Nach wie vor ist die gesamte Fraktion unglücklich, dass der Kanton das Versprechen, welches er gegeben hat, brechen muss. Das ist nicht die Art, wie man geschäften sollte. Klar gibt es auch Stimmen, welche auf vergangene Sündenfälle in die Andere Richtung verweisen aber grundsätzlich sollte dies nicht das Geschäftsgebaren des Kantons sein. Dennoch verzichtet die Fraktion auf einen Antrag, zusätzliche Kosten zur Rückerstattung zu beantragen. Eine Gemeindeinitiative ist wohl ohnehin kaum zu vermeiden und somit wird das Volk so oder so über diese Frage entscheiden können. In diesem Sinn wird die Grüne/EVP-Fraktion dem Antrag der Finanzkommission einstimmig zustimmen, auch um Sicherheit zu schaffen.
Simon Oberbeck (CVP) gibt bekannt, dass die CVP/BDP-Fraktion ursprünglich bereit gewesen wäre, den ersten Antrag der Finanzkommission mitzutragen und darüber abzustimmen, auch mit dem Risiko einer Gemeindeinitiative. Als lösungsorientierte Partei konnte sich die Fraktion nun aber auch zu diesem vorliegenden Kompromiss durchringen. Für weiterführende Anträge ist die CVP/BDP-Fraktion aber nicht zu haben und wird diesen auch nicht zustimmen.
Marianne Hollinger (FDP) betont, sie ergreife das Wort als Einzelsprecherin. Eigentliche wolle sie den Landrat vor einer künftigen Niederlage bewahren. Die Gemeindeinitiative wird ergriffen werden, wenn dem Antrag der Finanzkommission zugestimmt wird. Ein Argument wird dort sicherlich sein, dass nicht die Gemeinden an den Kanton eine Forderung stellen, sondern diese dem Kanton irrtümlich Geld überwiesen haben, welches ihnen gehört. Nun stellt sich der Kanton auf den Standpunkt, dieses Geld aufgrund finanzieller Engpässe nicht zurückbezahlen zu können. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Bevölkerung hier für das Recht einstehen wird und in dem Falle eben wohl oder übel dafür, dass das Geld dorthin kommt, wo es auch wäre, wenn es von Beginn weg richtig gelaufen wäre. So gesehen sollte der Landrat im Sinne des Bürgers entscheiden. Manchmal ist das etwas schwieriger für den Kanton, ein anderes Mal etwas schwerer für die Gemeinden. Vor diesem Hintergrund sollte sich jeder vielleicht noch einmal seine Gedanken machen und dem zweiten Kompromissantrag, demjenigen der Gemeinden, welcher noch zu hören sein wird, zustimmen. Dieser besagt, 15 Millionen Franken jetzt an die Gemeinden zu bezahlen und 30 Millionen später.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) entgegnet Marianne Hollinger, ob es auch im Sinne des Bürgers sei, wenn er erfahre, dass man allenfalls, weil das Eigenkapital nicht mehr vorhanden sei, mit Steuererhöhungen rechnen müsse.
Marc Schinzel (FDP) meint, das ganze Geschäft sei unbestrittenermassen sehr komplex, das wurde auch ausführlich erläutert. Was vorliegt ist ein von der Finanzkommission lang und breit diskutiertes Paket, ein Kompromiss von verschiedenen Seiten. Es sollten nun nicht mehr einzelne Punkte aus diesem Paket herausgenommen werden, sonst droht der Kompromiss zu scheitern und übrig bliebe ein Scherbenhaufen, nämlich ein Gesetz, welches für die Zukunft gebraucht würde, aber nicht realisierbar wäre. Es ist auch völlig legitim, das die Gemeinden die Gemeindeinitiative ergreifen, wenn sie mit dieser Lösung nicht einverstanden sind. Es ist davon auszugehen, dass unter der kompetenten Führung des Finanzdirektors Gespräche mit den Gemeinden stattfinden werden. Doch jetzt muss gehandelt und der Vorlage zugestimmt werden. werden
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- 2.Lesung Ergänzungsleistungsgesetz gemäss Zusatzantrag der Finanzkommission
Keine Wortmeldung.
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Schlussabstimmung Gesetzesänderung
://: Der Landrat stimmt der Gesetzesänderung gemäss Zusatzantrag der Finanzkommission mit 81:0 Stimmen einstimmig zu. Das notwendige 4/5-Mehr ist somit erreicht. [ Namenliste ]
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- Detailberatung Dekretsaufhebung
Keine Wortmeldung.
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
://: Der Landrat beschliesst die Dekretsaufhebung stillschweigend.
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- Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress keine Wortmeldung
Ziffern 1 und 2 sind bereits beschlossen.
Ziffern 3-4 keine Wortmeldung
Ziffer 5
Martin Rüegg (SP) erläutert, dass der Wille gewesen sei, eine Volksabstimmung zu verhindern. Leider scheint dies aber faktisch nicht möglich. Wie Marianne Hollinger gesagt hat, wird diese Volkabstimmung mit grösster Wahrscheinlichkeit kommen, falls nicht noch etwas am Landratsbeschluss geändert wird. Deshalb soll hier nochmals ein Kompromiss aufgezeigt werden, welcher diesen Namen mehr verdient als das, was hier formuliert wurde. Natürlich ist dies eine einseitige Betrachtung aber die SP-Fraktion vertritt in dieser Sache einseitig die Interessen des Kantons. Sollten die Ressourcen aber auch tatsächlich geschont werden, muss die Volksabstimmung verhindert werden. Darum sollte Ziffer 5 wie folgt geändert werden:
5. Zur Kompensation der EL-Entlastung des Kantons durch die kommunale Pflegefinanzierung in den Jahren 2011 bis 2015 leistet der Kanton den Einwohnergemeinden im Jahr 2015 eine erste Zahlung von CHF 15 Millionen. Die zusätzliche Leistung von CHF 30 Millionen zu einem späteren Zeitpunkt bleibt vorbehalten .
So wird neuer Spielraum eröffnet, entweder für Verhandlungen, oder aber für den Zeitpunkt, in dem es dem Kanon tatsächlich finanziell besser geht, sodass er das Versprechen auch einlösen könnte. Wird dem Antrag zugestimmt, wird Ziffer 7 obsolet und kann gestrichen werden.
Hanspeter Weibel (SVP) bemerkt, dass immer wieder ans Hirn und an die Vernunft appelliert werde. Es muss aber hier festgehalten werden, dass nur die Leute vernünftig sind, welche gleich denken wie er selber. Eigentlich sollte Regierungspräsident Anton Lauber eine Art Generalerklärung abgeben. Die müsste heissen: «Angsichts der finanziellen Situation erkläre ich hiermit, dass sämtliche Versprechungen, die in der Vergangenheit abgegeben worden sind, und alles, was allenfalls als Versprechung verstanden werden konnte, keine Gültigkeit mehr hat». Ansonsten wird das Parlament laufend mit solchen Versprechungen konfrontiert.
Mit dem Gesetz wurde die Vergangenheit erledigt. Mit dem Landratsbeschluss könnte auch gesagt werden, es würden keine 15 Millionen Franken ausbezahlt. So gesehen sind 15 Millionen noch immer ein guter Kompromiss. Kommt hinzu, dass wenn ein Landratsbeschluss gemäss diesem Antrag gefasst wird, heisst dies, dass nach den üblichen Usanzen Rückstellungen dafür gebildet werden müssen. Somit wird eine Steuererhöhung Fakt, weil das Eigenkapital sinkt. Deshalb muss der Antrag nur schon aus diesem Grund abgelehnt werden. Wenn die Gemeinden eine Gemeindeinitiative ergreifen, ist dies ihr legitimes, demokratisches Recht.
Oskar Kämpfer (SVP) repliziert auf Martin Rüegg, dass dies kein Kompromissantrag sei. Hanspeter Weibel hat es gesagt, das ist eine Bankrotterklärung und eine Steuererhöhung und vor allem eine Formulierung, welche den Kanton nicht vorwärts bringt. Erstens wird damit zementiert, dass Rückstellungen gebildet werden müssen, weil das Eigenkapital schrumpft, zweitens entsteht so überhaupt keine Sicherheit für die Gemeinden, dass diese einmal noch zu Geld kommen werden. Mit der Formulierung «Die zusätzliche Leistung... zu einem späteren Zeitpunkt bleibt vorbehalten» ist überhaupt nicht klar, wem sie vorbehalten bleibt, bis wann, was die Kriterien sind, damit die Leistungen erfolgen und so weiter. Es steht überhaupt nichts. Diese Formulierung belastet einzig die Staatskasse, indem der Kanton unter das Eigenkapital fällt. Dem zuzustimmen ist eine Bankrotterklärung oder eine Aufforderung zur Steuererhöhung.
Klaus Kirchmayr (Grüne) fügt an, er wolle etwas zum Thema Rückstellungen sagen, und zwar als Präsident der Begleitkommission der Finanzkontrolle. In der Finanzkommission wurde die Frage gestellt und analysiert, ob eine solche Formulierung Rückstellungen notwendig machen würde. Die klare Antwort des Leiters der Finanzkontrolle, welche dem Landrat und nicht der Regierung untersteht, war die Bestätigung, dass es klar eine Rückstellung brauche. Dies soweit die Fakten. Was das allerdings an Konsequenzen haben könnte und welche politischen Schlussfolgerungen allenfalls daraus gezogen werden müssen, ist jedem überlassen. Was aber klar ist: wird dem Antrag zugestimmt, müssen de facto 30 Millionen Franken auf die Rechnung 2016 genommen und entsprechend bezahlt werden.
Christof Hiltmann (FDP) bestätigt, was Klaus Kirchmayr gesagt hat und meint, wenn es Martin Rüegg mit seinem Antrag ernst wäre, müsste er zumindest sagen, dass aus der Zahlung von 15 Millionen Franken deren 45 Millionen gemacht werden müssten und so käme es dann wieder auf dasselbe hinaus. Denn finanziell gesehen würde dies den Kanton im laufenden Jahr in vollem Umfang belasten. So könnte Klartext geredet und die 45 Millionen Franken als solche auch deklariert werden, anstatt mit einem schwammigen Begriff zu operieren und den Kanton und die Gemeinden aufzuordern, in der Zukunft noch über diese Thema zu diskutieren.
Auch ist die Aussage falsch, dass hier im Parlament einseitige Zuständigkeiten für die Kantonsfinanzen herrschen. Der Landrat ist für den ganzen Kanton zuständig, die Gemeinden miteingeschlossen. Es sitzen alle im gleichen Boot, auch die Gemeinden, welche den Kanton ebenso nicht einfach ausblenden können. Es liegt also einmal mehr eine Situation vor, in der die beiden Seiten unterschiedliche Vorstellungen haben. Dazu gibt es Kompromisslösungen. Was ein guter oder schlechter Kompromiss ist, muss jeder selber definieren. Der hier vorliegende wurde von der Finanzkommission ausgearbeitet, nach intensivsten Diskussionen und im Hinblick auf eine möglichst mehrheitsfähige Lösung. Es ist auch nicht im Interesse der Gemeinden, mit einer Maximalforderung die 15 Millionen Franken zu gefährden. Das würde die Gemeinden umso mehr schmerzen, als dass dieser Betrag auf Empfehlung des Kantons in den Budgets eingestellt wurde. Nun auch diese 15 Millionen zu gefährden, kann sich wohl keine Gemeinde leisten. Darum wird die FDP-Fraktion grösstmehrheitlich dem Antrag nicht zustimmen.
Martin Rüegg (SP) erwidert, dass seitens der SVP-Fraktion nun immer von Steuererhöhungen auf kantonaler Seite gesprochen werde. So wird aber das finanzielle Problem einfach zu den Gemeinden verschoben, denn diese sind auch nicht «auf Rosen gebettet», jedenfalls nicht alle von ihnen. Als Steuerzahler spielt es schlussendlich keine Rolle, ob ich in der Gemeinde mehr Steuern bezahle, wie es zum Teil bereits der Fall ist, oder auf kantonaler Ebene, es kommt aus demselben Portemonnaie.
Zudem heisst es im Antrag, dass ein erster Teil 2015 ausbezahlt würde, nämlich 15 Millionen Franken, dieser Betrag soll sichergestellt sein. Im zweiten Satz heisst es weiter, dass verhandelt werden kann. Ob dann 30 Millionen Franken ausbezahlt werden oder nur weitere 15, sodass es insgesamt 30 Millionen Franken sind, ist noch offen, aber es lässt Verhandlungsspielraum, um sich anzunähern. Was aber hier vorliegt, ist eine Zementierung, was eine Volksinitiative zur Folge haben wird, was wiederum eine Rückstellung in einem Jahr nötig machen wird. Fragt sich, ob das besser ist.
Hanspeter Weibel (SVP) ergänzt, es sei ein Unterschied, ob im Kanton alle mehr Steuern bezahlen müssten oder allenfalls nur einzelne Gemeinden ihre Steuern anzupassen hätten. Aber die Folgen davon, dass Rückstellungen gebildet werden müssen, sind klar. Wenn die vorliegende Vorlage beschlossen wird, ist zu einem späteren Zeitpunkt die Diskussion offen, denn Regierungspräsident Anton Lauber «gräbt» ja permanent nach Geld und irgendwann wird er vielleicht wieder einmal fündig. Die Zukunft und ein Teil der Vergangenheit sind geregelt. Wird jedoch diesem Antrag zugestimmt, wird für die Zukunft wieder ein Versprechen und eine Verpflichtung in die Rechnung aufgenommen, anstatt dass der Zeitpunkt abgewartet wird, in dem der Kanton über die nötigen Mittel verfügt. In diesem Zeitpunkt könnte das Anliegen dann wieder aufgenommen werden, dazu hat es auch genügend Gemeindevertreter unter den Landräten, sodass nicht die Gefahr besteht, dass das Anliegen vergessen gehen könnte.
Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) sagt, er sei von Hanspeter Weibel aufgefordert worden, etwas zum Thema Versprechen zu sagen, was er auch gern tue. Leider müsse er dazu etwas juristisch werden. Die Regierung gibt keine Versprechen ab. Erst wenn der Landrat einen entsprechenden Beschluss fasst, gilt eine Zahlung als beschlossen und erst dann ist sie «versprochen». Absichtserklärungen oder formulierte Zielsetzungen können zwar subjektiv als Versprechen verstanden werden, wobei de facto jeder weiss, dass dies keine Versprechungen in dem Sinne sind, sondern Verhandlungspositionen, bis das zuständige Organ, welches im vorliegenden Fall der Landrat ist, beschlossen hat.
Dass der Kanton irrtümlich Geld bekommen haben soll, muss klar verneint werden. Irrtümlich laufen solche Geschäfte nicht, sondern diesem lag die Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzierung der Pflege in den Altersheimen zugrunde, welche dazu führte, dass Ergänzungsleistungen anders bezahlt wurden es deshalb zu Verschiebungen in den Belastungen gekommen ist.
Auch die Thematik der Rückstellungen wurde mehrfach angesprochen. Es ist genau das Problem, dass die 45 Millionen Franken als solche eingestellt werden müssten. Es wird jedoch nicht mit Steuererhöhungen gedroht, es sollen lediglich Fakten aufgezeigt werden. Fakt ist, dass 2016/2017 das Eigenkapital unter Druck steht und dies nach wie vor dazu führen kann, dass über die Steuern diskutiert werden muss. Es ist die Aufgabe eines Finanzministers, aufzuzeigen, dass das Eigenkapital unter Druck steht und dass noch zahlreiche unbekannte Variablen vorhanden sind, welche die Situation verbessern oder verschlechtern können. Darum die Vorsicht.
Was das Verhältnis des Kantons zu den Gemeinden angeht, dieses wurde als zerrüttet bezeichnet, das tönt zum Erzählen gut. Aber Tatsache ist, dass die beiden Institutionen tagtäglich zusammensitzen und in diversen Bereichen nach Lösungen suchen und diese auch finden. Als Beispiel sei das Ehegesetz genannt, welches mit 82:0 Stimmen gutgeheissen wurde und welches auch ein Kompromiss zwischen Kanton und Gemeinden und unter den Gemeinden darstellt. Das Positive darf nicht immer unter den Scheffel gestellt werden, sondern es sollte ebenso im Fokus bleiben, was betreffend Zusammenarbeit bereits alles möglich war.
Die Zusammenarbeit soll auch auf die Gemeindeinitiative transportiert werden, ein Thema, welches natürlich von der Regierung nicht gerne gehört wird. Erinnert sei an die Sanierung der Pensionskasse: die Gemeindeinitiative hätte schlussendlich rund 800 Millionen Franken gekostet, um sie so durchzusetzen. Auch hier ging der Kanton auf die Gemeinden zu und es konnte in Gesprächen eine Lösung gefunden werden, was zu einer Reduktion auf 240 Millionen Franken führte. Es kann also kaum von einem schlechten Verhältnis gesprochen werden. Jetzt steht ein anderes Geschäft mit anderen Beträgen an, aber auch dieses wird wieder mit den Gemeinden ausdiskutiert werden. Fakt bleibt, dass das Eigenkapital unter Druck ist und darauf muss hingewiesen werden. Klaus Kirchmayr hat es klar gesagt, bei der vorliegenden Vorlage muss der Kanton sofort 45 Millionen Franken rückstellen und das wäre höchst bedenklich.
://: Der Landrat lehnt den Änderungsantrag von Martin Rüegg zur Ziffer 5 mit 57:29 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
Ziffer 6 keine Wortmeldung
Ziffer 7
Martin Rüegg (SP) zieht seinen angekündigten Antrag zur Streichung von Ziffer 7 zurück.
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes zur AHV und IV/ Neuaufteilung der Ergänzungsleistungen mit 71:12 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


Landratsbeschluss
Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes zur AHV und IV / Neuaufteilung der Ergänzungsleistungen
vom 28. Januar 2016
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Das Ergänzungsleistungsgesetz vom 15. Februar 1973 zur AHV und IV wird geändert.
2. Das Dekret vom 20. September 2012 über die Beibehaltung der geltenden Kostenverteilung der Ergänzungsleistungen zwischen Kanton und Gemeinden wird per 1. Januar 2016 aufgehoben.
3. Ziffer 1 untersteht der Volksabstimmung gemäss §§ 30 und 31 der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984.
4. Die Aufhebung gemäss Ziffer 2 tritt unabhängig von der Änderung gemäss Ziffer 1 in Kraft.
5. Zur Kompensation der EL-Entlastung des Kantons durch die kommunale Pflegefinanzierung in den Jahren 2011 bis 2015 leistet der Kanton den Einwohnergemeinden im Jahr 2015 einmalig und abschliessend CHF 15 Millionen.
6. Ziffer 5 untersteht der Volksabstimmung gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984.
7. Die in der Landratsvorlage «Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG), Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung» (2010/293) gemachte Zusage, die Thematik der EL-Entlastung des Kantons infolge der neuen Pflegefinanzierung in der Konsultativkommission Aufgabenteilung und Finanzausgleich (KKAF) zu behandeln, wird mit dieser Vorlage als erfüllt betrachtet.


Für das Protokoll:
Miriam Bucher, Landeskanzlei

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