Protokoll der Landratssitzung vom 14. Januar 2016
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[1. Lesung]
2015-329 vom 1. September 2015 Vorlage : Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes zur AHV und IV / Neuaufteilung der Ergänzungsleistungen - Bericht der Finanzkommission vom 21. Dezember 2015 - Beschluss des Landrats vom 14. Januar 2016: < 1. Lesung abgeschlossen > |
Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP) erläutert, dass es sich um ein Geschäft handle, welches seit 2010 pendent sei. Es wurde auf verschiedene Arten immer wider versucht, dafür eine Lösung zu finden. Der Regierungsrat hat mit der Landratsvorlage 2015/329 einen Vorschlag gemacht, wie die Ergänzungsleistungen neu aufgeteilt werden könnten. Per 2011 hat der Bund das KVG revidiert und daraus haben sich diese Änderungen ergeben. Daraufhin hat der Kanton Basellandschaft mit der Vorlage 2010/293 das kantonale Gesetz geändert. Man konnte sehen, dass der Schlüssel bei 68 Kantonen und 32 Prozent bei den Gemeinden liegt. Als Folge geschah das, was in der Vergangenheit hätte gelöst werden sollen, nämlich, dass gewisse Gelder zwischen den Gemeinden und dem Kanton hätten ausgeglichen werden müssen. Es wurde eine Konsultativkommission ins Leben gerufen, welche einen Betrag von rund 15 Millionen Franken pro Jahr ermittelte, der als Kompensation angesehen werden konnte. Die jüngere Vergangenheit zeigte dann aber, dass der Kanton diese Leistungen, welche versprochen wurden, gar nicht erbringen konnte. Dies war die Ausgangslage, welche in der Finanzkommission angetroffen wurde.
Die Kommission beriet in vier Sitzungen zwischen September bis Dezember 2015 und hatte zusätzlich eine Anhörung mit dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG), welcher seine Haltung ganz deutlich darstellte. Er besteht ganz klar auf die Rückzahlung dieser Gelder. In einem «letter of intent» wurde diese Absicht noch einmal bestärkt. Die Kommission hat festgestellt, dass es nicht möglich sein wird, das Geschäft auf herkömmlichem Weg anzugehen, da es einerseits Probleme aus der Vergangenheit gibt, andererseits auch solche für die Zukunft, für das Jahr 2016, welche gelöst sein müssen. Darum hielt sie fest, dass zwar anerkannt wird, den Gemeinden das Geld bezahlen zu wollen, es jedoch innerhalb der Kommission auch unterschiedliche Meinungen gibt. Und was die Modalität betrifft, sollte der Betrag, wie vom Kanton angekündigt, im Budget 2015 eingestellt werden. Gleichzeitig sollte die Zahlungsverpflichtung im Finanzausgleichsgesetz verankert sein, nicht in einem separaten Landratsbeschluss. Ein entsprechender Antrag der Finanzkommission liegt diesebezüglich vor.
In Punkt 2.4 des Berichts wird ersichtlich, wie der Vorschlag der Finanzkommission aussieht: es sollen 15 Millionen Franken rückwirkend für das Jahr 2015 ausbezahlt werden, einmalig und abschliessend. Die Kompensation für das Jahr 2016 beträgt 14,3 Millionen Franken. Dieser Vorschlag wurde von der Kommission mit 12:0 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Die späteren Beschlüsse der Redaktionskommission liegen vor. Insofern stellt die Finanzkommission dem Landrat den Antrag, dem Bericht zuzustimmen.
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- Eintretensdebatte
Dieter Epple (SVP) sagt, dass die verschiedenen Situationen in der Fraktion diskutiert worden seien. Das Verständnis für die Gemeinden, dass diese nicht auf zusätzliche Kompensationszahlungen verzichten möchten, ist vorhanden. Es wurde auch diskutiert, dass kein Beschluss für eine Zahlung im Gesetz vorhanden ist, womit jede Zahlung überflüssig wäre. Den Gemeinden sind jedoch 2015 die 15 Millionen Franken versprochen worden und entsprechend haben diese auch budgetiert. Die restlichen, gewünschten 30 Millionen zurückzustellen, bringt überhaupt nichts, denn eine finanzielle Verbesserung im Kanton wird über Jahre nicht erreicht werden. Damit sind sowohl die Vergangenheit, wie auch die Zukunft, klar geregelt. Und somit sind auch die Gemeinden gebeten, Verständnis für die momentane Situation aufzubringen und hinter dem Kanton zu stehen, sowie die nötige Unterstützung zu leisten. Die SVP-Fraktion folgt der Finanzkommission und stimmt der Änderung des Ergänzungsgesetzes zur AHV/IV, sowie zum Dekret, zu.
Urs Kaufmann (SP) findet, die vorliegende Neuaufteilung der Ergänzungsleistungen sei ein weiteres Zahnrad in einer ganz komplexen und verzahnten Maschinerie im Bereich der Pflegefinanzierung und der Ergänzungsleistungen. Es ist extrem schade, dass beim Einjustieren einer gerechten Kostenaufteilung zwischen Kanton und Gemeinden viel Geschirr zerschlagen wurde.
Im Rahmen der Vernehmlassung im Sommer 2014 war die Welt noch in Ordnung, denn da war noch klar, wie die Neuaufteilung der Ergänzungsleistungen künftig aussehen sollte. Damals war auch klar, dass der Kanton für die Vorteile, welche er in der Vergangenheit hatte, Kompensationen zahlen sollte. Das sollte in den Jahren 2015 und 2016 mit je 15 Millionen Franken abgegolten werden. Bei der Erstellung der Budgets, wie schon gehört, haben sowohl der Kanton, wie auch die Gemeinden, dies entsprechend berücksichtigt.
Die erste Tasse wurde dann zerschlagen, als die Neuaufteilung verschoben wurde, sodass sie nicht auf Anfang 2015 inkraft treten konnte und dass der Kanton im ganzen Jahr 2015 weiterhin profitieren konnte und die Gemeinden über die Pflegefinanzierung mehr bezahlen mussten. Im Letzten Sommer wurde dann aber schlussendlich nicht bloss eine Tasse sondern eine ganze Suppenschüssel zerschlagen, als aus heiterem Himmel alle bisherigen Abmachungen nicht mehr gelten sollten und die Regierung plötzlich sagte, sie wolle nichts mehr wissen von dieser rückwirkenden Kompensation. So darf nicht politisiert werden. Der Kanton muss sich auch in einer schlechten finanziellen Situation an klare und gerechte Abmachungen halten. So ist es dann nicht verwunderlich, wenn der Vertrauensverlust der Gemeinden gegenüber dem Kanton immer grösser wird.
In dieser verfahrenen und unerfreulichen Situation sollte primär die vorliegende Neuaufteilung, also der Zukunftsteil der Ergänzungsleistungen, welcher eine gute Lösung ist, möglichst schnell beschlossen werden, damit er 2016 in Kraft treten kann. Dazu braucht es eine breit abgestützte Lösung und ein 4/5 Mehr im Landrat, sodass es nicht zu einer Volksabstimmung kommen muss.
Bei der unerfreulichen Frage, wie viel und wann der Kanton den Gemeinden noch Kompensationen leisten soll, ist es schwierig. Den Vorschlag der Regierung, nichts zu bezahlen oder bestenfalls in ferner Zukunft, wenn der Kanton finanziell wieder besser dasteht, lehnt die SP-Fraktion ganz klar ab. Sie hat das schwierige Geschäft umfasssend diskutiert. Es ist der ganzen Fraktion klar, dass eine rückwirkende Kompensation an die Gemeinden nötig ist. Schlussendlich war aber eine knappe Mehrheit dafür, die ganzen 45 Millionen an die Gemeinden zurück zu erstatten, um somit einen Vertrauensverlust zu vermeiden. Mit einem Stichentscheid hat sich die Fraktion dann aber für den schlechteren, hier vorliegenden Kompromiss entschieden, nämlich den Gemeinden einmalig und abschliessend 15 Millionen im Jahr 2015 zurück zu bezahlen. Es ist wichtig, dass dadurch möglichst eine 4/5 Mehrheit erreicht und das Geschäft abgeschlossen wird. Die SP-Fraktion stellt jedoch redaktionell den Antrag, dass der Absatz 1 des §15c des Finanzhaushaltsgesetzes entfernt und in eine neue Ziffer 3 des Landratsbeschlusses überführt wird. Damit soll das Gesetz nicht mit einer rückwirkenden und einmaligen Lösung belastet werden. Inhaltlich fordert die SP-Fraktion also genau das, was der Kommissions-Antrag beinhaltet, einzig der Absatz 1 des §15 soll aus dem Gesetz herausgenommen werden und in eine eigene Ziffer 3 des Landratsbeschlusses verschoben werden:
«Zur Kompensation der EL-Entlastung des Kantons durch die kommunale Pflegefinanzierung in den Jahren 2011-2014 von CHF 30 Millionen und die EL-Entlastung im Jahr 2015 von CHF 15 Millionen leistet der Kanton den Einwohnergemeinden im Jahr 2015 wie angekündigt und budgetiert CHF 15 Millionen.
Für die aufgrund der schlechten Finanzlagen des Kantons zurückgestellten weiteren Kompensationen im Umfang von CHF 30 Millionen für die Jahre 2011-2015 wird der Regierungsrat dem Landrat eine separate Vorlage unterbreiten, sobald eine Verbesserung der Finanzlage des Kantons dies erlaubt. »
Christof Hiltmann (FDP) findet, an Urs Kaufmann gewandt, dass es jeweils kaum Sinn mache, die Reden schriftlich vorzubereiten, weil er bereits so viel gesagt habe, was auch in seinem Sinn sei. Dennoch sollen ein paar Punkte an seine Überlegungen anschliessen und noch einmal klar machen, was für ein Geschäft hier vorliegt.
Die Regierung hat dem Landrat damit «ein faules Ei gelegt». Er hat nämlich den Auftrag nicht wahrgenommen, welcher er erhalten hat: zusammen mit den Gemeindevertretern, respektive mit der Konsultativkommission eine Lösung zu finden, welche für beide Seiten ein gangbarer Weg wäre. Aufgrund der finanziellen Situation, die im letzten Sommer transparent wurde, hat sich die Regierung jedoch auf den Standpunkt gesetzt, das Geld sei nicht vorhanden, somit seien die geführten Gespräche auch nicht mehr massgenbend und es würden keine Gelder transferiert. Das ist nicht der Stil und die Atmosphäre, in welchem der Kanton und die Gemeinden miteinander umgehen sollten. Insbesondere nicht in Zeiten, in denen sie die Partnerschaft stärken möchten und sie über eine Neuaufteilung der Aufgaben diskutieren und in der beide Seiten, sowohl der Kanton, wie auch die Gemeinden, grösste finanzielle Probleme haben.
Es ist zudem für alle Landräte eine sehr unangenehme Situation, insbesondere für die, welche gleichzeitig noch eine Gemeindefunktion innehaben. In Zeiten des Wahlkampfes noch eine Position zu ergreifen, welche eventuell auf kommunaler Seite nicht unbedingt beliebt sein wird, verlangt ein grosses Mass an Abstraktionsvermögen und Rückgrat, damit hier eine klare Sichtweise beibehalten werden kann. Darum ist es sehr unglücklich, dass heute über diese Thema in der vorliegenden Art diskutiert werden muss. Der Ausdruck «Geschirr zerschlagen» scheint hier sehr passend, muss aber an dieser Stelle nicht noch einmal explizit wiederholt werden. Nun ist die Situation angerichtet und es hilft kein «hätte», «wenn» und «aber».
Die Frage ist, wie sich der Landrat entscheiden sollte. Er hat die Aufgabe, eine übergeordnete Sicht zu wahren, nicht bloss einseitig den Kanton oder die Gemeinden zu berücksichtigen. Das heisst konkret, zu schauen, wie es möglich ist, aus dieser verworrenen Situation herauszukommen. In der Finanzkommission wurde diese Diskussion auch geführt, nämlich, ob gänzlich auf den Transfer des Geldes an die Gemeinden verzichtet werden soll oder ob der ganze Betrag, der eigentlich im Raum stand, mittlerweilen 45 Millionen Franken, zur Auszahlung gelangen sollten. Die Kommission hat es trotz schwieriger Diskussionen geschafft, einen Kompromiss zu finden. Dieser bildet eine Basis, aufgrund deren, obwohl Vertrauen zerstört wurde, ein Neuanfang gewagt und aufeinander zugegangen werden kann.
Wichtig ist, dass Gemeinden und Kanton Planungssicherheit haben. Darum ist es auch nötig, dass heute ein Entscheid gefällt wird, nach Möglichkeit mit einem 4/5 Mehr, damit diese Teilrevision durchkommt. Einerseits muss nun der Betrag, welcher die Gemeinden auf Anraten des Kantons 2015 in ihr Budget eingestellt haben, auch ausbezahlt werden, damit ihnen kein Loch entsteht, andererseits sollte auch die Situation für 2016 und die folgenden Jahre geklärt werden und der Kanton den Gemeinden jährlich die 14.3 Millionen Franken überweisen.
Es darf in dieser Geschichte nicht vergessen werden, dass es auch um Planungssicherheit geht, um die Zukunft und dass hier und jetzt ein Schlussstrich gezogen werden kann. Das bietet nach wie vor die Möglichkeit, insbesondere den Gemeinden, falls sie mit dem Kompromissvorschlag nicht einverstanden sein sollten, dass sie von sich aus wieder aktiv werden. Zumindest wird aber einmal eine gesetzliche Grundlage geschaffen, welche Klarheit bringt. In dem Sinn ist die FDP-Fraktion grossmehrheitlich für den Vorschlag der Finanzkommission im Sinne von «lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende».
Klaus Kirchmayr (Grüne) sagt, es sei eine schwierige Situation. Es gibt ein Gesetz, welches eigentlich die Zukunft regeln sollte. In der Grüne/EVP-Fraktion ist man sich einig, dass die zukünftige Regelung, so wie sie in diesem Gesetz steht, die richtige ist. Darum sollte es eigentlich fast nichts zu diskutieren geben. Die Schwierigkeit ist, dass im selben Gesetz auch noch eine Vergangenheit bereinigt werden muss, was in der Fraktion zu vielen und heftigen Diskussionen führte. Insbesondere befand man den Stil als sehr stossend, mit welchem das Ganze angegangen wurde. Dieser muss mit grossen Fragezeichen versehen werden. Es wurde verbreitet als Verstoss gegen Treu und Glauben wahrgenommen, was im letzten Sommer ablief.
Die Grüne/EVP-Fraktion ist in einer Mehrheit mit der Lösung, wie sie vorliegt, nicht einverstanden und würde sie, wenn sie unverändert zur Abstimmung käme, auch mehrheitlich ablehnen. Das heisst aber nicht, dass nicht noch Möglichkeiten bestünden, wie solche im Sinne von Urs Kaufmann , die Zustimmung der Fraktion erlangen zu können. Es braucht aber eine Zusage des Finanzdirektors, welche er an der letzten Tagsatzung gemacht hatte, mit einer Möglichkeit der Stundung der weiteren Beträge, solange, bis es dem Kanton dann möglich sein sollte, diese zu leisten. Diese Aussage in den Landratsbeschluss aufzunehmen wäre eine Möglichkeit, welche in der Fraktion bereits viel dazu beitragen würde, der Vorlage zuzustimmen. Ein entsprechender Antrag wird folgen. Auch unterstütz die glp/GU-Fraktion den Antrag der SP-Fraktion, welche fordert, dass der eine Paragraph in einen neuen Landratsbeschlussteil transferiert wird. Das eröffnet die Möglichkeit, separat abzustimmen über den Zukunftsteil und über den Teil, der die Vergangenheit regelt.
Es ist eine schwierige Situation und es wurde Geschirr zerschlagen. Das Vertrauen der Gemeinden, welche momentan gesamthaft gut dastehen und wichtig sind für den Kanton, ist beschädigt. Eigentlich müssten diese Gemeinden, gemäss den Überzeugungen der Fraktion, im Staatswesen langfristig eine wichtigere Rolle übernehmen. Deshalb ist es nicht gut, wenn das Vertrauen derart zerstört wird. Es ist zu hoffen, dass im Landrat eine Lösung gefunden wird, in welcher sich die Gemeinden in diesem Staatswesen wiederfinden und das Vertrauen wieder auf die Basis zurückgeführt werden kann, welches es braucht, um aus den Schwierigkeiten herauszufinden, in denen der Kanton momentan ist. In dem Sinn wird die glp/GU-Fraktion eintreten und in der nächsten Sitzung, in der zweiten Lesung, Anträge stellen.
Simon Oberbeck (CVP) bestätigt, dass die Situation sehr unschön sei und somit seine Vorredner. Wie Kollege Hiltmann bereits sagte, wohnen auch bei ihm zwei Seelen in der Brust, als Gemeindevertreter, sowie als Landrat. Es ist wichtig, dass die Verantwortung auch als Landrat und als Kantonsvertreter wahrgenommen und eine Lösung gefunden wird. Die von der Finanzkommission vorliegende Lösung, der Kompromiss, sollte nun geschlossen werden, denn vor dem Hintergrund, dass solche Geschäfte auf den «Sanktnimmerleinstag» verschoben werden, läuft man immer auch Gefahr, dass dannzumal andere Leute im Landrat sitzen und man dann nicht weiss, wie diese entscheiden werden. Darum sollte jetzt ein Schlussstrich gezogen werden. Die CVP/BDP-Fraktion steht hinter dem Vorschlag der Finanzkommission, ein separater Landratsbeschluss verlängert die Diskussion bloss. Mit dem neuen Gesetz hingegen wir die Grundlage vorhanden sein, damit es zu Einsparungen kommt.
Daniel Altermatt (glp) fügt an, dass heute eine Landratssitzung mit Steigerungspotential stattfinde. Begonnen wird im Dunstkreis von Wortbruch und später kommt die Möglichkeit dazu, im Dunstkreis des Vertragsbruchs zu diskutieren.
Über die unschöne Geschichte wurde alles schon gesagt, die glp/GU-Fraktion hätte, wäre alles so gelaufen wie geplant, einen Rückweisungsantrag gestellt, denn sie findet, die Schuldanerkennung gehört festgehalten. Da die glp/GU-Fraktion aber nicht in der Finanzkommission vertreten ist, hat die Gegenstimme beim Abstimmungsresultat gefehlt. Was hier gemacht wird, ist ein reines Verschieben von Schuldenposten von einem Posten zum anderen, vom Kanton auf die Gemeinden. Für den Steuerzahler macht dies aber einen Unterschied, weil wenn die ganze Finanzierung auf die Gemeinden abgeschoben wird, es ein Standortnachteil ist. Je nachdem, wo man wohnt, bezahlt man höhere Steuern, leistet also einen höheren Beitrag als andere. Wenn der Kanton die rückwirkende Ausgleichung machen würde, würde es über den ganzen Kanton gleichmässig verteilt. Aus diesen Überlegungen schliesst sich die Fraktion aber dem Antrag der SP-Fraktion an, dass der Paragraph 15c Absatz 1 aus dem Gesetz herausgenommen wird und separat in den Landratsbeschluss als Ziffer 3 eingeführt wird. Somit wird die Schuldanerkennung, die restlichen 30 Millionen, explizit erwähnt. Wenn und wie diese bezahlt werden, ist eine andere Geschichte aber es soll einfach festgehalten sein, sodass den Gemeinden das Geld nicht einfach gestrichen werden kann und diese mit einem Loch von 30 Millionen sitzen gelassen werden können.
Martin Rüegg (SP) sagt, er sei zwar Mitglied dieses Kantonsparlament, jedoch nicht Gemeindevertreter, wie andere Parlamentarier diese seien. Trotzdem trete er für Vertrauen und Treu und Glauben ein und sehe sich als Anwalt für Recht und Gerechtigkeit. Wenn Versprechungen im grossen Stil gemacht werden, wie das getan wurde, dann muss an diesen auch festgehalten werden, unabhängig davon, wie die Situation sich darstellt. Darum kann auch durchaus Verständnis für die Forderungen der Gemeinden aufgebracht werden, welche diese stellen. Erinnert sei an den Brief des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG), welcher von allen Gemeinden unterstützt wird. Fraktionssprecher Urs Kaufmann hat es bereits aufgezeigt, die SP-Fraktion ist gespalten in dieser Frage. Die folgenden Ausführungen gelten für den Teil der Fraktion, welcher den Gemeinden noch mehr entgegenkommen möchte: darum sollte der Antrag gestellt werden, wie er auch bereits gestellt wurde, im Paragraphen 15c den Absatz 1 zu streichen, ihn aber nicht so in den Landratsbeschluss zu übernehmen, sondern in den Landratsbeschluss den Passus hineinzunehmen, welcher auf Seite 2 des Briefes des VBLG formuliert wurde:
«Zur Kompensation der EL-Entlastung des Kantons durch die kommunale Pflegefinanzierung in den Jahren 2011-2014 von CHF 30 Millionen und die EL-Entlastung im Jahr 2015 von CHF 15 Millionen leistet der Kanton den Einwohnergemeinden im Jahr 2015 wie angekündigt und budgetiert CHF 15 Millionen. Für die aufgrund der schlechten Finanzlage des Kantons zurückgestellten weiteren Kompensationszahlungen im Umfang von CHF 30 Millionen für die Jahre 2011-2015 wird der Regierungsrat dem Landrat eine separate Vorlage unterbreiten, sobald eine Verbesserung der Finanzlage des Antons dies erlaubt».
Der Vorteil dieser Lösung ist, dass die Zukunft mit den künftig zu zahlenden 14,3 Millionen geregelt werden kann, darin werden sich wohl alle einig sein. Die Vergangenheitsbewältigung kann mit einer separaten Landratsvorlage noch einmal intensiv diskutiert werden. Dies ist der Vorteil der hier beantragten Lösung.
Oskar Kämpfer (SVP) bemerkt, er sei sehr unangenehm überrascht über die Art der hier stattfindenden Diskussion. Ohne inhaltlich Stellung zu nehmen sei darauf hingewiesen, dass die Kommission mit 12:0 Stimmen bejaht hat, der Vorlage zu folgen. Was nun aber stattfindet, ist eine Kommissionsberatung hier im Rat, was selbstverständlich möglich ist. Es ist jedoch äusserst fraglich, was genau die Parteien, welche diese Änderungen nun verlangen, eigentlich mit ihren Kommissionsmitgliedern abgesprochen haben. Es liegt auf der Hand, dass die Zeit, welche hier unnötigerweise aufgebracht werden muss, irgendwann wieder mit einer einheitlichen Abstimmungsparole wird aufgeholt werden müssen.
Die Beschuldigungen gegenüber der Regierung sind zu einem gewissen Teil verständlich, doch um ehrlich zu sein, waren wahrscheinlich alle schon mal in der Situation, dem Sohn erklären zu müssen, das versprochene neue Velo im Moment nicht kaufen zu können, weil sich die finanzielle Situation veränderte, zum Beispiel infolge eines Jobwechsels. Kann da wirklich von einem Verstoss gegen Treu und Glauben oder gar einem Wortbruch gesprochen werden? Das Niveau dieser Diskussion ist im Moment wirklich nicht nachvollziehbar.
Klaus Kirchmayr (Grüne) sagt, er erinnere Oskar Kämpfer gerne an die diversen Gelegenheiten, in denen die SVP-Fraktion genau dieselbe Situation herbeigeführt habe.
Es soll aber vor allem in Erinnerung gerufen sein, dass, wer jetzt die Illusion hat, dass hier und heute ein Schlussstrich gezogen werden kann, sich täuscht. Denn wer sich ein wenig in den Gemeinden umhört, hat sicherlich bereits mitbekommen, dass die Gemeindeinitiative zu diesem Thema de facto beschlossen ist. Ein Schlussstrich kann unter dieses Thema also sowieso nicht gezogen werden und darum ist es im Interesse des Parlaments, eine Lösung zu finden, welche den Gemeinden eine entsprechend gesichtswahrende Position ermöglicht. Eine Lösung, welche den ursprünglichen Abmachungen möglichst nahe kommt.
Martin Rüegg (SP) sagt, er fühle sich ein wenig angesprochen von Oskar Kämpfer, müsse jedoch einfach entgegnen, dass wenn jemand eine Kehrtwende vollzogen habe, dann die SVP-Fraktion. Gemäss Informationen hat sich die SVP in der Kommission ganz anders verhalten und die Fraktion hat nun offenbar eine Kehrtwende vollzogen. Das ist bei diesem Thema auch verständlich, denn es ist tatsächlich sehr umstritten und es ist auch nicht verboten, aus einem schlechten Kompromiss einen besseren zu machen. An Oskar Kämpfer gerichtet, wird der zweite Teil seines Votums durchaus als Unterstützung für den eigenen Vorschlag gewertet und aufgenommen. Momentan fehlt das Geld «fürs Velo», der Vorschlag ist ja genau der, dass wenn das Geld wieder vorhanden ist, eine Lösung mit den Gemeinden zu finden. Deshalb ist die SVP-Fraktion gebeten, den Änderungsantrag für eine separate Landratsvorlage zu unterstützen, dann kann in besseren finanziellen Zeiten weiterdiskutiert werden.
Für das Protokoll:
Miriam Bucher, Landeskanzlei
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Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP) merkt an, dass die SVP insofern ihre Position verändert habe, als sie ursprünglich gar kein Geld an die Gemeinden auszahlen wollte, auch keine Rückzahlung. Dem Kompromiss der Kommission hat die Partei zugestimmt. Wenn dieses Ergebnis nun gedreht wird und die Lösung nicht im Gesetz, sondern einem Landratsbeschluss festgehalten wird, wäre der Beschluss nicht endgültig und die Diskussion seit 2010 würde weitergehen.
Hanspeter Weibel (SVP) erinnert daran, dass im Zusammenhang mit der Pensionskassensanierung die Gemeinden mehrfach vom Kanton zur Bildung von Rückstellungen aufgefordert worden seien. Die Gemeinden sind damals dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Das Argument von «Treu und Glauben» gilt scheinbar nur in eine Richtung. Der Vorschlag von Martin Rüegg kann nicht angenommen werden, da es sich um einen ungedeckten Scheck handelt. In dieser Legislatur wird sich die Finanzsituation des Kantons nicht verbessern, es wird kein überschüssiges Geld vorhanden sein. Im Gegenteil wird in dieser Amtsperiode hauptsächlich über das nicht vorhanden Geld gestritten werden. Der in der Kommission ausgehandelte Kompromiss ist das Maximum der Gefühle und auch fast ein ungedeckter Scheck. Der Votant warnt davor, Versprechungen für die Zukunft zu machen, die den Landrat einholen ohne Gewissheit, wie diesen Forderungen entsprochen werden kann. Aufgrund der klaren Sachlage hat sich auch die Diskussion in der Budgetdebatte erübrigt. Der Vorwurf, die Diskussion gemieden zu haben, ist daher ungültig. Was der Kanton hat, kann er ausgeben - derzeit nichts.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) kann die getätigten Aussagen als Mitglied der Finanzkommission, in der er die Debatten miterlebt hat, nicht stehen lassen. Die Aussagen von Martin Rüegg sind nicht haltbar. Gewisse Landrätinnen und Landräte stellen sich nun als Gönner der Gemeinden dar, weil eine öffentliche Debatte entstanden ist und man Gemeindeanliegen vertreten möchte. Der einstimmige Beschluss der Kommission wird torpediert und Vorwürfe gegen die SVP geäussert. Die Kommissionsmitglieder haben nicht rechtzeitig die Hausaufgaben erledigt und die Vorlage in der Fraktion diskutiert, um im Landrat eine klare Haltung an den Tag zu legen. Der Kanton kann sich eigentlich auch die CHF 15 Mio. nicht leisten, geschweige denn Versprechungen in Höhe von CHF 30 Mio. In der Kommission hat der Votant sich der Stimme enthalten, da er eigentlich gegen die vorgeschlagene Zahlung ist, für die kein rechtlicher Anspruch besteht und kein Geld vorhanden ist. Es ist zu hoffen, dass im Landrat eine 4/5-Mehrheit für das Gesetz stimmt, damit die einmalige Zahlung geleistet werden kann und das Geschäft ad acta gelegt werden kann. Damit dürfte am Ende allen am besten gedient sein.
Hannes Schweizer (SP) wird die nächste Steuerrechnung zurückweisen mit einem Nachweis, dass er derzeit die Steuern nicht zahlen könne. Wenn die Finanz- und Kirchendirektion und die Sozialversicherungsanstalt den Anspruch der Gemeinden von CHF 45 Mio. bestätigen, ist dies eine Zusage, die nicht durch einen «Gönnerbeitrag» beglichen werden kann. Der Vorschlag der Finanzkommission ist kein Kompromiss. Ein Kompromiss wäre es, den Vorschlag der Gemeinden anzunehmen, d.h. den Betrag als Schuld in den Landratsbeschluss aufzunehmen. Die Rückerstattung würde dann erfolgen, wenn der Kanton über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügt. Nur auf diesem Weg kann eine Volksabstimmung über das Geschäft verhindert werden. Deshalb ist der Antrag von Martin Rüegg zu unterstützen.
Urs Kaufmann (SP) ist für eine nüchterne Debatte. Die vorgeschlagene Auszahlung der CHF 15 Mio. soll per Rechnung 2015 erfolgen. Damit die Zahlung rasch erfolgen kann gibt es den Vorschlag, diese in den Landratsbeschluss zu nehmen und nicht erst im Gesetz zu genehmigen. Damit wäre das Risiko der 4/5-Mehrheit für die Auszahlung vom Tisch. Daraus ergibt sich die grundsätzliche Frage, ob die einmalige Zahlung aus dem Gesetz herausgenommen und in einem Landratsbeschluss geregelt werden soll. Die zweite Frage ist, was in dem Landratsbeschluss steht, d.h. ob dieser die Formulierung der Finanzkommission oder des VBLG enthält. Darüber müsste separat abgestimmt werden.
Christof Hiltmann (FDP) dankt Urs Kaufmann für diese Erklärung. Die Mitglieder des Landrats sind nicht nur für den Kanton, sondern auch für die Gemeinden zuständig. Als Bürger interessiert es den Votanten wenig, wo genau das Loch entsteht. Einzelne Gemeinden wird der Kompromiss härter treffen als den Kanton, andere weniger. Der Kanton muss insgesamt auf einen guten Weg gebracht werden, ermahnt der Votant die linke wie die rechte Seite. Das Argument, der Kanton habe kein Geld, ist nicht stichhaltig. In der Finanzkommission wurde der Vorschlag gründlich diskutiert und ausdrücklich in die Fraktionen geschickt, wo er unterstützt wurde. Es ist bedauerlich, dass die Diskussion im Landrat nun wieder so breit geführt wird, da der Kanton und die Gemeinden in dieser Frage Planungssicherheit für 2016 brauchen. Noch weniger hilfreich wäre eine Volksabstimmung mit ungewissem Ausgang und noch grösserer Verzögerung. Für die FDP-Fraktion ist es akzeptabel, die Rückzahlung nicht im Gesetz, sondern einem Landratsbeschluss festzuhalten. Sie befürwortet aber grundsätzlich die Lösung der Finanzkommission und nicht den Vorschlag des VBLG.
Alain Tüscher (EVP) möchte die Landrätinnen und Landräte an das Votum von Christoph Buser am Apéro der Wirtschaftskammer erinnern. Links-Rechts-Debatten und die Guerillataktik bringen den Kanton nicht vorwärts. Alle - die Regierungs- und Landräte, die Gemeinderäte, die 86 Gemeinden und die 270'000 Baselbieterinnen und Baselbieter - sitzen im gleichen Boot. Wer hier aussteigen will, muss in den Aargau! [Gelächter] . Der Landrat hat eine Verantwortung für den Kanton. Alle Voten sind berechtigt, es muss aber gemeinsam eine Lösung gefunden werden. Die vorgeschlagene Rückzahlung ist nicht perfekt, aber ein guter Kompromiss. Auch dieser Betrag schmerzt, aber CHF 120 Mio. können nicht ohne spürbare Einschnitte eingespart werden. Politik ist grundsätzlich einfach: Man muss eine Stimme mehr haben als die anderen. Es ist aber die Fähigkeit verloren gegangen, eine Niederlage zu akzeptieren und aus der Situation das Beste zu machen. Die Finanzlage des Kantons kann nicht schnell stabilisiert werden, aber alle müssen gemeinsam diesen Match gewinnen wollen.
Marianne Hollinger (FDP) würde gerne das Votum von Alain Tüscher einfach unterstützen, ist aber nicht in allen Punkten einverstanden. Die Diskussion über diese Frage ist berechtigt und nicht überraschend, da der Vorschlag über die Finanzkommission hinaus zur Diskussion anregt. Als Gemeinde- und Kantonspolitikerin hat die Votantin kein Dilemma, da sie in beiden Funktionen gute Lösungen für das Volk finden muss. Wenn mit dem Verzicht auf die CHF 30 Mio. dem Kanton geholfen wäre und das Problem vom Tisch, dann wären die Gemeinden dazu bereit. Das Problem wäre so aber nicht erledigt, sondern lediglich aufgeschoben in Form der potentiellen Steuererhöhung weg vom Kanton hin zu den Gemeinden. Das Gesetz sollte möglichst einstimmig beschlossen werden und anschliessend die beste Lösung für die Rückzahlung gefunden werden. In der 2. Lesung sollte daher im Landratsbeschluss ein guter Antrag gestellt werden für die CHF 30 Mio.
Oskar Kämpfer (SVP) findet es schwierig, sachlich zu bleiben, wenn die Diskussion weitere Themenfelder öffnet und Unwahrheiten geäussert werden. Eine Frage an Regierungspräsident Anton Lauber drängt sich auf: Fällt der Kanton unter die Eigenkapitalgrenze, wenn die CHF 30 Mio. in die Buchhaltung aufgenommen werden?
Lotti Stokar (Grüne) war als Ersatzmitglied bei der 2. Lesung in der Finanzkommission anwesend und hat damals mit sich gerungen. Sie ist irritiert, dass das Ergebnis in der Finanzkommission sakrosankt das Resultat der Landratsdebatte vorwegnehmen soll. Seit der Sitzung ist einiges passiert, alle Landrätinnen und Landräte haben den Brief des VBLG erhalten. Es handelt sich nicht um einen Kompromiss, sondern um einen Vorschlag der Kommission, der von der anderen Seite so nicht akzeptiert werden kann. Wie Marianne Hollinger sagte, wird die vorgeschlagene Lösung nicht endgültig sein. Die Gemeindeinitiative wird kommen, wenn kein Vorschlag gemacht werden kann, der von den Gemeinden akzeptiert wird. Eine weitere Abstimmung des Kantons gegen die Gemeinden sollten vermieden werden. Es ist bedauerlich, dass es derzeit scheinbar nicht anders möglich ist. Der Landrat sollte eine Lösung finden, damit die Gemeindeinitiative vermieden werden kann.
Hanspeter Weibel (SVP) findet, Alain Tüscher habe es richtig gesagt: Am Ende geht es um das Geld des Steuerzahlers. Ob dieser den Betrag über Gemeinde- oder Kantonssteuern begleicht, spielt für diesen keine Rolle. Die Aussagen von Marianne Hollinger hingegen sind falsch. Die Ausbezahlung, bzw. Rückstellung der CHF 30 Mio. bedingt mit Sicherheit eine kantonale Steuererhöhung und trifft damit alle. Die vorliegende Lösung führt gegebenenfalls in einzelnen Gemeinden zu Steuererhöhungen und trifft nicht alle. Für die SVP-Fraktion stellt die CHF 15 Mio. Lösung einen Kompromiss dar, da sie grundsätzlich gegen die Zahlung war. Auf diese Art kann das Problem jetzt abgeschlossen werden. Eine Gemeindeinitiative ist ein demokratisches Recht und gibt dem Steuerzahler die Möglichkeit zu entscheiden, ob er als Gemeinde- oder Kantonssteuerzahler für den Betrag aufkommen möchte.
Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) bedankt sich für die gute, erwartete Diskussion. Die Thematik ist auch für die Regierung unangenehm und auch die Regierungsmitglieder haben zwei Hüte an. Die Ausgangslage des Kantons Basel-Landschaft ist sehr klar. Alle Mitglieder der Finanzkommission wissen das haarscharf. Auch wenn jemand zwei Hüte trägt, sind heute alle für den Kanton da und müssen feststellen, dass das Geld nicht vorhanden ist. Am 15. Januar 2015 hat sich die Welt verändert, die Steuereinnahmen des Kantons sind um CHF 80 Mio. zurückgegangen. Dies hat die Regierung zu einer Reaktion gezwungen. Dem Votant ist unklar, wem gegenüber ständig von «Treu und Glauben» gesprochen wird. Falsch wäre es gewesen, wenn die Regierung nicht auf die neue Situation reagiert hätte, nicht die Wahrheit gesagt hätte, die Situation offengelegt hätte und klar gemacht hätte, wie schwierig die Situation des Kantons tatsächlich ist. Am 8. Juli 2015 hat die Regierung die Lage präsentiert und kommuniziert, dass der Kanton mit den im Raum stehenden Geldern Probleme hat. Damit hat die Regierung ihren Auftrag wahrgenommen.
In der Zwischenzeit hat sich die Finanzlage leicht entspannt, aber nicht im notwendigen Ausmass. Wenn der Kanton CHF 45 Mio. anerkennen muss, muss dieser Betrag eingebucht werden. Die Einbuchung reduziert das Eigenkapital um den entsprechenden Betrag. Alleine könnte sich das der Kanton vermutlich noch leisten. Es sind aber weitere Themen pendent, darunter die Pensionskasse, die ihre Rendite nicht erwirtschaften kann. Letztendlich geht es um die Steuern, weshalb die Regierung erneut auf die Gemeinden zugegangen ist und einen «Letter of Intent» abgegeben hat. In diesem verschiebt die Regierung die Zahlung an die Gemeinden auf einen Zeitpunkt, zu dem der Kanton finanziell besser dasteht. Aufgrund der fehlenden Schuldanerkennung reichte dieses Schreiben den Gemeinden nicht aus. Die Schuldanerkennung wurde von der Regierung weggelassen, weil in diesem Fall der Betrag bilanziert werden müsste, womit die Eigenkapitalgrenze ins Spiel kommt. Somit wird hinter versteckter Hand noch länger über den Steuerfuss und Steuersatz diskutiert.
Der vorliegende Vorschlag kommt aus der Finanzkommission und deckt sich nicht mit dem Regierungsvorschlag. Die Lösung der Finanzkommission, die zu kritisieren dem Regierungsrat nicht ansteht, bietet in zwei Richtungen einen positiven Ansatz. Einerseits sind sich Kanton und Gemeinden einig, dass eine Lösung für die Zukunft gefunden werden muss. Die endgültige Lösung dieses Problems ist eine grosse Chance. Die Aufteilung der EL-IV und EL-AHV ist unumstritten, was sehr positiv ist und hervorgehoben werden muss. Die Frage der Vergangenheit wird mit dem Vorschlag ebenfalls angegangen. Dass diese mit einer Gemeindeinitiative wieder aufgegriffen werden kann, ist dem Votanten auch klar. Aus Sicht des Kantons bestehen dazu aber einige Fragezeichen. Bei der Pensionskasse flossen CHF 240 Mio. an die Gemeinden, um sie finanziell zu entlasten. Im aktuellen Geschäft stellt sich die Frage, ob sich der Kanton erlaubt, bestimmte Entlastungen für sich selbst zu beanspruchen. Zudem stellt sich die Frage, ob der Kanton auf Drohungen reagieren soll. Das Instrument der Gemeindeinitiative ist legitim, der Regierungsrat fürchtet auch die Diskussion nicht. Im Gegenteil befürwortet er lebendige Diskussionen, da der Kanton nur so vorwärts kommt. Der Vorschlag der Finanzkommission hat daher auch für die Regierung durchaus ihren Reiz.
In der Finanzkommission wurde intensiv die Trennung der Zukunft von der Vergangenheit diskutiert. Diese Entscheidung bleibt dem Landrat überlassen, da sie höchst politisch ist. Die Zukunft wird gesichert und die Vergangenheit zu einem späteren Zeitpunkt oder in einem anderen Verfahren geregelt. Die Finanzkommission hat sich entschieden, gemäss dem vorliegenden Antrag zu beschliessen.
://: Eintreten ist unbestritten.
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) erläutert das weitere Vorgehen. Während der ersten Lesung des Ergänzungsleistungsgesetzes wird über die zwei eingegangen Anträge, die beide eine Streichung von § 15c Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes fordern, abgestimmt. Der Variantentscheid im Fall einer Streichung würde anschliessend gefällt. Die Eventualabstimmungen werden heute durchgeführt, da die Anträge heute eingereicht wurden. Es spricht nichts dagegen, in der zweiten Lesung einen Rückkommenantrag zu stellen.
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- Erste Lesung Ergänzungsleistungsgesetz
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
II.
§ 15c Absatz 1
://: Der Landrat lehnt die Streichung von § 15c Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes mit 44:38 Stimmen bei einer Enthaltung ab. [ Namenliste ]
III. keine Wortbegehren
IV. keine Wortbegehren
://: Somit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Leonie Schwizer, Landeskanzlei
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