Protokoll der Landratssitzung vom 29. März 2012

Nach der am 22. März 2012 bereits durchgeführten Grundsatzabstimmung liegt nun gemäss Landratspräsident Urs Hess (SVP) ein angepasster Entwurf für die Änderung des Dekrets zum Personalgesetz vor, welcher heute gelesen werden soll. Die Pflichtstundenzahl für Lehrpersonen an den Sekundarstufen I und II wird, vorerst befristet auf drei Jahre, um eine Lektion erhöht.

Michael Herrmann (FDP) dankt für die Bereitstellung des neuen Entwurf, welcher sich nicht wesentlich anders präsentiert als das, was bereits anlässlich der letzten Landratssitzung beschlossen wurde. Bei § 5 Absatz 1 bis haben sich die Schuljahre um jeweils ein Jahr nach hinten geschoben, betreffen würde die Regelung also die Schuljahre 2013/2014 bis und mit 2015/2016. Er fragt den Bildungsdirektor, wie dieser die so entstandene Verschiebung des Sparauftrags zu kompensieren gedenke, gehe es doch um rund 5 Mio. Franken.


Christine Gorrengourt (CVP) dankt der Landeskanzlei und dem Landratspräsidenten herzlich für die schriftliche Vorlage des abgeänderten Dekrets, damit dieses heute Punkt für Punkt beschlossen werden kann. Als wichtig erachtet sie auch die Berichtigung der Schuljahre, denn ein Inkrafttreten bereits auf das Schuljahr 2012/2013 hin wäre nicht mehr möglich gewesen, da die Lehrerpensen und Klassen bereits geplant werden mussten. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt den vorliegenden Entwurf.


Marc Joset (SP) betont, die Verschiebung der Massnahme um ein Schuljahr bedeute nicht nur eine redaktionelle Änderung, wie dies Michael Herrmann bereits ausführte. Eine Mehrheit der Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet in Teilpensen und muss sich entscheiden, das Pensum zu erhöhen oder eine Lohneinbusse in Kauf zu nehmen. Auf jeden Fall werden die hier diskutierten Massnahmen auf Kosten der Schulentwicklung erfolgen.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) erklärt, bereits zu Beginn der Beratung über die verschiedenen Entlastungsmassnahmen sei klargestellt worden, die parlamentarische Beratung bestimme den Umsetzungszeitpunkt. Als sich abzeichnete, dass eine Umsetzung der Bildungsmassnahmen auf das Schuljahr 2012/2013 hin im Interesse der Planungssicherheit und der Rechtssicherheit nicht möglich sein würde, setzte die Bildungsdirektion den Gesamtregierungsrat über diese Tatsache in Kenntnis. Im Rahmen eines Regierungsbeschlusses akzeptierte der Regierungsrat diese Verschiebung. Daraus leitet sich kein direkter Kompensationsanspruch ab. Die Diskussion, in welchem Bereich und in welchem Umfang gewisse Kompensationen durchgeführt werden müssen, kann erst nach der Volksabstimmung vom 17. Juni 2012 geführt werden.


Michael Herrmann (FDP) entnimmt den Worten des Regierungsrates, dass die verminderten Einsparungen nicht kompensiert werden. Erstaunt zeigt er sich über die Situation, dass bei der Sicherheitsdirektion im Zusammenhang mit dem Projekt FOCUS dem Personal teilweise bereits gekündigt wurde, während bei der Bildungsdirektion ein Termin nun plötzlich von 2012 auf 2013 geschoben werde.


Anlässlich der letzten Plenarsitzung beschloss der Landrat grundsätzlich, die Erhöhung der Pflichtlektionen für Lehrpersonen nach drei Jahren zu evaluieren. Die Evaluation ist in der FDP-Fraktion nicht bestritten, jedoch wird ein grosses Fragezeichen hinter den Zeitraum von drei Jahren gesetzt. Die Planung eines Schuljahres erfolgt relativ lange im Voraus und die FDP-Mitglieder fragen sich daher, ob drei Jahre für eine seriöse Evaluation ausreichen. Sie beantragen an dieser Stelle, den Zeitraum für die Evaluation von drei auf fünf Jahre zu erhöhen, denn anschliessend an die abgeschlossene Evaluation muss auch noch eine parlamentarische Beratung stattfinden.


Jürg Wiedemann (Grüne) zeigt sich über diesen Antrag überrascht. Ausserdem habe der Bildungsdirektor in der Kommission extrem frühzeitig darüber informiert, dass die Massnahmen BKSD-2 und BKSD-4 auf das laufende Schuljahr hin noch nicht umgesetzt werden können. Es liegt nicht an der Bildungsdirektion, dass das Entlastungspaket erst so spät ins Parlament kam. Ursprünglich ging man von einer Verabschiedung durch das Parlament im letzten Herbst aus.


Christoph Hänggi (SP) schliesst sich Jürg Wiedemann an. Der Antrag, die Evaluationsphase auf fünf Jahre zu verlängern, kommt für ihn beinahe einem Antrag auf unbefristete Einführung der hier diskutierten Massnahmen gleich. Eine Evaluation könne durchaus nach drei Jahren stattfinden. Hoffentlich wird sich bis dahin die finanzielle Situation unseres Kantons bereits entspannt haben.


Marie-Theres Beeler (Grüne) nimmt zum Antrag Stellung, die Versuchsphase auf fünf Jahre zu erhöhen. Diese Verzögerungstaktik empfindet sie als nicht hilfreich, denn für eine Auswertung der Erfahrungen reicht eine Praxis von zwei Jahren. Drei Jahre sind eine sinnvolle Evaluationsphase.


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Lesung der Änderung des Dekrets zum Personalgesetz (Landratsbeschluss Ziffern 12 und 13)


Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 5 Absatz 1 keine Wortbegehren


§ 5 Absatz 1 bis


Hier liegt der Antrag der FDP-Fraktion vor, den ersten Satz dieses Absatzes wie folgt zu formulieren:


1bis In Abweichung zu den Bestimmungen in Absatz 1 gelten für die Schuljahre 2013/2014, 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 für die Fachlehrpersonen der Sekundarstufe I und II folgende Unterrichtsverpflichtungen: (...)


://: Mit 48:37 Stimmen spricht sich der Landrat für die nach der letzten Landratsdebatte beschlossene Formulierung und gegen den Antrag der FDP-Fraktion aus. [ Namenliste ]


II. keine Wortbegehren


Rückkommen wird nicht verlangt.


Mirjam Würth (SP) stellt fest, dank dem Antrag von Christine Gorrengourt habe der Landrat das Dekret zum Personalgesetz respektive die beiden Massnahmen BKSD-2 und BKSD-4 etwas weniger schlecht gemacht. Trotzdem wird die SP-Fraktion die beiden Massnahmen ablehnen. Der Berufsauftrag für Lehrerinnen und Lehrer wurde mit den Sozialpartnern ausgehandelt und es geht nicht an, nun ohne erneutes Aushandeln des Berufsauftrags eine neue Pflichtlektionenzahl festzulegen. Die vorgeschlagene Dekretsänderung wird die SP-Fraktion ablehnen.


Regina Werthmüller (Grüne) informiert, auch die Grünen würden der Dekretsänderung nicht stattgeben, da ihres Erachtens die geplanten Stundenerhöhungen nicht gerechtfertigt sind.


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Schlussabstimmung


://: Der Landrat stimmt der Änderung des Dekrets zum Personalgesetz, wie sie oben beschlossen wurde, mit 54:30 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. [ Namenliste ]


> Landratsbeschluss


> Änderung Personaldekret



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